Stadt Halle (Saale) 2008 Sonderveröffentlichung. Fachbereich Bürgerservice

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1 Bedarfsgemeinschaften Stadt Halle (Saale) Anteil der Empfänger von Alg I, Alg II oder Sozialgeld an den Einwohnern mit Hauptwohnsitz <= 7,5 > 7,5 und <= 13,8 > 13,8 und <= 19,4 > 19,4 und <= 25,3 > 25, ohne Kinder 1996=100% 110,0 100,0 90,0 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 231 in Prozent von Hundert Beschäftigte in Halle (Saale) nach ausgewählten Wirtschaftsbereichen Beschäftigte ,8% 43,9% 309 9,0% Jahr ,4% ,8% des verarbeitenden Gewerbes des Bauhauptgewerbes im Ausbaugew erbe der Energie- und Wasserversorgung im öffentlichen Dienst Alter der Personen in der Bedarfsgemeinschaft unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 2007 Arbeitslose insgesamt Anteil in % davon männlich % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Bedarfsgemeinschaften mit Kindern weiblich Anzahl Bedarfsgemeinschaften insgesamt davon mit 1 Person Personen Personen Personen und mehr Personen 706 Personen pro 1,8 Bedarfsgemeinschaft Zeitraum Bedarfsgemeinschaften mit 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 und mehr Kindern Anzahl SGB II SGB III Insgesamt 2008 Sonderveröffentlichung Arbeitsmarkt und Statistik der Grundsicherung der Stadt Halle (Saale) Fachbereich Bürgerservice

2 1 Anmerkungen Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) ändern sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld erhalten und nicht hilfebedürftig sind sowie Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II treten mit den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kommunalen Trägern (optierende Kommunen) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur für Arbeit im SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einschluss der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen. Dabei wird die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Durch die Kombination von Informationen aus dem SGB II und dem SGB III-Bereich über Arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige, Bedarfsgemeinschaften, Leistungsbezug und Förderung wird eine integrierte Statistik geschaffen, die für die einzelnen Regionen ein Gesamtbild von Arbeitslosigkeit und sozialer Sicherung zeigen kann. Der Erhebungsstichtag der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit wird ab 2005 auf die Monatsmitte gelegt, bisher wurden statistische Erhebungen jeweils am Monatsende durchgeführt. Der Vorjahresvergleich ist wegen unterschiedlicher Stichtage etwas verzerrt. Nach den Regelungen der 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde der 16 des Sozialgesetzbuches ergänzt. Es wurde klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Dies entspricht grundsätzlich der schon bisher angewandten Praxis, z.b. bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Eine Änderung ergibt sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bisher aus leistungsrechtlichen Gründen auch während des Maßnahmebesuches als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten von 2003 und früher ist das zu beachten. In allen Tabellen, in denen eine Berechnung von Anteilen der Arbeitslosen, Leistungsempfänger, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Stadtteilen/-vierteln erfolgte, wurde bei der Berechnung die Ausprägung "nicht zuordenbar" nicht berücksichtigt. Herausgeber: Direktbezug: Stadt Halle (Saale) Die Oberbürgermeisterin Fachbereich Bürgerservice Ressort Statistik und Wahlen Tel.: Fax: statistik@halle.de Internet: Stadt Halle (Saale) Fachbereich Bürgerservice Ressort Statistik und Wahlen Marktplatz Halle (Saale) Gebühr: 7,00 Zeichenerklärung x = Nachweis nicht sinnvoll oder nicht möglich = aus Gründen des Datenschutzes Nachweis nicht möglich GSiG = Grundsicherungsgesetz (Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) BSHG = Bundessozialhilfegesetz UhG = Unterhaltsgeld AlgW = Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung SVP = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Quellen Bundesagentur für Arbeit Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Fachbereich Bürgerservice

3 2 Stadt Halle (Saale) Kommunale Gebietsgliederung

4 3 Legende zur Karte - Kommunale Gebietsgliederung Nr. Stadtteil Nr. Stadtviertel 1 00 Halle* 1 01 Altstadt 1 02 Südliche Innenstadt 1 03 Nördliche Innenstadt 2 04 Paulusviertel 2 05 Am Wasserturm/Thaerviertel 2 06 Landrain 2 07 Frohe Zukunft 3 08 Gebiet der DR 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg 3 10 Dieselstraße 4 11 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 4 12 Gesundbrunnen 4 13 Südstadt 4 14 Damaschkestraße 2 20 Trotha* 2 21 Ortslage Trotha 2 22 Industriegebiet Nord 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung 2 30 Giebichenstein 2 31 Seeben 2 32 Tornau 2 33 Mötzlich 3 40 Diemitz 3 41 Dautzsch 3 42 Reideburg 3 43 Büschdorf 3 44 Kanena/Bruckdorf 4 50 Ammendorf* 4 51 Ortslage Ammendorf/Beesen 4 52 Radewell/Osendorf 4 53 Planena 4 60 Böllberg/Wörmlitz 4 61 Silberhöhe 5 70 Neustadt* 5 71 Nördliche Neustadt 5 72 Südliche Neustadt 5 73 Westliche Neustadt 5 74 Gewerbegebiet Neustadt 5 80 Lettin* 5 81 Ortslage Lettin 5 82 Heide-Nord/Blumenau 5 90 Saaleaue 5 91 Kröllwitz 5 92 Heide-Süd 5 93 Nietleben 5 94 Dölauer Heide 5 95 Dölau Stadtbezirke * Die Stadtteile Halle, Trotha, Ammendorf, Neustadt und Lettin wurden aufgrund ihrer territorialen Größe nochmals in Stadtviertel 1 Stadtbezirk Mitte unterteilt. 2 Stadtbezirk Nord 3 Stadtbezirk Ost 4 Stadtbezirk Süd 5 Stadtbezirk West

5 4 Inhaltsverzeichnis Anmerkungen...1 Vorbemerkungen Einwohner mit Hauptwohnung am Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2007 nach Geschlecht und Altersgruppen Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2007 nach Dauer der Arbeitslosigkeit Zu- und Abgang von Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 1998 bis Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 1998 bis Anzahl der Arbeitslosen am des jeweiligen Jahres 1998 bis Veränderung der Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr 1998 bis Veränderung der Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr in % 1998 bis Zu- und Abgang von Arbeitslosen 1998 bis Arbeitslosenquote am des jeweiligen Jahres 1998 bis Veränderung der Arbeitslosenquote gegenüber dem Vorjahr in Prozentpunkten 1998 bis Anteile ausgewählter Gruppen an den Arbeitslosen insgesamt 1998 bis Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II 2005 bis Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II am nach Stadtteilen/-vierteln Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II am nach Stadtteilen/-vierteln und Geschlecht Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II am nach Stadtteilen/-vierteln und Alter Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II am nach Stadtteilen/-vierteln und Nationalität Langzeitarbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II am nach Stadtteilen/-vierteln Bedarfsgemeinschaften 2005 und 2006 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2007 nach Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahre 2005 bis Bedarfsgemeinschaften 2005 und 2006 nach Dauer des Leistungsbezugs Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2007 nach Stadtteilen/-vierteln Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2007 nach Stadtteilen/-vierteln und Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahre 2005 bis 2007 nach Stadtteilen/-vierteln Personen in Bedarfsgemeinschaften 2005 und 2006 nach Alter und Geschlecht Personen in Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2007 nach Erwerbsfähigkeit und Geschlecht Arbeitslose Personen in Bedarfsgemeinschaften 2005 und 2006 nach Dauer der Arbeitslosigkeit Personen in Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2007 nach Stadtteilen/-vierteln Personen in Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2007 nach Stadtteilen/-vierteln und Erwerbsfähigkeit Bedarfsgemeinschaften mit ausgewählten Leistungen 2005 und 2006 nach Stadtteilen/-vierteln Monatliche Leistungen für Bedarfsgemeinschaften am nach Stadtteilen/-vierteln Leistungsempfänger nach SGB III 1998 bis Leistungsempfänger nach SGB III 2005 bis Leistungsempfänger nach SGB III 1998 bis 2007 nach Stadtteilen/-vierteln Leistungsempfänger nach SGB II 2005 bis Leistungsempfänger nach SGB II 2005 bis 2007 nach Stadtteilen/-vierteln Monatliche Leistungen 2005 und 2006 nach den Leistungsarten des SGB II Kennziffern 2005 bis Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 1998 bis Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2005 nach Wirtschaftszweigen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 1998 bis Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 2002 bis 2006 nach Wirtschaftsabschnitten Entwicklung der Beschäftigung 1998 bis Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 1998 bis Geringfügig entlohnte Beschäftigte 2000 bis Veränderung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort gegenüber dem Vorjahr 1999 bis Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 1998 bis 2006 nach Wirtschaftsabschnitten Entwicklung der Beschäftigung 1998 bis Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 1998 bis 2006 nach Stadtteilen/-vierteln Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 1998 bis 2006 nach Stadtteilen/-vierteln Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 2005 und 2006 nach Stadtteilen/-vierteln und Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 2005 und 2006 nach Stadtteilen/-vierteln und Alter Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 2005 und 2006 nach Stadtteilen/-vierteln und Nationalität Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an ausgewählten Bevölkerungsgruppen 2005 und 2006 nach Stadtteilen/-vierteln Kennziffern zu Beschäftigung und Arbeitsmarkt 1998 bis Beschäftigung und Arbeitslosigkeit 1998 bis 2006 Stichtag des jeweiligen Jahres Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2007 nach bzw. aus dem Saalkreis Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2007 nach bzw. aus dem Kreis Merseburg-Querfurt Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2007 nach bzw. aus dem Kreis Mansfelder Land Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2007 nach bzw. aus ausgewählten Städten Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am nach bzw. aus ausgewählten Städten...58 Verzeichnis der Veröffentlichungen des Fachbereiches Bürgerservice der Stadt Halle (Saale)...59

6 5 Begriffserläuterungen: Zu der Bevölkerung zählen alle Personen mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Stadt Halle (Saale). Zu den Erwerbsfähigen bzw. zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zählen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahre. Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind: a. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. b. Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, erhalten Arbeitslosengeld II; sie werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen. Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet waren. Zugang in Arbeitslosigkeit ist eine Fallzahl, die alle erstmaligen oder erneuten Arbeitslosmeldungen in einer Periode ausweist. Abgang aus Arbeitslosigkeit ist eine Fallzahl, die alle Abmeldungen aus Arbeitslosigkeit in einer Periode ausweist. Ein Teil der Zu- und Abgänge entfällt auf technische Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit, insbesondere auf Ab- und Wiederzugänge infolge Krankheit oder Meldeversäumnis. Daher ist die Zahl der dahinter stehenden Personen generell kleiner, weil sich einige von ihnen in einer Periode mehrmals arbeitslos melden bzw. abmelden können. Arbeitslosenquoten zeigen die Unterauslastung des Kräfteangebots in Prozent an. Sie werden errechnet als Anteil der bei den Agenturen für Arbeit registrierten Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose). Die Arbeitslosenquoten für Problemgruppen gibt es nicht in einheitlicher Berechnungsweise, vor allem der Nenner bzw. die in der Erwerbspersonenzahl enthaltenen Erwerbstätigen sind unterschiedlich abgegrenzt und/oder haben unterschiedliche Datenquellen. So gehen in die Arbeitslosenquote bei Ausländern sowie Jüngeren alle abhängigen Erwerbstätigen nach der Beschäftigtenstatistik (einschl. geringfügig Beschäftigte) und der Personalstandsstatistik des öffentlichen Dienstes ein. Die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat April oder Mai; Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Bezieher von Arbeitslosengeld I (Alg I) sind Personen mit Leistungsbezug nach SGB III (Arbeitslosengeld). Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Grundsicherung. Beim Sozialgeld handelt es sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Angehörige und Partner, die mit dem Alg II-Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere oder wegen Erwerbsminderung haben ( 28 SGB II). Sie setzt sich zusammen aus: - Regelleistung ( 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze. - ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II) - Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Sie hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu: - weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige, - die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, - der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, - die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, - der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, - die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners soweit die Sicherung des Lebensunterhaltes dieser Personen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt ist. Als erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) gelten gem. 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (nef) sind Personen innerhalb einer BG, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie können als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nicht erwerbsfähigen Hilfebedüftigen nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. Erwerbstätige sind Personen, die als Arbeitnehmer/-in in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, als Selbständige ein Gewerbe bzw. eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt. Für die Zuordnung auf Wirtschaftszweige wird die zeitlich überwiegende Tätigkeit zu Grunde gelegt. Alle fünf bis zehn Jahre wird eine Revision der Berechnungen durch den Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" durchgeführt, um bislang nicht verwendete neue Statistiken zu integrieren sowie methodische Weiterentwicklungen

7 6 vorzunehmen. Bedingt durch die Revision 2005 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden im August 2005 alle Jahre neu berechnet. Weiterhin fand ein Umstieg auf die Wirtschaftszweigsystematik WZ 2003 statt. Bei der Ergebnisdarstellung handelt es sich um berechnete Werte. Zu den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst aus einer ungekündigten Beschäftigung heraus ableisten sowie Arbeitnehmer, die wegen Krankheit, Schlechtwettergeldbezug oder wegen Erziehungsurlaub ihre Beschäftigung unterbrochen haben, sind im erfassten Personenkreis enthalten. Beschäftigte, die gleichzeitig mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst. Ab dem werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach der neuen "Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit" Ausgabe 1993 (WZ93/BA)" nachgewiesen. Diese neue Verschlüsselung ist identisch mit der "WZ 93". Ab dem erfolgt die wirtschaftliche Zuordnung auf der Basis der aktualisierten Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (WZ 2003). Durch nicht ordnungsgemäße Meldungen der Arbeitgeber wird das Ergebnis dieser Statistik beeinflusst. Als Pendler gelten Beschäftigte, deren Wohnortgemeinde nicht mit dem gemeindebezogenen Sitz des Beschäftigungsbetriebes übereinstimmt. Zu einem Stichtag werden die die Beschäftigung anzeigenden Informationen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Bundesagentur für Arbeit regional nach dem Arbeitsort über die Betriebsnummer und nach dem Wohnort über die Anschrift des Versicherten zugeordnet. In der Gesamtzahl der Einpendler sind die Pendler aus dem Ausland enthalten. Die aktuelle Anschrift des Beschäftigten ist vom Arbeitgeber bei jeder Anmeldung mitzuteilen, eine Änderung der Anschrift erfolgt erst mit der Jahresmeldung. Aus diesem Grund kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Wohnungswechsel bekannt wird. Da lt. Meldevorschriften nicht klar ist, welcher Wohnsitz zu melden ist (Erstwohnsitz oder Wohnsitz mit überwiegendem Aufenthalt), kann es in der Statistik zur Meldung von Pendlern kommen, obwohl der Beschäftigte am Zweitwohnsitz untergebracht ist, also nicht pendelt. Derartige Ungenauigkeiten betreffen jedoch nur einzelne Beschäftigte. Der Arbeitsort des Beschäftigten wird über die in den Meldungen angegebenen Betriebsnummern (wird vom Arbeitsamt zugeteilt) festgestellt. Bei Arbeitgebern mit mehreren Betrieben in verschiedenen Gemeinden führt die Nichtverwendung zugeteilter Betriebsnummern zu regionalen Falschzuordnungen, indem alle Beschäftigten unter der Betriebsnummer der Hauptniederlassung gemeldet wurden, wodurch es zu Unschärfen kommt. Vergleich des Leistungssystems 2004 mit 2005 und später SGB III BSHG GSiG bis 2004 Hilfe zum Hilfe in beson- Grundsicherung im Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Lebensunterhalt deren Lebenslagen Alter und bei Erwerbsminderung Erwerbsfähige und deren Angehörige Nichterwerbsfähige ab 2005 Arbeitslosengeld Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe (Alg I) (Alg II und Sozialgeld) Hilfe zum Hilfe in Grundsicherung Lebensunterhalt besond. Lebenslagen SGB III SGB II SGB XII

8 7 Vorbemerkungen Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind wichtige Handlungsfelder kommunaler Sozial- und Wirtschaftspolitik. Mit der hier vorliegenden Veröffentlichung soll die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung für die Stadt Halle (Saale) im Zeitraum 1998 bis 2007 dargestellt werden. Neben der gesamtstädtischen Konstellation werden auch Entwicklungen auf Stadtteil- bzw. Stadtviertelebene veranschaulicht. Die Statistik zur Pendlerverflechtung verdeutlicht, in welchem Maße unsere Stadt ihrer Aufgabe als Oberzentrum der Region bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen gerecht wird. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit muss mit Beginn des Jahres 2005 unter dem Blickwinkel der neuen Sozialgesetzgebung betrachtet werden. Insbesondere die Regelungen des SGB II führen zu veränderten Auswirkungen auf die Betroffenen, weil sich die finanziellen Auswirkungen stark veränderten. Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II orientieren sich nicht mehr am Einkommen vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit, sondern entsprechen einem Regelsatz. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist finanziell vergleichbar mit der früheren laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn auch nicht völlig mit ihr identisch. Diese Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe (vgl. Bundesdrucksache 15/1516, S. 46). Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll demzufolge das Existenzminimum für arbeitsfähige, bedürftige Menschen und deren Familien abdecken. Das Interesse an aussagefähigen Sozialdaten, insbesondere an Daten zur Arbeitslosigkeit, ist groß. Soziale Brennpunkte einer Kommune, deren Verschiebung innerhalb des Stadtgebietes oder möglicherweise ihre Abmilderung als Ergebnis sozial- und wirtschaftspolitischen Handelns der verantwortlichen Akteure, lassen sich nur mittels kontinuierlicher, themenbezogener Teilraumanalyse erkennen und beeinflussen. Für die Stadt Halle (Saale) sind Fragestellungen nach dem Anteil der von Arbeitslosigkeit betroffenen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren z. B. im Stadtviertel Heide-Nord? oder Wie viele Arbeitslose wohnen in der Silberhöhe? und Wie gestaltet sich die Situation in den einzelnen Teilräumen der Stadt in Bezug auf Langzeitarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit? von großer Bedeutung. Seit dem Jahr 1995 verfügt die kommunale Statistikstelle über Arbeitsmarktdaten für das Stadtgebiet Halle. Zuvor lagen Daten, beginnend ab dem Jahr 1992, lediglich für den gesamten Arbeitsamtsbezirk Halle (Stadt Halle, Landkreis Saalkreis, Landkreis Bitterfeld) bzw. die Dienststelle Halle (Stadt Halle, Landkreis Saalkreis) vor. Erste kleinräumige Arbeitslosenzahlen für das Stadtgebiet wurden von der Bundesanstalt für Arbeit ab dem Jahr 1995 auf der Ebene der Postleitzahlbereiche bereitgestellt. Seit 1999 konnte ein Datenbezug zur kleinräumigen Gliederung der Stadt hergestellt werden. Mit diesem Schritt war sichergestellt, dass für jedes Gebiet innerhalb der Stadtgrenzen Arbeitsmarktdaten zur Verfügung stehen. Diese Entwicklung war eine wichtige Voraussetzung für die Erarbeitung der hier vorliegenden Veröffentlichung. Im Jahresdurchschnitt 2007 waren Hallenserinnen und Hallenser arbeitslos gemeldet. Am Ende des Jahres 2007 beträgt die Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen, für die Stadt Halle (Saale) 16,8%, im Vergleich zum Vorjahr eine geringfügige Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte. Bei der Untersuchung des Zeitraumes von 1998 bis 2007 kann im Ergebnis darauf geschlossen werden, dass sich die Situation auf dem halleschen Arbeitsmarkt leicht entspannt hat. Ausdruck dessen ist u. a. die Senkung der Arbeitslosenquote um 3,4 Prozentpunkte. Auch hat sich in diesem Zeitraum die Zahl der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Stellen um mehr als das Doppelte (116,4 %) erhöht. Der Bestand am Ende des Jahres 2007 wird mit gemeldeten Stellen ausgewiesen (zum Vergleich: 1998 = 955 Stellen). Anders ausgedrückt, kamen im Jahr 1998 in der Stadt Halle 27 Arbeitslose auf eine offene Stelle, waren es am Ende des Jahres 2007 noch 9 Arbeitslose. Neben der konjunkturell verbesserten Wirtschaftslage und dem erstmals seit 1993 (!) zu beobachtenden Beschäftigungszuwachs ( im 2. Halbjahr 2006), ist die veränderte sozial- und arbeitsmarktpolitische Gesetzgebung als Ursache für diese Entwicklung zu nennen. Bei der Analyse der Arbeitslosenstatistik für die Stadt Halle (Saale) wird deutlich, dass die Entwicklung in den zwei Segmenten SGB II und SGB III seit ihrer Einführung im Jahr 2005 eine gegenläufige Tendenz aufweist. Während der Umfang der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I) deutlich zurückgeht (-40,2 %), ist im Rechtskreis des SGB II (Alg II und Sozialgeld) eine Stagnation bzw. Erhöhung der Arbeitslosenzahlen zu beobachten (+6,1 %). Der Anteil schwerer zu vermittelnder Langzeitarbeitsloser liegt im Jahr 2007 mit 42,1 % um 3,8 Prozentpunkte über dem Wert des Jahres 1998, auch wenn zwischenzeitlich (2006) eine Absenkung auf den Anteilswert von 41,1 % vorlag. Darüber hinaus sind im Rechtskreis des SGB II auch all die Personen zusammengefasst, die keinen Anspruch (mehr) auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben. Seit 1998 haben sich die absoluten Arbeitslosenzahlen der Stadt um (32,7 %) verringert. Als scheinbarer Widerspruch dazu steht der Fakt, dass im Zeitraum von 1998 bis 2006 (jeweils des Jahres) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort Halle verloren gegangen sind. Da auch die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Hallenserinnen und Hallenser in diesem Zeitraum um (25,8 %) sank, stellt sich die Frage, wie ein Rückgang der Arbeitslosenzahlen in der genannten Größenordnung möglich war. Auch unter Berücksichtigung der Vermittlungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit (Saldo von Zugang Arbeitsloser aus und Vermittlung Arbeitsloser in Erwerbstätigkeit im Zeitraum von 2005 bis 2007 = Personen), der entscheidende Faktor für die positive Entwicklung der Arbeitslosenstatistik war die Verringerung der Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre), also des Arbeitsplatznachfragepotentials. Im Vergleich zu 1998 reduzierte sich dieser Personenkreis in der Saalestadt von um auf Personen am Ende des Jahres 2007, ein Rückgang um 15,7 %. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter verringerte sich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, welche um 10,6 % abnahm, überproportional. Dies ist zum Teil auf die demographischen Faktoren Alterung der Bevölkerung, vordergründig jedoch auf die überdurchschnittliche Wanderungsbereitschaft von Personen im erwerbsfähigen Alter zurückzuführen. Der Bevölkerungsverlust der Stadt (mit all seinen negativen Auswirkungen) zeigt hier positive Effekte für die Arbeitslosenstatistik. Das Gewicht ausgewählter Personengruppen am Arbeitslosenbestand ist unterschiedlich groß. Von besonderem Interesse ist hierbei die Entwicklung des Anteils der Langzeitarbeitslosen. Im Zeitraum von 1998 bis 2007 ist für nachfolgend benannte Personengruppen eine zum Teil gegenläufige Entwicklung festzustellen. So hat sich der Anteil Langzeitarbeitsloser um 3,8 Prozentpunkte, arbeitsloser Ausländer um 4 Prozentpunkte (bei gleichzeitiger Erhöhung des Ausländeranteils in der Bevölkerung um 0,9 Prozentpunkte), der der Teilzeitarbeitsuchenden um 2,3 Prozentpunkte gegenüber 1998 erhöht. Deutlich rückläufig ist der Anteil derjenigen Arbeitslosen, welche 55 Jahre und älter waren (-10,1 Prozentpunkte). Als relativ konstant stellt sich der Anteil Schwerbehinderter (+0,2 Prozentpunkte), der Frauen (-1,7) und der Jugendlichen unter 25 Jahre (-1,1) über den Untersuchungszeitraum dar.

9 8 Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches II werden Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, als eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Bedarfsgemeinschaften verfügen über mindestens eine Person im erwerbsfähigen Alter mit ihrem Partner und den Kindern bis zu 25 Jahren in einem Haushalt. Bei der Prüfung, ob ein Hilfesuchender bedürftig und damit anspruchsberechtigt ist, wird in der Regel das Einkommen/ Vermögen der mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtigt. Die Bedarfsgemeinschaft als solche eignet sich besser dazu, Abhängigkeiten von öffentlichen Transferleistungen (hier: Grundsicherung für Arbeitsuchende) abzubilden, als es die reinen Arbeitslosenzahlen vermögen. So werden in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen Personen erfasst, die auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen (können) und den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Nicht berücksichtigt werden z. B. Personen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen z. Z. nicht arbeiten gehen können. Dies betrifft auch Jugendliche im erwerbsfähigen Alter, die noch eine Schule besuchen, Teilzeitbeschäftigte, bei denen die Einkünfte zu niedrig sind oder Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen. Während einerseits im Zeitraum von 2005 bis 2007 ein Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen vorlag (-1 672), stagnierte andererseits die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften. Im Jahr 2006 bestanden in der Stadt Halle (Saale) Bedarfsgemeinschaften, weniger als im Jahr Betroffen waren hiervon Personen, also etwa jeder fünfte Einwohner der Stadt. Von den Hilfebedürftigen waren Personen erwerbsfähig und nichterwerbsfähige Angehörige/ Partner, darunter Kinder unter 15 Jahren. Das heißt, mehr als jedes dritte Kind unter 15 Jahren (40,5 %) war in Halle von dieser Situation betroffen. In einer Bedarfsgemeinschaft lebten 2006 durchschnittlich 1,8 Personen. Trotz der sinkenden Zahl von Bedarfsgemeinschaften waren im Jahr 2006 mehr Personen betroffen als im Jahr zuvor (+513 Personen). Überwiegend bestanden in unserer Stadt Single-Bedarfsgemeinschaften (52,1 %). Alleinerziehende bildeten 2006 mit einem Anteil von 16,8 % an allen Bedarfsgemeinschaften den zweitgrößten Typ Bedarfsgemeinschaft, gefolgt von Partner-Bedarfsgemeinschaften mit bzw. ohne Kind(ern) (jeweils 14,4 %). Die Zahl von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren hat sich im Zeitraum von 2005 bis 2007 (30.09.) um 4,5 % erhöht. Nach der Dauer des Leistungsbezuges ohne Unterbrechung bilden im Jahr 2006 Bedarfsgemeinschaften, welche 39 Wochen und länger Leistungen beziehen, den absoluten Schwerpunkt (65,3 %) in der Stadt. Unter 13 Wochen waren 16,9 % der erfassten Bedarfsgemeinschaften auf den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch angewiesen (13 bis unter 26 Wochen=10,2 %, 26 bis unter 39 Wochen=7,6 %). Entwicklung der Arbeitslosigkeit 1998 bis 2007 nach ausgewählten Personengruppen 180,0 160,0-25,9 140,0-28,7 Index 1998= ,0 100,0 80,0 60,0 40,0-64,5-39,5 31,3 58,2 20,0-35,0 0, Jahr -75,0-50,0-25,0 0,0 25,0 50,0 75,0 Veränderung in Prozent Ausländer Schwerbehinderte Ältere, 55 Jahre und älter Teilzeitarbeitsuchende Langzeitarbeitslose Frauen Jugendliche unter 25 Jahre Bei einer Analyse der Arbeitslosigkeit auf der Ebene der Stadtteile/ Stadtviertel ist die Untersuchung der absoluten Zahlen zwar unentbehrlich, jedoch nur bedingt geeignet, eine Vorstellung über die Betroffenheit des jeweiligen Stadtgebietes bzw. seiner Bürgerinnen und Bürger von der Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Zwischen den Stadtteilen/-vierteln treten große Unterschiede bei der Zahl der Einwohner auf. Für einen Vergleich der Arbeitslosigkeit, wie auch der Beschäftigung, zwischen den einzelnen Stadtteilen/- vierteln und gegebenenfalls der Gesamtstadt wird deshalb im Rahmen dieser Veröffentlichung der relative Bezug -Arbeitslosendichte bzw. Beschäftigungsquote- hergestellt. Darüber hinaus ist bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen, dass die Stadtteile/- viertel Gebiet der DR, Planena, Gewerbegebiet Neustadt und Dölauer Heide aufgrund ihrer geringen Einwohnerzahl nur mit Einschränkungen für einen Vergleich herangezogen werden sollten.

10 9 Der Anteil der Arbeitslosen (Rechtskreis SGB III und SGB II) an den Personen im erwerbsfähigen Alter ist innerhalb des Stadtgebietes nicht in gleichem Maße ausgeprägt. Unter Beachtung der o. g. Hinweise wird sichtbar, dass sich der Anteil Arbeitsloser am in den Stadtteilen/-vierteln Heide-Süd (2,0 %), Dieselstraße, Dautzsch und Kröllwitz (jeweils 3,3 %) besonders niedrig gestaltet. Stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind dagegen die Stadtteile/-viertel Silberhöhe (20,1 %), die Südliche Neustadt (19,0 %) und Heide-Nord/Blumenau (16,1 %). Eine vergleichsweise günstige Segmentierung der Arbeitslosigkeit ist in 7 der 43 Stadtteile/-viertel gegeben. Hier überwiegen die Arbeitslosen, welche dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) zugeordnet werden können. Bei der Mehrzahl der Stadtteile/-viertel ist jedoch eine (zum Teil deutliche) Verlagerung des Schwerpunktes der Arbeitslosigkeit auf den Rechtskreis des SGB II (Alg II und Sozialgeld) festzustellen. Die Südliche Neustadt hat hier mit einem Anteil von 88,4 % den höchsten Wert zu verzeichnen. Im Verhältnis zur Arbeitslosigkeit insgesamt ist in den Stadtteilen/-vierteln Gottfried-Keller-Siedlung (48,2 %) sowie in der Nördlichen (46,6 %), der Westlichen (46,1%) und Südlichen Neustadt (46,0 %) der höchste Anteil Langzeitarbeitsloser im Stadtgebiet ersichtlich. Am wenigsten werden die Einwohner der Stadtteile/-viertel Am Wasserturm/ Thaerviertel (24,5 %), Frohe Zukunft (27,3 %), Industriegebiet Nord und Dieselstraße (jeweils 28,6 %) mit dem Problem Langzeitarbeitslosigkeit belastet. Jugendarbeitslosigkeit ist für die Bewohner der Stadtteile/-viertel Tornau, Planena, Gewerbegebiet Neustadt und Dölauer Heide zum Stichtag nicht akut. Hier ist keiner der im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gemeldeten Einwohner arbeitslos. Ähnlich positiv gestaltet sich die Situation in Kröllwitz, Dautzsch, Heide-Süd, Mötzlich, Böllberg/Wörmlitz und im Stadtviertel Frohe Zukunft mit einem Anteil arbeitsloser Jugendlicher unter 2 Prozent. Deutlich höher ist die Belastung in den Stadtteilen/-vierteln Gebiet der DR (12,5 %), Diemitz (10,7 %), Silberhöhe (10,0 %) und Südstadt (9,3 %). Obwohl im Zeitraum von 1998 bis 2007 der Anteil von Personen mit einem Alter von 55 Jahren und älter an den Arbeitslosen insgesamt stark zurückgegangen ist, liegt er mit 11,2 % noch 1,4 Prozentpunkte über dem der Arbeitslosen unter 25 Jahren. Vorrentenarbeitslosigkeit (Anteil der Arbeitslosen, 55 Jahre und älter an den Einwohnern der Altersgruppe 55 bis unter 65 Jahre) ist insbesondere in den Stadtteilen/-vierteln Gebiet der DR (15,4 %), Silberhöhe (11,9 %) sowie Lutherplatz/ Thüringer Bahnhof (9,1 %) ausgeprägt. Im Stadtteil Dölauer Heide ist niemand von Vorrentenarbeitslosigkeit betroffen. Unter 3 % lag sie auch in den Stadtteilen/- vierteln Dölau, Frohe Zukunft, Am Wasserturm/ Thaerviertel, Heide-Süd, Mötzlich und im Industriegebiet Nord. Eingangs wurde beschrieben, dass sich der Anteil ausländischer Arbeitsloser im Untersuchungszeitraum erhöht hat. Bezogen auf die nichtdeutsche Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, war in den Stadtteilen/-vierteln Nördliche Neustadt, Gesundbrunnen, Silberhöhe, Radewell/ Osendorf und Seeben mit einem Anteil von 25,0 % und darüber die höchste Ausländerarbeitslosigkeit festzustellen. Inwieweit einzelne Stadtteile/-viertel von dem Problem betroffen sind, dass ihre Bewohner von Sicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch leben müssen, kann nur über eine Verhältniszahl mit Bezug zur Anzahl der Einwohner ermittelt werden. Dazu wurde die Summe derjenigen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, welche Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in Anspruch nehmen, mit der jeweiligen Einwohnerzahl des Stadtteils/-viertels ins Verhältnis gesetzt. Erst die so ermittelte Betroffenheitsquote liefert aussagekräftige Vergleichswerte. Danach liegt eine Spannweite zwischen der geringsten und der höchsten Betroffenheit in Höhe von 33,4 Prozentpunkten vor. Der niedrigste Wert wurde mit 1,8 % für den Stadtteil Heide-Süd, der größte Wert (35,2 %) für das Stadtviertel Südliche Neustadt, ermittelt. Neben dem Stadtteil Heide-Süd liegt für die Stadtteile/-viertel Dieselstraße (4,2 %), Dautzsch (4,6 %), Böllberg/Wörmlitz, Kröllwitz (jeweils 5,1 %), Dölau und Frohe Zukunft (jeweils 5,5 %) sowie Büschdorf (5,9 %) eine Betroffenheitsquote unter 6 % vor. Besonders stark betroffen sind, neben der Südlichen Neustadt, die Stadtteile/-viertel Silberhöhe (34,5 %), Freiimfelde/Kanenaer Weg (30,0 %), Nördliche Neustadt (29,3 %), Heide-Nord/Blumenau (28,8 %), Südliche Innenstadt (25,3%) und die Westliche Neustadt (25,0 %). Von 1998 bis 2005 lässt sich für den Arbeitsort Stadt Halle (Saale) ein Rückgang der Erwerbstätigenzahlen um 10,7 % beobachten. Für die einzelnen Wirtschaftszweige verlief diese Entwicklung ungleichmäßig, z. T. gegenläufig. Während sich im Produzierenden Gewerbe und im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Fischerei die Erwerbstätigenzahlen halbierten, war im Wirtschaftszweig Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung ein moderaterer Rückgang (-6,5 %) zu beobachten. Zulegen konnten dagegen die übrigen Dienstleistungsbereiche (+6,2%). Ausdruck dessen ist auch die Dominanz dieses Wirtschaftszweiges am Arbeitsort Halle. Bei einem Anteil von 66,0 % an den Erwerbstätigen insgesamt kann von der Stadt Halle (Saale) als einer Stadt der Dienstleistungen gesprochen werden. In der nachfolgenden Darstellung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen wird diese Entwicklungstendenz noch differenzierter zum Ausdruck gebracht. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen in der Stadt Halle (Saale) 1998 und 2005 im Vergleich, Arbeitsortprinzip 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Öffentliche und private Dienstleister Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister Handel, Gastgewerbe und Verkehr Baugewerbe Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * Der Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei kann wegen seiner Geringfügigkeit nicht dargestellt werden. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

11 10 Im Zeitraum von 1998 bis 2006 haben sich die Beschäftigtenzahlen (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort, jeweils Stand des Jahres) der Stadt Halle (Saale) deutlich verringert. Die Beschäftigungsquote, ermittelt als Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Wohnort in der Stadt Halle (Saale) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ist von 49,7 % im Jahr 1998 auf 45,4 % im Jahr 2006 gesunken. Die Analyse der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse zeigt für den Arbeitsort Halle (Saale) eine Zunahme bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten. Im Zeitraum von 2003 bis zum Jahr 2006 hat sich deren Anteil um 0,9 Prozentpunkte auf 17,9 % erhöht. Für die Beschäftigten mit Wohnort in unserer Stadt verlief diese Entwicklung noch rasanter. Hier vergrößerte sich der Anteil geringfügig Entlohnter im gleichen Zeitraum um 2,5 Prozentpunkte auf 17,8 %. Der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weist für das Stadtgebiet im Jahr 2006 eine Spannweite von 24,9 Prozentpunkten vom niedrigsten (Südliche Neustadt, 34,0 %) bis zum höchsten Wert (Radewell/Osendorf, 58,9 %) auf. Verhältnismäßig niedrige Beschäftigungsquoten liegen, außer für die Südliche Neustadt, für die Stadtteile/-viertel Saaleaue (35,3 %), Gebiet der DR (37,5 %), Altstadt (38,1 %) und Kröllwitz (39,6 %) vor. Beachten muss man hier jedoch, dass Selbstständige und Beamte nicht Bestandteil dieser Berechnung sind. Ein hoher Beschäftigungsanteil ist, außer im Stadtviertel Radewell/Osendorf, in den Stadtteilen/-vierteln Tornau und Mötzlich (jeweils 56,4 %) sowie Kanena/Bruckdorf (57,9 %) gegeben. Aus städtischer Sicht ist es von besonderem Interesse, in welchem Maße die in Halle vorhandenen Arbeitsplätze auch von Hallenserinnen und Hallensern selbst besetzt werden, oder ob diese auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ins Umland, die Region oder darüber hinaus ausweichen (müssen). Aussagen zu dieser Fragestellung kann u. a. die Pendlerstatistik liefern. Während die Zahl der in Halle existierenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im Untersuchungszeitraum um (19,7 %) auf im Jahr 2006 (Stand jeweils des Jahres) sank, nahm die Zahl der Einpendler lediglich um 2 % auf ab. Die Zahl der einheimischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Halle verringerte sich im Zeitraum von 1998 bis 2006 um (30,7%) auf Waren 1998 etwas mehr als ein Drittel (38,3 %) der halleschen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze von Einpendlern besetzt, sind dies im Jahr 2006 mit 46,7 % fast die Hälfte. Das heißt, die Hallenserinnen und Hallenser waren überproportional vom Rückgang des Arbeitsplatzangebotes in der Stadt betroffen. Relativiert wird diese Einschätzung durch den Umstand, dass ein Großteil derjenigen ehemaligen Hallenser, der nach seinem Wegzug den neuen Wohnort im städtischen Umland (Saalekreis) wählte, seinen Arbeitsplatz in der Saalestadt beibehielt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Halle (Saale) 1998 bis ,0 Index 1998= ,0 90,0 80,0 70,0 Einpendler/-innen A uspendler/-innen SVP-Beschäftigte am Arbeitsort Halle (Saale) SVP-Beschäftigte Hallenser/-innen SVP-Beschäftigte Hallenser/-innen mit Arbeitsort Halle (Saale) 60, Jahr Die Pendlerverflechtung mit dem Umland der Stadt ist naturgemäß in besonderem Maße ausgeprägt. Der Pendlerüberschuss der Stadt Halle (Saale) gegenüber dem Umland (Saalkreis und Landkreis Merseburg-Querfurt) betrug im Jahr Berufspendler. Im Zeitraum von 1998 bis 2007 hat sich der Anteil städtischer Auspendler in den Saalkreis, bezogen auf die Auspendler insgesamt, nur wenig verändert (-1,5 Prozentpunkte). Dagegen nahm der Pendlerfluss in den Landkreis Merseburg-Querfurt (trotz Schwerpunktunternehmen der chemischen Industrie wie die DOW Chemical Gruppe Deutschland in Schkopau oder Total Raffinerie Mitteldeutschland in Spergau) deutlich ab. Von 24,6 % Auspendleranteil im Jahr 1998 reduzierte sich der Anteil derjenigen Hallenser, die zur Arbeit in den Landkreis Merseburg-Querfurt auspendelten, um 8,1 Prozentpunkte auf 16,5 % im Jahr Bei den Berufseinpendlern erreicht der Saalkreis 2007 mit einem Anteil von 32,9 % an allen Einpendlern in die Stadt Halle (Saale) exakt den gleichen Wert wie Für den Landkreis Merseburg-Querfurt war anteilig gegenüber dem Jahr 1998 eine Zunahme des Pendleraufkommens um 2,3 Prozentpunkte auf 14,4 % im Jahr 2007 festzustellen. Die Pendlerbilanz der Stadt Halle (Saale) mit ausgewählten Städten Sachsen-Anhalts bzw. Sachsens weist teilweise verschiedene Entwicklungstendenzen auf. Mit der Stadt Leipzig (Sachsen) kommt es wegen der räumlichen Nähe und dem Arbeitsplatzpotential der beiden Großstädte zu einem hohen Pendleraufkommen. Im Zeitraum von 1998 bis 2007 hat sich der Negativsaldo (Einpendler- Auspendler) der Saalestadt gegenüber der Stadt Leipzig deutlich vergrößert. Im Jahr 2007 suchen Pendler aus Halle (Saale) mehr ihren Arbeitsplatz in Leipzig auf als umgekehrt (1998= 896). Auch der Pendlersaldo mit Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg gestaltet sich negativ. Jedoch ist hier eine Abnahme des Negativsaldos erkennbar beträgt der Pendlersaldo mit der Landeshauptstadt Magdeburg -338, 1998 betrug er -403 Berufspendler. Positiv, wenn auch mit abnehmendem Überschuss, gestaltet sich der Pendleraustausch mit der kreisfreien Stadt Dessau (Sachsen-Anhalt). Im Jahr 2007 suchten 231 Dessauer mehr ihren Arbeitsplatz in der Stadt Halle (Saale) auf als umgekehrt. Weitere Schwerpunkte für Pendlerströme aus der Saalestadt innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt bilden Schkopau (Saldo 2007= -113), Leuna (-733) und der Sitz des Solarzellenherstellers Q-Cells AG, Thalheim (-105).

12 11 1 Einwohner mit Hauptwohnung am Einwohner mit darunter Anteil der Bevölkerung Anteil der Empfänger Hauptwohnung im erwerbsfähigen im erwerbsfähigen von Alg I, Alg II oder insgesamt Alter Alter an der Bevölkerung Sozialgeld an den insgesamt in % Einwohnern mit Hauptwohnung insgesamt am Altstadt ,8 19, Südliche Innenstadt ,7 25, Nördliche Innenstadt ,1 17, Paulusviertel ,2 11, Am Wasserturm/Thaerviertel ,5 13, Landrain ,0 7, Frohe Zukunft ,3 5, Ortslage Trotha ,6 17, Industriegebiet Nord ,4 11, Gottfried-Keller-Siedlung ,6 8, Giebichenstein ,7 12, Seeben ,3 7, Tornau ,8 13, Mötzlich ,2 8, Gebiet der DR ,0 23, Freiimfelde/Kanenaer Weg ,8 30, Dieselstraße ,7 4, Diemitz ,4 18, Dautzsch ,6 4, Reideburg ,8 8, Büschdorf ,6 5, Kanena/Bruckdorf ,4 8, Lutherplatz/Thüringer Bahnhof ,8 23, Gesundbrunnen ,5 10, Südstadt ,5 21, Damaschkestraße ,9 13, Ortslage Ammendorf/Beesen ,2 16, Radewell/Osendorf ,7 11, Planena ,5 12, Böllberg/Wörmlitz ,0 5, Silberhöhe ,0 34, Nördliche Neustadt ,1 29, Südliche Neustadt ,2 35, Westliche Neustadt ,3 24, Gewerbegebiet Neustadt ,4 19, Ortslage Lettin ,7 8, Heide-Nord/Blumenau ,0 28, Saaleaue ,9 11, Kröllwitz ,2 5, Heide-Süd ,2 1, Nietleben ,4 8, Dölauer Heide ,5 31, Dölau ,2 5,4 Insgesamt ,1 19,8

13 12 Anteil der Empfänger von Alg I, Alg II oder Sozialgeld an den Einwohnern mit Hauptwohnsitz am Anteil der Empfänger von Alg I, Alg II oder Sozialgeld an den Einwohnern mit Hauptwohnsitz <= 7,5 > 7,5 und <= 13,8 > 13,8 und <= 19,4 > 19,4 und <= 25,3 > 25,3

14 13 2 Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis Arbeitslose insgesamt darunter Ausländer Schwerbehinderte Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2007 nach Geschlecht und Altersgruppen Insgesamt davon darunter männlich weiblich unter 25 Jahre 55 Jahre und älter Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2007 nach Dauer der Arbeitslosigkeit Insgesamt darunter Langzeitarbeitslose unter 25 Jahre alt und über 25 Jahre alt und über 6 Monate arbeitslos langzeitarbeitslos Zu- und Abgang von Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 1998 bis Zugang insgesamt darunter unter 25 Jahre Jahre und älter Abgang insgesamt darunter unter 25 Jahre Jahre und älter Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 1998 bis Arbeitslosenquote 20,4 21,1 21,6 20,8 21,6 21,8 21,5 21,5 18,1 18,0 davon männlich 19,9 20,7 21,7 21,5 22,8 23,1 22,7 23,2 19,4 18,5 weiblich 21,0 21,5 21,4 20,0 20,5 20,4 20,2 19,7 16,8 17,4

SONDERVERÖFFENTLICHUNG

SONDERVERÖFFENTLICHUNG Bedarfsgemeinschaften 2011 595 581 582 222 591 221 231 223 Single-BG 11 607 232 alleinerziehend 3 793 Partner-BG mit Kind(ern) 2 403 Partner-BG ohne Kinder 2 414 sonstige BG 496 Insgesamt 233 20 713 207

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SONDERVERÖFFENTLICHUNG Bedarfsgemeinschaften 205 595 58 582 222 59 22 23 223 Single-BG 0 973 232 alleinerziehend 3 697 Partner-BG mit Kind(ern) 2 280 Partner-BG ohne Kinder 678 nicht zuordenbare BG 26 Insgesamt 233 8 889 207

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