Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit an der Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 8/34 8. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 8/49 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit an der Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zwecke der Beschäftigung setzt grundsätzlich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß 39 des Aufenthaltsgesetzes () voraus. Die Bundesagentur für Arbeit prüft in den Fällen, in denen der Aufenthaltstitel nicht ausnahmsweise ohne ihre Zustimmung erteilt werden kann, ob der Zustimmung nicht nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt entgegenstehen. Sie prüft außerdem, ob für die jeweilige Stelle keine vorrangigen Bewerberinnen und Bewerber (deutsche Staatsangehörige und ihnen beschäftigungserlaubnisrechtlich gleichgestellte Personen) zur Verfügung stehen und ob die Bewerberinnen und Bewerber nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Diese Prüfung ist teilweise sehr aufwendig und ihre Dauer ist für Bewerberinnen und Bewerber einerseits sowie anstellende Betriebe andererseits kaum einzuschätzen. Damit stellt sie eine wesentliche Hürde bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar. Sollten die erfragten Daten derzeit nicht statistisch aufbereitet vorliegen, sei vorsorglich auf die Pflicht der Bundesregierung hingewiesen, den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu verschaffen (BVerfGE 57, ). Zur zeitnahen Erfüllung dieser Pflicht kann aus Sicht der Fragesteller ggf. eine stichprobengestützte Beantwortung beitragen (etwa auf Grundlage einer kurzfristigen Abfrage bei einigen relevanten Behörden). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. Februar 207 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 8/34 2 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Wie viele Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung wurden in den Jahren 204 bis 206 nach Kenntnis der Bundesregierung erteilt (bitte nach Rechtsgrundlagen, Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)? In wie vielen dieser Fälle bedurfte es nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (bitte nach Rechtsgrundlagen, Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)? Aufenthaltstitel sind auch die von den Auslandsvertretungen erteilten nationalen Visa (D-Visa) zum Zwecke der Beschäftigung. In wie vielen Fällen die Erteilung der Visa zum Zweck der Beschäftigung nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedurften, wird vom Auswärtigen Amt statistisch nicht erhoben. Das Auswärtige Amt erhebt ferner keine statistischen Daten, die eine Aufschlüsselung nach Bundesländern zulässt, in die der Zuzug stattfindet. Die Anzahl der weltweit von den Auslandsvertretungen erteilten D-Visa ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Eine Aufschlüsselung nach Monaten ist nicht möglich. Erteilte D-Visa Praktikum/Aus-/Fortbildung( 7 ) Arbeitsplatzsuche ( 8 c ) Hochqualifizierte ( 9 / 2 BeschV) Blaue Karte EU ( 9 a ) Forscher ( 20 ) Führungskräfte ( 8 / 3 BeschV) Wissenschaft, Gastwissenschaftler, Lehrer ( / 5 BeschV) Intern. Straßen-/Schienenverkehr, Fahrer ( 8 / 20 BeschV) Dienstleistung Van der Elst ( 8 / 2 BeschV) Spezialitätenköche ( 8 / BeschV) Werkvertrags-Arbeitnehmer ( 8 / 29 BeschV) Working Holiday Programme ( 8 / 29 BeschV) Selbständige, Freiberufler ( 2 ) Sonstige Arbeitsaufnahme Freiwilligendienst etc. ( 8 / 4 BeschV) Au-Pair ( 8 / 2 BeschV) Arbeitsaufnahme Westbalkan ( 26 Abs. 2 BeschV) Insgesamt erteilte D-Visa Beschäftigung

3 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode 3 Drucksache 8/34 Ausweislich des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 3. Januar 207 wurden in den Jahren 204 bis 206 von den Ausländerbehörden insgesamt Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung erteilt. Aufschlüsselungen nach Rechtsgrundlagen, Monaten und Ländern können den nachstehenden Tabellen entnommen werden, wobei sich Daten zu der Frage, bei wie vielen dieser Fälle es nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedurfte, automatisiert aus Daten des Ausländerzentralregisters nicht ermitteln lassen. nach Rechtsgrund insgesamt davon nach 7a Abs. (Durchführung einer Bildungsmaßnahme) 559 nach 7a Abs. 5 (Ablegung einer Prüfung) 32 nach 8 Abs. 3 (keine qualifizierte Beschäftigung) nach 8 Abs. 4 Satz (qualifizierte Beschäftigung nach Rechtsverordnung) nach 8 Abs. 4 Satz 2 (qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen Interesse) nach 8 (Beschäftigung) 69 nach 8a Abs. Nr. Buchstabe a) (qualifizierte Geduldete mit Abschluss in Deutschland) 200 nach 8a Abs. Nr. Buchstabe b) (anerk/vergl. ausländ. Hochschulabschluss, seit 2 J. ununterbrochen beschäftigt) 32 nach 8a Abs. Nr. Buchstabe c) (qualifizierte Fachkraft, seit 3 Jahren ununterbrochen beschäftigt) 24 nach 9a i.v.m. 2 Abs. Nr. 2 Bst. a) BeschV (Blaue Karte EU,Regelberufe) nach 9a i.v.m. 2 Abs. Nr. 2 Bst. a) BeschV (Blaue Karte EU,Voraufenthalt mit Blauer Karte EU in MS, Regelberufe) 24 nach 9a i.v.m. 2 Abs. Nr. 2 Bst. b) oder 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU, Mangelberufe) nach 9a i.v.m. 2 Abs. Nr. 2 Bst. b) oder 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU, Voraufenthalt mit Blauer Karte EU in MS, Mangelberufe) 44 nach 20 Abs. (Forscher) nach 20 Abs. 5 (in [Staatsangehörigkeitsschlüssel des EU-Mitgliedstaates] zugelassener Forscher 6

4 Drucksache 8/34 4 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Gesamt davon: Jahr Jahr Jahr Jan 6.76 Jan Jan Feb 5.78 Feb 5.97 Feb 7.44 Mrz 5.94 Mrz Mrz 7.55 Apr Apr 6.46 Apr Mai 5.94 Mai Mai Jun Jun Jun Jul 6.94 Jul 7.26 Jul 8.2 Aug Aug 7.29 Aug Sep Sep 8.33 Sep Okt Okt Okt Nov 6.96 Nov Nov Dez 5.56 Dez Dez nach Länder insgesamt: davon: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg.542 Hessen Mecklenburg-Vorpommern.354 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 8.64 Saarland.784 Sachsen Sachsen-Anhalt 2.23 Schleswig-Holstein 3.44 Thüringen 2.679

5 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode 5 Drucksache 8/34 2. In wie vielen Fällen hat die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 204 bis 206 die Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung a) wegen nachteiliger Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ( 39 Absatz 2 Satz Nummer a ), b) infolge der Vorrangprüfung ( 39 Absatz 2 Satz Nummer b ) oder c) wegen ungünstigeren Arbeitsbedingungen ( 39 Absatz 2 Satz in fine) verweigert (bitte nach Monaten und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Daten zu den Fragen 2a und 2b werden bei der Bundesagentur für Arbeit nicht gesondert ausgewiesen. Beide Ablehnungsgründe werden statistisch unter 39 Absatz 2 Nummer erfasst. Die Angaben zu den getroffenen Ablehnungsentscheidungen ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Tabellen. 3. In wie vielen Fällen konnten in den Jahren 204 bis 206 Stellen, bei denen die Zustimmung wegen der Vorrangprüfung verweigert wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend nicht besetzt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Anzahl der Fälle, in denen eine Stelle nach Verweigerung der Zustimmung in Folge der Vorrangprüfung besetzt wurde, wird von der Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht erhoben. Die Vermittlungsprozesse und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit werden in unterschiedlichen, nicht miteinander verknüpften IT-Fachverfahren abgebildet. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fälle würde eine stichprobenartige Schätzung kein plausibles Ergebnis erbringen. Die Bundesagentur für Arbeit erfährt nicht in jedem Fall, ob und wann Bevorrechtigte tatsächlich eingestellt werden. 4. In wie vielen Fällen blieben in den Jahren 204 bis 206 Stellen, bei denen die Zustimmung wegen der Vorrangprüfung verweigert wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung a) länger als einen Monat, b) länger als zwei Monate, c) länger als drei Monate nach der Verweigerung der Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung unbesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Angaben sind aus den in der Antwort zu Frage 3 benannten Gründen nicht möglich. 5. Wie viel Zeit beanspruchte die Prüfung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 206 durchschnittlich (bitte nach Bundesländern und soweit möglich Branchen aufschlüsseln), und inwiefern hält die Bundesregierung diese Dauer für angemessen? Eine Auswertungsmöglichkeit über eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Zustimmungsanfragen ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich. Grundsätzlich sind Zustimmungsanfragen von der Bundesagentur für Arbeit innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden ( 36 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung). Eine längere Bearbeitungsdauer ist möglich, wenn die vorliegenden

6 Drucksache 8/34 6 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Informationen für die Entscheidung nicht ausreichen oder Arbeitgeberauskünfte fehlen. Bezogen auf alle Zustimmungsanfragen wurden Ende 206 insgesamt in 86,6 Prozent aller Fälle innerhalb von 4 Kalendertagen entschieden. 97,4 Prozent aller Zustimmungsanfragen wurden innerhalb von 28 Kalendertagen entschieden. 6. Wie viele Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit sind derzeit mit der Prüfung der Zustimmung befasst? In den Arbeitsmarktzulassungs-Teams der Bundesagentur für Arbeit sind für die Durchführung des Zustimmungsverfahrens derzeit 82,5 Stellen (Stand: Januar 207) vorhanden. Soweit die Arbeitsmarkzulassungs-Teams nicht eigenständig entscheiden können, sind für die Arbeitsmarktprüfung auch die ca Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den regionalen Arbeitgeber-Services eingebunden. Der in den Arbeitgeber-Services anfallende Arbeitszeitanteil kann nicht beziffert werden. 7. In wie vielen Fällen war die Verweigerung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens (bitte nach Bundesländern und Verfahrensstand bzw. Verfahrensausgang aufschlüsseln)? Bei den Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und der Bundesagentur für Arbeit wird nicht erfasst, in wie vielen Fällen die Verweigerung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens war. Die Bundesagentur für Arbeit ist in gerichtlichen Verfahren nicht unmittelbar Prozessbeteiligte, weil die Zustimmung keinen eigenständigen Verwaltungsakt darstellt. Erhoben wird lediglich die Anzahl der Fälle, in denen die Bundesagentur für Arbeit von den Verwaltungsgerichten beigeladen wird. 206 war die Bundesagentur für Arbeit bundesweit in 65 gerichtlichen Verfahren Beigeladene.

7 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode 7 Drucksache 8/34 Bundesagentur für Arbeit Anlage KA 8/49 Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach ausgewählten Gesetzesgrundlagen Berichtsjahr 204 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) 204 Januar 204 Februar 204 März Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Satz Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland 3 * 4 * Berlin Brandenburg 53 * Mecklenburg-Vorpommern 39 * * - 4 Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt ) Schleswig-Holstein 49 * * * 02 Hamburg * 03 Niedersachsen 83 * 04 Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz 72 0 (Beschäftigungs- 08 Baden-Württemberg bedingungen) 09 Bayern Saarland Berlin * 2 Brandenburg 2 * * - 3 Mecklenburg-Vorpommern 8 - * - 4 Sachsen 6 * * 3 5 Sachsen-Anhalt 9 * - * 6 Thüringen 43 - * 3 Erstellungsdatum: , Zentraler -Service *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solch ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

8 Drucksache 8/34 8 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode e Bundesagentur für Arbeit Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach aus Berichtsjahr 204 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) Ablehnungen April 204 Mai 204 Juni 204 Juli 204 August Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Satz Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland 3 3 * 6 * Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern * 4 Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg 9 9 * 0 03 Niedersachsen * 3 04 Bremen * 05 Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungsbedingungen) 08 Baden-Württemberg Bayern Saarland * * 6 9 * Berlin 6 * Brandenburg 3 * 5 * - 3 Mecklenburg-Vorpommern 5 - * * 3 4 Sachsen Sachsen-Anhalt - - * 4 * 6 Thüringen * * 22 * 5 Erstellungsdatum: , Zentraler -Service *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltunghen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

9 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode 9 Drucksache 8/34 e Bundesagentur für Arbeit Ablehnungen (ZuwG) Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach aus Berichtsjahr 204 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) September 204 Oktober 204 November 204 Dezember Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Satz Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland 4 3 * * Berlin Brandenburg * 4 4 * 3 Mecklenburg-Vorpommern 7 8 * * 4 Sachsen Sachsen-Anhalt * 5 * * 6 Thüringen 3 4 * * Insgesamt ) Schleswig-Holstein 3 * Hamburg Niedersachsen Bremen * 3 * * 05 Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungsbedingungen) 08 Baden-Württemberg Bayern Saarland * Berlin Brandenburg * - 4 * 3 Mecklenburg-Vorpommern - * 4 Sachsen Sachsen-Anhalt * 3 * 4 6 Thüringen * - * 5 Erstellungsdatum: , Zentraler -Service der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

10 Drucksache 8/34 0 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Bundesagentur für Arbeit Anlage KA 8/49 Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach ausgewählten Gesetzesgrundlagen Berichtsjahr 205 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) 205 Januar 205 Februar 205 März Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland * Berlin Brandenburg 83 * * 6 3 Mecklenburg-Vorpommern 83 * Sachsen Sachsen-Anhalt 37 * Thüringen Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen 25 * Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungs- 08 Baden-Württemberg bedingungen) 09 Bayern Saarland 44 * 6 7 Berlin Brandenburg 57 * Mecklenburg-Vorpommern 36 * Sachsen Sachsen-Anhalt 52-4 * 6 Thüringen * Erstellungsdatum: , Zentraler -Service *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solch ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

11 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/34 ~ Bundesagentur für Arbeit Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach aus Berichtsjahr 205 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) Ablehnungen April 205 Mai 205 Juni 205 Juli 205 August Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland Berlin Brandenburg 6 0 * Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt * Thüringen Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen * 05 Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungsbedingungen) 08 Baden-Württemberg Bayern Saarland * * Berlin Brandenburg 9 6 * Mecklenburg-Vorpommern * * 4 Sachsen Sachsen-Anhalt 4 5 * Thüringen * Erstellungsdatum: , Zentraler -Service *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltunghen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

12 Drucksache 8/34 2 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode e Bundesagentur für Arbeit Ablehnungen (ZuwG) Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach aus Berichtsjahr 205 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) September 205 Oktober 205 November 205 Dezember Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland 4 - * Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern * Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen * * - 05 Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungsbedingungen) 08 Baden-Württemberg Bayern Saarland * 5 * 6 Berlin Brandenburg 5 * Mecklenburg-Vorpommern 4 4 * 3 4 Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen * Erstellungsdatum: , Zentraler -Service der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

13 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode 3 Drucksache 8/34 Bundesagentur für Arbeit Anlage KA 8/49 Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach ausgewählten Gesetzesgrundlagen Berichtsjahr 206 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) 206 Januar 206 Februar 206 März Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland * Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen 7 4 * 3 05 Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungs- 08 Baden-Württemberg bedingungen) 09 Bayern Saarland Berlin Brandenburg 9 * Mecklenburg-Vorpommern 70 6 * 5 4 Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen 90 7 * * Erstellungsdatum: , Zentraler -Service *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solch ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

14 Drucksache 8/34 4 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode e Bundesagentur für Arbeit Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach aus Berichtsjahr 206 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) Ablehnungen April 206 Mai 206 Juni 206 Juli 206 August Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt * * 6 Thüringen Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen * 0 05 Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungs- 08 Baden-Württemberg bedingungen) 09 Bayern Saarland * * Berlin Brandenburg 8 * Mecklenburg-Vorpommern 5 * Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Erstellungsdatum: , Zentraler -Service *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltunghen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

15 Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode 5 Drucksache 8/34 e Bundesagentur für Arbeit Ablehnungen (ZuwG) Ablehnungen für Drittstaatsangehörige nach aus Berichtsjahr 206 Gesetzesgrundlagen Region (Arbeitsort) September 206 Oktober 206 November 206 Dezember Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 Nr. 07 Rheinland-Pfalz (Nachteilige Auswirkungen 08 Baden-Württemberg Arbeitsmarkt - Vorrang) 09 Bayern Saarland 6 3 * 6 Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern * 4 9 * 4 Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen * * * 7 Insgesamt ) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Abs.2 S. letzter Hs. 07 Rheinland-Pfalz (Beschäftigungs- 08 Baden-Württemberg bedingungen) 09 Bayern Saarland * Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Erstellungsdatum: , Zentraler -Service der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung ) darunter nicht zuordnenbare Fälle.

16 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 6, 662 Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche -3, 7296 Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach , Köln, Telefon (02 2) , Fax (02 2) , ISSN

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