BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement. Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU

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1 BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU

2 Gesetzliche Grundlagen Im SGB IX 84 Abs. 2 ist BEM seit Mai 2004 als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers verankert. Was bedeutet BEM? Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot an alle Mitarbeiter nach längerer Arbeitsunfähigkeit (AU). Es umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die dabei helfen können, folgende Ziele zu erreichen: Ziele des BEM Vermeiden von (chronischen) Krankheiten und Behinderungen Überwinden und Vorbeugen von AU Langfristiges Erhalten und Fördern der Arbeitsfähigkeit Sicherung des Arbeitsplatzes und Vermeidung von Berufs- oder Dienstunfähigkeit Vorteile des BEM Das BEM hat sich in vielen Fällen bereits bewährt. Es kann zu Ihrer persönlichen Gesunderhaltung beitragen. Betrieblichen Ursachen Ihrer AU wird nachgegangen. Dies kann Sie vor einer möglichen Chronifizierung Ihrer Erkrankung schützen. Manchmal können auch künftige Risiken erkannt und beseitigt werden. Wann wird das BEM angewendet? Alle Mitarbeiter (Angestellte, Beamte, Schüler, Teil- oder Vollzeitkräfte, befristet oder unbefristet) haben einen rechtlichen Anspruch auf BEM. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der letzten zwölf Monate insgesamt länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Freiwilligkeit Ihre Teilnahme am BEM ist freiwillig. Ohne Ihr Einverständnis darf kein BEM durchgeführt werden. In jeder Phase des Verfahrens können Mitarbeiter ihre Zustimmung verweigern, widerrufen oder Maßnahmen ablehnen. Hat eine Ablehnung Folgen? Nicht immer ist ein BEM erforderlich. Vielfach kann ein BEM jedoch hilfreich sein und Mitarbeiter, die sich möglichen Hilfemaßnahmen verweigern, lassen Chancen der Problemlösung ungenutzt. Sie müssen eventuell zu ziehende Konsequenzen mitverantworten und letztlich tragen. Die Ablehnung wird in der Personalakte dokumentiert. Sie hat keine unmittelbaren arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen. Wer wird am BEM beteiligt? Sie werden vom arbeitgeberseitigen BEM-Beauftragten angeschrieben und teilen diesem in Ihrem Antwortschreiben mit, welcher Personenkreis an Ihrem individuellen BEM teilnehmen soll. Mögliche Personen und Stellen innerhalb und außerhalb der medbo können sein: Personalrat Schwerbehindertenvertretung Betriebsärztin Psychologischer Dienst Personalreferent Führungskraft Rehabilitationsträger (Deutsche Rentenversicherung, KUVB, Arge) gegebenenfalls Integrationsamt oder Integrationsfachdienst Person Ihres Vertrauens

3 Wie läuft das BEM ab? Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für ein BEM erfüllen, nimmt der Arbeitgeber mit Ihnen Kontakt auf. Informationsgespräch Haben Sie schriftlich einem Beratungsgespräch zum BEM zugestimmt, vereinbart der BEM-Beauftragte der medbo mit Ihnen einen Termin. Auf Wunsch können Sie dieses Gespräch stattdessen auch mit dem Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung führen und weitere Personen (siehe oben) hinzuziehen. Festlegung individuelles BEM-Team Bevor in einem ersten Gespräch die Ausgangssituation analysiert werden kann, werden in Absprache mit Ihnen die Gesprächsteilnehmer festgelegt. Sie können hierbei auf die Kompetenz eines erfahrenen BEM-Teams zurückgreifen, haben aber auch die Möglichkeit einzelne Mitglieder ab zulehnen oder eigene Vertrauenspersonen vorzuschlagen. Ausgangssituation erfassen Im benannten BEM-Team wird ein Abgleich zwischen Ihrer Leistungsfähigkeit und den Arbeitsplatzanforderungen erstellt. Dies können beispielsweise sein: stufenweise Wiedereingliederung während bestehender Arbeitsunfähigkeit (Hamburger Modell) technische und/oder ergonomische Arbeitsplatzanpassung (häufig mit finanzieller Förderung) Arbeitszeit (etwa Schichtdienst) und -organisation anpassen Maßnahmen der Gesundheitsförderung inklusive Reha-Maßnahmen Arbeitsversuch Prüfung alternativer Einsatzmöglichkeiten Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung Die mit Ihnen vereinbarten Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt und überprüft. Möglicherweise werden Korrekturen vorgenommen. Ende des BEM Das BEM ist erfolgreich abgeschlossen, sobald dauerhafte Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, oder einvernehmlich festgestellt wird, dass sich die Ziele und Aufgaben nicht erreichen lassen. Ein BEM kann sofern die genannten Voraussetzungen erneut erfüllt sind mehrfach wahrgenommen werden. Integrationsschritte und Ziele planen, umsetzen und bewerten Gemeinsam werden gegebenenfalls auch in weiteren Gesprächen mögliche Lösungsansätze, Perspektiven und Ziele entwickelt. Abbildungen: S1 apops - fotolia.com S2 Dimitris66 - istockphoto.com S3 pix4u - fotolia.com S4 Photographee.eu - fotolia.com S5 Tyler Olson - fotolia.com S6 Kzenon - fotolia.com S7 Rido - fotolia.com

4 Dokumentation und Datenschutz In der elektronischen BEM-Akte, zu der nur Sie und die von Ihnen benannten BEM-Team-Mitglieder Zugriff haben, werden alle zum BEM-Verfahren gehörigen Dokumente gespeichert. Diese sind: Einverständniserklärungen Checkliste für Informationsgespräch Datenschutzblatt Datenblatt BEM Festlegung des individuellen BEM-Teams Gesprächsprotokolle Maßnahmenblätter (Betriebs-)ärztliche Stellungnahmen Protokoll Arbeitsversuch Ablehnung beziehungsweise Abbruch des BEM Beendigung Nach BEM-Ende wird die BEM-Akte vollständig gelöscht. In die Personalakte darf nur aufgenommen werden, dass Ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt die Durchführung eines BEM angeboten wurde, ob Sie hiermit einverstanden waren oder nicht und welche konkreten Maßnahmen angeboten und umgesetzt wurden. Alle durch das BEM erhobenen Informationen werden ausschließlich zum Zweck der Eingliederung verwendet. Inhalte von vertraulichen Gesprächen im Rahmen des BEM unterliegen der Schweigepflicht auch dem Arbeitgeber gegenüber. Die Weitergabe von Informationen an Dritte, wie an die Krankenkasse oder das Integrationsamt, erfolgt nur nach Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wo finde ich weitere Informationen? Schritt für Schritt zurück in den Job Publikation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Juni 2015) Handlungsleitfaden für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement Publikation des DGB Bildungswerks (2. Auflage, 2011)

5 Ihre Ansprechpartner in der medbo BEM-Beauftragte Christina Kern, Personalreferentin Tel. +49 (0)941/ Markus Dusil, Personalreferent Tel. +49 (0)941/ Nicole Stöckl, Personalreferentin Tel. +49 (0)9602/ Regensburg Amberg Cham Weiden Marianne Hofmann, Personalrätin Tel. +49 (0)941/ Silvia Stelzl, Schwerbehindertenvertretung Tel. +49 (0)941/ Wöllershof Rita Meier, Personalrätin Schwerbehindertenvertretung Tel. +49 (0)9602/ Parsberg Thomas Hengl, Personalrat Tel. +49 (0)9492/ Bernhard Perras, Schwerbehindertenvertretung Tel. +49 (0)9492/ Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU Universitätsstraße Regensburg Abbildungen: S1 apops fotolia.com; S2 Dimitris66 istockphoto.com S3 pix4u fotolia.com; S4 Photographee.eu fotolia.com S5 Tyler Olson fotolia.com; S6 Kzenon fotolia.com S7 Rido fotolia.com 1V V1.0/2016

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