Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds

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1 Bericht der Arbeitsgruppe Pensionsfonds Dr. Richard Herrmann IVS-Forum, 13. November 2007, Bremen Seite 1

2 Agenda Agenda 1. Übertragung auf den Pensionsfonds 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger Garantie 3. Sonstiges Seite 2

3 1. Übertragung auf den Pensionsfonds BMF-Schreiben zur Übertragung von Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften auf Pensionsfonds; Anwendung der Regelungen in 4d Abs. 3 EStG und 4e Abs. 3 EStG i.v.m. 3 Nr. 66 EStG vom 26. Oktober 2006 Wesentlicher Regelungsinhalt: 1. Aufteilung des gesamten Versorgungsanspruchs in erdienten und noch zu erdienenden Teil 2. Behandlung von Zahlungen des Arbeitgebers an den Pensionsfonds im Nachgang zur Übertragung Seite 3

4 1. Übertragung auf den Pensionsfonds Bestimmung des erdienten Teils des Versorgungsanspruchs 1. Laufende Leistungen (Nr. 1 a des BMF-Schreiben) und Unverfallbare Versorgungsanwartschaften Ausgeschiedener "Leistungen eines Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Versorgungsverpflichtungen gegenüber Leistungsempfängern sind insgesamt nach 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn ein Antrag gem. 4d Abs. 3 EStG oder 4e Abs. 3 EStG gestellt wird." Bestehende Versorgungsverpflichtung heißt laufende Renten an die Rentner zzgl. Anwartschaft auf Hinterbliebenenleistungen zzgl. Rentenanpassung? Seite 4

5 1. Übertragung auf den Pensionsfonds 2. Übertragung von Versorgungsanwartschaften aktiver Beschäftigter (Rd. Nrn. 2 bis 5 des BMF-Schreibens) Ziel: Abgrenzung von erdientem und noch zu erdienendem Teilanspruch im Zeitpunkt der Übertragung (Vermeidung einer steuerlichen Vorfinanzierung) Im BMF-Schreiben keine Aussage zum Einmalbeitrag des Arbeitgebers an den Pensionsfonds Aussage im BMF-Schreiben - zum erdienten Teil nach 3 Nr. 66 EStG zu behandeln - zum künftig zu erdienenden Teil nach 3 Nr. 63 EStG zu finanzieren Seite 5

6 1. Übertragung auf den Pensionsfonds Bis zum Zeitpunkt der Übertragung erdiente Versorgungsanwartschaft (Rdnr. 4) grundsätzlich mit dem steuerlich ausfinanzierbaren Teil mindestens in Höhe des zeitanteilig quotierten Versorgungsanteils nach 2 Abs. 1 oder Abs. 5 a BetrAVG zu berücksichtigen. Ergänzend Rdnr. 5: bei Pensionszusagen ist der erdiente Teil als Quotient des Teilwertes zum Barwert der künftigen Pensionsleistungen zu bestimmen. Seite 6

7 1. Übertragung auf den Pensionsfonds Aufteilung in noch zu erdienende Anwartschaften (Rdnr. 3) und erdiente Anwartschaft, also wie folgt (Pensionszusagen) Leistungszusage - Anteil q = max (m/n, Teilwert/Barwert) beitragsorientierte Zusage - AG-finanziert: Anteil q = max (erreichter Anspruch/erreichter Anspruch, Teilwert/Barwert) - Entgeltumwandlung: Anteil q = 100 % noch zu erdienen: 1 - q Seite 7

8 1. Übertragung auf den Pensionsfonds Aufteilung in noch zu erdienende Anwartschaften und erdiente Anwartschaft (Rdnr. 4 und 5) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Teilwert / Barwert m/n Eintrittsalter 28 m/n Eintrittsalter 20 Seite 8

9 1. Übertragung auf den Pensionsfonds Diskussionspunkte Dynamik des Past Service Rentendynamik Bestimmung des Past Service für - Altersrente - Invalidenrente - Hinterbliebenenrente Trennung späterer Zuwendungen in Ausgleich einer Unterdeckung und Leistungserhöhung.. Seite 9

10 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger Garantie Finanzierung des Pensionsfonds ohne versicherungsförmige Garantie Nach 116 VAG Rechtsverordnung zur Ermittlung der Deckungsrückstellung (PFDeckRV) PFDeckRV: - Definition der versicherungsförmigen Garantie ( 1 (2) PFDeckRV) " wenn sich der Pensionsfonds gegen in Höhe und Fälligkeit fest vereinbarte Beiträge zu fest vereinbarten Leistungen verpflichtet hat." - Feststellungsverfahren: Beiträge können für die Zukunft der Höhe und dem Zeitpunkt nach in Abhängigkeit von der Entwicklung der Leistungsverpflichtung und/oder der Vermögensanlage neu festgesetzt werden - Rechnungsgrundlagen als bester Schätzwert unter Einbeziehung der künftigen (erwarteten) Veränderungen d.h. z.b. Zins 4% - 5%, RT 2005 G, Trend Seite 10

11 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger Garantie Unter- und Überdeckungen im Pensionsfonds Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung "Erwartungswertprinzip", "true and fair view" Aufgrund der Schwankungen um den "Erwartungswert" sind Über- oder Unterdeckungen üblich "Toleranzgrenze" bei Unterdeckung erforderlich Maßstab: - Bilanzierung nach IAS / FAS (2) VAG (für Pensionsfonds mit versicherungsförmiger Garantie): 5 % der Deckungsrückstellung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - Für Pensionsfonds ohne Garantie: 9. VAG-Novelle Seite 11

12 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger Garantie Mögliche Vorgehensweisen bei Unterdeckungen bei Fehlen einer versicherungsförmigen Garantie (noch ausstehender Regelungsrahmen) Korridorverfahren à la FAS 87 - innerhalb von 10 % der Verpflichtung: keine oder über die Zeit verteilte Beseitigung einer Unterdeckung über künftige Jahre verteilte Tilgung, z. B. an der mittleren Rentenlaufzeit oder Aktivitätszeit orientiert Mindestbetrag zur Tilgung der Unterdeckung bezogen auf die Gesamtverpflichtung Seite 12

13 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger Garantie Reaktion auf Unterdeckung von z.b. 7% Keine, da Unterdeckung < 10%? Tilgung der Unterdeckung in n Jahren mit Ziel Unterdeckung 5%? Tilgung in m Jahren mit Ziel Unterdeckung 0%? Tilgung mit Mindestbetrag x % der Soll-Deckungsrückstellung? Tilgung sofort bis auf 5 % Unterdeckung? Tilgung sofort vollständig?..? In der Praxis werden mehrere Bewertungsänderungen aufeinander folgen Bei Überdeckung nach Unterdeckung: kein Problem Bei Unterdeckung nach Überdeckung: s.o. Bei aufeinander folgenden Unterdeckungen: Behandlung / Reaktion getrennt oder insgesamt? Seite 13

14 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger Garantie Beispiel 120% Deckungsgrad 110% 100% Tilgung in 7 Jahren zu je 1% Tilgung in 7 Jahren nach erstmaliger Unterdeckung Tilgung in 7 Jahren zu je 10/7 % Unterdeckung 90% 7% nach 3 Jahren 80% Unterdeckung zusätzlich 5% nach 2 J. Tilgung 1% p.a., d.h. in 10 Jahren Seite 14

15 2. Behandlung einer Unterdeckung bei nicht versicherungsförmiger Garantie Fragestellungen bei Unterdeckung Größe des Korridors Feststellung der Unterdeckung Minimale Tilgung - Beginn - Zeitraum - Betrag - Anteil Vorgehen bei Überdeckung..? Seite 15

16 3. Sonstiges Sonstige Fragestellungen Seite 16

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