Lehrgebiet: Strafsachen. (St) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) Stand 10/2018

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1 7626 A 5 KG Lehrgebiet: Strafsachen (St) (Arbeitsgemeinschaften/Auszubildende) Stand 10/2018 A. Vorbemerkungen: Den Auszubildenden sind in den Praxis begleitenden Arbeitsgemeinschaften die maßgeblichen Bestimmungen und Vorschriften zur Führung einer Geschäftsstelle bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht (Ermittlungs- und Vollstreckungsbereich) sowie einer Strafprozessabteilung beim Amtsgericht zu erläutern. Da eine besondere Arbeitsgemeinschaft - Geschäftsgangsbestimmungen/Strafsachen nicht durchgeführt wird, sind die für Strafsachen geltenden besonderen Regelungen hier mit zu erörtern. Das Erläutern der Begriffe des materiellen Strafrechts sowie des Aufbaus, der Besetzung und der Zuständigkeiten der Gerichte ist wesentlicher Teil des Berufsschulunterrichts. Anhand praxisbezogener Fälle ist das Erlernte zu üben und zu vertiefen. Dabei soll die Anwendung des/der aktuellen IT-Programme/s im Mittelpunkt stehen. Lernerfolgskontrollen sollen in Form von Tests durchgeführt werden.

2 B. Lehrgegenstände Inhalt Doppelstunden I. Überblick über die Organe der Strafrechtspflege und den Ablauf eines gewöhnlichen Strafverfahrens II. Aufgaben der Geschäftsstelle bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Ermittlungs- und Zwischenverfahren Für I. und II.: 7 ASTA Eintragungen Schlüsselzahlen, U-Hafterfassung, Verfahrensabschluss Handakten Einstellungsarbeiten im Strafverfahren Anklageerhebung und Strafbefehlsanträge III. Aufgaben der Geschäftsstelle bei Staatsanwaltschaft Berlin nach Eröffnung des Hauptverfahrens 2 Aktenzeichen/Kontrollnummer/Notierung Terminnotierung in ASTA und HA e Weiterleitung an Sitzungsvertreter IV. Aufgaben der Geschäftsstelle bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Vollstreckungsverfahren 3 Eintragung in ASTA und JUKOS Anlagen und Behandlung von Vollstreckungsheften und der Hefte Behandlung von Eingängen/Vorlagepflichten Abschluss des Verfahrens/ASTA und Archiv V. Überblick über das AG Tiergarten und seine Zuständigkeiten Für V. bis VII.: 19 Aufbau / Struktur Zuständigkeiten der einzelnen Fachbereiche und der Zentralen Dienste Verfahrensarten VI. Verfahrensübergreifende Lehrgegenstände Eingang einer neuen Sache Posteingänge Eilt-Sachen Fertigung des Schreibwerks

3 Akteneinsicht Haftsachen Erteilung der Rechtskraft Rechtsmittel und Rechtsbehelfe Abtrennung und Verbindung Die Vorschriften des JGG VII. Spezielle Lehrgegenstände 1. Einzelrichter- / Schöffenverfahren Entscheidungsmöglichkeiten des Richters nach Bekanntmachung der Anklage Die Hauptverhandlung o Ladung o Ablauf o Protokollierung o Ergebnisse die Verurteilung o Rechtsfolgen o Zuständigkeit o Strafaussetzung zur Bewährung 2. Strafbefehlsverfahren Entscheidungsmöglichkeiten des Richters bei Vorlage des Antrags Einspruch gegen den Erlass des Strafbefehls 3. Owi-Verfahren a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Entscheidungsmöglichkeiten des Richters nach Eingang Zurücknahme des Einspruchs Hauptverhandlung o Ladung o Ablauf o Protokollierung o Ergebnisse Die Verurteilung Entscheidung durch Beschluss b) Antrag auf Erzwingungshaft

4 Antragsteller / Beteiligte Zahlung der Geldbuße 4. Ermittlungsrichtersachen Zuständigkeit des Richters im Ermittlungsverfahren Ermittlungsrichtertätigkeiten 5. AR-Sachen AR Sachen im Strafverfahren VIII. Kosten in Strafsachen 2 1. Überblick über gesetzliche Grundlagen für den Ansatz von Kosten in Strafsachen und Ihre Anwendung durch den Kostenbeamten und Justizfachangestellte (GKG, StPO, KostVerfg., JGG, EBAO) 2. Definition Kosten in Strafsachen Gerichtsgebühren Auslagentatbestände 3. Grundsätze der Kostenberechnung in Strafsachen Fälligkeit und Kostentragungspflicht Anwendung des Kostenverzeichnisses im GKG o Strafbefehl o Geldstrafen o Freiheitsstrafen o Maßregeln der Besserung und Sicherung o Berufungsverfahren o Revisionsverfahren Ordnungswidrigkeitenverfahren Ordnungsgeld Strafvollstreckungssachen 4. Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz

5 Übersicht über die im Lehrgebiet St vorgesehenen Stundenzahlen DStd Arbeitsgemeinschaft Strafsachen einschl. Geschäftsgangsbestimmungen 31

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