Bezirksparteitag Mai 2017

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1 Bezirksparteitag Mai 2017 Antragsteller Bezirksvorstand Mehr Zuhause: Für eine Wohnungsbauoffensive Entwurf vor Beschlussfassung durch den Bezirksvorstand am 5. Mai Adressat/en Wohnen ist in Mittelfranken eines der drängenden Themen. Obwohl vor allem die sozialdemokratisch geführten Kommunen in der Region den Wohnungsbau stark vorantreiben, steigen die Mieten und Kaufpreise stark an. Dies ist Folge einer steigenden Nachfrage nach Wohnungen, die vom wirtschaftlichen Erfolg unserer Region getrieben wird, aber auch vom demographischen Wandel. Mittelfranken und insbesondere die Städteachse sind auch in den kommenden Jahrzehnten Zuzugsregion, weil Menschen hier Arbeit finden und dann auch hier wohnen wollen. Der demographische Wandel und der damit einhergehende Wandel von Familienstrukturen verschiebt die Wohnungsnachfrage und führt tendenziell zu einem steigenden Wohnflächenbedarf, auch durch mehr Einpersonenhaushalte. Der Wohnungsneubau hält mit diesem Nachfrageanstieg nicht Schritt. Vor allem in der Städteachse und den unmittelbar angrenzenden Landkreisen, aber zunehmend auch in den ländlicher geprägten Regionen Mittelfranken gibt es deshalb einen Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Für immer mehr Menschen ist dieser Mangel an Wohnungen ein existenzielles Problem. Stark steigende Mieten verlangen von ihnen, immer mehr ihres Einkommens für die Miete aufwenden zu müssen, immer weniger bleibt zum Leben übrig. Immer mehr Familien wohnen in eigentlich zu kleinen Wohnungen, viele Menschen in Wohnungen eher schlechter Qualität. Die Wartelisten bei den Wohnungsämtern und den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften werden immer länger. Verstärkt wird dieser Effekt auch, weil zahlreiche Wohnungen in den kommenden Jahren aus der Sozialbindung fallen und dann auf dem freien Markt zu erheblich höheren Mieten angeboten werden. Betroffen sind gerade diejenigen, die ihr niedriges Einkommen schon so an den Rand der Gesellschaft stellt. Dies geht weit über die Bezieher von Sozialleistungen hinaus. Der Wohnungsmangel trifft zum Beispiel auch Auszubildende, Krankenpflegerinnen und - pfleger, Handwerksgesellinnen und -gesellen, Verkäuferinnen und Verkäufer und zunehmend auch Rentnerinnen und Rentner.

2 Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis der Menschen. Jeder und jede hat das Recht, in einer angemessenen Wohnung zu bezahlbaren Mieten zu leben. Dafür sorgt der Markt nicht. Denn dieser entscheidet nach der Zahlungsfähigkeit. Wohnungen gehen also an diejenigen, die die höchsten Mieten oder Kaufpreise bezahlen können. Diejenigen, die sich diese Preise nicht leisten können, fallen herunter. Daher Bedarf das Thema Wohnen einer staatlichen Steuerung. Wohnungsbauoffensive starten Der starke Anstieg der Mieten lässt sich nur bremsen (und im Besten Fall umkehren), wenn das Angebot an Wohnungen deutlich ausgeweitet wird. Deshalb muss im Mittelpunkt der kommenden Jahre eine Wohnungsbauoffensive stehen. Dabei ist es staatliche Aufgabe, vor allem auch für den Bau von Wohnungen in niedrigeren Preissegmenten Sorge zu tragen, sowohl bei Miet- als auch bei Eigentumswohnungen. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften der Städte leisten hier bereits erhebliches. Wir wollen den Bau geförderter und niedrigpreisiger Wohnungen aber auch auf die Landkreise ausweiten. Dazu muss es Gemeinden vereinfacht werden, gemeinsam Wohnungsbauunternehmen zu gründen. Auch den Landkreisen soll gestattet werden, kommunale Wohnungsbauunternehmen zu gründen bzw. sich an Wohnungsbauunternehmen der Landkreis-Gemeinden zu beteiligen, insbesondere auch durch das Einbringen von geeigneten Grundstücken in die Gesellschaft. Die derzeit geplante Landkreisgesellschaft der Erlanger Gewobau, bei der das städtische Unternehmen den Betrieb führt, aber die Gemeinden über das Einbringen ihrer Grundstücke Eigentümer sind, scheint hierfür eine gute Möglichkeit. Europarechtlich ist die In-House-Vergabe von Grundstücken an gemeinschaftliche Wohnungsbauunternehmen stärker abzusichern. Vom Freistaat Bayern und dem Bund erwarten wird, dass sie ihre für Wohnungsbau geeigneten Grundstücke nach sozialen Kriterien und vorrangig an kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Unternehmen mit vergleichbarer Gemeinwohlorientierung für geförderten Wohnungsbau vergeben. Mit Blick auf den Freistaat könnte auch die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft mit Gemeinwohlorientierung eine Stütze der Wohnungsbauoffensive sein. Auch der genossenschaftliche Wohnungsbau soll gefördert werden. Menschen leben in Eigenverantwortung in Ihrer Genossenschaftswohnung. Über den Baustandard sollten die jeweiligen Wohnungsgenossen selbst entscheiden. Die Zuschüsse müssen einfach gewährt werden können. Mietentwicklung stärker regulieren Die Bundespolitik hat auf Druck der SPD in der großen Koalition in den vergangenen

3 Jahren einige Maßnahmen ergriffen, die die Rechte von Mieterinnen und Mietern gestärkt und den Mietanstieg, allerdings nur leicht, gedämpft hat. Dazu gehört insbesondere die Mietpreisbremse. Um den Mietanstieg stärker zu dämpfen ist insbesondere eine Veränderung bei der Erhebung und Berechnung der Mietspiegel erforderlich. Die Anforderungen an qualifizierte Mietspiegel müssen eindeutiger definiert werden, so dass sie für die Kommunen, gerade auch für kleinere, durchführbar und gerichtsfest sind. Die Regelung, dass nur die Neuvermietungen der letzten vier Jahre in den Mietspiegel einfließen soll mindestens deutlich ausgeweitet werden; zu prüfen ist, ob diese Beschränkung komplett entfallen kann, also alle Mieten herangezogen werden. Bei der Mietpreisebremse ist ein wirksames Auskunftsrecht des Mieters über die Miete des Vormieters einzuführen. Die Modernisierungsumlage ist deutlich abzusenken und am aktuellen Zinsniveau zu orientieren. Für Familien, die Wohnungen kaufen wollen, soll der Bund in den hochpreisigen Städten einen Zuschuss als Eigenkapitalersatz leisten. Die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren sollen für den Ersterwerb einer Immobilie für Familien mit Kindern halbiert werden. Um spekulative Immobiliengeschäfte zur verringern soll die Grunderwerbssteuer ab einem Verkaufspreis von 5 oder 10 Millionen Euro auf 10 Prozent steigen. Die Reduzierung der Grunderwerbsteuer durch Scheingesellschaften muss unterbunden werden. Bodenrecht weiterentwickeln Für eine Wohnungsbauoffensive ist die Mobilisierung von Bauflächen notwendig. Aus ökologischen Gründen muss dabei vor allem auch die Innenentwicklung gestärkt werden. In vielen Gemeinden gibt es eine große Zahl an ungenutzten Baugrundstücken. Für die Gemeinden muss es erheblich vereinfacht werden, durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen im Innenbereich für eine Nutzung dieser Grundstücke sorgen zu können. Eine Grundsteuer C, die eine höhere Besteuerung für un- oder untergenutzte Baugrundstücke schafft, ist einzuführen. Die Verfahren zur Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sollen vereinfacht werden. Insbesondere soll die Anwendungsmöglichkeit für das vereinfachte Verfahren ausgeweitet werden. Die Möglichkeiten für Kommunen, im Zuge von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen

4 oder städtebaulichen Verträgen Vorgaben für geförderten Wohnungsbau zu machen, sind auszubauen. Dabei soll vor allem auch geprüft werden, welche grundgesetzkonformen Möglichkeiten bestehen, auch bei bestehendem, aber nicht (voll) genutzten Baurecht oder großen Umbaumaßnahmen innerhalb des bestehenden Baurechts entsprechende Vorgaben festzusetzen. Ebenso sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, in Bebauungsplänen Grundstücke dauerhaft für den geförderten Wohnungsbau festzusetzen. Die Zweckentfremdungsregelungen sind insbesondere mit Blick auf die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen bzw. Wohnungen für kurzfristige Vermietung erheblich zu verschärfen und unter einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt durch die Kommune zu stellen. Die Möglichkeiten für Kommunen, Bürgerinnen und Bürger vor Verdrängung zu schützen ( Gentrifizierung ), müssen ausgebaut werden. Baurecht vereinfachen In den letzten Jahrzehnten ist das Baurecht durch immer neue technische Vorgaben zunehmend komplexer geworden. Dadurch sind die Baukosten erheblich gestiegen, was wiederum auf die Mieten wirkt. Daher müssen die technischen Vorgaben für Baumaßnahmen intensiv überprüft und wo immer möglich zurückgenommen werden. Dabei ist selbstverständlich darauf zu achten, dass für die Lebensqualität der Menschen zwingende Vorgaben erhalten bleiben (insbesondere auch mit Blick auf die Schaffung barrierefreier Wohnungen). Ein wesentlicher Aspekt sind Lärmschutzvorgaben, die für einzelne Lärmquellen stark differieren und teils passive Lärmschutzmaßnahmen unmöglich machen. Hier ist einerseits eine Vereinheitlichung bei der Lärmmessung erforderlich. Andererseits sollte der übliche Lärm menschlichen Zusammenlebens, wie er insbesondere von Sport- und Freizeitanlagen ausgeht, in den Grenzwerten privilegiert werden. Wir begrüßen insofern die Vorschläge des Bundesbauministeriums, die mit der Schaffung des Urbanen Gebiets hier neue Regelungen geschaffen haben. Ebenso sind die gesetzlichen Vorgaben an Bebauungsdichte und Abstandsflächen kritisch zu prüfen. Grundlage muss der Erhalt der gesunden Wohnverhältnisse sein. Die derzeitigen Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung liegen aber teils weit unter dem, was unter diesem Blickwinkel möglich erscheint. Auch hier hat die Einführung des Urbanen Gebiets bereits eine Verbesserung gebracht. Lebenswerte Quartiere schaffen Eine Ausweitung des Wohnungsbaus, gerade auch im Innenbereich muss begleitet werden von der Schaffung einer ausreichenden sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätten, Treffpunkte, Stadtteilhäuser, Spielplätze, Freizeit- und Sportanlagen etc.) und Maßnahmen zur Aufwertung der Freiräume, um lebenswerte Quartiere zu schaffen bzw. zu erhalten.

5 Dazu gehört auch das Schaffen von Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen sowie der barrierefreie Umbau von bestehenden Gebäuden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass auf Druck der SPD in der Bundesregierung die Städtebauförderung erheblich ausgeweitet worden ist. Dies hat es ermöglicht, in bestehenden Quartieren zusätzliche soziale Infrastruktur zu schaffen. Das zusätzliche Programm Soziale Integration im Quartier erweitert diese Möglichkeiten. Allerdings knüpfen die Fördermaßnahmen in der Regel immer noch daran an, dass zunächst erhebliche Defizite in einem Quartier festgestellt werden müssen. Wir fordern daher, verstärkt auch die Prävention zu ermöglichen, z.b. indem absehbare zukünftige Entwicklungen stärker in die Beurteilung der Förderfähigkeit von Quartieren aufgenommen werden. Dies muss besonders bei der Innenentwicklung gelten, weil hier gegenüber der Außenentwicklung die Möglichkeiten der Kommunen beschränkt sind, soziale Infrastruktur und Freiflächen über Erschließungsmaßnahmen zu finanzieren. Für die Kommunen müssen Möglichkeiten geschaffen werden, Investoren, die unter Nutzung des bestehenden Baurechts erheblich verdichten (insbesondere durch das Schaffen kleinerer und dadurch von mehr Wohnungen als bisher im Zuge von Sanierungen) zur Finanzierung des dadurch ausgelösten Bedarfs an sozialer Infrastruktur heranzuziehen. Auch eine allgemeine Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen in Bayern ist zwingend notwendig, damit die Kommunen die umfangreichen Aufgaben für den sozialen Zusammenhalt finanzieren können. Die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen ist nicht ausreichend, da auch die laufenden Betriebskosten zu finanzieren sind. Wir schaffen mehr Zuhause Mit den beschriebenen Maßnahmen wollen wir den Wohnungsbau in Mittelfranken vorantreiben. Unser Ziel ist, für alle Menschen in Mittelfranken bezahlbare, ausreichend große und gut ausgestattete Wohnungen in einem attraktiven Wohnumfeld zur Verfügung zu stellen. Kurz: Wir schaffen mehr Zuhause für alle!

6 Eingegangene Anmerkungen und Änderungsvorschläge, die bisher nicht in den Leitantrag übernommen wurden: Abschnitt Wohnungsbauoffensive starten Die Gemeinden, Landkreise und Städte bekommen vom Bund oder Land einen hohen Zuschuss für den Bau von Sozialwohnungen. Diese Wohnungen gehören dann den Kommunen somit dem Volk und dürfen nicht verkauft werden. Für jede verkaufte Sozialeinheit muss die jeweilige Kommune zwei neue Wohnungen bauen. Zeile Streichen. Nach meiner Meinung bedarf es keiner staatlichen Steuerung. Wenn der Staat seine Pflichtaufgaben hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaues, Förderung von genossenschaftlichem Wohnbau und dem Zwang für Kommunen ab Einwohnern zum Bau von Sozialwohnungen nachkommt, brauchen wir keine weitere staatliche Steuerung. Jede staatliche Steuerung hat in letzter Zeit zu Kostenerhöhungen für die Mieter geführt. Eine staatliche Steuerung im Mietrecht führt dazu, dass die Mieten weiterhin steigen. Dies ist nicht hinnehmbar. Zeilen 75-78: Die Regelungen zur Mietpreisbremse waren leider nicht zielorientiert. Es müssen andere Maßnahmen ergriffen werden. In den meisten ländlichen Kommunen gibt es keinerlei Mietspiegel und diese können auch nicht qualifiziert erstellt werden, außer man weitet auch hier, was nicht geschehen sollte, juristische Formulierungen und Vorschriften aus. Zeilen 88-89: Dieser Passus ist ersatzlos zu streichen, da er aus meiner Sicht nicht durchsetzbar ist. Zeilen 94-97: Der Notar erledigt hoheitliche Aufgaben und die Notargebühren sind nicht durch staatliche Gesetze änderbar. Zeilen : Dieser Passus ist m.e. nicht sinnführend. Zeilen : Weitere Vorschriften helfen den Mietern nicht und fördern auch nicht den Bau weiterer Wohnungen. Das Baurecht muss drastisch vereinbart werden. Der einzelne Bauträger muss in Eigenverantwortung Immobilien anbieten, die auf dem Immobilienmarkt auch bei nachlassender Nachfrage verkäuflich sind. Zeilen :

7 Hierzu möchte ich anmerken, dass nicht in jedem Sechs-Familien-Haus ein Aufzug eingebaut werden kann. Die Kosten sind für Mieter und Nutzer nicht hinnehmbar.

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