Artenschutzprüfung. zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP der Stadt Bad Laasphe (Kreis Siegen-Wittgenstein) Auftraggeber:

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1 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP der Stadt Bad Laasphe (Kreis Siegen-Wittgenstein) Auftraggeber: Stadt Bad Laasphe Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch Stolberg Tel.: Fax: Stand:

2 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Bewertung Lage und Größe der geplanten Darstellungsflächen Datenauswertung Schutzgebiete Fläche Fläche Fläche Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW bzw. NATUREG Hessen Fläche Fläche 8 und Schwerpunktvorkommen aus dem Energieatlas NRW Stellungnahme der Behörden und Verbände UNB des Kreises Siegen- Wittgenstein (Schreiben vom ) Biologische Station des Kreises Siegen-Wittgenstein (Schreiben vom ) NABU des Kreises Siegen-Wittgenstein und HGON Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (Schreiben vom bzw. Telefonat vom ) Eigene Daten und Daten Dritter Ergebnisse der Untersuchungen des Büros für Ökologie und Landschaftsplanung (2014) Ergebnisse weiterer Kartierungen Zusammenfassung nach Auswertung der bestehenden Daten Fläche Fläche Fläche Artenschutzprüfung Fläche Windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten laut Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergienlagen in Nordrhein-Westfalen Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Weitere planungsrelevante Arten, die durch bau-und/oder betriebsbedingte Konflikte betroffen sein könnten Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Fläche

3 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe Inhalt Windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten laut Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergienlagen in Nordrhein-Westfalen Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Weitere planungsrelevante Arten, die durch bau-und/oder betriebsbedingte Konflikte betroffen sein könnten Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Fläche Windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten laut Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergienlagen in Nordrhein-Westfalen Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Weitere planungsrelevante Arten, die durch bau-und/oder betriebsbedingte Konflikte betroffen sein könnten Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Zusammenfassende Bewertung... 83

4 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 1 1. Anlass der artenschutzrechtlichen Bewertung Die Stadt Bad Laasphe plant im Rahmen eines FNP-Verfahrens die Darstellung von drei Windkonzentrationszonen (WKZ). Grundlage und zentraler Bestandteil der Änderung des FNP sind die Ergebnisse der Standortuntersuchung Potenzielle Flächen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie, mit der die für eine Konzentration der Windenergienutzung im Stadtgebiet geeigneten Flächen ermittelt wurden. Im Ergebnis stellten sich insgesamt 10 Flächen als geeignet dar. Die Stadt plant für drei dieser Flächen die Ausweisung Konzentrationszone für Windenergienutzung. Artenschutzbelange spielen eine wesentliche Rolle bei der Darstellung von Windkonzentrationszonen im FNP und in Genehmigungsverfahren zum Anlagenbau und betrieb gemäß BImSchG. Der Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW (MKULNV/LA- NUV 2013) sieht bei Artenschutzprüfungen ein zweistufiges Verfahren vor. Im Rahmen einer ASP der Stufe 1 erfolgt eine umfassende Datensammlung aus bestehenden Planwerken bzw. eine Datenabfrage bei Behörden und Verbänden. Auf Basis dieser Datenauswertung erfolgt eine Ersteinschätzung, ob eine vertiefende Betrachtung in Form einer ASP 2 notwendig ist und welche Arten vertiefender in der ASP 2 zu untersuchen sind. Da im Rahmen anderer Plan- bzw. Genehmigungsverfahren im Stadtgebiet Bad Laasphe bereits faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit Windkraftplanungen teilweise aus Bereichen der jetzigen Planflächen als auch in deren Umfeld vorliegen, können diese für eine vertiefende Betrachtung im Rahmen der Artenschutzprüfung herangezogen werden. Damit ist eine Grundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung der geplanten Darstellungsflächen gegeben. Hierbei zu beachten ist, dass es sich dem Vertiefungsgrad des FNP gemäß zunächst nur um eine Flächendarstellung handelt. Artenschutzrechtliche Konflikte lassen sich abschließend zumeist erst bei einer konkreten Projektierung beurteilen, da insbesondere die Abstände zwischen WEA und Brutplätzen windkraftsensibler Vogelarten hierfür von Bedeutung sind. Dieses Gutachten zeigt aber für die ggf. betroffenen Arten auf, welche Maßnahmen zu ergreifen wären, um den Konflikt ggf. heilen zu können. Es sei vorweg genommen, dass dies nicht für alle Arten auf allen Flächen möglich ist. 2. Lage und Größe der geplanten Darstellungsflächen Zur Darstellung vorgesehen sind drei Waldflächen im Stadtgebiet von Bad Laasphe. Die Potentialfläche 6 Bereich nördlich des Gonderbachtals und Winterseite, im Folgenden nur Fläche 6 genannt, liegt östlich der L 718, westlich der Bundeslandgrenze zu Hessen. Die circa 236,8 Hektar große Fläche liegt innerhalb eines Waldgebietes zwischen dem Gonderbachtal im Süden und Bernshausen im Norden. Das Waldgebiet besteht sowohl aus Laubwaldbereichen als auch Nadelwaldkulturen und Windwurfflächen. Das Gebiet umfasst Berghöhen und tief eingeschnittene Täler. Innerhalb der Planfläche fließen die Banfe und der Gonderbach. Die Potentialfläche 8 Großer und Kleiner Ahlertsberg, Bereich südöstlich Banfe, im Folgenden nur Fläche 8 genannt, erstreckt sich nördlich der Ortschaft Hesselbach

5 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 2 und umfasst die bewaldeten Bereiche des Wartholzkopfes im Norden, des Ahlertsberges in der Mitte der Fläche bis zum Spreitzkopf im Südosten. Es handelt sich um ein zusammenhängendes Waldareal mit Nadel- und Laubwaldkulturen und teilweise großen Windwurfflächen. Das Gebiet umfasst Höhenlagen, Täler und Kleingewässer. Der westliche Teil dieser etwa 411,1 Hektar großen Fläche reicht bis fast an die L 718 heran. Die Potentialfläche 9 Görtzberg und Wolfskammer, Bereich nordöstlich Hesselbach, im Folgenden Fläche 9 genannt, grenzt östlich an die Fläche 8 und erstreckt sich nordöstlich der Ortschaft Hesselbach und westlich von Wiesenbach (Hessen) entlang der Grenze zu Hessen. Die etwa 96,1 Hektar große Fläche umfasst einen Höhenzug mit Taleinschnitt des Wahbachtals entlang der Landesgrenze NRW-Hessen. Abb.: 1: Auszug aus dem Gesamträumlichen Planungskonzept 2016 mit den Flächen 6, 8 und Datenauswertung Zur Schaffung einer umfassenden Datenbasis als Grundlage für die Ersteinschätzung der Planung, erfolgte sowohl eine Auswertung bestehender Daten, eine Abfrage bei Behörden und Verbänden als auch die Verwendung artenschutzrechtlicher Untersuchungen, die im Rahmen von Plan- und Genehmigungsverfahren für Windkraftplanung im Bereich der jetzigen Planflächen bzw. deren Umfeld stattfanden. Folgende Datenwerke wurden gesichtet: Schutzgebietsbögen und -verordnungen der jeweils umliegenden FFH- und Vogelschutzgebiete bzw. Naturschutzgebiete Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW NRW Energieatlas mit seinen Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten Hessisches Naturschutzinformationssystem (NATUREG)

6 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 3 Darüber hinaus erfolgte eine Datenabfrage bei folgenden Behörden und Verbänden: Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Siegen-Wittgenstein Biologische Station Siegen-Wittgenstein Naturschutzbund Deutschland (NABU) Kreis Siegen-Wittgenstein Hessische Gesellschaft für Ornithologie & Naturschutz e.v. (HGON) Im Rahmen von Genehmigungsverfahren zum Bau der Windparks im Bereich Ahlertsberg und Jagdberg wurden zudem faunistische Untersuchungen durchgeführt. Die entsprechenden Gutachten wurden ausgewertet (SCHMAL & RATZBOR 2011, H++W LANDSCHAFTSARCHITEKTENBÜRO 2012, ECODA UMWELTGUTACHTEN 2012, 2013a-c) 1. Zudem erfolgten Untersuchungen unseres Büros im Jahr 2014 für die seinerzeit geplanten Windvorrangflächen Jagdberg und Wiedehuck. Auch die hier ermittelten faunistischen Daten wurden in die hiesige Planung eingestellt. 3.1 Schutzgebiete Fläche 6 In einem Umkreis bis etwa 3 km um die Fläche 6 befinden sich insgesamt zwei Naturschutzgebiete, die beide jeweils auch zu einem der insgesamt fünf FFH-Gebiete zählen. Ein Vogelschutzgebiet grenzt fast unmittelbar an Planfläche 6. Das nächstgelegene Schutzgebiet ist in einer Entfernung von etwa 140 m das Vogelschutzgebiet Hauberge bei Haiger DE , welches sich mit etwa ha südlich des Plangebietes erstreckt. Ein Teil dieses VSG ist zudem als FFH-Gebiet Dietzhölztal bei Rittershausen DE ausgewiesen. Die Entfernung des FFH- Gebietes beträgt etwa 996 m zur Fläche 6. In einer westlichen Entfernung von etwa 850 m liegt das NSG Oberes Lahntal und Laaspher Rothaarkamm, welches Teil des FFH-Gebietes Rothaarkamm und Wiesentäler DE ist. Etwa 678 m östlich der Planfläche liegt das NSG Großer Bohnstein, dessen südlicher Teil zudem als gleichnamiges FFH-Gebiet DE ausgewiesen ist. Zwei Teile des FFH-Gebietes Mühlhelle, Eichert und Ziegenrain bei Fischelbach DE liegen in circa 1,2 km Entfernung der Planfläche 6. Etwa 1,9 km südöstlich liegt innerhalb des VSG Hauberge bei Haider das FFH-Gebiet Extensivgrünland um Mandeln DE Erfassung des Fledermausbestandes im Bereich des geplanten Windparks Ditzrod bei Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein (2011). SCHMAL & RATZBOR Erfassung der Vogelvorkommen und Artenschutzrechtliche Prüfung unter Einbeziehung von Individuen in anderen Artengruppen (2012). H++W Landschaftsarchitektenbüro. Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin S. Wendholt Avifaunistisches Fachgutachten für das Genehmigungsverfahren von zehn geplanten Windenergieanlagen am Standort Jagdberg (Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen- Wittgenstein). Ecoda Umweltgutachten Funktionsraumanalyse für den Schwarzstorch im Zusammenhang mit zehn geplanten Windenergieanlagen am Standort Bad Laasphe-Jagdberg (Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen-Wittgenstein). Ecoda Umweltgutachten 201f2. Fachgutachten Fledermäuse für das Genehmigungsverfahren von zehn geplanten Windenergieanlagen am Standort Jagdberg (Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen- Wittgenstein). Ecoda Umweltgutachten Fachgutachten Wildkatze für das Genehmigungsverfahren von zehn geplanten Windenergieanlagen am Standort Jagdberg (Stadt Bad Laasphe, Kreis Siegen Wittgenstein). Ecoda Umweltgutachten 2013.

7 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 4 Im Folgenden sind die Schutzgebiete in zunehmender Entfernung zur Planfläche aufgelistet und zudem in der Karte dargestellt. Zudem sind die für die Gebiete gemeldeten windkraftsensiblen Arten (gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW) aufgeführt. Abb. 2: Darstellung der Schutzgebiete in NRW und Hessen mit Entfernung zur Planfläche 6. VSG Hauberge bei Haiger DE (140 m): Gemäß Hessischem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Natura2000 Gebietssteckbrief sind für dieses Gebiet folgende windkraftsensiblen Brutvogelarten (gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW) aufgeführt. Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig und Ziegenmelker. Ausschließlich als Zugvogel ist zudem die Bekassine genannt. Diese Art gilt als störungsempfindlich während der Brut, sodass eine vertiefende Betrachtung dieser Art entfällt. Angaben zu Fledermäusen oder sonstigen Säugetieren werden nicht gemacht. Aufgrund der Entfernung des Schutzgebietes von weniger als 150 m zur Planfläche 6 kann keine der windkraftsensiblen Arten, die für dieses Gebiet gemeldet sind, im Vorfeld ausgeschlossen werden. Es ergibt sich somit eine Notwendigkeit der vertiefenden Betrachtung folgender Arten: Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig und Ziegenmelker.

8 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 5 NSG Oberes Lahntal und Laaspher Rothaarkamm (850 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Rothaarkamm und Wiesentäler DE (711 m): Gemäß Leitfaden zählen folgende im Standarddatenbogen des Schutzgebietes gelisteten Arten zu den windkraftsensiblen Arten: Bekassine, Rotmilan, Schwarzstorch, Wachtelkönig. Die Prüfbereiche für Bekassine und Wachtelkönig liegen bei jeweils 500 m, sodass eine vertiefende Betrachtung dieser Arten entfällt. Für Rotmilan und Schwarzstorch erfolgt eine vertiefende Betrachtung. FFH-Gebiet Dietzhölztal bei Rittershausen DE (996 m): keine windkraftsensiblen Arten. NSG Großer Bohnstein (678 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Großer Bohnstein DE (927 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Mühlhelle, Eichert und Ziegenrain bei Fischelbach DE (1.154 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Extensivgrünland um Mandeln DE (1.879 m): keine windkraftsensiblen Arten. Aus den Schutzgebietsverordnungen ergeben sich somit Hinweise auf ein mögliches Vorkommen der folgenden windkraftsensiblen Arten im Bereich der Planfläche 6: Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig und Ziegenmelker Fläche 8 In einem Umkreis bis etwa 3 km um die Fläche 8 befinden sich insgesamt vier Naturschutzgebiete, von denen drei zu jeweils einem von vier FFH-Gebieten zählen. Ein Vogelschutzgebiet liegt ebenfalls im Umkreis der Planfläche 8. Südlich an die Planfläche 8 grenzt unmittelbar das NSG Wahbachtal. In einer Entfernung von etwa 516 m von der Südspitze der Fläche liegt das NSG Großer Bohnstein, welches im Süden zudem als FFH-Gebiet Großer Bohnstein DE ausgewiesen ist. Etwa 770 m nördlich der Planfläche erstreckt sich das NSG und FFH-Gebiet Buchenwälder und Wiesentäler bei Bad Laasphe DE Südlich der Fläche 8 befindet sich in Entfernungen von ca. 2,1 bzw. 2,3 km das sehr kleinräumige, zweigeteilte FFH-Gebiet Mühlhelle, Eichert und Ziegenrain bei Fischelbach DE Das NSG Hoher Stein, welches auch zudem als gleichnamiges FFH-Gebiet ausgewiesen ist, liegt in einer nördlichen Entfernung von etwa 2,6 km. Das VSG Hauberge bei Haiger erstreckt sich in einer Entfernung von circa 2,8 km in südlicher Richtung. Im Folgenden sind die Schutzgebiete in zunehmender Entfernung zur Planfläche aufgelistet und zudem in der Karte dargestellt. Zudem sind die für die Gebiete gemeldeten windkraftsensiblen Arten (gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW) aufgeführt.

9 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 6 Abb. 3: Darstellung der Schutzgebiete in NRW und Hessen mit Entfernung zur Planfläche 8. NSG Wahbachtal (unmittelbar angrenzend): keine windkraftsensiblen Arten. NSG Großer Bohnstein (516 m): keine windkraftsensiblen Arten. NSG Buchenwälder und Wiesentäler bei Bad Laasphe (770 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Buchenwälder und Wiesentäler bei Bad Laasphe DE (770 m): Laut Standarddatenbogen werden für dieses Schutzgebiet folgende windkraftsensiblen Arten genannt: Rotmilan und Schwarzstorch. Für den Rotmilan beträgt das Untersuchungsgebiet m. Ein erweitertes Untersuchungsgebiet von bis zu m um die Planfläche ist bei ernst zu nehmenden Hinweisen auf essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore zu überprüfen. FFH-Gebiet Großer Bohnstein DE (810 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Mühlhelle, Eichert und Ziegenrain bei Fischelbach DE (2.088 m): keine windkraftsensiblen Arten. NSG Hoher Stein (2.558 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Hoher Stein DE (2.558 m): keine windkraftsensiblen Arten. VSG Hauberge bei Haiger (2.761 m): Gemäß Hessischem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Natura2000 Gebietssteckbrief sind für dieses Gebiet folgende windkraftsensiblen Brutvogelarten (gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergie-

10 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 7 anlagen in NRW) aufgeführt. Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig und Ziegenmelker. Ausschließlich als Zugvogel ist zudem die Bekassine genannt. Angaben zu Fledermäusen oder sonstigen Säugetieren werden nicht gemacht. Aufgrund der Entfernung des Schutzgebietes von mehr als m zur Planfläche 8 können bis auf den Schwarzstorch, der einen Prüfradius von m hat und dem Rotmilan, dessen Prüfgebiet bei ernstzunehmenden Hinweisen auf regelmäßig genutzte essentielle Nahrungsgebiet auf 6 km erweitert wird, alle anderen Arten ausgeschlossen werden. Es ergibt sich somit eine Notwendigkeit der vertiefenden Betrachtung des Rotmilans und des Schwarzstorches. Aus den Schutzgebietsverordnungen ergeben sich somit Hinweise auf ein mögliches Vorkommen der windkraftsensiblen Arten Rotmilan und Schwarzstorch im Bereich der Planfläche Fläche 9 In einem Umkreis bis etwa 3 km um die Fläche 9 befinden sich insgesamt fünf Naturschutzgebiete, von denen drei zu jeweils einem der drei FFH-Gebiete zählen. Ein Vogelschutzgebiet liegt ebenfalls im Umkreis der Planfläche 9. Das nächstgelegene Schutzgebiet ist das NSG Wahbachtal, welches unmittelbar westlich an die Fläche 9 grenzt. In etwa 1,3 km nördlicher Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet und gleichnamige NSG Buchenwälder und Wiesentäler bei Bad Laasphe DE Das NSG und FFH-Gebiet Hoher Stein liegt in etwa 2,4 km nördlicher Entfernung zur Planfläche. Südlich der Fläche liegen in etwa 2,6 km das NSG Großer Bohnstein und das gleichnamige FFH-Gebiet (DE ). Auf hessischer Landesseite befindet sich in einem Abstand von etwa 2,7 km das NSG Im Wehr bei Breidenstein. Das VSG Hauberge bei Haiger erstreckt sich südlich der Fläche in einer Entfernung von ca. 2,9 km. Im Folgenden sind die Schutzgebiete in zunehmender Entfernung zur Planfläche aufgelistet und zudem in der Karte dargestellt. Zudem sind die für die Gebiete gemeldeten windkraftsensiblen Arten (gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW) aufgeführt.

11 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 8 Abb. 4: Darstellung der Schutzgebiete in NRW und Hessen mit Entfernung zur Planfläche 9. NSG Wahbachtal (unmittelbar angrenzend): keine windkraftsensiblen Arten. NSG Buchenwälder und Wiesentäler bei Bad Laasphe (1.308 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Buchenwälder und Wiesentäler bei Bad Laasphe DE (1.308 m): Laut Standarddatenbogen werden für dieses Schutzgebiet folgende windkraftsensiblen Arten genannt: Rotmilan und Schwarzstorch. Für den Rotmilan beträgt das Untersuchungsgebiet m. Ein erweitertes Untersuchungsgebiet von bis zu m um die Planfläche ist bei ernst zu nehmenden Hinweisen auf essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore zu überprüfen. NSG Hoher Stein (2.380 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Hoher Stein DE (2.380 m): keine windkraftsensiblen Arten. NSG Großer Bohnstein (2.556 m): keine windkraftsensiblen Arten. FFH-Gebiet Großer Bohnstein DE (2.576 m): keine windkraftsensiblen Arten. NSG Im Wehr bei Breidenstein (2.684 m): keine Angabe zu windkraftsensiblen Arten. VSG Hauberge bei Haiger (2.889 m): Gemäß Hessischem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Natura2000 Gebietssteckbrief sind für dieses Gebiet folgende windkraftsensiblen Brutvogelarten (gemäß Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergie-

12 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 9 anlagen in NRW) aufgeführt. Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig und Ziegenmelker. Ausschließlich als Zugvogel ist zudem die Bekassine genannt. Angaben zu Fledermäusen oder sonstigen Säugetieren werden nicht gemacht. Aufgrund der Entfernung des Schutzgebietes von fast 3 km zur Planfläche 9 können bis auf den Schwarzstorch, dessen Prüfgebiet bei 3 km m liegt und den Rotmilan, dessen Prüfgebiet bei ernstzunehmenden Hinweisen auf regelmäßig genutzte essentielle Nahrungsgebiet auf 6 km erweitert wird, alle anderen Arten ausgeschlossen werden. Es ergibt sich somit eine Notwendigkeit der vertiefenden Betrachtung des Rotmilans und des Schwarzstorches. Aus den Schutzgebietsverordnungen ergeben sich somit Hinweise auf ein mögliches Vorkommen der windkraftsensiblen Arten Rotmilan und Schwarzstorch im Bereich der Planfläche Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW bzw. NATUREG Hessen Fläche 6 Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW gibt für die Messtischblätter Quadrant 2 (Ewersbach) und Quadrant 1 (Eibelshausen), innerhalb derer das Plangebiet liegt, die folgenden planungsrelevanten Arten an: Tab.: 1: Planungsrelevante Arten für die MTB 5115-Quadrant 2 und Quadrant 1 (Stand: ) - Fett markiert sind windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden NRW ERHALTUNGSZUSTAND ART STATUS IN NRW (KON) SÄUGETIERE Vorkommen in den MTB-Q Bechsteinfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden - SCHLECHT+ Braunes Langohr Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Fransenfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Großes Mausohr Nachweis ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Kleinabendsegler Nachweis ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Kleine Bartfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Rauhautfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Wasserfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Wildkatze Nachweis ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG+ - Zwergfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG VÖGEL Baumfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Baumpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG

13 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 10 Fortsetzung Tab.:1 ART STATUS ERHALTUNGSZUSTAND IN NRW (KON) Braunkehlchen Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Feldlerche Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Feldschwirl Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Feldsperling Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Gartenrotschwanz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Graureiher Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Grauspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Habicht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Heidelerche Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Kleinspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Kuckuck Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Mäusebussard Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Mehlschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Mittelspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Nachtigall Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Neuntöter Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG- GÜNSTIG- Raubwürger Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - SCHLECHT Rauchschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Raufußkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Rebhuhn Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - SCHLECHT Rotmilan Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Schleiereule Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Schwarzspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Schwarzstorch Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Sperber Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Sperlingskauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Turmfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Turteltaube Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG- Uhu Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Wachtel Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Wachtelkönig Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Waldkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Waldlaubsänger Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Waldohreule Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Waldschnepfe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Wespenbussard Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Wiesenpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Ziegenmelker Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT - SCHMETTERLINGE

14 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 11 Fortsetzung Tab.:1 ART STATUS ERHALTUNGSZUSTAND IN NRW (KON) Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Nachweis ab 2000 vorhanden SCHLECHT In Fettdruck sind die laut Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW als windkraftsensibel geltenden Arten hervorgehoben. Dies sind: Baumfalke, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig und Ziegenmelker. Alle diese Einträge beziehen sich auf Brutvorkommen. Darüber hinaus sind im NATUREG Hessen für den Bereich der Planfläche 6 noch Bekassine und Haselhuhn gemeldet. Um welche Art von Vorkommen es sich handelt, ist nicht bekannt. Eine Abfrage aller umliegenden Quadranten ergibt zudem das Vorkommen folgender windkraftsensibler Vogelarten. Für die auf hessischer Landesseite liegenden MTB erfolgte zudem eine Abfrage der Artdaten im NATUREG. Artdaten aus NATUREG werden nur angegeben, sofern es für den jeweiligen Bereich noch keine Nennung im FIS gibt Erndtebrück: Rotmilan, Schwarzstorch (beide Brutvogel) Bad Laasphe: Rotmilan, Schwarzstorch, Wachtelkönig (alle Brutvogel) Bad Laasphe: Rotmilan, Schwarzstorch (beide Brutvogel); NATUREG: Haselhuhn Eibelshausen: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Baumfalke, Bekassine, Kormoran, Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Singschwan, Trauerseeschwalbe, Wachtel, Ziegenmelker Eibelshausen: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Bekassine, Uhu Eibelshausen: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Bekassine, Haselhuhn, Kiebitz, Schwarzmilan, Uhu, Wachtelkönig, Ziegenmelker Ewersbach: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Baumfalke, Bekassine, Haselhuhn, Wachtelkönig, Ziegenmelker Ewersbach: Schwarzstorch, Wachtelkönig, Ziegenmelker (alle Brutvogel); NA- TUREG: Baumfalke, Bekassine, Haselhuhn, Rotmilan Ewersbach: Schwarzstorch, Wachtelkönig, Ziegenmelker (alle Brutvogel); NA- TUREG: Haselhuhn Erndtebrück: Baumfalke, Rotmilan, Schwarzstorch, Wachtelkönig (alle Brutvogel) Zusammenfassend sind für das Messtischblatt und das Umfeld (jeweilige Nachbarquadranten) somit die nachfolgend aufgeführten windkraftsensiblen Vogelarten gemeldet. Die Prüfbereiche gemäß Leitfaden sind angefügt. Für die einzelnen Arten wird diskutiert, ob ein Vorkommen in die Prüfbereiche fallen kann.

15 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 12 Baumfalke (Brutvogel) Prüfbereich m Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Bekassine (Status unbekannt) Prüfbereich 500 m (Brutvogel) für einen der betroffenen MTB- Quadranten gemeldet Vorkommen habitatbedingt auszuschließen vertiefende Untersuchung nicht notwendig. Haselhuhn (Status unbekannt) Prüfbereich m für beide MTB-Quadranten gemeldet Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Kormoran (Status unbekannt) Prüfbereich (Brutkolonien) m Der MTB- Quadrant, für den der Kormoran gemeldet ist, liegt mehr als 5 km entfernt von der Planfläche. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Kornweihe (Status unbekannt) Prüfbereich m. Kann habitatbedingt im Plangebiet ausgeschlossen werden. Kranich (Status unbekannt) Prüfbereich m. Der MTB-Quadrant, für den der Kranich gemeldet ist, liegt mehr als 5 km entfernt von der Planfläche. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Rotmilan (Brutvogel) primärer Prüfbereich m. Erweiterte Prüfbereich m, bei ernst zu nehmenden Hinweisen auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore. Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Schwarzstorch (Brutvogel) Prüfbereich m Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Singschwan (Status unbekannt) Prüfbereich m (Schlafplätze). Der MTB- Quadrant, für den der Singschwan gemeldet ist, liegt mehr als 5 km entfernt von der Planfläche. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Trauerseeschwalbe (Status unbekannt) Prüfbereich m (Brutkolonien). Der MTB-Quadrant, für den die Trauerseeschwalbe gemeldet ist, liegt mehr als 5 km entfernt von der Planfläche. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Uhu (Brutvogel) Prüfbereich m Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Wachtel (Brutvogel) Prüfbereich 500 m (Brutplätze). Habitatbedingt nicht im Plangebiet zu erwarten, da es sich ausschließlich um Waldflächen handelt es erfolgt keine vertiefende Betrachtung. Wachtelkönig (Brutvogel) Prüfbereich 500 m. Habitatbedingt im Plangebiet nicht auszuschließen. Vertiefende Betrachtung daher nötig. Ziegenmelker (Brutvogel) Prüfbereich 500 m. Habitatbedingt nicht völlig auszuschließen. Vertiefende Betrachtung daher nötig. Aus den Daten des FIS ergibt sich die Notwendigkeit einer vertiefenden Betrachtung der Vogelarten Baumfalke, Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig und Ziegenmelker für die Fläche 6.

16 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 13 Der Quadrant 2 des MTB 5112 sowie der Quadrant 1 des MTB 5116, innerhalb derer das Plangebiet liegt, listet folgende windkraftsensiblen Fledermausarten auf: Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus. Die Zwergfledermaus wird gemäß Leitfaden aufgrund ihrer Häufigkeit nicht zu den windkraftsensiblen Arten gezählt. Hier sind Vorkommen nur dann zu berücksichtigen, wenn Hinweise auf Wochenstuben > 50 Tiere im Umfeld von 1 km vorliegen. Eine Abfrage aller umliegenden Quadranten ergibt zudem das Vorkommen folgender windkraftsensibler Arten. Für die auf hessischer Landesseite liegenden MTB erfolgte zudem eine Abfrage der Artdaten im NATUREG. Artdaten aus NATUREG werden nur angegeben, sofern es für den jeweiligen Bereich noch keine Nennung im FIS gibt Erndtebrück: Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus Bad Laasphe: Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus Bad Laasphe: Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus; NATUREG: Großer Abendsegler Eibelshausen: Eibelshausen: Eibelshausen: NATUREG: Großer Abendsegler Ewersbach: Ewersbach: Zwergfledermaus Ewersbach: Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus Erndtebrück: Zwergfledermaus Zusammenfassend sind für die MTB und das Umfeld somit die nachfolgend aufgeführten windkraftsensiblen Fledermausarten gemeldet. Für die einzelnen Arten wird diskutiert, ob ein Vorkommen in die Prüfbereiche fallen kann. Breitflügelfledermaus Vorkommen am Rande des Plangebietes mit Nähe zu Siedlungen nicht auszuschließen. Quartiere in den umliegenden Ortschaften nicht auszuschließen. Großer Abendsegler Vorkommen insbesondere zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszuschließen. Kleiner Abendsegler Vorkommen möglich und daher zu prüfen. Rauhautfledermaus Vorkommen v.a. zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszuschließen. Zwergfledermaus Vorkommen im Plangebiet (Wochenstuben in den umliegenden Ortschaften) nicht auszuschließen. Die Daten des FIS geben Hinweise auf ein mögliches Vorkommen der Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler und Rauhautfleder-

17 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 14 maus, deren Vorkommen nicht von vorne herein ausgeschlossen werden kann. Die Zwergfledermaus ist insbesondere bei Hinweisen auf Wochenstuben > 50 Tiere im Umfeld von 1 km relevant. Derartige Vorkommen sind nicht auszuschließen Fläche 8 und 9 Beide Planflächen liegen innerhalb derselben MTB-Quadranten und werden somit gemeinsam behandelt. Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW gibt für die Messtischblätter Quadrant 3 (Bad Laasphe) und Quadrant 1 (Eibelshausen), innerhalb derer die Plangebiete 8 und 9 liegen, die folgenden planungsrelevanten Arten an: Tab.: 2: Planungsrelevante Arten für die MTB 5016-Quadrant 3 und Quadrant 1 (Stand ) Fett markiert sind windkraftsensible Arten gemäß Leitfaden NRW ERHALTUNGSZUSTAND IN ART STATUS NRW (KON) SÄUGETIERE Vorkommen in den MTB-Q Abendsegler Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG - Bechsteinfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden SCHLECHT+ SCHLECHT+ Braunes Langohr Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Breitflügelfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG- - Fransenfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Graues Langohr Nachweis ab 2000 vorhanden SCHLECHT - Großes Mausohr Nachweis ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Kleinabendsegler Nachweis ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Kleine Bartfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Mopsfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden SCHLECHT - Rauhautfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Wasserfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Zwergfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG VÖGEL Baumfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Baumpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Braunkehlchen Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Eisvogel Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG - Feldlerche Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Feldschwirl Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Gartenrotschwanz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Graureiher Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Grauspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG-

18 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 15 Fortsetzung Tab.2: ART VÖGEL STATUS ERHALTUNGSZUSTAND IN NRW (KON) Habicht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Heidelerche Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Kleinspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Kuckuck Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Mäusebussard Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Mehlschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Mittelspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Nachtigall Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Neuntöter Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG- Raubwürger Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - SCHLECHT Rauchschwalbe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG- UNGÜNSTIG- Raufußkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Rebhuhn Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - SCHLECHT Rotmilan Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Schleiereule Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Schwarzspecht Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Schwarzstorch Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Sperber Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Sperlingskauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Turmfalke Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG Turteltaube Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG- Uhu Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - GÜNSTIG Wachtel Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden - UNGÜNSTIG Wachtelkönig Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT Waldkauz Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Waldlaubsänger Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Waldohreule Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Waldschnepfe Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden GÜNSTIG GÜNSTIG Wespenbussard Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG Wiesenpieper Nachweis 'Brutvorkommen' ab 2000 vorhanden SCHLECHT SCHLECHT REPTILIEN Schlingnatter Nachweis ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG - SCHMETTERLING Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Nachweis ab 2000 vorhanden SCHLECHT -

19 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 16 In Fettdruck sind die laut Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW als windkraftsensibel geltenden Arten hervorgehoben. Dies sind: Baumfalke, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtel und Wachtelkönig. Alle diese Einträge beziehen sich auf Brutvorkommen. Darüber hinaus ist im NATUREG Hessen für den Bereich der Planfläche 8 noch das Haselhuhn gemeldet. Um welche Art von Vorkommen es sich handelt, ist nicht bekannt. Eine Abfrage aller umliegenden Quadranten ergibt zudem das Vorkommen folgender windkraftsensibler Vogelarten. Für die auf hessischer Landesseite liegenden MTB erfolgte zudem eine Abfrage der Artdaten im NATUREG. Artdaten aus NATUREG werden nur angegeben, sofern es für den jeweiligen Bereich noch keine Nennung im FIS gibt Bad Laasphe: Rotmilan, Schwarzstorch (beide Brutvogel) Bad Laasphe: Rotmilan, Schwarzstorch (beide Brutvogel) Bad Laasphe: Rotmilan, Schwarzstorch (beide Brutvogel); NATUREG: Haselhuhn Eibelshausen: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Baumfalke, Bekassine, Kormoran, Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Singschwan, Trauerseeschwalbe, Wachtel, Ziegenmelker Eibelshausen: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Bekassine, Uhu Eibelshausen: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Bekassine, Haselhuhn, Kiebitz, Schwarzmilan, Uhu, Wachtelkönig, Ziegenmelker Ewersbach: Schwarzstorch (Brutvogel); NATUREG: Baumfalke, Bekassine, Haselhuhn, Wachtelkönig, Ziegenmelker Ewersbach: Schwarzstorch, Wachtelkönig, Ziegenmelker (alle Brutvogel); NA- TUREG: Haselhuhn Erndtebrück: Rotmilan, Schwarzstorch (beide Brutvogel) Erndtebrück: Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu (alle Brutvogel) Zusammenfassend sind für das Messtischblatt und das Umfeld (jeweilige Nachbarquadranten) somit die nachfolgend aufgeführten windkraftsensiblen Vogelarten gemeldet. Die Prüfbereiche gemäß Leitfaden sind angefügt. Für die einzelnen Arten wird diskutiert, ob ein Vorkommen in die Prüfbereiche fallen kann. Baumfalke (Brutvogel) Prüfbereich m Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Bekassine (Status unbekannt) Prüfbereich 500 m (Brutvogel) alle gemeldeten Vorkommen liegen außerhalb von 500 m. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher.

20 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 17 Haselhuhn (Status unbekannt) Prüfbereich m für den Bereich der Planfläche 8 als auch für den direkt östlich der Planfläche 9 angrenzenden Bereich gemeldet Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Kormoran (Status unbekannt) Prüfbereich (Brutkolonien) m Der MTB- Quadrant, für den der Kormoran gemeldet ist, liegt mehr als 2 km entfernt von den Planflächen. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Kornweihe (Status unbekannt) Prüfbereich m. Kann habitatbedingt im Plangebiet ausgeschlossen werden. Kranich (Status unbekannt) Prüfbereich m. Der MTB-Quadrant, für den der Kranich gemeldet ist, liegt mehr als 2 km entfernt von den Planflächen. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Rotmilan (Brutvogel) primärer Prüfbereich m. Erweiterte Prüfbereich m, bei ernst zu nehmenden Hinweisen auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore. Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Schwarzstorch (Brutvogel) Prüfbereich m Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Singschwan (Status unbekannt) Prüfbereich m (Schlafplätze). Schlafplätze des Singschwans können im Bereich der Planfläche und dessen relevanten Umfeld habitatbedingt ausgeschlossen werden. Trauerseeschwalbe (Status unbekannt) Prüfbereich m (Brutkolonien). Der MTB-Quadrant, für den die Trauerseeschwalbe gemeldet ist, liegt mehr als 2 km entfernt von den Planflächen. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Uhu (Brutvogel) Prüfbereich m Vorkommen ist möglich und somit zu prüfen. Wachtel (Brutvogel) Prüfbereich 500 m (Brutplätze). Habitatbedingt nicht im Plangebiet zu erwarten, da es sich ausschließlich um Waldflächen handelt es erfolgt keine vertiefende Betrachtung. Wachtelkönig (Brutvogel) Prüfbereich 500 m. Habitatbedingt im Plangebiet nicht auszuschließen. Vertiefende Betrachtung daher nötig. Ziegenmelker (Brutvogel) Prüfbereich 500 m. Alle gemeldeten Vorkommen liegen außerhalb des relevanten Prüfbereiches. Aus den Daten des FIS ergibt sich die Notwendigkeit einer vertiefenden Betrachtung der Vogelarten Baumfalke, Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Wachtelkönig für die Flächen 8 und 9. Der Quadrant 1 des MTB 5116 sowie der Quadrant 3 des MTB 5016, innerhalb derer die beiden Plangebiete liegen, listet folgende windkraftsensiblen Fledermausarten auf: Breitflügelfledermaus, Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus. Die Zwergfledermaus wird gemäß Leitfaden aufgrund ihrer Häufigkeit nicht zu den windkraft-

21 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 18 sensiblen Arten gezählt. Hier sind Vorkommen nur dann zu berücksichtigen, wenn Hinweise auf Wochenstuben > 50 Tiere im Umfeld von 1 km vorliegen. Eine Abfrage aller umliegenden Quadranten ergibt zudem das Vorkommen folgender windkraftsensibler Arten. Für die auf hessischer Landesseite liegenden MTB erfolgte zudem eine Abfrage der Artdaten im NATUREG. Artdaten aus NATUREG werden nur angegeben, sofern es für den jeweiligen Bereich noch keine Nennung im FIS gibt Bad Laasphe: Breitflügelfledermaus, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus Bad Laasphe: Breitflügelfledermaus, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus Bad Laasphe: Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus; NATUREG: Großer Abendsegler Eibelshausen: Eibelshausen: Eibelshausen: NATUREG: Großer Abendsegler Ewersbach: Ewersbach: Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus Erndtebrück: Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus Erndtebrück: Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus Zusammenfassend sind für die MTB und das Umfeld somit die nachfolgend aufgeführten windkraftsensiblen Fledermausarten gemeldet. Für die einzelnen Arten wird diskutiert, ob ein Vorkommen in die Prüfbereiche fallen kann. Breitflügelfledermaus Vorkommen am Rande des Plangebietes mit Nähe zu Siedlungen nicht auszuschließen. Quartiere in den umliegenden Ortschaften nicht auszuschließen. Großer Abendsegler Vorkommen insbesondere zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszuschließen. Kleiner Abendsegler Vorkommen möglich und daher zu prüfen. Rauhautfledermaus Vorkommen v.a. zur Zugzeit im Plangebiet nicht auszuschließen. Zwergfledermaus Vorkommen im Plangebiet (Wochenstuben in den umliegenden Ortschaften) nicht auszuschließen. Die Daten des FIS geben Hinweise auf ein mögliches Vorkommen der Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus, deren Vorkommen nicht von vorne herein ausgeschlossen werden kann. Die Zwergfledermaus ist insbesondere bei Hinweisen auf Wochenstuben > 50 Tiere im Umfeld von 1 km relevant. Derartige Vorkommen sind nicht auszuschließen.

22 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 19 meldet für das Umfeld der Planflächen 6, 8 und 9 vorwiegend Fledermausarten. Hinsichtlich der als windkraftsensibel eingestuften Arten gibt es im Umfeld Hinweise auf Kolonien von Kleinen Abendseglern in Kastenhanggruppen. Die nächsten von Kleinen Abendseglern genutzten Kastenhanggruppen liegen innerhalb der Fläche 6, unmittelbar angrenzend an Fläche 8 und etwa 203 m entfernt von Fläche 9. Von Zwergfledermäusen sind zudem Koloniegrößen mit mehr als 50 Tieren in den Kastenhanggruppen Im Scheid, Über Gonderbach und Ilsequelle gemeldet (siehe auch Kap ). Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei um reproduzierende Weibchen handelt, so dass diese Art auch als windkraftsensibel zu betrachten ist. Diese Daten decken sich überwiegend mit den Nennungen in den jeweiligen bzw. benachbarten Messtischblatt-Quadranten. 3.4 Schwerpunktvorkommen aus dem Energieatlas NRW Westlich der Planflächen erstreckt sich das Schwerpunktvorkommen des Schwarzstorches. Die Entfernung des Schwerpunktvorkommens beträgt ca. 974 m zur Planfläche 6, ca. 4,8 km zur Planfläche 8 und etwa 7,8 km zur Planfläche 9. Weitere Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten gibt es nicht im Umfeld. Fläche 8 Fläche 9 Fläche 6 Abb. 5: Schwarzstorch- Schwerpunktvorkommen im Umfeld der Planflächen 6, 8 und Stellungnahme der Behörden und Verbände Bei folgenden Behörden und Verbänden erfolgte eine Datenabfrage: UNB des Kreises Siegen-Wittgenstein Biologische Station im Kreis Siegen- Wittgenstein Naturschutzbund Deutschland (NABU), Kreisverband Siegen-Wittgenstein Hessische Gesellschaft für Ornithologie & Naturschutz e.v. (HGON) Bis zum Ende der Abfragefrist äußerten sich die UNB des Kreises Siegen- Wittgenstein, die Biologische Station und der NABU Siegen-Wittgenstein. Beim NABU erfolgte zudem bereits 2014 eine erste Datenabfrage im Zuge der seinerzeitigen Überlegungen zur Darstellung der Flächen Jagdberg und Wiedehuck. Die Ergebnisse

23 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 20 vom NABU aus dem Jahr 2014 werden ebenfalls berücksichtigt, sofern sie nicht auch Inhalt der aktuellen Datenabfrage sind. Mit der HGON erfolgte ein telefonischer Kontakt UNB des Kreises Siegen- Wittgenstein (Schreiben vom ) Hinsichtlich windkraftsensibler Vogelarten weist Herr Baetzel von der UNB des Kreises Siegen-Wittgenstein auf folgende Arten hin: Schwarzstorch (Abkürzung: SST): - 1 SST-Horst im Quellgebiet Bernshäuser Wasser* - 1 SST- Horst nordwestlich Heiligenborn - 1 SST- Horst nordwestlich Großenbach - 2 SST- Horste im Bereich Dietzhölztal Zusätzlich werden das Ilsetal, das Wahbachtal und das Boxbachtal als Nahrungsgebiete des Schwarzstorchs angegeben. * auf telefonische Nachfrage (zuletzt am ) sowie per Mail (vom ) sagte Herr Baetzel (UNB des Kreises Siegen-Wittgenstein), dass dieser Horst seines Wissens nach nicht mehr aktuell ist. Es wurde auf die Ergebnisse einer erneuten Horstsuche im Winter 2016 vom Büro Ecoda Umweltgutachten verwiesen (siehe Kapitel 3.6.2). Rotmilan Bezüglich des Rotmilans wird auf Reviere im Bereich der Feldflur Hesselbach, südliche Wiesenbach (Hessen), südlich Bad Laasphe-Friedrichshütte sowie im Raum Banfe hingewiesen. Baumfalke Im Jahr 2015 soll südöstlich von Banfe im Bereich des Auerbachtals ein Baumfalken- Revier gewesen sein. Fledermäuse Als Räume mit besonderem Potential für Fledermaus-Quartierstandorte gelten laut UNB die Bereiche Dietzhölztal, Oberlauf von Ilse und Bernshäuser Wasser sowie Laykopf. Im Bereich des Forsthauses Ditzrod sind drei Fledermaus-Sommerquartiere u. a. von Kleinen Abendseglern und Zwergfledermäusen bekannt.

24 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe Biologische Station des Kreises Siegen-Wittgenstein (Schreiben vom ) Herrn Frede von der Biologischen Station liegen ausschließlich Daten hinsichtlich Fledermausvorkommen vor. Die bekannten Vorkommen von Kleinen Abendseglern im Großraum Südlaasphe, scheinen sich reduziert zu haben. Die Bestandsentwicklungseinschätzung mit Bezugnahme auf die errichteten WEA bleibt jedoch spekulativ. Hinweise auf ein Vorkommen des Großen Abendseglers gibt es für den Bereich des Ahlertsberges. Vermutlich kommt diese Art auch im angrenzenden Hessen vor und ist zumindest als Nahrungsgast als auch während des Zuges in den Plangebieten nicht auszuschließen. Ergänzend zu den windkraftsensiblen Arten wird seitens der Biostation insbesondere auf Vorkommen der Fransenfledermaus hingewiesen NABU des Kreises Siegen-Wittgenstein und HGON Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (Schreiben vom bzw. Telefonat vom ) Haselhuhn Im Telefonat vom wies Herr SCHINDLER (HGON) auf zahlreiche Vorkommen des Haselhuhns, insbesondere im Vogelschutzgebiet Hauberge bei Haiger hin. Gemäß der Stellungnahme des NABU Siegen Wittgenstein e.v. vom , wird neben den unten genannten (aktuelleren) Hinweisen auf Rotmilan, Schwarzstorch und Uhu zudem das Haselhuhn aufgeführt. Vorkommen des Haselhuhns sind für das nahegelegene VSG Hauberge bei Haiger bekannt. Haselhühner könnten also in geeigneten Bereichen auch innerhalb der (damaligen) Untersuchungsgebiete (Jagdberg und Wiedehuck) vorkommen. Übertragen auf die jetzige Planung bedeutet das ein potentielles Vorkommen des Haselhuhns im Bereich der Planfläche 6. Im Rahmen der Datenabfrage im Jahr 2016 lieferte uns Frau DÜBEN (NABU) folgende Hinweise zu windkraftsensiblen Vogelarten im Umfeld der Planflächen. Schwarzstorch Die Schwarzstorchbrut im Bereich Heiligenborn wurde im Jahr 2014 vermutlich durch starke Rodungs- und Bautätigkeit im direkten Umfeld verhindert. In den Jahren 2015 und 2016 konnte dort kein brutbereites Schwarzstorchpaar festgestellt werden. Der Schwarzstorchhorst nordöstlich von Großenbach (Entfernung ca. 3,8 km zur Planfläche 6, ca. 6 km zur Fläche 8 und ca. 9,2 km zur Fläche 9) wurde hingegen 2014, 2015 und 2016 bebrütet. Das Paar im Bereich des Forsthauses Dietzhölze

25 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 22 wurde in den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufgrund von Störungen von einer Brut abgehalten. Nahrungssuchende Schwarzstörche wurden darüber hinaus im gesamten Bereich über Fischelbach, dem Banfetal, der Ilse, dem Wiedehuck, dem Gonderbach, Jagdberg und Sohl beobachtet. Ständige Sichtungen gab es auch im Bereich Boxbach (weniger als 1 km südöstlich entfernt von den Flächen 8 und 9) auf hessischer Seite. Dort muss es auch einen Schwarzstorchhorst geben, der dem NABU jedoch nicht bekannt ist. Rund um das Forthaus Ditzrod (weniger als 1 km entfernt von den Flächen 8 und 9) wurden auch Schwarzstörche beobachtet. Eine Brut im angrenzenden Hessen ist nicht auszuschließen. Am teilte uns Herr SCHINDLER (HGON) telefonisch mit, dass ihm Schwarzstorchhorste im Bereich Nordhöll und Ofdillen bekannt seien, die beide im Jahr 2016 bebrütet worden seien. Rotmilan Der Rotmilanhorst südlich von Hesselbach ist im Jahr 2015 abgestürzt. Ein neuer Rotmilanhorst wird im angrenzenden Hessen im Bereich Hommerichskopf (ca. 1,3 km Entfernung zu den Planflächen 8 und 9 und mehr als 4 km Entfernung zur Planfläche 6) vermutet. Der Rotmilanhorst in der Nähe des alten Sportplatztes Banfe wurde seit Störungen durch Forstarbeiten nicht mehr genutzt. In den Offenlandbereichen bei Banfe, Fischelbach, Hesselbach und Bernshausen werden regelmäßig jagende Rotmilane beobachtet. Uhu In den Jahren 2014, 2015 und 2016 wurde der Uhu im Bereich Großer Bohnstein, in der Nähe der Alten Burg Fischelbach verhört. Es soll auch zu Bruten gekommen sein. Fledermäuse Hinsichtlich der Fledermausdaten verweist Frau DÜBEN (NABU) im Schreiben vom auf die Informationen von Herrn FREDE, der auch die AG Fledermausschutz im NABU Siegen-Wittgenstein leitet. Darüber hinaus seinen an dieser Stelle noch einmal die Fledermausdaten der windkraftsensiblen Arten aus der Datenabfrage im Jahr 2014 aufgeführt. Laut NABU-Schreiben vom ist neben allen anderen Fledermausarten besonderes Augenmerk im besagten Raum (damals in Bezug auf Planungen im Bereich Wiedehuck und Jagdberg) auf den Kleinen Abendsegler zu richten. Vom Kleinen Abendsegler gibt es Nachweise in folgenden Kastenhanggruppen:

26 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 23 Ditzroder Halde (Wochenstubennachweis 2011) (Entfernung Planfläche 8: ca. 120 m, Planfläche 9: 395 m) Gebrannte Holz (2011; liegt innerhalb Planfläche 6) Heidebach (2010, regelmäßig Wochenstubennachweise in anderen Jahren; etwa 125 m zur Planfläche 8) Im Scheid (Wochenstubennachweis 1998; etwa 174 m zur Planfläche 6) Weidelbach unten (2011) Weidelbach oben (2004) Kleiner Ahlertsberg (2006; grenzt unmittelbar an Fläche 8, Entfernung zu Planfläche 9 etwa 770 m) Hesselbacher Mühle (1998; etwa 245 m zur Planfläche 8 und 631m zur Fläche 6) Bohnstein (2012; etwa 900 m zur Planfläche 8) Kennerblick oben (2012) Kennerblick unten (2004, regelmäßig Wochenstubennachweise in anderen Jahren) Unterer Keller (2004; grenzt an Planfläche 8) Bernshäuser Ecke (2004, regelmäßig Wochenstubennachweise in anderen Jahren; etwa 546 m entfernt von Fläche 8) Hauptweg Ditzrod (2009; etwa 201 m entfernt von Fläche 9) Über Gonderbach (2002; liegt innerhalb der Planfläche 6) Neben der windkraftsensiblen Art Kleiner Abendsegler liegen zudem Hinweise auf Vorkommen folgender weiterer Fledermausarten im Umfeld der Planflächen vor: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Im Rahmen der Datenabfrage im Jahr 2014 nannte der NABU den damals angefragten Raum, jetzt der Bereich im Norden der Planfläche 6, als vom LANUV festgestellten Wildkatzenlebensraum. Zusammenfassend sind aufgrund der Hinweise durch den NABU des Kreises Siegen- Wittgenstein folgende Arten in die vertiefende Betrachtung aufzunehmen: Planfläche 6 : Haselhuhn, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Kleiner Abendsegler Planfläche 8 : Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Kleiner Abendsegler Planfläche 9 : Rotmilan, Schwarzstorch, Kleiner Abendsegler 3.6 Eigene Daten und Daten Dritter Im Rahmen von BImSch-Verfahren bzw. FNP-Verfahren gibt es eine Reihe von faunistisch-artenschutzrechtlichen Untersuchungen bzw. Begutachtungen hinsichtlich der Betroffenheit insbesondere von Vögeln und Fledermäusen im Umfeld der nun geplanten Windkonzentrationszonen im Stadtgebiet Bad Laasphe. Eigene sowie Fremdgut-

27 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 24 achten, die im Bereich bzw. relevanten Umfeld der jetzigen Planflächen 6, 8 und 9 liegen, werden für die Datenauswertung herangezogen Ergebnisse der Untersuchungen des Büros für Ökologie und Landschaftsplanung (2014) Im Rahmen der seinerzeit angedachten Darstellung zweier Windkonzentrationszonen im Zuge eines FNP-Verfahrens führte unser Büro im Jahr 2014 folgende faunistischen Untersuchungen durch. Sowohl für die Windkonzentrationszone (im Folgenden WKZ) Jagdberg, als auch für die WKZ Wiedehuck erfolgten eigenständige Untersuchungen zu Vögeln (Brut-, Zug-, Groß- und Greifvögel) und Fledermäusen (Sommeraspekt, Zugaspekt). Zur Schaffung einer aktuellen Datengrundlage wurden in Abstimmung mit der UNB des Kreises Siegen-Wittgenstein im Zeitraum von Januar bis Dezember 2014 folgende Arbeiten durchgeführt: Vögel Horstsuche im Umkreis bis 1,5 km zwischen Januar und März Geländetage von März bis Juni 2014 zur Erfassung der Brutvögel im Radius von 500 Metern um die jeweilige Planfläche sowie 4 Termine unter Verwendung der Klangattrappe zur Erfassung von Eulenvögeln und Spechten im Frühjahr Raumnutzungsanalyse von windkraftsensiblen Großvogelarten (Schwarzstorch und Rotmilan) an insgesamt 11 Terminen zwischen März und August Erfassung der Zug- und Wintervögel an 4 Terminen im Frühjahr und 8 Terminen im Herbst Fledermäuse 12 Geländetage von April bis November 2014 zur Erfassung der Fledermäuse mit Hilfe des Ultraschalldetektors im Radius von Meter. Aufnahme der im Gelände erfassten Signale zur Auswertung. 12 x Einsatz von bis zu 3 Batcordern je Untersuchungsgebiet zur ganznächtlichen Dauerüberwachung. Rechnergestützte Spektrogrammanalyse der aufgenommenen Signale. Gemäß dem aktuellen Gesamträumlichen Konzept 2016 zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie befindet sich die damals untersuchte Fläche Wiedehuck nun außerhalb der jetzt dargestellten Potentialflächen. Die Fläche Jagdberg liegt etwa zur Hälfte innerhalb der jetzigen Potentialfläche 6. Der südöstliche Bereich der jetzigen Fläche 8 liegt innerhalb des für Großvögel untersuchten Radius von 3 km. Planfläche 9 liegt außerhalb der damals untersuchten Bereiche. Die damals erhobenen Ergebnisse lassen somit nur eingeschränkt auf die jetzt dargestellten Potentialflächen übertragen.

28 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 25 Insgesamt konnten für die Flächen Wiedehuck und Jagdberg im Jahr planungsrelevante Arten erfasst werden. Fünf dieser Arten (Baumfalke, Kranich, Rotmilan, Schwarzstorch und Uhu) gelten gemäß Leitfaden als windkraftsensibel. Baumfalke Beobachtungen des Baumfalken gelangen an insgesamt drei Tagen. Eine Flugbeobachtung fand Anfang Juni 2014 nordwestlich der Planfläche 6 zwischen den Bachtälern der Ilse und Bernshäuser Wasser statt. Zwei weitere Flugbewegungen wurden ebenfalls zur Brutzeit im Gonderbachtal erfasst. Ein Horst wurde nicht gefunden. Auch liegen keine Hinweise auf Brutaktivitäten (Nahrung eintragende Altvögel, Jungvögel etc.) vor. Abb. 6: Raumnutzung des Baumfalken für die seinerzeit in Planung befindlichen Windkraftkonzentrationszonen (WKZ) Jagdberg und Wiedehuck im Jahr 2014, mit Bezug zur aktuellen Potentialflächen 6, 8 und 9. Kranich Der Kranich wurde ausschließlich auf dem Durchzug im Frühjahr 2014, an 2 von 12 Zugvogelerfassungsterminen in kleinen Stückzahlen (insgesamt 300 Tiere) gesichtet. Zwei Trupps flogen von Südwesten über den westlichen Teil der Planfläche 6 in Richtung Lindenfeld.

29 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 26 Rotmilan Im Rahmen der Horstkartierung im 1,5 km Umkreis konnten keine in der Saison 2014 besetzten Rotmilanhorste gefunden werden. Hinweise auf zwei in den Vorjahren bebrütete Horste lagen vom NABU vor. Einer dieser Horste, in der Nähe des Sportplatzes bei Banfe, war im Jahr 2014 nicht besetzt. Der einzige bebrütete Horst im damaligen Untersuchungsgebiet war der am Sportplatz bei Hesselbach. Der Großteil der Raumnutzung des Rotmilans konzentriert sich auf den damaligen Horstbereich und die Offenlandflächen insbesondere südlich der Ortschaft Hesselbach. Auch Bereiche zwischen der Ortschaft Fischelbach und Gonderbachtal wurden regelmäßig überflogen. Die Windwurfflächen am Südhang des Jagdberges, im zentralen Bereich der Fläche 6, wurden an vier der 10 Beobachtungstage von Rotmilanen beflogen. Westlich der Planfläche 8 fanden ebenfalls mehrmalig beobachtete Flugbewegungen über den Offenlandflächen zwischen Bernshausen und Banfe statt. Außerdem kam es zu Überflügen im Bereich des südwestlichen Teils der Planfläche 8. Dieser Waldbereich wurde offenbar als Transferroute zwischen den Offenlandbereichen bei Bernshausen und Hesselbach überflogen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bereich der Planfläche 6 größtenteils gelegentlich von Rotmilanen überflogen wurde. Lediglich über der unbewaldeten Hangfläche des Jagdbergs sowie über den Offenlandbereichen im Umfeld der Ortschaften fand eine regelmäßige Raumnutzung durch Rotmilane statt. Abb. 7: Raumnutzungsanalyse des Rotmilans für die Windkraftkonzentrationszonen (WKZ) Jagdberg und Wiedehuck im Jahr 2014, mit Bezug zur aktuellen Potentialflächen 6, 8 und 9.

30 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 27 Schwarzstorch Bezüglich des Schwarzstorchs wurden seitens des NABU im Jahr 2014 Angaben zu fünf ehemaligen und aktuellen Brutplätzen von bis zu drei Schwarzstorchpaaren im weiteren Projektumfeld gemacht. Die Kartierung ergab, dass drei der Horste, nämlich Dittelsberg Nord, Dietzhölztal, und Welschengeheu zerfallen sind und zur damaligen Zeit nicht von Schwarzstörchen genutzt werden konnten. Die Horste Dittelberg Süd, Großenbach sowie ein neu erfasster Horst Dietzhölztal West waren damals in einem gutem Erhaltungszustand. Im Jahr 2014 wurde lediglich der Horst Großenbach sicher von einem Storchenpaar als Brutplatz genutzt. Am Horst Dittelberg Süd wurde lediglich am ein adultes Tier beobachtet, im weiteren Jahresverlauf blieb der Horst, vielleicht auch wegen der geräuschintensiven Waldarbeiten (bis Mai) im Bereich Ilsebachtal/Heiligenbornseite, ungenutzt. Die Raumnutzungsanalyse belegt, dass Schwarzstörche regelmäßig im gesamten damaligen Untersuchungsgebiet anzutreffen sind und die umliegenden naturnahen Bachläufe sowie Feuchtgebiete je nach Nahrungsverfügbarkeit (Kleinfische, Amphibien,) aufsuchen. An 9 von 10 Untersuchungstagen konnten Schwarzstörche im Umfeld der Planfläche 6 erfasst werden. Insbesondere der nördliche Teil der Planfläche 6 wurde regelmäßig beflogen. Zudem gab es auch wenige Flugbewegungen im südwestlichen Bereich der Planfläche 8. Neben dem Horstbereich bei Großenbach und dem Ilsetal wurden die meisten Flugbewegungen entlang des Höhenrückens des Jagdberges erfasst. Abb. 8: Raumnutzungsanalyse des Schwarzstorches für die Windkraftkonzentrationszonen (WKZ) Jagdberg und Wiedehuck im Jahr 2014, mit Bezug zur aktuellen Potentialflächen 6, 8 und 9.

31 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 28 Uhu Im Jahr 2014 reagierte der Uhu am Großen Bohnstein regelmäßig auf die eingesetzten Klangattrappen. Zudem wurde er einmalig im Bereich Burgberg ca. 215 m östlich der Planfläche 6 verhört. Da lediglich zwei Ausflugsbeobachtungen am Großen Bohnstein gelangen, lassen sich keine gesicherten Aussagen zu Flugrouten treffen, was ohnehin nur mittels Telemetrie verlässlich möglich ist. Die Entfernungen zwischen den nächsten Verhörpunkten betragen etwa 575 m zur Planfläche 8 und etwa 2,7 km zur Planfläche 9. Abb. 9: Ruf- und Flugnachweise des Uhus für die Windkraftkonzentrationszonen (WKZ) Jagdberg und Wiedehuck im Jahr 2014, mit Bezug zur aktuellen Potentialflächen 6, 8 und 9. Neben den windkraftsensiblen Vogelarten konnten zudem folgende weitere planungsrelevante Vogelarten im jetzigen nördlichen Bereich der Planfläche 6 nachgewiesen werden: Baumpieper, Feldlerche, Graureiher, Grauspecht, Habicht, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Rauchschwalbe, Schleiereule, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Turmfalke, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper. Davon brüten folgende Arten sicher im Gebiet: Baumpieper, Grauspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Schwarzspecht, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule und Waldschnepfe.

32 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 29 Fledermäuse Im Rahmen der Fledermauserfassung (Detektorbegehungen und Batcorderuntersuchungen) zwischen April und November 2014 konnten insgesamt 12 Fledermausarten innerhalb und im Umfeld der Planfläche 6 nachgewiesen werden: Bartfledermaus, Bechsteinfledermaus, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Braunes Langohr, Mückenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Da die Große und Kleine Bartfledermaus nicht eindeutig anhand ihrer Ultraschallrufe unterschieden werden können und keine Netzfänge durchgeführt wurden, bleibt fraglich, ob beide oder nur eine dieser Schwesternarten im Untersuchungsgebiet vorkommen. Ähnlich problematisch ist die rufbasierte Artbestimmung bei den Langohren (Braunes und Graues Langohr). Im vorliegenden Fall konnten Braune Langohren allerdings anhand von Balzrufe eindeutig identifiziert werden, ob zudem auch Graue Langohren im Gebiet vorkommen bleibt spekulativ. Es ist mithin nicht auszuschließen, dass alle vier genannten Arten gleichzeitig im Großraum vorkommen, sodass theoretisch bis zu 14 Arten im nördlichen Bereich der Fläche 6 vorkommen könnten. Von diesen nachgewiesenen Arten zählen Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus zu den laut Leitfaden windkraftsensiblen Arten Ergebnisse weiterer Kartierungen Weitere Begutachtungen, die im Rahmen zweier Genehmigungsverfahrens im Bereich Jagdberg im Jahr 2012/2013 (ECODA UMWELTGUTACHTEN 2012/2013) bzw. im Bereich Alter Banfer Sportplatz und Spreitzkopf im Jahr 2011 und 2012 (SCHMAL & RATZBOR 2011, H++W LANDSCHAFTSARCHITEKTENBÜRO, S. WENDHOLT 2012) durchgeführt wurden, liefern ergänzende Hinweise auf folgende windkraftsensiblen Arten: Fischadler Diese Art wird im Gutachten, welches im Rahmen des BImSch-Verfahrens für 6 geplante WEA im Bereich Alter Banfer Sportplatz und Spreitzkopf erstellt wurde, unter Durchzügler und Sonstige aufgeführt. Angaben über Zahl der Individuen, Ort und Datum der Sichtung fehlen. Rotmilan Ergänzend zu unseren beobachteten Aktionsräumen wurden Überflüge im Bereich südwestlich von Bernshausen, im Bereich des Langebaches, nachgewiesen. Angaben zu Nahrungsgebieten decken sich mit unseren Ergebnissen. Schwarzstorch Neben den uns bekannten Schwarzstorchhorsten und Nahrungsgebieten wird auf einen Horst im Revier Hülshof hingewiesen. Dieser Bereich befindet sich mehr als 6 km

33 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 30 nördlich der beiden Flächen 8 und 9. Nahrungsflüge sollen entlang der Laasphe und südlich von Niederlaasphe stattgefunden haben. Darüber hinaus wird das Wahbachtal als Nahrungshabitat des Schwarzstorches angegeben. Aufgrund von Hinweisen aus der UNB des Kreises Siegen-Wittgenstein führte das Büro ECODA UMWELTGUTACHTEN im Winter 2016 eine Schwarzstorchhorstsuche nördlich der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geplanten WEA 4 durch. Der Horst sollte sich in einem Laubbereich im Quellgebiet des Bernshäuser Wasser befinden. An zwei Terminen im November 2016 wurde der Bereich intensiv auf Horste, die dem Schwarzstorch hätten zugeordnet werden können, geprüft. Es wurde kein Schwarzstorchhorst gefunden. Uhu Im Gutachten von 2012 (Büro WENDHOLT) wird auf Informationen des zuständigen Försters hingewiesen, dass im Steinbruch bei Achenbach auf hessischer Seite ein Uhu leben/brüten soll. Der Bereich des Steinbruchs liegt in einer Entfernung von etwa 2,3 km zu den Flächen 8 und 9. Wanderfalke Im Jahr 2011 wurde diese Art zweimalig im Untersuchungsgebiet (Abgrenzung siehe Gutachten Büro WENDHOLT, 2012) erfasst und als Nahrungsgast im Gutachten aufgeführt. Angaben über Ort und Datum der Sichtung fehlen. Weißstorch Diese Art wird im Gutachten für das Genehmigungsverfahren für 6 WEA am Ahlertsberg (Büro WENDHOLT, 2012) unter Durchzügler und Sonstige aufgeführt. Angaben über Zahl der Individuen, Ort und Datum der Sichtung fehlen. Fledermäuse Nachweise von Fledermäusen decken sich in den verschiedenen Untersuchungen weitestgehend. Die nachfolgende Tabelle zeigt die jeweiligen Artenlisten. TABELLE 3: Artnachweise verschiedener Fledermausuntersuchungen BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND LAND- ECODA 2012 SCHMAL & RATZBOR 2011 SCHAFTSPLANUNG FEHR 2014 Bechsteinfledermaus Braunes Langohr Bechsteinfledermaus Braunes Langohr Fransenfledermaus Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Große Bartfledermaus Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Großes Mausohr Fransenfledermaus Bartfledermaus (Große/Kleine?) Großer Abendsegler Graues Langohr Großer Abendsegler Kleine Bartfledermaus Große Bartfledermaus Großes Mausohr Kleiner Abendsegler Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Mückenfledermaus Kleine Bartfledermaus Mückenfledermaus Rauhautfledermaus Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Mopsfledermaus

34 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 31 Fortsetzung Tabelle 3 BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND LAND- SCHAFTSPLANUNG FEHR 2014 Wasserfledermaus Zwergfledermaus ECODA 2012 SCHMAL & RATZBOR 2011 Mückenfledermaus Rauhautfledermaus Wasserfledermaus Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus Da davon auszugehen ist, dass sich die hier aufgeführten Arten nicht auf einzelne Planflächen in ihrem Vorkommen beschränken, ergibt sich für die Fledermäuse eine Gesamtartenliste mit 16 Arten, die im ungünstigsten Fall für alle 3 Gebiete gilt: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleiner Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus. Ergänzend zu den im Rahmen der eigenen Untersuchungen im Jahr 2014 festgestellten Brutvogelarten im nördlichen Bereich der Planfläche 6, konnten im Genehmigungsverfahren 2012 zusätzlich noch Sperber, Rauch- und Mehlschwalbe als Brutvogel im Gebiet erfasst werden. 4. Zusammenfassung nach Auswertung der bestehenden Daten Im Folgenden sind auf Basis der Datenauswertung und der Stellungnahmen im Rahmen der Datenabfrage - die Vogel- und Fledermausarten aufgeführt, die in den Plangebieten vorkommen bzw. nicht auszuschließen sind. In Bezug auf alle weiteren, nicht windkraftsensiblen aber planungsrelevanten Vogelarten führt der Leitfaden aus: Bei allen Vogelarten, die in der Aufzählung nicht genannt werden, ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. In Bezug auf die Errichtung von WEA im Wald handelt es sich somit um planungsrelevante Vogelarten die durch baubedingte Konflikte betroffen sein könnten. Hinsichtlich der Fledermausarten können bau- und betriebsbedingte Konflikte auftreten. 4.1 Fläche 6 Im Rahmen des BImSch-Verfahrens für den Windpark Jagdberg im Jahr 2012 ff. sowie einer seinerzeit angedachten Flächendarstellung für den FNP im Jahr 2014 fanden im Bereich der jetzigen Fläche 6 und ihrem Umfeld bereits avifaunistische und fledermauskundliche Untersuchungen statt. Baumfalkensichtungen gelangen im Jahr 2014 südlich der Planfläche 6 im Bereich des Gonderbaches als auch nördlich der Fläche zwischen Ilse und Bernshäuser Wasser. Ein Brutplatz konnte nicht festgestellt werden. Darüber hinaus weist die UNB des

35 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 32 Kreises Siegen-Wittgenstein auf ein Baumfalkenrevier im Bereich Auerbachtal südöstlich der Ortschaft Banfe hin. Das Haselhuhn ist für das Vogelschutzgebiet Hauberge bei Haiger, welches in einer Entfernung von etwa 140 m zur südwestlichen Plangebietsgrenze liegt gemeldet. Auch der NABU des Kreises Siegen-Wittgenstein weist auf Vorkommen dieser Art in den umliegenden Wäldern hin. Weder im Rahmen der von uns durchgeführten Kartierungen noch die Untersuchungen im Rahmen des BImSch-Verfahrens 2012 konnten diese Art im Plangebiet der Fläche 6 nachweisen. Da Haselhühner sehr schwierig nachzuweisen sind, kann trotz der bisherigen Untersuchungen ein Vorkommen dieser Art im Bereich der Fläche 6 nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Rotmilane wurden regelmäßig im Gebiet beobachtet. Insbesondere die Offenlandbereiche bei Banfe, Fischelbach, Hesselbach und Bernshausen werden zur Jagd beflogen. Der einzige im Jahr 2014 besetzte Horst, südlich von Hesselbach, ist im Jahr 2015 abgestürzt. Aktuell ist kein besetzter Horst dieser Art im Umfeld der Fläche 6 bekannt. Der NABU vermutet jedoch einen Horst im Bereich Hommerichskopf auf der hessischen Landesseite. Im Rahmen der Untersuchungen im Jahr 2012 und 2014 gab es einen vom Schwarzstorch besetzten Horst nördlich von Heiligenborn. Dieser blieb möglicherweise aufgrund starker Rodungs- und Bautätigkeiten in den Jahren 2015 und 2016 unbesetzt. Ein weiterer im Jahr 2014 besetzter Schwarzstorchhorst befindet sich nordöstlich von Großenbach. Dort wurden auch in den darauffolgenden zwei Jahren Bruten herangezogen. Ein weiterer bekannter Horst befindet sich am Forsthaus Dietzhölze. Dieser blieb gemäß Datenrecherche jedoch ebenfalls aufgrund von Störungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 unbesetzt. Im Rahmen der Raumnutzungsanalyse 2014 konnte für den Schwarzstorch eine regelmäßige bis erhöhte Raumnutzung insbesondere für den nordöstlichen Teil der Planfläche 6 festgestellt werden. Insbesondere die Bachtäler von Ilse, Gonderbach, Banfe, Hesselbach und Sohl wurden von Schwarzstörchen zur Nahrungssuche beflogen. Der NABU vermutet zudem einen Horst im Bereich des Boxbaches sowie in der Nähe des Forsthauses Ditzrod. Von Herrn SCHINDLER von der HGON liegen Hinweise auf Schwarzstorchhorste am Berg Nordhöll und im Bereich Offdilln vor. Insgesamt muss somit von mehreren Schwarzstorchpaaren ausgegangen werden, die fast das gesamte Plangebiet der Fläche 6 im Rahmen von Nahrungs- und Transferflügen queren. In den Jahren 2014, 2015 und 2016 wurde der Uhu im Bereich Großer Bohnstein und in der Nähe der Alten Burg Fischelbach verhört. Aufgrund der vielen Balzrufe besteht für diese Art Brutverdacht in diesem Umfeld. Wo genau sich der Brutplatz befindet ist jedoch unklar. Die Arten Wachtelkönig und Ziegenmelker sind für das Messtischblatt als auch für das VSG Hauberge am Haiger als Brutvögel genannt. Daten Dritter oder genaue Verortungen liegen nicht vor. Auch im Rahmen der Kartierarbeiten der unterschiedlichen Büros, konnten diese Arten nicht im Plangebiet oder dessen Umfeld nachgewiesen

36 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 33 werden. Da es sich in diesem Verfahrensschritt noch nicht um eine genaue Standortplanung handelt, sondern um Flächen, sollten diese Arten mit in die vertiefende Prüfung aufgenommen werden. Der Kranich wurde ausschließlich auf dem Durchzug im Frühjahr 2014, an 2 von 12 Zugvogelerfassungsterminen in kleinen Stückzahlen (insgesamt 300 Tiere) gesichtet. Baubedingte Konflikte könnte es folgende im Bereich der Fläche 6 nachgewiesenen oder nicht auszuschließenden Arten geben: Baumpieper, Grauspecht, Habicht, Heidelerche, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Raufußkauz, Raubwürger, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper. Hinsichtlich der Fledermäuse werden im FIS folgende Arten genannt: Breiflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Im Rahmen der Kartierarbeiten für das BImSch-Verfahren für 10 WEA im Bereich Jagdberg als auch bei unseren Untersuchungen im Bereich Jagdberg konnte über diese Arten hinaus noch die windkraftsensible Mückenfledermaus nachgewiesen werden. Somit sind alle als windkraftsensibel eingestuften Fledermausarten (inkl. der Zwergfledermaus) im Plangebiet der Fläche 6 vertreten. Darüber hinaus gibt es innerhalb oder im Umfeld des Plangebietes nachgewiesene Vorkommen von 10 weiteren Arten, die im Rahmen der bau- und betriebsbedingten Wirkungen betroffen sein könnten: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Die Wildkatze gilt als Leitart für kaum zerschnittene, möglichst naturnahe waldreiche Landschaften. Ihr Vorkommen beschränkt sich meist auf weiträumige, störungsarme Wälder mit eingestreuten Lichtungsbereichen wie beispielsweise Windwurfflächen/ Schlagfluren und Waldwiesen. Laut LANUV ist die Wildkatzenpopulation im Rothaargebirge nach dem der Eifel das zweitgrößte in NRW. Wildkatzen leben sehr verborgen und sind kaum je sichtbar. Nachweise erfolgen entweder durch meist nächtliche Zufallsbeobachtungen oder bei starkem Futterdruck des Muttertieres in der Zeit der Jungenaufzucht auf waldnahen Offenlandflächen (vorzugsweise gemähte Wiesen) am Tag. Daneben kann die Art indirekt durch Lockstäbe und nachfolgender Haaranalyse nachgewiesen werden. Für fast den gesamten Bereich der Planfläche 6 fand im Winter 2012 im Rahmen des BImSch-Verfahrens für 10 geplanten WEA im Bereich Jagdberg eine Untersuchung hinsichtlich Wildkatzenvorkommen statt (ECODA 2013). Insgesamt konnten im Gebiet drei männliche Tiere nachgewiesen werden. Damit hat das Gebiet erwiesenermaßen eine Bedeutung als Lebensraum für die Wildkatze. Maßnahmen zum Schutz der Art und zur Vermeidung von Verbotstatbeständen sind nur in Zusammenhang mit einer konkreten Projektierung möglich. Insofern ist sicher zu stellen, dass

37 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 34 bei einer Konkretisierung der Planung und umfassende Begutachtung des Schutzgutes Wildkatze erfolgt. Zusammenfassung der vertiefend zu betrachtenden Arten hinsichtlich der Fläche 6 Vögel Baumfalke Haselhuhn Kranich Rotmilan Schwarzstorch Uhu Wachtelkönig Ziegenmelker Sonstige planungsrelevante Arten: Baumpieper, Grauspecht, Habicht, Heidelerche, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Raufußkauz, Raubwürger, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper. Fledermäuse Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Mückenfledermaus Rauhautfledermaus (Zwergfledermaus) Die Zwergfledermaus ist insbesondere bei Hinweisen auf Wochenstuben > 50 Tiere im Umfeld von 1 km relevant. Derartige Vorkommen sind nicht auszuschließen. Sonstige planungsrelevante Arten: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Darüber hinaus liegen Hinweise auf ein Vorkommen der Wildkatze im Bereich der Planfläche 6 vor. Diese Art wäre ggf. durch bau- und betriebsbedingten Wirkungen der WEA betroffen. 4.2 Fläche 8 Hinsichtlich dieser Fläche liegen weniger detaillierte Informationen bezüglich der dortigen Avifauna vor, als dies für Fläche 6 der Fall ist. Der südwestliche Bereich der Planfläche 8 wurde im Rahmen der Raumnutzungsanalyse 2014 im Zuge der Untersu-

38 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 35 chungen für die Vorbereitung des seinerzeit angedachten FNP-Verfahrens von zwei Windkonzentrationszonen am Jagdberg und am Wiedehuck untersucht. Brutvögel wurden in diesem Rahmen nicht im Bereich der Fläche 8 erfasst. Avifaunistische Untersuchungen fanden hingegen für den Bereich der Planfläche im Jahr 2011 im Rahmen eines BImSch-Verfahrens für 6 WEA im Bereich zwischen Alter Banfer Sportplatz und Spreitzkopf (Ahlertsberg) statt (H++W LANDSCHAFTSARCHITEKTENBÜRO S. WENDHOLT). Diese Untersuchungen erfüllen allerdings nicht den Standard der heute erforderlichen Methoden und Umfänge gemäß Leitfaden NRW, der für windkraftsensible Großvogelarten Raumnutzungsanalysen vorsieht. Der Baumfalke ist für den MTB-Quadranten, in dem der südliche Teil der Fläche 8 liegt, aufgeführt. Im Rahmen unserer Kartierungen im Jahr 2014 im Bereich Jagdberg konnten Flugbewegungen im Gonderbachtal erfasst werden. Darüber hinaus soll es laut UNB des Kreises Siegen-Wittgenstein ein Baumfalkenrevier im Auerbachtal geben. Der Auerbach durchfließt den südwestlichen Bereich der Planfläche 8, sodass ein Brutvorkommen des Baumfalken im Bereich der Potentialfläche möglich ist. Das Haselhuhn wird ebenfalls für das MTB in dem die Planfläche liegt genannt. Die Entfernung zum VSG Hauberge am Haiger, für das diese Art ebenfalls gemeldet ist, überschreitet die zu überprüfenden m. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es somit keine konkreten Hinweise auf ein Vorkommen des Haselhuhns im Bereich der Planfläche. Der nächste bekannte Rotmilanhorst befand sich südlich von Hesselbach in einer Entfernung von etwa 1,4 km zur Planfläche. Dieser Horst ist laut NABU jedoch im Jahr 2015 abgestürzt. Aufgrund der häufig beobachteten Rotmilane in diesem Bereich wird ein neuer Horst im angrenzenden Hessen, Bereich Hommerichskopf, vermutet. Darüber hinaus gibt die UNB die Bereiche Banfe, Bad Laasphe-Friedrichshütte und Wiesenbach als Rotmilanreviere an. Im Rahmen der Raumnutzungsanalyse 2014 konnten Flugbeziehungen zwischen den Offenlandbereichen südlich von Banfe und Hesselbach nachgewiesen werden. Dafür wurde der südwestliche Bereich der Planfläche 8 gelegentlich überflogen. Alle bekannten Horste und Wechselhorste des Schwarzstorches liegen in Entfernungen von mehr als 3 km von den Grenzen der Planfläche 8. Der NABU vermutet jedoch Horste dieser Art im Bereich Boxbach und Forsthaus Ditzrod, somit in unmittelbarer Nähe zur Planfläche. Auch im Rahmen der 2011 durchgeführten Untersuchungen für 6 WEA konnte das Wahbachtal als Nahrungshabitat des Schwarzstorches angegeben werden. Inwiefern das Plangebiet eine Rolle als Lebensraum oder Nahrungshabitat für den Schwarzstorch darstellt, wäre somit bei weiteren Planungen im Rahmen einer Raumnutzungsanalyse herauszuarbeiten. Eine solche liegt hier bislang nicht vor. In Bezug auf den Uhu liegt der nächste Verhörpunkt des Uhus circa 575 m entfernt der Planfläche. Ein genauer Brutplatz ist nicht bekannt, wird jedoch für diesen Bereich vermutet. Die Entfernung zum Steinbruch von Achenbach liegt deutlich oberhalb den m.

39 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 36 Der Wachtelkönig ist für das Messtischblatt als Brutvogel genannt. Daten Dritter oder genaue Verortungen liegen nicht vor. Auch konnte diese Art nicht im Rahmen der Kartierungen im Zuge des BImSch-Verfahrens für 6 WEA im Bereich Ahlertsberg festgestellt werden. Eine vertiefende Prüfung dieser Art entfällt daher. Der Wanderfalke wurde zweimalig im Rahmen der Kartierungen für das Genehmigungsverfahren für sechs WEA im Bereich Ahlertsberg im Jahr 2011 als Nahrungsgast erfasst. Kraniche konnten sowohl während des Frühjahrs- als auch des Herbstzuges im Plangebiet 8 erfasst werden. Auch der Weißstorch wurde im Jahr 2011 im Bereich Ahlertsberg als Durchzügler kartiert. Darüber hinaus sind folgende weitere planungsrelevanten Vogelarten als Brutvögel des Waldes bzw. der Windwurfflächen nicht auszuschließen: Baumpieper, Grauspecht, Habicht, Heidelerche, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Raufußkauz, Raubwürger, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper. Diese Arten müssen hinsichtlich der baubedingten Wirkungen der WEA betrachtet werden. Hinsichtlich der Fledermäuse werden im FIS folgende windkraftsensiblen Arten genannt: Breiflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus (und Zwergfledermaus). Für den Raum ist zudem die Mückenfledermaus nachgewiesen. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf Vorkommen der folgenden Arten, die im Rahmen der bau- und betriebsbedingten Wirkungen betroffen sein könnten: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zusammenfassung der zu vertiefend betrachtenden Arten hinsichtlich der Fläche 8 Vögel Baumfalke Kranich Rotmilan Schwarzstorch Uhu Wanderfalke Weißstorch Sonstige planungsrelevante Arten: Baumpieper, Grauspecht, Habicht, Heidelerche, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Raufußkauz, Raub-

40 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 37 würger, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper. Fledermäuse Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus Mückenfledermaus (Zwergfledermaus) Die Zwergfledermaus ist insbesondere bei Hinweisen auf Wochenstuben > 50 Tiere im Umfeld von 1 km relevant. Derartige Vorkommen sind nicht auszuschließen. Sonstige planungsrelevante Arten: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, 4.3 Fläche 9 Der Bereich der Planfläche 9 erfolgten bisher keine konkreten Projektierungen. Insofern ist die Datenlage wenig detailliert. Bezüglich der im Umfeld bekannten Großvogelvorkommen werden die Ergebnisse der verschiedenen Kartierungen jedoch herangezogen. Maßgeblich dienen jedoch insbesondere die Ergebnisse der abgefragten Datenbanken für den Bereich der Fläche 9 als Grundlage für die Bewertung. Für den MTB-Quadranten, der den südlichen Teil der Fläche 9 abdeckt, ist der Baumfalke als Brutvogel genannt. Im Rahmen unserer Kartierungen im Jahr 2014 im Bereich Jagdberg konnten Flugbewegungen im Gonderbachtal erfasst werden. Darüber hinaus soll es laut UNB des Kreises Siegen-Wittgenstein ein Baumfalkenrevier im Auerbachtal geben. Der Bereich des Auerbaches liegt in einer westlichen Entfernung von etwa 1,5 km und somit als potentielles Revier innerhalb des relevanten Prüfbereiches. Das Haselhuhn wird ebenfalls für das MTB in dem die Planfläche liegt genannt. Die Entfernung zum VSG Hauberge am Haiger, für das diese Art ebenfalls gemeldet ist, überschreitet die zu überprüfenden m deutlich. Darüber hinaus liegen auch keine Daten Dritter bezüglich Vorkommen dieser Art im Bereich der Fläche 9 vor. Eine vertiefende Prüfung dieser Art entfällt daher. Der nächste bekannte Rotmilanhorst befand sich südlich von Hesselbach in einer Entfernung von etwa 1,8 km zur Planfläche. Dieser Horst ist laut NABU jedoch im Jahr 2015 abgestürzt. Aufgrund der häufig beobachteten Rotmilane in diesem Bereich wird ein Horst im angrenzenden Hessen, Bereich Hommerichskopf, vermutet. Darüber hinaus gibt die UNB die Bereiche Banfe, Bad Laasphe-Friedrichshütte und Wiesenbach als Rotmilanreviere an. Im Rahmen der Raumnutzungsanalyse 2014 konnten Flugbeziehungen zwischen den Offenlandbereichen südlich von Banfe und Hesselbach

41 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 38 nachgewiesen werden. Der Bereich der Planfläche 9 liegt außerhalb der betrachteten Radien, sodass keine Überflüge oder Raumbeziehungen in diesem Bereich festgestellt wurden. Aufgrund der beobachteten Rotmilanaktivität im Umfeld sind jedoch insbesondere Flüge im Bereich der Offenlandflächen westlich und südwestlich der Planfläche zu erwarten. Alle bekannten Horste und Wechselhorste des Schwarzstorches liegen in Entfernungen von mehr als 3 km von den Grenzen der Planfläche 9. Der NABU vermutet jedoch Horste dieser Art im Bereich Boxbach und Forsthaus Ditzrod, somit in unmittelbarer Nähe zur Planfläche. Auch im Rahmen der 2011 durchgeführten Untersuchungen für 6 WEA konnte das Wahbachtal als Nahrungshabitat des Schwarzstorches angegeben werden. Inwiefern das Plangebiet eine Rolle als Lebensraum oder Nahrungshabitat für den Schwarzstorch darstellt, wäre somit bei weiteren Planungen im Rahmen einer Raumnutzungsanalyse herauszuarbeiten. In Bezug auf den Uhu liegen sowohl der Brutplatz am Steinbruch in Achenbach als auch die nächsten Verhörpunkte am Großen Bohnstein deutlich außerhalb der relevanten m. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Der Wachtelkönig ist für das Messtischblatt als Brutvogel genannt. Diese Daten beziehen sich vermutlich auf das Vogelschutzgebiet im Süden des MTB, welches deutlich außerhalb des relevanten Betrachtungsraumes von m liegt. Daten Dritter oder genaue Verortungen hinsichtlich der Planfläche 9 liegen nicht vor. Eine vertiefende Prüfung entfällt daher. Kraniche konnten sowohl während des Frühjahrs- als auch des Herbstzuges im Umfeld des Plangebietes erfasst werden. Insofern ist davon auszugehen, dass auch die Planfläche selbst gelegentlich von Kranichen während des Zuges überflogen wird. Darüber hinaus sind folgende weitere planungsrelevanten Vogelarten als Brutvögel des Waldes bzw. der Windwurfflächen nicht auszuschließen: Baumpieper, Grauspecht, Habicht, Heidelerche, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Raufußkauz, Raubwürger, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper. Diese Arten müssen hinsichtlich der baubedingten Wirkungen der WEA betrachtet werden. Hinsichtlich der Fledermäuse werden im FIS folgende windkraftsensiblen Arten genannt: Breiflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Aus dem Umfeld ist zudem die Mückenfledermaus gemeldet. Darüber hinaus gibt es Hinweise auf Vorkommen der folgenden Arten, die im Rahmen der bau- und betriebsbedingten Wirkungen betroffen sein könnten: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus,

42 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 39 Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zusammenfassung der zu vertiefend betrachtenden Arten hinsichtlich der Fläche 9 Vögel Baumfalke Kranich Rotmilan Schwarzstorch Sonstige planungsrelevante Arten: Baumpieper, Grauspecht, Habicht, Heidelerche, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Raufußkauz, Raubwürger, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper. Fledermäuse Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus Mückenfledermaus (Zwergfledermaus) Die Zwergfledermaus ist insbesondere bei Hinweisen auf Wochenstuben > 50 Tiere im Umfeld von 1 km relevant. Derartige Vorkommen sind nicht auszuschließen. Sonstige planungsrelevante Arten: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, 5. Artenschutzprüfung In den letzten Jahren (2011, 2012 und 2014) fanden innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld der hiesigen Planflächen bereits avifaunistische und fledermauskundliche Untersuchungen statt. Diese bezogen sich entweder auf konkrete Projektierungen (Windpark Jagdberg, Windpark Ahlertsberg) oder fanden im Zusammenhang mit seinerzeit zunächst vorgesehen mögliche Darstellungsflächen im FNP statt (seinerzeitige Flächen Jagdberg und Wiedehuck ). Da im Rahmen eines FNP-Verfahrens nur eine Abgrenzung der jeweiligen Flächen vorliegt und noch keine konkrete Standortplanung für ggf. weitere Anlagen, ist eine Beurteilung in diesem Schritt noch unscharf. Erst im Rahmen eines BImSch- oder Bebauungsplanverfahrens, wenn konkrete Standorte der Windenergieanlagen vorliegen, kann eine abschließende, aussagekräftige Beurteilung der im Gebiet festgestellten Arten erfolgen, da insbesondere die Abstände zu den kon-

43 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 40 kreten Anlagenstandorten für die artenschutzrechtliche Beurteilung und die Festsetzung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ausschlaggebend sind. Die hier vorgelegte artenschutzrechtliche Bewertung entspricht somit dem Vertiefungsgrad des FNP-Verfahrens, in dem eine Fläche beurteilt wird (keine Standorte). Im Rahmen der konkreten Standortplanung sind dann bei Bedarf die im späteren Kapitel beschriebenen und ggf. notwendigen artbezogenen Maßnahmen für die im BImSch- oder B- Planverfahren erfassten Arten anzuwenden. Einen Überblick über die bereits untersuchten Flächen in Bezug zu den nunmehr für die Darstellung im FNP geplanten Windkonzentrationszonen zeigt die nachfolgende Abbildung. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass insbesondere die Untersuchungen im Bereich der Planflächen 8 und 9 nicht den Standards entsprechen, wie sie der Leitfaden NRW seit Ende 2013 vorgibt. Dies gilt im Hinblick auf die Durchführung von Raumnutzungsanalysen für windkraftsensible Großvogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch.

44 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 41 Abb. 10: Übersicht der Plangebiete der FNP-Änderung und der bereits untersuchten Flächen im Rahmen von Genehmigungs- bzw. Planverfahren. Wilhelmbusch Stolberg Tel.: 02402/ Fax: 02402/ mobil: 0160/

45 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 42 Der Überblick macht deutlich, dass vor allem im Bereich der Fläche 6 eine Reihe vertiefender Daten vorliegen. Dies ermöglicht nach der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände in der Stufe 1 (s.o.) nunmehr auch eine vertiefende Beurteilung auf der Basis konkret ermittelter Geländedaten für diese Fläche. Die Flächen 8 und 9 sind zumindest hinsichtlich der Vögel bisher weniger intensiv untersucht (v.a. im Hinblick auf die windkraftsensiblen Großvogelarten und ihre Raumnutzung), da die seinerzeitigen Untersuchungen sich auf die Zeit vor Einführung des Leitfadens NRW beziehen. Bei den Fledermäusen ist die Datenlage etwas besser, wenngleich nicht alle Bereiche der Fläche 8 und nur kleine Teile der Fläche 9 abgedeckt sind. Bei den Fledermäusen ist aber aufgrund der Struktur des Naturraumes davon auszugehen, dass die Gesamtartenliste für den Raum (Zusammenfassung aller vorliegenden Untersuchungen) auf alle 3 Flächen angewendet werden kann. Die Artenschutzprüfung erfolgt unter Anwendung des 44 BNatSchG. Demnach ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören 44 (5) sagt zudem: Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang

46 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 43 IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. 5.1 Fläche 6 Im Folgenden wird eine artenschutzrechtliche Bewertung der laut Leitfaden windkraftsensiblen Arten als auch sonstiger planungsrelevanter Arten, für die bau- und/oder betriebsbedingte Wirkungen vorliegen könnten, vorgenommen Windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten laut Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen Gemäß dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen ( ) zählen 8 der hier vertiefend zu besprechenden Vogelarten zu den windkraftsensiblen Arten, nämlich Baumfalke, Haselhuhn, Kranich, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtelkönig und Ziegenmelker. Hinsichtlich der Fledermausarten wurden folgende windkraftsensiblen Arten im Plangebiet nachgewiesen: Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus. Die Zwergfledermaus gilt dann als relevant, wenn in einem Umfeld von 1 km kopfstarke Wochenstuben liegen Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Von den im Bereich der Fläche 6 während der Untersuchungen erfassten bzw. aufgrund der Datenlage zu prüfenden windkraftsensiblen Vogelarten gehören folgende zu den schlaggefährdeten Arten: Baumfalke Rotmilan Uhu Hinsichtlich des Schlagrisikos für o.g. Arten besteht eine erhöhte Gefährdung insbesondere dann, wenn sich Brutplätze im näheren Umfeld von WEA befinden, was regelmäßig mit einer erhöhten Raumnutzung einhergeht. Neben dem Rotmilan gelten auch der Baumfalke und ferner auch der Uhu als schlaggefährdete Vogelarten. Inwieweit konkret ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko gegeben ist, hängt somit von der Entfernung zum Brutplatz einerseits, im Besonderen aber von der Raumnutzung ab.

47 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 44 Baumfalke Ein konkreter Brutplatz des Baumfalken ist nicht bekannt. Während unsere Beobachtungen im Jahr 2014 auf ein Revier im Gonderbachtal hindeuten, vermutet der NABU ein Revier im Auerbachtal. Von insgesamt 10 Beobachtungstagen während der Erfassung der Raumnutzung im Jahr 2014 konnte der Baumfalke nur an drei Tagen erfasst werden. Die Beobachtungen erfolgten in niedriger Flughöhe im Bereich der Bachtäler. Im Rahmen der im BImSch-Verfahren für den WP Jagdberg stattfindenden Erfassung (ECODA UMWELTGUTACHTEN 2012) wurde diese Art nicht nachgewiesen. Von einer regelmäßigen Raumnutzung dieser Art im Bereich der Planfläche 6, insbesondere im schlaggefährdeten Höhenbereich, ist somit nach derzeitigem Stand nicht auszugehen. Ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko ist für diese Art daher nach derzeitiger Datenlage nicht zu sehen. Rotmilan Im Jahr 2014 gab es einen besetzten Rotmilanhorst im Bereich Hesselbacher Sportplatz. Ausgehend von diesem Horst beflog der Rotmilan insbesondere die Offenländer der umliegenden Ortschaften. Auch das Gonderbachtal und der durch Windwurf gekennzeichnete Südhang des Jagdberges scheinen eine gewisse Bedeutung als Jagdhabitat zu haben. Der Aktionsraum des Rotmilans deckt somit fast den gesamten Bereich der Fläche 6 ab. Eine regelmäßige oder gar erhöhte Raumnutzung im Bereich der Fläche 6 hat jedoch nicht stattgefunden. Flüge, bei denen es zu einem erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisiko kommen kann, wie beispielsweise Thermikflüge am Südhang des Jagdberges sowie Transferflüge zum Gonderbachtal, wurden nur selten beobachtet. Der Schwerpunkt der Raumnutzung liegt außerhalb der hier geplanten Fläche. Insofern ist davon auszugehen, dass es nicht zu einem erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisiko für den Rotmilan durch die Ausweisung als Potentialfläche für Windkraft kommen wird. Uhu Vom Uhu gibt es Rufnachweise aus den letzten Jahren im Bereich des Großen Bohnsteins sowie im gegenüberliegenden Waldareal nordwestlich des Forthauses Burg. Vermutlich ist es auch zu Bruten gekommen. Detaillierte Informationen über den exakten Brutplatz liegen weder uns noch dem NABU vor. Laut Auskunft von Herrn DÜBEN (telef. Mitteilung am ) wird aufgrund der häufigen verhörten Rufe in diesem Bereich eine Brut vermutet. Nachweise einer solchen gibt es nicht, sodass nicht sicher gesagt werden kann, ob sich der Brutplatz westlich oder östlich der Landstraße 718 befindet. In diesem Fall wird von einem worst-case- Szenario ausgegangen. Die Entfernung des nächsten Uhu-Verhörpunktes liegt bei etwa 215 m zur westlichen Plangebietsgrenze. Gemäß dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (Fassung 12. Nov. 2013) ist ein Raum von Metern auf Uhuvorkommen zu unter-

48 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 45 suchen. Dieser Abstand wird hier deutlich unterschritten. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) gibt ebenfalls eine Abstandsempfehlung von m zwischen Brutplatz und Windenergieanlagen an. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann ein Brutplatz in einer Entfernung von unter m zur östlichen Plangrenze nicht ausgeschlossen werden. Von einer Darstellung der FNP-Fläche in diesem Bereich wird daher abgeraten. Andernfalls kann ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für den Uhu nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Sicherheit könnte nur eine telemetrische Untersuchung liefern, die nicht vorliegt und einen großen Aufwand bedeutet. Im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird somit empfohlen, die Potenzialfläche 6 im Osten entsprechend der nachfolgenden Abbildung zu beschneiden. Abb. 11: Westlichster Verhörpunkt des Uhus und 1 km-radius. Die Planflächen reduziert sich im Osten um den Überschneidungsbereich. Schwarzstorch Der Schwarzstorch gilt gemäß Leitfaden NRW nicht als schlaggefährdete Art sondern als störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb. Aufgrund der regelmäßigen Raumnutzung mehrerer Schwarzstörche und der bekannten Horste und Wechselhorste in den umliegenden Waldgebieten, besteht für diese als Thermikflieger bekannte Art jedoch eine punktuelle Kollisionsgefahr. Aufgrund der beobachteten Raumnutzung im Jahr 2014 (vgl. Abb. 8) können sich potenziell kritische Situationen insbesondere für

49 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 46 den nordöstlichen Teil der jetzigen Planfläche ergeben, was sich teilweise mit der Schutzfläche für den Uhu (s.o.) deckt. Am nördlichen Rand der Fläche 6 ergeben sich darüber hinaus noch weitere Flächen im Bereich Laykopf, die im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes im Zuge des FNP-Verfahrens nicht in die Darstellungsfläche einfließen sollten. Die nachfolgende Abbildung macht dies deutlich. Abb. 12: Potenziell kritischer Bereich mit erhöhten Raumnutzungsanteilen des Schwarzstorches. Kranich Kraniche konnten im Jahr 2014 zweimalig auf dem Frühjahrszug, im Jahr 2012 einmalig im Frühjahr sowie einmalig im Herbst erfasst werden. Im Rahmen des BImSch- Verfahrens für sechs WEA im Bereich Ahlertsberg im Jahr 2011 konnte der Kranich ebenfalls als Zugvogel nachgewiesen werden. Gemäß LANUV (2016) kommt der Kranich in NRW als regelmäßiger Durchzügler sowie seltener Brutvogel (nur im Kreis Minden-Lübbecke) vor. In NRW sind für den Kranich folgende bedeutende Rastgebiete bekannt: VSG Oppenweher Moor, VSG Bastauniederung, VSG Moore des Münsterlandes, VSG Lippeaue mit Ahsewiesen sowie das Sennegebiet. Im Durchschnitt rasten dort Trupps von Individuen, maximal 500 Tiere (LANUV 2016). Keines dieser Gebiete liegt im Kreis Siegen-Wittgenstein. Bekannte Rastvorkommen in Nähe des Untersuchungsgebietes sind somit nicht bekannt. Auf dem Durchzug fliegen Kraniche in der Regel in recht großer Höhe, so dass Kollisionen mit WEA unwahrscheinlich sind. Darüber hinaus ist von Kranichen bekannt, dass sie derartige Hindernisse um- oder überfliegen. Daher ist anzunehmen, dass WEA von

50 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 47 weitem für den Kranich zu erkennen sind und umflogen werden. Potenziell gefahrvolle Situationen kann es ausschließlich bei Schlechtwetterlagen (insbesondere Hochnebel) an Massenzugtagen geben. Diese beschränken sich in der Regel auf wenige Tage im Jahr, vorwiegend im Oktober und November bzw. Februar und März. Wie sich jedoch im Rahmen der Kartierungsarbeiten zeigte, ist Hochnebel eine vergleichsweise häufig auftretende Wetterlage in der Untersuchungsregion, sodass es bei auftretendem Hochnebel zu kritischen Situationen kommen kann. Dies kann durch zeitlich begrenzte Abschaltungen verhindert werden. Eine genaue Regelung bleibt einem BImSch- Verfahren vorbehalten. Denkbar wäre eine Regelung dahingehende, dass die WEA in der sensiblen Zugzeit zwischen dem 15. Februar und 20. März sowie dem 15. Oktober und 15. Dezember bei ausgeprägten Schlechtwetterlagen (Nebel bzw. deutlich behinderte Sicht) und ggf. parallel örtlicher Kontrolle tagsüber abgeschaltet werden. Haselhuhn, Wachtelkönig und Ziegenmelker Diese drei Arten sind für das naheliegende Vogelschutzgebiet genannt. Weder im Rahmen unserer noch der im Rahmen der anderen Genehmigungsverfahren durchgeführten Kartierungen konnten diese Arten im Gebiet nachgewiesen werden. Keine dieser drei Arten gilt als kollisionsgefährdet; es gibt keinen einzigen dokumentierten Fall von Vogelschlag. Dies kann mit der bodennahen Lebensweise zusammenhängen. Im vorliegenden Fall kann ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko sicher ausgeschlossen werden. Fledermäuse Aus der Gruppe der Fledermäuse zählen die Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus zu den schlaggefährdeten Arten gemäß Leitfaden. Die Zwergfledermaus gilt dann als relevant, wenn in einem Umfeld von 1 km kopfstarke Wochenstuben liegen. Alle diese Arten konnten im Rahmen der Untersuchungen im Plangebiet 6 nachgewiesen werden. Um Tötungen oder Verletzungen von Fledermäusen in ihren Quartieren im Zuge der Baufeldfreimachung und Erschließung zu vermeiden, ist in jedem Fall eine Bauzeitenregelung (Gehölzentnahmen möglichst nur in den Wintermonaten zwischen dem und ) einzuhalten. Werden Altbäume mit Höhlen gerodet, so ist vorab und ein konkreter Fledermaus-Check mit Besatzkontrolle durchzuführen. Hierzu bedarf es vorab einer Baumhöhlen- bzw. Quartierkartierung im Umkreis von 100 Meter um jeden geplanten WEA-Standort sowie entlang der Zuwegung. Alle entfallenden Bäume sind auf Baumhöhlen oder andere Quartiermöglichkeiten zu überprüfen. Ggf. sind eine endoskopische Untersuchung oder Ausflugbeobachtungen durchzuführen. Dies alles muss in der Aktivitätszeit der Fledermäuse vor einer Entnahme von Bäumen im Winterhalbjahr geschehen. Abweichungen vom Entnahmezeitpunkt sind nach vorhergehender Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde denkbar, wenn vorab gut-

51 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 48 achterlich festgestellt wurde, dass sich im zu entnehmendem Baum kein Fledermausquartier befindet. Als Lösungsmöglichkeit zur effektiven Vermeidung von Tötungstatbeständen durch Fledermausschlag setzt der Leitfaden ein zweijähriges Batcordermonitoring in der Gondel unter Anwendung eines Abschaltalgorithmus fest. Demnach wären die WEA in der Zeit vom bis des ersten Betriebsjahres in Nächten mit Temperaturen über 10 C, fehlendem Niederschlag und Windgeschwindigkeiten < 6 m/sec. abzuschalten. Auf Grundlage der ermittelten Daten kann dann zunächst für das zweite Jahr und dann dauerhaft der anzuwendende Abschaltalgorithmus definiert werden. Mit Hilfe dieses Vorgehens kann ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für Fledermäuse sicher ausgeschlossen werden. Für das hiesige FNP-Verfahren ist dieser Belang (ebenso wie für die nachgeschalteten Planungsschritte Bebauungsplan/BImSch-Verfahren) heilbar. Fazit Um den Tötungs- und Verletzungstatbestand für den Uhu sicher ausschließen zu können, sollte auf die Darstellung des östlichen Bereichs (Abstand von m zum Burgberg) verzichtet werden. Eine Gefährdung des Schwarzstorches kann insbesondere im nordöstlichen Bereich der Planfläche 6 aufgrund der beobachteten Flugbeziehungen zwischen Horst und Nahrungsgebieten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Darstellung dieses Bereiches wird daher nicht empfohlen. Abb. 13: Verschnitt der Restriktionsflächen für Uhu und Schwarzstorch.

52 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 49 Im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes wäre für den Kranich eine Abschaltung bei Schlechtwetterlagen zwischen und sinnvoll (siehe Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Kapitel 6). Für die anderen Vogelarten kann ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko nach derzeitigem Stand ausgeschlossen werden. Für alle schlaggefährdeten Fledermausarten ist die Erfüllung des Verletzungs- und Tötungstatbestandes nicht von vorne herein auszuschließen. Aufgrund der Möglichkeit der vorgezogenen Abschaltungen der WEA mit begleitendem Gondelmonitoring besteht hierfür aber eine Lösungsmöglichkeit. Hinsichtlich der baubedingten Beeinträchtigungen ist eine Bauzeitenregelung einzuhalten Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Der Störungstatbestand greift dann, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Im Gegensatz zum Tötungstatbestand sind Störungen nicht nur auf die direkte Eingriffsfläche zu beziehen, sondern auch auf das Umfeld. Von den im Gebiet 6 vorkommenden windkraftsensiblen Vogelarten gelten die folgenden Arten als störungsempfindlich: Haselhuhn (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb verminderte Brutdichte und Reproduktionserfolg) Kranich (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb verminderte Brutdichte und Reproduktionserfolg sowie Meideverhalten während des Zuges) Schwarzstorch (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb Brutplatzaufgabe) Wachtelkönig (Meideverhalten und Störungsempfindlichkeit) Ziegenmelker (störungsempfindlich gegenüber WEA-Betrieb verminderte Brutdichte und Reproduktionserfolg) Von den hier genannten störungsempfindlichen Arten wurden der Schwarzstorch und der Kranich bei den Untersuchungen nachgewiesen. Haselhuhn, Wachtelkönig und Ziegenmelker sind für das nahliegende Schutzgebiet gemeldet und könnten auch im Plangebiet potenziell geeignete Habitatstrukturen vorfinden. Die windkraftsensiblen Arten Baumfalke, Rotmilan und Uhu sind nicht störungsempfindlich und müssen hier nicht weiter betrachtet werden. Schwarzstorch Der Schwarzstorch gilt als störungsempfindliche Art. Der Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen gibt ein vertiefend zu prüfendes Untersuchungsgebiet von 3 km vor. Gemäß Leitfaden müssen Wechselhorste des Schwarzstorchs bei Windkraftplanungen solange betrachtet werden, bis sie nachweislich seit fünf Jahren nicht

53 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 50 mehr genutzt werden. Für die Planfläche 6 sind somit aktuell und/oder ehemals besetzte Horste des Schwarzstorches innerhalb des 3 km Radius für die Beurteilung zugrunde zu legen. Von besonderer Bedeutung ist die Raumnutzung der brütenden Störche. Neben dem Störungseffekt von WEA in Horstnähe, der gemäß Leitfaden zur Brutplatzaufgabe führen kann, können erhebliche Störungen auch dadurch entstehen, dass WEA zwischen dem Horst (als Revierzentrum) und essenziellen Nahrungshabitaten liegen. Dies führt unter Umständen zu einem weiträumigen Umfliegen der WEA (verbunden mit einem erhöhten Energieaufwand, was wiederum zu einem verminderten Bruterfolg führen kann), ggf. auch zu einer Aufgabe der Nutzung des Nahrungshabitats. Da die Horste durchweg mehr als einen Kilometer von der Potentialfläche 6 entfernt liegen, ist nicht mit direkten Störungen des Brutgeschehens zu rechnen. Ein Großteil der dargestellten Fläche wird insgesamt aber regelmäßig von Schwarzstörchen auf dem Weg zwischen Horst und Nahrungshabitat beflogen, so dass Nahrungsflugbeziehungen durchaus gestört sein können. Insbesondere im nordöstlichen Bereich der Planfläche 6 wurden vor allem während der Sommermonate regelmäßige Flugbewegung teils mehrerer Schwarzstörche nachgewiesen. Im Jahr 2014 lag mit Nutzung des nächsten Horstes bei Heiligenborn dieser Bereich innerhalb einer wichtigen Nahrungsfluglinie. Darüber hinaus hat das Gonderbachtal ein hohes Potenzial als Nahrungshabitat, so dass ein Einflug aus verschiedenen Richtungen sichergestellt werden sollte. Insofern ist eine über die bereits realisierten bzw. im Bau befindlichen WEA in diesem Bereich hinausgehende Flächendarstellung als kritisch zu betrachten. Es sollte daher im Verfahrensverlauf eine Abgrenzung entwickelt werden, die den Belangen des Schwarzstorchschutzes hier insbesondere die Berücksichtigung von Einflugmöglichkeiten in das Gonderbachtal Rechnung trägt. Kranich Diese Art gilt als störungsempfindlich im Bereich der Brutplätze und an den Rastplätzen. In Bad Laasphe kommt die Art auf dem Durchzug vor. Generell überfliegt der Kranich NRW in einem breiten Zugkorridor. Aufgrund des europaweiten Kranichschutzes haben sich die Bestände dieser Art in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Für Europa geben BAUER ET AL Brutpaare (stark anwachsend) an, davon in Mitteleuropa Die Zahl der Durchzügler liegt auf der Hauptzugroute durch Mitteldeutschland bei über Tieren. Diese sehr positive Bestandsentwicklung ist nicht durch die stetig wachsende Zahl an Windenergieanlagen und Windparks beeinflusst worden. Da weder Brutplätze noch essenzielle Rastplätze von der Planung betroffen sind, können populationsrelevante Auswirkungen durch die Darstellung der Fläche 6 ausgeschlossen werden.

54 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 51 Haselhuhn, Wachtelkönig und Ziegenmelker Die Bestandsdatenauswertung hat ergeben, dass mit Haselhuhn, Wachtelkönig und Ziegenmelker drei weitere störungsempfindliche Arten im Umfeld der Planfläche vorkommen. Alle drei Arten sind für das VSG Hauberge am Haiger, welches sich in circa 140 m südlicher Entfernung erstreckt, gemeldet. Es gibt laut Herrn SCHINDLER von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) mehrere Brutpaare des Haselhuhns insbesondere im VSG. Auch in umliegenden geeigneten Waldgebieten sei diese Art nicht auszuschließen. Im Rahmen der durchgeführten Kartierungsarbeiten konnte keine der Arten zur Brutzeit in den kartierten Bereichen erfasst werden. Insofern ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass es nicht zu erheblichen Störungen der Arten Haselhuhn, Wachtelkönig und Ziegenmelker kommen wird. Wäre dies entgegen der bisherigen Befunde der Fall, so würde eine Reduktion der Fläche auf die Bereiche mit bereits genehmigten WEA aus Gründen des Schwarzstorchschutzes auch für diese Arten (insbesondere die Waldarten Haselhuhn und Ziegenmelker) einen Sicherheitspuffer bedeuten. Fledermäuse Störungen von Fledermäusen können etwa durch folgende Faktoren eintreten: - Unterbrechung traditioneller Flugrouten, für die es keine einfache Alternative gibt - Störung im Quartier durch Beleuchtung - Entwertung essenzieller Jagdreviere durch Beleuchtung - Störung im Quartier durch Lärm - Ultra/Infraschallemissionen Die hier besprochenen Arten kommen vergleichsweise häufig als Schlagopfer an WEA ums Leben. Dies belegt, dass diese Arten offensichtlich keine oder kaum Meidungsreaktion zeigen, so dass nicht mit wesentlichen Einschränkungen der Aktivitätsmuster der kartierten Arten zu rechnen ist. Somit schließt sich auch aus, dass traditionelle und essenzielle Flugrouten nicht mehr genutzt werden. Störungen durch Lichtemissionen sind für verschiedene Fledermäuse sicher nachgewiesen. WEA erzeugen keine massive Beleuchtung, die geeignet wäre, Quartiereingänge hell auszuleuchten und so zu Meidungsreaktionen zu führen. Dies gilt auch für essenzielle Jagdquartiere, die nunmehr beleuchtet wären, was zu einer Störung führen kann. Im Übrigen zeigen die hier genannten Arten, insbesondere die Zwergfledermaus, keine Meidungsreaktionen im Hinblick auf Beleuchtung. Häufig jagt die Zwergfledermaus sogar entlang von beleuchteten Straßenzügen. Dies gilt auch für die Breitflügelfledermaus. Auch Große Abendsegler jagen häufig über beleuchteten Siedlungsbereichen. Am ehesten ist der Kleine Abendsegler empfindlich gegen intensive Beleuchtung. Um lichtinduzierte Komplikationen (erhöhtes Schlagrisiko / Störungen im Quartier) zu vermeiden, sollte sichergestellt werden, dass im Mastfußbereich, etwa zu

55 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 52 abendlichen Inspektionen, keine Bewegungsmelder installiert werden. Auch die Beleuchtung der Anlage zwecks Flugsicherung sollte moderat und nicht nach unten abstrahlend erfolgen. Im Vergleich zu Beleuchtung spielt Lärm für Fledermäuse eine untergeordnete Rolle. Insbesondere regelmäßiger und gleichmäßiger Lärm wird offenbar toleriert. So gibt es durchaus Nachweise von Fledermausquartieren an stark gestörten Orten wie Autobahnbrücken und Kirchtürmen. Offenbar gibt es daher bei regelmäßig verursachtem Lärm gewisse Gewöhnungseffekte. Andererseits zeigen Untersuchungen, dass Fledermäuse störenden Umgebungsgeräuschen ausweichen und ihre Beute lieber in ruhigen Gebieten suchen (SCHAUB ET AL. 2008). Im vorliegenden Fall wird nennenswerter Lärm im Gondelbereich erzeugt. Die Schlagopferzahlen zeigen, dass hier offenbar trotzdem keine Meidung stattfindet. Mit erheblichen Störwirkungen durch Lärm ist sicher nicht zu rechnen. Inwieweit von WEA erzeugter Ultraschall und Infraschall die Aktivitätsmuster von Fledermäusen beeinflusst, ist weitestgehend unklar. Tatsache ist aber, wie oben beschrieben, dass, wie die Schlagopferstatistik belegt, offenbar keine Meidung der hier beschriebenen Arten durch WEA erzeugt wird. Insofern sind im vorliegenden Fall keine erheblichen Störungen im artenschutzrechtlichen Sinne für die hier besprochenen Arten zu erkennen. Fazit Im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes für den Schwarzstorch wird empfohlen, die Darstellung einer Windvorrangfläche im FNP auf die Bereiche von bereits genehmigten und im Bau befindlichen WEA zu beschränken. Das Gonderbachtal sollte auch künftig vom Schwarzstorch anfliegbar sein. Dies kommt auch den übrigen störungsempfindlichen Arten entgegen. Erhebliche Störungen von Fledermäusen sind nicht anzunehmen, allerdings bei einer Konkretisierung von Standorten noch einmal zu überprüfen Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Direkte Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (im engsten Sinne von Nestern) können aus einer Baufeldfreimachung während der Brutzeit resultieren. Im weiteren Sinne ist auch die Nichtmehrnutzbarkeit eines Brutreviers (etwa durch den Effekt des sich drehenden Rotors) als Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte zu werten. Dies gilt im artenschutzrechtlichen Sinne insbesondere dann, wenn im Umfeld keine geeigneten Ausweichhabitate zur Verfügung stehen und wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ( 44 Abs. 5 BNatSchG) nicht mehr erfüllt werden kann. Mit Ausnahme des störungsempfindlichen Schwarzstorches liegen die Brutplätze für alle erfassten oder genannten windkraftsensiblen Arten in ausreichend störungsarmer

56 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 53 Entfernung. Eine direkte Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte des Schwarzstorches ist ausgeschlossen, es sei denn, es käme künftig zu einer Ansiedlung im Bereich der geplanten Potentialfläche. Eine Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann aber auch dann vorliegen, wenn ein essenzielles Nahrungshabitat nicht mehr genutzt wird und es infolge dessen zu einer Brutplatzaufgabe kommt. Umso wichtiger ist es, einen Einflug in das Gonderbachtal dauerhaft zu gewährleisten. Wie bereits mehrfach dargestellt, wird daher empfohlen, die Darstellung der Potenzialfläche 6 auf den genehmigten Bestand an WEA zu reduzieren. Für die übrigen im weiteren Umfeld brütenden windkraftsensiblen Arten kann eine Zerstörung von Fortpflanzungsstätten ausgeschlossen werden. Ruhestätten könnten im weitesten Sinne für Durchzügler angenommen werden, wenn es sich um stetig genutzte, traditionelle Rastplätze handelt, für die es im Umfeld keine Ausweichflächen gibt. Für keine der als reine Durchzügler angegebenen Arten hat das Untersuchungsgebiet in dieser Hinsicht eine essenzielle Bedeutung auch nicht für die windkraftsensible Art Kranich. Fledermäuse Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten könnten im engeren Sinne mit dem Verlust von Baumhöhlenquartieren im Zuge von Baumaßnahmen (Fundamente, Kranstellflächen, Zuwegung etc.) einhergehen. Da künftige Anlagen im Wald errichtet werden würden, sind Quartierverluste im Zuge der Rodungsmaßnahmen insbesondere für die stark waldgebundenen Arten potenziell denkbar. Auch die ubiquitär vorkommende Zwergfledermaus nutzt Baumhöhlen, Rindenspalten und/oder Jagdkanzeln als Tagesquartiere und könnte unter der Beseitigung dieser Strukturen leiden. Da im Rahmen eines FNP-Verfahren keine konkreten Standorte sondern nur eine Flächenabgrenzung vorliegt, lässt sich derzeit keine abschließende Beurteilung des Quartierverlustrisikos vornehmen. Im allgemeinen ist jedoch von einem eher geringen Risiko auszugehen, da die Errichtung von WEA in Waldgebieten in NRW nur auf bereits gestörten Flächen (z.b. Windwurfflächen) und in Waldbeständen mit standortuntypischem Baumbestand (z.b. Fichtenforste) erlaubt ist, welche in der Regel kein oder kaum Quartierpotential für Fledermäuse bieten. Sollten auch im Rahmen der Flächenerschließungen (Zuwegung, Kabeltrassen) keine höhlenreichen Altbäume und oder wertvolle Waldgebiete (insbesondere baumhöhlenreiche Laubwaldbestände) von den Baumaßnahmen betroffen sein, ist durch die Projektumsetzung nicht mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in substanziellem Ausmaß zu rechnen. Der dauerhafte kleinräumige Verlust an Waldfläche stellt keinen erheblichen Lebensraumverlust dar, da im Umfeld weit reichende Ausweichhabitate zur Verfügung stehen und die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt ( 44 Abs. 5 BNatSchG). Im Sinne des vorbeugenden Artenschutzes und um dem Verlust etwaiger Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorzubeugen bzw. unvermeidbare Verluste auszugleichen wird folgendes empfohlen:

57 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 54 Bei der konkreten Konzeption eines Windparks ist darauf zu achten, dass möglichst keine standorttypischen Laubgehölze von den für die Errichtung der WEA erforderlichen Rodungsmaßnahmen betroffen sind. Sollten Laubbäume wider Erwarten entfernt werden müssen (etwa im Zuge der Erschließung), so ist vorher eine gutachterliche Überprüfung auf Baumhöhlen und ggf. Fledermausbesatz im Umkreis von 100 Meter um jeden WEA-Standort notwendig. Dieser Fledermaus- Check muss innerhalb der Aktivitätszeit von Fledermäusen durchgeführt werden. Der Waldverlust durch die Rodungen für den Windpark sollte durch naturnahe Aufforstungen an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden. Alternativ können auch Nadelholzbestände in Laubholzbestände umgewandelt werden. Eine dritte Möglichkeit ist die dauerhafte Herausnahme wertvoller Laubholzparzellen aus der Nutzung (Naturwaldzellen). Zusätzlich sollte das Quartierangebot durch Einbringen von Fledermauskästen in geeignete Laubholzbestände verbessert sowie durch die Sicherung von Altbäumen langfristig gesichert werden. Ein entsprechendes Konzept ist im Zuge der genauen Projektierung in Abstimmung mit der UNB zu entwickeln. Fazit Eine direkte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann für alle hier zu betrachtenden Arten nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden. Hinsichtlich des Schwarzstorches besteht jedoch die Gefahr, dass aufgrund der Nichtmehrnutzbarkeit des Nahrungsreviers am Gonderbach Brutplätze im Umfeld aufgegeben werden. Durch die im Jahr 2014 dokumentierte Raumnutzung ist insbesondere die Realisierung des nordöstlichen Teils der Planfläche kritisch zu bewerten. Einflüge sollten aber auch von Westen und Süden möglich sein. Insofern ergehen die beim Störungstatbestand diskutierten Empfehlungen zur Reduktion der Darstellungsfläche auf den genehmigten Bestand an WEA. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Fledermäuse sind unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Dies ist bei konkreten Projektierungen aber noch einmal zu überprüfen Weitere planungsrelevante Arten, die durch bau-und/oder betriebsbedingte Konflikte betroffen sein könnten Die folgenden Arten sind nachgewiesene oder nicht auszuschließende Brutvogelarten des Waldes bzw. der Offenflächen in Wäldern wie Windwurfflächen oder Kahlschlägen. Im Rahmen der Baufeldfreimachung für die Zuwegung oder den Bau der Anlagen selbst, könnten folgende Arten betroffen sein: Baumpieper, Grauspecht, Habicht, Heidelerche, Kleinspecht, Mäusebussard, Mittelspecht, Nachtigall, Neuntöter, Raufußkauz, Raubwürger, Schwarzspecht, Sperber, Sperlingskauz, Waldkauz, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wespenbussard und Wiesenpieper.

58 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 55 Darüber hinaus gibt es für den hiesigen Bereich und das weitere Umfeld nachgewiesene Vorkommen der folgenden Fledermausarten, die im Rahmen der bau- und betriebsbedingten Wirkungen betroffen sein könnten: Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Graues Langohr, Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Auch mit dem Vorkommen der Wildkatze ist zu rechnen Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Bei allen hier zu besprechenden Vogelarten handelt es sich um entweder bereits nachgewiesene oder aufgrund der Datenlage nicht auszuschließende Brutvögel der Planfläche 6. Tötungen und Verletzungen im Zuge der Baufeldfreimachung können durch eine Bauzeitenregelung (keine Rodung zwischen dem und eines Jahres) vermieden werden. Abweichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde denkbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet. Bei einer Belaubung ist dies allerdings kaum sicher festzustellen. Hinsichtlich der Fledermäuse lassen sich Tötungen im Quartier dadurch vermeiden, dass die Entnahme von Gehölzen ausschließlich in den Wintermonaten (01.11 bis ) durchgeführt und vorab ein Quartier-Check vorgenommen wird. Hierzu bedarf es vorab einer Baumhöhlen- / Quartierkartierung im Umkreis von 100 Meter um jeden geplanten WEA-Standort sowie entlang der Zuwegung. Geeignete Strukturen müssen dann von eine sachkundigen Biologen kontrolliert und ggf. verschlossen werden. In Nadelgehölzen sind am ehesten keine Quartiere zu erwarten. Da die WEA nur in geringwertigen Forstbeständen (vorrangig Fichte) errichtet werden dürfen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Quartierbäume mit Besatz beseitigt werden, gering allerdings keinesfalls vollständig ausgeschlossen. Im Zuge der Erschließung und ggf. Wegeverbreiterung ist es denkbar, dass auch Laubgehölze beansprucht werden. Diese müssen dann sehr sorgsam auf Baumhöhlen und mögliche Fledermausquartiere untersucht werden. Tötungen und Verletzungen von Wildkatzen können durch den Bau und Betrieb der Anlagen weitestgehend ausgeschlossen werden, da die mobilen und störungsempfindlichen Tiere die durch Baumaßnahmen gestörten Bereiche verlassen werden. Sollte eine Planung konkretisiert werden, so ist ein entsprechendes Schutzkonzept aufzustellen. Diese sollte kritische Zeitfenster (Wurf- und Aufzuchtzeiten) definieren und ggf. Schutzmaßnahmen formulieren Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungstatbestand) Wie bereits bei den oben behandelten windkraftsensiblen Arten beschrieben, führen Windenergieanlagen nicht zwangsläufig zu Störungen des Brutgeschehens erst recht nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.

59 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 56 Für keine der hier zu besprechenden Arten ist eine erhebliche Störungsempfindlichkeit bekannt. Im Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen wird folgerichtig keine der hier zu behandelnden Arten als störungsempfindlich kategorisiert. Dennoch sollte im Sinne der Vermeidung Rücksicht auf die ausgemachten Waldarten genommen werden, insbesondere die Arten, die sich in einem ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand befinden, wie Grauspecht und Waldohreule, durchaus aber auch weitere Waldarten wie Mittel- und Schwarzspecht, Sperlingskauz sowie Waldschnepfe. Dies ist aber Sache der Feinprojektierung in nachgeschalteten Planungsschritten (B- Plan, BImSch-Verfahren). Hinsichtlich der Störung von weiteren planungsrelevanten Fledermausarten gelten die oben gemachten Angaben zu den windkraftsensiblen Arten. Beleuchtungen, etwa in Form von Bewegungsmeldern, sollten möglichst vermieden werden. Störungen von Wildkatzen können vor allem in der Bauphase entstehen, insbesondere durch Abholzungsmaßnahmen und Wegebau. Sie können dann erheblich sein, wenn sie in der Wurf- und v.a. Aufzuchtzeit durchgeführt werden. Derartige Maßnahmen sollten daher zwischen Mitte März und August vermieden werden. Ggf. lässt sich der Zeitraum durch eine umfassende, projektbezogene Studie (Telemetrie) und eine Baubegleitung durch einen Wildkatzenexperten eingrenzen. Darüber hinaus sollten Wartungsarbeiten nur während der Tagstunden, nicht aber in der Dämmerung oder gar in der Nacht durchgeführt werden Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Hinsichtlich der Betroffenheit der Vogelarten im Plangebiet können direkte Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (im engsten Sinne von Nestern) aus einer Baufeldfreimachung während der Brutzeit resultieren. Dies kann durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Im weiteren Sinne ist auch die Nichtmehrnutzbarkeit eines Brutreviers (etwa durch den Effekt des sich drehenden Rotors) als Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte zu werten. Dies gilt allerdings im artenschutzrechtlichen Sinne nur dann, wenn im Umfeld keine geeigneten Ausweichhabitate zur Verfügung stehen und insbesondere dann, wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ( 44 Abs. 5 BNatSchG) nicht mehr erfüllt werden kann. Dies ist im Rahmen einer Ersteinschätzung für keine der hier zu besprechenden Arten anzunehmen. Insbesondere dadurch, dass in der Regel Nadelholzforste beansprucht werden, gehen keine essenziellen Bereiche verloren, für die es keine umfassenden Ausweichhabitate gibt. Wie beim Störungstatbestand beschrieben, muss für den Fall einer konkreten Projektierung aber in jedem Fall Rücksicht auf die aktuellen Brutplätze der betroffenen Arten, insbesondere der Waldarten mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand, genommen werden. Bezüglich der Betroffenheit der über die windkraftsensiblen Fledermausarten hinaus vorkommenden Arten gelten die in Kapitel gemachten Angaben. Hier ist an

60 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 57 eine nicht auszuschließende Betroffenheit der Langohren und von Myotisarten wie Fransenfledermaus, Wasserfledermaus und Bechsteinfledermaus sowie der Mopsfledermaus zu denken. Ohne konkrete Standorte ist eine Betroffenheit im Rahmen einer Flächendarstellung im FNP aber nicht zu ermitteln. Daher ergehen hier v.a. allgemeine Hinweise. Bei einer tatsächlichen Projektierung weiterer WEA sind umfassende aktuelle Datenermittlungen durchzuführen, um die konkrete Betroffenheit zu bewerten. Zur Vermeidung von Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Wildkatze in artenschutzrechtlich relevantem Maße ist in den nachgeschalteten Planverfahren (BImSch-Verfahren) in jedem Fall eine Abstimmung mit einem Fachgutachter notwendig, etwa um bekannte Wurfplätze oder wichtige Ruhebereiche sowie bedeutsame Nahrungshabitate von Bebauung freizuhalten. 5.2 Fläche 8 Im Folgenden wird eine artenschutzrechtliche Bewertung der laut Leitfaden windkraftsensiblen Arten als auch sonstiger planungsrelevanter Arten, für die bau- und/oder betriebsbedingte Wirkungen vorliegen könnten, vorgenommen Windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten laut Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergienlagen in Nordrhein-Westfalen Gemäß dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen ( ) zählen 7 der hier vertiefend zu besprechenden Vogelarten zu den windkraftsensiblen Arten, nämlich Baumfalke, Kranich, Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wanderfalke und Weißstorch. Hinsichtlich der Fledermausarten sind folgende windkraftsensiblen Arten im Plangebiet nicht auszuschließen: Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus. Die Zwergfledermaus gilt dann als relevant, wenn in einem Umfeld von 1 km kopfstarke Wochenstuben liegen Prüfung nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungstatbestand) Von den im Bereich der Fläche 8 während der Untersuchungen erfassten bzw. aufgrund der Datenlage zu prüfenden windkraftsensiblen Vogelarten gehören folgende zu den schlaggefährdeten Arten: Baumfalke Rotmilan Uhu Wanderfalke Weißstorch

61 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 58 Hinsichtlich des Schlagrisikos für o.g. Arten besteht eine erhöhte Gefährdung insbesondere dann, wenn sich Brutplätze im näheren Umfeld von WEA befinden, was regelmäßig mit einer erhöhten Raumnutzung einhergeht. Neben dem Rotmilan gelten auch der Baumfalke und ferner auch der Uhu als schlaggefährdete Vogelarten. Inwieweit konkret ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko gegeben ist, hängt somit von der Entfernung zum Brutplatz einerseits, im Besonderen aber von der Raumnutzung ab. Baumfalke Ein konkreter Brutplatz des Baumfalken ist nicht bekannt. Während unsere Beobachtungen im Jahr 2014 auf ein Revier im Gonderbachtal hindeuten, vermutet der NABU ein Revier im Auerbachtal. Aufgrund der uns vorliegenden Hinweise ist derzeit im Rahmen dieses FNP-Verfahrens nicht von einem erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisiko für diese Art auszugehen. Spätestens im Rahmen weiterer Verfahrensschritte mit konkreten WEA-Standorten wäre jedoch eine Raumnutzungsanalyse für den Baumfalken notwendig. Rotmilan Im Jahr 2014 gab es einen besetzten Rotmilanhorst im Bereich Hesselbacher Sportplatz. Ausgehend von diesem Horst beflog der Rotmilan insbesondere die Offenländer der umliegenden Ortschaften Hesselbach, Fischelbach und Banfe. Zwischen den Offenlandbereichen bei Banfe und Hesselbach, im südwestlichen Bereich der Planfläche wurden gelegentlich auch Transferflüge beobachtet. Der damalige Horst bei Hesselbach ist seit 2015 nicht mehr vorhanden. Es wird ein neuer Horst im Bereich Hommerichskopf, südöstlich von Hesselbach auf hessischer Seite vermutet. Inwiefern das restliche Plangebiet vom Rotmilan beflogen wird oder sich die Raumnutzung aufgrund eines ggf. neuen Horstes verändert, kann auf Basis der vorliegenden Untersuchungen nicht sicher abgeschätzt werden. Insofern wäre die Darstellung der Fläche 8 im FNP mit einer Prognoseunsicherheit hinsichtlich der aktuellen Raumnutzung des Rotmilans und damit auch des Tötungsrisikos verbunden. Es ergeben sich somit zwei Alternativen: 1. Zur sicheren Einschätzung der Situation im Rahmen des FNP-Verfahrens erfolgt im Frühjahr/Sommer 2017 eine aktuelle Kartierung des Rotmilans für die Fläche 8. Auf Basis des Ergebnisses der Untersuchung erfolgt eine artenschutzrechtliche Bewertung. 2. Die Prognoseunsicherheit wird in Kauf genommen. Die Darstellung ist daher mit der Gefahr verbunden, dass in einem späteren Planungsschritt (B-Plan, BImSch- Verfahren) eine Realisierung nicht möglich ist.

62 Artenschutzprüfung zur Darstellung von drei Windkonzentrationszonen im FNP Bad Laasphe 59 Eine dritte Möglichkeit würde sich aus einem Verzicht einer über den Bereich der bereits realisierten WEA hinausgehenden Darstellung ergeben. Uhu Vom Uhu gibt es Nachweise aus den letzten Jahren im Bereich des Großen Bohnsteins sowie im gegenüberliegenden Waldareal nordwestlich des Forthauses Burg. Vermutlich ist es auch zu Bruten gekommen. Detaillierte Informationen über den exakten Brutplatz liegen weder uns noch dem NABU vor. Laut Auskunft von Herrn DÜBEN (telef. Mitteilung am ) wird aufgrund der häufigen verhörten Rufe in diesem Bereich eine Brut vermutet. Nachweise einer solchen gibt es nicht, sodass nicht sicher gesagt werden kann, ob sich der Brutplatz westlich oder östlich der Landstraße 718 befindet. In diesem Fall wird von einem worst-case- Szenario ausgegangen. Die Entfernung des nächsten Uhu-Verhörpunktes liegt bei etwa 575 m zur Plangrenze. Gemäß dem Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (Fassung 12. Nov. 2013) ist ein Raum von Metern auf Uhuvorkommen zu untersuchen. Dieser Abstand wird hier unterschritten. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) gibt ebenfalls eine Abstandsempfehlung von m zwischen Brutplatz und Windenergieanlagen an. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann ein Brutplatz in einer Entfernung von unter m zur südlichen Plangrenze nicht ausgeschlossen werden. Von einer Darstellung der FNP-Fläche in diesem Bereich wird daher abgeraten. Andernfalls kann ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für den Uhu nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Sicherheit könnte nur eine telemetrische Untersuchung liefern, die nicht vorliegt und einen großen Aufwand bedeutet. Im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird somit empfohlen, die Potenzialfläche 8 im Süden entsprechend der nachfolgenden Abbildung zu beschneiden. Abb. 14: Nördlichster Verhörpunkt des Uhus und 1 km-radius. Die Planflächen reduziert sich im Süden um den markierten Bereich.

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