Stuttgart, 11. Februar Anpassung des Liquiditätshilfeprogramms sowie weitere Verbesserungen in den Förderprogrammen

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1 An alle mit uns in Geschäftsverbindung stehenden Kreditinstitute, Verbände, Kammern, Ministerien und andere interessierte Organisationen Stuttgart, 11. Februar 2009 Anpassung des Liquiditätshilfeprogramms sowie weitere Verbesserungen in den Förderprogrammen der L-Bank Sehr geehrte Damen und Herren, auch im Jahr 2008 wurden die Förderdarlehen der L-Bank, trotz der konjunkturellen Eintrübung im 2. Halbjahr, stark nachgefragt. Dies belegt, dass das Förderangebot an den Bedürfnissen der mittelständischen Unternehmen und Hausbanken ausgerichtet ist. Die schwierige wirtschaftliche Lage stellt die mittelständischen Unternehmen in Baden- Württemberg vor besondere Herausforderungen. Dem tragen wir durch eine weitere Optimierung des Förderangebotes Rechnung. Insbesondere durch eine grundlegende Vereinfachung und Verbesserung der Konditionen des Liquiditätshilfeprogramms soll die Liquiditätsversorgung des Mittelstandes verbessert werden. Zusätzlich erweitern wir das Förderangebot im Technologieförderprogramm und im Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW). Die Anpassungen gelten für alle Zusagen nach dem Liquiditätshilfeprogramm Zielgruppe Gefördert werden mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit i.d.r. bis 500 Mitarbeitern. Förderfähige Vorhaben Das Programm wird auf die drei Förderschwerpunkte Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen konzentriert. Im Rahmen des Schwerpunkts Konsolidierung ist nach wie vor die Kontokorrentumschuldung und die Umstrukturierung der Passivseite zur Anpassung der Laufzeitenstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow, etwa durch Ablösung kurzfristiger Verbindlichkeiten bei Liefe-

2 Seite 2 zum Rundschreiben der L-Bank vom 11. Februar 2009 ranten, möglich. Auch Investitionen können im Rahmen von Konsolidierungen gefördert werden. Laufzeiten Die Laufzeiten können künftig, unabhängig vom Förderschwerpunkt, aus den der Nachfrage angepassten Laufzeitenvarianten zwischen 3 und 10 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren gewählt werden. Weiterhin gibt es eine endfällige Variante mit 4 Jahren Laufzeit. Auszahlungskurs Unabhängig von der Laufzeitenvariante wird der Auszahlungskurs auf 99 % vereinheitlicht. Risikogerechtes Zinssystem Im Liquiditätshilfeprogramm bestand schon vor Einführung des so genannten Risikogerechten Zinssystems (RGZS) im Jahr 2005 die Möglichkeit, einen Zinsaufschlag in Höhe der Standardrisikokosten zu erheben. Dies hat wesentlich zur Erhöhung der Attraktivität des Liquiditätshilfeprogramms beigetragen. Nachdem nunmehr in fast allen anderen Förderprogrammen der L-Bank (Ausnahme: Starthilfe) das Risikogerechte Zinssystem zur Anwendung kommt, führen wir zur Erleichterung der Abwicklung dieses RGZS auch für das Liquiditätshilfeprogramm ein. In einem wesentlichen Punkt wollen wir die Flexibilität der bisherigen Regelung im Liquiditätshilfeprogramm aber auch künftig erhalten. Die Hausbank ist berechtigt, einer aus der Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Endkreditnehmers resultierenden geänderten Bonitätseinstufung während der Darlehenslaufzeit durch Anpassung des Endkreditnehmerzinssatzes Rechnung zu tragen. Dies gilt jedoch nur, wenn der mit dem Endkreditnehmer abgeschlossene Darlehensvertrag Regelungen enthält, in denen festgelegt wird, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Anpassung der Endkreditnehmerkonditionen erfolgt. Risikoentlastung Liquiditätshilfe50 Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds gewinnt die Risikoentlastung der Hausbanken gerade bei Betriebsmittelfinanzierungen an Bedeutung. Dem tragen Bürgschaftsbank und L-Bank durch die Einführung des Produktes Liquiditätshilfe50 - Li50 mit einer Risikoentlastung von 50 % Rechnung. Wie bei dem bekannten Produkt GuW50 erfolgt eine Zusage aus einer Hand. Günstige Bürgschaftsprovisionen Entsprechend orientiert sich auch die laufende Bürgschaftsprovision an den Preisklassen des RGZS. Die attraktiven Sätze für die einzelnen Klassen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Die einmalige Bürgschaftsprovision beträgt wie üblich 1 % des genehmigten Bürgschaftsbetrages.

3 Seite 3 zum Rundschreiben der L-Bank vom 11. Februar 2009 Preisklasse A B C D E F G Bü.-Quote Li50 Bü.-Provision 0,35 0,45 0,55 0,65 0,75 0,85 0,95 50 % Eine Bürgschaft kann für Umschuldungen von Betriebsmittellinien (z.b. Kontokorrentrahmen, Auftragsfinanzierungen) nur dann übernommen werden, wenn zusätzliche Mittel im gleichen Umfang bereit gestellt werden. Eine Verbürgung ist auch möglich für die Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten und eine betriebsgerechte Nachfinanzierung von Investitionen der letzten 3 Jahre, die über die Kontokorrentlinie finanziert wurden. Vereinfachtes Verfahren Für Kredite bis ,-- EUR erfolgt die Entscheidung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen. Sofern sich bei größeren Vorhaben nicht durch die Nachreichung entscheidungsrelevanter Unterlagen Verzögerungen ergeben, soll innerhalb von 15 Arbeitstagen entschieden werden. Günstigere Zinssätze Aufgrund der Anpassung auf das RGZS und Reduzierung der Laufzeitenvarianten werden wir die Konditionenübersicht für das Liquiditätshilfeprogramm zum neu strukturieren. In diesem Zusammenhang werden wir die Zinssätze im Liquiditätshilfeprogramm nochmals deutlich günstiger gestalten. L-Bank und Bürgschaftsbank sind davon überzeugt, dass durch die Neukonzeption des Liquiditätshilfeprogramms und das Risikoentlastungsangebot Li50 die Liquiditätsversorgung für die mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg im gebotenen Umfang gesichert werden kann. 2. Verbesserung des Angebots im Technologieförderprogramm für größere Unternehmen Gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten sind die baden-württembergischen Unternehmen darauf angewiesen, auch durch die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder Produkte ihre Wettbewerbsfähigkeit laufend zu sichern oder zu verbessern. Kleine und mittlere Unternehmen Für kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern bietet das Technologieförderprogramm der L-Bank, auch aufgrund der Beteiligung der EU an der Zinsverbilligung über den EFRE-Fonds, äußerst attraktive Konditionen für entsprechende Investitionen in moderne Maschinen. Ausweitung auf größere Unternehmen Um die Modernisierung und die Investitionstätigkeit auch bei größeren badenwürttembergischen Unternehmen zu unterstützen, wird die Regelgrenze von 400 Mitarbeitern in Ausnahmefällen auf Mitarbeiter angehoben. Der Kreis der Unternehmen,

4 Seite 4 zum Rundschreiben der L-Bank vom 11. Februar 2009 die aus dem Programm Investitionen in moderne Maschinen zinsgünstig finanzieren können, wird damit deutlich ausgeweitet. Konditionensenkung für größere Unternehmen In diesem Zusammenhang werden die Konditionen für Nicht-KMUs ab sofort zusätzlich deutlich gesenkt. 3. Anpassung GuW Die Förderung von Immobilien im GuW für gewerbliche Unternehmen wurde bisher auf den eigengenutzten Anteil beschränkt. Um zu vermeiden, dass bei einer teilweisen Fremdvermietung für diesen fremdvermieteten Teil ein gesonderter Förderantrag gestellt werden muss, werden wir künftig im GuW auch fremdvermietete Anteile von Immobilien fördern, sofern der weit überwiegende Teil der Immobilie durch das antragstellende Unternehmen selbst genutzt wird. Eine reine Fremdvermietung ist im GuW nach wie vor nicht förderfähig. Wir gehen davon aus, dass mit den vorgenommenen Anpassungen das Förderangebot von L-Bank und Bürgschaftsbank nochmals deutlich attraktiver gestaltet werden konnte und damit den Finanzierungsbedürfnissen der mittelständischen Unternehmen in Baden- Württemberg auch unter den erschwerten Rahmenbedingungen entspricht. Neben den genannten Programmen steht zur Finanzierung von Investitionen mit Laufzeiten von 4 bis 8 Jahren nach wie vor das Programm L-Bank Invest zur Verfügung, sofern die Investitionen in Kommunen mit weniger als Einwohnern im Ländlichen Raum getätigt werden. In der Region Stuttgart können Investitionen in Kommunen mit weniger als Einwohnern gefördert werden. In dem Programm können anders als im GuW auch Unternehmen unterstützt werden, die die KMU-Kriterien nicht einhalten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Manfred Schmitz-Kaiser Walter Weik Anlage: Merkblatt Liquiditätshilfeprogramm (Stand ) Konditionenübersicht

5 Form-Solutions Liquiditätshilfeprogramm Merkblatt (Stand ) 1. Was wird gefördert? Zu den förderfähigen Vorhaben und Kosten zählen: Betriebsmittelfinanzierungen Wachstumsbedingter zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers, Ausweitung der Debitoren oder Aufrechterhaltung der Skontierfähigkeit Konsolidierungen Zusätzlicher Betriebsmittelbedarf zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (wie Nachfrageverschiebungen, Wettbewerbsverschärfung, Technologiesprünge) Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow Betriebsübernahmen Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder Vermögensgegenstände Investitionen zum Beispiel zur Modernisierung oder Erweiterung Betriebsmittelbedarf Abfindungen für Altgesellschafter Nicht gefördert wird der Erwerb von Beförderungsmitteln für den Straßengüterverkehr durch Unternehmen des Transportgewerbes sowie die Umschuldung einer solchen Finanzierung aus dem Kontokorrent. 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Förderung Die L-Bank vergibt mittelfristige bis langfristige zinsgünstige Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten. 3.2 Umfang der Finanzierung Die förderfähigen Ausgaben können bis zu 100 % finanziert werden. Kreditmindestbetrag: Euro Kredithöchstbetrag: keiner Laufzeitvarianten 3 Jahre ohne Freijahr 4 Jahre, davon bis zu 4 tilgungsfreie Jahre 5 Jahre, davon 1 tilgungsfreies Jahr 6 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre 8 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre 10 Jahre, davon bis zu 2 tilgungsfreie Jahre Auszahlung Die Darlehen werden zu 99 % ausbezahlt. Zinssätze Zinsvergünstigung Die Zinsen des Liquiditätshilfeprogramms liegen unter den Marktzinsen für Betriebsmittelkredite und werden laufend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten angepasst. Form-Solutions Artikel Nr LB /09 Seite 1 von 3 2. Wer wird gefördert? Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige (in der Regel bis 500 Beschäftigte). Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Hausbank bestätigt, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept für das Unternehmen vorliegt. Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie in der Fischerei und Aquakultur tätig sind. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Ziffer 7 dieses Merkblatts sind ausgeschlossen Zinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen gelten für die gesamte Laufzeit Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht drei Monate nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden Risikogerechtes Zinssystem *) In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Kreditnehmer werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Da Kreditsicherheiten und Bonität der Kreditnehmer*) stark variieren, müssen die Zinssätze die Risikokosten der Hausbank berücksichtigen. Im risikogerechten Zinssystem gibt die L-Bank sieben risikoabhängige Preisklassen A bis G vor. Sie entsprechen verschiedenen Kombinationen von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Bonität) des Unternehmens und Besicherung des Darlehens.

6 Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitätsund eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die zugehörige Preisklasse. Für jede Preisklasse legt die L-Bank eine Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) fest. Die Hausbank vereinbart mit dem Unternehmen innerhalb dieser Grenzen unter Berücksichtigung der individuellen Platzierung in den zugrunde liegenden Bonitäts- und Besicherungsklassen einen Angebotszinssatz. Die Preisklasse und der individuelle Angebotszinssatz werden bei der Antragstellung festgelegt. Der endgültige Zinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Die Hausbank kann den Zinssatz in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit variieren, wenn eine entsprechende Klausel im Kreditvertrag vereinbart wird Konditionenübersicht Die aktuellen Zinssätze sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Sie können auch bei unserer Hotline ( ) erfragt oder per Faxabruf unter rund um die Uhr abgerufen oder im Internet unter eingesehen werden. In der Konditionenübersicht werden die Zinsobergrenzen für alle Preisklassen und alle Laufzeitvarianten ausgewiesen Zinstermine Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende fällig am , , , Wie wird die Förderung beantragt? Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei einem Kreditinstitut seiner Wahl, das den Antrag, gegebenenfalls über das Zentralinstitut, an die L-Bank weiterleitet. Ein vollständiger Antrag an die L-Bank umfasst das Antragsformular "Antrag für die Kreditprogramme des Landes" (L-Bank Formular 9078). 5. Kombinationsmöglichkeiten 6. Liquiditätshilfedarlehen können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Ausnahme: Keine Kombination mit ELR-Darlehen oder ELR-Zuschüssen. Bürgschaft Liquiditätshilfen50 Bei Kreditbeträgen bis 2,0 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Li50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,35 % bis 0,95 % pro Jahr aus dem valutierenden Kreditbetrag, je nach Preisklasse des risikogerechten Zinssystems. Die einmalige Gebühr beträgt 1 % aus dem genehmigten Bürgschaftsbetrag. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % (maximal 1 Million Euro) bei der Bürgschaftsbank beantragt werden. 3.6 Tilgung Die Tilgung erfolgt vierteljährlich zum , , und Li50 kann für Liquiditätshilfedarlehen zwischen und Euro durch eine spezielle stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in Höhe von Euro ergänzt werden /09 Seite 2 von Sicherheiten Der Förderkredit ist banküblich abzusichern. Hausbank und Unternehmen vereinbaren die Besicherung. Falls das Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank beantragen. Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaften bis 1 Million Euro zuständig, die L-Bank für höhere Beträge. Die Bürgschaftsbank kann für Umschuldungen von Betriebsmittellinien (zum Beispiel Kontokorrent- Rahmen, Auftragsfinanzierungen) nur dann eine Bürgschaft ausreichen, wenn zusätzliche Mittel in gleichem Umfang bereitgestellt werden. Die Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten und eine betriebsgerechte Nachfinanzierung von Investitionen der letzten drei Jahre, die über die Kontokorrentlinie finanziert wurden, sind möglich. Umschuldungen bestehender Kredite zu Lasten des Risikos der L-Bank sind ausgeschlossen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank unter der Telefonnummer oder im Internet unter und 7. EU-Beihilferecht Darlehen aus dem Liquiditätshilfeprogramm stellen Beihilfen im Sinne von Art. 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar. Gleiches gilt für Risikoentlastungen. Das Liquiditätshilfedarlehen wird als genehmigte Beihilfe und die eventuelle Bürgschaft der Bürgschaftsbank als De-minimis-Beihilfe gewährt. Unternehmen in Schwierigkeiten werden in den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der EU, C 244/2 vom ) wie folgt definiert: Ein Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/

7 Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen. Diese Verluste werden das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben, wenn der Staat nicht eingreift. Unabhängig von seiner Größe kann ein Unternehmen sich in Schwierigkeiten befinden, wenn a) b) bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verlorengegangen ist, bei Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist, c) unabhängig von der Unternehmensform die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Selbst wenn keine der in a) bis c) genannten Voraussetzungen erfüllt ist, kann ein Unternehmen als in Schwierigkeiten befindlich angesehen werden, wenn die hierfür typischen Symptome auftreten, wie steigende Verluste, sinkende Umsätze, wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, verminderter Cashflow, zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung sowie Abnahme oder Verlust des Reinvermögens. Schlimmstenfalls ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, oder es wurde bereits ein Insolvenzverfahren nach innerstaatlichem Recht eingeleitet /09 Seite 3 von 3 L-Bank Bereich Durchleitungsgeschäft Börsenplatz Stuttgart Telefon-Hotline Faxabruf Konditionen wirtschaft@l-bank.de Internet: Beratungszentren Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Börsenplatz 1, Stuttgart Schlossplatz 10, Karlsruhe

8 Konditionenübersicht Kreditprogramme des Landes Laufzeit davon Zins- Aus- Obergrenzen für Endkreditnehmer-Zinssätze Stand: tilgungsfreie bindung zahlung nominal effektiv nominal effektiv nominal effektiv Jahre Jahre in % in % p.a. in % p.a. in % p.a. Landesprogramme Umweltschutz- u. Technologieförd. Technologieförd. Preisklassen des risikogerechten Zinssystems Energiesparförd. KMU Nicht-KMU Preisklasse A ,75 3,14 1,75 3,14 2,25 3, ,70 3,61 2,70 3,61 3,20 4, ,85 3,64 2,85 3,64 3,35 4, ,30 3,91 Preisklasse B ,10 3,51 2,10 3,51 2,60 4, ,05 3,98 3,05 3,98 3,55 4, ,20 4,01 3,20 4,01 3,70 4, ,65 4,28 Preisklasse C ,40 3,83 2,40 3,83 2,90 4, ,35 4,30 3,35 4,30 3,85 4, ,50 4,33 3,50 4,33 4,00 4, ,95 4,60 Preisklasse D ,70 4,14 2,70 4,14 3,20 4, ,65 4,62 3,65 4,62 4,15 5, ,80 4,64 3,80 4,64 4,30 5, ,25 4,91 Preisklasse E ,20 4,67 3,20 4,67 3,70 5, ,15 5,15 4,15 5,15 4,65 5, ,30 5,18 4,30 5,18 4,80 5, ,75 5,45 Preisklasse F ,90 5,42 3,90 5,42 4,40 5, ,85 5,90 4,85 5,90 5,35 6, ,00 5,92 5,00 5,92 5,50 6, ,45 6,20 Preisklasse G ,60 6,17 4,60 6,17 5,10 6, ,55 6,65 5,55 6,65 6,05 7, ,70 6,68 5,70 6,68 6,20 7, ,15 6,95 Alle Effektivzinsen nach PAngV

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