Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Gemeinde Neuenkirchen

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1 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Gemeinde Neuenkirchen - Bericht im Entwurf November 2017

2 Im Auftrag: Gemeinde Neuenkirchen Auftragnehmer: Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB Hörder Hafenstraße 11 Tibarg 21 Beiertheimer Allee 22 Markt Dortmund Hamburg Karlsruhe Leipzig Fon: Fon: Fon: Fon: Fax: Fax: Fax: Fax: info@stadt-handel.de Amtsgericht Essen, Partnerschaftsregisternummer PR 3496, Hauptsitz: Dortmund Verfasser: Dipl.-Ing. Marc Föhrer Dipl.-Geogr. Raphael Tombergs Dortmund, 07. November 2017 Abbildungen Titelblatt: Stadt + Handel

3 Inhalt Inhalt i Abkürzungsverzeichnis iii 1 Einführung 1 2 Landesrechtliche und regionalplanerische Rahmenvorgaben 3 3 Methodik 9 4 Markt- und Standortanalyse Aktuelle Trends im Einzelhandel Sozioökonomische Rahmenbedingungen Angebotsanalyse Nachfrageanalyse Zwischenfazit 25 5 Leitlinien und Rahmenbedingungen für die künftige Einzelhandelsentwicklung Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen Vorbemerkungen zum ermittelten Entwicklungsrahmen Methodik und Berechnung Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen für Neuenkirchen Fortschreibung der übergeordneten Entwicklungszielstellungen für Neuenkirchen 32 6 Fortschreibung des Zentrenkonzepts Übersicht über die bestehende Zentren- und Standortstruktur Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen (Bestandsstrukturen) Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen (Entwicklungsziele) Einordnung der Verlagerung des Aldi Marktes an die Industriestr. (Hecking-Fläche) Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen (Abgrenzung und Lagedifferenzierung) 42 7 Fortschreibung des Nahversorgungskonzepts Analyse der Nahversorgungssituation Das Nahversorgungskonzept 48 i

4 8 Fortschreibung des Konzeptes für ergänzende Sonderstandorte Empfehlungen zum Sonderstandort Gewerbegebiet Süd/Eschenstraße 50 9 Fortschreibung der Sortimentsliste für Neuenkirchen Rechtliche Anforderungen Methodische Herleitung Die Sortimentsliste für Neuenkirchen Ansiedlungsleitsätze Schlusswort 62 Literatur- und Quellenverzeichnis I Abbildungsverzeichnis II Tabellenverzeichnis III Glossar IV Anhang Händlerbefragung X ii

5 Abkürzungsverzeichnis Abb.... Abbildung Abs.... Absatz ASB... Allgemeiner Siedlungsbereich (Regionalplan) BauGB... Baugesetzbuch BauNVO... Baunutzungsverordnung Bsp.... Beispiel bspw.... beispielsweise BVerwG... Bundesverwaltungsgericht bzw.... beziehungsweise d. h.... das heißt Drog... Drogeriewaren EDV... elektronische Datenverarbeitung EH... Einzelhandel ehem.... ehemals EHK... Einzelhandelskonzept etc.... et cetera EW... Einwohner FNP... Flächennutzungsplan GE... Gewerbegebiet gem.... gemäß ggf.... gegebenenfalls GIB... Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Regionalplan) GPK... Warengruppe Glas/Porzellan/Keramik ha... Hektar i. A.... im Auftrag i. d. R.... in der Regel i. e. S.... im engeren Sinne inkl.... inklusive insb.... insbesondere i. S. v.... im Sinne von i. V. m.... in Verbindung mit Kap.... Kapitel Kfz... Kraftfahrzeug iii

6 km... Kilometer KK... Kaufkraft KW... Kalenderwoche LEP NRW... Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen LEPro NRW... Landesentwicklungsprogramm NRW LPlG... Landesplanungsgesetz NRW LD... Lebensmitteldiscounter LM... Lebensmittel m... Meter m²... Quadratmeter max.... maximal mind.... mindestens Mio.... Millionen MIV... motorisierter Individualverkehr nil... städtebaulich nicht integrierte Lage Nr.... Nummer NuG... Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel NVS... Nahversorgungsstandorte NVZ... Nahversorgungszentren ÖPNV... öffentlicher Personennahverkehr OVG... Oberverwaltungsgericht o.g.... oben genannt PBS... Warengruppe Papier/Bürobedarf/Schreibwaren PKW... Personenkraftwagen rd.... rund ROG... Raumordnungsgesetz S.... Satz s.... siehe SB... Selbstbedienung s. u.... siehe unten sil... sonstige städtebaulich integrierte Lage sog.... sogenannt Tab.... Tabelle u. a.... unter anderem usw.... usw. u. U.... unter Umständen iv

7 v. a.... vor allem vgl.... vergleiche VKF... Verkaufsfläche WZ... Warengruppenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes ZVB... zentraler Versorgungsbereich z. B.... zum Beispiel z. T.... zum Teil z. Z.... zurzeit v

8

9 1 Einführung Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik. Dieser bundesweit zu verzeichnende Trend ist auch für den Einzelhandel in der Gemeinde Neuenkirchen zu erkennen. Ursachen dieser Dynamik bei Einzelhandelsansiedlungen, -verlagerungen und Betriebsaufgaben sind einerseits lokale Strukturmerkmale der Angebots- wie auch der Nachfrageseite, andererseits der bundesweit wirksame Strukturwandel im Einzelhandel mit den unvermindert zu beobachtenden Konzentrationsprozessen auf Unternehmerseite, der Entwicklung neuer Betriebs- und Vertriebstypen (im Online-Handel) und sich stetig verändernden Standortanforderungen. Den betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und aufgrund politischer Beschlüsse gegenüber, die mit den Vorstellungen der Handelsunternehmen sowie der Investoren in Einklang zu bringen sind. Die Gemeinde Neuenkirchen hat im Jahre 2012 die erste Fortschreibung des Einzelhandelsund Zentrenkonzepts als Grundlage für eine zukunftsfähige einzelhandelsbezogene Ansiedlungs- und Strukturpolitik sowie eine abgesicherte bauleitplanerische Umsetzung der einzelhandels- und zentrenbezogenen Zielstellungen beschlossen. Nach nunmehr fünf Jahren sieht die Gemeinde Neuenkirchen die Notwendigkeit, ihr Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortzuschreiben, um die Weiterentwicklung der gesamtgemeindlichen Zentren- und Einzelhandelsstruktur auch weiterhin auf eine entsprechend tragfähige wie auch städtebaulich-funktional ausgewogene sowie schließlich rechtssichere Gesamtkonzeption zu gründen. Um eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur in Neuenkirchen zu sichern und dauerhaft zu stärken, stellt das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept Empfehlungen und Umsetzungsinstrumente, primär für die kommunale Baugenehmigungspraxis und die örtliche Bauleitplanung, zur Verfügung. Zudem enthält das Konzept auch Hinweise und Empfehlungen, die für weitere Adressaten von Interesse sein können: die Wirtschaftsförderung, die örtlichen Händlergemeinschaften und das kommunale Marketing, die Einzelhändler und Handelsunternehmen, Kunden bzw. Kundenvertreter, Immobilieneigentümer und Ansiedlungsinteressierte. Im Einzelnen wird in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zunächst die aktuelle Einzelhandelsstruktur in Neuenkirchen für alle relevanten Standorte und für alle angebotenen Warengruppen beschrieben und bewertet. Ausgehend von der analytischen Darstellung der Angebots- und Nachfragesituation wird der zukünftige absatzwirtschaftliche Entwicklungsrahmen für alle Warengruppen aufgezeigt. Auf dieser Basis werden die aus dem Jahre 2012 bestehenden Ziele zur Sicherung und zur Fortentwicklung der Einzelhandelsstandorte in Neuenkirchen fortgeschrieben. 1

10 In Verbindung mit den fortgeschriebenen Zielen werden Empfehlungen zur Entwicklung der Zentren- und Standortstruktur in Neuenkirchen formuliert, um insbesondere die Vitalität und Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches Ortszentrum Neuenkirchen zu stabilisieren bzw. auszubauen. Gleichzeitig wird die Neuenkirchener Liste zentrenrelevanter sowie zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente (Sortimentsliste) fortgeschrieben. Wesentliches Ergebnis der Konzeptfortschreibung sind nicht zuletzt die sogenannten Ansiedlungsleitsätze in Form klar formulierter Entwicklungsempfehlungen, die insbesondere vorhabenspezifische Zulässigkeitsentscheidungen und rechtssichere bauleitplanerische Festsetzungsmöglichkeiten vorbereiten. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept berücksichtigt dabei die landesrechtlichen Vorgaben sowie die Ziele und Grundsätze des für die Gemeinde Neuenkirchen relevanten Regionalplans Münsterland der Bezirksregierung Münster. Aufgrund der Tragweite der Empfehlungen und Konzeptbausteine für die künftige Gemeindeentwicklung wurden alle wichtigen Arbeitsschritte und die erarbeiteten Empfehlungen zwischen dem erstellenden Gutachterbüro und der Verwaltung abgestimmt. Die vorliegende Konzeptfortschreibung soll als politisch gestütztes Instrument 1 weiterhin eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für den Entwicklungsprozess der Gemeinde der nächsten Jahre bilden und somit weiterhin eine aktive Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Neuenkirchen ermöglichen. Zielsetzung der zweiten Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Gemeinde Neuenkirchen ist damit die Generierung einer auf aktuellen Daten beruhenden, fachlich fundierten und empirisch abgesicherten Entscheidungsbasis. 1 Wesentliche Voraussetzung für die gewinnbringende Nutzung des kommunalen Einzelhandelskonzeptes ist die politische Bekräftigung des Konzeptes verbunden mit einer konsequenten künftigen Anwendung. Auf diese Weise entfaltet das Konzept seine Potenziale als Instrument zur Sicherung und strategischen Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche in Neuenkirchen, insbesondere des Ortszentrums. 2 Einführung

11 2 Landesrechtliche und regionalplanerische Rahmenvorgaben Die räumlich-funktionale Steuerung der Einzelhandelsstruktur obliegt der Hoheit der Kommune. Durch das Bau- und Planungsrecht ist sie mit Befugnissen ausgestattet, die Standortwahl von Handelsbetrieben im Sinne gesamtgemeindlich gewinnbringender Grundsätze zu steuern, ohne jedoch Konkurrenzschutz oder Marktprotektionismus zu betreiben. Durch die kommunale Genehmigungspraxis und Bauleitplanung kann die öffentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, den für die Bürger und Besucher interessanten Nutzungsmix der Innenstadt, Orts- und Nebenzentren sowie an Nahversorgungs- und Ergänzungsstandorten dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen. Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Genehmigungsverfahren bzw. der Bauleitplanung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erarbeiteten Begründung. Da die Steuerung im Einzelfall auch eine Untersagung oder eine Einschränkung von Vorhaben bedeuten kann, werden an die Begründung dieses hoheitlichen Handelns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestellt. Im Zentrum der kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets raumordnerische oder städtebauliche also bodenrechtliche Aspekte stehen, zu denen ebenfalls der Schutz zentraler Versorgungsbereiche gehört. Rechtliche Grundlagen für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts sind das BauGB und die BauNVO sowie die dazu ergangene Rechtsprechung. Der Bundesgesetzgeber hat mit der Novelle des BauGB zu Beginn des Jahres 2007 den Stellenwert kommunaler Einzelhandelskonzepte im Rahmen der Bauleitplanung weiter gestärkt. Nachdem sie bereits als besonderer Abwägungsbelang in 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren, stellen sie neuerdings auch in 9 Abs. 2a BauGB (einfache Innenbereichs-Bebauungspläne zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche) eine wesentliche Abwägungsgrundlage dar. Landesrechtliche Rahmenvorgaben Eine wichtige Grundlage der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden, trotz der kommunalen Planungshoheit, die landes- und regionalplanerischen Vorgaben. Die kommunale Bauleitplanung hat deren Ziele und Grundsätze entsprechend der lokalen Gegebenheiten zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die für die Entwicklung des Einzelhandels in Neuenkirchen wesentlichen Vorgaben aus der Landesplanung und der Regionalplanung beschrieben. In den vergangenen Jahren haben sich die raumordnerischen Festlegungen zum Umgang mit großflächigem Einzelhandel in NRW stetig verändert. Der nun vorliegende LEP NRW 2017 enthält folgende Ziele und Grundsätze: Ziel Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. 3

12 6.5-2 Ziel zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur: in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt und festgesetzt werden. Zentrenrelevant sind die Sortimente gemäß Anlage 1 und weitere von der jeweiligen Gemeinde als zentrenrelevant festgelegte Sortimente (ortstypische Sortimentsliste). Ausnahmsweise dürfen Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn nachweislich: eine Lage in den zentralen Versorgungsbereichen aus städtebaulichen oder siedlungsstrukturellen Gründen, insbesondere der Erhaltung gewachsener baulicher Strukturen oder der Rücksichtnahme auf ein historisch wertvolles Ortsbild, nicht möglich ist und die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten dient und zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden Ziel Beeinträchtigungsverbot Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten. 4 Landesrechtliche und regionalplanerische Rahmenvorgaben

13 6.5-5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen nur dann auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt und es sich bei diesen Sortimenten um Randsortimente handelt Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten soll außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen m 2 Verkaufsfläche nicht überschreiten Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten Abweichend von den Festlegungen 1 bis 6 dürfen vorhandene Standorte von Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen als Sondergebiete gemäß 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestandsschutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert, sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen zu begrenzen. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevante Sortimente ist möglich. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt Ziel Einzelhandelsagglomerationen Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie haben sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird. 5

14 6.5-9 Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen in die Abwägung einzustellen Ziel Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung Vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben im Sinne des 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung sind, soweit von 12 Absatz 3a Satz 1 Baugesetzbuch kein Gebrauch gemacht wird, nur zulässig, wenn sie den Anforderungen der Festlegungen 1, 7 und 8 entsprechen; im Falle von zentrenrelevanten Kernsortimenten haben sie zudem den Festlegungen 2 und 3, Im Falle von nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten den Festlegungen 4, 5 und 6 zu entsprechen. (LEP NRW 2017) Die räumlich-funktionalen Zielstellungen und Konzeptbausteine der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Gemeinde Neuenkirchen wurden einer ersten groben Kongruenzprüfung zu den aufgeführten landesplanerischen Regelungen unterzogen. Regionalplanerische Rahmenvorgaben Regionale Rahmenvorgaben Im derzeit gültigen Regionalplan Münsterland der Bezirksregierung Münster (Bekanntmachung: ) sind die im Folgenden zusammenfassend dargestellten Grundsätze und Ziele zur Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben formuliert: Einzelhandel Grundsatz 10: Nahversorgung sichern, Attraktivität der Zentren erhöhen, Einzelhandelskonzepte entwickeln und fortschreiben! 10.2 Bei der Änderung oder Aufstellung von Bauleitplänen für großflächige Einzelhandelsbetriebe sind auch die Auswirkungen auf die Nahversorgung im Einzugsbereich zu ermitteln und bei der Abwägung zu berücksichtigen Durch Bauleitplanung soll sichergestellt werden, dass die Errichtung und Erweiterung von Vorhaben des großflächigen Einzelhandels sowie von mehreren, für sich selbstständigen Einzelhandelsbetrieben in räumlichem Zusammenhang (Fachmarktzentren bzw. - agglomerationen) zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche oder der Nahversorgung führen. 6 Landesrechtliche und regionalplanerische Rahmenvorgaben

15 Ziel 4: Die Einzelhandelsentwicklung auf die Allgemeinen Siedlungsbereiche konzentrieren! 4.1 Kerngebiete sowie Sondergebiete für Einkaufszentren sowie großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne von 11 Abs. 3 BauNVO dürfen nur innerhalb der Allgemeinen Siedlungs-bereiche dargestellt bzw. festgesetzt werden, sofern nicht die Anwendung von Ziel [10] 2 in Betracht kommt. 4.2 Vorhandene Standorte von großflächigen Einzelhandelsbetrieben außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche dürfen als Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe dargestellt bzw. festgesetzt werden. Dabei sind die Sortimente und deren Verkaufsflächen in der Regel auf die Verkaufsflächen, die baurechtlichen Bestandsschutz genießen, zu begrenzen. Wird durch diese Begrenzung die zulässige Nutzung innerhalb einer Frist von sieben Jahren ab Zulässigkeit aufgehoben oder geändert, können die Sortimente und deren Verkaufsflächen auf die zulässigen Verkaufsflächenobergrenzen begrenzt werden. Ein Ersatz zentrenrelevanter durch nicht zentrenrelevante Sortimente ist möglich. 4.3 Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche o- der der Nahversorgung erfolgt. Zweckbindung Großflächiger Einzelhandel Ziel 10: Besondere Standorte des großflächigen Einzelhandels zentren- und nahversorgungsverträglich sichern! 10.1 Die im Regionalplan zeichnerisch dargestellten Allgemeinen Siedlungs-bereiche mit der Zweckbindung Großflächiger Einzelhandel (ASBZ-EH) dienen der Aufnahme von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten an bestehenden Einzelhandelsstandorten. Das zentren- und nahversorgungsrelevante Randsortiment dieser Betriebe ist auf maximal 10 % der gesamten Verkaufsfläche zu begrenzen Ergänzend darf die gemeindliche Bauleitplanung in diesen Bereichen die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben unterhalb der Großflächigkeitsschwelle schaffen, wenn es sich dabei um Vorhaben mit nichtzentrenrelevantem Kernsortiment handelt und der Umfang des zentrenrelevanten Randsortiments deutlich untergeordnet ist. Die Ansiedlung von Betrieben mit produzierenden und tertiären Nutzungen darf in untergeordnetem Maß zugelassen werden. 2 Der Regionalplan Münsterland bezieht sich an dieser Stelle fälschlicherweise auf Ziel 11. 7

16 10.3 Die Bauleitplanung hat durch geeignete textliche Festsetzungen dafür Sorge zu tragen, dass durch die Randsortimente zentrale Versorgungsbereiche oder die Nahversorgung im Einzugsbereich nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Grundsatz 12: Randsortimente beschränken! In den Allgemeinen Siedlungsbereichen mit der Zweckbindung Großflächiger Einzelhandel (ASBZ-EH) sollen die zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente in den Sondergebieten durch Bauleitplanung eine Verkaufsfläche von qm nicht überschreiten. Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Ziel 14: Flächen zur Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Münsterland und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze nutzen! 14.4 Bauleitplanungen für tertiäre Nutzungen sind nur in untergeordnetem Maße in den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen zu verwirklichen. Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel im Sinne von 11 Abs. 3 BauNVO sind in den Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen nicht zulässig Vorhandene Standorte von großflächigen Einzelhandelsbetrieben dürfen nach Ziel 4.2 als Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsbetriebe dargestellt bzw. festgesetzt werden (Regionalplan Münsterland). 8 Landesrechtliche und regionalplanerische Rahmenvorgaben

17 3 Methodik Um die Untersuchungsfragen, die dieser Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zugrunde liegen, beantworten zu können, sind verschiedene aufeinander folgende Erarbeitungsschritte erforderlich. In Teilen dienen diese einer vergleichenden Analyse in Bezug auf die Daten aus den Jahren 2011 sowie 2015/ und ermöglichen somit eine Evaluation relevanter Entwicklungen und darauf aufbauend entsprechende Modifizierungen konzeptioneller Ansätze. Ebenso sind analytisch zu bewertende Leistungsbausteine in die Analyse eingebunden, die wiederum auf eine primärstatistische empirische Erhebung zurückgreifen. Zur Erfassung und Bewertung der Angebots- und Nachfragesituation sowie der städtebaulichen Standortmerkmale wurden im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts folgende empirische Bausteine zugrunde gelegt und aufeinander abgestimmt: 3 Im Jahre 2015/2016 wurde eine erste Evaluation der Ortszentrenentwicklung im Hinblick auf die städtebaulich-funktionalen Wirkungen der Entwicklungen auf dem Hecking-Gelände durchgeführt ( Neuenkirchen Evaluierung Ortszentrenentwicklung, Stadt + Handel 2016) 9

18 Abbildung 1: Erarbeitungsschritte Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Angebotsanalyse Bestandserhebung Analysephase Erarbeitung von Leitlinien Konzeptphase Nachfrageanalyse Städtebauliche Analyse Sekundärstatistische Grundlagen Händlerbefragung Bestandsanalyse Aktualisierung des absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens Überprüfung der räumlichen Entwicklungsleitlinien Aktualisierung des Zentren- und Standortkonzeptes Überprüfung der Neuenkirchener Sortimentsliste Überprüfung der Ansiedlungsleitsätze Laufende Abstimmung mit der Verwaltung Quelle: Eigene Darstellung. 10 Methodik

19 Tabelle 1: Übersicht über die verwendeten empirischen Erhebungsbausteine Datengrundlage Zeitraum Methode Inhalt Bestandserhebung Erhebung durch Stadt + Handel Juni 2017 Flächendeckende Vollerhebung Standortdaten, Verkaufsflächen und Sortimente aller Einzelhandelsbetriebe,städtebauliche Analyse/zentrenergänzende Funktionen/Leerstände Händlerbefragung Befragung durch Stadt + Handel Juli bis September 2017 flächendeckende Verteilung im Ortszentrum von standardisierten Fragebögen (n = 50) Warenangebot und Angebotslücken, Veränderungsbereitschaft der Einzelhandelsbetriebe, Einzugsgebiet, Einschätzung zum Einzelhandelsstandort Quelle: Eigene Darstellung. Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe Im Rahmen der Bestandserhebung wurde für die Gemeinde Neuenkirchen eine flächendeckende Aktualisierung des Einzelhandelsbestands durchgeführt. Somit liegen für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts aktuelle Daten als Grundlage vor. Aufgrund ihrer Bedeutung für die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Untersuchungen sind neben dem Ladeneinzelhandel auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks (z. B. Metzger und Bäcker), Tankstellenshops sowie Kioske erfasst worden. Darüber hinaus sind Ladenleerstände soweit eine vorherige Einzelhandels- oder ladenähnliche Dienstleistungsnutzung erkennbar war als wichtiger Indikator der Einzelhandelsstruktur und städtebaulicher Implikation in zentralen Bereichen aufgenommen worden. 4 Um die Verkaufsflächen zu ermitteln, wurden Betriebsbegehungen durchgeführt. Dabei wurde eine Differenzierung in innen- und außenliegende Verkaufsfläche getroffen sofern vorhanden. Je nach Situation wurde die Vermessung entweder eigenständig durchgeführt, oder die Verkaufsfläche durch eine persönliche Befragung des Personals bzw. des Inhabers/ Geschäftsführers ermittelt. Dabei findet die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG Urteil vom AZ 4 C 10.04) Anwendung. Bei Erfragung der Verkaufsflächen fand zudem eine Plausibilitätsprüfung und ggf. Modifikation der ermittelten Werte statt. Eine Schätzung der Verkaufsfläche wurde jedoch nur im 4 Die im Zusammenhang mit der Bestandserhebung ermittelten Grundflächen leerstehender Ladenlokale sind kein Bestandteil der im Bericht ausgewiesenen Verkaufsflächensummen. 11

20 Ausnahmefall durchgeführt und entsprechend kenntlich gemacht. Anwendung fand diese Methodik etwa, wenn trotz mehrmaliger Zugangsversuche zu einem Ladengeschäft eine Messung oder Befragung nicht möglich war (z. B. bei Ladenleerständen aufgrund von Betriebsaufgaben). Als notwendige Ergänzung zu den erhobenen Sortimenten und der Verkaufsfläche wurde außerdem die städtebauliche Lage jedes Betriebes erfasst. Diese Daten sind zur Bewertung der Einzelhandelsstruktur im Rahmen des Empirie-Bausteins Bestandserhebung unerlässlich. Um eine Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche innerhalb der Stadtstruktur vornehmen zu können, wurden im Zuge der Bestandserhebung zudem Nutzungen mit zentrenergänzender Funktion (z. B. Bankfilialen, Friseur, Verwaltungseinrichtung) nach Art und Standort erfasst. Bestandsanalyse Städtebau Für die Zentren in der Gemeinde Neuenkirchen erfolgte eine an den untersuchungsrelevanten Fragestellungen orientierte städtebauliche Analyse auf Basis der Erkenntnisse aus dem bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Stärken und Schwächen sämtlicher relevanter Einkaufsstandorte werden dabei herausgestellt. Angesichts der hohen Bedeutung für die bauleitplanerische Steuerung bildet die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche einen wesentlichen Aspekt. Eine solche städtebaulich-funktional hergeleitete Abgrenzung bildet die Basis der Neuenkirchener Sortimentsliste und dient der zukünftigen räumlichen Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Die Erfassung der Einzelhandelsbetriebe im Zusammenhang mit einer städtebaulich-funktional begründeten Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche bildet das Kernstück von zukünftiger sortimentsspezifischer räumlicher Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung. Händlerbefragung Anhand der Befragung sollten Informationen gewonnen werden, die allein durch die Bestandsaufnahme sowie die weiteren empirischen Bausteine nicht ermittelt werden können. Die Befragung der Einzelhändler erfolgte anhand eines halbstandardisierten Fragebogens, welcher flächendeckend im Ortszentrum verteilt wurde. Im Rahmen der Einzelhändlerbefragung wurden sowohl betriebsbezogene Daten als auch Einschätzungen zur Qualität der Einzelhandelsstruktur und Angebotsqualität in Neuenkirchen befragt. Somit wurden neben statistischen Kenngrößen wie Gründungsjahr des Betriebes und Kundenherkunft vorwiegend qualitative Bewertungen der Einzelhändler zu verschiedenen Attraktivitätsaspekten des Ortszentrums und Verbesserungsvorschläge bzw. Wünsche/Ideen zur zukünftigen Entwicklung Neuenkirchens abgefragt. Die Informationen wurden vertraulich behandelt und für die weitere Verarbeitung in Hinblick auf die Betriebsnamen anonymisiert. 12 Methodik

21 Insgesamt nahmen allerdings trotz mehrfacher Information der Händler zur anstehenden Befragung nur sieben von 41 Einzelhandelsbetrieben an der Befragung teil. Insofern sind die Ergebnisse allenfalls als Tendenzaussagen zu verstehen und nicht als repräsentatives Bild. Die Ergebnisse werden nachrichtlich im Anhang aufgeführt. Eine Bezugnahme erfolgt sofern im Einzelfall zielführend - im Rahmen der Fortschreibung des Zentrenkonzepts (Kapitel 6). Bezugnahme zu Erkenntnissen aus der Evaluation 2016 (Neuenkirchen Evaluierung Ortszentrenentwicklung, Stadt + Handel, 2016) Es erfolgt eine Bezugnahme zu den Erkenntnissen aus der o.g. Studie insb. im Hinblick auf die durchgeführte Passantenbefragung und die Bestandserfassungen. Prozessbegleitung Der Bearbeitungsprozess wurde durch prozessbegleitende Arbeitsgespräche sowie einer Abstimmung mit dem AK Heckinggelände (im Oktober 2017) begleitet. 13

22 4 Markt- und Standortanalyse Die Markt- und Standortanalyse besteht zum einen aus der Untersuchung und Bewertung der im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wichtigen Angebots- und Nachfragedaten, zum anderen aus der flankierenden Analyse städtebaulicher Merkmale der bedeutenden Einzelhandelsstandorte in Neuenkirchen. Die für die Analyse und Bewertung der Einzelhandels- und Standortstruktur relevanten Standortfaktoren werden im Folgenden dargestellt. Die Ausführungen zielen dabei insb. auf die Darstellung des Status Quo sowie die Überprüfung auf Veränderungen gegenüber dem Jahr 2011, teils gegenüber Aktuelle Trends im Einzelhandel Der Einzelhandel als dynamischer Wirtschaftsbereich unterliegt seit einigen Jahrzehnten einem fortwährenden, dynamischen Veränderungsprozess. Maßgeblich sind dabei Veränderungen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite, die in einem engen gegenseitigen Wirkungszusammenhang stehen. Entwicklungen auf der Angebotsseite Wesentliche Faktoren, die zu Veränderungen auf der Angebotsseite des Einzelhandels geführt haben, sind mit den folgenden Schlagworten zu charakterisieren: Wandel der Betriebsformen und rückläufige Betriebszahlen: Die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe ist in Deutschland bereits seit Jahrzehnten rückläufig. Neben dem absoluten Rückgang der Betriebszahlen ist auch eine Verschiebung innerhalb der verschiedenen Betriebsformen des Einzelhandels zu erkennen. Hierbei kann man von einem Trend zur Großflächigkeit und einer zunehmenden Discountorientierung sprechen. Im Rahmen der Standortpräferenzen der Einzelhandelsunternehmen geht dies mit einer Orientierung auf autokundenorientierte, meist nicht integrierte Standorte einher. Entstehen neuer Handelsformen: Neben dem Entstehen und dem Bedeutungsgewinn meist großflächiger Betriebsformen, wie z. B. Shopping-Center und Factory- Outlet-Center, sind auch neue Entwicklungen im nicht-stationären Einzelhandel, z.b. im Bereich des E-Commerce, zu beobachten. Unternehmens- und Umsatzkonzentration: Nach dem Zweiten Weltkrieg dominierte in Deutschland noch der eigentümergeführte Betrieb. Heute wird der Einzelhandel von nationalen und internationalen Konzernen geprägt. Die Konzentrationstendenzen betreffen in besonderem Maße den Lebensmitteleinzelhandel, in dem die fünf größten Unternehmen der Branche einen Nettoumsatz von rd. 171 Mrd. Euro 14 Markt- und Standortanalyse

23 erwirtschaften 5. Durch den Unternehmenskonzentrationsprozess werden die Ausdünnung des Versorgungsnetzes und (teilweise) das Wachstum nicht integrierter Standorte verstärkt. Anhaltendes Verkaufsflächenwachstum bei gleichzeitig zurückgehender Flächenproduktivität durch stagnierende Umsätze: Die Verkaufsfläche hat in Deutschland in den letzten Jahrzehnten durch Erweiterungen und Neuansiedelungen stark zugenommen. Bereits heute entfallen auf jeden Bundesbürger rd. 1,51 m² Verkaufsfläche 6. Durch den beschriebenen Rückgang der absoluten Zahl der Einzelhandelsbetriebe herrschen immer mehr großflächige Betriebe vor. Die gleichzeitige Stagnation der Umsätze im Einzelhandel hat zudem zu einer Senkung der durchschnittlichen Flächenproduktivität, d. h. dem Umsatz pro Quadratmeter Verkaufsfläche, geführt. Abbildung 2: Entwicklung der Verkaufsflächen in Deutschland Quelle: Eigene Darstellung Stadt + Handel 2017 nach EHI 2017 Das Verkaufsflächenwachstum lässt sich exemplarisch am Beispiel des Lebensmitteleinzelhandels nachvollziehen. Lag die durchschnittliche Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters 2001 noch bei 525 m² und diejenige eines Supermarktes bei m², so sind zwischenzeitlich durchschnittliche Marktgrößen von 775 m² (LM- Discounter, 2015) bzw m² (Supermarkt, 2015) erreicht. 7 Für beide Betriebsformen wird in Abhängigkeit von der konkreten Lage aktuell von einer 5 Vgl. EHI Vgl. EHI Vgl. EHI

24 Mindestbetriebsgröße von 800 m² bzw m² VKF bei Neuansiedlungen ausgegangen. 8 Entwicklungen auf der Nachfrageseite Neben den skizzierten Veränderungen auf der Angebotsseite nehmen auch Veränderungen auf der Nachfragseite Einfluss auf die Handelslandschaft. Die Nachfrage der Konsumenten wird im Wesentlichen durch den privaten Verbrauch sowie das verfügbare Einkommen bestimmt. Die Nachfrageseite ist durch folgende Entwicklungen geprägt: Wandel der demographischen Strukturen mit Veränderungen der Einwohnerzahlen, der Anzahl und der Größe der Haushalte: Für Deutschland hat das Statistische Bundesamt eine deutliche Abnahme der Gesamtbevölkerung prognostiziert, wobei mit erheblichen regionalen Unterschieden in der Bevölkerungsentwicklung zu rechnen ist. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Privathaushalte seit 1965 stetig an, wobei sich die durchschnittliche Personenzahl je Haushalt stetig reduzierte. Laut Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes bildeten die Single-Haushalte im Jahre 2015 mit einem Wert von 41,4 % den größten Teil der privaten Haushalte. 9 Entwicklung der Altersstrukturen: Im Zuge des demographischen Wandels wird die Bevölkerung in Deutschland weniger und durchschnittlich älter. Zudem nimmt innerhalb der Gruppe der über 65-Jährigen der Anteil der Hochbetagten zu. Relevant ist diese Entwicklung vor allem für die örtliche Nahversorgungsstruktur, da die Nahraumversorgung für diese Kundengruppe gerade dann an Bedeutung gewinnt, wenn mit dem Alter die (Auto-)Mobilität eingeschränkt wird. Der Handel selbst reagiert bereits in Ansätzen mit bestimmten Betriebsformaten und Serviceleistungen für Senioren (u. a. Bringdienste). Veränderte Einkommensverhältnisse und die Ausgabenstruktur der Konsumenten: Obwohl insgesamt ein Wachstum der Haushaltseinkommen zu verzeichnen ist, führt die Einkommenssteigerung nicht zu einer analogen Erhöhung der Ausgaben im Einzelhandelsbereich. Ein stetig wachsender Teil des Budgets der privaten Haushalte wird hingegen für Dienstleistungs- und Freizeitaktivitäten sowie für das Wohnen ausgegeben. Verändertes Einkaufsverhalten der Verbraucher: In den letzten Jahrzehnten hat sich in Deutschland ein gesellschaftlicher Wertewandel vollzogen, der dem Konsum neben der materiellen Bedeutung auch zunehmend einen immateriellen Erlebniswert beimisst. Aus diesem Grund ist eine Aufspaltung des Einkaufs in ein Segment Erlebniseinkauf und in ein Segment Versorgungseinkauf zu beobachten. Während sich der Erlebniseinkauf durch die Faktoren Qualität, Status und Atmosphäre auszeichnet, stehen beim Versorgungseinkauf vorrangig der Preis und die schnelle 8 Vgl. BMVBS Vgl. Destatis Markt- und Standortanalyse

25 Erreichbarkeit im Fokus der Konsumenten. Im Kontext des Versorgungseinkaufs ist als weitere Neuerung im Einkaufsverhalten der Kunden zudem das so genannte one-stopshopping zu nennen, bei welchem die Konsumenten durch die Agglomeration mehrerer Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe alle Waren an einem Einkaufsort besorgen können, wodurch sowohl Einkaufshäufigkeit, als auch der Einkaufsaufwand reduziert werden. 4.2 Sozioökonomische Rahmenbedingungen Derzeit leben in Neuenkirchen Einwohner 10, verteilt auf die zwei Ortsteile Neuenkirchen und St. Arnold (jeweils inkl. Bauernschaften). Im Ortsteil Neuenkirchen, der den dominanten Siedlungsschwerpunkt im Siedlungsgeflecht der Gemeinde darstellt, wohnen rd. 83 % der Gesamtbevölkerung. Die Bevölkerungsanzahl und -verteilung hat sich damit gegenüber dem Jahr 2011 nur geringfügig geändert. Zur Untersuchung der künftigen Bevölkerungsentwicklung werden Daten des Statistischen Landesamtes NRW (IT.NRW) sowie der Bertelsmann Stiftung (Wegweiser Kommune) zugrunde gelegt. Die Prognose der Bertelsmann Stiftung berücksichtigt dabei eine Abnahme der Bevölkerungszahl bis 2030 um rd. 6,9 %. Bei der Prognose von IT.NRW geht die Bevölkerungszahl um rd. 6,4 % gegenüber des Ausgangswertes (Basisjahr 2017) zurück. Im Vergleich zur Bevölkerungsentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt wird die Gemeinde Neuenkirchen mit einem deutlichen Bevölkerungsrückgang konfrontiert. Abbildung 3: Die Bevölkerungsentwicklung in Neuenkirchen Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis IT.NRW und Bertelsmann Stiftung 10 Vgl. Gemeinde Neuenkirchen (2017): Einwohnermeldeamt (Stand: ; nur Hauptwohnsitz). 17

26 Die aktuellen Prognosen stehen damit im Gegensatz zu den im Rahmen des Einzelhandelsund Zentrenkonzepts 2012 herangezogenen Bevölkerungsprognosen des Statistischen Landesamtes NRW und der Bertelsmann Stiftung, die von stagnierenden bzw. positiven Einwohnerentwicklungen ausgegangen sind. Im Kontext der dargestellten Bevölkerungsprognose sind positive Impulse auf die künftige einzelhandelsrelevante Kaufkraft insgesamt nicht zu erwarten (s. Kapitel 5.1). 4.3 Angebotsanalyse Im Gemeindegebiet Neuenkirchen wurden im Rahmen der Bestandserhebung im Juni 2017 insgesamt 92 Einzelhandelsbetriebe erfasst, welche über eine Gesamtverkaufsfläche von rd m² verfügen (vgl. nachfolgende Abbildung). Die Anzahl der erfassten Betriebe ist gegenüber der letzten Erhebung im Rahmen des Einzelhandelskonzepts 2012 um fünf Betriebe zurückgegangen, gleichzeitig wurden bei der aktuellen Bestandserhebung rd m² Verkaufsfläche weniger erfasst (s. folgende Tabelle). Die Betrachtung der Verkaufsflächenausstattung je Einwohner verdeutlicht, dass auf jeden Einwohner Neuenkirchens aktuell rd. 3,56 m² Verkaufsfläche entfallen. Somit liegt die Verkaufsflächenausstattung je Einwohner in Neuenkirchen weiterhin deutlich über dem Niveau des Bundesdurchschnitts, wobei sich dieses Niveau insbesondere durch einige wenige Großflächen aus den Bereichen Möbel und Pflanzen/Gartenbedarf erklärt. Bundesweit stehen jedem Einwohner im Schnitt rd. 1,51 m² Verkaufsfläche zur Verfügung. Im Vergleich zur Bestandserhebung im Jahr 2011 (rd. 3,89 m² VKF/Einwohner) hat die Verkaufsflächenausstattung je Einwohner jedoch leicht abgenommen. Die Verringerung der Gesamtverkaufsfläche beruht überwiegend auf der Schließung eines großflächigen Fachmarktes für Pflanzen/Gartenbedarf. Daneben spiegelt sich in dieser Entwicklung der allgemeine Konzentrationsprozess im Einzelhandel wider. Zudem wurden im Rahmen der Bestandserhebung 19 Ladenleerstände in Neuenkirchen erfasst. Die gegenüber 2011 erhöhte Anzahl an Leerständen verweist darauf, dass Einzelhandelsbetriebe und zentrenergänzende Funktionen nicht unmittelbar einer analogen Nutzung zugeführt werden konnten. 18 Markt- und Standortanalyse

27 Tabelle 2: Einzelhandelsbestandsentwicklung in Neuenkirchen Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2012 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts 2017 Veränderung Erhebung Stadt + Handel 2011 Erhebung Stadt + Handel 2017 Anzahl der Betriebe* Gesamtverkaufsfläche rd m² rd m² m² Gesamtverkaufsfläche je Einwohner** 3,87 m² 3,56 m² - 0,31 m² Anzahl Leerstände Quellen: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 03/2011 und 06/2017; Gesamtverkaufsfläche auf 10 m² gerundet; *ohne Leerstände; **Bundesdurchschnitt: rd. 1,51 m² VKF/Einwohner. Hinsichtlich der Entwicklung des Verkaufsflächenbestandes nach Warengruppen wird ersichtlich, dass im Vergleich zu den Bestandsdaten aus dem Jahr 2011 insbesondere in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel ein deutlicher Verkaufsflächenzuwachs zu erkennen ist. Darüber hinaus zeigt sich u.a. in den Warengruppen Drogerie/Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken und Baumarktsortiment i.e.s. ein spürbarer Verkaufsflächenanstieg. Die Verkaufsflächenanstiege in den vorgenannten Warengruppen sind insbesondere durch die innerstädtische Einzelhandelsentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Textilfabrik Hecking zu begründen. An diesem Standort haben sich u.a. ein Lebensmittelvollsortimenter, ein Getränkefachmarkt und eine Bäckerei angesiedelt. Die Betriebsaufgaben der beiden Drogeriemärkte (Schlecker, Ihr Platz) wurden durch die Realisierung eines Rossmann-Marktes auf dem Hecking-Gelände kompensiert. Die Verkaufsflächenausstattung in der Warengruppe Baumarktsortiment i.e.s. ist in Folge einer Fachmarktansiedlung auf dem Hecking-Gelände ebenfalls angewachsen. Im Kontext der Betriebsaufgabe eines Gartencenters/Baumschule ist ein deutlicher Verkaufsflächenrückgang insbesondere in der Warengruppe Pflanzen/Gartenbedarf zu verzeichnen. Des Weiteren ist durch die Aufgabe eines Spielwarenfachgeschäfts die Verkaufsfläche in der Warengruppe Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstrumente um rd. 200 m² zurückgegangen. Die starke Ausprägung der Warengruppen Möbel, Pflanzen/Gartenbedarf und Nahrungsund Genussmittel bleibt unverändert. 19

28 Abbildung 4: Vergleich des Verkaufsflächenbestands nach Warengruppen 2011 und 2017 Quellen: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 03/2011; Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/2017; Gesamtverkaufsfläche auf 10 m² gerundet. PBS = Papier, Büro, Schreibwaren; GPK = Glas, Porzellan, Keramik; * Sonstiges umfasst u. a. KfZ-Zubehör. Bei Betrachtung der teilräumlichen Differenzierung des Verkaufsflächenbestandes wird ersichtlich, dass die Verkaufsfläche im Ortszentrum um rd m² VKF (+ 8 %) zugenommen hat. Der Verkaufsflächenzuwachs ist durch die bereits erwähnte Einzelhandelsentwicklung auf dem ehemaligen Hecking-Gelände zu erklären, welche für die Entwicklung des Ortskerns als positiv herauszustellen ist (vgl. Stadt + Handel 2016). Das Ortszentrum hat mit rd. 45 % der Betriebe und rd. 20 % der Verkaufsfläche seine Bedeutung als herausragender Einkaufsstandort in Neuenkirchen gefestigt. In den städtebaulichen integrierten Lagen hat sich die Verkaufsfläche um rd. die Hälfte reduziert. Der Hauptgrund dieser rückläufigen Entwicklung ist die Betriebsaufgabe eines Gartencenters/ Baumschule. Aktuell ist rd. ein Drittel der Betriebe und rd. 17 % der Verkaufsfläche in den städtebaulich integrierten Lagen verortet. 20 Markt- und Standortanalyse

29 Tabelle 3: Vergleich des Verkaufsflächenbestands nach Lagebereichen 2011 und 2017 Stadt + Handel 2011 Stadt + Handel 2017 Veränderung Ortszentrum städtebaulich integrierte Lage Nicht integrierte Lage Verkaufsfläche (in m²) Anteil 12 % 20 % + 8 % Verkaufsfläche (in m²) Anteil 30 % 17 % - 13 % Verkaufsfläche (in m²) Anteil 58 % 63 % + 4 % Quellen: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 03/ 2011; Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/ 2017; Gesamtverkaufsfläche auf 10 m² gerundet. Der Verkaufsflächenbestand in den nicht integrierten Lagen ist relativ konstant geblieben. Gegenwärtig sind 20 Betriebe in städtebaulich nicht integrierten Lagen angesiedelt, die einen gesamtgemeindlichen Verkaufsflächenanteil von rd. 63 % ausmachen. Damit wird deutlich, dass die Verkaufsflächen in den städtebaulich nicht integrierten Lagen nach wie vor einen gewichtigen Verkaufsflächenanteil an der gesamtgemeindlichen Verkaufsfläche einnehmen. Dies liegt allerdings primär darin begründet, dass hier vor allem großflächige Angebotsformen (bspw. Möbel Kösters, Kreimers Gartenpark) vorzufinden sind. Diese sind aufgrund ihres flächenintensiven Charakters i. d. R. weder für eine Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich geeignet, noch sind diese Branchen in funktionaler Hinsicht für den zentralen Versorgungsbereich prägend. Somit setzen sich die Angebote in städtebaulich nicht integrierter Lage vornehmlich aus den üblicherweise nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten Möbel und Pflanzen/Gartenbedarf zusammen. Durch die Entwicklung des Hecking-Geländes konnte die Verkaufsfläche im Ortszentrum deutlich gesteigert werden. 4.4 Nachfrageanalyse Neben den angebotsseitigen Rahmenbedingungen sind bei einer Markt- und Standortanalyse auch die Merkmale der örtlichen Nachfrageseite von hoher Bedeutung. Zur Abbildung der Nachfragesituation wird in der vorliegenden Untersuchung auf sekundärstatistische Rahmendaten des Instituts für Handelsforschung GmbH (IFH) zurückgegriffen. Neuenkirchen verfügt gemäß Angaben des IFH im Jahr 2017 über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraft i. H. v. rd. 78,4 Mio. Euro. 11 Dies entspricht einer einzelhandelsrelevanten 11 Vgl. IFH

30 Kaufkraft von rd Euro je Einwohner, wobei der größte Anteil der Kaufkraft mit rd Euro auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Backwaren/Fleischwaren und Getränke) entfällt. Im Vergleich zum Jahr 2011 ist die einzelhandelsrelevante Kaufkraft um rd. 11,4 Mio. Euro gestiegen. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer beträgt in Neuenkirchen rd. 96 ( minus rd. 1 im Vergleich zu 2011) und liegt damit leicht unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 100. Abbildung 5: Übersicht: einzelhandelsbezogene Nachfrage in Neuenkirchen Quelle: Eigene Darstellung; Datengrundlage IFH 2017, IFH 2010, BBE 2006 Kartengrundlage: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2016) und OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL (2017) Die Ermittlung der aktuellen Umsätze 12 im Neuenkirchener Einzelhandel basiert auf allgemeinen und für Neuenkirchen spezifizierten angebots- wie nachfrageseitigen Eingangsparametern: Als Ausgangsbasis der Umsatzschätzung werden die durchschnittlichen Flächenproduktivitäten der Vertriebsformen sowie spezifische Kennwerte einzelner Anbieter zu Grunde gelegt: Ein Datenportfolio des Büros Stadt + Handel wird laufend entsprechend der Werte aus der aktuellen Handelsfachliteratur aktualisiert. Hochgerechnet auf den Verkaufsflächenbestand ergibt sich unter Berücksichtigung nachfrageseitiger Rahmenbedingungen (insb. des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveaus in Neuenkirchen) eine Datenübersicht des Umsatzes im Neuenkirchener Einzelhandel. Durch die Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Bestandserhebung konnte neben der Erfassung der Verkaufsflächen je Sortimentsgruppe die konkrete Situation vor Ort berücksichtigt werden. So fließen zum einen die Qualität der jeweiligen makroräumlichen Standortrahmenbedingungen und zum anderen die mit Blick auf 12 Umsätze nachfolgend angegeben als Brutto-Jahresumsatz. 22 Markt- und Standortanalyse

31 das mögliche Umsatzpotenzial relevante Qualität der jeweiligen siedlungsstrukturellen Lage in die Umsatzberechnung der Betriebe mit ein. Insgesamt lässt sich hieraus ein gesamtgemeindlicher Einzelhandelsumsatz von rd. 93,2 Mio. Euro brutto je Jahr ermitteln. Im Vergleich zum Jahr 2011 ist dieser Wert um rd. 6,7 Mio. Euro gestiegen. Gemessen an der vorhandenen Kaufkraft ergibt sich somit eine Gesamtzentralität 13 von rd. 119 %. Gegenüber dem Jahr 2011 (Zentralität: 129 %) ist insgesamt eine Abnahme des Zentralitätskennwertes zu verzeichnen. Allerdings zeigen sich hinsichtlich der Zentralitätswerte deutliche Unterschiede in den einzelnen Warengruppen. 13 Die Zentralität gibt das Verhältnis des örtlichen Umsatzes zur örtlichen Kaufkraft wieder. Bei einer Zentralität von über 100 % ist im Saldo der Kaufkraftabflüsse und -zuflüsse ein Nachfragezufluss anzunehmen, bei einem Wert unter 100 % ist im Saldo von Nachfrageabflüssen auszugehen. 23

32 Tabelle 4: Angebots- und Nachfragedaten sowie Zentralitätswerte in Neuenkirchen Umsatz (in Mio. Euro) Kaufkraft (in Mio. Euro) Zentralität Warengruppen Stadt + Handel 2017 Veränderung zu 2011 Stadt + Handel 2017 Veränderung zu 2011 Stadt + Handel 2017 Veränderung zu 2011 Nahrungs- und Genussmittel (NuG) Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken 31,4 + 7,1 31,9 + 4,3 98 % + 10 % 4,8 + 1,5 5,0 + 0,8 97 % + 17 % Blumen, zoologischer Bedarf 1,6 + 0,1 1,6 + 0,1 103 % - 2 % PBS, Zeitungen/ Zeitschriften, Bücher kurzfristiger Bedarfsbereich 1,3-0,3 2,4-0,2 55% - 9 % 39,1 + 8,3 40,8 + 5,1 96 % + 10 % Bekleidung 4,7 + 0,3 7,2 + 1,5 65 % - 12 % Schuhe/ Lederwaren 1,1 + 0,2 2,0 + 0,5 58 % - 9 % Pflanzen/ Gartenbedarf 5,3-3,3 1,2 + 0,1 458 % % Baumarktsortiment i.e.s. 4,3 + 1,0 6,8 + 0,7 63 % + 10 % GPK/ Hausrat/ Einrichtungszubehör Spielwaren/ Basteln/ Hobby/ Musikinstrumente Sportartikel/ Fahrräder/ Camping mittelfristiger Bedarfsbereich Medizinische und orthopädische Artikel/ Optik Teppiche/ Gardinen/ Dekostoffe/ Sicht- und Sonnens. Bettwaren, Haus-/ Bett-/ Tischwäsche 2,7-0,5 0,9 + 0,1 290 % - 77 % 2,5-0,2 1,8 + 0,4 139 % - 57 % 1,7-0,1 1,5 + 0,5 110 % - 52 % 22,4-2,7 21,4 + 3,6 105 % - 36 % 1,1 + 0,1 1,1 + 0,2 98 % - 1 % 0,7 + 0,1 0,9 + 0,1 83 % + 2 % 1,2 + 0,1 0,8 + 0,1 145 % - 15 % Möbel 24,0 + 1,1 4,2 + 0,6 567 % - 69 % Elektro/ Leuchten/ Haushaltsgeräte Neue Medien, Unterhaltungselektronik 1,3-0,3 2,4 + 0,6 55 % - 33 % 2,4-0,1 5,4 + 0,9 45 % - 10 % Uhren/ Schmuck 0,5 + 0,1 1,0 + 0,4 45 % - 11 % Sonstiges 0,5-0,1 0,5-110 % - 11 % langfristiger Bedarfsbereich 31,6 + 1,0 16,2 + 2,8 195 % - 32 % Gesamt 93,2 + 6,7 78,4 + 11,5 119 % - 10 % Quellen: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 03/2011 und 06/2017; Kaufkraft: BBE/IFH 2010 und 2017; Umsätze: Berechnungen Stadt + Handel auf Basis BBE/IFH 2011/2017, IFH 2005, Lebensmittelzeitung 2007, EHI 2007/2008/2016; PBS = Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren; GPK = Glas/ Porzellan/ Keramik; Abweichungen rundungsbedingt. 24 Markt- und Standortanalyse

33 Im kurzfristigen Bedarfsbereich wird insgesamt eine Zentralität von rd. 98 % erreicht. Dabei werden in der Warengruppe Blumen, zoologischer Bedarf (rd. 103 %) leichte Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland generiert. Die Zentralitäten in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel (rd. 98 %) und Drogerie/Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken (rd. 97 %) weisen dagegen auf minimale Kaufkraftabflüsse hin. Allerdings konnte u.a. aufgrund der Entwicklung auf dem ehemaligen Hecking-Gelände eine Kaufkraftrückbindung in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel und Drogerie/Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken erzielt werden, so dass sich gegenüber dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 im Saldo deutlich geringere Kaufkraftabflüsse ergeben. Die ermittelten Zentralitätswerte können auch durch die Ergebnisse der Passantenbefragung grundsätzlich verifiziert werden. Die Einkaufsorientierung auf Neuenkirchener Angebotsstandorte liegt demnach in einem hohen Bereich von rd. 91 % (Nahrungs- und Genussmittel) bzw. von rd. 89 % (Gesundheits- und Körperpflegeartikel). (Stadt + Handel 2016, S. 11). Nach wie vor deutliche Kaufkraftabflüsse bestehen in der Warengruppe PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher (rd. 55 %), die sich durch die Betriebsaufgabe eines Fachgeschäfts und der steigenden Bedeutung des Online-Handels begründen lassen. Innerhalb der Sortimentsgruppen des mittelfristigen Bedarfsbereichs kann Neuenkirchen Kaufkraftzuflüsse in den Warengruppen Pflanzen/Gartenbedarf (rd. 458 %), GPK/Hausrat/ Einrichtungszubehör (rd. 290 %), Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstrumente (rd. 139 %) und Sportartikel/Fahrräder/Camping (rd. 110 %) verzeichnen, die gleichzeitig klassische innerstädtische Leitsortimente darstellen. In den übrigen Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsstufe sind dagegen deutliche Kaufkraftabflüsse festzustellen. Im langfristigen Bedarfsbereich besteht insgesamt eine Zentralität von rd. 195 %. Während dabei insbesondere in der Warengruppe Möbel (rd. 567 %) deutliche Kaufkraftzuflüsse generiert werden, bestehen signifikante Kaufkraftabflüsse vor allem in den Warengruppen Neue Medien (rd. 45 %), Uhren/ Schmuck (rd. 45 %) und Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte (rd. 55 %). Die Zentralitätswerte sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung von absatzwirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen und werden in Kapitel 5.1 daher vertieft aufgegriffen. 4.5 Zwischenfazit Hinsichtlich der Analyse der gesamtgemeindlichen Rahmenbedingungen sind folgende wesentliche Erkenntnisse festzuhalten und dienen im weiteren Verlauf als Grundlage für die Ableitung von konzeptionellen Handlungsansätzen zur Fortentwicklung der Einzelhandelsund Zentrenstruktur in Neuenkirchen. 25

34 Die Gemeinde Neuenkirchen ist von mehreren leistungsstarken Mittelzentren (Rheine, Emsdetten, Steinfurt und Ochtrup) umgeben. Das nächstgelegene Oberzentrum ist Münster in rd. 45 km Entfernung. Damit weist Neuenkirchen ein ausgeprägtes Wettbewerbsumfeld auf. Für Neuenkirchen wird bis zum Jahr 2030 ein Bevölkerungsrückgang von bis zu rd. 6,9 % prognostiziert. Aus der künftigen Einwohnerentwicklung sind daher insgesamt keine Impulse für die künftige einzelhandelsrelevante Kaufkraft zu erwarten. Das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau in Neuenkirchen liegt mit rd. 96 unter dem Bundesdurchschnitt. Die Verkaufsfläche pro Einwohner ist gegenüber 2011 (rd. 3,87 m² VKF/Einwohner) zurückgegangen, liegt mit rd. 3,56 m² VKF pro Einwohner dennoch nach wie vor deutlich über dem Bundesdurchschnitt (rd. 1,51 m² VKF/Einwohner). Das Ortszentrum Neuenkirchen hat mit rd. 45 % der Betriebe und rd. 20 % der Verkaufsfläche seine Bedeutung als gewichtiger Einkaufsstandort gefestigt und weiter ausgebaut. Die Verkaufsflächenausstattung konnte durch die Entwicklungen auf dem Hecking-Gelände signifikant gesteigert werden. Allerdings ist im Vergleich zur Bestandserhebung 2011 der Einzelhandelsbestand im Ortszentrum leicht rückläufig. Gleichzeitig lässt sich eine Zunahme leerstehender Ladenlokale feststellen. Die Verkaufsflächenausstattung pro Einwohner im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist u.a. aufgrund der Ansiedlung des Edeka-Marktes auf rd. 0,49 m² gestiegen und liegt somit über dem bundesdeutschen Durchschnitt von rd. 0,40 m². Hinsichtlich der räumlichen Nahversorgung sind kaum Defizite auszumachen. Die qualitative Nahversorgung konnte durch die Entwicklungen auf dem Hecking- Gelände deutlich verbessert werden (insb. durch den Lebensmittel-Vollsortimenter und den Drogeriemarkt) Die Einzelhandelszentralität (Umsatz-Kaufkraft-Relation) beträgt rd. 119 % und deutet (nach wie vor) auf Kaufkraftzuflüsse hin. Dennoch ist gegenüber dem Jahr 2011 eine Abnahme des gesamtgemeindlichen Zentralitätskennwertes zu verzeichnen ( minus rd. 10 %). Unter anderem in den zentrenprägenden mittel- und langfristig nachgefragten Sortimentsbereichen bestehen Kaufkraftabflüsse. Dagegen haben insbesondere die Entwicklungen auf dem Hecking-Gelände deutlich zur Stärkung der Nahversorgungsfunktion Neuenkirchens beigetragen. Bevor aufbauend auf die Markt- und Standortanalyse konkrete Instrumente fortgeschrieben werden können, sind zunächst der absatzwirtschaftliche Entwicklungsrahmen sowie übergeordnete Leitlinien zur künftigen Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Neuenkirchen zu erarbeiten. 26 Markt- und Standortanalyse

35 5 Leitlinien und Rahmenbedingungen für die künftige Einzelhandelsentwicklung 5.1 Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen Die Ermittlung des absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens dient als absatzwirtschaftliche Kenngröße der Einordnung und Bewertung zukünftiger Einzelhandelsentwicklungen. In dem Entwicklungsrahmen werden angebots- und nachfrageseitige Rahmenbedingungen zusammengeführt und auf ihre zukünftige perspektivische Entwicklung hin untersucht Vorbemerkungen zum ermittelten Entwicklungsrahmen Der nachfolgend vorgestellte Entwicklungsrahmen ist im kommunalen Abwägungsprozess unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte zu interpretieren: Der absatzwirtschaftliche Entwicklungsrahmen kann und soll aufgrund seines naturgegebenen mit Unsicherheiten behafteten Prognosecharakters grundsätzlich keine Grenze der Entwicklung (etwa als oberer Grenzwert) darstellen, sondern vielmehr eine von mehreren Abwägungsgrundlagen zur künftigen, städtebaulich begründeten Steuerung des Einzelhandels bilden. Auch Vorhaben, die den absatzwirtschaftlich tragfähigen Entwicklungsrahmen überschreiten, können im Einzelfall zur gewünschten Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsangebots beitragen, wenn sie mit dem räumlichen Entwicklungsleitbild sowie den Zielen und Leitsätzen der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in der Gemeinde Neuenkirchen korrespondieren und wenn sie an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Standorten angesiedelt werden. Für spezialisierte oder neuartige Anbieter sind Entwicklungsspielräume auch oberhalb der Verkaufsflächenangaben in den jeweiligen Warengruppen grundsätzlich denkbar, da sie in der aktuellen Form der Potenzialanalyse noch keine Berücksichtigung finden können. Ebenso können Betriebsverlagerungen innerhalb Neuenkirchens gesondert beurteilt werden, weil sie sich gegenüber dem Neuansiedlungspotenzial neutral verhalten, solange mit der Verlagerung keine Betriebserweiterung verbunden ist. Vorhaben, die diesen Zielen und dem vorliegenden Konzept jedoch nicht entsprechen und die sich aufgrund ihrer Dimensionierung nicht in den ermittelten absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmen einfügen, können die städtebaulich präferierten Zentren und Standorte durch Umverteilungseffekte im Einzelfall gefährden. Der absatzwirtschaftliche Entwicklungsrahmen ist im engen Kontext mit den räumlichen Entwicklungsvorstellungen zu sehen. Erst im Kontext des räumlich gefassten Entwicklungsleitbilds kann der absatzwirtschaftliche Entwicklungsrahmen zur Verfolgung stadtentwicklungspolitischer Ziele eingesetzt werden. Deshalb können auch Vorhaben unterhalb der Verkaufsflächengrenze absatzwirtschaftlich unverträglich sein. 27

36 5.1.2 Methodik und Berechnung Grundsätzlich ist anzumerken, dass für eine zuverlässige Prognose des Verkaufsflächenbedarfs die gegenwärtigen und vergangenen Entwicklungen sowie die angebots- und nachfrageseitigen Zielgrößen einbezogen werden. Tabelle 5: Eingangsparameter des absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens Entwicklungsperspektive für Neuenkirchen bis 2027 Bevölkerungsentwicklung Rückläufig (rd. 4,8 % - rd. 5,5%) Altersstruktur Einzelhandelsrelevante Kaufkraft pro Kopf Verkaufsflächenansprüche der Anbieter Versorgungsauftrag (Ziel-Zentralitäten) Online-Handel zunehmend höherer Anteil älterer Menschen Anstieg mit sortimentsbezogenen Unterschieden leichte Impulse, da tendenziell steigend qualifizierter Grundbedarf Anteil des E-Commerce (branchenabhängig) weiter steigend Quelle: Eigene Darstellung. Die Prognose des absatzwirtschaftlich tragfähigen Entwicklungsrahmens ergibt sich aus den Annahmen der dargestellten angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen. Nachfrageseitig wird die Entwicklung des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumens in Neuenkirchen voraussichtlich durch die Abnahme der Bevölkerungszahl und der damit einhergehenden Entwicklung der zur Verfügung stehenden einzelhandelsrelevanten Kaufkraft. Weiterhin ist mit steigenden Abflüssen der Kaufkraft in Richtung des Online-Handels zu rechnen. Im Ergebnis ist daher ein Entwicklungsimpuls im Bereich der Nachfrage (für stationäre Einzelhandelsangebote) nicht als realitätsnah einzuschätzen. Angebotsseitig eröffnet sich in begrenztem Maße ein zusätzlicher absatzwirtschaftlich tragfähiger Verkaufsflächenrahmen durch weiterhin steigende Verkaufsflächenansprüche der Betreiber. Versorgungsauftrag: Zielzentralitäten 28 Leitlinien und Rahmenbedingungen für die künftige Einzelhandelsentwicklung

37 Die heutige Einzelhandelszentralität von Neuenkirchen beträgt rd. 119 %, wobei die Zentralitätswerte in einzelnen Warengruppen deutlich darunterliegen. Hieraus erwachsen für einige der Warengruppen Erweiterungsspielräume bis zur jeweiligen Zielzentralität, die aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 fortgeschrieben wird. 14 Für alle Sortimente des kurzfristigen Bedarfs ist demnach dauerhaft eine Ziel-Zentralität von 100 % entwicklungspolitisch und gemessen am landesplanerischen Versorgungsauftrag plausibel, da diese Sortimente grundsätzlich von allen Kommunen gemessen an der jeweils vor Ort verfügbaren Kaufkraft vollständig zur Verfügung gestellt werden sollen. Für die Sortimente des mittel- und langfristigen Bedarfs wird, dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 folgend, eine Ziel-Zentralität von 60 % in der unteren und 75 % in der oberen Variante angelegt. Die festgelegte Ziel-Zentralität für den mittel- und langfristigen Bedarfsbereich entspricht vor dem Hintergrund des ausgeprägten Wettbewerbsumfeldes und des Einflusses des Online-Handels einer realistischen Prognosevariante. Abbildung 6: Zentralität nach Warengruppe und Ziel-Zentralität Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/ Vgl. Stadt + Handel (2012), S. 19 ff. 29

38 5.1.3 Absatzwirtschaftlicher Entwicklungsrahmen für Neuenkirchen Unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen und Eingangsparameter ergeben sich für die Gemeinde Neuenkirchen für die Perspektive bis 2027 folgende absatzwirtschaftliche Entwicklungspotenziale: Abbildung 7: Ergebnis des absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens Quelle: Eigene Berechnung auf Grundlage Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/2017. Damit werden die Entwicklungsziele aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 leicht nach unten korrigiert bzw. an die bereits stattgefundene Entwicklung auf dem Hecking-Gelände angepasst 15 : Insbesondere im Lebensmittelsegment ist derzeit eine Um- bzw. Neukonzeption der vorhandenen Formate zu beobachten. Diese Umstellungen umfassen veränderte Verkaufsflächendimensionierungen, Sortimentsstrukturen und ansprechendere Warenpräsentationen. Diese Veränderungen sollten seitens der Gemeinde dann proaktiv begleitet werden, wenn dadurch nahversorgungs- und zentrenbezogene Zielstellungen (siehe Kapitel 5.2) verfolgt werden bzw. nicht gefährdet sind. Zur Optimierung der Nahversorgungsstruktur sollten vorhandene Entwicklungspotenziale im Lebensmittelsegment u.a. für die Verlagerung inkl. marktgerechter Aufstellung des ALDI-Marktes genutzt werden. Auch eine Erweiterung der Lebensmitteldiscounter Netto und LIDL sind in Erwägung zu ziehen, um die Anbieter langfristig in Neuenkirchen zu halten. Die geringen Entwicklungspotenziale verdeutlichen allerdings auch, dass Verkaufsflächenerweiterungen insb. mit Umsatzumverteilungen einhergehen werden und die 15 Vgl. Stadt + Handel 2009, S. 20 ff. 30 Leitlinien und Rahmenbedingungen für die künftige Einzelhandelsentwicklung

39 städtebaulichen Konsequenzen solcher absatzwirtschaftlicher Auswirkungen konkret zu untersuchen sind (bspw. auch im Hinblick auf eine mögliche Aldi-Verlagerung). Es ist zu empfehlen, die vorhandenen Arrondierungsspielräume in den zentren- und nahversorgungsrelevanten Warengruppen (entsprechend der Neuenkirchener Liste in Kapitel 9) insbesondere für die Weiterentwicklung des Ortszentrums Neuenkirchen zu nutzen. Zwischenfazit: Absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume in Neuenkirchen Die ermittelten absatzwirtschaftlichen Entwicklungsspielräume verdeutlichen, dass eher nachrangig der quantitative Ausbau, sondern mehr die räumlich-strukturelle Verbesserung der Angebotssituation im Fokus der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Neuenkirchen stehen sollte. Erweiterungen sollen somit maßgeblich den Zielen der Ortszentrenentwicklung dienen. Konsequenterweise kommt daher der räumlichen und funktionalen Steuerung von zukünftigen Betriebsansiedlungen/-verlagerungen und -erweiterungen eine besondere Bedeutung zu: Neue oder sich vergrößernde Angebote sollten strategisch gezielt und korrespondierend mit den übergeordneten Entwicklungszielstellungen (vgl. Kapitel 5.2) entwickelt werden. Als wichtige Aufgabe von Verwaltung und Politik stellt sich demnach die eingehende Prüfung des Angebotsschwerpunktes als auch der Verkaufsfläche zusätzlicher Anbieter dar. Über die ermittelten Verkaufsflächenpotenziale hinausgehende Entwicklungen sind im Detail zu prüfen und nur dann sinnvoll, wenn sie die angestrebte räumlich-strukturelle Entwicklung des Einzelhandels in Neuenkirchen forcieren können z. B. durch eine Stärkung des Ortszentrums und der Optimierung der Nahversorgungsstrukturen. 31

40 5.2 Fortschreibung der übergeordneten Entwicklungszielstellungen für Neuenkirchen Die hergeleiteten übergeordneten Entwicklungszielstellungen aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 wurden im Rahmen der Konzeptfortschreibung überprüft und fortgeschrieben. Ein grundsätzliches Abweichen von den bisherigen übergeordneten Leitlinien zur Einzelhandelsentwicklung in Neuenkirchen ist nach fachlichem Dafürhalten nicht erforderlich. Im Zuge der Fortschreibung des Zentrenkonzepts (Kapitel 6) wird jedoch deutlich, dass eine leichte Modifikation bestimmter Entwicklungsziele ratsam ist. Tabelle 6: Übergeordnete Leitlinien der Einzelhandelsentwicklung in Neuenkirchen Übergeordnete Leitlinien der Einzelhandelsentwicklung in Neuenkirchen Sicherung der Bedeutung des Ortszentrums Sicherung der strukturellen Stärken des Zentrums Sicherung und räumlich-strukturelle Verbesserung der Nahversorgungssituation Räumliche Konzentration des Einzelhandels insgesamt auf leistungsfähige und zukunftsfähige Standorte Zukunftsfähige Arbeitsteilung zwischen den Versorgungsbereichen Quelle: Stadt + Handel 2012, S. 22. Im Rahmen der Einzelhandelsentwicklung auf der Fläche Hecking wurden die Leitlinien 2012 konkretisiert. Folgende Entwicklungsziele sollen für das Ortszentrum zukünftig verfolgt werden: Sicherung der gesamtgemeindlichen Zentralität, Stärkung des Betriebstypenmixes im Ortszentrum, Ergänzung der Sortimentsvielfalt, Schaffung von marktadäquaten und zukunftsfähigen Flächen, Qualitativer Ausbau der Nahversorgungssituation. Eine Einzelhandelsentwicklung sollte genutzt werden, um die Strukturen im Ortszentrum von Neuenkirchen städtebaulich und funktional zu ergänzen und auch zu einer Qualifizierung des gesamtgemeindlichen Angebots von Nahrungs- und Genussmitteln beitragen. Im Hinblick auf den überwiegend kleinteiligen Einzelhandelsbestand und der bestehenden Nahversorgungsstrukturen im Ortszentrum ist eine maßvolle Entwicklung auf der Fläche Hecking Ziel führend. (Stadt + Handel 2012, S. 23) 32 Leitlinien und Rahmenbedingungen für die künftige Einzelhandelsentwicklung

41 6 Fortschreibung des Zentrenkonzepts Aufbauend auf den im vorhergehenden Kapitel erörterten übergeordneten räumlichen Entwicklungszielen werden in den folgenden Kapiteln die konkreten konzeptionellen Umsetzungsinstrumente fortgeschrieben. Wesentlicher Bestandteil des Zentrenkonzepts ist die Überprüfung der räumlichen Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs, seiner Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie seiner funktionalen Aufgabenzuweisung. 6.1 Übersicht über die bestehende Zentren- und Standortstruktur Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2012 definiert mit dem Ortszentrum Neuenkirchen einen zentralen Versorgungsbereich innerhalb des Gemeindegebietes. Darüber hinaus ist mit dem Standort Gewerbegebiet Süd/Eschenstraße ein Sonderstandort ausgewiesen worden. In Neuenkirchen wird auch zukünftig das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 ausgewiesene Ortszentrum als zentraler Versorgungsbereich definiert, da der Standortbereich die Anforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich nach wie vor erfüllt. So konnte das Ortzentrum aufgrund der Einzelhandelsentwicklung auf dem Hecking-Gelände seine Versorgungsfunktion insbesondere im kurzfristigen Bedarfsbereich weiter ausbauen. Weiter wird analog zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 mit dem Gewerbegebiet Süd/Eschenstraße ein Sonderstandort für Neuenkirchen festgelegt. Die Zentren- und Standortstruktur bleibt gegenüber dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 damit bestehen (s. nachfolgende Abbildung). 33

42 Abbildung 8: Die Zentren- und Standortstruktur in der Gemeinde Neuenkirchen Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/2017; Kartengrundlage: Gemeinde Neuenkirchen. 34 Fortschreibung des Zentrenkonzepts

43 6.2 Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen (Bestandsstrukturen) Im folgenden Kapitel wird der zentrale Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen hinsichtlich städtebaulich-funktionaler Kriterien analysiert und bewertet. Darauf aufbauend werden zielorientierte Empfehlungen für die künftige Weiterentwicklung des Ortszentrums vorgestellt. Die Ergebnisse werden sofern möglich mit den Analysen der Bestandserhebungen aus den Jahren 2007 und 2011 verglichen und die wesentlichen Veränderungen dargestellt. Darüber hinaus werden die Ergebnisse aus dem Bericht Neuenkirchen Evaluierung Ortszentrenentwicklung hinzugezogen 16. Die Bestandserhebung für den vorgenannten Bericht wurde im Mai 2015 durchgeführt. Darüber hinaus wurde zur Evaluierung der Ortszentrenentwicklung im Dezember 2015 eine Passantenbefragung im Ortszentrum von Neuenkirchen durchgeführt. Einzelhandelsbesatz Das Ortszentrum liegt zentral im Ortsteil Neuenkirchen. Insgesamt sind im zentralen Versorgungsbereich Ortszentrum 41 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von rd m² verortet. Somit sind rd. 45 % aller Einzelhandelsbetriebe und rd. 20 % der gesamten Verkaufsfläche in Neuenkirchen im Ortszentrum verortet. 16 Stadt + Handel

44 Tabelle 7: Aktuelle Angebotssituation und Angebotsentwicklung seit 2007 im Ortszentrum Neuenkirchen EHZK Neuenkirchen 2007 Fortschreibung EHZK Neuenkirchen 2012 Evaluierung Ortszentrenentwicklung 2015 Fortschreibung EHZK Neuenkirchen 2017 Anzahl Betriebe* Differenz (im Vergleich zur vorhergehenden Erhebung) Gesamtverkaufsfläche (in m²*) Differenz (im Vergleich zur vorhergehenden Erhebung) Anzahl zentrenergänzender Nutzungen Anzahl Leerstände Erhebung 2007 Erhebung 2011 Erhebung 2015 Erhebung Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Einzelhandelsbestandserhebungen Stadt + Handel 06/2017, Stadt + Handel 2015, 2011, 2007; *ohne Leerstände. Die Betriebsanzahl im Ortszentrum zeigt sich im zeitlichen Verlauf zunächst relativ stabil, wobei in den vergangenen zwei Jahren eine durchaus auffällige Abnahme auszumachen ist. Die Gesamtverkaufsfläche hat sich seit dem Jahr 2007 aufgrund der Einzelhandelsentwicklung auf dem Hecking-Gelände auf rd m² erhöht. Im Vergleich zur Bestandserhebung im Jahr 2015 ist die Verkaufsfläche jedoch geringfügig zurückgegangen. Die größten Betriebe im Ortszentrum Neuenkirchen sind die Lebensmittelmärkte Edeka, Lidl und K+K sowie der Baumarkt Werkers Welt, der Drogeriefachmarkt Rossmann, das Fahrradgeschäft Zweirad Heemann und der Bekleidungsdiscounter Kik. Gegenüber dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 konnten im Zuge der Entwicklung des Hecking-Geländes mit dem Lebensmittelvollsortimenter Edeka, dem Drogeriefachmarkt Rossmann und dem Baumarkt Werkers Welt weitere strukturprägende Anbieter im Ortszentrum angesiedelt werden, denen sowohl im Einzelnen als auch im Verbund mit den weiteren Frequenzbringern eine besonders hohe städtebaulich-funktionale Bedeutung zukommt. Für das Ortszentrum ist allerdings weiterhin auch die überwiegend kleinteilige Einzelhandelsstruktur insbesondere im Kernbereich des Ortszentrums prägend (s. Abbildung 11). Der Angebotsschwerpunkt im Ortszentrum Neuenkirchen liegt gemessen an der Verkaufsfläche mit rd m² im Bereich Nahrungs- und Genussmittel, was insbesondere in dem Vorhandensein von drei strukturprägenden Lebensmittelmärkten und einem Getränkemarkt 36 Fortschreibung des Zentrenkonzepts

45 begründet ist. Analog zur Bestandserhebung im Jahr 2015 verzeichnen nachfolgend die Warengruppen Bekleidung mit rd m², Baumarktsortiment i.e.s. mit rd. 990 m² und Drogerie/Parfümerie/Kosmetik, Apotheken mit rd. 880 m² die nächstgrößeren Verkaufsflächen im zentralen Versorgungsbereich. Gegenüber der Bestandserhebung 2011 ist insbesondere der Angebotsausbau in der Warengruppe Baumarktsortiment i.e.s. auffällig. Im Zuge der Betriebsaufgabe eines inhabergeführten Fachgeschäftes fand ein Verkaufsflächenrückgang dagegen insbesondere in der Warengruppe PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher statt. Die Verkaufsflächenausstattung in den übrigen Warengruppen zeigt sich gegenüber der Bestandserhebung 2015 stabil (s. nachfolgende Abbildung). Abbildung 9: Einzelhandelsangebot nach Verkaufsfläche in m² im Ortszentrum Neuenkirchen Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Einzelhandelsbestandserhebungen Stadt + Handel 06/2017, Stadt + Handel 2015, 2011, 2007; Verkaufsfläche 10 m² gerundet. Die Passantenbefragung, die im Rahmen der Evaluierung der Ortszentrenentwicklung durchgeführt wurde, unterstreicht die stabile Einzelhandelsentwicklung im Neuenkirchener Ortszentrum. Anhand der Befragungsergebnisse [von 12/2015] wird deutlich, dass rd. 61 % der Passanten den Aspekt Einkaufen in Neuenkirchen mit sehr gut bzw. gut bewertet hat und somit mehr 37

46 als die Hälfte der Passanten den Einkaufsstandort Neuenkirchen positiv bewerten. Im Durchschnitt wird eine Note von 2,3 erreicht, so dass insgesamt eine gute Bewertung dieses Aspekts durch die Passanten erfolgt ist. Im Vergleich zu der Befragung aus dem Jahr 2010 hat sich eine deutliche Verbesserung in der Wahrnehmung des Aspektes Einkaufen der Kunden ergeben; im Jahr 2010 erreichte der Aspekt Einkauf lediglich eine Durchschnittsnote von 2,9 und wurde von lediglich rd. 34 % mit sehr gut, bzw. gut bewertet. Aus Sicht der befragten Passanten ist demnach eine sehr deutliche Verbesserung festzustellen, was maßgeblich auf die Entwicklung des Hecking-Geländes zurückzuführen sein dürfte. Die ebenfalls signifikant besser bewertete Optimierung der Verkehrsanbindung könnte auf die durch die Hecking-Entwicklung entstandenen zusätzlichen Parkplätze zurückzuführen sein. Bei den weiteren Aspekten [Freizeit und Wohnqualität] wird von den befragten Passanten überwiegend eine gute bis befriedigende Bewertung erzielt. Die Ergebnisse stehen überwiegend in Einklang mit den Befragungsergebnissen aus dem Jahr (Stadt + Handel 2016, S. 21). Insgesamt generiert sich das Einzelhandelsangebot im Ortszentrum Neuenkirchen in der Summe überwiegend aus Sortimenten des kurzfristigen Bedarfsbereichs (rd. 50 %), schwerpunktmäßig auf die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel. Auf Angebote des mittelfristigen Bedarfsbereichs entfallen aktuell rd. 42 % der Verkaufsfläche, wobei insbesondere dem innerstädtischen Leitsortiment Bekleidung sowie der Warengruppe Baumarktsortiment i. e. S. eine hohe Bedeutung zukommt. Güter des langfristigen Bedarfsbereichs nehmen rd. 8 % an der Gesamtverkaufsfläche im Ortszentrum ein, wobei die Verkaufsflächenanteile zum größten Teil durch die Warengruppen medizinische und orthopädische Artikel/Optik, Elektro/Leuchten/Haushaltsgeräte und neue Medien/Unterhaltungselektronik gebildet werden. Im Vergleich zur Bestandserhebung 2015 zeigen sich die Verkaufsflächenanteile der jeweiligen Bedarfsgruppen an der Gesamtverkaufsfläche im Ortszentrum Neuenkirchen relativ stabil. Zentrenergänzende Funktionen Das Einzelhandelsangebot im zentralen Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen wird durch 40 Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe allein in Erdgeschosslage ergänzt, welche die Gesamtfunktionalität des zentralen Versorgungsbereichs deutlich fördern. Besondere Bedeutung kommt dabei den Gastronomiebetrieben sowie den einzelhandelsnahen Dienstleistungen wie Friseuren, Banken, Reisebüros, Reinigungen etc. zu. Es besteht prinzipiell eine wichtige Kopplungsbeziehung zwischen der Tätigung eines Einkaufs und dem Aufsuchen eines Dienstleistungs- oder Gastronomieangebots, so dass diese Einrichtungen zur Attraktivierung und Belebung des Ortszentrums beitragen. Die zentrenergänzenden 38 Fortschreibung des Zentrenkonzepts

47 Funktionen sind räumlich ausgewogen über den zentralen Versorgungsbereich verteilt. Dennoch kann im Verlauf der Emsdettener Straße ein Schwerpunktraum im Bereich der zentrenergänzenden Funktionen ausgemacht werden. Insgesamt hat die Zahl der zentrenergänzenden Funktionen im Vergleich zur Bestandserhebung 2015 um rd. 15 % abgenommen. Ladenleerstand Im Ortszentrum Neuenkirchen standen zum Zeitpunkt der aktuellen Bestandsaufnahme insgesamt zehn Ladenlokale leer. Damit hat sich die Anzahl der Leerstände seit 2007 verdoppelt. Bei den Leerständen handelte es sich überwiegend um kleinflächige Ladenlokale, die den Flächenansprüchen aktueller Betreiber nur noch bedingt entsprechen. Eine räumliche Konzentration der Leerstände lässt sich nicht feststellen, so dass sie aus Kundensicht nicht besonders ins Auge und keine unmittelbar qualitativ negativen Eindrücke im Sinne eines Trading-Down -Prozesses vermitteln. Es ist jedoch hinzuzufügen, dass die Anzahl der Leerstände entsprechend zunehmen würde, sofern weitere aktuell leerstehende Ladenlokale nicht einer Zwischennutzung (z.b. Ausstellungsräume für Kunst) unterliegen würden. 6.3 Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen (Entwicklungsziele) Die insgesamt positive Entwicklung des Ortszentrums bedarf aus Sicht von Stadt + Handel in den kommenden Jahren einer intensiven weiteren Pflege. Die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel im Ortszentrum sind zwar aktuell als stabil zu bewerten, allerdings verpflichten das Wachstum des Online-Handels, Entwicklungen in Nachbarkommunen (bspw. bereits bestehendes Einkaufscenter in Rheine, Erweiterungsbestrebungen DOC Ochtrup) sowie allgemeine strukturelle Trends im Handel (Konzentration, Nachfolgeherausforderung etc.) zu einem stetigen Bemühen um den Ortskern Neuenkirchens. Im Hinblick auf die Formulierung passgenauer Entwicklungsziele und der konkrete Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches haben sich seit 2012 Veränderungen ergeben: Es ist eine rückläufige Einzelhandelsfunktion in den Randlagen, bspw. Emsdettener Str. festzustellen. Es gibt größere Ergänzungsbereiche ohne Einzelhandelsfunktion (insb. Bereiche südliche der Kirche, Friedenstr.). Es ist eine Herausbildung der angestrebten Polstruktur (Hecking Hauptstr. K+K/LIDL) auszumachen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt Stadt + Handel unter Einbezug der Ergebnisse der Strukturanalysen und des ermittelten absatzwirtschaftlichen Entwicklungsrahmens: Eine deutliche Fokussierung der Einzelhandelsentwicklung auf die Achse Hecking Hauptstr. LIDL/K+K, 39

48 für die übrigen Lagen (insb. Emsdettener Str.) eine Konzentration auf zentrenergänzende Nutzungen, auch Wohnen, und die städtebaulich-funktionale Verknüpfung zwischen den Nahversorgungspolen und dem Ortszentrum voranzutreiben. Hier sind sehr gute Ansätze wie die Umgestaltung des Ratshausumfeld, die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftshauses im Zwischenbereich zu Hecking bereits umgesetzt worden. Des Weiteren sollten die Stärkungsmaßnahmen für den nördlichen Nahversorgungspol (K+K/LIDL) konsequent fortgesetzt werden (bspw. die Etablierung eines seit längerem diskutierten Ärztehauses, die Ergänzung um weitere frequentierte Nutzungen, die Optimierung der Standortrahmenbedingungen (K+K/LIDL) Somit ist eine zusätzliche Attraktivierung des Bereiches Hecking eher kritisch zu würdigen. Einzig die Verlagerung des ALDI auf das Hecking-Gelände wird als Option angesehen, da somit eine bessere Integration in die Ortszentrenstruktur erreicht werden könnte. Für diese Entwicklung werden jedoch sehr konkrete Empfehlungen formuliert (s.u.) Für die gewachsenen Lagen im Ortszentrum empfiehlt sich darüber hinaus eine gemeinsame Arbeit im Bestand mit den Händlern und Eigentümern, bspw. Online- Strategie, Nutzungs- und Branchenmixentwicklung, Leerstandsmanagement, City- Management, aktive Betreiberakquise, Immobilien- und Standortgemeinschaft etc. 6.4 Einordnung der Verlagerung des Aldi Marktes an die Industriestr. (Hecking-Fläche) Der an der Bahnhofstraße ansässige Aldi Markt erwägt weiterhin eine Verlagerung an den Standort Hecking (siehe dargestellte Optionsfläche in Abbildung). Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Vergrößerung von 800 auf m² VKF angestrebt. Stadt + Handel hat anhand von ausgewählten Kriterien untersucht, ob die Verlagerung einen insgesamt städtebaulichfunktional zielführenden Beitrag liefern kann: Beitrag zur quantitativen Nahversorgung? Neuenkirchen verfügt über ein hohes quantitatives Ausstattungsniveau (0,49 m² VKF/EW) und eine nahezu angemessene Zentralität (98%). Durch die Aldi Verlagerung/Erweiterung wird es überwiegend zu Umverteilungen in Neuenkirchen kommen und realistischerweise nur zu einer geringe Steigerung der Zentralität. Insofern ist im Falle einer Realisierung eine sehr genaue Prüfung der Auswirkungen erforderlich. Beitrag zur räumlichen Nahversorgung? 40 Fortschreibung des Zentrenkonzepts

49 Abbildung 10: Veränderung der räumlichen Nahversorgungsfunktion in Neuenkirchen durch eine Aldi Verlagerung Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/2017; Kartengrundlage: Gemeinde Neuenkirchen. Es ergibt sich keine Verschlechterung der räumlichen Nahversorgung durch eine mögliche Aldi-Verlagerung. Bereits im EHK 2012 wurde dem Aldi Markt eine geringe Nahversorgungsfunktion attestiert. Beitrag zur qualitativen Nahversorgung? Durch eine Erweiterung und Verlagerung kann der Discounter langfristig am Standort Neunkirchen gesichert werden. zudem ist die Umsetzung eines modernen Filialkonzepts möglich. Insofern liefert die Verlagerung einen Beitrag zur qualitativen Nahversorgung. Beitrag zur Zentrenentwicklung? Grundsätzlich besteht durch die Integration eines bisher nicht im Ortszentrum verorteten Nahversorgers die Chance zur Manifestierung der angestrebten Polstruktur des Ortszentrums. Es besteht die Chance zur Gewinnung zusätzlicher Frequenzen an einem städtebaulich gewünschten Standort (bzgl. Synergieeffekte; siehe Evaluationsbericht 2016). Allerdings besteht auch die Gefahr der Ausbildung eines funktionalen Übergewichtes gegenüber dem nördlichen Pol. Dieses Risiko ist im Weiteren sehr genau zu analysieren und durch eine konkrete Auswirkungsanalyse zu bewerten. Empfehlungen Stadt + Handel empfiehlt der Gemeinde Neuenkirchen, die Verlagerung planerisch zu unterstützen, sofern die o.g. Risiken für den nördlichen Zentrenpol und die bestehenden Betriebe im ZVB möglich gering gehalten werden können. Dies bedarf: einer konkreten absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungsbewertung einer Aldi Verlagerung sowohl auf den nördlichen Zentrenbereich, den integrierten Netto Markt als auch den K+K-Markt in St. Arnold. 41

50 der Herausarbeitung einer verträglichen Dimensionierung für die künftige Aldi Verkaufsfläche. der Überlegung, die zentrenrelevanten Sortimente im Aldi Markt auf das heutige Maß zu begrenzen. der Sicherstellung einer Nachnutzung am derzeitigen Aldi-Standort durch einen Einzelhandelsbetrieb mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment oder eine Nicht- Einzelhandelsnutzung, um städtebaulich negative Folgen insbesondere für den zentralen Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen auszuschließen. der parallelen Überlegung zu weiteren Stärkungsmaßnahmen für den nördlichen Zentrenbereich und die Hauptlage des ZVB (s.o.), um etwaige Auswirkungen dadurch abzumildern. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufnahme des Planstandortes für Aldi in den ZVB möglich und in folgender Abgrenzung des ZVB berücksichtigt. 6.5 Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen (Abgrenzung und Lagedifferenzierung) Aufbauend auf den vorgenannten Analysen und Empfehlungen ergibt sich die folgende Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Ortszentrum Neuenkirchen: 42 Fortschreibung des Zentrenkonzepts

51 Abbildung 11: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches Ortszentrum Neuenkirchen (Zielkonzept) Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/2017; Stadt + Handel 2012, Kartengrundlage: Gemeinde Neuenkirchen. Der zentrale Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen ist weiterhin kein homogenes Gebilde, sondern kann nach wie vor in verschiedene Lagen differenziert werden. Die Einordnung erfolgt anhand der städtebaulichen und der handelsprägenden Struktur sowie der spezifischen Entwicklungszielstellungen. Das Ortszentrum umfasst somit im Wesentlichen die Hauptgeschäftslage des Einzelhandels ( Erlebniseinkauf ) im Bereich der Hauptstraße bis zur Einmündung Emsdettener Straße. Nördlich der Hauptgeschäftslage schließt der Pol Nahversorgung-Nord ( Versorgungseinkauf ) an und endet an der Gebäude- und Grundstücksgrenze des Lebensmitteldiscounters Lidl. Südlich an die Hauptgeschäftslage grenzt der funktionale Ergänzungsbereich mit verstärkter Wohnfunktion an. Dieser umfasst den historischen Kirchplatz sowie den Bereich der Emsdettener Straße zwischen Hauptstraße und Josefstraße/Mesumer Straße. Aufgrund seiner Scharnierfunktion zwischen der Hauptgeschäftslage und dem Fachmarktstandort Hecking wird weiterhin der westliche Abschnitt der Hauptstraße analog zum Einzelhandelsund Zentrenkonzept 2012 als Bestandteil des zentralen Versorgungsbereichs ausgewiesen 43

52 und nimmt dort die nördlich und südlich angrenzenden Gebäude auf. Im Süden wird weiterhin der Pol Nahversorgung-Süd ( Versorgungseinkauf und ergänzendes Angebot) als Bestandteil des Ortszentrums definiert. In diesem Bereich bilden der Straßenverlauf der Wettringer Straße sowie der Straße Im Heithok das Ende des zentralen Versorgungsbereiches. Gegenüber dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 wird im Sinne der perspektivischen Fortentwicklung des Ortszentrums die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches im Süden zudem um die Potenzialfläche im Kreuzungsbereich Industriestraße/Pastorskamp erweitert. [Die damit zusammenhängende] bereits 2011 diskutierte Verlagerung des Lebensmitteldiscounters ALDI aus der bestehenden Einzellage zum Standort Hecking kann aus fachgutachterlicher Sicht weiterhin angedacht werden, da der ALDI bereits heute erhebliche Frequenzen für das Ortszentrum auslöst und durch eine Verlagerung auf die Hecking-Fläche noch besser in die Ortszentrenstruktur integriert werden könnte. In diesem Zusammenhang wäre jedoch eine nicht-nahversorgungs- und nicht-zentrenrelevante Nachnutzung des jetzigen ALDI Standortes sicherzustellen. (Stadt + Handel 2016, S. 32. Vgl. Stadt + Handel 2012, S. 25 f.). Neben der dargestellten Aufnahme der potenziellen Entwicklungsfläche im südlichen Bereich des Ortszentrums ergeben sich wesentliche Veränderungen gegenüber der Abgrenzungsempfehlung aus dem Jahr 2012 im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Alphons-Hecking-Platz. In diesem Bereich wird der zentrale Versorgungsbereich um das neu entstandene Wohn-und Geschäftshaus erweitert. Der Neubau erzeugt Passantenfrequenzen und ist aufgrund der Umgestaltung des Rathausumfelds räumlich gut integriert und dient einer Attraktivierung der Wegebeziehungen vom südlichen Nahversorgungspol über die Hauptgeschäftslage hin zum nördlichen Nahversorgungspol. Des Weiteren ist der südlich an die Hauptgeschäftslage bzw. an den Kirchplatz angrenzende Bereich (ehemals Verknüpfungslage zwischen Hauptgeschäftslage und Fachmarktstandort Hecking ) im Bereich der Friedenstraße/Josefstraße aufgrund fehlender Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandel zukünftig nicht mehr als Bestandteil des zentralen Versorgungsbereichs definiert. Neben der räumlichen Abgrenzung erfolgt im Zuge der Konzeptfortschreibung auch eine Anpassung der funktionalen Lagebereiche innerhalb des Ortszentrums. So wird der Bereich entlang der Hauptstraße zwischen Gartenstiege und Friedensstraße aufgrund seiner erhöhten Dichte an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben künftig als Hauptgeschäftslage eingestuft. Dagegen wird der Bereich Emsdettener Straße/Kirchplatz aufgrund des dortigen Bedeutungsverlusts des Einzelhandels im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts als funktionaler Ergänzungsbereich mit potenziell verstärkter Wohnfunktion bewertet. Gemäß Bestandserhebung 2017 ist für diesen Bereich aktuell ein hoher Nutzungsanteil von zentrenergänzenden Funktionen in Erdgeschosslage 44 Fortschreibung des Zentrenkonzepts

53 prägend. Die zentrenergänzenden Funktionen werden dabei lediglich durch drei Einzelhandelsbetriebe ergänzt. Darüber hinaus sind in diesem Lagebereich gegenwärtig drei Ladenleerstände verortet. Auch die Ergebnisse von Passantenfrequenzzählungen aus den Jahren 2014 und 2015 verweisen auf eine geringere Funktionalität dieses Bereiches. 45

54 7 Fortschreibung des Nahversorgungskonzepts 7.1 Analyse der Nahversorgungssituation Neuenkirchen verfügt gesamtgemeindlich über eine durchschnittliche Verkaufsfläche je Einwohner von rd. 0,49 m² innerhalb der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel und liegt oberhalb des Bundesdurchschnitts von rd. 0,40 m² (vgl. folgende Tabelle). Tabelle 8: Ausstattungskennziffern Nahrungs- und Genussmittel (NuG) in Neuenkirchen gesamt Stadt + Handel 2011 Stadt + Handel 2017 Veränderung VKF-Ausstattung NuG rd m² rd m² m² VKF-Ausstattung NuG je Einwohner rd. 0,37 m² rd. 0,49 m² + 0,12 m² Einzelhandelsrelevante Kaufkraft NuG rd. 27,6 Mio. rd. 31,9 Mio. + 4,3 Mio. Jahresumsatz NuG rd. 24,3 Mio. rd. 31,4 Mio. + 7,1 Mio. Zentralität NuG rd. 88 % rd. 98 % + 10 % Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 03/2011 und 06/2017; Nahrungs- und Genussmittel inkl. Lebensmittelhandwerk und Getränke; Eigene Berechnungen. Im Vergleich zum Jahr 2011 haben sich die Ausstattungskennziffern aufgrund der Ansiedlung eines Edeka-Lebensmittelmarktes und eines Getränkemarktes auf dem ehemaligen Hecking- Gelände deutlich positiv entwickelt. Die Betriebsaufgaben von insgesamt zwei Schlecker-Filialen konnten durch die Ansiedlung des Drogeriefachmarkts Rossmann kompensiert werden. Die Zentralität in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel ist, entsprechend des Verkaufsflächenwachstums, um rd. zehn Prozentpunkte auf rd. 98 % gestiegen. Damit wird die sortimentsbezogene Kaufkraft nahezu vollständig durch Angebote in Neuenkirchen gebunden. Im Sortiment Drogeriewaren liegt die Zentralität bei rd. 97 % (rd %). Versorgungskriterien für die Nahversorgung In die räumliche Analyse der Nahversorgungsangebote werden alle Lebensmittelmärkte mit über 400 m² Verkaufsfläche eingestellt, da anzunehmen ist, dass ab dieser Angebotsgröße ein ausreichendes Vollsortiment insbesondere der Sortimentsgruppe Nahrungs- und Genussmittel handelsseitig bereitgestellt werden kann. Um die Versorgungsqualität und die räumliche Erreichbarkeit der Angebote zu verdeutlichen, sind die Nahbereiche der relevanten Lebensmittelmärkte mit einem Radius von m Luftlinie um die Angebotsstandorte herum gekennzeichnet. Sofern Siedlungsbereiche in einem solchen Nahbereich liegen, kann dort von einer ausreichenden Nahversorgung ausgegangen werden. In 46 Fortschreibung des Nahversorgungskonzepts

55 Gebieten außerhalb dieser gekennzeichneten Bereiche ist die Nahversorgungssituation hinsichtlich der räumlichen Erreichbarkeit bereits als nicht mehr optimal zu werten. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über das Grundgerüst der derzeitigen Nahversorgungsstruktur in Neuenkirchen. Räumliche Nahversorgungsstruktur in der Gemeinde Neuenkirchen In der Gemeinde Neuenkirchen sind insgesamt vier Lebensmittelsupermärkte und drei Lebensmitteldiscounter verortet. Der Hauptsiedlungsbereich von Neuenkirchen verfügt gegenwärtig über eine größtenteils flächendeckende räumliche Nahversorgung. Allerdings besteht ein räumliches Nahversorgungsdefizit im Südwesten des Ortsteils Neuenkirchen. Im vom Hauptsiedlungsbereich abgesetzten Ortsteil St. Arnold sichert ein Lebensmittelsupermarkt die fußläufige Nahversorgung der Bevölkerung. Abbildung 12: Die Nahversorgungsstruktur im Überblick Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/2017; Kartengrundlage: Gemeinde Neuenkirchen. 47

56 Im Zuge der angesprochenen Ansiedlung eines Edeka-Marktes und eines Getränkemarktes konnte gegenüber der Bestandserhebung 2011 neben der quantitativen Ausstattung im Bereich Nahrungs- und Genussmittel auch die qualitative Nahversorgung in Neuenkirchen optimiert werden. Eine grundlegende Verbesserung der räumlichen Nahversorgung ist aufgrund der räumlichen Nähe des neu angesiedelten Edeka-Marktes zum bestehenden K+K- Markt im Bereich der Industriestraße nicht gegeben. Empfehlungen zur zukünftigen Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsstrukturen werden in Kapitel 7.2 dargestellt. 7.2 Das Nahversorgungskonzept Vor dem Hintergrund der vorangegangenen Nahversorgungsanalyse werden im folgenden Kapitel ergänzend zum vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept 17 Empfehlungen zur Stabilisierung und Verbesserung der Nahversorgung in Neuenkirchen ausgesprochen. Abbildung 13: Empfehlungen zur Nahversorgung Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 06/ 2017; Kartengrundlage Gemeinde Neuenkirchen. Mit Ausnahme des Aldi-Marktes, dem aufgrund seiner Lage eine nur eingeschränkte Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung zu attestieren ist, übernehmen die bestehenden Lebensmittelmärkte im Ortsteil Neuenkirchen für die fußläufige Nahversorgung eine wichtige Funktion. Darüber hinaus wirken die im Ortszentrum Neuenkirchen verorteten 17 Vgl. dazu auch Stadt + Handel 2012, Fortschreibung des Nahversorgungskonzepts

57 Lebensmittelmärkte dort als bedeutende Frequenzbringer stabilisierend und begünstigend auf die benachbarten Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe. Vor diesem Hintergrund sollten die bestehenden Standorte der Lebensmitteldiscounter und Lebensmittelsupermärkte im Ortsteil Neuenkirchen langfristig im Bestand gesichert und ggf. gestärkt werden. Die bereits 2011 diskutierte Verlagerung des Lebensmitteldiscounters ALDI aus der bestehenden Einzellage zum Standort Hecking kann aus fachgutachterlicher Sicht unter Beachtung der in Kapitel 6.4 beschriebenen Rahmenbedingungen angedacht werden. Im vom Hauptsiedlungsbereich abgesetzten Ortsteil St. Arnold sichert ein Lebensmittelsupermarkt die fußläufige Nahversorgung der Bevölkerung, der in seinem Bestand zu sichern ist. Auch zukünftig ist die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereichs in St. Arnold nicht zu empfehlen, da mit rd Einwohnern nur eine geringe Mantelbevölkerung besteht. Gemäß 11 Abs. 3 BauNVO ist die Nahversorgung auch ohne zentralen Versorgungsbereich schützenswert und im Rahmen kommunaler Abwägungsprozesse zu beachten. Priorität sollte daher die Sicherung des Nahversorgungsangebots haben, die z. B. mit einer Erweiterung des bestehenden Supermarkts bis 800 m² VKF oder der Bereithaltung eines Alternativstandorts erfolgen könnte. Grundsätzlich bleibt die Empfehlung bestehen, Nahversorgungsentwicklungen an Standorten außerhalb der zuvor genannten Standortbereiche restriktiv zu handhaben, um eine primär auf das Ortszentrum und der Nahversorgung der Bevölkerung dienende Angebotsstruktur im Lebensmittelbereich aufrecht zu erhalten. (Stadt + Handel 2012, S. 29) Im Südwesten des Ortsteils Neuenkirchen besteht wie in Kapitel 7.1 aufgezeigt ein Defizit in der räumlichen Nahversorgung. Für betriebstypische Neuansiedlungen bestehen jedoch keine entsprechenden Rahmenbedingungen (insb. Kaufkraftpotenzial). Es ist zu erwarten, dass diese Siedlungsbereiche gegenwärtig insbesondere durch die bestehenden Nahversorgungsangebote im Hauptsiedlungsbereich mitversorgt werden. 49

58 8 Fortschreibung des Konzeptes für ergänzende Sonderstandorte Neben den zentralen Versorgungsbereich Ortszentrum Neuenkirchen wird im Zuge der Konzeptfortschreibung mit dem Gewerbegebiet Süd/Eschenstraße nach wie vor ein Sonderstandort ausgewiesen. Allgemein kann von Sonderstandorten dann gesprochen werden, wenn sie nicht über die Ausstattungs- und Strukturmerkmale von zentralen Versorgungsbereichen verfügen, überwiegend durch großflächige Einzelhandelsbetriebe geprägt sind, überwiegend nicht unmittelbar in Wohnsiedlungsbereiche eingebettet sind, ganz überwiegend für den autoorientierten Großeinkauf genutzt werden und nicht primär der Versorgung ihres Nahbereichs dienen, sondern wenn ihre Angebotsstruktur insbesondere auf größere Gemeindebereiche oder gar die gesamtgemeindliche oder überörtliche Versorgung ausgerichtet ist. 8.1 Empfehlungen zum Sonderstandort Gewerbegebiet Süd/Eschenstraße Die räumliche Festlegung und Funktion des Sonderstandorts Gewerbegebiet Süd/Eschenstraße im Standortgefüge der Gemeinde Neuenkirchen bleiben, wie im Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2007 beschlossen und 2012 fortgeschrieben, bestehen. 50 Fortschreibung des Konzeptes für ergänzende Sonderstandorte

59 Abbildung 14: Räumliche Festlegung des Sonderstandorts Gewerbegebiet Süd /Eschenstraße (Zielkonzept) Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 03/2011; Kartengrundlage: Gemeinde Neuenkirchen. Das Gebiet östlich der Eschenstraße (Garmö) liegt innerhalb eines GIB. In diesem Fall sind die Entwicklungen nur in Abstimmung mit den diesbezüglichen landesplanerischen Vorgaben möglich. Nachrichtlich ist zu erwähnen, dass sich die Anpassung in die Darstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) im Regionalplan 18 teilweise bereits in Umsetzung befindet. 18 Vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Neuenkirchen 2007, Kap

60 9 Fortschreibung der Sortimentsliste für Neuenkirchen Zur Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben ist die Definition der in Neuenkirchen als zentrenrelevant zu bewertenden Sortimente in Form einer Sortimentsliste erforderlich. Erst mit Vorliegen einer solchen Sortimentsliste kann die Bauleitplanung oder kann im Baugenehmigungsverfahren im Zusammenspiel mit den Ansiedlungsleitsätzen des Einzelhandelskonzepts festgestellt werden, ob ein geplantes Vorhaben oder eine Standortplanung den Zielen und Empfehlungen des Einzelhandelskonzepts entspricht. 9.1 Rechtliche Anforderungen Die Steuerungsempfehlungen des Einzelhandelskonzepts, die als Grundlage der Bauleitplanung dienen, müssen hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar und daher abschließend sein. Sortimentslisten, welche die Begriffe insbesondere, zum Beispiel bzw. beispielsweise enthalten, sind auch im Sinne der gängigen Rechtsprechung nicht hinreichend präzise und können zur bauleitplanerischen Steuerung nicht verwendet werden. Auch ein bloßer Rückgriff auf landesweite Sortimentslisten wäre nicht ausreichend. Vielmehr hat die planende Gemeinde sortimentsspezifisch und abschließend darzulegen, welche aktuellen örtlichen Gründe jeweils für oder gegen die Festlegung von Sortimenten in der Sortimentsliste sprechen Methodische Herleitung Bei der Herleitung der Sortimentsliste ist zum einen die Einzelhandelsbestandsstruktur von Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Verkaufsflächenanteile der Sortimente und der Sortimentsschwerpunkte nach städtebaulichen Lagen. Berücksichtigt werden sollten außerdem die Charakteristika (Besucherfrequenz, Integrationsfähigkeit, Kopplungsaffinität und Transportfähigkeit) der einzelnen Sortimente. Zudem ist es erforderlich, die künftigen Entwicklungsoptionen von Branchen und Standorten im Zusammenhang mit der Zielperspektive des Einzelhandelskonzepts zu beachten, um die Sortimente bezüglich ihrer Zentrenrelevanz festzulegen. Es können hierbei auch solche Sortimente als zentrenrelevant begründet werden, die noch nicht oder nur in geringem Maße in einem zentralen Versorgungsbereich vorhanden sind, die aber aufgrund ihrer strategischen Bedeutung künftig dort verstärkt angesiedelt werden sollen. 20 Bei der Bewertung der künftigen Zielperspektive ist allerdings zu beachten, dass die anzustrebende Entwicklung realistisch erreichbar sein sollte. Bei der Herleitung der Sortimentsliste ist außerdem zu beachten, dass Sortimente nicht nur für sich allein genommen bewertet werden sollten, sondern dass sich ihre Zentrenrelevanz 19 Zu dieser Anforderung liegt eine gefestigte landesgerichtliche Rechtsprechung vor, so z. B. OVG Münster Urteil vom A D 92/99.NE, gleichlautend auch VGH Baden-Württemberg Urteil vom AZ 8 S 1848/ Vgl. hierzu den BVerwG Beschluss vom AZ 4 BN sowie z. B. die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg Urteil vom AZ 3 S 1259/ Fortschreibung der Sortimentsliste für Neuenkirchen

61 oder Nahversorgungsrelevanz teilweise zusätzlich aus der Kopplung mit anderen Sortimenten begründet. Die nachstehende Tabelle fasst die Beurteilungskriterien für die Zentrenrelevanz von Sortimenten zusammen. Abbildung 15: Beurteilungskriterien für die Zentrenrelevanz von Sortimenten Zentrenrelevant sind in der Regel Sortimente, die einen zentralen Versorgungsbereich städtebaulich-funktional im Bestand strukturell prägen, die eine hohe Kundenfrequenz in einem zentralen Versorgungsbereich bewirken, die einen geringen Flächenanspruch haben und sich in einen Zentrumsbereich räumlich integrieren lassen, die für einen attraktiven Branchenmix und damit die Attraktivität eines Zentrums notwendig sind, die vom Kunden überwiegend auch ohne Pkw transportiert werden können, die in einem Zentrum kaum oder noch gar nicht angesiedelt sind, dort aber aufgrund der städtebaulichen Zielperspektive künftig stärker ausgebaut werden sollten. Zentren- und Nahversorgungsrelevant sind in der Regel Sortimente, die Merkmalen der Zentrenrelevanz entsprechen, die zugleich zu einem deutlichen Anteil ihres Bestands auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche in städtebaulich integrierten Lagen angesiedelt sind und dort zu einer flächendeckenden wohnortnahen Grundversorgung für die Wohnbevölkerung beitragen. Nicht zentren- und nicht zentren- und nahversorgungsrelevant sind in der Regel Sortimente, die zentrale Lagen nicht prägen, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit auch in städtebaulich nicht integrierten Lagen angeboten werden bzw. sich nicht für die Ansiedlung in zentralen Lagen eignen. Quelle: Eigene Darstellung. 53

62 Zusätzlich basiert die Herleitung der Sortimentsliste auf Inhalten und Aussagen des LEP NRW Im Rahmen des LEP NRW 2017 werden die folgenden Sortimente als zentrenrelevant definiert und sind entsprechend auch in der Neuenkirchener Liste als zentrenrelevante bzw. zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente definiert worden: und Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren Bücher Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel Haushaltswaren, Glas/ Porzellan/ Keramik Spielwaren Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel (ohne Teilsortimente Angelartikel, Campingartikel, Fahrräder und Zubehör, Jagdartikel, Reitartikel und Sportgroßgeräte) Elektrogeräte, Medien (=Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto - ohne Elektrogroßgeräte, Leuchten) Uhren, Schmuck Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant) (vgl. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen) 54 Fortschreibung der Sortimentsliste für Neuenkirchen

63 9.3 Die Sortimentsliste für Neuenkirchen Die Sortimentsliste gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2012 hat sich bewährt und bleibt demnach unverändert bestehen. Tabelle 9: Neuenkirchener Liste (einfache Darstellung) 21 Quelle: Darstellung auf Basis der Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 03/ Zur Detaildarstellung: vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Neuenkirchen 2007, Tabelle

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