Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen

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1 extract Oktober 2013 Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH Kontinuität bestimmt das Handeln GKV-InfoShop 2013 auf Detailverbesserungen fokussiert Kontinuität prägt dieses Jahr. In der Sozialgesetzgebung gibt es keine Überraschungen, stellte ITSG-Geschäftsführer Harald Flex zu Beginn des 14. GKV-InfoShops fest. Die großen Aufgaben haben wir alle gemeinsam mit Bravour bewältigt, seit der elektronische Datenaustausch im Jahr 2006 verbindlich vorgeschrieben wurde, bilanzierte er zufrieden. Zum Auftakt der viertägigen Informationsplattform blickte der ITSG-Geschäftsführer auf die wesentlichen Entwicklungsschritte zurück: Harald Flex, Geschäftsführer ITSG GmbH Wir haben eine elektronische Datenautobahn geschaffen, die alle Anforderungen erfüllt. Dort werden Datencontainer für zunehmend mehr Fachverfahren bewegt. Die Zahlen beeindrucken: Jährlich verschicken etwa Kommunikationspartner rund 300 Millionen Meldungen im elektronischen Datenaustausch. Sie versenden Daten von gut 3,5 Millionen Arbeitgebern. Dabei werden die einzelnen Meldungen sowohl periodisch in bestimmten Zeitabständen als auch anlass- Welche Bilanz ziehen Sie nach dem GKV-InfoShop 2013? Dank der verhältnismäßig wenigen gesetzlichen Neuerungen bleibt endlich einmal Zeit für Optimierungen. Der partnerschaftliche Austausch zwischen allen Verfahrensbeteiligten bildet dafür die beste Basis. Und der GKV-InfoShop bietet die geeignete Plattform. Welche Auswirkungen wird das Projekt OMS auf den Qualifizierten Meldedialog haben? Es ist ungemein wichtig, die Entbürokratisierung weiter voranzutreiben. Hier müssen künftig weitere Entlastungen kommen. Mit dem Projekt OMS legen wir den Grundstein für mehr Transparenz und langfristig geringere Verfahrenskosten. Die ersten 30 ausgewählten Optimierungsvorschläge gehen in die richtige Richtung. Im kommenden Jahr beginnt dann die Umsetzung. bezogen verschickt. Seit dem Jahr 2011 sind darüber hinaus die Dialogverfahren mit Rückmeldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber hinzugekommen. Mehr als 99 Prozent aller Datensendungen inklusive dem qualifizierten Meldedialog laufen fehlerfrei das ist eine echte Erfolgsgeschichte, betonte Harald Flex. Noch wichtiger: Das Meldeverfahren bietet ein Höchstmaß an Sicherheit. Es ist noch nicht gelungen, unsere Datenverschlüsselung zu knacken. Auch gibt es keinen Masterkey, so dass nur Absender und Empfänger den Inhalt der jeweiligen Datencontainer kennen, erklärte der ITSG- Geschäftsführer stolz. Dabei dient das Internet als Plattform, die den Austausch und die Etablierung der Verfahren beschleunigt hat. Als Herausforderung der kommenden Jahre nannte er die Optimierung der Verfahrensabläufe auf Basis einer gemeinsamen Sichtung der Geschäftsprozesse bei den Arbeitgebern und Einrichtungen der Sozialversicherungen. Dazu sei aber die Mitwirkung aller Beteiligten erforderlich. Deshalb bieten wir hier beim GKV-InfoShop den Raum für Austausch und Gespräche und schaffen ein Ambiente, das dazu passt. Gut 350 Teilnehmer waren nach zweijährigem Exil in Oberursel wieder in das AOK- Bildungszentrum in Homberg / Ohm gekommen. 1

2 Wenig Änderungsbedarf Kaum Neuerungen bei den Meldeverfahren Einen entspannten Jahreswechsel für Software-Ersteller erwartet Regierungsdirektor Ivo Hurnik aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Bis zur letzten Sitzungswoche in der abgelaufenen Legislaturperiode gab es keine Gesetzesänderungen, erklärte er. Den Bundesrat passierte dann allerdings doch noch die Entgeltbescheinigungsverordnung, die rückwirkend zum 1. Juli 2013 in Kraft trat. Wichtigste Neuerung darin: Der Termin für die Jahresmeldung der Arbeitgeber sowie für Abmeldungen wird ab dem kommenden Jahr auf den 15. Februar vorgezogen. Das soll vor allem die Unfallversicherung entlasten, die so früher mit den Meldedaten arbeiten kann, begründete Ivo Hurnik die Entscheidung. Von der Änderung werde die Anwendung der März-Klausel aber nicht berührt. Als optionale Änderung wies der Regierungsdirektor außerdem auf das Projekt Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) der Bundesagentur für Arbeit (BA) hin. Es startet offiziell am 1. Januar 2014 und gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die BA zu senden. Allerdings hat der Datenschutzbeauftragte darauf hingewiesen, dass der Beschäftigte darüber selbst entscheiden kann, welcher Verfahrensweg gewählt wird ob also die Daten elektronisch übertragen werden oder der Arbeitgeber weiterhin Papierbescheinigungen für ihn ausstellen muss, berichtete Ivo Hurnik. In diesem Jahr erwartet der Regierungsdirektor keine neuen Gesetze mehr: Beim letzten Mal hat die Regierungsbildung zwei Monate gedauert das wäre erst kurz vor Weihnachten. Damit liege der Fokus bis zum Jahresende auf dem Projekt OMS (siehe Beitrag auf Seite 3), zu dessen Verlauf der Regierungsdirektor einen Überblick gab. Antrittsbesuch Dr. Thomas Molkentin (BMAS) stellt sich vor Beim 14. GKV-InfoShop gab es eine Premiere: Dr. Thomas Molkentin, seit Jahresbeginn Referatsleiter Beitrags- und Meldewesen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), stellte sich im Plenum vor. Der Ministerialrat verdeutlichte, dass er den elektronischen Datenaustausch grundsätzlich positiv bewertet und deshalb einen Schwerpunkt auf die weitere Optimierung der Verfahren legen möchte. Deshalb ist für ihn das Projekt OMS besonders wichtig, das Regierungsdirektor Ivo Hurnik maßgeblich betreut. Durch OMS haben wir erstmals Transparenz in einem gesamten Rechtsbereich geschaffen das gibt es nirgendwo sonst. Wir haben ein gemeinsames Problemverständnis und einen einheitlichen Sprachgebrauch entwickelt. Zum Jahresende wird der Abschlussbericht vorliegen. Nächstes Jahr wird das Projekt fortgesetzt, und wir wollen maßvoll mit der Umsetzung der Vorschläge beginnen, blickte der Referatsleiter optimistisch voraus. 2

3 Projekt OMS Im Projekt Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (OMS) arbeiten alle am Meldewesen Beteiligten gemeinsam an der Vereinfachung des Meldewesens. Sie haben 39 Meldeverfahren dokumentiert und bearbeiten die ersten 30 ausgewählten Optimierungsvorschläge von insgesamt 111 aus einer Konsolidierung hervorgegangenen. Eingereicht wurden 195 Vorschläge. Ende 2013 werden die Ergebnisse des Projekts präsentiert sowie Empfehlungen, welche Optimierungsvorschläge umgesetzt werden sollen. Alle optimieren gemeinsam Projekt OMS erzielt überzeugende Ergebnisse Von überzeugenden Fortschritten bei den Beratungen zur Optimierung der Meldeverfahren konnte Regierungsdirektor Ivo Hurnik aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berichten. Im Projekt OMS (siehe Infokasten) diskutieren alle am Meldewesen Beteiligten gemeinsam, wie Verbesserungen erzielt werden können. Die Zusammenarbeit ist intensiv und effizient aber das gründliche Vorgehen macht OMS zur Turboschnecke unter den Projekten, berichtete Ivo Hurnik und zog mit einem Augenzwinkern den Vergleich zu einem aktuellen Kinofilm. Projekt OMS über das ursprüngliche Projektende zum 31. Dezember 2013 hinaus um weitere zwölf Monate verlängert wurde. In dieser Zeit sollen weitere Optimierungsvorschläge bearbeitet werden. Dabei wird das Projektbüro bei der ITSG weitere Aufgaben übernehmen und so die ehrenamtlich Beteiligten entlasten. Doch die Fortschritte des Projekts können sich bereits sehen lassen: 39 Meldeverfahren der sozialen Sicherung wurden beschrieben, Destatis hat erstmals die Kosten einer einzelnen Meldung erhoben, und mit der Entwicklung eines Data Dictionary wird die Grundlage zur Nutzung einheitlicher Datensätze in allen Meldeverfahren gelegt. Weiter wird in einem Pilottest geprüft, ob für die Meldeverfahren auch inhaltlich plattformübergreifend die XML-Auszeichnungssprache genutzt werden kann. Außerdem untersucht die Universität Duisburg/Essen derzeit, ob aktuelle Techniken wie Apps und die Cloud für die Meldeverfahren genutzt werden können etwa im Bereich der Sofortmeldung, erklärte der Regierungsdirektor. Darüber hinaus gab er bekannt, dass das Ivo Hurnik, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Das Jahr 2013 steht im Meldewesen im Zeichen der Kontinuität. Bei welchen Meldeverfahren sehen Sie noch Änderungsbedarf? Änderungsbedarf in den bestehenden Meldeverfahren festzustellen, ist die Hauptaufgabe des Projektes OMS. Dort hat sich abgezeichnet, dass wir besonders im Bereich der Qualitätssicherung der Verfahren weitere Fortschritte erzielen können. Jeder Fehler, den wir vermeiden, bedeutet eine erhebliche Entlastung der Beteiligten im Meldeverfahren. Was sind aus Ihrer Sicht die größten Errungenschaften im Projekt OMS? Das Projekt OMS hat erstmals alle Beteiligten an einen Tisch gebracht und so dafür gesorgt, dass ein gemeinsames Verständnis für die Prozesse und die Problemlösungen entstanden ist. Wir schaffen die Basis für Optimierungen in den Verfahren, andererseits aber auch Klarheit, warum einzelne Vorschläge nicht umsetzbar sind. Und mit dem Data Dictionary können wir die einzelnen Verfahren besser aufeinander abstimmen und so eine höhere Datensicherheit und Anwenderfreundlichkeit schaffen. 3

4 Praktische Verbesserungen umgesetzt Im gemeinsamen Meldeverfahren gibt es wenige Anpassungen Voraussichtlich ab 1. Juni 2015 soll eine neue Version des Datensatzes Meldung (DSME) eingesetzt werden. Dies ist erforderlich, weil es keine Reservefelder mehr im Datensatz gibt. Darüber hinaus war die inhaltliche Struktur durch zahlreiche Anpassungen über die Jahre hinweg unübersichtlich geworden. Nur wenige Neuerungen aus dem Meldeverfahren musste Lars Maiwald vom GKV-Spitzenverband im Plenum vorstellen. In diesem Jahr haben wir Zeit für Optimierungen, stellte er zufrieden fest. Den größten Handlungsbedarf machte er im Bereich des qualifizierten Meldedialogs aus. Deshalb erfolgte unter anderem eine Klarstellung bei der Ermittlung von Beiträgen für Mehrfachbeschäftigte, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet. Für sie darf der Arbeitgeber künftig das Gesamtentgelt selbst ermitteln und auf dieser Grundlage die Beiträge berechnen. Wenn er dann die Rückmeldung von der Krankenkasse erhält, ist er verpflichtet, die Werte zu vergleichen und bei Bedarf eine Korrektur vorzunehmen. In der Praxis kann der Arbeitgeber seine Meldungen dadurch schneller abgeben, erklärte Lars Maiwald. Wie schon bislang wird die Minijob-Zentrale auch weiterhin nicht in die Dialogverfahren einbezogen. Durch die Einführung der Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte zum 1. Januar 2014 waren Überlegungen angestellt worden, dies zu ändern. Weil aber nach wie vor nur in wenigen Einzelfällen die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschritten wird, bleibt es wie bisher bei einem manuellen An- tragsverfahren. Neu geregelt werden soll dagegen die Feststellung der Beitragspflicht von Einmalzahlungen bei Mehrfachbeschäftigung. Dafür benötigt die Krankenkasse Informationen über die Einkünfte des Versicherten vor der Aufnahme der Mehrfachbeschäftigung. Lars Maiwald, GKV-Spitzenverband Zum Stichtag am 1. Januar 2014 müssen Arbeitgeber im maschinellen Antragsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) im Datenbaustein Bankverbindung anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl künftig die International Bank Account Number (IBAN) sowie bei Auslandszahlungen gegebenenfalls den Bank Identifier Code (BIC) angeben. Die Felder für Kontonummer und Bankleitzahl sind dann nicht mehr gültig und werden in Reservefelder umgewandelt, erläuterte Lars Maiwald. Die Minijob-Zentrale wird nicht in das Dialogverfahren integriert. Warum? Im elften Jahr der Minijob-Zentrale haben bislang ganze vier Arbeitnehmer durch Zusammentreffen einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung überschritten. Das sagt alles. Was ist bei der Einführung des SEPA-Verfahrens zu beachten? Beim AAG-Antrag wird der SEPA-Standard bereits zum Stichtag 1. Januar 2014 eingeführt. Entwarnung hingegen im Beitragseinzug für die vom europäischen Gesetzgeber geforderte Vorabankündigung im Lastschriftverfahren haben wir mit dem Bundesarbeitsministerium bereits eine pragmatische Lösung gefunden, so dass der äußerst zeitkritische Prozess nicht gefährdet ist. In diesem Jahr gibt es nur wenige Neuerungen im Meldeverfahren. Wie hat sich das auf den GKV- InfoShop ausgewirkt? Im Sinne des gewählten Mottos Kontinuität konnten wir nach Jahren nicht enden wollender Neuerungen endlich die Möglichkeit ergreifen, bestehende Verfahren zu optimieren. Eine wichtige Phase, die es uns ermöglicht, Kinderkrankheiten zu erkennen und abzustellen. Nach dieser Luxussituation werden wir uns im Jahr 2014 sehnen, wenn die neue Bundesregierung erste gesetzliche Änderungen auf den Markt bringt und zeitgleich die Ergebnisse aus dem OMS-Projekt umgesetzt werden wollen. Trotz allem sollten wir Zeit finden, im kommenden Jahr gemeinsam das Jubiläum des GKV-InfoShops zu feiern. 4

5 Berechnungsgrundlagen angepasst Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen und Zuschüssen Detailanpassungen aus dem gemeinsamen Beitragseinzug stellte Peter Kulaß vom GKV- Spitzenverband dem Plenum vor. Zunächst erläuterte er anhand von Beispielen, wie die Beitragsberechnung auf Einmalzahlungen für Beschäftigte in der Gleitzone durchgeführt werden muss. Dabei kann die Beitragsberechnung nur dann nach der Gleitzonenformel erfolgen, wenn Einkommen und Einmalzahlung zusammen die Gleitzonengrenze nicht übersteigen. Ansonsten muss die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrages aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt erfolgen. In sogenannten Teilmonaten, in denen der Arbeitnehmer nicht durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Tage und dem regulären Monatseinkommen das fiktive Arbeitsentgelt errechnet werden. Wenn es zusammen mit der Einmalzahlung die Gleitzone übersteigt, werden die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet. Erhält ein Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in einem Monat, in dem er kein laufendes Einkommen erzielt, weil er zum Beispiel Krankengeld bekommt, wird überprüft, ob das ausgefallene Arbeitsentgelt zusammen mit der Einmalzahlung die Gleitzone übersteigt. Ist das der Fall, erfolgt die Beitragsberechnung aus der Höhe der Einmalzahlung. Verändert haben Peter Kulaß, GKV-Spitzenverband sich die Bestimmungen für Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung sowie für Zuschüsse zu den Beiträgen von Ehegatten und Kindern. Der Zuschuss darf nicht höher liegen als der gesetzliche Krankenkassenbeitrag, der sich aus der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze errechnet. Darüber hinaus geleistete Zahlungen gelten als Geldwerter Vorteil und sind somit steuerund beitragspflichtig. Das gilt außerdem auch für die Zuschüsse zu Beiträgen für Familienangehörige. Sie dürfen nach einer Das Bundessozialgericht hat Arbeitgeberzuschüsse für freiwillig gesetzlich versicherte Familienangehörige untersagt. Warum? Das Gericht hat im Rahmen der Prüfung des Anspruchs eines privat krankenversicherten Arbeitnehmers eine klare Systemabgrenzung vorgenommen. Danach sind die Beiträge für die Krankenversicherung von Familienangehörigen nur im gleichen Sicherungssystem zuschussfähig. Der GKV-InfoShop als Austauschplattform welche wichtigen Erkenntnisse nehmen Sie in diesem Jahr mit? Ich habe festgestellt, dass auch auf den ersten Blick unpopuläre Entscheidungen und Verfahrensregelungen auf sehr viel größere Akzeptanz stoßen, wenn sie transparent dargestellt und überzeugend begründet werden. Der GKV- InfoShop bietet die Möglichkeit, auch die Hintergründe und internen Überlegungen zu derartigen Regelungen zu erklären und dadurch um Verständnis zu werben. Bundessozialgerichtsentscheidung nur noch für privat krankenversicherte Angehörige bezahlt werden. Peter Kulaß: Zuschüsse zu den Beiträgen freiwillig gesetzlich versicherter Angehöriger sind nicht mehr möglich. 5

6 Wartung bei laufendem Betrieb Verfügbarkeit des Kommunikationsservers nimmt weiter zu Über Neuigkeiten zum elektronischen Datenaustausch informierten Ronald Krüger vom GKV-Spitzenverband und Gregor Grebe von der ITSG im Plenum. Dabei hatten die beiden Experten fast ausnahmslos gute Nachrichten im Gepäck. So konnten sie berichten, dass die Wartungsarbeiten für den GKV-Kommunikationsserver seit Mitte des Jahres im laufenden Betrieb erfolgen können und damit keine monatlichen Wartungstermine mehr erforderlich sind. Darüber hinaus stellten sie in Aussicht, dass eine automatische Verfügbarkeitsanzeige für den Kommunikationsserver in Kürze unter online gehen wird. Die Integration der neuen Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) Mobil ISC in den Kommunikationsserver haben wir erfolgreich abgeschlossen, zog Gregor Grebe Bilanz. Erweitert wurde die Anmeldung an den Kommunikationsserver. Auf Wunsch einiger Software-Ersteller kann dafür jetzt ein Standard-SSL-Zertifikat verwendet werden. Für die Client-Authentisierung sowie die Nutzdaten-Verschlüsselung ist aber weiterhin das Zertifikat für den Datenaustausch in der Sozialversicherung erforderlich. Eingeschränkt werden wird dagegen der Zugriff von Arbeitgebern und Zahlstellen auf den Kommuni- kationsservern für wiederholte Zugriffe auf ein und dasselbe Verfahren bei der gleichen DAV. Dann sind Abfragen nur noch alle 15 Minuten möglich. Endgültig abgeschaltet wird das extra 1.1-Format zum 31. Dezember Auf Wunsch der Software-Ersteller wird im kommenden Jahr eine elektronische Annahmemöglichkeit für die permanenten Testfälle im Kommunikationsserver eingerichtet. Die ersten Interessenten für den Pilotbetrieb meldeten sich direkt aus dem Plenum; die Gregor Grebe, ITSG GmbH Anmeldung ist über die Systembetreuer der ITSG möglich. Selten in der Geschichte des GKV-InfoShops gab es spontanen Beifall. Diesmal als die Referenten anboten, Abweichungen von den Testfällen im fachlichen Dialog gebündelt als PDF-Dokument an die Software- Ersteller zurückzusenden. Darüber hinaus findet in den kommenden Monaten ein Re-Engineering der Qualitätsmanagement-Datenbank, der Betriebsnummerndatei und der Beitragssatzdatei statt, bei dem die Version 4.1 der Beitragssatzdatei endgültig abgeschaltet wird. Künftig nimmt die ITSG die permanenten Testfälle auch elektronisch an. Welchen Stellenwert hat diese Neuerung? Der gesamte Prozess wird wesentlich einfacher. Bislang müssen die Software- Ersteller einen Seitenausgang programmieren, in dem sie die Testfälle aussteuern und diese dann manuell an die Systemuntersuchung weiterleiten. Das Gleiche betrifft die Rückmeldungen, die manuell eingespielt werden müssen. Durch die elektronische Verarbeitung erfolgt die Lieferung und Rücklieferung über die elektronischen Standardwege analog zum Echtverfahren, so dass der Seitenausgang nicht mehr notwendig ist. Außerdem erhält der Software-Ersteller sofort eine maschinelle Reaktion, in der die formalen Abweichungen dokumentiert sind. Das entlastet auch unsere Experten in der Systemuntersuchung, die zukünftig nur noch überprüfen müssen, ob sich Abweichungen fachlich im erlaubten Rahmen bewegen. 6

7 Systemuntersuchung wird neu ausgerichtet Zulassungsbescheide künftig nicht mehr befristet Über Anpassungen in der Systemuntersuchung informierte Lothar Ruppert von der ITSG im Plenum. Zum Stichtag am 1. Januar 2014 gelten die Änderungen der Gemeinsamen Grundsätze, die das operative Geschäft der Systemuntersuchung anpassen. Darin ist festgelegt, dass künftig Systemprüfung und Pilotprüfung dichter zusammen liegen müssen. Erfolgt die Pilotprüfung länger als neun Monate nach der Systemprüfung, ist künftig auch eine neue Systemprüfung erforderlich. Im Gegenzug wird der Zulassungsbescheid vom GKV-Spitzenverband dann dauerhaft erteilt, sofern die Erfordernisse der Qualitätssicherung erfüllt sind. Er gilt, solange die jährliche Qualitätskontrolle positiv ausfällt. Lothar Ruppert, ITSG GmbH Darüber hinaus erhält der Software-Ersteller jährlich von der ITSG ein GKV-Zertifikat, das weiterhin für ein Jahr gilt. Zur maschinellen Identifizierung der systemuntersuchten Software werden wie bisher von der ITSG eine Produktidentifikation (Prod-ID) und eine Modifikations-Identifikation (Mod-ID) vergeben. Darüber hinaus versendet sie künftig auch die Ergebnisse der Systemprüfung. Bei endgültig negativem Prüfergebnis entzieht der GKV-Spitzenverband die Systemzulassung. Auch künftig muss mindestens eine Systemprüfung pro Jahr erfolgen, erklärte Lothar Ruppert. Die Systemuntersuchung wird neu ausgerichtet. Was bedeutet das für die Software-Ersteller? Für die meisten Software-Ersteller ändert sich am Ablauf der Systemuntersuchung kaum etwas. Die ITSG führt nach wie vor eine jährliche Qualitätskontrolle durch. Auch die Systemberatungen, abgestimmt auf das jeweils vereinbarte Dienstleistungspaket, finden im bekannten Zeitrhythmus statt. Allerdings stellt der GKV-Spitzenverband die Bescheide über die Systemzulassung künftig nur noch einmalig und unbefristet aus unter der Bedingung, dass die Software die jährliche Qualitätskontrolle besteht. Und die ITSG ist dafür zuständig, das GKV-Zertifikat mit begrenztem Gültigkeitszeitraum zu versenden. Welche Erkenntnisse nehmen Sie mit vom GKV-InfoShop 2013? Seitens der Software-Ersteller wurden keine Bedenken zur Neuausrichtung der Systemuntersuchung geäußert. Passend zum diesjährigen Motto Kontinuität habe ich den GKV-InfoShop 2013 wieder einmal als rundum gelungene Veranstaltung erlebt geprägt von einem harmonischen und konstruktiven Informationsaustausch mit den Software-Erstellern. Insofern freue ich mich schon auf die Veranstaltung im nächsten Jahr. 7

8 Mit dem Blick der Anwender Katharina Decker verstärkt das Kernteam Systemuntersuchung Software im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen entwickelt wurde. In meiner Arbeit kommen mir meine breiten Kenntnisse im Beitrags- und Melderecht zugute, erklärt die einzige Frau im Kernteam und ergänzt: Als Berufseinsteiger wäre man diesen Anforderungen nicht gewachsen. sie als Themenpatin für die Bereiche Unfallversicherung, Kurzarbeit und das Projekt BEA innerhalb des Kernteams Systemuntersuchung. Innerhalb der jährlich rollierenden Zuständigkeit führt Katharina Decker Systemprüfungen bei den Beratungskunden ihrer Kollegen durch. Die ITSG wendet für die Prüfungen strikt das Vier-Augen-Prinzip an. Zusätzlich fungiert Katharina Decker hat gleich doppelt die Seiten gewechselt: Von ihrer Tätigkeit im Umfeld der Betriebsprüfung bei der DRV Baden- Württemberg ging es für sie zum 1. Januar 2012 zunächst als Vertreterin der DRV Baden- Württemberg in die Systemuntersuchung. Seit dem 1. April 2013 nimmt sie nun für die ITSG die umfassenden Beratungsaufgaben im Kernteam Systemuntersuchung wahr. Hier habe ich ein spannendes Aufgabenfeld gefunden, in dem ich mich schnell eingelebt habe, erzählt sie. Ihr Haupt-Einsatzgebiet liegt rund um ihre baden-württembergische Wahlheimat. Dort berät sie Software-Ersteller in Anwendungsfragen aus der Sicht der Anwender. Dabei legt sie ihr Augenmerk darauf, dass die Wilhelm und Pascal Drecker, UBM Drecker Die ITSG stellt die Systemuntersuchung neu auf. Was erwarten Sie von der Neuausrichtung? Wilhelm Drecker: Bei den Umstellungen erkennen wir keine relevanten Änderungen, die sich auf unsere Arbeit auswirken. Insofern setzen wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit fort. Der GKV-InfoShop fand wieder im AOK- Bildungszentrum Homberg (Ohm) statt. Wie hat es Ihnen dort gefallen? Pascal Drecker: Im AOK-Bildungszentrum Homberg gefällt es uns sehr gut. Es bietet einen ausgezeichneten Rahmen für den Austausch untereinander. Deshalb sind wir froh, dass die Veranstaltung auch im nächsten Jahr dort stattfindet. Welchen Stellenwert nimmt der GKV-InfoShop für die ArGe PERSER ein? Wilhelm Drecker: Als Vertreter der Ersteller von Personalabrechnungssoftware fühlen wir uns in der ArGe PERSER sehr mit der ITSG verbunden, deshalb besitzt der GKV-InfoShop einen hohen Stellenwert für uns. Das Kernteam Systemuntersuchung: Um am Datenaustausch für die Meldeverfahren in der Sozialversicherung teilnehmen zu dürfen, müssen Entgeltabrechnungsprogramme systemuntersucht sein. Für diese Qualitätssicherung nimmt das Kernteam Systemuntersuchung Systemprüfungen und Modulprüfungen vor. Sie stellen sicher, dass die Software die Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf den vorgesehenen Verfahrenswegen überträgt. Darüber hinaus beraten die Experten die Software-Ersteller auch in beitrags- und melderechtlichen Fragen. 8

9 Updates bei Arbeitgebern bleiben Herausforderung Forum 1: Workshop-Termine sollen früher stattfinden In Forum 1 leiteten Björn Scharatta vom GKV-Spitzenverband und Harald Eibl von der ITSG den technisch-fachlichen Erfahrungsaustausch. Dabei machten die Teilnehmer Verbesserungspotenzial im Zusammenhang mit Testfällen, Workshops und dem Pflichtenheft aus. Zwar kommen die Testfälle bei den Software-Erstellern gut an, die Anlagen zum Pflichtenheft wünschen sie sich künftig aber wieder als Einzeldokumente, nicht gebündelt. Auch die Optik der Änderungsdokumentation solle dann überarbeitet werden während die Struktur des Pflichtenhefts in ihrer jetzigen Form nach wie vor gut ankommt. Einig waren sich die Teilnehmer vor allem darin, dass die Workshop-Termine künftig deutlich früher liegen sollten. Björn Scharatta: Wir achten in Zukunft darauf, dass die Workshops bis Ende November abgeschlossen sind. Eine lebhafte Diskussion entstand im Forum zu der Frage, wie Updates bei den Anwendern der Software schneller umgesetzt werden können. Rasch zeichnete sich ab, dass automatische Updates kein gangbarer Weg sind. Mit Hinweisfenster, dass eine neue Version der Software vorliegt, können wir aber die Aufmerksamkeit deutlich vergrößern, erklärte Björn Scharatta. Darüber hinaus wünschten sich die Software-Ersteller eine Verschiebung der Änderungstermine für die Kernprüfung um jeweils einen Monat vom 1. Juni auf den 1. Juli und vom 1. Dezember auf den 1. Januar. Verbesserungen wünschten sich die Teilnehmer im Bereich der Fehlermeldungen. Im Zentrum der Kritik standen unklare Fehlerbeschreibungen, die von Anwen- Ronald Krüger, GKV-Spitzenverband dern ebenso wie Sachbearbeitern bei den Kassen oft falsch interpretiert werden. Wir nehmen den Wunsch nach klareren Fehlerbeschreibungen mit, versprach Björn Scharatta. Welchen Stellenwert hat der GKV-InfoShop für Sie? Der GKV-InfoShop ist eine gute Gelegenheit zum Meinungsaustausch zwischen Vertretern der Software-Ersteller und der Sozialversicherungsträger. Dieser Dialog ist für die konzeptionelle Arbeit gut und wichtig. Das Jahr 2013 war eher von Kontinuität geprägt: In welchen Bereichen sehen Sie für die kommenden Jahre den größten Änderungsbedarf? Änderungsbedarf sehe ich nur dort, wo es im Meldeverfahren hakt. Änderungen um der Änderung willen vorzunehmen, würde niemandem helfen. Beim Datenaustausch zu den Entgeltersatzleistungen hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass es die beste Lösung für Probleme ist, mit Fehlern unaufgeregt umzugehen und die Verfahren gemeinsam weiterzuentwickeln. Welche Erkenntnisse nehmen Sie mit vom GKV-InfoShop 2013? Dass die Vertreter der Entgeltabrechnungsprogramme im Plenum auch spontan Beifall klatschen können, wenn ihnen eine Verbesserung gefällt. 9

10 Präzisere Angaben im Qualifizierten Meldedialog Forum 2: Praktische Anpassungen stehen im Mittelpunkt Volles Programm hatten Tino Opretzka, Ramon Lang, Mirko Dietzel (alle GKV-Spitzenverband), Michael Brauwers und Rolf Grüger (ITSG) in Forum 2. Sie informierten über die Neuerung im Qualifizierten Meldedialog. So wird etwa in den Datenbaustein Beitragsbemessungsgrenze (DBBG) ein Feld über die maßgeblichen Sozialversicherungstage aufgenommen. Es muss dann ausgefüllt werden, wenn ein Arbeitnehmer im Laufe eines Kalendermonats zu einer bestehenden Beschäftigung eine weitere aufnimmt oder eine von zwei Beschäftigungen aufgibt. Außerdem ist es erforderlich, wenn mehrere Beschäftigungen innerhalb eines Monats begonnen oder beendet werden. Darüber hinaus erfolgen die Rückmeldungen der Krankenkassen künftig nur noch in dem Sozialversicherungszweig, in dem die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde. Neu eingeführt wird ein zusätzliches Kennzeichen im Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV). Wird das Feld Kennzeichen Gleitzone mit dem Wert 2 gefüllt, weiß die Krankenkasse, dass diese Beschäftigung für die Beurteilung der Anwendung der Gleitzonenberechnung keine Bedeutung hat. Alle diese Änderungen sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. In der Datensatzversion 7 des Entgeltersatzleistungsverfahrens (EEL) werden die Datenbausteine DBAP (Ansprechpartner beim Absender) und DBID (Identifikationsnummer) neu eingeführt. Durch die Entfernung redundanter Felder konnten außerdem rund 230 Plausibilitäten aus dem Datensatz getilgt werden. Zum 1. Januar 2014 werden im Verfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl die SEPA-Daten IBAN (International Bank Account Number) und bei Auslandszahlungen BIC (Bank Identifier Code) verpflichtend. Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) befindet sich derzeit in einer Konsolidierungsphase. Hier erinnerten die Referenten daran, die Sortierreihenfolge der Meldungen zu beachten: Bei in der Vergangenheit liegenden Änderungen müssen alle Meldungen bis zum eigentlichen Änderungsdatum storniert und anschließend neu gemeldet werden. Meldungen für die Vergangenheit überschreiben keine bereits vorliegenden Meldungen, das sogenannte Testamentsprinzip wird nicht angewendet. Meldegrund Einmalzahlung Einmalzahlungen werden künftig mit einem eigenen Meldegrund übermittelt damit werden die Rückmeldungen über den beitragspflichtigen Teil einer Einmalzahlung eindeutiger und das Meldevolumen sinkt. Rückmeldungen der Krankenkasse erfolgen dazu nur, wenn die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in einem Sozialversicherungszweig überschritten wurde oder die Einmalzahlung nicht verbeitragt werden muss, weil bereits das laufende Arbeitsentgelt die BBG überschreitet. Achtung: Wenn auf die Einmalzahlungen keine Beiträge entrichtet werden müssen, wird für die jeweiligen Zweige der Wert 0 eingetragen. 10

11 Neue DAV erfolgreich gestartet Forum 3: Übergangsfrist für BKK Mobil Oil endet In Forum 3 stellten Michael Wernitz (BITMARCK Service), Eric Schloen (Mobil ISC) und Wilhelm Drecker (ArGe PERSER) den Verlauf der Einrichtung der Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) von Mobil ISC vor. Entgegen der ursprünglichen Pläne für eine Stichtagsregelung hatten sich die Beteiligten im Anschluss an den GKV-InfoShop 2012 dazu entschieden, für einen Übergangszeitraum Meldungen an die BKK Mobil Oil sowohl über die alte Kopfstelle bei der BITMARCK als auch über die neue DAV von Mobil ISC entgegenzunehmen. Seit dem 1. Juli 2013 sind Meldungen an die Mobil ISC möglich; die Betriebsnummerndatei wurde allerdings noch nicht ausgerollt, die Auslieferung hat zum 1. Oktober begonnen. Ab dem 1. Januar 2014 können Meldungen an die BKK Mobil Oil dann nur noch über Mobil ISC erfolgen und werden ab diesem Termin von der BITMARCK zurückgewiesen. Als zweite Krankenkasse neben der BKK Mobil Oil hat inzwischen auch die BKK vor Ort ihr Krankenkassensystem auf oscare umgestellt und dafür die Zusammenarbeit mit Mobil ISC als ihrer neuen DAV begonnen. Auch für die BKK vor Ort soll die Umstellung in einem Übergangszeitraum stattfinden, der am 1. Januar 2014 beginnt. Ab dann können die Arbeitgeber Daten für die Kasse über Mobil ISC übertragen. Bis zum 30. Juni 2014 bleibt es aber weiter möglich, die Meldungen auch über Eric Schloen / Thomas Krauß, Mobil ISC BITMARCK zu senden, ab dem 1. Juli 2014 bleibt dann Mobil ISC die einzige Annahmestelle der BKK vor Ort. Dass sich die neue Kopfstelle auf die Bedürfnisse ihrer Kommunikationspartner einstellt, berichtete Eric Schloen: Die Arbeitgeber nehmen häufig früh morgens Kontakt zu uns auf, deshalb haben wir unsere Servicezeiten um eine Stunde auf 7 bis 17 Uhr vorverlegt. Die Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) der Mobil ISC ist erfolgreich gestartet. Welchen Beitrag hatte der GKV-InfoShop daran? Eric Schloen: Durch den Austausch auf dem GKV-InfoShop 2012 haben wir den wichtigen Hinweis bekommen, dass die ursprünglich geplante Stichtagsumstellung auf die neue DAV nicht funktioniert hätte. In vielen Gesprächen auch am Rande der Foren, haben wir uns mit den Software-Erstellern ausgetauscht und ein praxistaugliches Szenario entwickelt. Man kann also sagen: Ohne den GKV-InfoShop 2012 wäre der Start vermutlich nicht so erfolgreich verlaufen. Welche Impulse nehmen Sie mit vom GKV-InfoShop 2013? Thomas Krauß: Uns hat insbesondere gefreut, dass die Software-Ersteller mit uns so konstruktive Diskussionen geführt haben obwohl wir ihnen ja auch viel Arbeit gemacht haben. Der GKV-InfoShop 2013 war für uns die Bestätigung, dass es eine gute Entscheidung war, die Sorgen der Software-Ersteller ernst zu nehmen. Wir werden auch künftig den Dialog suchen, um unsere Prozesse stetig zu optimieren. Hierfür bietet der GKV-InfoShop genau die richtige Plattform. Ortswechsel für den GKV-InfoShop Wie hat es Ihnen im AOK-Bildungszentrum Homberg (Ohm) gefallen? Eric Schloen: Ich kenne das AOK-Bildungszentrum Homberg (Ohm) noch aus alten Zeiten. Es genießt nicht umsonst einen tollen Ruf und ich habe mich sehr gefreut, mal wieder dorthin zu kommen. Homberg hat den passenden Rahmen für eine durch und durch gelungene Veranstaltung geboten. 11

12 Zeitersparnis vorprogrammiert Forum 4: Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung startet am 1. Januar Olaf Schilling (DRV Bund), Reinhold Baumhove (ITSG GmbH), Pascal Drecker (UBM Drecker) und Ralf Eckhardt (Eckhardt GmbH) informierten in Forum 4 über den aktuellen Stand bei der Einführung der elektronisch unterstützen Betriebsprüfung (eubp). Seit dem 1. Juli 2012 hat es erst rund 300 Betriebsprüfungen der Entgeltabrechnungen gegeben, von denen etwa die Hälfte kurz vor dem Abschluss stehen, berichtete Olaf Schilling. Deshalb wurde die Pilotphase bis Ende 2013 ausgedehnt. Nun sind insgesamt rund Betriebsprüfungen terminiert. Im Laufe der ersten Prüfungen hatte sich rasch herausgestellt, dass die Schnittstelle angepasst werden muss. In der Version hat sie ihre endgültige Struktur bereits gefunden. Bis zur Veröffentlichung der finalen Version werden aber noch redaktionelle Änderungen vorgenommen. Software- Ersteller können mit der Version deshalb problemlos weiterarbeiten, erklärte Olaf Schilling. Zu Jahresbeginn werden dann auch Rückmeldungen eingeführt. Für sie werden die Datensätze Grunddaten für Meldekorrekturen (DSGM) und Ursprungsmeldung (DSUM) neu eingeführt. Die Referenten empfahlen den Unternehmen, soweit möglich Belege einzuscannen und elektronisch zu archivieren. Einigkeit bestand im Forum darüber, dass mit dem elektronischen Verfahren die Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund wesentlich schneller zum Abschluss kommt. Bis zum Jahresende evaluieren wir das Verfahren, zunächst durch Software- Ersteller, Arbeitgeber und Steuerberater, Olaf Schilling, DRV Bund anschließend intern, bevor es am 1. Januar 2014 dann offiziell startet, skizzierte Olaf Schilling das weitere Vorgehen. Er dankte den Software-Erstellern für ihre umfangreiche Mitarbeit in der Pilotphase. Leider hatten wir erst bei einer einzigen Betriebsprüfung auch Finanzbuchhaltungsdaten vorliegen in diesem Bereich fehlt uns ein regelmäßiger Kontakt, resümierte er. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung startet am 1. Januar Was verbessert sich damit für Arbeitgeber? Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (eubp) vereinfacht dem Arbeitgeber die Vorbereitung auf eine anstehende Betriebsprüfung. Bei dem Verfahren müssen dem Prüfer vor Ort weniger oder keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Das spart Zeit und Geld. Übrigens: Das Verfahren eubp wird den Arbeitgebern optional angeboten. Was ändert sich für Betriebsprüfer durch das elektronische Verfahren? Die Prüfer können sich in der Dienststelle noch besser auf den Vor-Ort-Termin vorbereiten und schon vorab gezielt Unterlagen und Belege für die weitere Prüfung anfordern. Ganz wichtig: Der persönliche Kontakt mit den Arbeitgebern und die Beratung bleiben erhalten. Der GKV-InfoShop fand wieder im AOK-Bildungszentrum Homberg (Ohm) statt. Wie hat es Ihnen gefallen? Die offene Atmosphäre ermöglichte einen angenehm direkten Austausch mit allen Teilnehmern. Die Räumlichkeiten boten dazu den passenden Rahmen. Vielen Dank an dieser Stelle auch an alle Mitarbeiter des Bildungszentrums für den hervorragenden Service. 12

13 Qualitätssicherung bleibt weiter im Fokus Forum 5: Meldedaten zur Unfallversicherung müssen besser werden In Forum 5 informierte Norbert Lehner von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über die Neuerungen bei der Datenmeldung zur Unfallversicherung. Zwar wird seit dem 1. Dezember 2012 das Zentrale Mitgliedsnummernverzeichnis (ZMNRV) genutzt und bei den Meldungen das Feld MITGLIEDS- NR im Datenbaustein Unfallversicherung mit dem Verzeichnis abgeglichen. Dennoch enthielt das Verzeichnis beinahe zwei Drittel irrelevanter Daten. Deshalb fand zum 30. September eine Bereinigung statt, nach der von zuvor 21,3 Millionen Mitgliedsnummern nur noch 9,3 Millionen übrigblieben. Weiter bemängelte Norbert Lehner die dürftige Qualität der Meldungen zur Gefahrtarifstelle. Obwohl die DGUV bereits seit dem 1. Oktober 2008 eine Gefahrtarifstellen-Datei zum Download zur Verfügung stellt, wurden im Meldejahr 2012 rund 3,1 Millionen verschiedene Werte für die Gefahrtarifstellen übermittelt. Darunter befinden sich Einträge wie Putzen, Gewürze, Hausmeister, berichtete Norbert Lehner. Um die Datenqualität in diesem Bereich zu verbessern, soll das Feld Gefahrtarifstelle (GTST) künftig in der Kernprüfung entweder mit der Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle in Verbindung mit der Gefahrtarifstellendatei abgeglichen werden oder über das ZMNRV in Verbindung mit der Betriebsnummer in der Unfallversicherung (BBNRUV) und der Mitgliedsnummer (MNR). Neu geregelt wurde in Norbert Lehner, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Der Abgabetermin der GKV-Jahresmeldung liegt im kommenden Jahr schon am 15. Februar. Was versprechen Sie sich davon? Durch das Vorziehen des Termins sollen die Unfallversicherungs-Träger den DBUV-Lohnnachweis frühzeitiger vollständig vorliegen haben. Damit ist auch die Einhaltung der Fristen für die Umlagerechnung und die Berechnung des Lastenausgleichs durch das Bundesversicherungsamt verbunden. Im nächsten Jahr werden wir messen können, ob die gewohnte Umlage dann bereits im April errechnet werden könnte. Sie haben auf eine hohe Fehlerquote bei der Meldung der Gefahrtarifstellen hingewiesen. Was muss sich ändern? Die richtige Meldung der Gefahrtarifstelle ist die Grundlage für eine richtige Berechnung des Beitrags zur Unfallversicherung. Deshalb haben wir im Forum vereinbart, ab dem kommenden Jahr in den Entgeltabrechnungsprogrammen eingeschränkte Meldemöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um die Qualität der gemeldeten Gefahrtarifstellen zu steigern. diesem Jahr die Berechnung des Mindest-Jahresarbeitsverdiensts. Für die Personengruppen 109, 110 und 118 muss dieses Mindestentgelt ab sofort aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und dem dabei geltenden Stundensatz errechnet werden. Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG) wurden die Fusion der Unfallkasse des Bundes mit der Eisenbahnunfallkasse sowie der Unfallkasse Post und Telekom mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft rechtlich bestätigt. 13

14 Der Betrieb kann beginnen Forum 6: Projekt BEA startet am 1. Januar 2014 In Forum 6 erklärte Stefan Schneider von der Bundesagentur für Arbeit (BA) den aktuellen Stand im Projekt BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen). Zum 1. Januar 2014 können die Datenübertragungen beginnen. Die gesetzliche Grundlage hat der Bundesrat im September geschaffen. Für das Verfahren hat die BA eine neue Annahmestelle mit der Betriebsnummer BBNR einrichten lassen. Der Datenaustausch orientiert sich an den Gemeinsamen Grundsätzen und nutzt mit dem extra-format und dem GKV- Kommunikationsserver etablierte Formate und Übertragungswege. Weil die Teilnahme an dem Verfahren freiwillig ist, warb Stefan Schneider bei den Software-Erstellern darum, dass sie es in ihre Entgeltabrechnungsprogramme aufnehmen. Arbeitgeber profitieren in dem Verfahren davon, dass sie nicht mehr bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Arbeitsbescheinigung ausstellen und versenden müssen. Sie sparen sich den Aufwand für die Erstellung. Und bei der BA entfallen Datenübertragung sowie die damit verbundene Fehlergefahr. Darüber hinaus können die elektronisch erstellten Bescheinigungen unkompliziert archiviert werden. Der Projektleiter betonte, dass die Stefan Schneider, Bundesagentur für Arbeit Meldungen zu BEA ausschließlich anlassbezogen erfolgen auf Wunsch eines Arbeitnehmers oder wenn er aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet. Damit erfolgt keine Vorratsdatenspeicherung. Darüber hinaus darf der Arbeitnehmer entscheiden, ob die Bescheinigung in dem neuen elektronischen Verfahren übertragen werden darf oder wie bisher per Post versendet werden muss. Von allen übermittelten Bescheinigungen erhält der Arbeitnehmer außerdem eine Kopie der gemeldeten Daten per Post. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen ihm die Daten auch als PDF-Dokument zum Download bereitgestellt werden. Dann wird es für die Sachbearbeiter der BA auch eine Funktion zum Versionsvergleich aufeinanderfolgender Bescheinigungen geben. Am 1. Januar 2014 startet die Datenannahme für das BEA-Verfahren. Wo sehen Sie die größten Herausforderungen? Bei der Einführung eines neuen Meldeverfahrens liegt die Herausforderung darin, effiziente Geschäftsprozesse und Werkzeuge für die Verarbeitung von Daten zu finden, die außerhalb des erwarteten Wertebereichs gemeldet werden. Welche Verbesserungen sind für Arbeitgeber mit BEA verbunden? Arbeitgebern, die das BEA-Verfahren nutzen, stehen alle Daten für die relevanten Bescheinigungen bereits in ihren Personal-Abrechnungssystemen zur Verfügung. Die Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit wird durch den elektronischen Weg stark vereinfacht und auch billiger. Welche Erkenntnisse nehmen Sie mit vom GKV-InfoShop 2013? Mich hat sehr positiv gestimmt, dass viele der vertretenen Software-Ersteller bereits im kommenden Jahr die Übermittlungsfunktion für Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld implementieren wollen, einige von ihnen sogar schon in der ersten Jahreshälfte. 14

15 Michael Wernitz, BITMARCK Service Der Datenaustausch im Meldewesen hat sich fest etabliert und die Verfahren laufen routiniert. Wo sehen Sie noch Änderungsbedarf? Einen dringenden Änderungsbedarf sehe ich aus Sicht einer Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) zurzeit nur im Bereich der korrekten Zuordnung beim Rückweg von der DAV zum Arbeitgeber beziehungsweise beim Wechsel der Empfänger-Betriebsnummer oder aber, wenn mehrere Empfängerstellen unter der Betriebsnummer eines meldenden Arbeitgebers existieren. Vom Projekt OMS wünsche ich mir, dass bei allem, was geändert oder optimiert werden soll, Aufwand, Nutzen, Kosten und Einsparungen in einem vertretbaren oder in einem gesunden Verhältnis stehen. Immer wieder müssen Sie Daten im Ersatzverfahren zum Kommunikationsserver per Post verschicken. Wie kann das aus Ihrer Sicht verhindert werden? Solange es keine Quittierungsverpflichtung gibt und die DAVen auch dann ins Ersatzverfahren gehen müssen, wenn sie genau wissen, dass der Arbeitgeber die Dateien schon mehrfach erhalten hat, werden wir um den überflüssigen Versand der Protokolle nicht umhin kommen. Eine Verbesserung wäre es schon, wenn in allen Entgeltabrechnungsprogrammen die Quittierungen automatisiert ablaufen würden. Alternativ könnten wir auch die Dateien verschlüsselt per an den Arbeitgeber senden, wenn er sie in einer festgelegten Anzahl abgerufen hat, ohne ihren Erhalt zu quittieren. Anzahl Ersatzverfahren pro Monat bei der BITMARCK Anzahl Quittungen bei der BITMARCK Jan. 13 Feb. 13 Mrz. 13 Apr. 13 Mai 13 Juni 13 Juli 13 0 Jan. 13 Feb. 13 Mrz. 13 Apr. 13 Mai 13 Juni 13 Juli 13 Tobias Mihalek, BARMER GEK Der Qualifizierte Meldedialog läuft seit 20 Monaten. Wie beurteilen Sie das Verfahren, und wie haben sich die Fallzahlen seit der Einführung entwickelt? Das Verfahren an sich funktioniert technisch mittlerweile gut, aber bei den Teilnehmern treten noch individuelle Probleme auf. Bei großen Kassen können heute noch bis zu 80 Prozent aller Mehrfachbeschäftigungen nicht vollständig beurteilt werden, weil noch Meldungen zu einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen fehlen. Hier ist noch einiges zu tun. Und es zeigt sich, dass nur in einem sehr geringen Bruchteil aller Mehrfachbeschäftigungen überhaupt eine Koordination der Kasse notwendig gewesen wäre. So konnten wir bei der BARMER GEK, einer der größten Kassen Deutschlands, in diesem Jahr bisher von über Meldungen gerade einmal 165 Fälle in der Gleitzone feststellen, bei denen diese auch im Mehrfachbezug anzuwenden war. Dazu kommen über Fälle, bei denen die Beitragsbemessungsgrenze tangiert war insgesamt ein fragwürdiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Was muss sich aus Ihrer Sicht ändern? Massenmeldeverfahren sollten auch nur für in Massen vorkommende Fälle verwendet werden. Millionen von Meldungen jährlich für nur sehr wenige wirkliche Koordinationsfälle aufrecht zu erhalten, nützt weder Arbeitgebern noch Krankenkassen. Aus meiner Sicht sollte der Fortbestand der Meldeverfahren innerhalb der Gleitzone kritisch hinterfragt werden. Das Meldeverfahren zur Beitragsbemessungsgrenze hingegen halte ich für sehr sinnvoll. Dort werden auch ganz andere Summen bewegt. Wir sollten das Meldevolumen vermindern und auf die wirklich relevanten Fälle begrenzen. 15

16 Impressionen / Impressum Kein Grund zur Aufregung: Harmonische Stimmung prägte den 14. GKV-InfoShop Herausgeber: ITSG Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH Seligenstädter Grund Heusenstamm Telefon / Telefax / V.i.S.d.P.: Harald Flex Geschäftsführer Konzept & Redaktion: Mainblick, Frankfurt am Main Konzept, Gestaltung, Bildredaktion & Lektorat: K2 Werbeagentur GmbH, Frankfurt am Main Copyright: 2013 ITSG Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere das Recht auf Verbreitung, Nachdruck von Text und Bild, Übersetzung in Fremdsprachen sowie Vervielfältigung jeder Art durch Fotokopien, Mikrofilm, Funk- und Fernsehsendung für alle veröffentlichten Beiträge einschließlich aller Abbildungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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