Verjährungsunterbrechung durch Schuldanerkennung

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1 Verjährungsunterbrechung durch Schuldanerkennung HAVE Tagung vom 13. November 2018 Die Verjährung Antworten auf brennende Fragen zum alten und neuen Verjährungsrecht! Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Ulrichstrasse 14 CH-8032 Zürich kspartner.ch Unterbrechung durch Schuldanerkennung Art. 135 OR Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 2 1

2 Unterbrechung durch Schuldanerkennung Normzweck: Solange der Schuldner die Existenz einer Forderung anerkennt, soll die Verjährung nicht eintreten. Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 3 Sehr geehrter Herr Kollege Vorab möchte ich mitteilen, dass ich anstelle der CHF den Betrag von CHF an ihren Mandanten überwiesen habe. Dies jedoch ohne Präjudiz und ausschliesslich bezüglich des Unfalls vom Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 4 2

3 Schuldanerkennung Als Anerkennung einer Schuld gilt jedes Verhalten, das vom Gläubiger nach Treu und Glauben als Bestätigung seiner rechtlichen Verpflichtung aufgefasst werden kann (BGer 4C_ 134/2004; BGE 134 III 591). Ob dies zutrifft, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu bestimmen. Anerkennt ein Unternehmer den Bestand eines bestimmten Mangels, so kann dieses Zugeständnis unter Umständen eine Anerkennung der Haftung stillschweigend mitenthalten. Keine Anerkennung ist der Vorschlag, der Sache nachzugehen (Peter Gauch, Der Werkvertrag, 4. Aufl. 1996, S. 597 Rz. 2267). Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 5 Sehr geehrter Herr Kollege... Bezüglich der Bedeutung der Retraumatisierung möchte ich doch festhalten, dass das Stattfinden eines zweiten Ereignisses eine solche Wieder- (Re-) Traumatisierung bedeutet. Keinesfalls ist jedoch zwangsweise die Kausalität zum ersten Ereignis gegeben. Im vorliegenden Schadenfall stellt sich die Frage, ob es sich um einen neuerlichen Unfall oder um ein krankhaft bedingtes Ereignis handelt. Offenbar hat sich die UV für den Unfall entschieden. Die H3-Versicherung bestreitet die Kausalität zum ersten Ereignis. Der Beweis für die Kausalität ist zu erbringen. Insofern ist zu hoffen, dass ihr Mandant vom neuerlichen Ereignis möglichst bald und bestens genesen wird. Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 6 3

4 Schuldanerkennung Für die Unterbrechung der Verjährung genügt es, dass der Schuldner erklärt, unter gewissen Voraussetzungen zur Zahlung von weiteren Leistungen bereit zu sein und somit das Bestehen einer Restschuld nicht ausschliesst (BGE 134 III 591, E ). Dass er über deren Höhe im Ungewissen ist, schadet nicht, denn die Anerkennung der grundsätzlichen Schuldpflicht genügt. Sie braucht sich nicht auf einen bestimmten Betrag zu beziehen (BGE 110 II 176). Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 7 Sehr geehrter Herr Kollege... Im Hinblick auf die gelegentliche Erledigung des Falles weise ich auch nochmals darauf hin, dass - aus den besprochenen Gründen - kein Haushaltführungsschaden vorliegt. MFG Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 8 4

5 Materieller Umfang der Schuldanerkennung Wenn die Haftung dem Grundsatz nach anerkannt wird, gilt das grundsätzlich materiell für alle Forderungen aus dem Ereignis/Rechtsgrund. Ausnahmen: Anderslautende explizite Vorbehalte «ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» meist Floskel und kein expliziter Vorbehalt Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 9 Zahlungen als Anerkennungshandlungen Zahlungen: Zinszahlungen (vorbehaltlose Zahlung einer Zinsrate; BGE 115 II 335) Abschlagszahlungen (Teilzahlung, bei welcher der Schuldner zu erkennen gibt, dass eine Restschuld übrig bleiben soll) anders: Schlusszahlungen (Es wird zum Ausdruck gebracht, dass nichts mehr geschuldet ist, BGE 17 S. 745, E. 4) Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 10 5

6 Zahlung als Anerkennungshandlung Akontozahlung muss ausgerichtet werden. Die ledigliche Prüfung einer Akontozahlung reicht nicht (BGer 4A_590/2009, E. 4.5). Zahlung an Vertreter, z.b. Anwaltshonorar? Zahlungsangaben waren falsch? Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 11 Vielfalt von Schuldanerkennungen Die Aufzählung in Art. 135 OR ist nur beispielhaft und nicht abschliessend: Deckungszusagen Kostengutsprachen der Rechtsschutzversicherung (BGE 119 II 468, E. 2c; BGE 119 II 368, E. 7a). BGer 4A_276/2008: Telefonische Aussage des Schadeninspektors: «Wir sollten s besprechen und schauen, wie viel Sie noch zugut haben.» Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 12 6

7 Vergleichsverhandlungen BGer 4A_590/2009 Vergleichsverhandlungen unterbrechen nicht per se: «Haftung:... Im vorliegenden Fall ist meine Mandantin aufgrund der konkreten Ausgangslage bereit, sich im Rahmen vom 30 % an den finanziellen Folgen zu beteiligen. Dieses Angebot gilt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unpräjudiziell für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Akontozahlung: Damit ich Ihr Gesuch um eine Akontozahlung überprüfen kann, bitte ich Sie, mich mit der notwendigen Dokumentation zu bedienen.» Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 13 Form der Anerkennung Keine besondere Form gefordert, selbst wenn das Grundrechtsgeschäft einer Formvorschrift unterliegt. Die Anerkennung muss unmittelbar an der Gläubiger oder dessen Rechtsvertreter gerichtet sein und diesem zugehen (BGer 4C.134/2004; BGE 90 II 428, E. 11). Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 14 7

8 Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung Wortlaut von Art. 135 Ziff. 1 OR: Die Verjährung wird unterbrochen.... Grundsätzlich sollte die Schuldanerkennungshandlung während noch laufender Verjährung erfolgen. Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 15 Zeitpunkt der Schuldanerkennung Die Verjährung verunmöglicht nur die Klagbarkeit, die Forderung geht nicht unter. Handlung des Schuldners nötig, diese ist ja freiwillig (aber die Folgen treten unabhängig vom Willen ein, BGE 134 III 591 E ). Also muss auch eine Unterbrechungshandlung nach dem Eintritt der Verjährung möglich sein. Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 16 8

9 Zeitpunkt der Schuldanerkennung Vertrauensschutz: Berufung auf Vertrauensschutz nach Eintritt der Verjährung ist nicht möglich. Angebote ohne Anerkennung einer Rechtspflicht begründen keine Vertrauensgrundlage (BGer 4A_590/2009, E. 5.2). Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 17 Dauer der Unterbrechung Art. 137 Abs. 1 OR: Die klassischen Schuldanerkennungen lösen nochmals eine neue, gleich lange Frist aus. Urkundliche Anerkennungen unterbrechen die Verjährung für 10 Jahre (gleiche Anforderungen wie bei Art. 82 SchKG) - Schriftliche Bezifferung - Unterschriftlich anerkannt (BGE 113 II 264, E. 2d) Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 18 9

10 Dauer der Unterbrechung Tag der Unterbrechung wird beim Neubeginn nicht mitgezählt (KUKO OR-Robert K. Däppen, Art. 137 N 1). Vereinbarte Verjährungsunterbrechungen für eine längere Frist als nach Art. 137 OR sind als grundsätzlich verbindlich und zulässig zu betrachten, wenn sie die neu zu beginnende Frist nicht verkürzen und die Position des Gläubigers nicht verschlechtern. Jedoch max. für 10 Jahre. Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 19 Dauer der Unterbrechung Betreibung ohne Rechtsvorschlag / 10 Jährige Unterbrechung? Unterlassung des Rechtsvorschlages als Handlung zu bezeichnen ist fraglich. Unterscheiden ob provisorischer oder definitiver Rechtsöffnungstitel Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 20 10

11 Fazit Der Begriff der Schuldanerkennung im Bereich des Verjährungsrechts ist weit gefasst. Unsicherheit ist nicht klein. Daher: Sobald sich nur schon Fragen bezüglich der verjährungsunterbrechenden Wirkung stellen, ist diese anderweitig sicher zu stellen. Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht 21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ulrichstrasse CH-8032 Zürich kspartner.ch 11

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