Bericht zur Prüfung im September 2003 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bericht zur Prüfung im September 2003 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen)"

Transkript

1 Bericht zur Prüfung im September 003 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen Edgar Neuburger (München In der Zeit vom. bis 4. September 003 führte der Berichterstatter zusammen mit Herrn Dipl.-Math. Hartmut Engbroks ein Seminar Spezialwissen über Pensionsversicherungsmathematik durch, das vom IVS-Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung anerkannt wird. Im Anschluss an dieses Seminar bestand die Möglichkeit, vor dem IVS-Institut als Teil der Gesamtprüfung dieses Fachgebiet prüfen zu lassen. Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Teilprüfung stellt eine Prüfung im Sinne von 4 Abs. Buchst. b der Satzung der DGVFM bzw. im Sinne von 4 Abs. Buchst. b der Satzung der DAV dar und bot daher den Teilnehmern die Möglichkeit, eine der Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft in der DGVFM bzw. in der DAV zu erfüllen. Dieser Prüfung unterzogen sich 57 Teilnehmer, wovon 4 mit Erfolg bestanden haben. Die Prüfung bestand aus einer dreistündigen Klausur, in der vier Aufgaben zu lösen waren. Aufgaben und Musterlösungen und stammen von Herrn Hartmut Engbroks, Aufgaben und Musterlösungen 3 und 4 vom Berichterstatter. Insgesamt sollten mindestens 4 Punkte von möglichen Punkten erreicht werden. In Aufgabe konnten maximal 30 Punkte, in Aufgabe maximal 5 Punkte, in Aufgabe 3 maximal 3 Punkte und in Aufgabe 4 maximal 35 Punkte erreicht werden. In den Aufgaben bis 4 wurden auch jeweils die erreichbaren Höchstpunkte erreicht.. Aufgabe (30 Punkte a Geben Sie, ausgehend von der allgemeinen Formel für Anwartschaftsbarwerte der Pensionsversicherungsmathematik Formeln für den Barwert eines (genau x-jährigen Berechtigten für eine Anwartschaft auf jeweils folgende Leistungen an: i Lebenslängliche, jährlich vorschüssig zahlbare Altersrente ab Alter z mit einer Mindestlaufzeit von t Jahren ii unmittelbar nach Eintritt des Versorgungsfalls beginnende, ganzjährig vorschüssig zahlbare Invalidenrente mit einer Mindestlaufzeit von t und einer Höchstlaufzeit von s Jahren iii jeweils am 30. November eines Jahres fälliges Weihnachtsgeld an Invaliden- und Altersrentner. Voraussetzung ist, dass der Versorgungsfall (Invalidität oder Erreichen der Altersgrenze vor dem Zahlungstermin jeweils bereits eingetreten ist. b Geben Sie, ausgehend von der allgemeinen Formel für den Barwert einer laufenden Rente den Barwert für eine jährlich am Geburtstag des Rentners fällige Zahlung an. Anleitung: Gehen Sie zunächst davon aus, dass der Geburtstag mit dem Bewertungsstichtag zusammenfällt. Dann betrachten Sie den Fall, dass der Geburtstag vom Bewertungsstichtag abweicht. Schlagen Sie dann einen Formelansatz vor für den Fall, dass Ihnen in einem Bestand von Pensionsberechtigten nur das versicherungsmathematische Alter am Bewertungsstichtag bekannt ist. c Geben Sie, ausgehend von der allgemeinen Formel für den Barwert einer laufenden Rente den Barwert für eine jährlich am. April fällige Zahlung zum Bewertungsstichtag 3.. an. 77

2 Anleitung: Gehen Sie auch hier zunächst davon aus, dass der Geburtstag mit dem Bewertungsstichtag zusammenfällt. Dann betrachten Sie den Fall, dass der Geburtstag vom Bewertungsstichtag abweicht. Schlagen Sie dann einen Formelansatz vor für den Fall, dass Ihnen in einem Bestand von Pensionsberechtigten nur das versicherungsmathematische Alter am Bewertungsstichtag bekannt ist. Lösung: Zu a i t ω x B = z x p a x v z x v j + jp z v j j=t ii iii B = z x t jp a x i x+j v j L i x+j mit L i x = v B = z x s v j + jp a x i x+j v j L i x+j + z x p a x v z x L r x jp i x+j+ j=t v j mit L i x = v v j+ j 0 j+ p i x+j+ und L r x = α p r x v α jp r x+α v j mit α = Zeit vom Geburtstag bis zum nächsten 30.. j 0 Zu b Der Geburtstag fällt mit dem Bewertungsstichtag zusammen. Dann gilt für die Rente vom Jahresbetrag : ω x B = jp r x v j Der Geburtstag liegt um 0 < t < vom Geburtstag entfernt. Dann gilt für den Barwert der Rente vom Jahresbetrag : B = ω x j+tp r x v j+t Die versicherungstechnisch x-jährigen Rentner haben durchschnittlich zur Hälfte die Rente für das vollendete Alter x schon erhalten. Deshalb gilt für den Barwert: 77 B = ω x + jp r x v j j=

3 Zu c Der Geburtstag fällt mit dem Bewertungsstichtag zusammen. Dann gilt für die Rente vom Jahresbetrag : B = ω x j+ 4 p r x v j+ 4 Der Geburtstag weicht vom Bewertungsstichtag ab. Sei t die Zeit vom Bewertungsstichtag bis zur ersten Zahlung und s die Zeit vom Bewertungsstichtag bis zum nächsten Geburtstag. Dann gilt: ω x B = j+tp r x s v j+t Der genaue Geburtstag ist nicht bekannt. Drei Viertel der am 3.. eines Jahres versicherungstechnisch x-jährigen erhalten die erste Zahlung in / 4 Jahr, ein Viertel des Bestandes muss 5/4 Jahr warten. B = 3 ω x 4 j+ p r x v j+ 4 + ω x 4 4 j+ 5 p r x v j Aufgabe (5 Punkte Die (regulierte Pensionskasse Leberecht VVaG beauftragt Sie mit der Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens über den Jahresabschluss, einschließlich der Berechnung der Deckungsrückstellung. a Was ist der Inhalt des Gutachtens? b Welche Unterlagen fordern Sie an? c Geben Sie das Schema für eine (buchhalterische Analyse des Jahresergebnisses auf der Basis der Gewinn- und Verlustrechnung an. d Woran orientieren und wie gestalten Sie Ihren Vorschlag zur Gewinnverwendung? Lösung: Zu a Ein versicherungsmathematisches Gutachten für eine regulierte Pensionskasse enthält Auftrag, Stichtag, Grundzüge des Leistungsrechtes und der Finanzierung Datenbasis, Bestandstatistik Kontrolle der Rechnungsgrundlagen Überprüfung der Beitragskalkulation bei kollektiver Finanzierung Grundsätze und Formeln für die Berechnung der Deckungsrückstellung Darstellung der Ergebnisse in geeigneter Unterteilung Entwicklung von RfB und Verlustrücklage 773

4 Analyse des Überschusses Vorschlag zur Verwendung des Überschusses Testat Zu b Folgende Unterlagen sind erforderlich Satzung, AVB, Tarifbedingungen Technischer Geschäftsplan Daten zu sämtlichen bestehenden Versicherten Rohbilanz, vorläufige GuV Risikostatistik (Todes- und Invaliditätsfälle, ggf. Hinterbliebenendaten Vorgaben zu Wahlrechten bzgl. der Dotierung der Verlustrücklage Zu c Schema zur Analyse des Überschusses auf der Basis der GuV Ergebnis aus Kapitalanlagen: + Erträge aus Kapitalanlagen - Aufwendungen für Kapitalanlagen - rechnungsmäßige Verzinsung Ergebnis aus Verwaltungskosten + rechnungsmäßige Verwaltungskosten - tatsächliche Verwaltungskosten (Versicherungsbetrieb, Regulierungskosten Risikoergebnis + Bruttobeiträge - rechnungsmäßige Verwaltungskosten + rechnungsmäßige Verzinsung - Leistungen - Zuführung zur Deckungsrückstellung Sonstiges Ergebnis + sonstige Erträge - sonstige Aufwendungen Zu d Grundlage für den Vorschlag ist die Satzung der Pensionskasse. In Frage kommen in der Regel Leistungserhöhungen oder Beitragsherabsetzungen oder Barausschüttungen. Der Vorschlag zur Gewinnverwendung orientiert sich an den Entstehungsquellen des Überschusses. Soweit der Arbeitgeber die Beiträge aufbringt, sind die darauf entfallenden Überschüsse auch zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen oder personalwirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers einsetzbar. Die Vorschläge können sich auf allgemeine unbefristete Leistungserhöhungen oder strukturelle Verbesserungen oder auf befristete Leistungserhöhungen beziehen. Bei letzteren ist eine dauernde Erfüllbarkeit nach Rechnungsgrundlagen zweiter Ordnung nachzuweisen. 774

5 3. Aufgabe (3 Punkte Wir betrachten eine Aktivengesamtheit und hieraus ein beliebiges Mitglied. Seien auf der Basis eines geeigneten Wahrscheinlichkeitsraums (Ω, A, P, wie im Seminar und den Ihnen vorliegenden Unterlagen behandelt, die stetigen Zufallsgrößen X : X : definiert. Alter bei Eintritt der Invalidität Alter bei Eintritt des Todes. Interpretieren Sie die Wahrscheinlichkeiten i x = P {X min(x +, X X > x, X > x} qaa x = P {X < min(x +, X X > x, X > x} pa x = P {X > x +, X > x + X > x, X > x} i x+ = P {X min(x +, X X > x +, X > x + } = P {X < min(x +, X X > x +, X > x + } qaa x+ pa x+ = P {X > x +, X > x + X > x +, X > x + }. Beweisen Sie die Gleichung pa x pa x+ = p a x 3. Zeigen Sie, dass gilt: [ {X x + ] [ } {X X } {X x + ] } {X < X } = {X x + } {X x + } 4. Beweisen Sie auf der Basis von 3. die Gleichung 5. Beweisen Sie die Gleichung pa x = i x qaa x pa x qaa x+ = P {x + < X x +, X < X X > x, X > x} und interpretieren Sie diese Wahrscheinlichkeit. 6. Beweisen Sie die Gleichung qaa x + pa x qaa x+ = q aa x 7. Beweisen Sie, dass unter den Annahmen i x = i x und qaa x = qaa x gilt: qaa x+ = qaa x (i x + qx aa 775

6 Lösung: Zu. i x = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen Aktiven, bis zum Alter x + wegen Invalidität aus der Aktivengesamtheit auszuscheiden qaa x = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen Aktiven, bis zum Alter x + wegen Todes aus der Aktivengesamtheit auszuscheiden pa x = Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen Aktiven, das Alter x + in der Aktivengesamtheit zu erleben. i x+ = Wahrscheinlichkeit eines x + -jährigen Aktiven, bis zum Alter x + wegen Invalidität aus der Aktivengesamtheit auszuscheiden qaa = Wahrscheinlichkeit eines x + x+ -jährigen Aktiven, bis zum Alter x + wegen Todes aus der Aktivengesamtheit auszuscheiden pa = Wahrscheinlichkeit eines x + x+ -jährigen Aktiven, das Alter x + in der Aktivengesamtheit zu erleben. Zu. pa x pa x+ = P {X > x +, X > x + X > x, X > x} P {X > x +, X > x + X > x +, X > x + } }{{} P {X > x +, X > x + X > x +, X > x +, X > x, X > x} wegen {X > x +, X > x + } {X > x, X > x} = P {X > x +, X > x +, X > x +, X > x + X > x, X > x} = P {X > x +, X > x + X > x, X > x} wegen {X > x +, X > x + } {X > x +, X > x + } = p a x Zu 3. Es gilt: {X i x + } = [ {X i x + } {X X } ] [ {X i x + } {X < X } ], i =, {X i x + } = [ {Xi x + } {X X } ] [ {Xi x + } {X < X } ] i= i= i= Nun: {X x + } {X X } = {X X x + } {X x + } {X X } {X x + } {X < X } = {X < X x + } {X x + } {X < X } {X i x + } = [ {X x + } {X X } ] [ {X x + } {X < X } ] i= 776

7 Zu 4. pa x = P {X > x +, X > x + X > x, X > x} = P [ {X x + } {X x + } {X > x, X > x} ] Zu 5. = P [ {X x +, X X } {X x +, X < X } {X > x, X > x} ] nach 3. = P {X min (x +, X X > x, X > x} P {X < min (x +, X X > x, X > x} = i x qaa x, da {X x +, X X, X x +, X < X } = und X, X stetig. pa x qaa x+ = P {X > x +, X > x + X > x, X > x} X x +, X < X { }} { P { X < min(x +, X X > x +, X > x + }{{ } } P {X x +, X < X X > x +, X > x +, X > x, X > x} wegen {X > x +, X > x + } {X > x, X > x} = P {X > x +, X > x +, X x +, X < X X > x, X > x} = P {X > x +, x + < X x +, X < X X > x, X > x} = P {x + < X x +, X < X X > x, X > x}, da {x + < X x +, X < X } {X > x + } Interpretation: Wahrscheinlichkeit eines x-jährigen Aktiven, das Alter x + als Aktiver zu erleben und im. Halbjahr durch Tod als Aktiver aus der Aktivengesamtheit auszuscheiden. Zu 6. qaa x + pa x qaa x+ = P {x < X x +, X < X X > x, X > x} + P {x + < X x +, X < X X > x, X > x} nach 5. Nun: {x < X x + } {X < X } {x + < X x + } {X < X } = Und: [{x < X x + } {X < X }] [{x + < X x + } {X < X }] = [{x < X x + } {x + < X x + }] {X < X } = {x < X < x + } {X < X } 777

8 Es folgt: Zu 7. Aus qaa x + pa x qaa x+ = P {X < x +, X < X X > x, X > x} = qx aa folgt unter den getroffenen Annahmen q aa x = qaa x + pa x qaa x+ Nun ist nach 4.: qaa x+ = qaa x qaa x pa x = qaa x pa x x = x x = (i x + qx aa Es folgt: qaa x+ = qaa x (i x + qx aa 4. Aufgabe (35 Punkte In einem Land, in dem versicherungsmathematische Bewertungen nach rein versicherungsmathematischen Gesichtspunkten erfolgen, zahlt ein Unternehmen jährlich vorschüssig nach Gewinnlage Beiträge an einen Pensionsfond, der diese zu einem vereinbarten festen Zins anlegt und bei Eintritt eines vorzeitigen Versorgungsfalls durch Invalidität oder Tod als Aktiver bzw. ab Erreichen der Altersgrenze als Aktiver je nach Pensionsplan Leistungen erbringt. Die Leistung eines Pensionsplans ergeben sich in der Weise, dass ev. vorzeitige Leistungen in definierter Höhe vorgesehen sind und dass die Schlussleistung in der Weise ermittelt wird, dass insgesamt, also unter Berücksichtigung des Versorgungsfalles Erreichen der Altersgrenze als Aktiver, das Äquivalenzprinzip erfüllt ist, damit also zum Vertragsbeginn (Eintritt in das Unternehmen Leistungs- und Beitragsbarwert übereinstimmen. Es sind drei Pensionspläne vorgesehen. Wir betrachten für jeden Pensionsplan einen Berechtigten mit Eintrittsalter (Vertragsbeginn x, zu dessen Gunsten jährlich vorschüssig Beiträge m ˆP x 0, m = 0,..., n eingezahlt werden, wobei z das Pensionsalter und n : = z x darstellt. Hinweis: Beachten Sie, dass die Beiträge m ˆPx vorab nicht festliegen, sondern pro Jahr nach Gewinnlage des vorangegangenen Wirtschaftsjahres dem Pensionsfond nach Ermessen des Unternehmens gezahlt werden.. Pensionsplan : Zugesagt sei eine reine Altersrente ab Erreichen der Altersgrenze als Aktiver. Vorzeitige Leistungen sind nicht vorgesehen Geben Sie die Deckungsrückstellung m V x nach m Jahren, m = 0,..., n an.. Zeigen Sie, dass sich bei dieser Fallgestaltung der Barwert der Altersrente zu ˆL n x = rn n np a v k kp a ˆP x k x x ergibt.

9 . Pensionsplan : Als Leistung für den Fall der vorzeitigen Invalidität oder des vorzeitigen Todes als Aktiver wird bei Eintritt des Versorgungsfalles die Summe der eingezahlten Prämien m ˆPx gewährt.. Geben Sie die Deckungsrückstellung m V x nach m Jahren, m = 0,..., n an.. Bestimmen Sie den Barwert der Altersrente n ˆLx nach diesem Vertrag. 3. Pensionsplan 3 : In Anlehnung an eine gesetzliche Vorschrift eines fernen Landes wird als Leistung für den Fall der vorzeitigen Invalidität oder des vorzeitigen Todes bei Eintritt des Versorgungsfalles die Summe der zugesagten Beiträge, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden, gewährt. Gehen Sie davon aus, dass mit soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden die Risikoprämie gemeint ist. 3. Zeigen Sie, dass sich m ˆLx, m = 0,..., n in der Form ˆL m m x = q x+m (v m+ V x d kv x mit d = iv und q x = i x + qx aa darstellen lässt. 3. Geben Sie für m+ V x, m = 0,..., n eine Berechnungsvorschrift von der Form m+v x = f (m ˆP x, m V x, m V x,..., V x, 0 V x an. Lösung:. Gemäß der Formel für die prospektive Reserve stellt sich das Deckungskapital nach m Jahren, m = 0,,..., n auf mv x = rm mp a x m v k kp a x k ˆP x 0B P x. Der Prämienbarwert zum Beginn des Vertrages beträgt rückblickend nach n Jahren = n v k kp a ˆP x k x. Vorzeitige Leistungen sind nicht vorgesehen, also lautet der Leistungsbarwert zum Beginn des Vertrages 0 B x = v n np a ˆL x n x, wobei die Schlussleistung ˆL n x zu bestimmen ist. Mit o Bx P = n v k kp a ˆP x k x folgt aus dem Äquivalenzprinzip 0B x = 0 B P x : n ˆL x = rn np a x ( n υ k kp a ˆP x k x = la x lx+n a n r n k kp a ˆP x k x. Für das retrospektive Deckungskapital zum Stichtag mit Alter x + m, m = 0,..., n gilt: v m mp a x mv x = m Dabei gilt für k ˆLx mit q x : = i x + qx aa x : ˆL k k x = v v k kp a x j ˆP x (k ˆP x k ˆLx q x+k 779

10 Damit folgt: mv x = rm mp a x m k v k kp a x k ˆPx v qx+k j ˆP x, m = 0,,...n. Für die retrospektive Deckungsrückstellung nach n Jahren gilt: n υ n np a x nv x = υ k kp a ˆP n x k x v k kp a ˆL x k x = Bx P (B x υ n np a ˆL x n x = n ˆL x = n V x = rn np a x = v n np a x n ˆL x wegen B P x = B x n v k kp a x k ˆPx v q x+k k j ˆP x 3. m ˆL x = v qx+m ( m kpx S = = m m kpx S = v kp S x k+v x = v m+ V x + υ = v m+ V x d = v k+ V x k V x m kv x m kv x k= m kv x k= m kv x wegen 0 V x = 0 und d = iv = v k= ˆL m m x = v qx+m (v m+ V x d kv x k= 3. = mv x + m ˆPx = m ˆLx + v p a x+m m+v x m = v v qx+m m+ V x v d qx+m kv x + v p a x+m m+v x k= m = v (p a x+m + v qx+m m+ V x v d qx+m kv x mv x + m ˆPx + v d q x+m m+v x = r p a x+m + v qx+m a m k= kv x k= 780

Bericht zur Prüfung im Oktober 2005 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen)

Bericht zur Prüfung im Oktober 2005 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen) Bericht zur Prüfung im Oktober 2005 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen) Edgar Neuburger (München) In der Zeit vom 26. bis 28. September 2005 führte der Berichterstatter zusammen mit Herrn

Mehr

Bericht zur Prüfung im September 2004 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen)

Bericht zur Prüfung im September 2004 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen) Bericht zur Prüfung im September 2004 über Pensionsversicherungsmathematik (Spezialwissen) Edgar Neuburger (München) In der Zeit vom 27. bis 29. September 2004 führte der Berichterstatter zusammen mit

Mehr

Die Bewertung von Anwartschaften aktiver

Die Bewertung von Anwartschaften aktiver Die Bewertung von Anwartschaften aktiver Anwärter Wolfgang Draler Seminar Bakkalaureat TM (Finanz- und Versicherungsmathematik), LV 501.561 24. Mai 2007 Einleitung Einleitung Einleitung Einleitung Anwartschaftsbarwert

Mehr

DAV - Prüfung 24. Oktober 2009 Spezialwissen Pensionsversicherungsmathematik

DAV - Prüfung 24. Oktober 2009 Spezialwissen Pensionsversicherungsmathematik DAV - Prüfung 4 Oktober 009 Spezialwissen Pensionsversicherungsmathematik Aufgabe Wir betrachten einen Bestand von internen Anwärtern und wählen aus diesem Bestand einen internen Anwärter des Alters x

Mehr

a) Wir betrachten die folgenden Wahrscheinlichkeiten: Zeigen Sie mit Hilfe der Darstellung aus i) die erste Konsistenzgleichung:

a) Wir betrachten die folgenden Wahrscheinlichkeiten: Zeigen Sie mit Hilfe der Darstellung aus i) die erste Konsistenzgleichung: Aufgabe 1 (40 Punkte) Wir betrachten das im Repetitorium mit Modell der Richttafeln bezeichnete Bevölke- rungsmodell mit der Hauptgesamtheit Aktive und den beiden Ausscheideursachen Invali- dität und Tod.

Mehr

Pensions- und Hinterbliebenenversicherung

Pensions- und Hinterbliebenenversicherung 08. Jänner 2008 Überblick 1 Modell von Schärtlin Personengesamtheiten Übergangswahrscheinlichkeiten 2 Pension Überblick Modell von Schärtlin Personengesamtheiten Übergangswahrscheinlichkeiten Pension:

Mehr

Versicherungstechnik

Versicherungstechnik Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 37 Versicherungstechnik Übungsblatt 11 Abgabe bis zum Dienstag, dem 10.01.2017 um 10 Uhr im Kasten

Mehr

AUSZUG aus der Satzung

AUSZUG aus der Satzung AUSZUG aus der Satzung HINWEIS: Mit der ab dem 6. September 2016 in Kraft getretenen Einundzwanzigsten Änderung der Satzung im Punktesystem liegen der Erhebung des Finanzi e- rungsbeitrags der 63a und

Mehr

R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014

R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionsversicherung a.g. Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon (06 11) 5 33-0 Eingetragen beim Amtsgericht

Mehr

Versorgungskonzept. für Trägerunternehmen. SMARTpension über die Unterstützungskasse

Versorgungskonzept. für Trägerunternehmen. SMARTpension über die Unterstützungskasse SMARTpension über die Unterstützungskasse Aufgeschobene Rentenzahlung mit Hinterbliebenenversorgung im Kollektiv (SP17). Finanzierung in der Anwartschaftsphase über Rückdeckungsversicherungen für Unterstützungskassen.

Mehr

R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2017 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2016

R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2017 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2016 R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2017 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2016 R+V Pensionsversicherung a.g. Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon (06 11) 5 33-0 Eingetragen beim Amtsgericht

Mehr

Versicherungstechnik

Versicherungstechnik Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 20 Versicherungstechnik Übungsblatt 6 Abgabe bis zum Dienstag, dem 29.11.2016 um 10 Uhr im Kasten

Mehr

Mathematische Modelle in der Lebensversicherung

Mathematische Modelle in der Lebensversicherung 11.04.2018 Inhalt Vorstellung, Berufserfahrung Berufsbild Aktuar Grundbegriffe der Lebensversicherungsmathematik Berufsalltag als Mathematiker in der Lebensversicherung Vorstellung Name: wimmesberger@dagopt.com

Mehr

Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung, Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen

Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung, Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung, Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte

Mehr

Versicherungstechnik

Versicherungstechnik Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 9 Versicherungstechnik Übungsblatt 3 Abgabe bis Dienstag, dem 08.11.2016 um 10 Uhr im Kasten 19

Mehr

Deckungskapital. Proseminar Versicherungsmathematik. TU Graz. 11. Dezember 2007

Deckungskapital. Proseminar Versicherungsmathematik. TU Graz. 11. Dezember 2007 Deckungskapital Gülnur Adanç Proseminar Versicherungsmathematik TU Graz 11. Dezember 2007 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deckungskapital 2 1.1 Prospektive und Retrospektive Methode.................... 3 1.1.1

Mehr

Versicherungstechnik

Versicherungstechnik Operations Research und Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. P. Recht // Marius Radermacher, M.Sc. DOOR Aufgabe 16 Versicherungstechnik Übungsblatt 5 Abgabe bis zum Dienstag, dem 22.11.2016 um 10 Uhr im Kasten

Mehr

Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen

Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen gültig ab 1. Dezember 2014 INHALTSVERZEICHNIS I Zweck... 3 II Versicherungstechnische Rückstellungen... 4 Art. 1 Grundsatz... 4

Mehr

Versicherungsmathematisches Gutachten

Versicherungsmathematisches Gutachten Versicherungsmathematisches Gutachten über die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen der Paul Egon Muster GmbH 10815 Großstadtweiler Bilanzstichtag: 31.12.2013 Erstellt am 10.01.2014 Hafenstraße 33

Mehr

Bedeute auf einem geeigneten Wahrscheinlichkeitsraum (, A,P)

Bedeute auf einem geeigneten Wahrscheinlichkeitsraum (, A,P) Aufgabe 1 (insgesamt 48 Punkte) Bedeute auf einem geeigneten Wahrscheinlichkeitsraum (, A,P) M: Anzahl der vollendeten Jahre bis zum Tod eines x-jährigen Mannes, N: Anzahl der vollendeten Jahre bis zum

Mehr

Aktuarielle Fragestellungen des Versorgungsausgleichs

Aktuarielle Fragestellungen des Versorgungsausgleichs Aktuarielle Fragestellungen des Versorgungsausgleichs Korbinian Meindl Institut Prof. Neuburger & Partner GmbH 7. IVS-Forum in Köln, 25. September 2012 Agenda 7. IVS-Forum in Köln, 25. September 2012 1.

Mehr

Inhalt. Verwaltungsorgan der Gesellschaft Vorstand. Lagebericht Bericht des Vorstands

Inhalt. Verwaltungsorgan der Gesellschaft Vorstand. Lagebericht Bericht des Vorstands 2 Gruppen-Unterstützungskasse Hanseatischer Unterstützungsverein e.v. Inhalt. Inhalt. 3 3 Verwaltungsorgan der Gesellschaft Vorstand 4 4 Lagebericht Bericht des Vorstands 5 6 7 8 Jahresabschluss Bilanz

Mehr

F-Mathe-Klausur am

F-Mathe-Klausur am F-Mathe-Klausur am 19.07.2017 Aufgabe 1 Jemand zahlt bei 4% Zinsen p.a. im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2015 jeweils zu Beginn eines Monats 200 und im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 jeweils

Mehr

Auszug. Überprüfung der Pensionszusage. von Herrn Simon Sicher. Firma Muster GmbH, München. Seite 1 von PDF

Auszug. Überprüfung der Pensionszusage. von Herrn Simon Sicher. Firma Muster GmbH, München. Seite 1 von PDF Überprüfung der Pensionszusage von Herrn Simon Sicher Firma Muster GmbH, München 9011 02.2015 PDF Seite 1 von 7 1. Der Durchführungsweg Pensionszusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer Die betriebliche

Mehr

Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann

Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann qx-club Köln, 6. September 2005 Gliederung Grundgesamtheit in der betrieblichen Altersversorgung Ausscheideursachen und biometrische Maßzahlen in der betrieblichen

Mehr

Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung (1972), Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen

Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung (1972), Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen Richtlinie Versorgungsausgleich Freiwillige Höherversicherung (1972), Ansprüche aus bis 2004 beantragten Riesterzulagen 1. Grundzüge der Teilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Der Ausgleichsberechtigte

Mehr

Zinseszins- und Rentenrechnung

Zinseszins- und Rentenrechnung Zinseszins- und Rentenrechnung 1 Berechnen Sie den Zeitpunkt, an dem sich das Einlagekapital K bei a) jährlicher b) monatlicher c) stetiger Verzinsung verdoppelt hat, wobei i der jährliche nominelle Zinssatz

Mehr

Überleitung für die Essener Verband Leistungsordnung B in den Pensionsplan Führungskräfte

Überleitung für die Essener Verband Leistungsordnung B in den Pensionsplan Führungskräfte Vodafone Überleitung für die Essener Verband Leistungsordnung B in den Pensionsplan Führungskräfte 1. Juli 2007 2007 Towers Perrin Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 1 1. GRUNDSATZ... 1 2. ERMITTLUNG DES

Mehr

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung

Mehr

Reglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab

Reglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab Reglement für Rückstellungen und Reserven Gültig ab 0.0.04 Inhaltsverzeichnis Art. Ziel Art. Definitionen Art. Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger Art. 4 Rückstellungsarten

Mehr

Allianz Pensionsfonds AG

Allianz Pensionsfonds AG Ordnung für die Teilung von Pensionsfonds-Versorgungsverträgen in Form von Leistungszusagen ohne versicherungsförmige Garantie aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der

Mehr

Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds

Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds Dr. Richard Herrmann IVS-Forum, 13. November 2007, Bremen Seite 1 Agenda Agenda 1. Übertragung auf den Pensionsfonds 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger

Mehr

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung

Mehr

Lebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis

Lebensversicherungsmathematik. Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Lebensversicherungsmathematik Vorbemerkungen, Literaturhinweise und Symbolverzeichnis Inhalt Datum 24.Apr 8.Mai 29.Mai!! 12.Jun 26.Jun 10.Jul 26. Jul Themen KE 1: Modellierung von Sterblichkeit KE 2: Modellierung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 1 32721 Detmold Postfach 3144 32756 Detmold Doktorweg 2-4 Ausführungsbestimmung zu 15a der Versorgungsordnung (in der Fassung der Elften Änderung der Versorgungsordnung VO) Beschluss des Verwaltungsrates

Mehr

Kapitel 8. Beitragsberechnung bei Tarifwechsel in der neuen Welt

Kapitel 8. Beitragsberechnung bei Tarifwechsel in der neuen Welt Prof. Dr. Michael Fröhlich Fakultät IM HS Regensburg Kapitel 8. Beitragsberechnung bei Tarifwechsel in der neuen Welt Seit 1.1.2009 gibt es für die deutsche PKV die sogenannte neue Welt : Das Gesetz zur

Mehr

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven

Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Gültig ab:. Januar 05 Basellandschaftliche Pensionskasse Inhaltsverzeichnis Art. Allgemeine

Mehr

Barwert-Verordnung 2003

Barwert-Verordnung 2003 Barwert-Verordnung 2003 Änderungen durch die zweite Verordnung zur Änderung der BarwertVO sind fett und kursiv hervorgehoben 1 Barwert zur Errechnung des Versorgungsausgleichs (1) 1 Für die Ermittlung

Mehr

Cashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung

Cashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung Cashflows von Versicherungsverträgen in der Lebensversicherung 5. Juni 2015 1 / 37 Inhalt Geschäftsmodell der Lebensversicherung Produkte der Lebensversicherung Zahlungsströme unter Unsicherheit Deckungsrückstellung

Mehr

b) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder

b) eine Verzinsung enthält, die auch dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zugutekommt, oder 24.04.2017 Mobilitätsrichtlinie: Präparieren Sie sich für 2018 Welche NEUREGELUNGEN gibt es? Neue Dynamisierungsregeln: Ein vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer darf im Hinblick auf den Wert seiner unverfallbaren

Mehr

4.e. Freizügigkeitsleistung - Berechnung

4.e. Freizügigkeitsleistung - Berechnung Jede Vorsorgeeinrichtung umschreibt die Berechnung der Freizügigkeitsleistung in ihrem Reglement. Sie muss dabei insbesondere festlegen, ob sie die Freizügigkeitsleistung nach den Bestimmungen für Beitragsprimatskassen

Mehr

Bewertung von biometrischen Risiken in der bav

Bewertung von biometrischen Risiken in der bav Bewertung von biometrischen Risiken in der bav Ralf Knobloch Fachhochschule Köln Gliederung 1. Biometrische Risiken in der bav 2. Das Modell 3. Risikomaße 4. Einfaches Beispiel 5. Schlussbemerkungen 2

Mehr

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse

Mehr

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven

Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...

Mehr

Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung. Angemessenheit der Verwaltungskosten bei Pensionskassen

Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung. Angemessenheit der Verwaltungskosten bei Pensionskassen Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung Angemessenheit der Verwaltungskosten bei Pensionskassen Köln, 13.11.2015 - 2 - Präambel Der Fachausschuss Altersversorgung der der Deutschen Aktuarvereinigung

Mehr

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017

Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 2 Grundsätze

Mehr

10. Überschüsse in der PKV

10. Überschüsse in der PKV 10. Überschüsse in der PKV In der PKV werden wie in der LV Beiträge durch besonders vorsichtige Wahl der Rechnungsgrundlagen und durch Einrechnung von Sicherheitszuschlägen i.a. so kalkuliert, dass sie

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE

REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig

Mehr

Pensions- und Krankenversicherungsmathematik

Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Pensions- und Krankenversicherungsmathematik Prof. Dr. Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg WS 2013/14 Inhaltsübersicht I. Pensionsversicherungsmathematik 1. Altersversorgung in Deutschland 2.

Mehr

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse

Mehr

Versorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG

Versorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG Versorgungswerk im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR ÜBERGANGSREGELUNG ZUM 1. JANUAR 2010 ÜBERGANGSREGELUNG zum Übergang der Versorgungsordnung der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR Stand

Mehr

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster / I. Auftrag

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster / I. Auftrag Versicherungsmathematisches Gutachten über Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der kommunalen Mitglieder der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw), Münster zum 31.12.2014 Kommunale Versorgungskassen

Mehr

Übungen zur Versicherungsmathematik

Übungen zur Versicherungsmathematik Übungen zur Versicherungsmathematik I Lebensversicherungsmathematik Vervollständige die folgende Tabelle, wobei jedes der Symbole durch die anderen ausgedrückt werden soll i d i d v r i i d +i v v +i r

Mehr

Bericht aus der Arbeitsgruppe Biometrische Rechnungsgrundlagen zum Thema Unisex

Bericht aus der Arbeitsgruppe Biometrische Rechnungsgrundlagen zum Thema Unisex Bericht aus der Arbeitsgruppe Biometrische Rechnungsgrundlagen zum Thema Unisex Frank Didden HEUBECK AG 7. IVS-Forum am 25. September 2012 in Köln Gliederung 7. IVS-Forum am 25. September 2012 in Köln

Mehr

2828/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

2828/J XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 2828/J XXIV. GP - Anfrage 1 von 5 2828/J XXIV. GP Eingelangt am 10.07.2009 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Erwin Spindelberger, Dietmar Keck, Christian Faul, GenossInnen und Genossen an den

Mehr

Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen

Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen Ergebnisbericht des Ausschusses HUK Unverbindlicher Vorschlag für eine Gliederung des Erläuterungsberichts für HUK-Rentenverpflichtungen Köln, 19. März 2018 Präambel Der Ausschuss HUK der Deutschen Aktuarvereinigung

Mehr

bav Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung FaRis & DAV Symposium, Köln, 14. Juni 2013

bav Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung FaRis & DAV Symposium, Köln, 14. Juni 2013 Risikomanagement in der betrieblichen Altersversorgung FaRis & DAV Symposium, Köln, 14. Juni 2013 3. Bewertung von biometrischen Risiken in der bav Fachhochschule Köln, Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften

Mehr

4. Satzungsänderung StBV NRW (VV in Essen)

4. Satzungsänderung StBV NRW (VV in Essen) 4. Satzungsänderung StBV NRW (VV 3.7.2003 in Essen) Bisherige Satzung Neue Satzung 1. Änderung des 16 (Altersrente) 1. Änderung des 16 (Altersrente (1) (1)... (2)Auf Antrag wird die Altersrente mit Vollendung

Mehr

DAV - Prüfung 23. Oktober Klausur Spezialwissen Pensionsversicherungsmathematik 2010

DAV - Prüfung 23. Oktober Klausur Spezialwissen Pensionsversicherungsmathematik 2010 DAV - Prüfung 3. Oktober 00 Klausur Spezialwissen Pensionsversicherungsmathematik 00 Aufgabe Wir betrachten einen Bestand von internen Anwärtern und wählen aus diesem Bestand einen internen Anwärter des

Mehr

Pensionskasse PERKOS. Reglement Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz

Pensionskasse PERKOS. Reglement Bildung von Rückstellungen. Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Pensionskasse evangelisch-reformierter Kirchen der Ostschweiz Reglement 3..06 Bildung von Erstellt von Prevanto AG Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. und Inhalt Art. Allgemeine Bestimmungen B. Bildung

Mehr

Anlage zum Geschäftsbericht 2014 ERGO Pensionskasse AG Anhang Überschussbeteiligung

Anlage zum Geschäftsbericht 2014 ERGO Pensionskasse AG Anhang Überschussbeteiligung ERGO Pensionskasse AG Anhang Überschussbeteiligung Inhaltsverzeichnis 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 5 5 Bestandsgruppe Pensionsversicherung 40 Abrechnungsverband Rentenversicherungen

Mehr

FRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND

FRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND 29.11.2011 FRP 2 Fachrichtlinie Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 2 Vorsorgekapitalien

Mehr

Die schweizerische Methode

Die schweizerische Methode Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen Die schweizerische Methode Ernst Rätzer Dr. rer. pol., eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte Grundlagen Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten Grundsätze

Mehr

Pensions- und Hinterbliebenenversicherung. Natascha Pleschiutschnig 8.Jänner 2008

Pensions- und Hinterbliebenenversicherung. Natascha Pleschiutschnig 8.Jänner 2008 Pensions- und Hinterbliebenenversicherung Natascha Pleschiutschnig 8.Jänner 2008 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Pensionsversicherung 3 2.1 Modell von Schärtlin......................... 4 2.2 Übergangswahrscheinlichkeiten...................

Mehr

Tarif B. Darstellung und Charakteristik

Tarif B. Darstellung und Charakteristik Darstellung und Charakteristik beitrags- und leistungsorientierte Ausgestaltung, d. h. die Höhe der Anwartschaft ist abhängig von den gezahlten Beiträgen. Der Beitragssatz ist abhängig von der Vereinbarung

Mehr

Mathematische Grundlagen und Versicherungsverfahren in der berufsständischen Versorgung

Mathematische Grundlagen und Versicherungsverfahren in der berufsständischen Versorgung ABV-Akademie Grundlagenseminar zur berufsständischen Versorgung Mathematische Grundlagen und Versicherungsverfahren in der berufsständischen Versorgung Berlin, 19. März 2012 Mathematische Grundlagen und

Mehr

Lebensversicherungsmathematik (Vorlesungsprüfung) 28. September 2016 Univ.Prof. Rheinländer

Lebensversicherungsmathematik (Vorlesungsprüfung) 28. September 2016 Univ.Prof. Rheinländer Name: Mat.Nr.: Bitte keinen Rotstift verwenden! Lebensversicherungsmathematik (Vorlesungsprüfung) 28. September 2016 Univ.Prof. Rheinländer Dauer: 90 Minuten Unterlagen: ein beidseitig handbeschriebener

Mehr

Langfristige Bedeutung des Rechnungszinses für Versorgungswerke

Langfristige Bedeutung des Rechnungszinses für Versorgungswerke Langfristige Bedeutung des Rechnungszinses für Versorgungswerke Dr. Richard Herrmann, Köln 16. Juni 2006 Langfristige Bedeutung des Rechnungszins für Versorgungswerke Gliederung 1. Garantien in der Altersversorgung

Mehr

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt;

Bilanzsteuerliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt; Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin

Mehr

Cashflows in Versicherungsverträgen der KV

Cashflows in Versicherungsverträgen der KV Cashflows in Versicherungsverträgen der KV Sarah Dempwolf 5. Juni 2015 Universität zu Köln Gliederung 1. Vergleich von privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen 2. Allgemeines zur PKV 3. Kostenerstattungsprinzip

Mehr

Aktuarielle Aspekte aktueller Entwicklungen in der

Aktuarielle Aspekte aktueller Entwicklungen in der Aktuarielle Aspekte aktueller Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung Hartmut Engbroks, Köln qx-club am 3. August 2010 Agenda 1 Versicherungsmathematik im Einzelfall Eine neue aktuarielle Herausforderung

Mehr

Der kollektive biometrische Risikoausgleich beim Pensionsfonds versus individuelle Nachschusspflicht

Der kollektive biometrische Risikoausgleich beim Pensionsfonds versus individuelle Nachschusspflicht Der kollektive biometrische Risikoausgleich beim Pensionsfonds versus individuelle Nachschusspflicht aba-jahrestagung am 16.05.2013 in Berlin von Markus Klinger Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise

Mehr

Vertriebsleitfaden zur beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung (Version 1; Stand ) Inhaltsverzeichnis

Vertriebsleitfaden zur beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung (Version 1; Stand ) Inhaltsverzeichnis Vertriebsleitfaden zur beitragsorientierten Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung (Version 1; Stand 13.09.2016) Inhaltsverzeichnis 1 Zusagearten im Rahmen der Gothaer Direktversicherung

Mehr

Lebensversicherungsmathematik (Vorlesungsprüfung) 26.Februar 2018 Univ.Prof. Rheinländer

Lebensversicherungsmathematik (Vorlesungsprüfung) 26.Februar 2018 Univ.Prof. Rheinländer Name: Mat.Nr.: Bitte keinen Rotstift verwenden! Lebensversicherungsmathematik (Vorlesungsprüfung) 26.Februar 2018 Univ.Prof. Rheinländer Dauer: 90 Minuten Unterlagen: ein beidseitig handbeschriebener A4-Zettel

Mehr

Leica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv

Leica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Leica Pensionskasse Vorsorgereglement Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Seite 1 Nachtrag Nr. 2 (Anpassung Vorsorgeplan) Gestützt auf Art. 37.3 des Vorsorgereglements der Leica Pensionskasse,

Mehr

Überleitungsregelung für den VICTORIA Leistungsplan in den Vodafone Pensionsplan

Überleitungsregelung für den VICTORIA Leistungsplan in den Vodafone Pensionsplan Vodafone Überleitungsregelung für den VICTORIA Leistungsplan in den Vodafone Pensionsplan 1. April 2006 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 1 1. GRUNDSATZ DER ÜBERLEITUNG... 2 2. ERMITTLUNG DES INITIALBAUSTEINES...

Mehr

Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen

Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen Reglement über die Bildung von technischen Rückstellungen gültig ab 31. Dezember 2016 UTA Sammelstiftung BVG Personenbezeichnungen betreffen immer beide Geschlechter, auch wenn sie nur in einer grammatikalischen

Mehr

AktuarV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

AktuarV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die versicherungsmathematische Bestätigung, den Erläuterungsbericht und den Angemessenheitsbericht des Verantwortlichen Aktuars (Aktuarverordnung - AktuarV) AktuarV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds

Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds Hindernisse für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds LVM Pensionsfonds-AG Peter Bredebusch Berlin, 16.5.2013 Einleitung In den vergangenen 10 Jahren ist schon viel erreicht worden:

Mehr

T ICH S ER F-ÜB RI TA Stand: 2013

T ICH S ER F-ÜB RI TA Stand: 2013 TARIF-ÜBERSICHT Stand: 2013 Die Tarifübersicht enthält alle gültigen Beitrags- und Leistungstabellen seit dem Bestehen der KölnVorsorge, Sterbeversicherung VVaG. Sie konkretisiert die Regelungen des 7

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung So bringen Sie Ihre Altersvorsorge auf Kurs Der Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert ganz einfach: Ein beliebig bestimmbarer Teil Ihres Bruttogehalts wird

Mehr

Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen

Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen Dennis Kirchhoff Bewertung von betrieblichen Pensionszusagen Bei besonderer Beachtung stochastischer Lebenserwartung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Ziele und Aufbau

Mehr

Lebensversicherungsmathematik. Kurseinheit 4 Prospektive Kalkulation (Aktuarielles Standardverfahren)

Lebensversicherungsmathematik. Kurseinheit 4 Prospektive Kalkulation (Aktuarielles Standardverfahren) Lebensversicherungsmathematik Kurseinheit 4 (Aktuarielles Standardverfahren) Inhalt Topic Leistungsbarwert und Nettoeinmalprämie Lernziel Grundidee der prospektiven Kalkulation (mit Vor- und Nachteilen)

Mehr

I. Die Bedeutung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts für die betriebliche Praxis.

I. Die Bedeutung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts für die betriebliche Praxis. Rechtsprechung An dieser Stelle soll regelmäßig über neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Recht der betrieblichen Altersversorgung berichtet werden. Berichterstatter ist der langjährige Vorsitzende

Mehr

Pensionskasse Alcan Schweiz

Pensionskasse Alcan Schweiz Pensionskasse Alcan Schweiz Reglement über die Bildung von Rückstellungen und Schwankungsreserven gültig ab 31. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 2. Technische Rückstellungen 1

Mehr

Zentral - KODA Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst - Der Vorsitzende -

Zentral - KODA Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst - Der Vorsitzende - Zentral - KODA Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst - Der Vorsitzende - Kaiserstr. 161 53113 Bonn Telefon (0228) 103-0 Durchwahl (0228) 103-239 Fax (0228) 103-371

Mehr

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Stand: 31. Juli 2008 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Allgemeine Bedingungen für die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Mehr

Swissbroke Vorsorgestiftung

Swissbroke Vorsorgestiftung Swissbroke Vorsorgestiftung Anhang 1 zum Rahmenreglement Grenzwerte und Versicherungstechnische Werte gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Grenzbeträge... 3 2. Lohnmaxima... 3 3. Umwandlungssätze

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen 1 Leistungsgewährung der Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks VVaG 1. Die Zusatzversorgungskasse gewährt an Arbeitnehmer ausgenommen

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Lexikon BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft

Lexikon BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft Lexikon BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft Aktuar Anwartschaftsberechtigte/r Anwartschaft Anwartschaftsphase Arbeitgeberbeitrag Arbeitnehmerbeitrag Beitrags- und Leistungsausweis Beitragsorientiertes

Mehr

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen. VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

Mehr

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN

RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN GÜLTIG AB 31. DEZEMBER 2016 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Nicht technische Risiken 3 Art. 3 Vorsorgekapital

Mehr

Richttafeln 2018 G. Auswirkungen auf Pensionsrückstellungen

Richttafeln 2018 G. Auswirkungen auf Pensionsrückstellungen Richttafeln 218 G Auswirkungen auf Pensionsrückstellungen Die Richttafeln 218 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH (RT 218 G) ersetzen die Richttafeln 25 G (RT 25 G) als biometrische Rechnungsgrundlagen der

Mehr

Rahmen-Versicherungsvertrag zur Rückdeckung von Versorgungsverpflichtungen für Personengruppen

Rahmen-Versicherungsvertrag zur Rückdeckung von Versorgungsverpflichtungen für Personengruppen Rahmen-Versicherungsvertrag EKD mit der VERKA RückdeckungVersorgung 9.13 Rahmen-Versicherungsvertrag zur Rückdeckung von Versorgungsverpflichtungen für Personengruppen Vom 15./19. November 1996 (ABl. EKD

Mehr