Wege zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen

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1 Fachtagung am 11. März 2013 in Dresden Wege zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen Begrüßung Dr. Dietrich Engels ISG Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Grußworte Christine Clauß Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Stephan Pöhler Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Seite 1

2 Wege zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen Fachtagung am 11. März 2013 in Dresden Das Anliegen der UN-Konvention und das Konzept des 5. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen Dr. Dietrich Engels ISG Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Seite 2

3 1. Aufgabenstellung Ziele des 5. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen: Daten und Zeitreihen zur Lebenssituation der Menschen mit Behinderung in Sachsen aufbereiten und auswerten Unterstützungsformen analysieren und weiterentwickeln Politik und Planung für Menschen mit Behinderungen auf eine empirische Grundlage stellen gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen (Vorschläge dazu partizipativ entwickeln) die Vorgaben der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) umsetzen auf der Grundlage von empirischen Analysen und partizipativ erarbeiteten Vorschlägen einen Bericht mit Handlungsempfehlungen erstellen Seite 3

4 3. Bereiche der Lebenslage von Menschen mit und ohne Behinderung Bildung Frühkindliche Entwicklung, Schul- und Berufsausbildung Rechtsstatus Persönlichkeitsrechte Gesundheit physische und psychische Leistungsfähigkeit Erwerbstätigkeit berufliche Position Partizipation an Kultur, Sport, Freizeit, Politik Soziale Einbindung Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarschaft Mobilität Aktionsradius Materielle Ressourcen Erwerbs- Transfer- Vermögen einkommen leistungen ISG 2011 Wohnen Qualität der Wohnung, attraktives Wohnumfeld Seite 4

5 4. Grundanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (1) Anerkennung der Würde Anerkennung der Vielfalt der Menschen mit und ohne Behinderung Anerkennung des Beitrags behinderter Menschen für die Gesellschaft Stärkung von Kompetenzen 5. Behindertenbericht Recht auf Eigenständigkeit und Selbstbestimmung statt Stellvertretung (2) Inklusive Gesellschaft selbstverständlich dazu gehören möglichst keine Sondersysteme oder Sonderbehandlung so viel Unterstützung/ Assistenz wie nötig (3) Universelles Design der Gesellschaft alle Lebensbereiche barrierefrei und gut zugänglich gestalten Seite 5

6 Gesellschaftliche Bereiche und Sonderformen für f Menschen mit Behinderungen Bildungssystem vorschulisch, schulisch, berufsbezogen Sonderkita/ Sonderschule Justiz Rechtliche Stellvertretung Gesundheitssystem Rehabilitation Erwerbssystem Werkstatt für beh. Menschen Politik, Kultur, Freizeitangebote besondere Interessengruppen Familie, soz. Netzwerke sekundäre Netzwerke Verkehrssystem Sonderfahrdienste Markt Transfersystem ISG 2011 Wohnen betreutes Wohnen, stationäre Einrichtung / Heim Seite 6

7 Mögliche Reaktionen auf die UN-Konvention: Ignorieren: mit allem so weitermachen wie bisher Neu etikettieren: nichts ändern, aber neue Begriffe: alles heißt jetzt Inklusion Revolutionieren: alles soll anders werden (Zeitrahmen?) Sorgfältig Prüfen: 5. Behindertenbericht Wie kann mehr Normalisierung erreicht werden? Welche Barrieren müssen beseitigt werden? An welchen Stellen sind weiterhin Schutzräume und Sondersysteme notwendig? Gilt dies vorübergehend oder auch langfristig? Seite 7

8 Die UN-Konvention als Herausforderung für f die Behindertenberichterstattung In allen Lebensbereichen bestehende Unterstützungsformen, Sonderformen und Ziele der Inklusion benennen Daten zur Lage der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen aufbereiten Wie inklusiv ist die Gesellschaft? Welche Barrieren und Hindernisse bestehen noch? Welche Sondersysteme bestehen, und wie vollzieht sich der Prozess der Normalisierung? Wie stellt sich diese Situation für einzelne Personengruppen (Frauen und Männer, Kinder und Ältere) mit Behinderung dar? Überprüfung des derzeitigen Systems der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen Empfehlungen zur Weiterentwicklung in Richtung auf eine inklusive Gesellschaft unter Berücksichtigung des Zeitrahmens Seite 8

9 6. Umsetzung in vier Phasen der Berichterstattung 1. Bestandsaufnahme und Analyse der Lage der Menschen mit Behinderungen in Sachsen (September 2012 Februar 2013) Indikatoren der Inklusion in einzelnen Handlungsfeldern Datenrecherche, Aufbereitung und Auswertung 2. Partizipative Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (März Mai 2013) Fachveranstaltung am 11. März 2013 Sammlung von Anregungen 5. Behindertenbericht 3. Wissenschaftliche Bewertung der Vorschläge (Juni August 2013) fachliche Bewertungskriterien: Respekt, Kompatibilität, Relevanz, Wirkung Kriterien der Durchführbarkeit: Ressourcenbedarf, zeitliche Priorisierung 4. Bericht mit Handlungsempfehlungen für die Politik für Menschen mit Behinderungen in Sachsen (September Dezember 2013) Seite 9

10 Wege zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen Fachtagung am 11. März 2013 in Dresden Erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Analyse für den 5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen Dr. Heike Engel und Dr. Dietrich Engels ISG Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Seite 10

11 10 Handlungsfelder im 5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen in Sachsen 1. Frühe Kindheit und Vorschulalter 2. Bildung 3. Teilhabe am Arbeitsleben 4. Gesellschaftliche Partizipation 5. Gesundheit und Rehabilitation 6. Wohnen mit Behinderung 7. Barrierefreiheit und Mobilität 8. Behinderung im Alter 9. Schutz der Persönlichkeit 10. Information und Beratung Bestandsaufnahme und Prüfung, wie weit Inklusion fortgeschritten ist Datenlage in diesen Bereichen sehr uneinheitlich Seite 11

12 Handlungsfeld 1: Frühe Kindheit und Vorschulalter Kinder haben einen heilpädagogischen Förderbedarf (4% aller Kinder im Vorschulalter) 43% dieser Kinder erhalten Leistungen der Frühförderung und 57% werden in Kindertagesstätten betreut. 3/4 dieser Kinder werden in integrativen Kitas betreut und 1/4 in heilpädagogischen Kitas oder heilpädagogischen Gruppen. Inklusion in der Vorschulbetreuung Integrationsquote: 76% in integrierter Einrichtung, 24% in Sondereinrichtung Integrative Kita Heipädagogische Kita/ Gruppe Seite 12

13 Handlungsfeld 2: Bildung (1) Schulbildung Etwa Schüler in Sachsen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf (7,7% aller Schüler im Schuljahr 2010/11) Der Anteil in Regelschulen ist von 10% (2005/06) auf 21% (2010/11) gestiegen Integration von Schülern mit Förderbedarf in Förderschule in Regelschule Anteil in Regelschulen: 10% 11% 14% 16% 18% 21% / / / / / /11 Schuljahr Seite 13

14 Handlungsfeld 2: Bildung (2) Integration in Regelschulen hängt zusammen mit der Schulform: in Grundschulen 2,4%, in Gymnasien 0,6% aller Schüler der Art des Förderbedarfs: eher wg. Sinnesbehinderung und emotionaler/ sozialer Entwicklung, weniger geistige Entwicklung/ Lernen Lernen Schüler nach Art des Förderbedarfs und Schulform Anteile in % 5 59 Sehen 2 1 Hören Sprache Regelschule Förderschule körperliche und motorische Entwicklung 4 13 geistige Entwicklung 3 18 emotionale und soziale Entwicklung 9 36 Seite 14

15 Handlungsfeld 2: Bildung (3) Hochschule Von rd Studenten in Sachsen haben rd eine Behinderung (etwa 8% aller Studenten). Bekannt: Hochschulen stellen sich zunehmend auf Studenten mit Behinderungen ein und bieten spezifische Beratung an. Nicht bekannt: Inwieweit barrierefreies Studium möglich ist. Lebenslanges Lernen Menschen mit Behinderungen haben gleiche Rechte auf lebenslanges Lernen (einschließlich Fort- und Weiterbildung). Einige Volkshochschulen weisen ihre barrierefreien Kursangebote aus, die meisten aber noch nicht. Seite 15

16 Handlungsfeld 3: Teilhabe am Arbeitsleben (1) schwerbehinderte Menschen sind regulär erwerbstätig (ein Viertel der schwerbehinderten Menschen im Erwerbsalter) Darunter sind rd. 500 in Integrationsprojekten Beschäftigte und rd. 200 mit unterstützter Beschäftigung Rd Menschen mit Schwerbehinderung sind arbeitslos (7%) Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter: regulär erwerbstätig 25,5% nicht erwerbstätig 56,4% arbeitsuchend 7,4% in Werkstatt für behinderte Menschen 10,7% Seite 16

17 Handlungsfeld 3: Teilhabe am Arbeitsleben (2) Rd Menschen mit Schwerbehinderung arbeiten in einer WfbM (Zunahme um 47% seit dem Jahr 2000). Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (2011) % Seite 17

18 Handlungsfeld 3: Teilhabe am Arbeitsleben (3) Ausrichtung auf Inklusion im Arbeitsleben (Zeitraum ) Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist um 17% gestiegen. Die Beschäftigungsquote ist von 3,8% auf 4% gestiegen (Ziel: 6% nur im öffentlichen Dienst erreicht). Die Zahl der Arbeitslosen ist um 10% gestiegen, ihr Anteil an allen Arbeitslosen von 2,9% auf 4,4%. Die Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen ist um 16% gestiegen. Ein Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt gelingt nur wenigen. Gute und schlechte Nachrichten zur Inklusion auf dem Arbeitsmarkt keine eindeutige Tendenz, weitere Anstrengungen nötig z.b. Allianz Arbeit + Behinderung : - Sicherung bestehender Arbeitsplätze - Schaffung neuer Arbeitsplätze 5. Behindertenbericht - Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf Seite 18

19 Handlungsfeld 4: Gesellschaftliche Partizipation Politische Interessenvertretung durch den Landesbeauftragten, den Landesbeirat und die Beauftragten auf kommunaler Ebene weiterhin durch Verbände und Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderung Inklusion : Interessen behinderter Menschen als Mainstreaming Zivilgesellschaftliches Engagement Menschen mit Behinderungen engagieren sich in vielfältiger Weise. Daten hierüber liegen allerdings nicht vor. Sport, Kultur und Freizeit 5. Behindertenbericht Sportler mit Behinderungen haben im Jahr 2012 die Angebote des Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband (SBV) genutzt. Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen: Infos über barrierefreie Touren, Urlaubsmöglichkeiten, Unterkünfte; Zugänglichkeit einzelner Einrichtungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen, spezielle Angebote für Reisende mit Sinneseinschränkungen sowie für lern- und geistig behinderte Menschen Seite 19

20 Handlungsfeld 5: Gesundheit und Rehabilitation Zugang zur ambulanten Gesundheitsversorgung Menschen mit Behinderungen benötigen häufiger ärztliche Behandlung als andere, aber ärztliche Praxen sind oft nicht barrierefrei Über das Internet lassen sich barrierefreie Arztpraxen in der Region finden ( Eine Recherche in Sachsen ergibt, dass sich diese Praxen in den städtischen Regionen eher finden als auf dem Land. Klinische Gesundheitsversorgung In stationären Einrichtungen existieren in der Regel keine räumlichen Barrieren. Barrieren aber im Bereich der Leitsysteme sowie der Informationen und Kommunikation mit Patienten, die wegen kognitiver Einschränkungen Verständnisschwierigkeiten haben Prüffrage der Inklusion Inwieweit ist ein barrierefreier Zugang zur Gesundheitsversorgung möglich? Welche besondere Hilfestellung ist nötig? 5. Behindertenbericht Seite 20

21 Handlungsfeld 6: Wohnen mit Behinderung (1) Die meisten Menschen mit Behinderungen wohnen in Privathaushalten. häufiger als Single (29%) oder als Paar ohne Kind (46%) seltener in Haushalten mit Kindern (Paar m.k. 14%, Alleinerziehende 5%) Haushaltsformen der Bevölkerung mit und ohne Behinderung Anteile in % (Mikrozensus 2009) Alleinlebend Paar ohne Kind Paar mit Kind(ern) Alleinerziehende 5 8 ohne Behinderung mit Behinderung Sonstige Haushaltsform 2 7 Seite 21

22 Handlungsfeld 6: Wohnen mit Behinderung (2) Erwachsene mit Behinderungen leben in unterstützter Wohnform, davon 33% in ambulant betreutem Wohnen 5. Behindertenbericht 55% im Wohnheim und 12% in Außenwohngruppe eines Wohnheims (67%) Verhältnis von ambulanter und stationärer Wohnform Anteile in % 90,0 80,0 70,0 80,2 77,8 76,9 77,0 78,3 74,9 73,9 73,0 72,3 70,5 68,6 67,2 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 34,0 29,1 23,1 24,4 26,4 19,6 19,7 19,9 20,9 22,2 23,1 23,0 25,1 26,1 27,0 27,7 19,8 21,7 38,8 40,5 29,5 31,4 32,8 ambulant SN stationär SN ambulant D 0, Seite 22

23 Handlungsfeld 7: Barrierefreiheit und Mobilität Räumliche Barrierefreiheit Staatliche Institutionen sind zu einer barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Räumen verpflichtet (SächsIntegrG). Umsetzung dieser Verpflichtung schreitet voran (z.b. Leipzig, Dresden), aber: in Städten höherer Umsetzungsgrad erreicht als in ländlichen Räumen bei Neubauten ist Barrierefreiheit besser zu gewährleisten als in (zum Teil denkmalgeschützten) Altbauten. Barrierefreie Kommunikation Bei Internetauftritt staatlicher Behörden umgesetzt Im privaten Bereich: bei ärztlichem Informationssystem, ansonsten nicht bekannt Mobilität 5. Behindertenbericht ÖPNV: Kommunen, kommunale und private Verkehrsbetriebe sowie die Bahn sind um die Umsetzung von Barrierefreiheit bemüht. Daten hierüber liegen nur punktuell vor; noch keine barrierefreie Gesellschaft Seite 23

24 Handlungsfeld 8: Behinderung im Alter Probleme der Behinderung im Alter Behinderungsquoten steigen mit zunehmendem Alter stark an. Damit einhergehend steigen auch die Risiken von Pflegebedürftigkeit und Demenz. Demografische Entwicklung: Die Zahl der älteren Menschen mit und ohne Behinderungen wird in den kommenden Jahren stark ansteigen. Kumulierte Bedarfslagen 5. Behindertenbericht erfordern integrierte Handlungskonzepte, um die Versorgung älterer Menschen mit Einschränkungen zu gewährleisten (hinreichende geeignete Wohnangebote, flächendeckende Betreuung durch ambulante Dienste, ärztliche und pflegerische Versorgung) Sächsisches Gesamtkonzept zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung als Schritt in diese Richtung Seite 24

25 Handlungsfeld 9: Schutz der Persönlichkeit Schutz der Persönlichkeit (in Gleichstellungsgesetzen und der UN-BRK ausführlich dargestellt): Schutz vor Diskriminierung Schutz vor Gewalterfahrungen und Ausbeutung (insbesondere schwache Personen wie Kinder, Frauen, Ältere mit Behinderung) keine Daten hierüber vorhanden 5. Behindertenbericht Geeignete Unterstützung Rechtliche Betreuung zur Unterstützung eigener Entscheidungen in rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten Assistenz zur Durchsetzung persönlicher Rechte vor Gericht Für Menschen wurde in Sachsen eine rechtliche Betreuung eingerichtet (Jahr 2011), dies waren 16% mehr als im Jahr Seite 25

26 Handlungsfeld 10: Information und Beratung Bedarf und Angebot Menschen mit Behinderung benötigen umfassende Information und eine auf ihre Lebenssituation spezifisch ausgerichtete Beratung. Die Information und Beratung der Menschen mit Behinderungen wird in Sachsen durch viele Beratungsstellen freier Träger geleistet, die regional breit gestreut sind. Gemeinsame Servicestellen als gut zugängliche Anlaufstelle mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot sind nach Kap. 3 SGB IX vorgesehen. Ein solches Angebot wurde nur unzureichend umgesetzt. Inanspruchnahme 5. Behindertenbericht Über die Inanspruchnahme von Information und Beratungsleistungen durch Menschen mit Behinderungen liegen keine umfassenden Informationen vor. Seite 26

27 Fazit 1. In Sachsen gibt es ein umfassendes Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderungen, das sich über alle Lebensbereiche erstreckt. 2. Die Daten zum Entwicklungsstand des Unterstützungssystems und zum erreichten Grad der Inklusion sind in einigen Bereichen gut, in anderen fehlen sie. 3. In mehreren Bereichen gibt es Hinweise auf Fortschritte auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft, es gibt aber auch noch viele Barrieren. 4. Die Diskussion darüber, wo mehr Normalität möglich ist und welche besondere Unterstützung weiterhin benötigt wird, ist fortzuführen. 5. Die Berichterstattung stellt die Lage der Menschen mit Behinderungen dar, prüft den Entwicklungsstand der Inklusion und zeigt den Bedarf an Veränderungen auf. Hierfür müssen Handlungskonzepte entwickelt werden. Seite 27

28 Anregungen zur Verbesserung im Rahmen der Fachtagung AG 1: Wohnen mit Behinderung Großer Saal AG 2: Schulbildung, Ausbildung und Arbeit für Menschen mit Behinderung Seminarraum 3 AG 3: Partizipation, Mobilität und Barrierefreiheit Seminarraum 1 AG 4: Inklusion im vorschulischen Bereich: Integration vs. spezielle Förderung Seminarraum 4 Weitere Anregungen, Vorschläge und Hinweise nach der Fachtagung per oder Post Seite 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Dr. Dietrich Engels und Dr. Heike Engel ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Barbarossaplatz 2, Köln Tel Internet: für f Anregungen: Ridder@isg-institut.de Seite 29

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