Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download ""

Transkript

1 (Die Randnummern entsprechen dem Hauptteil) I. Der Angeklagte ist nicht erschienen 1) Handelt es sich um ein Strafbefehlsverfahren, so wird der Einspruch gegen den Strafbefehl als unzulässig verworfen ( 412 S. 1, 329 StPO). u Der Antrag lautet: Es wird beantragt, den Einspruch des Angeklagten als unzulässig zu verwerfen und ihm die Kosten aufzuerlegen. t 2) Es liegt eine Anklageschrift vor und soll Sitzungsstrafbefehl beantragt werden. u a) (Antrag auf Geldstrafe): Es wird beantragt, die heutige Hauptverhandlung gegen den Angeklagten auszusetzen und gegen ihn wegen der in der Anklageschrift vom [...] näher bezeichneten Tat durch Strafbefehl gemäß 408 a StPO eine Gesamt Geldstrafe von [...]Tagessätzen zu je [...] Euro festzusetzen mit Bewilligung von Raten in Höhe von je [...] Euro monatlich Hinsichtlich der Gesamtstrafe wird die Festsetzung folgender Einzelstrafen beantragt: t u b) eventuelle Nebenanträge: Es wird ferner beantragt, die Fahrerlaubnis zu entziehen, den Führerschein einzuziehen und eine Sperrfrist von [...] Monaten für die Erteilung der Fahrerlaubnis anzuordnen, folgende in der Anklageschrift aufgeführter Gegenstände einzuziehen: [...] t u c) Antrag bei einer Freiheitsstrafe: Es wird beantragt, die heutige Hauptverhandlung gegen den Angeklagten auszusetzen, ihm gemäß 408 b Abs. 1 StPO einen Pflichtverteidiger zu bestellen und gegen ihn wegen der in der Anklageschrift vom [...] näher bezeichneten Tat durch Strafbefehl gemäß 408 a StPO eine 157

2 eine Gesamt Freiheitsstrafe von [...] festzusetzen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird) Hinsichtlich der Gesamtstrafe wird die Festsetzung folgender Einzelstrafen beantragt: Im Falle der Strafaussetzung zur Bewährung wird angeregt, die Bewährungszeit auf [...] Jahre festzusetzen, dem Angeklagten einen Bewährungshelfer beizuordnen, und folgende Auflage zu erteilen: Zahlung einer Geldbuße in Höhe von [...] Euro an die Staatskasse in monatlichen Raten zu je [...] Euro, einer Geldauflage in Höhe von [...] in monatlichen Raten von je [...] Euro an eine gemeinnützige Organisation [eventuelle Nebenanträge wie bei der Geldstrafe] t 3) Antrag auf Vertagung und Vorführung zum nächsten Termin: u Ich beantrage, die Hauptverhandlung zu vertagen, einen neuen Termin von Amts wegen zu bestimmen und den Angeklagten zu diesem Termin vorführen zu lassen. t 4) Antrag auf Vertagung und Haftbefehl gemäß 230 StPO: u Ich beantrage, die Hauptverhandlung zu vertagen, einen neuen Termin von Amts wegen zu bestimmen und gegen den Angeklagten Haftbefehl gemäß 230 Abs. 2 StPO zu erlassen. t 5) Antrag auf Vertagung und Haftbefehl gemäß 112 StPO: u Ich beantrage, die Hauptverhandlung zu vertagen, einen neuen Termin von Amts wegen zu bestimmen und gegen den Angeklagten Haftbefehl gemäß 112 StPO zu erlassen. t II. Zeuge ist unentschuldigt nicht erschienen u Ich beantrage, gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld von 150, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft zu verhängen und ihm die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen. t 158

3 III. Antrag auf Protokollierung nach 183 GVG u Ich beantrage die Aussage des Zeugen Müller gemäß 183 GVG wörtlich zu protokollieren, weil der Anfangsverdacht besteht, dass sich der Zeuge Müller einer vorsätzlichen Falschaussage in dieser Hauptverhandlung strafbar gemacht hat. Der Zeuge hat erklärt, der Angeklagte sei am Tattage bei ihm gewesen. Man habe gemeinsam einen Videofilm geschaut. Um welchen Film es sich konkret gehandelt habe, konnte der Zeuge auch auf Nachfrage nicht angeben. Die Aussage steht im Widerspruch zu den Aussagen der unbeteiligten Zeugen, die den Angeklagten eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert haben t IV. Nachtragsanklage Der Angeklagte (Personalien) u Nachtragsanklage wird weiter angeklagt, am in Wuppertal eine fremde bewegliche Sache einem anderen weggenommen zu haben, in der Absicht sich die Sache rechtswidrig zuzueignen, indem er im Kaufhof in Wuppertal-Barmen ein blaues Polohemd der Marke Boss im Werte von 47.- Euro entwendete. Vergehen strafbar gemäß 242, 74 StGB Das sichergestellte Polohemd unterliegt der Einziehung. Beweismittel: 1. Geständnis des Angeklagten 2. Augenscheinsobjekt: sichergestelltes Polohemd der Marke Boss Es wird beantragt, die Nachtragsanklage in das Hauptverfahren gegen den Angeklagten vor dem Amtsgericht Wuppertal wegen Diebstahls (Aktenzeichen:) einzubeziehen. Unterschrift t 159

4 188 V. Befangenheitsantrag u Staatsanwaltschaft Aktenzeichen/Datum In der Strafsache gegen Paul Hartmann wegen Diebstahls lehne ich den Richter am Amtsgericht Müller wegen der Besorgnis der Befangenheit ab Richter am Amtsgericht Müller hat in der Hauptverhandlung noch vor Aufruf der Sache in Gegenwart des Verteidigers bei dem Unterzeichner als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren gemäß 153 StPO einzustellen. Auf die Erklärung des Unterzeichners, dass er zu diesem Zeitpunkt einer solchen Verfahrensweise nicht zustimme, hat Richter am Amtsgericht Müller hörbar erklärt, dass die Anklageschrift sowieso nicht viel tauge und auch der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft einen offensichtlich unqualifizierten Sitzungsvertreter schicke, zeige, dass sie die Sache verloren gebe. Zur Glaubhaftmachung beziehe ich mich neben meiner obigen Erklärung auch auf die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters Die Äußerung begründet bei verständiger Würdigung berechtigte Zweifel an der Neutralität des abgelehnten Richters. t VI. Einstellungsantrag 206a/260 u Ich beantrage, das Verfahren gemäß 260 Abs. 3 StPO einzustellen, weil Verjährung eingetreten ist. t VII. Einbeziehung einer Verurteilung und Gesamtstrafenbildung u Ich beantrage, den Angeklagten für den Diebstahl zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 und für den Betrug zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 zu verurteilen und unter Einbeziehung der Verurteilung vom (24 Ds 28 Js 610/15) eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätze zu je 10 zu bilden. t 160

5 VIII. Nebenantrag: Haftfortdauer u Ich beantrage, den Angeklagten wegen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten zu verurteilen. 297 Außerdem beantrage ich, unter Umstellung des Haftbefehls auf den Vorwurf des Diebstahls im besonders schweren Fall, Haftfortdauer gegen den Angeklagten anzuordnen. t IX. Nebenantrag 69,69a StGB u Ich beantrage den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 zu verurteilen. Außerdem beantrage ich, seine Fahrerlaubnis zu entziehen, den Führerschein einzuziehen und eine Sperrfrist von 6 Monaten anzuordnen. t X. Adhäsionsantrag u Ich beantrage außerdem, den Angeklagten zur Leistung von Euro Schmerzensgeld sowie 700 Euro Schadenersatz für die zerstörte Brille und die zerstörte Jacke an den Nebenkläger zu verurteilen. t XI. Einbeziehung Jugendstrafrecht u Ich beantrage, den Angeklagten unter Einbeziehung der Verurteilung vom (Aktenzeichen ) zu 2 Wochen Jugendarrest zu verurteilen. XII. Freispruch und Entschädigung u Ich beantrage den Angeklagten freizusprechen. Die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten sind der Staatskasse aufzuerlegen Es wird weiter beantragt, gemäß 8 StrEG festzustellen, dass der Angeklagte für einen durch die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis in der Zeit vom bis zum erlittenen Vermögensschaden nach 2 StrEG zu entschädigen ist. t

6 362 XIII. Freispruch /Versagung der Entschädigung u Des weiteren beantrage ich gemäß 8, 5 Abs. 2 StrEG festzustellen, dass der Angeklagte für einen durch die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis in der Zeit vom bis zum erlittenen Vermögensschaden nicht zu entschädigen ist, weil er diese Maßnahme selbst grob fahrlässig verursacht hat. t Notiz- und Plädoyerformulare: Die auf den folgenden Seiten abgedruckten Formulare sind dazu gedacht, dass Sie sie kopieren und jeweils für Ihre Notizen verwenden. Sie stellen natürlich ein sehr floskelhaftes Gerippe dar und sollen Ihnen lediglich über anfängliche Schwierigkeiten hinweghelfen. 162

Notiz-/Plädoyerformular *

Notiz-/Plädoyerformular * * Angeklagter: Beruf: Nettoeinkommen: Ehefrau (20 %) Kinder: 10 %./.30= Tagessatzhöhe: Vorwurf: Einlassung: Zeugen: Sonstige Beweismittel (Urkunden/BAK:) Plädoyer (Verurteilung) Hohes Gericht, Herr Verteidiger,

Mehr

Notiz-/Plädoyerformular

Notiz-/Plädoyerformular Notiz-/Plädoyerformular Angeklagter: Beruf: Nettoeinkommen: Ehefrau (20 %) Kinder: 10%./.30= Tagessatzhöhe: Vorwurf: Einlassung: Zeugen: Sonstige Beweismittel (Urkunden/BAK:) Plädoyer (Verurteilung) Hohes

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begriindet von Dr. Dietrich Rahn Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizeprasident des Oberlandesgerichts

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Schriftenreihe der Juristischen Schulung 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Mustertexte zum Strafprozess begründet von Dr. Dietrich Rahnf Leitender Oberstaatsanwalt neubearbeitet von Dr. Hans Christoph Schaefer Generalstaatsanwalt a. D. und Jochen Schroers Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Mehr

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst NomosReferendariat Deventer Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst 2. Auflage Nomos NomosReferendariat Anton Deventer, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst

Mehr

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht für die Staatsanwaltschaft folgender Sachverhalt fest:

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht für die Staatsanwaltschaft folgender Sachverhalt fest: 257, 258 StPO / Nr.123 ff, 138, 139 RiStBV Martin Luther: Tritt frisch auf, machs Maul auf, hör schnell auf / Die StA ist nicht verfolgungsgeil Beantragung von Ordnungsmaßnahmen während der HV gemäß 177,

Mehr

Strafbefehl. es 722 Js 54976/13. Ausfertigung. Herrn. Rechtskräftig. Cloppenburg. Weitere Angaben:

Strafbefehl. es 722 Js 54976/13. Ausfertigung. Herrn. Rechtskräftig. Cloppenburg. Weitere Angaben: / Amtsgericht Ausfertigung Amtsgericht Clopperburg, Postfach 1941,49649 Strafrichter \ Herrn. snummer (bitte stets angeben) es 722 Js 54976/13 Rechtskräftig seit Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Weitere

Mehr

Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden Leitsatz: 56 f Abs. 1 StGB kann wegen des Rückwirkungsverbotes des 2 Abs. 1 und 3 StGB nicht auf die Fälle angewendet werden, in denen die Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen

Mehr

Niedersachsen. Statistische Berichte Niedersachsen. Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte B VI 1 - j / 04

Niedersachsen. Statistische Berichte Niedersachsen. Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte B VI 1 - j / 04 Statistische Berichte Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Statistik Verurteiltenziffern nach Altersgruppen 1980 bis 2004 Verurteiltenziffern 4 500 4 000 3 500 Heranwachsende 3 000 2 500 Jugendliche

Mehr

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf

Mehr

A n k l a g e s c h r i f t

A n k l a g e s c h r i f t Aufbau Anklageschrift --------------------------------------------------------------- Staatsanwaltschaft Saarbrücken Aktenzeichen ( z.b. 33 Js 1223/05 ) Saarbrücken, den H a f t bzw. Unterbringung (falls

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 2 (Führungszeugnis) Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig und wahrheitsgemäß

Mehr

Inhalt. 1. Teil: Einführung 7. I. Allgemeine Hinweise 7. 1. Einführung 7 2. Vortragsstil 9. II. Vorbereitung des Aktenvortrages 10

Inhalt. 1. Teil: Einführung 7. I. Allgemeine Hinweise 7. 1. Einführung 7 2. Vortragsstil 9. II. Vorbereitung des Aktenvortrages 10 Inhalt 1. Teil: Einführung 7 I. Allgemeine Hinweise 7 1. Einführung 7 2. Vortragsstil 9 II. Vorbereitung des Aktenvortrages 10 III. Der Aufbau des Aktenvortrages 11 1. Die Einleitung 12 2. Der Sachbericht

Mehr

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L

KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L KANZLEI AM ALTEN RATHAUS RECHTSANWALT K A I S C H N A B E L MERKBLATT 2- DAS STRAFBEFEHLSVERFAHREN DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ERLASS EINES STRAFBEFEHLS Die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls

Mehr

STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN

STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN Muster aus ELAN-REF STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN 320 Js 25685/10 An das Amtsgericht - Schöffengericht - Albhausen Albhausen, den 30. September 20xx Eilt sehr! Untersuchungshaft! Termin zur Haftprüfung

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig

Mehr

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis)

Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Erklärung über Verurteilungen 3 (erweitertes Führungszeugnis) Sehr geehrter Bewerber, sehr geehrte Bewerberin, A. Sie werden gebeten, die nachstehend unter B gestellte Frage nach Verurteilungen vollständig

Mehr

- Berufungsverfahren -

- Berufungsverfahren - Vor den Strafkammern und den Jugendkammern des Landgerichts Essen finden in der Woche vom 09. bis 13.01.2017 folgende Termine statt: - Berufungsverfahren - Strafk. III./. Sch. aus Dorsten 09.01.2017 wegen

Mehr

Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. urteil

Landgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. urteil Ausfertigung Amtsgericht Aachen EINGEGAf\JG EN o 9. Feb. 2Of8 AN WALTS I

Mehr

beck-shop.de Sitzungsdienst des Staatsanwalts Vorbereitung Verhandlung Plädoyer Dr. Christian Theiß von Richter am Amtsgericht Wunsiedel 3.

beck-shop.de Sitzungsdienst des Staatsanwalts Vorbereitung Verhandlung Plädoyer Dr. Christian Theiß von Richter am Amtsgericht Wunsiedel 3. Sitzungsdienst des Staatsanwalts Vorbereitung Verhandlung Plädoyer von Dr. Christian Theiß Richter am Amtsgericht Wunsiedel 3. Auflage 2012 Vorwort Das vorliegende Büchlein richtet sich an Referendare

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts von Prof. Dr. Michael Heghmanns Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2003 Aschendorff Rechtsverlag Münster Verlag Dr.Otto

Mehr

A n k l a g e s c h r i f t

A n k l a g e s c h r i f t Staatsanwaltschaft Gera Aktenzeichen: Gera, den 17.09.2014 A n k l a g e s c h r i f t in der Strafsache gegen Fritz A geboren am 04.05.1986 in St. Gangloff, Beruf: unbekannt, ledig, (US-amerikanischer

Mehr

2 7. Okt Amtsgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil EINGEGANGEN. Rechtskräftig seit dem I n der Strafsache

2 7. Okt Amtsgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil EINGEGANGEN. Rechtskräftig seit dem I n der Strafsache .:) _" J Rechtskräftig seit dem 15.09.2017 -' Amtsgericht Aachen IM NAMEN DES VOLKES Urteil EINGEGANGEN 2 7. Okt. 2017 ANW.A.LTSKMJZLEI 8.~ X ~_._ - - -' I n der Strafsache gegen geboren am in, deutscher

Mehr

Das staatsanwaltliche Plädoyer beim Strafrichter

Das staatsanwaltliche Plädoyer beim Strafrichter Das staatsanwaltliche Plädoyer beim Strafrichter Tipp: Lesen Sie auch Die 10 goldenen Tipps bei Wahrnehmung des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes auf, dort unter Lernstoff. Die Wahrnehmung der Aufgaben

Mehr

Amtsgericht Tiergarten

Amtsgericht Tiergarten Flist Von.; not. KR/ KW Mtft. RA B!!, ä''.* TT!' "> PCi" H 'ici' SB 0 3.FEB. 2016 K' zda Gregor Samimi RKCKT SA NW'Al.rs KANZLE! Ii lux BicXspr.Sts:- Abschrift Rechtskräftig seit dem 11.11.2015 Berlin,

Mehr

Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III -

Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Strafvollstreckungsrechtliche Klausur - Studium III - Justizoberamtsrat Warias, FHR-NRW Teil A I. Sachverhalt: Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 05.02.1998 ist A wegen einer Straftat vom 14.08.1997

Mehr

Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, prozessuale Besonderheiten

Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, prozessuale Besonderheiten Hagen Law School Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, prozessuale Besonderheiten Bearbeitet von Klaus Detter 2., überarbeitete Auflage 2011. Buch. 173 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 1912 6 Format (B

Mehr

4. 316a StGB räuberischer Angriff auf Kraftfahrer a StGB Vollrausch StGB Verkehrsunfallflucht...72 a) Unfall...

4. 316a StGB räuberischer Angriff auf Kraftfahrer a StGB Vollrausch StGB Verkehrsunfallflucht...72 a) Unfall... Inhalt A. Verkehrsstrafsachen...13 I. Straßenverkehrsrechtlich relevante Straftatbestände...14 1. 316 StGB Trunkenheit im Verkehr...16 a) Ein Fahrzeug im Verkehr führen...17 b) Öffentlicher Straßenverkehr...19

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Referendarpraxis Band 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 8. Auflage Mustertexte

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.11.2017 bis zum 24.11.2017 Stand: 15.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

B e s c h l u s s. vom 25.10.2004. erlässt das Amtsgericht - Strafgericht - Plauen durch Direktor des Amtsgerichts Klein den Beschluss:

B e s c h l u s s. vom 25.10.2004. erlässt das Amtsgericht - Strafgericht - Plauen durch Direktor des Amtsgerichts Klein den Beschluss: B e s c h l u s s vom 25.10.2004 in der Strafsache gegen Dr. K. geboren am deutscher Staatsangehöriger; verheirateter Rechtsanwalt wegen Verteidiger: Rechtsanwalt Posner, Plauen unerlaubten Entfernens

Mehr

Az. 1 Ss 463/01 Leitsatz:

Az. 1 Ss 463/01 Leitsatz: Az. 1 Ss 463/01 Leitsatz: Ist bereits durch den Eröffnungsbeschluss gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz verstossen worden, ist dieser Mangel in der Revisionsinstanz nicht mehr heilbar

Mehr

Das staatsanwaltliche Plädoyer vor dem Strafrichter

Das staatsanwaltliche Plädoyer vor dem Strafrichter Das staatsanwaltliche Plädoyer vor dem Strafrichter Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die eines Staatsanwalt können unter dessen Aufsicht dem Rechtsreferendaren gemäß 142

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 StR 368/17 BESCHLUSS vom 9. Januar 2018 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2018:090118B1STR368.17.0 - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat

Mehr

Die Erstellung des Urteils in Straf- und Bußgeldsachen

Die Erstellung des Urteils in Straf- und Bußgeldsachen Die Erstellung des Urteils in Straf- und Bußgeldsachen Erläuterungen, Beispiele, Mustertexte und Textbausteine von Bernd Rösch 1. Auflage Die Erstellung des Urteils in Straf- und Bußgeldsachen Rösch schnell

Mehr

- Berufungsverfahren -

- Berufungsverfahren - Vor den Strafkammern und den Jugendkammern des Landgerichts Essen finden in der Woche vom 11. bis 15.09.2017 folgende Termine statt: - Berufungsverfahren - Strafk. III./. O. aus Essen 11.09.2017 wegen

Mehr

Gerichtsbezirk. ( ca Einwohner) Staatsanwaltschaft Braunschweig

Gerichtsbezirk. ( ca Einwohner) Staatsanwaltschaft Braunschweig Gerichtsbezirk ( ca. 900.000 Einwohner) Staatsanwaltschaft Braunschweig Gliederung der Staatsanwaltschaft Behördenleitung stellv. Behördenleitung Verwaltung 3 Rechtspfleger 6 Servicekräfte Abt. I, II,

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil

Im Namen des Volkes. Urteil Ausfertigung Aktenzeichen: 2 Cs 470 Js 11479/15 Amtsgericht Bad Saulgau Im Namen des Volkes Urteil ln dem Strafverfahren gegen Dr. Herbert Stützle, geboren am 01.07.1955 in Mengen, geschieden, Beruf: Arzt,

Mehr

Sitzungsdienst des Staatsanwalts

Sitzungsdienst des Staatsanwalts Jurakompakt Sitzungsdienst des Staatsanwalts Vorbereitung, Verhandlung, Plädoyer Bearbeitet von Dr. Christian Theiß 6. Auflage 2017. Buch. XV, 188 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71243 2 Format (B x L): 11,8

Mehr

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS

Dr. Michael Kilchling. Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung. Sanktionenrecht. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS Dr. Michael Kilchling Fotonachweis: Münsterländische Volkszeitung Sanktionenrecht #5 Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht I SS 2015 1 4. Das System strafrechtlicher Sanktionen 2 Michael Kilchling

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10 Leitsatz: 313 Abs. 1 Satz 2 StPO findet auch dann Anwendung, wenn die Staatsanwaltschaft zwar Freispruch beantragt hatte, aufgrund eines vorausgegangenen Strafbefehlsverfahrens jedoch bereits ein konkreter

Mehr

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Inhaltsverzeichnis 1. Problemdarstellung/Hintergrund 2. Verhalten der Mitarbeiter des Unternehmens 2.1 Verhalten bei Eintreffen der Ermittler 2.1.1 Verständigung von Geschäftsführung und Rechtsabteilung

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.06.2017 bis zum 23.06.2017 Stand: 15.06.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren

Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren Jan Markus Schulte Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren Nomos Inhalt Einleitung 11 Kapitel 1: Wiedergutmachung und Strafrecht 14 A. Gang der Gesetzgebung 14 B. Wiedergutmachung und Strafzwecke

Mehr

Überblick über das Strafprozessrecht

Überblick über das Strafprozessrecht Überblick über das Strafprozessrecht Für die Ausbildung zum Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Mai 2012 Unterscheidung materielles und formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann

Mehr

DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT

DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT DIE REFERENDA* STATION BEI DER STAATSANWALTSCHAFT Dr. Martin Soyka Staatsanwalt in Kiel Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter bei der StA Kiel Luchterhand Literatur XI A. Allgemeines zu Referendariat,

Mehr

Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher

Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher Staatsanwaltschaft Bremen - Pressestelle - Freie Hansestadt Bremen Bremen, den 16.06.2016 P r e s s e m i t t e i l u n g 7 / 2016 Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher vom

Mehr

* H10943* Ihr Zeichen: 13 KLs 672 Js 14849/13 (20/16) 1. schnellstmöglich einen Termin zur mündlichen Haftprüfung anzuberaumen;

* H10943* Ihr Zeichen: 13 KLs 672 Js 14849/13 (20/16) 1. schnellstmöglich einen Termin zur mündlichen Haftprüfung anzuberaumen; Matthias J. Maurer Rechtsanwalt Steffen Wünsch Rechtsanwalt RAe StB Maurer u. Kollegen Maxim-Gorki-Str. 10 06114 Halle (Saale) *20160004464H10943* Landgericht Halle Hansering 13 06108 Halle (Saale) Thomas

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 117/17 BESCHLUSS vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu 2.: unerlaubten

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Aktenzeichen: Ws 137/11 5 Qs 157/11 zu 32 Ds 522 Js 30436/10 AG Bremen-Blumenthal B e s c h l u s s in der Strafsache g e g e n [ ] Verteidiger: Rechtsanwalt J.

Mehr

Strafrecht im Assessorexamen

Strafrecht im Assessorexamen Strafrecht im Assessorexamen Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das materiell- und formellrechtliche Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift und das

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 21.11.2011 bis zum 25.11.2011 Stand: 17.11.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 Ss 90/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 025 5301 Ss 35/07 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 10 Ds 153/07 Amtsgericht Zossen 4158 Js 12239/06 Staatsanwaltschaft Potsdam - Zweigstelle

Mehr

Sitzungsdienst des Staatsanwalts

Sitzungsdienst des Staatsanwalts Jurakompakt Sitzungsdienst des Staatsanwalts Vorbereitung - Verhandlung - Plädoyer von Dr. Christian Theiß 3. Auflage Sitzungsdienst des Staatsanwalts Theiß schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) StrEG Ausfertigungsdatum: 08.03.1971 Vollzitat: "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl.

Mehr

Inhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9

Inhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9 Inhalt 1. Teil 7 A) Einleitung 7 I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8 B) Die Hauptverhandlung 9 I) Verhalten gegenüber dem Gericht 9 II) Gang der Hauptverhandlung 10 1. Aufruf der

Mehr

2 Ss 167/02. Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

2 Ss 167/02. Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe 2 Ss 167/02 Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe 0berlandesgericht Dresden 2. Strafsenat Aktenzeichen: 2 Ss 167/02 2 Ns 430 Js 51775/00 LG Chemnitz Beschluss vom

Mehr

Nummer 6. Anlage III zu Anhang II

Nummer 6. Anlage III zu Anhang II Nummer 6 Anlage III zu Anhang II Liste der Urkunden, die gemäß Artikel 52 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommen bzw. Artikel 5 Abs. 1 des EU-Rechtshilfeübereinkommens vom 29. Mai 2000 unmittelbar

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 30.01.2017 bis zum 03.02.2017 Stand: 18.01.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

- Berufungsverfahren -

- Berufungsverfahren - Vor den Strafkammern und den Jugendkammern des Landgerichts Essen finden in der Woche vom 29.01. 02.02.2018 folgende Termine statt: - Berufungsverfahren - Strafk. III./. L. aus Essen 29.01.2018 wegen Erschleichens

Mehr

Amtsgericht Recklinghausen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Amtsgericht Recklinghausen IM NAMEN DES VOLKES. Urteil I I. 81 Ds-971 Js 74/15-264/15 Amtsgericht Recklinghausen IM NAMEN DES VOLKES Urteil In der Strafsache gegen wegen Körperverletzung u.a. hat das Amtsgericht Recklinghausen aufgrund der Hauptverhandlung

Mehr

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik EVAS-Nr

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik EVAS-Nr Datensatzbeschreibung 1995-2006 EVAS-Nr. 24311 Datensatzbeschreibung zu Kartenart 1 und 2 allgemeines Strafrecht ef0 Land der Bundesrepublik 01 = Schleswig-Holstein 02 = Hamburg 03 = Niedersachsen 04 =

Mehr

Inhalt VORWORT... 9 INHALT BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16

Inhalt VORWORT... 9 INHALT BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16 Seite 10 Zänker: Deutsche Urteile in Strafsachen Inhalt VORWORT... 9 INHALT... 10 BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN... 13 VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16 UNERLAUBTES HANDELTREIBEN MIT BETÄUBUNGSMITTELN...

Mehr

Der Betreiber eines Automaten willigt in die Gewahrsamsübertragung an der Ware ein, sofern der Automat ordnungsgemäß bedient wird.

Der Betreiber eines Automaten willigt in die Gewahrsamsübertragung an der Ware ein, sofern der Automat ordnungsgemäß bedient wird. Fall 10 Benzin ist kostbar daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, sechs Monaten und zwei Wochen verhängen. So sieht es auch der BGH. In unserem Fall hätten Sie übrigens noch ein Schlupfloch,

Mehr

Hauptverfahren (Art ) Besondere Verfahren (Art ) Rechtsmittel (Art )

Hauptverfahren (Art ) Besondere Verfahren (Art ) Rechtsmittel (Art ) Hauptverfahren (Art. 328 351) Besondere Verfahren (Art. 352 378) Rechtsmittel (Art. 379 415) HV / Grundlagen BGE 116 Ia 36 E. 3b aa: Die Hauptverhandlung bildet das Kernstück des Strafprozesses, denn in

Mehr

Jugendgerichtsgesetz

Jugendgerichtsgesetz Band 48 Jugendgerichtsgesetz Erläutert von Dr. jur. Ulrich Eisenberg o. Professor an der Freien Universität zu Berlin 18., vollständig neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2016 Vorwort...

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 312-2 Strafprozessordnung (StPO) 3. Aktualisierung 2015 (25. Juli 2015) Die Strafprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 12 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des

Mehr

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS)

Datensatzbeschreibung Strafverfolgungsstatistik ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS) Datensatzbeschreibung ab 2007 für Allgemeines Strafrecht (AS) und Jugendstrafrecht (JS) EVAS-Nr. 24311 ef1 Einheitliche Statistik-ID ef2u1 Berichtsjahr (4-stellig) ef3u2 Satzart/ Belegeart 01 = Erwachsene

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungen

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungen Inhaltsverzeichnis Abkürzungen XIII A Einführung 1 I. Aufgaben der Strafvollstreckung 1 II. Strafverwirklichung bei Freiheitsentzug 2 III. Rechtsgrundlagen 4 B Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.06.2012 bis zum 15.06.2012 Stand: 05.06.2012 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN. Ich beantrage den Erlass des nachstehenden Strafbefehls.

STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN. Ich beantrage den Erlass des nachstehenden Strafbefehls. STAATSANWALTSCHAFT ALBHAUSEN 320 Js 32355/10 Albhausen, den 12. November 20XX Urschriftlich mit Akten an das Amtsgericht - Strafrichter - Albhausen Ich beantrage den Erlass des nachstehenden Strafbefehls.

Mehr

bis zum

bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 22.09.2014 bis zum 26.09.2014 Stand: 16.09.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld

Mehr

Beschluss. vom 06. Dezember 2004

Beschluss. vom 06. Dezember 2004 Leitsatz: Eine Strafvollstreckungskammer ist mit der Entscheidung über die Reststrafenaussetzung konkret "befasst", wenn der von Amts wegen zu beachtende maßgebliche Zeitpunkt nach 57 StGB herannaht. Bei

Mehr

Bußgeld, Geldstrafe, Strafbefehl & Co.

Bußgeld, Geldstrafe, Strafbefehl & Co. Beck-Rechtsberater im dtv 50706 Bußgeld, Geldstrafe, Strafbefehl & Co. Schnelle Hilfe für Betroffene von Mandy Pallme 1. Auflage Bußgeld, Geldstrafe, Strafbefehl & Co. Pallme ist ein Produkt von beck-shop.de

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Juristisches Repetitorium hemmer Würzburg - Erlangen - Bayreuth - Regensburg - München - Passau - Augsburg Frankfurt/M. - Bochum - Konstanz - Heidelberg - Freiburg - Mainz - Berlin - Bonn - Köln Göttingen

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts AschendorfFs Juristische Handbücher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang- Harms, emer, Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Münster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr. Michael

Mehr

Seite 1 von 5. 2 Staatsanwaltschaft Deggendorf Körperverletzung Einstellung gem. 170 Abs. 2 StPO². Eine Nothilfe war nicht ausschließbar

Seite 1 von 5. 2 Staatsanwaltschaft Deggendorf Körperverletzung Einstellung gem. 170 Abs. 2 StPO². Eine Nothilfe war nicht ausschließbar Seite 1 von 5 Anlage 2 zu Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Schulze vom 17.12.2014 betreffend: Rechtsextremistische Gewalttaten im Jahr 2013 1 Staatsanwaltschaft Passau Körperverletzung

Mehr

- Berufungsverfahren -

- Berufungsverfahren - Vor den Strafkammern und den Jugendkammern des Landgerichts Essen finden in der Woche vom 16. bis 20.10.2017 folgende Termine statt: - Berufungsverfahren - Strafk. III./. G. 16.10.2017 aus Gelsenkirchen

Mehr

bis

bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 09.04.2018 bis 13.04.2018 Stand: 04.04.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

Mehr

Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur

Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur B/117697 Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur Aufbau und examensrelevante Probleme Juliane Riemann-Prehm Gesa Theede Björn Rottpeter Jörg Schmidt 5., überarbeitete Auflage boysen+mauke

Mehr

38. Passionara in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung. Liebe Passionara!

38. Passionara in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung. Liebe Passionara! 38. Passionara in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung Liebe Passionara! Die Hauptverhandlung stellt das Kernstück des Hauptverfahrens und des gesamten Strafprozesses dar; auf sie läuft alles zu, von

Mehr

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette

Mehr

bis zum

bis zum 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 17.03.2014 bis zum 21.03.2014 Stand: 12.03.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz:

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz: 1 Az. 3 Ss 89/02 Leitsatz: Auch die Jugendstrafe wegen "Schwere der Schuld" kommt nur in Betracht, wenn sie zur erzieherischen Einwirkung auf den jugendlichen Täter notwendig ist. Der äußere Unrechtsgehalt

Mehr

Vorlesung Sanktionenrecht (7) Dr. Michael Kilchling

Vorlesung Sanktionenrecht (7) Dr. Michael Kilchling Vorlesung Sanktionenrecht (7) Dr. Michael Kilchling Bedeutungsverlust der formellen Sanktionen Michael Kilchling: Vorlesung Sanktionenrecht SS 2007 Seite 2 Problem: (Un-) Gleichbehandlung Michael Kilchling:

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr

Konsequenzen illegalen Sprayens

Konsequenzen illegalen Sprayens Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 1 Ss 109/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5301 Ss 48/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Strafsache g e g e n 1.. w e g e n versuchten

Mehr

Gliederung und Programm der Vorlesung und Tutorien

Gliederung und Programm der Vorlesung und Tutorien Prof. Dr. Holger Matt Honorarprofessor an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Rechtsanwaltskanzlei Mainluststraße 12, 60329 Frankfurt am Main Telefon: 069/ 90 555 20 Telefax: 069/90 555 222 E-Mail:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 478/13 vom 11. Dezember 2013 in der Strafsache gegen wegen Nötigung u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und

Mehr

Strafrecht im Assessorexamen

Strafrecht im Assessorexamen Strafrecht im Assessorexamen Dr. Gereon Wolters o. Professor an der Universität Bochum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und Dr. Michael Gubitz Rechtsanwalt in Kiel Fachanwalt für Strafrecht Lehrbeauftragter

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az. 2 Ss 278/05

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom , Az. 2 Ss 278/05 Leitsatz: In Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ( 142 StGB) ist ein /"bedeutender Schaden/" im Sinne des 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB angesichts der allgemeinen Preis- und Kostenentwicklung auch in

Mehr

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Gliederung des Vortrages: - PsychKG NW - Gewaltschutzgesetz - Strafanzeige - Zivilrechtliche Folgen: Schadensersatz

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4757 18. Wahlperiode 25.10.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Justiz, Kultur

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 2272/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn B, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Zimmer, Mehringdamm 40, 10961 Berlin

Mehr