EXPOSÉ. zum Dissertationsvorhaben mit dem Arbeitstitel
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- Timo Rothbauer
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1 EXPOSÉ zum Dissertationsvorhaben mit dem Arbeitstitel Die Entscheidungen des OGH in Strafsachen im Jahr 2004 eine statistische und dogmatische Analyse Verfasser Mag. Patrick Aulebauer angestrebter akademischer Grad Doktor iuris (Dr. iur.) Betreuer Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexander TIPOLD Institut für Strafrecht und Kriminologie Wien, im September 2011 Studienkennzahl lt. Studienblatt: A Dissertationsgebiet lt. Studienblatt: Rechtswissenschaften
2 1. Beschreibung des Dissertationsprojektes mit Fragestellungen und Zielsetzungen Der Oberste Gerichtshof ist das oberste Organ der ordentlichen Gerichtsbarkeit, er fungiert als höchste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen (Art. 92 Abs 1 B-VG, 1 OGHG). Der Oberste Gerichtshof soll einerseits den Parteien durch die Behandlung von Rechtsmitteln zu ihrem Recht verhelfen und dient insoweit der Sicherung der Individualgerechtigkeit. Andererseits soll er für eine einheitliche Rechtssprechung sorgen tragen und damit Rechtssicherheit und einheitlichkeit gewährleisten 1. Die Entscheidungen des OGH sind leicht zugänglich. Bereits ab dem Jahr 1920 wurden in Strafsachen jährlich die wichtigsten Entscheidungen des OGH in der Sammlung Strafsachen (SSt) veröffentlicht 2. Seit der Novelle des OGHG mit BGBl 2001/95 sind überdies gem 15 Abs 1 OGHG alle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, die sich nicht in einer begründungslosen Zurückweisung eines Rechtsmittels erschöpfen, sowie nach 14 Abs 1 aufbereitete Rechtssätze in eine vom BMJ eingerichtete allgemein zugängliche Datenbank, die Entscheidungsdokumentation Justiz (RIS), aufzunehmen, welche im Internet bereitgestellt wird und für jedermann kostenlos abfragbar ist 3. Eine Übersicht über die Tätigkeit des OGH und die dabei gesammelten Erfahrungen findet sich im Tätigkeitsbericht, welchen der OGH gem 12 OGHG hat nach Schluss jedes Jahres zu verfassen hat. Der Tätigkeitsbericht des OGH wird jährlich auf der Homepage des OGH 4 unter Aktuelles veröffentlicht. Einen Teil dieses Tätigkeitsberichts bildet eine Statistik, in der die Art und Anzahl der neu angefallenen Rechtsmittel (Gesamtanfall), die Anzahl der Erledigungen des OGH, die Anzahl der Gerichtstage sowie die Anzahl der erfolgreichen und erfolglosen Rechtsmittel erfasst werden. Im Jahr 2004 entschied der OGH laut Tätigkeitsbericht über 81 Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes, wovon 77 erfolgreich waren und den übrigen vier kein bzw. bloß teilweise Erfolg beschieden war. Die Zahl im Jahr 2004 der von Angeklagten erfolgreich erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden betrug laut Tätigkeitsbericht 82, von Staatsanwaltschaften erhobene Nichtigkeitsbeschwerden waren in neun Fällen erfolgreich. Dem stehen 441 von Angeklagten und 19 von Staatsanwaltschaften erfolglos erhobene Nichtigkeitsbeschwerden gegenüber. Eine eingehendere Statistik über die Entscheidungen des OGH liegt nicht vor. Dem Tätigekeitsbericht lässt sich zwar beispielsweise entnehmen, über welche Rechtsmittel der OGH entschieden hat und welche Erfolgsquoten diese Rechtsmittel hatten, nicht aber etwa, über wel- 1 Markel in WK-StPO, 34 Rz 1; Felzmann/Danzl/Hopf, OGHG, S 35, S Felzmann/Danzl/Hopf, OGHG, S 95; vgl überdies 15 Abs 1 OGHG in der Stammfassung BGBl 1968/
3 che Rechtsmittel in welcher Form entschieden wurde, warum ein Großteil der Rechtsmittel erfolglos blieb und aus welchen Gründen andere Erfolg hatten. Bei Nichtigkeitsbeschwerden welche einem Großteil der Entscheidungen des OGH in Strafsachen zugrunde liegen lässt sich dem Tätigkeitsbericht beispielsweise nicht entnehmen, welche Nichtigkeitsgründe geltend gemacht wurden, wie häufig und aus welchen Gründen einzelne Nichtigkeitsgründe verwirklicht waren, wieso ein großer Teil der Nichtigkeitsbeschwerden zurückgewiesen wurde und bei welchen Delikten Schuldsprüche besonders häufig von Nichtigkeit betroffen waren. Im gegenständlichen Dissertationsvorhaben sollen zunächst alle in Strafsachen ergangenen Entscheidungen mit einem Entscheidungsdatum von bis des Obersten Gerichtshofs eingehend nach über die vom Tätigkeitsbericht erfassten Kriterien hinausgehenden Gesichtspunkten statistisch analysiert werden. Dabei soll unter Heranziehung der in der Entscheidungsdokumentation Justiz (RIS) veröffentlichten Erkenntnisse zunächst jede einzelne Entscheidung unter anderem nach nachfolgenden Kriterien statistisch erfasst werden: - Art des Rechtsmittels - Rechtsmittelwerber - Zuständiger Senat des OGH - Senatszusammensetzung (einfacher Senat, Dreiersenat, verstärkter Senat) - Zustandekommen der Entscheidung (nichtöffentliche Sitzung/öffentliche Verhandlung) - Art der Entscheidung (Zurückweisung, Verwerfung, Stattgebung, amtswegige Wahrnehmung von Nichtigkeitsgründen; kassatorische oder meritorische Entscheidung) - Art der bekämpften Entscheidungen - Sachliche und örtliche Zuständigekeit des Erstgerichts - Geltend gemachte Nichtigkeitsgründe - Erfolgreich geltend gemachte sowie von Amts wegen wahrgenommene Nichtigkeitsgründe - Art des Deliktes Durch Verknüpfung der ermittelten Daten können sodann verschiedenste Statistiken erstellt werden, welche über jene, die im Tätigkeitsbericht des OGH veröffentlicht wurden, bei weitem hinausgehen. Ausgehend vom solcherart gewonnen Datenmaterial sollen im gegenständlichen Dissertationsvorhaben die Entscheidungen des OGH dogmatisch analysiert werden. Dabei soll, auch unter Anführung von den Entscheidungen des Jahres 2004 entnommenen Bei-
4 spielen, unter anderem darauf eingegangen werden, wie die Erkenntnisse zustandegekommen sind und welche Rechtsmittel aus welchen Gründen erfolgreich waren bzw. aus welchen Gründen sie scheiterten. Da ein ganz überwiegender Teil der Erledigungen des OGH in Strafsachen Nichtigkeitsbeschwerden betrifft, wird auch ein überwiegender Teil des gegenständlichen Dissertationsvorhabens der statistischen und dogmatischen Analyse der Entscheidungen über Nichtigkeitsbeschwerden gewidmet sein, daneben aber auch alle anderen Rechtsmittel an den OGH in Strafsachen behandelt werden. 2. Überblick über der Forschungsstand Bislang wurden die Entscheidungen des OGH nur im Rahmen des von ihm jährlich veröffentlichten Tätigkeitsberichts statistisch erfasst, eine darüber hinausgehende Auswertung wurde nicht erstellt. 3. Geplante Vorgangsweise Das Dissertationsvorhaben ist im Wesentlichen bereits fertiggestellt. Der Grund dafür liegt darin, dass mit der Arbeit bereits im Jahr 2004 nach dem damals geltenden Doktoratsstudienplan begonnen wurde. Da nunmehr eine Überstellung in den neuen, mit 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Doktorratsstudienplan erfolgte, konnte das vorliegende Exposé erst nachträglich erstellt werden. 4. Geplante Gliederung I. Vorbemerkungen II. Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur A. Der Oberste Gerichtshof 1. Aufgabenbereich und Zusammensetzung 2. Die Senate des obersten Gerichtshofs a) Einfache Senate b) Dreiersenate c) Verstärkte Senate 3. Die Geschäftsverteilung 4. Zugänglichkeit von Entscheidungen B. Die Generalprokuratur III. Die Nichtigkeitsbeschwerde A. Allgemeines B. Zulässigkeitsvoraussetzungen und Vorprüfung durch das Erstgericht 1. Rechtsmittellegitimation 2. Anmeldung und Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde 3. Vorprüfung durch das Erstgericht C. Das Verfahren beim OGH 1. Die Vorbereitung der Entscheidung 2. Das Zustandekommen der Entscheidung 3. Die Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung a) Allgemeines b) Statistiken
5 c) Zurückweisung in nichtöffentlicher Sitzung d) Stattgebung in nichtöffentlicher Sitzung 4. Die Entscheidung in öffentlicher Verhandlung a) Allgemeines b) Verfahren c) Statistik d) Die Verwerfung e) Die Stattgebung in öffentlicher Verhandlung 5. Grundrechtliche Aspekte und Stellungnahme D. Die Entscheidung 1. Statistik 2. Aufbau und Inhalt der Entscheidungen E. Die Nichtigkeitsgründe 1. Einleitung 2. Allgemeines 3. Formelle Nichtigkeitsgründe a) 281 Abs 1 Z 1 bzw 345 Abs 1 Z 1 StPO b) 281 Abs 1 Z 1a bzw 345 Abs 1 Z 2 StPO c) 281 Abs 1 Z 2 bzw 345 Abs 1 Z 3 StPO d) 281 Abs 1 Z 3 bzw 345 Abs 1 Z 4 StPO e) 281 Abs 1 Z 4 bzw 345 Abs 1 Z 5 StPO f) 281 Abs 1 Z 5 StPO g) 281 Abs 1 Z 5a bzw 345 Abs 1 Z 10a h) 281 Abs 1 Z 6 StPO i) 281 Abs 1 Z 7 StPO j) 281 Abs 1 Z 8 StPO k) 281a StPO 4. Materielle Nichtigkeitsgründe a) Allgemeines b) Geltendmachung materieller Nichtigkeitsgründe c) Die amtswegige Wahrnehmung materieller Nichtigkeitsgründe d) 281 Abs 1 Z 9 bzw 345 Abs 1 Z 11 (1) 281 Abs 1 Z 9a bzw 345 Abs 1 Z 11a (2) 281 Abs 1 Z 9b bzw 345 Abs 1 Z 11b (3) 281 Abs 1 Z 9c e) 281 Abs 1 Z 10 bzw 345 Abs 1 Z 12 f) 281 Abs 1 Z 10a bzw 345 Abs 1 Z 12a g) 281 Abs 1 Z 11 bzw 345 Abs 1 Z Besondere Nichtigkeitsgründe im Geschworenenverfahren a) 345 Abs 1 Z 6 StPO (1) Allgemeines (2) Statistik (3) Analyse b) 345 Abs 1 Z 7 StPO c) 345 Abs 1 Z 8 StPO (1) Allgemeines (2) Statistik (3) Analyse d) 345 Abs 1 Z 9 StPO (1) Allgemeines (2) Statistik (3) Analyse e) 345 Abs 1 Z 10 StPO F. Statistik nach sachlicher Zuständigkeit des Erstgerichts 1. Allgemeines 2. Statistik G. Entscheidungen über Strafberufungen und Beschwerden H. Sonstige Statistiken zu Nichtigkeitsbeschwerden
6 1. Nach Delikten 2. Nach Beschwerdeführern 3. Nach örtlicher Zuständigkeit 4. Nach Senaten IV. Die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes A. Allgemeines B. Die Antragstellung C. Statistiken D. Verworfene Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes 1. Zur Gänze verworfene Beschwerden 2. Teilweise verworfene Beschwerden E. Stattgebende Erkenntnisse 1. Wiederholt behandelte Gesetzesverletzungen a) Widerrufsbeschlüsse b) Abwesenheitsurteile / Verlesungsverbote c) Behandlung von Rechtsmitteln d) 28 und 29 StGB e) 36 StGB f) Diversion g) Überschreitung der Anklage 2. Sonstiges V. Die Grundrechtsbeschwerde A. Allgemeines B. Zurückgewiesene Grundrechtsbeschwerden C. Abgewiesene Grundrechtsbeschwerden D. Erfolgreiche Grundrechtsbeschwerden VI. Sonstige Rechtsmittel und Rechtsbehelfe A. Die außerordentliche Wiederaufnahme nach 362 B. Beschwerden in Auslieferungssachen C. Die Erneuerung des Strafverfahrens D. Entschädigungssachen E. Beschwerden gegen Gebührenbestimmungsbeschlüsse F. Wiedereinsetzungsanträge VII. Zusammenfassung: VIII. Anhang: Statistiken 5. Vorläufige Literatur Bertel/Venier, Strafprozessrecht, 8. Auflage, Wien 2004 (zit. Bertel/Venier, Rz) Bertel/Venier, Das neue Strafprozessrecht, 2. Auflage, Wien 2007 Eder-Rieder, Die Anforderungen an den Beweisantrag im Strafprozess, AnwBl 1984, 183 Fasching, Lehrbuch des österreichischen Zivilprozessrechts, 2. Auflage, Wien 1990 Feldner, Verstärkte Senate beim Obersten Gerichtshof, Wien 2000 Felzmann/Danzl/Hopf, Oberster Gerichtshof, Bundesgesetz über den OGH und Geschäftsordnung des OGH 2005, 2. Auflage, Wien 2009 (zit: Felzmann/Danzl/Hopf, OGHG) Foregger/Fabrizy, StPO und wichtige Nebengesetze, Kurzkommentar, 9. Auflage, Wien 2004 (zit: F/F, Rz ) Foregger/Litzka/Matzka, Suchtmittelgesetz, Kurzkommentar samt einschlägigen Bestimmungen in EG-Recht, internationalen Verträgen, Verordnungen und Erlässen, Wien 1998 Fuchs, Österreichisches Strafrecht Allgemeiner Teil 1, 7. Auflage, Wien 2008 Fuchs/Ratz, Wiener Kommentar zur StPO (Zit:... in WK-StPO,...Rz...) Hauser, Das Schweizerische Bundesgericht im Vergleich zum österreichischen Obersten Gerichtshof, in: Pallin-FS, Wien 1989, S. 141ff Kienapfel/Höpfel, Strafrecht Allgemeiner Teil, 13. Auflage, Wien 2009 (zit: Kienapfel/Höpfel, AT I 12 ) Kirchbacher/Schroll, Zur Rechtsprechung des OGH betreffend das SMG und die Einbringung der Ergebnisse verdeckter Ermittlungen in die Hauptverhandlung, RZ 2005, 116ff, 140ff, 170ff Klecatsky,/Morscher, Bundesverfassungsrecht, 11. Auflage, Wien 2005
7 Leitner, Österreichisches Finanzstrafrecht, 2. Auflage, Wien 2002 Matscher, Nachholbedarf im österreichischen Strafverfahrensrecht?, ÖJZ 2002/8 Maurer/Schwaighofer, Die gewerbsmäßige Begehung des Suchtmitteldelikts nach 28 Abs 3 SMG, AnwBl 2003, 597 Melnizky, Amtswegiges Aufgreifen von Nichtigkeitsgründen, AnwBl 1986, 383 Moos, Die Ausdehnung der Nichtigkeitsbeschwerde auf die Beweiswürdigung nach 281 Abs 1 Z 5a StPO, ÖJZ 1989, 97, 135 Moringer, Mehr Macht dem Strafverteidiger, in: Strafverteidigung, Realität und Vision, 1. Österreichischer StrafverteidigerInnentag, Wien, 21./22. März Mayer, B-VG, 4. Auflage, Wien 2007 Mayerhofer/Hollaender, Strafprozessordnung, 5. Auflage, Wien 2004 (zit: Mayerhofer/Hollaender, StPO, Rz ) Nowakowski, Reform der Rechtsmittel im Strafverfahren, GA für den 2. ÖJT 1964 Bd I/6 (zit: Nowakowski, GA) Platzgummer, Grundzüge des österreichischen Strafverfahrens, 8. Auflage, Wien 1997 Ratz, Häufige Kritikpunkte an Urteilen und staatsanwaltlichen Rechtsmitteln aus der Sicht eines OGH-Richters, RZ 2003,194 Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht, 8. Auflage, Wien 2010 (zit: Rechberger/Simotta, ZPR, Rz) Roeder, Lehrbuch des österreichischen Strafverfahrens, 2. Auflage, Wien 1976 Schindler/Pöll, Staatsanwaltschaftsrecht, Wien 1991 Schmoller, Zusammenrechnung von Suchtgiftmengen und Anzahl der verwirklichten Delikte, Festschrift für Manfred Burgstaller zum 65. Geburtstag, Wien 2004 Schwaighofer, Das neue Suchtmittelrecht, Ergänzungsband, Wien 1998 (zit: Schwaighofer, Suchtmittelrecht) Schwaighofer, Auslieferung und Internationales Strafrecht, Wien 1988 (zit: Schwaighofer, Auslieferung) Seiler, Strafprozessrecht, 8. Auflage, Wien 2006 Seiler, Strafprozessrecht, 11. Auflage, Wien 2010 Soyer, Die (ordentliche) Wiederaufnahme des Strafverfahrens, Wien 1998 E. Steininger, Handbuch der Nichtigkeitsgründe im Strafverfahren, 5. Auflage, Wien 2008 (zit: Steininger, Nichtigkeitsgründe) H. Steininger, 150 Jahre Oberster Gerichtshof in Wien, RZ 1998, 262 Strasser, Die Generalprokuratur ein unbekanntes Wesen, aber keine Anklagebehörde, ÖJZ 1999,884 Thienel, Vorbehalt zum Art 6 MRK ungültig, AnwBl 2001/22 Tipold, Von Rügen und Anträgen, Der Verteidiger als Beistand des Gerichts, Jst 1/2010, S19ff Tschuchlik, Die Anfechtung von Tatsachenfeststellungen im schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahren, RZ 1988, 98 Venier, Die Polizei und die Belehrungsvorschrift des 152 Abs 5 StPO, AnwBl 2000,329 Walter/Mayer, Bundesverfassungsrecht, 10. Auflage, Wien 2007 Wegscheider/Plöckinger, Zur Funktion des Generalprokurators im Verfahren vor dem OGH, ÖJZ 1999/877
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