SONDERVERÖFFENTLICHUNG

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1 Bedarfsgemeinschaften Single-BG alleinerziehend Partner-BG mit Kind(ern) Partner-BG ohne Kinder 678 nicht zuordenbare BG 26 Insgesamt Regelleistungsberechtigte 343 nach SGB II insgesamt davon Alg II Sozialgeld Arbeitslose insgesamt 2 50 davon 452 männlich weiblich darunter Ausländer 52 Schwerbehinderte 585 Jüngere unter 25 J Jährige und Ältere Langzeitarbeitslose 4 83 SONDERVERÖFFENTLICHUNG ARBEITSMARKT UND STATISTIK DER GRUNDSICHERUNG DER STADT HALLE (SAALE) 205 Fachbereich Einwohnerwesen

2 Anmerkungen Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld erhalten und nicht hilfebedürftig sind, sowie Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. SGB III BSHG GSiG bis 2004 Hilfe zum Hilfe in beson- Grundsicherung im Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Lebensunterhalt deren Lebenslagen Alter und bei Erwerbsminderung Erwerbsfähige und deren Angehörige Nichterwerbsfähige ab 2005 Arbeitslosengeld Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe (Alg I) (Alg II und Sozialgeld) Hilfe zum Hilfe in Grundsicherung Lebensunterhalt besond. Lebenslagen SGB III SGB II SGB XII Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur für Arbeit im SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einschluss der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen. Durch die Kombination von Informationen aus dem SGB II und dem SGB III-Bereich über Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Bedarfsgemeinschaften, Leistungsbezug und Förderung wird eine integrierte Statistik geschaffen, die für die einzelnen Regionen ein Gesamtbild von Arbeitslosigkeit und sozialer Sicherung zeigen kann. Die statistische Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit unterliegt aufgrund der Umstellung von Auswertungsmethoden sporadisch teilweisen bzw. vollständigen Datenrevisionen (Hierzu sind die Bemerkungen unter Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten zu beachten). Diese erfolgen in der Regel auf Kreisebene lediglich für Eckdaten. Zurückliegende Revisionen sind daher nicht immer vollständig für alle Merkmale darstellbar. Dadurch eventuell entstandene Zäsuren sind in den Tabellen sofern kein Hinweis durch Fußnoten erfolgt - durch eine stärkere Linienführung kenntlich. Daher können sich Abweichungen beim Vergleich von unterschiedlichen Tabellen ergeben.

3 2 Herausgeber: Direktbezug: Gebühr: Stadt Halle (Saale) Der Oberbürgermeister Fachbereich Einwohnerwesen Abteilung Statistik und Wahlen Tel.: Fax: Internet: Stadt Halle (Saale) Fachbereich Einwohnerwesen Abteilung Statistik und Wahlen Marktplatz 0600 Halle (Saale) 7,00 Euro Zeichenerklärung x = Nachweis nicht sinnvoll oder nicht möglich = aus Gründen des Datenschutzes Nachweis nicht möglich () = erhöhte Unsicherheit der Ergebnisse aufgrund geringer Fallzahlen, geringer Teilnahme an der Befragung oder unterschiedlichem Teilnahmeverhalten einzelner Gruppen der Befragten r = korrigierte Daten (quantitativ geringe Korrekturen, Zäsuren sind separat kenntlich gemacht (siehe Anmerkungen) Quellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistische Ämter des Bundes und der Länder Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Fachbereich Planen Fachbereich Einwohnerwesen Fachbereich Personal

4 Stadt Halle (Saale) Kommunale Gebietsgliederung 3

5 4 Legende zur Karte - Kommunale Gebietsgliederung Nr. Stadtteil Nr. Stadtviertel 00 Halle* 0 Altstadt 02 Südliche Innenstadt 03 Nördliche Innenstadt 2 04 Paulusviertel 2 05 Am Wasserturm/Thaerviertel 2 06 Landrain 2 07 Frohe Zukunft 3 08 Gebiet der DR 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg 3 0 Dieselstraße 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 4 2 Gesundbrunnen 4 3 Südstadt 4 4 Damaschkestraße 2 20 Trotha* 2 2 Ortslage Trotha 2 22 Industriegebiet Nord 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung 2 30 Giebichenstein 2 3 Seeben 2 32 Tornau 2 33 Mötzlich 3 40 Diemitz 3 4 Dautzsch 3 42 Reideburg 3 43 Büschdorf 3 44 Kanena/Bruckdorf 4 50 Ammendorf* 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen 4 52 Radewell/Osendorf 4 53 Planena 4 60 Böllberg/Wörmlitz 4 6 Silberhöhe 5 70 Neustadt* 5 7 Nördliche Neustadt 5 72 Südliche Neustadt 5 73 Westliche Neustadt 5 74 Gewerbegebiet Neustadt 5 80 Lettin* 5 8 Ortslage Lettin 5 82 Heide-Nord/Blumenau 5 90 Saaleaue 5 9 Kröllwitz 5 92 Heide-Süd 5 93 Nietleben 5 94 Dölauer Heide 5 95 Dölau Stadtbezirke * Die Stadtteile Halle, Trotha, Ammendorf, Neustadt und Lettin wurden aufgrund ihrer territorialen Größe nochmals in Stadtviertel Stadtbezirk Mitte unterteilt. 2 Stadtbezirk Nord 3 Stadtbezirk Ost 4 Stadtbezirk Süd 5 Stadtbezirk West

6 5 Inhaltsverzeichnis Anmerkungen... Vorwort... 8 Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten... 3 Begriffserläuterungen Einwohner mit Hauptwohnung nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Merkmalen... 2 Arbeitslose 2. Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 999 bis 205 nach ausgewählten Jahren Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 999 bis 205 nach Geschlecht und Altersgruppen Arbeitslosenquote und Arbeitslose 205 nach ausgewählten Städten und Merkmalen Arbeitslosenquote 999 bis 205 nach ausgewählten Jahren Zu- und Abgang der Arbeitslosen 2002 bis 205 nach ausgewählten Jahren Anzahl der Arbeitslosen 2002 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen und Jahren Anteile ausgewählter Gruppen an den Arbeitslosen insgesamt 2000 bis 205 nach ausgewählten Jahren Arbeitslose 2005 bis 205 nach Rechtskreisen Arbeitslose 202 bis 205 nach ausgewählten Altersgruppen Arbeitslose 202 bis 205 nach Schul- und Berufsausbildung Arbeitslose 202 bis 205 nach Migrationshintergrund Arbeitslose mit Migrationshintergrund 205 nach ausgewählten Merkmalen Arbeitslose 202 bis 205 nach Dauer der Arbeitslosigkeit Arbeitslose und gemeldete Arbeitsstellen 205 nach Berufshauptgruppen der Klassifikation der Berufe (KldB 200) Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Rechtskreisen Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Geschlecht Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Altersgruppen Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Nationalität Langzeitarbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger 2. Bedarfsgemeinschaften 204 und 205 nach SGB II-Status der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 205 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren 2007 bis Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender 2005 bis 205 nach Anzahl der Kinder in der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 205 nach Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 205 nach Art der Unterkunft Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft 2007 bis 205 nach Art der Leistung Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Anzahl der Kinder Anteil der Bedarfsgemeinschaften an den Haushalten nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Anzahl der Kinder Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Anzahl der Personen Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Größe der Wohnung Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln im Dezember 205 nach Art der Leistung Leistungsempfänger nach SGB III und SGB II 2005 bis Personen in Bedarfsgemeinschaften 204 und 205 nach SGB II-Status der Person Hilfequoten nach SGB II bezogen auf die Personengruppen im jeweiligen Alter 2007 bis Personen in Bedarfsgemeinschaften 2006 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen Regelleistungsberechtigte nach SGB II 2005 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen Personen in Bedarfsgemeinschaften 2006 bis 205 nach ausgewählten Altersgruppen... 48

7 6 40. Regelleistungsberechtigte nach SGB II 2006 bis 205 nach Erwerbsfähigkeit und ausgewählten Altersgruppen Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach höchstem Schulabschluss Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach höchstem Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 205 nach höchstem Schul- und Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss und ausgewählten Altersgruppen Regelleistungsberechtigte 204 und 205 nach Dauer des Regelleistungsbezugs Arbeitslose erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach ausgewählten Merkmalen Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte 204 und 205 nach Dauer der Arbeitslosigkeit Nicht arbeitslose erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach Status Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Leistungsberechtigten nach SGB II 2007 bis 205 nach Art der Leistung Leistungsempfänger nach SGB III nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Merkmalen Regelleistungsberechtigte nach SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Personengruppen ) einschließlich Personen ohne Angaben Hilfequoten nach SGB II bezogen auf die Personengruppen im jeweiligen Alter nach Stadtteilen/-vierteln Regelleistungsberechtigte nach SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Erwerbsfähigkeit und ausgewählten Altersgruppen Regelleistungsberechtigte mit verfügbarem Einkommen nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Art des Einkommens Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach höchstem Schulabschluss Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach höchstem Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Dauer des Regelleistungsbezugs Arbeitslose erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Dauer der Arbeitslosigkeit Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Leistungsberechtigten nach SGB II nach Stadtteilen/-vierteln im Dezember 205 nach Art der Leistung Erwerbstätigkeit und Beschäftigung 59. Erwerbsquote ) 2000 bis 205 nach Geschlecht (Mikrozensus) Bevölkerung 2002 bis 205 nach Beteiligung am Erwerbsleben und Geschlecht (Mikrozensus) Erwerbstätige 2003 bis 205 nach ausgewählten Altersgruppen (Mikrozensus) Erwerbstätige 2003 bis 205 nach Wirtschaftsbereichen (Mikrozensus) Erwerbstätige 200 bis 205 nach Stellung im Beruf (Mikrozensus) Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 2000 bis 204 nach ausgewählten Jahren Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 2000 bis 204 nach Wirtschaftszweigen Anteile Erwerbstätiger am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 2000 bis 204 nach Wirtschaftszweigen Beschäftigung und Arbeitsplatznachfrage 2000 bis Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 999 bis 205 nach ausgewählten Merkmalen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 999 bis 205 nach ausgewählten Merkmalen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am nach differenzierten Merkmalen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 202 bis 205 nach Arbeitsortprinzip und Wirtschaftsabschnitten Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 202 bis 205 nach Wohnortprinzip und Wirtschaftsabschnitten Geringfügig entlohnte Beschäftigte 2000 bis Personal in der Stadtverwaltung Halle (Saale) 999 bis

8 7 75. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Merkmalen Anteil ausgewählter Personengruppen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort an den Einwohnern im erwerbsfähigen Alter nach Stadtteilen/-vierteln Pendler 77. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 2000 bis 205 nach ausgewählten Jahren Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nach bzw. aus den Neu- bzw. Altbundesländern 2000 bis Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (Einpendler) 2000 bis 205 nach Bundesländern und ausgewählten Jahren Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (Auspendler) 2000 bis 205 nach Bundesländern und ausgewählten Jahren Saldo Ein- und Auspendler 2000 bis 205 nach Bundesländern und ausgewählten Jahren Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 2000 bis 205 nach bzw. aus dem Saalekreis Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 2000 bis 205 nach bzw. aus ausgewählten Kreisen und nach ausgewählten Jahren Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 2000 bis 205 nach bzw. aus ausgewählten naheliegenden Städten und nach ausgewählten Jahren Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 2002 bis 205 nach bzw. aus ausgewählten Gemeinden im Saalekreis und nach ausgewählten Jahren Veröffentlichungen des Fachbereiches Einwohnerwesen der Stadt Halle (Saale) - Auswahl... 83

9 8 Vorwort Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind wichtige Handlungsfelder kommunaler Sozial- und Wirtschaftspolitik. Von ihnen hängt in hohem Maße ab, unter welchen Rahmenbedingungen sich ein städtisches Gemeinwesen entwickeln kann und welche Lebensperspektiven es seinen Einwohnern zu bieten vermag. Nicht zuletzt sind sie (das) Kriterium für die Attraktivität einer Stadt, wirken direkt auf die Standortwahl von Unternehmen, die Bevölkerungsentwicklung, das kulturelle Angebot sowie die sozialen Herausforderungen, denen sich eine Kommune stellen muss. Mit der hier vorliegenden Veröffentlichung soll die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung für die Stadt Halle (Saale) bis 205 dargestellt werden. Neben der gesamtstädtischen Konstellation werden auch Entwicklungen auf Stadtteil- bzw. Stadtviertelebene veranschaulicht. Die Statistik zur Pendlerverflechtung verdeutlicht, in welchem Umfang unsere Stadt ihrer Aufgabe als Oberzentrum der Region bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen gerecht wird. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit muss mit Beginn des Jahres 2005 unter dem Blickwinkel der modifizierten Sozialgesetzgebung betrachtet werden. Insbesondere die Regelungen des SGB II sind für die Betroffenen spürbar, weil sich die finanziellen Rahmenbedingungen stark veränderten. Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II orientieren sich nicht mehr am Einkommen vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit, sondern entsprechen einem Regelsatz. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist finanziell vergleichbar mit der früheren laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn auch nicht völlig mit ihr identisch. Diese Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe (vgl. Bundesdrucksache 5/56, S. 46). Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll demzufolge das Existenzminimum für arbeitsfähige, bedürftige Menschen und deren Familien abdecken. Seit 999 haben sich die absoluten Arbeitslosenzahlen der Stadt verringert. Im Jahresdurchschnitt 20 waren 3 46 Hallenserinnen und Hallenser arbeitslos gemeldet, das waren 422 (-3, %) Arbeitslose weniger als im vorherigen Jahr und weniger als im Jahr 999 (-5, %). Betrachtet man die Daten zum Jahresende, fällt das Ergebnis ähnlich aus. Waren am noch Personen arbeitslos gemeldet, gab es Ende 205 einen Bestand von 2 50 Arbeitslosen (gegenüber 999: -53,9 %). Als scheinbarer Widerspruch dazu steht der Fakt, dass im gleichen Zeitraum viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort Halle verloren gegangen sind. Da auch die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Hallenserinnen und Hallenser in diesem Zeitraum sank, stellt sich die Frage, wie ein Rückgang der Arbeitslosenzahlen in der genannten Größenordnung möglich gewesen ist. Grund hierfür ist die über die Jahre stetige Verringerung der Einwohnerzahl von Halle und damit verbunden der Abgang von Personen im erwerbsfähigen Alter (5 bis unter 65 Jahre). Im Vergleich zu 999 reduzierte sich dieser Personenkreis in der Saalestadt von auf Personen am Ende des Jahres 205, ein Rückgang um 5,2 %. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter verringerte sich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, welche um 5,9 % abnahm, überproportional. In Relation auf den Anteil war die Verringerung des erwerbsfähigen Personenkreises mehr als doppelt so hoch. Dies ist zum Teil auf die demographischen Faktoren Alterung der Bevölkerung, vordergründig jedoch auf die überdurchschnittliche Wanderungsbereitschaft von Personen im erwerbsfähigen Alter zurückzuführen. Der Bevölkerungsverlust der Stadt (mit all seinen negativen Auswirkungen) zeigt hier positive Effekte für die Arbeitslosenstatistik. Bei der Untersuchung des Zeitraumes von 999 bis 205 kann dennoch im Ergebnis darauf geschlossen werden, dass sich die Situation auf dem halleschen Arbeitsmarkt entspannt hat. Nachfolgende Ausführungen verdeutlichen das. Ein auf die Bevölkerung bezogenes, bereinigtes Ergebnis, liefert die Arbeitslosenquote. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote, bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen sank 205 gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte, gegenüber 999 (2, %) um 8,7 Prozentpunkte auf einen Wert von 2,4 %. Die Arbeitslosenquote am Jahresende, wieder bezogen auf die abhängigen zivile Erwerbspersonen, sank gegenüber 999 (2,5 %) um 9,7 Prozentpunkte und gegenüber 204 um 0,3 Prozentpunkte auf einen Wert von,8 %. Bei der Analyse der Arbeitslosenstatistik für die Stadt Halle (Saale) wird deutlich, dass die Entwicklung in den zwei Segmenten SGB II und SGB III seit ihrer Einführung im Jahr 2005 eine unterschiedliche Entwicklung aufweist. Während der Umfang der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I) sehr deutlich zurückgeht (-66,2 %), ist im Rechtskreis des SGB II (Alg II und Sozialgeld) zwar ebenfalls eine Absenkung zu beobachten, jedoch wesentlich geringfügiger (-20,5 %).

10 9 Im Zeitraum von 999 bis 205 ist für nachfolgend benannte Personengruppen, hinsichtlich deren Anteile auf den Gesamtbestand an Arbeitslosen, eine zum Teil gegenläufige Entwicklung festzustellen. So hat sich der Anteil jüngerer Arbeitsloser unter 25 Jahren (- 4,8 Prozentpunkte) reduziert. Auf der anderen Seite hat sich der Anteil der Ausländer (+ 8,6 Prozentpunkte) erhöht. Die Anteile der Älteren im Alter von 55 Jahren und älter (+ 0,4 Prozentpunkte) und der Schwerbehinderten (+ 0,8 Prozentpunkte) unterlagen nur geringen Schwankungen. Einen Wandel über den Beobachtungszeitraum kann man auch bei den Anteilen der männlichen und weiblichen Arbeitslosen feststellen. Lag 999 noch der größere Anteil bei den Frauen (Männer: 48,8%, Frauen: 5,2 %), überwogen 205 die Männer anteilsmäßig an den Arbeitslosen (Männer: 56,0 %, Frauen: 44,0 %). Zum Vergleich: Die Anteil der beiden Geschlechter im erwerbsfähigen Alter (5 bis unter 65 Jahren) haben sich zwar mit ähnlicher Tendenz jedoch geringfügiger verschoben. Bei den Männern lag 999 dieser bei 49,9%, bei den Frauen bei 50,0%. 205 haben sich diese Anteile bei den Männern auf 50,7 % und bei den Frauen auf 49,3 % verschoben. Entwicklung der Arbeitslosigkeit 999 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen 60,0 40,0 20,0 Index ,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0, Jahr , -66,2-53, -4,2-60,4 59,7-75,0-60,0-45,0-30,0-5,0 0,0 5,0 30,0 45,0 60,0 75,0 Veränderung Index Ausländer Schwerbehinderte Ältere, 55 Jahre und älter Frauen Langzeitarbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre Bei einer Analyse der Arbeitslosigkeit auf der Ebene der Stadtteile/ Stadtviertel ist die Untersuchung der absoluten Zahlen zwar unentbehrlich, jedoch nur bedingt geeignet, eine Vorstellung über die Betroffenheit des jeweiligen Stadtgebietes bzw. seiner Bürgerinnen und Bürger von der Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Zwischen den Stadtteilen/-vierteln treten große Unterschiede bei der Zahl der Einwohner auf. Für einen Vergleich der Arbeitslosigkeit, wie auch der Beschäftigung, zwischen den einzelnen Stadtteilen/-vierteln und gegebenenfalls der Gesamtstadt wird deshalb im Rahmen dieser Veröffentlichung der relative Bezug Arbeitslosen- bzw. Beschäftigungsquote- hergestellt. Darüber hinaus ist bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen, dass die Stadtteile/-viertel Planena, Gewerbegebiet Neustadt und Dölauer Heide aufgrund ihrer geringen Einwohnerzahl nur mit Einschränkungen für einen Vergleich herangezogen werden sollten und deshalb bei folgenden Vergleichen i.d.r. außer Acht gelassen wurden.

11 0 Der Anteil der Arbeitslosen an den Personen im erwerbsfähigen Alter ist innerhalb des Stadtgebietes nicht in gleichem Maße ausgeprägt. Unter Beachtung der o. g. Hinweise wird sichtbar, dass sich der Anteil Arbeitsloser am in den Stadtteilen/-vierteln Tornau (,3%), Heide-Süd (,4 %), Kröllwitz (,9 %), Dieselstraße (2,2 %), Seeben (2,3 %) und Dölau (2,4 %), besonders niedrig gestaltet. Stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind dagegen die Stadtteile/-viertel Südliche Neustadt (7,4 %), Silberhöhe (7,0 %), Westliche Neustadt (3,5 %) und Heide-Nord/Blumenau (3,3 %). Eine vergleichsweise günstige Segmentierung der Arbeitslosigkeit ist in 7 der 43 Stadtteile/-viertel gegeben. Hier überwiegen die Arbeitslosen, welche dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) zugeordnet werden können. Die Arbeitslosenzahlen in diesem Rechtskreis überwiegen jedoch nur in geringem Maße. Bei der Mehrzahl der Stadtteile/-viertel ist eine (zum Teil deutliche) Verlagerung des Schwerpunktes der Arbeitslosigkeit auf den Rechtskreis des SGB II (Alg II und Sozialgeld) festzustellen. Jugendarbeitslosigkeit (Anteil der Arbeitslosen, unter 25 Jahren an den Einwohnern der Altersgruppe 5 bis unter 25 Jahren) ist für die Bewohner der Stadtteile/-viertel Industriegebiet Nord, Tornau, Mötzlich, Dieselstraße, Dautzsch, Planena, Gewerbegebiet Neustadt und Dölauer Heide zum Stichtag nicht akut. Hier ist keiner der im Alter von 5 bis unter 25 Jahren gemeldeten Einwohner arbeitslos. Deutlich höher ist die Belastung in den Stadtteilen/-vierteln Silberhöhe (9,2 %), Südliche Neustadt (6,0 %), Westliche Neustadt (5,5 %) und Nördliche Neustadt (5,9 %). Vorrentenarbeitslosigkeit (Anteil der Arbeitslosen, 55 Jahre und älter an den Einwohnern der Altersgruppe 55 bis unter 65 Jahren) ist insbesondere in den Stadtteilen/-vierteln Südliche Neustadt (5,3 %), Silberhöhe (3, %), Freiimfelde/Kanenaer Weg (,0 %) und Heide-Nord/Blumenau (0,9 %) ausgeprägt. Eine vergleichsweise geringe Quote gab es in den Stadtteilen/-vierteln Dieselstraße (,2 %), Heide-Süd (2, %), Tornau (2,2 %), Seeben (3,0 %) und Dölau (3,4 %). Eingangs wurde beschrieben, dass sich der Anteil ausländischer Arbeitsloser im Untersuchungszeitraum erhöht hat. Bezogen auf die nichtdeutsche Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter war in den Stadtteilen/- vierteln Gottfired-Keller-Siedlung, Diemitz, Kanena/Bruckdorf, Böllberg/Wörmlitz und Nördliche Neustadt mit einem Anteil von 6,0 % und mehr (Höchstwert in der Nördliche Neustadt mit 9,5 %) die höchste Ausländerarbeitslosigkeit im Stadtgebiet festzustellen. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben des SGB II werden Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, als eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Bedarfsgemeinschaften verfügen über mindestens eine Person im erwerbsfähigen Alter mit ihrem Partner und den Kindern bis zu 25 Jahren in einem Haushalt. Bei der Prüfung, ob ein Hilfesuchender bedürftig und damit anspruchsberechtigt ist, wird in der Regel das Einkommen/ Vermögen der mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtigt. Die Bedarfsgemeinschaft als solche eignet sich besser dazu, Abhängigkeiten von öffentlichen Transferleistungen (hier: Grundsicherung für Arbeitsuchende) abzubilden, als es die reinen Arbeitslosenzahlen vermögen. So werden in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen Personen erfasst, die auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen (können) und den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Nicht berücksichtigt werden z. B. Personen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen z. Z. nicht arbeiten gehen können. Dies betrifft auch Jugendliche im erwerbsfähigen Alter, die noch eine Schule besuchen, Teilzeitbeschäftigte, bei denen die Einkünfte zu niedrig sind oder Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen. Am Jahresende 205 bestanden in der Stadt Halle (Saale) sog. Regelbedarfsgemeinschaften, weniger als im Jahr Betroffen waren hiervon Regelleistungsberechtigte, im Vergleich zu 2007 entspricht das einer Verringerung von Personen (-20,2%). Bezogen auf die Bevölkerung von Halle betraf das ca. jeden siebten Einwohner der Stadt, bezogen auf die Bevölkerung unter 65 Jahren sogar knapp jeden fünften Einwohner. Von den Regelleistungsberechtigten waren Personen erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig, darunter Kinder unter 5 Jahren. Das heißt fast jedes dritte Kind unter 5 Jahren (29,6 %) war in Halle von dieser Situation betroffen. Im Dezember 2007 lag dieser Anteil noch bei 38,6 %. In einer Bedarfsgemeinschaft lebten am Jahresende 205 durchschnittlich,8 Personen. Seit 2005 nehmen Single-Bedarfsgemeinschaften mit über der Hälfte an allen Bedarfsgemeinschaften den größten Anteil ein (2005: 57,8 %, 205: 58, %). Alleinerziehende bildeten im Dezember 205 mit einem Anteil von 9,6 % an allen Bedarfsgemeinschaften den zweitgrößten Typ, gefolgt von Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kind(ern) (2, %). Der Anteil von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren an allen Bedarfsgemeinschaften hat sich im Zeitraum von 2007 bis 205 nahezu nicht verändert und betrug am Jahresende 205 3,7 %.

12 Inwieweit einzelne Stadtteile/-viertel von dem Problem betroffen waren, dass ihre Bewohner von Sicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch leben mussten, kann nur über eine Verhältniszahl mit Bezug zur Anzahl der Einwohner ermittelt werden. Dazu wurde die Summe derjenigen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, welche Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in Anspruch nahmen, mit der jeweiligen Einwohnerzahl des Stadtteils/-viertels ins Verhältnis gesetzt. Erst die so ermittelte Betroffenheitsquote liefert aussagekräftige Vergleichswerte. Danach lag eine Spannweite zwischen der geringsten und der höchsten Betroffenheit in Höhe von 32, Prozentpunkten vor. Der niedrigste Wert wurde mit,2 % für den Stadtteil Heide-Süd, der größte Wert (33,3 %) für das Stadtviertel Südliche Neustadt, ermittelt. Neben dem Stadtteil Heide-Süd liegt für die Stadtteile/-viertel Dölau (2,3 %), Kröllwitz (2,8 %), Dieselstraße (2, %), Dautzsch (2,6 %) und Büschdorf (2,8 %) eine Betroffenheitsquote unter 3 % und somit nur eine geringe Anzahl von Transferleistungs-Empfängern vor. Neben der Silberhöhe sind mit einer Betroffenheitsquote von über 20 % ebenfalls stark betroffen die Stadtteile/-viertel Silberhöhe (30,6 %), Nördliche Neustadt (24,4 %), Westliche Neustadt (2,0 %) und Heide-Nord/Blumenau (23,8 %). Von 2000 bis 204 ließ sich für den Arbeitsort Stadt Halle (Saale) ein Rückgang der Erwerbstätigenzahlen um % feststellen. Für die einzelnen Wirtschaftszweige verlief diese Entwicklung ungleichmäßig, z. T. gegenläufig. Während sich im Produzierenden Gewerbe (- 40,9 %) und im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Fischerei (-64,2 %) die Erwerbstätigenzahlen nahezu halbierten und auch der Zweig Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (-5,9 %) deutlich abnahm, konnte dagegen der Wirtschaftszweig der Finanz- Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücksund Wohnungswesen (+26,5 %) stark zulegen. Mit einem Anteil von 88,5 % der Erwerbstätigen im tertiären Sektor an den Erwerbstätigen insgesamt kann von der Stadt Halle (Saale) als einer Stadt der Dienstleistungen gesprochen werden. 00% 90% 80% 70% Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen 2000 und 204 im Vergleich, Arbeitsortprinzip Produzierendes Gewerbe (ohne,8 7,9 Baugewerbe) 6,3 8,2 Baugewerbe 3,4 30,3 Anteil 60% 50% 40% 30% 20% 0% 0% 2,2 26,9 62,9 Personen in 52,9 Tausend Jahr Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information u. Kommunikation Finanz-, Versicher.-und Unternehmensdienstleis ter, Grundst. u. Wohnungswesen Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit Der Sektor Land- und Forstwirtschaft, Fischerei wurde aufgrund seiner Geringfügigkeit nicht dargestellt.

13 2 Im Zeitraum von 999 bis 205 haben sich auch, wie eingangs erwähnt, die Beschäftigtenzahlen der Stadt Halle (Saale) deutlich verringert. Die Nettobeschäftigungsquote, ermittelt als Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Wohnort in der Stadt Halle (Saale) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (jeweils am 3.2.), ist jedoch von 50,2 % im Jahr 999 moderat auf 54,3 % im Jahr 205 angestiegen. Das liegt daran, dass sich die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter überproportional zu den Beschäftigten verringert hat. Der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (am Wohnort) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weist für das Stadtgebiet im Jahr 205 (Stand 3.2.) eine Spannweite von 40,7 Prozentpunkten vom niedrigsten (Dölauer Heide, 35,3 %) bis zum höchsten Wert (Tornau, 76,0 %) auf. Eine verhältnismäßig niedrige Beschäftigungsquote mit unter 40 % lieget, außer für die Dölauer Heide, für die Südliche Neustadt (38,6 %), vor. Ein hoher Beschäftigungsanteil ist, außer im Stadtviertel Tornau, in den Stadtteilen/-vierteln Kanena/Bruckdorf (70, %), Büschdorf (68,7 %) sowie Am Wasserturm/Thaerviertel (67,0 %) gegeben. Beachten muss man hier jedoch, dass Selbstständige und Beamte nicht Bestandteil dieser Berechnung sind. Aus städtischer Sicht ist es von besonderem Interesse, in welchem Maße die in Halle vorhandenen Arbeitsplätze auch von Hallenserinnen und Hallensern selbst besetzt werden, oder ob diese auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ins Umland, die Region oder darüber hinaus ausweichen (müssen). Aussagen zu dieser Fragestellung kann u. a. die Pendlerstatistik liefern. Während die Zahl der in Halle existierenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort im Untersuchungszeitraum von 999 bis 205 (Stand jeweils des Jahres) um 5,7 % sank (unter Beachtung des Hinweises, dass die Datenaufbereitung der Beschäftigungsstatistik später modernisiert wurde), nahm die Zahl der Berufseinpendler lediglich um 0 % ab. Die Zahl der einheimischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Halle verringerte sich im Zeitraum von 999 bis 205 um 2 85 (9,5 %) auf Waren 999 noch 40, % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort Einpendlern, sind es im Jahr ,9 % gewesen. Das heißt, die Hallenserinnen und Hallenser waren überproportional vom Rückgang der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Stadt betroffen. 5,0 0,0 05,0 00,0 95,0 90,0 85,0 80,0 75,0 70,0 Index Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am des jeweiligen Jahres Jahr SVP-Beschäftigte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Auspendler/-innen Einpendler/-innen SVP-Beschäftigte Hallenser/-innen SVP-Beschäftigte am Arbeitsort SVP-Beschäftigte Hallenser/innen mit Arbeitsort Halle

14 3 Die Pendlerverflechtung mit dem Umland (Stichtag ist immer des Jahres) der Stadt ist naturgemäß in besonderem Maße ausgeprägt. 205 war für die Stadt Halle ein (Ein)Pendlerüberschuss von 64 zu verzeichnen. Über den Beobachtungszeitraum hat das Pendlersaldo (Einpendler Auspendler) jedoch um (-40,6 %) abgenommen. Das lag an einer Verringerung der Einpendler ( , -0,0 %) bei gleichzeitiger Erhöhung der Auspendler (+3 507, +4, %). Den größten Anteil bei der Pendlerverflechtung mit der Stadt Halle, sowohl für Ein- als auch der Auspendler, nimmt der Saalekreis ein. Der Pendlerüberschuss der Stadt Halle (Saale) betrug im Jahr 205 gegenüber dem Umland Berufspendler. Im Zeitraum von 999 bis 205 hat sich der Anteil städtischer Auspendler in den Saalekreis (999 noch Saalkreis und Merseburg-Querfurt), bezogen auf die Auspendler insgesamt, deutlich verringert (-,4 Prozentpunkte). Deren Anteil betrug am ,0 %. Bei den Berufseinpendlern erreichte der Saalekreises 205 mit einem Anteil von 46,4 % an allen Einpendlern in die Stadt Halle (Saale) einen um,2 Prozentpunkte höheren Wert als 999. Die Pendlerbilanz der Stadt Halle (Saale) mit ausgewählten Städten Sachsen-Anhalts bzw. Sachsens weist zum Teil verschiedene Entwicklungstendenzen auf. Mit der Stadt Leipzig (Sachsen) kommt es wegen der räumlichen Nähe und dem Arbeitsplatzpotential der beiden Großstädte zu einem hohen Pendleraufkommen. Im Zeitraum von 999 bis 205 hat sich das Negativsaldo der Saalestadt gegenüber der Stadt Leipzig weiter vergrößert (-33,7 %). Auch der Pendlersaldo mit Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg gestaltet sich negativ. 205 betrug der Pendlersaldo mit der Landeshauptstadt Magdeburg -267, im Jahr 999 waren es noch -409 (-34,7 %). Mit sinkender Tendenz, jedoch mit immer noch positiver Bilanz, gestaltet sich das Pendlersaldo mit der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Im Jahr 205 suchten 98 Dessau-Roßlauer mehr ihren Arbeitsplatz in der Stadt Halle (Saale) auf als umgekehrt, 999 waren es 76 (-74,0 %). Weitere Schwerpunkte für Pendlerströme aus der Saalestadt innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt bilden z. B. die Stadt Merseburg (Pendlersaldo 205: 66), Eisleben (442), die Gemeinden Teutschenthal ( 628) und Petersberg ( 458). Betrachtet man die Pendlersalden nach Bundesländern (Sachsen-Anhalt ausgenommen) können nur Brandenburg (82), Mecklenburg-Vorpommern (39) und Thüringen (53) eine positive Bilanz aufweisen. Der Saldo für Berlin ist nahezu ausgeglichen ().

15 4 Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten Der Erhebungsstichtag der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit wurde ab 2005 auf die Monatsmitte gelegt, bisher wurden statistische Erhebungen jeweils am Monatsende durchgeführt. Der Vorjahresvergleich ist wegen unterschiedlicher Stichtage etwas verzerrt.sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Datenstände im auf das Ende des jeweiligen Jahres (Stichtag im Dezember). Mit Berichtsmonat Juli 200 stellte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Berichterstattung der gemeldeten Arbeitsstellen um. Die Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen umfasste nicht mehr die geförderten Stellen des sogenannten zweiten Arbeitsmarktes. Außerdem wurde die Struktur der gemeldeten Arbeitsstellen überarbeitet und die Darstellung transparenter gestaltet. Saisonstellen, die früher im Zusammenhang mit der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte erfasst wurden und zuletzt keine Bedeutung mehr hatten, wurden rückwirkend nicht mehr zu den gemeldeten Arbeitsstellen gezählt. Im März 20 wurde die statistische Berichterstattung über Arbeitslosigkeit auf eine integrierte Datenbasis umgestellt. Dabei wurden die einzelnen Arbeitslosigkeitsperioden zu einem überschneidungsfreien und stimmigen Verlauf zusammengeführt, auch wenn sie aus den getrennten Verfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der zugelassenen kommunalen Träger stammen. Ab Stichtag erfolgte die Umstellung auf die aktualisierte Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2003 (vorher WZ 93) und ab Stichtag auf die Ausgabe 2008 (WZ 2008). Ab Berichtsmonat Januar 202 wurde die integrierte Arbeitslosenstatistik um die Arbeitslosendauer erweitert; entsprechend ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen größer (was aber nicht mit einem Anstieg der Langzeitarbeitslosen gleichzusetzen ist). Zum Berichtsmonat August 204 fand mit einer Revision des Statistik-Verfahrens eine Generalüberholung der Arbeitslosenstatistik ab 2007 statt. Die Ergebnisse, insbesondere die Eckzahlen, änderten sich jedoch nur geringfügig. Zudem wurde die Datenaufbereitung für die Beschäftigungsstatistik modernisiert, um genauere Ergebnisse zu erzielen und die Beschäftigungsstatistik weiter ausbauen zu können. Der Datenabgriff wurde präzisiert sowie die Abgrenzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überprüft und um neue Personengruppen erweitert. Die Revision führte durch die Einbeziehung neuer Personengruppen zu einer Erhöhung des Bestands der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die geringfügige Beschäftigung wurde nicht um weitere Personengruppen erweitert. Somit ist die Ursache der Datenveränderung ausschließlich die neue Datenaufbereitung, durch die die Art der Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig oder beides) genauer ermittelt werden kann. Alle fünf bis zehn Jahre wird eine Revision der Berechnungen durch den Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" durchgeführt, um bislang nicht verwendete neue Statistiken zu integrieren sowie methodische Weiterentwicklungen vorzunehmen. Bedingt durch den Umstieg auf die Wirtschaftszweigsystematik WZ 2008 wurden im August 203 alle Jahre ab 99 neu berechnet (nach Wirtschaftsbereichen ab 996). Weiterhin fand bedingt durch die europaweite Einführung des neuen "Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 200", kurz: ESVG 200, sowie die Einarbeitung neuer Berechnungsgrundlagen wie die Ergebnisse der revidierten Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) - eine Revision statt, bei der alle Jahre ab 2000 überarbeitet wurden. Ende 205 wurde ein erweitertes Zähl- und Gültigkeitskonzept für Auswertung der statistischen Daten der Grundsicherung nach dem SGB II eingeführt. Das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept bestand seit Januar 2005 nahezu unverändert. Seitdem sind Konstellationen von Bedarfsgemeinschaften und Personen im Umfeld des SGB II entstanden, die durch das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept statistisch nicht mehr oder nicht ausreichend präzise abgebildet werden können. Das liegt daran, dass zum einen nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch diverse Gesetzesänderungen neue Leistungen und Leistungsformen in das SGB II eingeführt wurden und zum anderen bestimmte Konstellationen von Personen und Bedarfsgemeinschaften zu Beginn der Grundsicherungsstatistik SGB II in ihrer Bedeutung für die Statistik noch nicht erkennbar waren. Um diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, wurden Anpassungen in den statistischen Definitionen für Bedarfsgemeinschaften, Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Personen in Bedarfsgemeinschaften vorgenommen.

16 5 Das bisherige Zähl- und Gültigkeitskonzept bildete einen Großteil der Personen im SGB II bereits ab. Die Anpassungen zielten insbesondere auf eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen ab. Im Großen und Ganzen kam es jedoch auch nur zu geringfügigen quantitativen Veränderungen gegenüber den im bisherigen Zähl- und Gültigkeitskonzept existierenden Personengruppen. Künftig werden alle Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Statistik abgebildet. Dies bezieht sich auch auf Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften (BG), die im bisherigen Zählkonzept nicht oder nicht systematisch berücksichtigt wurden (sog. Sonstige Leistungsberechtigte). Daneben werden Personen einbezogen, die keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben, aber mit anderen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu gehören Personen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Leistungsanspruch nach dem SGB II ausgeschlossen sind sowie minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch. Das erweiterte Zähl- und Gültigkeitskonzept der Grundsicherungsstatistik SGB II bringt konzeptionelle sowie geringfügige quantitative Veränderungen in der Berichtssystematik mit sich. Personen in Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte Nicht Leistungsberechtigte Regelleistungsberechtigte Sonstige Leistungsberechtigte vom Kinder Leistungsanspruch Leistungs- ohne erwerbs- sonstige erwerbs- nicht fähige Leistungsberechtigte sonstige fähige fähige erwerbsausgeanspruch Leistungsschlossene berechtigte Leistungsberechtigte Leistungs- sonstige Personen berechtigte Näheres zu den Abgrenzungen und Definitionen der einzelnen Personengruppen sind unter den Begriffserläuterungen zu finden.

17 6 Begriffserläuterungen Ein Baublock ist eine Gliederungseinheit, die sich auf die Adresse (Straße und Hausnummer) als kleinste Einheit des statistischen Raumbezugssystems bezieht. Er ist ein zusammenhängender Komplex von Grundstücken und besteht immer aus einem geschlossenen Polygonzug. Zu der Bevölkerung zählen alle Personen mit Hauptwohnung in der Stadt Halle (Saale). Zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zählen Personen im Alter von 5 bis unter 65 Jahre. Arbeitslose sind Personen, die - vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 5 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), - eine versicherungspflichtige, mindestens 5 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), - den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und bereit sind (Verfügbarkeit), - in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, - nicht jünger als 5 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, - sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit. Januar 2004) wurde der 6 des Sozialgesetzbuches ergänzt. Es wurde klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Dies entspricht grundsätzlich der schon bisher angewandten Praxis, z.b. bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Eine Änderung ergibt sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bisher aus leistungsrechtlichen Gründen auch während des Maßnahmebesuches als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten von 2003 und früher ist das zu beachten. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind: a. Beschäftigte Personen, die mindestens 5 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. b. Erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, erhalten Arbeitslosengeld II; sie werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen. Nach den Regelungen der 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet waren. Zugang in Arbeitslosigkeit ist eine Fallzahl, die alle erstmaligen oder erneuten Arbeitslosmeldungen in einer Periode ausweist. Abgang aus Arbeitslosigkeit ist eine Fallzahl, die alle Abmeldungen aus Arbeitslosigkeit in einer Periode ausweist. Ein Teil der Zu- und Abgänge entfällt auf technische Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit, insbesondere auf Ab- und Wiederzugänge infolge Krankheit oder Meldeversäumnis. Daher ist die Zahl der dahinter stehenden Personen generell kleiner, weil sich einige von ihnen in einer Periode mehrmals arbeitslos melden bzw. abmelden können. Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden, und zwar Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP): Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (AEP):

18 7 Abhängige zivile Erwerbstätige sind die Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschl. Auszubildende), geringfügig Beschäftigten und Beamten (ohne Soldaten). Die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat April oder Mai; Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Bei gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um: sozialversicherungspflichtige oder geringfügige (Mini- Jobs) oder sonstige (z. B. Praktika- und Traineestellen) Stellen mit einer vorgesehenen Beschäftigungsdauer von mehr als sieben Kalendertagen, die den Arbeitsagenturen und den gemeinsamen Einrichtungen zur Besetzung gemeldet wurden. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (i.d.r. Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes). Behinderte Menschen, denen nur ein GdB von 30 bzw. 40 zuerkannt worden ist, können ausnahmsweise durch die Agenturen für Arbeit gleichgestellt werden. Die Gleichstellung kann ausgesprochen werden zur Erlangung eines neuen bzw. zum Erhalt eines vorhandenen Arbeitsplatzes. Als Ausländer gelten alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 6 Abs. des Grundgesetzes (GG) sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit; heimatlose Ausländer werden statistisch wie Deutsche behandelt. Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in 6 der Migrationshintergrund- Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt: Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn - die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder - der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 949 erfolgte oder - der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 949 erfolgte. Bezieher von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit (Alg I) und Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (AlgW) sind Personen mit Leistungsbezug nach SGB III. Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (AlgW) erhalten Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und sich in einer Weiterbildungsmaßnahme gem. 77 SGB III befinden. Arbeitslosigkeit ist für den Anspruch auf AlgW keine zwingende Voraussetzung, wenn diese alleine wegen der Weiterbildungsmaßnahme nicht erfüllt ist (da Teilnehmer während der Maßnahme nicht als Arbeitslose gezählt werden). Die Höhe des AlgW entspricht der des Arbeitslosengeldes. Leistungsberechtigte (LB) und nicht Leistungsberechtigte (NLB) sind unter dem Status Personen in Bedarfsgemeinschaften zusammengefasst. Die Gruppe der Personen mit einem Leistungsanspruch nach dem SGB II Leistungsberechtigte unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten den Status Regelleistungsberechtigte. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf folgende Leistungsarten haben: - Regelbedarf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ( 20, 23 SGB II) - Mehrbedarfe ( 2 SGB II) - laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung einschließlich Nachzahlung von Heizund Betriebskosten sowie Heizmittelbevorratung, Wohnbeschaffungs-kosten, Mietschulden und Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei selbst bewohntem Wohneigentum ( 22 SGB II) - befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld ( 24 SGB II a.f., entfallen ab. Januar 20). Neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können Regelleistungsberechtigte weitere Leistungen erhalten, wie z.b. Leistungen für Bildung und Teilhabe. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF).

19 8 Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. 7 SGB II Personen, die - das 5. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 5 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie können als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. Neben den Regelleistungsberechtigten gibt es Sonstige Leistungsberechtigte. Zu dieser neu abgegrenzten Personengruppe gehören alle leistungsberechtigten Personen, die im Gegensatz zu den Regelleistungsberechtigten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Dazu zählen alle Personen, die ausschließlich folgende Leistungen erhalten: - abweichend zu erbringende Leistungen nach 24 Abs. 3 SGB II, wie z.b. Erstausstattung der Wohnung - Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit nach 26 SGB II Abs. Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 - Leistungen für Auszubildende nach 27 SGB II - Leistungen für Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II. Die sonstigen Leistungsberechtigten untergliedern sich analog zu den Regelleistungsberechtigten in erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (ESLB) sowie nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte (NESLB). Die Gruppe der nicht Leistungsberechtigten setzt sich aus den vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) sowie den Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) zusammen. Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen haben aufgrund von rechtlichen Vorschriften zwar keinen Anspruch auf Geldleistungen, sind aber nach 7 Abs. 3 SGB II als Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften zu berücksichtigen. Folgende Aus-schlussgründe sind möglich: - Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Anspruch auf BAföG/BAB - Anspruch auf Altersrente - stationäre Unterbringung (länger als sechs Monate) - sonstiger Grund, wie z.b. vorrangige andere Leistungen. Minderjährige unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften erhalten, wenn sie ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können, also individuell nicht hilfebedürftig sind, den Status Kind ohne Leistungsanspruch. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören: - die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, - der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, - die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und die Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben, - die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner dieses Elternteils. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften (BG).

20 9 Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter angehören. Darüber hinaus können auch Personen zu Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte, vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen oder Kinder ohne Leistungsanspruch. Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter angehört. Diese Bedarfsgemeinschaften bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten sowie gegebenenfalls aus Kindern ohne Leistungsanspruch oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen. Eine Single-BG besteht aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Zudem darf kein minderjähriges unverheiratetes Kind Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sein. Dieser Typ bezieht sich also genau auf eine Person. Die Single-BG ist jedoch aufgrund der leistungsrechtlichen Besonderheiten des SGB II nicht einem Ein-Personen-Haushalt oder Single-Haushalt gleichzusetzen. Da sich die Definition von Kindern auf Minderjährige beschränkt, heißt das, dass Kinder zwischen 8 bis einschl. 24 Jahren bei der Kategorisierung keine Berücksichtigung finden. Es kann demzufolge bei allen Grundtypen ausgenommen der Single-BG zu Abweichungen zwischen der Anzahl der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder und der aufgrund des Bedarfsgemeinschaft-Typs angenommenen Personenzahl kommen. Bei Alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften leben ein Erwachsener und mindestens ein minderjähriges unverheiratetes Kind zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Nur die minderjährigen Kinder sind ausschlaggebend für die Anzahl der Kinder in der Alleinerziehenden BG. Alle volljährigen unverheirateten Kinder unter 25 Jahren, die ebenfalls in dieser BG leben, erhalten den gleichen BG-Typ Alleinerziehende BG wie die anderen BG-Mitglieder, aber sie erhöhen die Anzahl der Kinder nicht. Bei einer Partner-BG ohne Kinder leben der erwerbsfähige Leistungsberechtigte und sein Partner zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Information über die Kinder bezieht sich auch hier nur auf minderjährige Kinder. Es können also durchaus unverheiratete Kinder im Alter zwischen 8 und 25 Jahren Mitglieder dieser BG sein. Leben der erwerbsfähige Leistungsberechtigte und sein Partner zusammen mit minderjährigen unverheirateten Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft, so handelt es sich um eine Partner-BG mit Kindern. Auch bei diesem BG-Typ gilt, dass sich die Information über die Anzahl der Kinder nur auf die minderjährigen Kinder bezieht. Volljährige unverheiratete Kinder unter 25 Jahren können auch Mitglieder dieser BG sein, sie erhöhen aber die Anzahl der Kinder nicht. Alle Bedarfsgemeinschaften, die keiner Ausprägung eindeutig zugewiesen werden können, erhalten die Ausprägung nicht zuordenbare BG. Dort werden z.b. Alleinerziehende mit unverheirateten Kindern zwischen 8 und 25 einsortiert. Da nämlich kein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt, kann es sich um keine Alleinerziehende-BG handeln. Und für eine Single-BG ist die Personenzahl zu groß. Diese Alleinerziehenden-Konstellation stellt den größten Anteil an der nicht zuordenbaren Bedarfsgemeinschaft. Die Erwerbsquote gibt den prozentualen Anteil der Erwerbspersonen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe an. Erwerbstätige umfassen alle Personen, die einer Erwerbstätigkeit oder auch mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätiger ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Zu den Erwerbstätigen gehören auch Soldaten (einschließlich der Wehr- und Zivildienstleistenden). Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen in ihrer Eigenschaft als Grundstücks-, Haus- und Wohnungseigentümer oder als Eigentümer von Wertpapieren und ähnlichen Vermögenswerten. Im Fall mehrerer (gleichzeitiger) Tätigkeiten ist sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche die zeitlich überwiegende Tätigkeit zugrunde gelegt.

21 20 Zu den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst aus einer ungekündigten Beschäftigung heraus ableisten sowie Arbeitnehmer, die wegen Krankheit, Schlechtwettergeldbezug oder wegen Erziehungsurlaub ihre Beschäftigung unterbrochen haben, sind im erfassten Personenkreis enthalten. Beschäftigte, die gleichzeitig mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst. Die Unterteilung der Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen beruht auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ Durch nicht ordnungsgemäße Meldungen der Arbeitgeber wird das Ergebnis dieser Statistik beeinflusst. Seit April 2003 gilt das zweite Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, in dem auch der Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Mini-Jobs) neu geregelt wurde. Es sind zwei Arten von geringfügigen Beschäftigungen im Bereich der Beschäftigungsstatistik zu unterscheiden: Die geringfügig entlohnte Beschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450,- Euro nicht überschreitet. Bei Kombination einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mit einem Mini-Job bleibt dieser sozialversicherungsfrei. Als Pendler gelten Beschäftigte, deren Wohnortgemeinde nicht mit dem gemeindebezogenen Sitz des Beschäftigungsbetriebes übereinstimmt. Zu einem Stichtag werden die die Beschäftigung anzeigenden Informationen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Bundesagentur für Arbeit regional nach dem Arbeitsort über die Betriebsnummer und nach dem Wohnort über die Anschrift des Versicherten zugeordnet. Da lt. Meldevorschriften nicht klar ist, welcher Wohnsitz zu melden ist (Erstwohnsitz oder Wohnsitz mit überwiegendem Aufenthalt), kann es in der Statistik zur Meldung von Pendlern kommen, obwohl der Beschäftigte am Zweitwohnsitz untergebracht ist, also nicht pendelt. Derartige Ungenauigkeiten betreffen jedoch nur einzelne Beschäftigte.

22 2. Einwohner mit Hauptwohnung nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Merkmalen Einwohner mit darunter Anteil der Bevölkerung Anteil der Empfänger Hauptwohnung im im erwerbsfähigen von Alg I, AlgW, Alg II insgesamt erwerbs- Alter an der Bevölkerung oder Sozialgeld an den fähigen insgesamt in % Einwohnern mit Haupt- Alter wohnung insgesamt 0 Altstadt ,6,2 02 Südliche Innenstadt ,8 6,3 03 Nördliche Innenstadt ,6 9, Paulusviertel ,5 7, Am Wasserturm/Thaerviertel ,3 8, Landrain ,4 4, Frohe Zukunft ,5 3,2 2 2 Ortslage Trotha ,0 5, Industriegebiet Nord ,3 0, Gottfried-Keller-Siedlung ,7 4, Giebichenstein ,4 7,9 2 3 Seeben ,6 4, Tornau ,4 3, Mötzlich ,9 4, Gebiet der DR ,6 26, Freiimfelde/Kanenaer Weg ,8 9,2 3 0 Dieselstraße ,4 2, 3 40 Diemitz ,6 2,3 3 4 Dautzsch ,7 2, Reideburg ,2 5, 3 43 Büschdorf ,8 2, Kanena/Bruckdorf ,6 4,8 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof ,4 5,5 4 2 Gesundbrunnen ,4 6,3 4 3 Südstadt ,8 8,7 4 4 Damaschkestraße ,2 0, 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen ,7 8, Radewell/Osendorf ,5 8, Planena ,2 5, Böllberg/Wörmlitz ,3 2,8 4 6 Silberhöhe ,6 30,6 5 7 Nördliche Neustadt ,7 24, Südliche Neustadt ,3 33, Westliche Neustadt ,4 2, Gewerbegebiet Neustadt ,0 8,0 5 8 Ortslage Lettin ,3 4, Heide-Nord/Blumenau ,4 23, Saaleaue ,2 9,4 5 9 Kröllwitz ,0 2, Heide-Süd ,4, Nietleben ,4 3, Dölauer Heide ,4 6, Dölau ,9 2,3 Insgesamt ,9 )4,7 ) einschließlich nicht zuordenbare Leistungsempfänger Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach Stadtteilen/-vierteln 205 Anteil in % 20,0 6,0 2,0 8,0 4,0 0, Stadtteil/-viertel Stadtteil/-viertel Stadt insgesamt

23 Anteil der Empfänger von Alg I, AlgW, Alg II oder Sozialgeld an den Einwohnern mit Hauptwohnsitz unter 65 Jahren nach Stadtteilen/-vierteln

24 23 2. Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 999 bis 205 nach ausgewählten Jahren Arbeitslosenquote abhängige zivile Erwerbspersonen 2, 2,6 2,6 2,8 2,5 8, 6,3 5,2 3,0 3,5 3,2 2,9 2,4 alle zivilen Erwerbspersonen 9,9 20,4 20,5 20,6 20, 6,8 4,8 3,9 2, 2,4 2,,9,4 3. Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 999 bis 205 nach Geschlecht und Altersgruppen Insgesamt davon darunter im Alter von von männlich weiblich 5 bis unter 25 Jahren 55 Jahren und älter Arbeitslosenquote und Arbeitslose 205 nach ausgewählten Städten und Merkmalen Arbeitslosenquote Arbeitslose und zwar alle ziv. abh. ziv. insgesamt weiblich Ausländer 5 bis unter 55 Jahre Langzeit- Erwerbspersonen 20 Jahre 25 Jahre und älter arbeitslose Leipzig 8,8 9, Dresden 7,4 8, Wuppertal 9,3 0, Mannheim 5,6 6, Bonn 7,2 7, Gelsenkirchen 5,0 6, Karlsruhe 5,3 5, Wiesbaden 7,3 8, Mönchengladbach 0,7, Chemnitz 8,5 9, Rostock 9,9 0, Erfurt 7,7 8, Halle (Saale) 0,8, Magdeburg 0,8,

25 24 Arbeitslosenquote 205 nach ausgewählten Städten 6,0 Quote bezogen auf alle zivilen Erw erbspersonen 4,0 2,0 0,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 Magdeburg Halle (Saale) Erfurt Rostock Chemnitz Mönchengladbach Wiesbaden Deutschland Karlsruhe Gelsenkirchen Bonn Mannheim Wuppertal Dresden Leipzig 5. Arbeitslosenquote 999 bis 205 nach ausgewählten Jahren Arbeitslosenquote bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen 2,5 20,9 2,6 20, 7,7 6,5 3,7 4,6 2,9 2,7 2,7 2,5 2,,8 bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen x x 20,4 9,0 6,5 5,2 2,5 3,3,9,8,7,5,0 0,8 Entwicklung der Arbeitslosenquote 999 bis ,0 2,0 8,0 Quote 5,0 2,0 9,0 6,0 3,0 0, abh. ziv. Erwerbspersonen Jahr alle ziv. Erwerbspersonen 6. Zu- und Abgang der Arbeitslosen 2002 bis 205 nach ausgewählten Jahren Zugang Arbeitslose darunter aus Erwerbstätigkeit unter 25 Jahre Jahre und älter Abgang Arbeitslose darunter in Erwerbstätigkeit unter 25 Jahre Jahre und älter

26 25 7. Anzahl der Arbeitslosen 2002 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen und Jahren Arbeitslose insgesamt r r r 3 58 r davon männlich r r weiblich r 5 89 r darunter Ausländer r 953 r Schwerbehinderte unter 25 Jahren Jahre und älter Langzeitarbeitslose Anteile ausgewählter Gruppen an den Arbeitslosen insgesamt 2000 bis 205 nach ausgewählten Jahren Anteil von... an den Arbeitslosen insgesamt in % Männern 5,2 52,3 53,5 53,2 54,2 52,0 52,2 55,6 54,6 55,2 56,9 57,3 55, 56,0 Frauen 48,8 47,7 46,5 46,8 45,8 48,0 47,8 44,4 45,4 44,8 43, 42,7 44,9 44,0 Ausländern 3,7 3,7 4,3 4,4 5,7 6, 7,0 6,9 7, 7,2 7,6 8,6 9,3 2, Schwerbehinderten 4,2 4,2 3,6 3,6 4, 3,6 3,6 3,6 4,5 4,8 4,8 4,9 5,2 4,7 Jüngeren unter 25 Jahre 2,3,8 2,8,6 4,0 6,6 9,3 9,0 7,3 7,8 8,0 7,2 6,7 6,4 55-Jährigen und Älteren 7,5 5,2 3,8 9,8,2,5 3,9 4,0 6,2 8,0 9,7 9,9 9,9 20,3 Langzeitarbeitslosen 40,7 42,2 43,7 47,5 46,3 4, r 44,3 r 35,2 r 38,4 39,8 38,0 39,0 37,9 38,5 Entwicklung der Arbeitslosigkeit 999 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen Anzahl ausgew ählte Personengruppen Ausländer Langzeitarbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre 55-Jährige und Ältere Jahr

27 26 9. Arbeitslose 2005 bis 205 nach Rechtskreisen Arbeitslose davon im Rechtskreis Arbeitslosen davon im Rechtkreis insgesamt SGB III SGB II quote ) SGB III SGB II ,5 5,3, ,2 3,9, r r r ,3 3,2 2, 2008 r r r 365 2,5 2,6 9, r r r ,3 2,4 0,9 200 r 3 30 r r 0 660,9 2,4 9,5 20 r 3 58 r r 0 769,8 2, 9,7 202 r r r 0 256,7 2,5 9,2 203 r r r 0 54,5 2,2 9, ,0,9 9, ,8,8 9,0 ) bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen Entwicklung der Arbeitslosigkeit 2005 bis 205 nach Rechtskreisen 00% Anteil nach Rechtskreis in % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 0% Anzahl Arbeitslose insgesamt SGB II SGB III Insgesamt 0% Jahr 0. Arbeitslose 202 bis 205 nach ausgewählten Altersgruppen 202 ) 203 ) Veränderung 205 Insgesamt darunter Frauen gegenüber 204 Anzahl % % % 5 bis unter 20 Jahre ,4 37,9 2,7 20 bis unter 25 Jahre ,0 46,6-0,3 25 bis unter 30 Jahre , 43,0-2,3 30 bis unter 35 Jahre ,8 44,5 3,3 35 bis unter 40 Jahre ,5 4,8,3 40 bis unter 45 Jahre ,8 42,2-5,9 45 bis unter 50 Jahre ,0 42,0-4,7 50bis unter 55 Jahre , 43,0 -,6 55 bis unter 60 Jahre ,3 48, -,7 60 Jahre und älter ,9 47,8 3,4 Insgesamt ,0 -,4 ) Daten liegen nur in unrevidierter Form vor

28 27. Arbeitslose 202 bis 205 nach Schul- und Berufsausbildung Veränderung 205 Insgesamt darunter Ausländer gegenüber 204 Anzahl % % % Schulbildung kein Schulabschluss ,0 2,2 8,8 mit Schulabschluss ,8 7, -5,4 keine Angabe ,2 54,7 26, Berufsausbildung mit schulischer/betriebl. Ausbildung ,2 2,8-6,7 ohne abgeschlossene Berufsausbildung ,9 24, 9,0 akademische Ausbildung ,9 5, -6,6 davon Fachhochschule ,6 9,3-6,4 Hochschule ,2 6,5-8,2 keine Angabe ,0 6,4-7,4 Insgesamt , -,4 2. Arbeitslose 202 bis 205 nach Migrationshintergrund 202 ) 203 ) Anzahl % Arbeitslose insgesamt darunter Befragte mit Angabe zum Migrationshintergrund ,4 darunter ohne Migrationshintergrund ,4 mit Migrationshintergrund ,0 davon mit eigener Migrationserfahrung ,5 ohne eigene Migrationserfahrung ,3 ohne nähere Angabe (7) () (7) (24) 0,2 ) Daten liegen nur in unrevidierter Form vor 3. Arbeitslose mit Migrationshintergrund 205 nach ausgewählten Merkmalen Arbeitslose darunter Be- darunter insgesamt fragte mit Angabe mit davon zum Migrations- Migrations- mit eigener ohne eigene hintergrund hintergrund Migrationserfahrung Insgesamt Geschlecht Männer Frauen Alter 5 bis unter 25 Jahre bis unter 35 Jahre bis unter 45 Jahre bis unter 55 Jahre Jahre und älter Schulbildung Kein Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Mittlere Reife (Fach-) Hochschulreife Keine Angabe zum Schulabschluss Berufsausbildung Ohne abgeschlossene Berufsausbildung Betriebliche / schulische Ausbildung Akademische Ausbildung Keine Angabe zu abgeschl. Berufsausbildung (22) (5)

29 28 4. Arbeitslose 202 bis 205 nach Dauer der Arbeitslosigkeit arbeitslos Veränderung 205 seit Insgesamt darunter Frauen gegenüber 204 Anzahl % % % nicht Langzeitarbeitslose ,5 43,2-2,3 unter Monat , 37,0 2,8 bis unter 3 Monate ,8 42, -3,0 3 bis unter 6 Monate ,3 45,8-0,6 6 Monate bis unter Jahr ,4 45,6 2,9 Langzeitarbeitslose ,5 45,3 0,0 Jahr bis unter 2 Jahre ,2 46, 6, 2 Jahre und länger ,3 44,6-4,8 Insgesamt ,0 -,4 5. Arbeitslose und gemeldete Arbeitsstellen 205 nach Berufshauptgruppen der Klassifikation der Berufe (KldB 200) Zielberuf ) Bestand Arbeitslose Arbeitstellen 0 Angehörige der regulären Streitkräfte 0 0 Land-, Tier-, Forstwirtschaftsberufe Gartenbauberufe, Floristik Rohstoffgewinnung u. -aufbereitung, Glas- u. Keramikherstellung u. -verarbeitung 0 22 Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und -verarbeitung Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe Techn. Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- u. Produktionssteuerungsberufe Textil- und Lederberufe Lebensmittelherstellung und -verarbeitung Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe 6 32 Hoch- und Tiefbauberufe (Innen-)Ausbauberufe Gebäude- und versorgungstechnische Berufe Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung) Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe Reinigungsberufe Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe Verkaufsberufe Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe Berufe in Unternehmensführung und -organisation Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung Berufe in Recht und Verwaltung Medizinische Gesundheitsberufe Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie Lehrende und ausbildende Berufe Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau 3 94 Darstellende und unterhaltende Berufe 65 keine Angaben 3 0 Insgesamt ) Auswertungen zu Arbeitslosen und Arbeitsuchenden geben Auskunft über den angestrebten Zielberuf des Kunden (unabhängig von der absolvierten Ausbildung und dem tatsächlichen Beruf bei Abgang aus Arbeitslosigkeit) Bei gemeldeten Arbeitsstellen erfolgt die Kategorisierung nach dem vom Arbeitgeber gewünschten Hauptberuf.

30 29 6. Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Rechtskreisen Arbeits- davon Anteil der Arbeitslosen lose nach nach an den insge- SGB III SGB II SGB III SGB II Einwohnern im samt an den erwerbsfähigen Arbeitslosen insgesamt Alter 0 Altstadt ,5 80,5 5,7 02 Südliche Innenstadt ,7 83,3 7,7 03 Nördliche Innenstadt ,5 78,5 4, Paulusviertel ,3 64,7 3, Am Wasserturm/Thaerviertel ,6 72,4 4, Landrain ,9 66, 3, Frohe Zukunft , 57,9 3,3 2 2 Ortslage Trotha ,6 83,4 9, Industriegebiet Nord 6, Gottfried-Keller-Siedlung ,0 6,0 3, Giebichenstein ,5 7,5 4,5 2 3 Seeben ,6 44,4 2, Tornau 0 00,0 0, Mötzlich ,7 33,3 4, Gebiet der DR 9 5, Freiimfelde/Kanenaer Weg ,5 83,5 9,2 3 0 Dieselstraße ,9 57, 2, Diemitz ,6 85,4 6,5 3 4 Dautzsch ,6 36,4 3, Reideburg ,8 53,2 4, 3 43 Büschdorf ,3 39,7 2, Kanena/Bruckdorf ,5 64,5 3,8 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof ,9 84, 8,4 4 2 Gesundbrunnen ,5 68,5 5,2 4 3 Südstadt ,5 86,5,9 4 4 Damaschkestraße ,7 78,3 6,5 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen ,9 72, 5, Radewell/Osendorf ,6 57,4 5, Planena 4 6, Böllberg/Wörmlitz ,5 53,5 2,5 4 6 Silberhöhe ,9 9, 7,0 5 7 Nördliche Neustadt ,0 90,0 3, Südliche Neustadt ,7 93,3 7, Westliche Neustadt , 88,9 3, Gewerbegebiet Neustadt 0 0,0 00,0 5 8 Ortslage Lettin ,0 50,0 4, Heide-Nord/Blumenau ,7 88,3 3, Saaleaue ,3 66,7 4,8 5 9 Kröllwitz ,8 59,2, Heide-Süd ,8 22,2, Nietleben ,8 54,2 3, Dölauer Heide 3 7, Dölau ,6 46,4 2,4 nicht zuordenbar ,4 97,6 x Insgesamt ,6 83,4 ) 8,2 ) einschließlich nicht zuordenbare Arbeitslose in %

31 30 7. Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Geschlecht Arbeits- Anteil der... lose weiblichen männlichen weiblichen männlichen insge- Arbeits- Arbeits- Arbeitslosen an Arbeitslosen an samt losen losen den weiblichen den männlichen an den Arbeitslosen insgesamt Einwohnern im erwerbsfähigen Alter in % 0 Altstadt 26 4,0 59,0 4,9 6,4 02 Südliche Innenstadt ,6 60,4 6,4 8,8 03 Nördliche Innenstadt ,2 63,8 3,6 6, Paulusviertel ,4 57,6 3, 4, Am Wasserturm/Thaerviertel 29 44,8 55,2 4,0 5, Landrain 59 39,0 6,0 2,7 4, Frohe Zukunft 57 50,9 49, 3,5 3, 2 2 Ortslage Trotha 39 42,7 57,3 8,3 0, Industriegebiet Nord 54,5 45,5 7,4 5, Gottfried-Keller-Siedlung 4 29,3 70,7 2,2 5, Giebichenstein 323 3,0 69,0 2,7 6,2 2 3 Seeben 8 44,4 55,6 2,0 2, Tornau, Mötzlich 5 53,3 46,7 4,9 4, Gebiet der DR 9 36,8 63,2 3,2 7, Freiimfelde/Kanenaer Weg 22 4,5 58,5 8,9 9,5 3 0 Dieselstraße 7,3 3, 3 40 Diemitz 82 43,9 56, 6, 6,7 3 4 Dautzsch 33 36,4 63,6 2,2 3, Reideburg 62 43,5 56,5 3,6 4, Büschdorf 68 45,6 54,4 2,3 2, Kanena/Bruckdorf 3 45,2 54,8 3,5 4, 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof ,5 57,5 7,4 9,3 4 2 Gesundbrunnen ,6 56,4 4,4 6, 4 3 Südstadt ,0 5,0,4 2,4 4 4 Damaschkestraße 34 46,8 53,2 5,9 7,2 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen ,3 60,7 4,4 6, Radewell/Osendorf 68 52,9 47, 6,2 5, Planena 4 8,3 25, Böllberg/Wörmlitz 43 46,5 53,5 2,3 2,6 4 6 Silberhöhe 37 47,9 52, 7,3 6,7 5 7 Nördliche Neustadt 54 48,8 5,2 3,2 4, Südliche Neustadt ,3 55,7 6,6 8, 5 73 Westliche Neustadt ,7 50,3 3,2 3, Gewerbegebiet Neustadt 0,0 00,0 0,0 5 8 Ortslage Lettin 32 3,3 68,8 2,7 5, Heide-Nord/Blumenau ,5 54,5 2,5 4, Saaleaue 2 38, 6,9 3,5 6, 5 9 Kröllwitz 7 29,6 70,4, 2, Heide-Süd 36 33,3 66,7 0,9 2, Nietleben 48 35,4 64,6 2, 3, Dölauer Heide 3 0,0 00,0 0,0 30, Dölau 56 5,8 48,2 2,5 2,4 nicht zuordenbar 85 22,4 77,6 x x Insgesamt ) ,0 56,0 7,3 9, ) einschließlich nicht zuordenbare Arbeitslose

32 3 8. Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Altersgruppen Arbeits- Anteil der Arbeitslosen im Alter von... lose unter Jahren unter 25 Jahren 55 Jahren Jahren insge- Jahren und älter an den Einwohnern samt an den im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosen zwischen 5 und zwischen 55 und insgesamt unter 25 Jahren unter 65 Jahren in % 0 Altstadt 26 8,0 7,6,8 0,6 02 Südliche Innenstadt 302 6,7 3, 2,3 9,4 03 Nördliche Innenstadt 633 7,7 5,0,5 7, Paulusviertel 340 4,,5 0,9 4, Am Wasserturm/Thaerviertel 29 20,7,4 4, Landrain 59 5, 39,0, 5, Frohe Zukunft 57 7,0 26,3 2,5 3,4 2 2 Ortslage Trotha 39 4,6 23,5 3,4 0, Industriegebiet Nord 0,0 0,0 3, 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung 4 36,6 0,9 5, Giebichenstein 323 5,3 5,2,4 5,4 2 3 Seeben 8 33,3 2,3 3, Tornau 0,0 0,0 2, Mötzlich 5 0,0 46,7 0,0 7, Gebiet der DR 9 0,0 6,9 0, Freiimfelde/Kanenaer Weg 22 4,2 7,0 2,0,0 3 0 Dieselstraße 7 0,0 0,0, Diemitz 82 3,7 8,3 2,4 6,0 3 4 Dautzsch 33 0,0 45,5 0,0 4, Reideburg 62 6,5 38,7 2,6 6, Büschdorf 68 5,9 38,2,8 4, Kanena/Bruckdorf 3 32,3 2,5 4,9 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 527 7,4 8,4 3,8 9,3 4 2 Gesundbrunnen 298 5,0 33,6 2,5 6,4 4 3 Südstadt 969 5,8 22,3 5,0 9,6 4 4 Damaschkestraße 34 6,4 26,4 4, 6,2 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen 247 7,7 25,9 3,8 5, Radewell/Osendorf 68 5,9 33,8 4, 7, Planena 4 0,0 0,0 20, Böllberg/Wörmlitz 43 39,5 0,6 3,8 4 6 Silberhöhe 37 7,0 22,6 9,2 3, 5 7 Nördliche Neustadt 54 7,2 9,2 5,9, Südliche Neustadt 662 7,0 6,7 6,0 5, Westliche Neustadt 998 5,2 23,8 5,5 0, Gewerbegebiet Neustadt 0,0 00,0 0,0 4,3 5 8 Ortslage Lettin 32 37,5,6 5, 5 82 Heide-Nord/Blumenau 497 5,4 20,3 4,7 0, Saaleaue 2 9,0 3, 7, 5 9 Kröllwitz 7 25,4 0, 3, Heide-Süd 36 4,7 0,4 2, 5 93 Nietleben 48 6,3 33,3,8 3, Dölauer Heide 3 0,0 0,0 20, Dölau 56 39,3 0,4 3,4 nicht zuordenbar 85 28,2 2,4 x x Insgesamt ,4 20,3 ) 3,2 ) 8,4 ) einschließlich nicht zuordenbare Arbeitslose

33 32 9. Arbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Nationalität Arbeits- Anteil der... lose ausländischen deutschen ausländischen deutschen insge- Arbeits- Arbeits- Arbeitslosen an Arbeitslosen an samt ¹) losen losen den ausländischen den deutschen an den Arbeitslosen insgesamt Einwohnern im erwerbsfähigen Alter in % 0 Altstadt 26 27,6 7,6, 4,8 02 Südliche Innenstadt ,9 79, 9,7 7,3 03 Nördliche Innenstadt 633 8,5 8,4 7,3 4, Paulusviertel 340 9,4 90,6 7,2 3, Am Wasserturm/Thaerviertel 29 93, 3,3 4, Landrain 59 96,6 4, 3, Frohe Zukunft 57 96,5 6,3 3,3 2 2 Ortslage Trotha 39 4,9 95, 0,3 9, Industriegebiet Nord 27,3 72,7 5,0 5, 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung 4 7,3 92,7 7,6 3, Giebichenstein 323 7,7 92,3 6,0 4,4 2 3 Seeben 8 0,0 00,0 0,0 2, Tornau 0,0 00,0 0,0, Mötzlich 5 0,0 00,0 0,0 4, Gebiet der DR 9 47,4 52,6 23,7 2, Freiimfelde/Kanenaer Weg 22 4,2 85,8 6,9 9,8 3 0 Dieselstraße 7 0,0 00,0 0,0 2, Diemitz 82 9,8 90,2 7,0 6, 3 4 Dautzsch 33 0,0 00,0 0,0 3, Reideburg 62 4,8 95,2 5,8 3, Büschdorf 68 98,5 2,0 2, Kanena/Bruckdorf 3 96,8 6,7 3,7 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 527 6, 83,7 3,4 7,8 4 2 Gesundbrunnen 298 3,7 96,3 0,2 5, 4 3 Südstadt 969 8,3 9,7 3,2,8 4 4 Damaschkestraße 34 8,0 92,0 6,0 6,2 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen 247 4,0 96,0 4,0 5, Radewell/Osendorf 68 5,9 94, 6,7 5, Planena 4 0,0 00,0 0,0 6, Böllberg/Wörmlitz 43 7,0 93,0 7,6 2,3 4 6 Silberhöhe 37 6,6 93,4,5 7,6 5 7 Nördliche Neustadt 54 5,4 84,5 9,5 3, 5 72 Südliche Neustadt 662 8,6 8,0 3,5 8, Westliche Neustadt 998 7,2 92,6 3,8 3, Gewerbegebiet Neustadt 0,0 00,0 0,0 5,3 5 8 Ortslage Lettin 32 0,0 00,0 0,0 4, Heide-Nord/Blumenau 497 5,6 94,4,7 3, Saaleaue 2 90,5 8,0 4,6 5 9 Kröllwitz 7 7,0 93,0,2 2, Heide-Süd 36 0,0 00,0 0,0, Nietleben 48 95,8 5,6 2, Dölauer Heide 3 0,0 00,0 0,0 2, Dölau 56 7, 92,9,4 2,3 nicht zuordenbar 85 2,4 97,6 x x Insgesamt , 87,8 2 ) 0,8 2 ) 7,9 ) einschließlich Arbeitslose ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit 2 ) einschließlich nicht zuordenbare Arbeitslose

34 Langzeitarbeitslose nach Stadtteilen/-vierteln 205 Arbeits- darunter Anteil der... lose Langzeit- Langzeitarbeitslosen Langzeitarbeitslosen insge- arbeits- an den Arbeitslosen an den Einwohnern im samt lose insgesamt erwerbsfähigen Alter in % 0 Altstadt ,6 2,0 02 Südliche Innenstadt , 2,7 03 Nördliche Innenstadt ,6, Paulusviertel ,4, Am Wasserturm/Thaerviertel ,5, Landrain ,2, Frohe Zukunft ,4,3 2 2 Ortslage Trotha ,4 3, Industriegebiet Nord 4 36,4 2, Gottfried-Keller-Siedlung 4 3 3,7, Giebichenstein ,,5 2 3 Seeben ,8 0, Tornau 0 0,0 0, Mötzlich ,0, Gebiet der DR 9 6 3,6 5, Freiimfelde/Kanenaer Weg ,3 4,2 3 0 Dieselstraße ,9 0, Diemitz ,8 2,4 3 4 Dautzsch ,5, Reideburg ,5, Büschdorf ,2, Kanena/Bruckdorf 3 35,5,4 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof ,7 3,0 4 2 Gesundbrunnen ,3 2, 4 3 Südstadt ,0 4,9 4 4 Damaschkestraße ,8 2,6 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen ,8, Radewell/Osendorf ,2 2, Planena Böllberg/Wörmlitz ,5,0 4 6 Silberhöhe ,9 7, 5 7 Nördliche Neustadt ,5 5, Südliche Neustadt ,9 7, 5 73 Westliche Neustadt ,4 6, 5 74 Gewerbegebiet Neustadt 00,0 5 8 Ortslage Lettin 32 34,4, Heide-Nord/Blumenau ,8 5, Saaleaue 2 4 9,0 0,9 5 9 Kröllwitz ,4 0, Heide-Süd ,2 0, Nietleben 48 22,9 0, Dölauer Heide Dölau ,9,0 nicht zuordenbar , x Insgesamt ) ,5 ) 3,2 ) einschließlich nicht zuordenbare Arbeitslose

35 34 Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach Stadtteilen/-vierteln 205

36 35 Anteil der Arbeitslosen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach Baublöcken 205 keine Arbeitslosen vorhanden Aufgrund der Übersichtlichkeit wurden die Baublockgrenzen nicht dargestellt. Das hat zur Folge, dass nebeneinander liegende Baublöcke mit gleichen Ausprägungen nicht einzeln kenntlich gemacht werden können.

37 36 2. Bedarfsgemeinschaften 204 und 205 nach SGB II-Status der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften insgesamt davon Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften Sonstige Bedarfsgemeinschaften Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 205 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft Anzahl der Bedarfsgemeinschaften Single-BG alleinerziehend Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kind(ern) nicht zuordenbare BG Insgesamt Bedarfsgemeinschaften 205 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft Single BG alleinerziehend Partner BG ohne Kinder Partner BG mit Kind(ern) nicht zuordenbare BG 23. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren 2007 bis Bedarfsgemeinschaften darunter mit Kindern unter 8 Jahren davon mit Kind Kindern und mehr Kindern

38 37 Bedarfsgemeinschaften 205 nach Anzahl der Kinder unter 8 Jahren übrige Bedarfsgemeinschaften 3 % Bedarfsgemeinschaften mit Kind 68 % Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren 32 % 50 % 9 % 2 Kindern 3 und mehr Kindern 24. Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender 2005 bis 205 nach Anzahl der Kinder in der Bedarfsgemeinschaft Anzahl Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender davon unter 8 Jahren mit und mehr Kindern unter 8 Jahren Jahre und älter mit Kind unter 8 Jahre Kindern unter 8 Jahre Kindern unter 8 Jahre Kindern unter 8 Jahre und mehr Kindern unter 8 Jahre Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 205 nach Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft Bedarfsgemeinschaften davon mit Person Personen Personen Personen und mehr Personen Personen pro BG,7,8,8,8,8,8,8,8,8,8,8 Bedarfsgemeinschaften 205 nach Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft 4,7% 6,% 0,7% 20,3% 58,2% Bedarfsgemeinschaft mit... Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 und mehr Personen

39 Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 205 nach Art der Unterkunft Bedarfsgemeinschaften davon nach Unterkunftsart Miete Eigenheim/Wohneigentum Unterkunft, deren Kosten nach Tagessätzen berechnet wird Sonstige ) & keine Angaben ) wird z.b. vergeben, wenn die Bedarfsgemeinschaft mietfrei in einer Wohnung lebt 27. Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft 2007 bis 205 nach Art der Leistung im Dezember des Jahres Durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Euro je BG 755,8 758, 782,5 770,0 734,2 729,4 762,5 799,2 827,9 darunter Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ¹) 606,7 603,0 68,9 607,3 608,4 60,3 627,8 657,3 675,4 davon Regelbedarf Arbeitslosengeld II 30,7 298,6 308,4 298, 290,9 293,2 300,8 38,0 327,4 Regelbedarf Sozialgeld 0, 0,6 3,5 0, 9,3 0,2,6 3,7 7,0 Mehrbedarfe 7,8 8,5 7, 7,2 8,8 9,6 20,2 20,7 2,4 Kosten der Unterkunft (KdU) 273,4 272,6 277,3 279,7 289,4 278,3 295,2 304,9 309,7 dar. laufende KdU 273,2 272,3 276,8 279,3 288,9 277,8 294,5 304,2 308,9 Sozialversicherungsleistungen ²) 46,3 5,7 59,9 59,2 2,4 23,7 29,5 36,5 44,0 weitere Zahlungsansprüche ³) 2,8 3,4 3,6 3,4 4,4 4,4 5, 5,4 8,4 ) umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis zum den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß 24 SGB II a.f. 2 ) umfassen Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), bis auch Beiträge und Zuschüsse zur Rentenversicherung (Rentenversicherungspflicht der Leistungsberechtigten gemäß 3 S. Nr. 3a SGB VI zum..20 entfallen) 3 ) umfassen Leistungen für einen unabweisbaren Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende und sonstige Leistungen Zahlungsansprüche - SGB II-Leistungen im Dezember 205 nach Leistungsart,0% 7,4% Art der Leistung 39,5% Regelbedarf Arbeitslosengeld II Regelbedarf Sozialgeld Mehrbedarfe Kosten der Unterkunft (KdU) 37,4% Sozialversicherungsleistungen ²) weitere Zahlungsansprüche ³) 2,0% 2,6% ) umfassen Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), bis auch Beiträge und Zuschüsse zur Rentenversicherung (Rentenversicherungspflicht der Leistungsberechtigten gemäß 3 S. Nr. 3a SGB VI zum..20 entfallen) 2 ) umfassen Leistungen für einen unabweisbaren Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende und sonstige Leistungen

40 Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft Bedarfs- davon nach Typ gemein- Single-BG allein- Partner-BG davon nicht zuschaften erziehend mit ohne ordenbare Kindern Kinder BG 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt

41 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Anzahl der Kinder Bedarfs- darunter gemein- mit Kindern davon mit schaften unter 8 Jahren Kind 2 Kindern 3 Kindern 4 und mehr Kindern 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt

42 4 Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Kinder unter 8 Jahren nach Stadtteilen/-vierteln 205

43 Anteil der Bedarfsgemeinschaften an den Haushalten nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Anzahl der Kinder Anteil der Bedarfs- gemeinschaften an den ohne mit mit 2 mit 3 und mehr wohnberechtigten Kinder Kind Kindern Haushalten ) unter 8 Jahren in % 0 Altstadt 9,7 8,7 3, 22,2 40,0 02 Südliche Innenstadt 5,5 2,3 23,5 3,8 55,8 03 Nördliche Innenstadt 8,9 7,9 4,5 2,6 23, 2 04 Paulusviertel 6,8 5,8 9,5 0,6 7, Am Wasserturm/Thaerviertel 8,6 7,6 7,5 20,7 25, Landrain 4, 2,9,9 2,7 25, Frohe Zukunft 3,7 3,2 9,2 3, 0,0 2 2 Ortslage Trotha 4,5 2,6 26,4 28,3 52, Industriegebiet Nord,5 8,4 26,7 6,7 50, Gottfried-Keller-Siedlung 5,3 5,7 3,3 3,8 6, Giebichenstein 8,4 8,2 9, 7,8 3,7 2 3 Seeben 3,5 2,5 4,8 6,4 30, Tornau 5, 5,8 7, 0,0 0, Mötzlich 4,4 5, 3,4 0,0 0, Gebiet der DR 28,8 25,4 37,5 50,0 42, Freiimfelde/Kanenaer Weg 6,8 2,8 32,4 38,2 63,6 3 0 Dieselstraße 2,4 2,3 5,0 0,0 0, Diemitz 3,0,9 8,2 5, 7,6 3 4 Dautzsch,8,4 2,0 2,4 28, Reideburg 5,5 5,2 6,4 4,4 20, Büschdorf 2,6 2,4 3,9 2,3 3, Kanena/Bruckdorf 5,9 5,2 2,9 3,3 0,0 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 4,5 2,5 9,5 27, 63,2 4 2 Gesundbrunnen 7, 6,5 2,7 6,7 6, 4 3 Südstadt 6,5,8 43,6 52,2 6,3 4 4 Damaschkestraße 9,9 8,0 20,8 25, 42,3 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen 9,3 8,3 2,3 5, 7, Radewell/Osendorf 8,8 8, 7, 7,4 25, Planena 5,8,8 00,0 0,0 0, Böllberg/Wörmlitz 3,5 3,5 2,6 3, 20,0 4 6 Silberhöhe 29,3 23,8 55,8 6,3 7,9 5 7 Nördliche Neustadt 2,2 4,9 48,5 53,6 66, Südliche Neustadt 30,5 24, 5,6 68,6 74, Westliche Neustadt 9,5 5, 4,6 54,0 6, Gewerbegebiet Neustadt 0,0 0,0 0,0 0,0 5 8 Ortslage Lettin 4,4 4,3 3,6 7, 0, Heide-Nord/Blumenau 23,5 9,9 36,8 47, 65, Saaleaue 7,5 4,4 8,2 20,8 25,0 5 9 Kröllwitz 3,7 3,7 3,4 5,8 0, Heide-Süd 0,7 0,7 0,4,8 0, Nietleben 4,2 3,9 6,4 4, 0, Dölauer Heide 22,2 0,0 0,0 0, Dölau 2,8 3,2,0,8 0,0 nicht zuordenbar x x x x x Insgesamt 2 ) 4,,5 23,6 26,9 47,6 ) Haushalte mit Haupt- und Nebenwohnung 2 ) einschließlich nicht zuordenbarer Bedarfsgemeinschaften davon

44 43 Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren an den wohnberechtigten Haushalten ) mit Kindern nach Baublöcken 205 Keine Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 8 Jahren ) Haushalte mit Haupt- und Nebenwohnung Aufgrund der Übersichtlichkeit wurden die Baublockgrenzen nicht dargestellt. Das hat zur Folge, dass nebeneinander liegende Baublöcke mit gleichen Ausprägungen nicht einzeln kenntlich gemacht werden können.

45 44 3. Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Anzahl der Personen Bedarfs- davon mit gemein- einer und mehr schaften Person Personen 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt

46 Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Größe der Wohnung Bedarfs- davon nach Größe der Wohnung durchschnittliche gemein- unter und mehr ohne Wohnfläche schaften m² Angabe je BG in m² 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt

47 Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln im Dezember 205 nach Art der Leistung Zahlungs- anspruch Regel- Mehr- Kosten Sozial- weitere ins- bedarfe bedarfe der versicherungs- Zahlungsgesamt Unterkunft leistungen ) ansprüche 2 ) in Euro 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt 5 8 Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide 5 95 Dölau nicht zuordenbar Insgesamt ) umfassen Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), bis auch Beiträge und Zuschüsse zur Rentenversicherung (Rentenversicherungspflicht der Leistungsberechtigten gemäß 3 S. Nr. 3a SGB VI zum..20 entfallen). 2 ) umfassen Leistungen für einen unabweisbaren Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende und sonstige Leistungen davon

48 Leistungsempfänger nach SGB III und SGB II 2005 bis Empfänger nach SGB III Empfänger von Alg I Empfänger von UhG/AlgW Empfänger nach SGB II Empfänger von Alg II ) Empfänger von Sozialgeld 2 ) Empfänger von sonstigen Leistungen nach dem SGB II 3 ) x x ) erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2 ) nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 3 ) Sonstige Leistungsberechtigte 35. Personen in Bedarfsgemeinschaften 204 und 205 nach SGB II-Status der Person Personen in Bedarfsgemeinschaften davon Leistungsberechtigte davon Regelleistungsberechtigte davon erwerbsfähig nicht erwerbsfähig Sonstige Leistungsberechtigte davon erwerbsfähig nicht erwerbsfähig Nicht Leistungsberechtigte davon Kinder ohne Leistungsanspruch davon erwerbsfähig nicht erwerbsfähig vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen davon erwerbsfähig nicht erwerbsfähig Hilfequoten nach SGB II bezogen auf die Personengruppen im jeweiligen Alter 2007 bis in % Regelleistungsberechtigte insgesamt ) 22,7 2,7 20,9 9,7 9,4 8,8 8,9 8,8 7,9 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2 ) 20, 9,2 9,2 8,3 7,4 6,6 6,6 6,4 5,5 und zwar Frauen 20,0 9,2 8,8 8,0 7,4 6,6 6,6 6,5 5,6 Männer 20, 9,2 9,6 8,6 7,5 6,7 6,6 6,3 5,3 Jüngere unter 25 Jahren 20,6 8,9 8,2 5,7 4,5 3,3 3, 3,3 2,8 25 Jahre bis unter 55 Jahre 22,0 20,9 20,9 20,3 9,3 8,4 8,3 8, 6,9 55 Jahre und älter 3,5 4,0 4,6 4,5 4,4 4,2 4,2 3,7 3,2 Ausländer 32,5 32,7 33,2 3,7 30,5 29,0 29,7 27,9 24,6 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 3 ) 5,3 5,2 4,5 4,2 4,6 4,7 4,9 5, 5,0 darunter unter 5 Jahren 38,6 36,4 29,8 26,8 29,9 29,8 30,7 30,8 29,6 ) Leistungsberechtigte nach SGB II insgesamt / Bevölkerung unter 65 Jahren 2 ) erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte / Bevölkerung von 5 bis unter 65 Jahren 3 ) nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte / Bevölkerung unter 65 Jahren

49 48 Hilfequoten nach SGB II bezogen auf die Personengruppen im jeweiligen Alter 2007 bis ,0 20,0 Quote in % 5,0 0,0 5,0 0, Jahr Regelleistungsberechtigte ¹) erwerbsfähige Leistungsberechtigte ²) nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte ³) ) Leistungsberechtigte nach SGB II insgesamt / Bevölkerung unter 65 Jahren 2 ) erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte / Bevölkerung von 5 bis unter 65 Jahren 3 ) nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte / Bevölkerung unter 65 Jahren 37. Personen in Bedarfsgemeinschaften 2006 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen Personen in Bedarfsgemeinschaften ) und zwar männlich weiblich Deutsche Ausländer ) einschließlich Personen ohne Angaben 38. Regelleistungsberechtigte nach SGB II 2005 bis 205 nach ausgewählten Personengruppen Regelleistungsberechtigte ) und zwar männlich weiblich Deutsche Ausländer mit Sanktionen x ) einschließlich Personen ohne Angaben 39. Personen in Bedarfsgemeinschaften 2006 bis 205 nach ausgewählten Altersgruppen Personen in Bedarfsgemeinschaften davon unter 8 Jahren darunter Kinder unter 8 Jahren ) unter 25 Jahren bis unter 55 Jahre Jahre und älter ) minderjährige, unverheiratete Kinder, die leistungsberechtigt nach SGB II sind

50 Regelleistungsberechtigte nach SGB II 2006 bis 205 nach Erwerbsfähigkeit und ausgewählten Altersgruppen Regelleistungsberechtigte davon erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon unter 25 Jahren bis unter 55 Jahren Jahre und älter nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte davon unter 5 Jahren Jahre und älter Regelleistungsberechtigte nach SGB II 205 nach Erwerbsfähigkeit und Altersgruppen erwerbsfähige Leistungsberechtigte 7,5% 2,% unter 25 Jahren erw erbsfähige Regeleistungsberechtigte 42,6% 9,9% 27,8% nichterw erbsfähige Regelleistungsberechtigte 98,0 % 2,0 % 25 bis unter 50 Jahren 50 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 5 Jahren 5 Jahre und älter Regelleistungsberechtigte nach SGB II mit verfügbarem Einkommen ,4% ¹) ohne verfügbares Einkommen mit verfügbarem Einkommen 40,8% 59,2% ¹) 7,7% aus Erwerbstätigkeit (abhängig oder selbstständig) aus sonstigem Einkommen²)

51 50 4. Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach höchstem Schulabschluss erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte ) davon nach höchstem Schulabschluss kein Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Mittlere Reife Fachhochschulreife Abitur/Hochschulreife keine Angaben ) mit dem Status der Arbeitssuche "arbeitslos" und "nicht arbeitslos - arbeitsuchend" Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 und 205 nach höchstem Schulabschluss arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtige keine Angaben Abitur/Hochschulreife Fachhochschulreife Mittlere Reife Hauptschulabschluss kein Hauptschulabschluss Jahr 42. Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach höchstem Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte ) davon mit ohne abgeschlossene Berufsausbildung betriebliche/schulische Ausbildung akademische Ausbildung keine Angaben ) mit dem Status der Arbeitssuche "arbeitslos" und "nicht arbeitslos - arbeitsuchend"

52 5 43. Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 205 nach höchstem Schul- und Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss und ausgewählten Altersgruppen Insge- davon Personen im Alter von samt unter bis unter 55 Jahre Jahren 55 Jahren und älter erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte ) und zwar nach Schulabschluss kein Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss Mittlere Reife Fachhochschulreife Abitur/Hochschulreife keine Angaben nach Berufsbildung- bzw. Studienabschluss ohne abgeschlossene Berufsausbildung betriebliche/schulische Ausbildung akademische Ausbildung keine Angaben ) mit dem Status der Arbeitssuche "arbeitslos" und "nicht arbeitslos - arbeitsuchend" 44. Regelleistungsberechtigte 204 und 205 nach Dauer des Regelleistungsbezugs Regelleistungsberechtigte davon mit einer Dauer des Leistungsbezugs von ) unter Jahr bis unter 2 Jahren bis unter 5 Jahren bis unter 0 Jahren Jahren und länger x ) Gesamtdauer vom Zugang bis zum Messzeitpunkt, in der eine Person Anspruch auf Gesamtregelleistung hatte, wobei Unterbrechungen von bis zu 3 Tagen für die Dauermessungen unschädlich sind 45. Arbeitslose erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach ausgewählten Merkmalen erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte ) und zwar Männer Frauen unter 25 Jahre bis unter 55 Jahre Jahre und älter ) mit dem Status der Arbeitssuche "arbeitslos"

53 Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte 204 und 205 nach Dauer der Arbeitslosigkeit arbeitslose erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte davon mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von ) unter 3 Monaten 2 ) bis unter 6 Monaten 2 ) Monate 2 ) bis unter Jahr über Jahr ) Unterbrechungen wegen Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder soweit sechs Wochen nicht überschritten werden einer Erkrankung, sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit sowie sonstiger Gründe sind für die Messung der Arbeitslosigkeitsdauer unschädlich. Eine im Hinblick auf die Messung der Arbeitslosigkeitsdauer schädliche Unterbrechung liegt dann vor, wenn die arbeitslose Person eine Beschäftigung von 5 Wochenstunden und mehr aufnimmt (unabhängig von der Beschäftigungsdauer), für mehr als sechs Wochen nichterwerbstätig abgemeldet oder arbeitsunfähig ist, oder an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) teilnimmt. Die Dauermessung fängt bei erneuter Arbeitslosigkeit von vorne an. 2 ) davon ausgehend, dass ein Monat aus 30 Tagen besteht 47. Nicht arbeitslose erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte 2007 bis 205 nach Status erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte ) davon in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in ungeförderter Erwerbstätigkeit in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung in Erziehung, Haushalt, Pflege in Arbeitsunfähigkeit in Sonderregelungen für Ältere Sonstiges/unbekannt ) mit dem Status der Arbeitssuche "nicht arbeitsuchend gemeldet" und "nicht arbeitslos - arbeitsuchend" 48. Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Leistungsberechtigten nach SGB II 2007 bis 205 nach Art der Leistung im Dezember des Jahres Durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Euro je Leistungsberechtigten ) 428,5 434,0 470,7 474,4 440, 435,5 447,7 462,2 470,7 davon Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 2 ) 343,9 345,2 372,3 374,2 364,7 359,0 368,7 380, 384,0 davon Regelbedarfe 76,8 77,0 93,7 89,9 80,0 8,2 83,4 9,8 95,8 Mehrbedarfe 0, 0,6 0,3 0,6,3,7,9 2,0 2, Kosten der Unterkunft (KdU) 55,0 56,0 66,8 72,3 73,5 66,2 73,4 76,3 76, dar. laufende KdU 54,9 55,9 66,5 72, 73,2 65,9 73,0 75,9 75,6 Sozialversicherungsleistungen 3 ) 83,0 86,9 96,2 98, 72,8 73,8 76, 78,9 8,9 weitere Zahlungsansprüche 4 ),6 2,0 2,2 2, 2,6 2,6 3,0 3, 4,8 ) Regelleistungsberechtigte und Sonstige Leistungsberechtigte 2 ) umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie bis zum den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß 24 SGB II a.f. 3 ) umfassen Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), bis auch Beiträge und Zuschüsse zur Rentenversicherung (Rentenversicherungspflicht der Leistungsberechtigten gemäß 3 S. Nr. 3a SGB VI zum..20 entfallen) 4 ) umfassen Leistungen für einen unabweisbaren Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende und sonstige Leistungen

54 Leistungsempfänger nach SGB III nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Merkmalen Leistungsempfänger davon Empfänger darunter nach SGB III von Alg von AlgW Frauen 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau 26 5 nicht zuordenbar Insgesamt

55 Regelleistungsberechtigte nach SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Personengruppen Regelleistungs- und zwar berechtigte ) weiblich Ausländer mit Sanktionen alleinerziehend 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt ) einschließlich Personen ohne Angaben

56 55 5. Hilfequoten nach SGB II bezogen auf die Personengruppen im jeweiligen Alter nach Stadtteilen/- vierteln 205 Regel- erwerbs- und zwar nichterwerbs- darunter leistungs- fähige Regel- Frauen unter 55 Aus- fähige Regel- unter be- leistungs- 25 Jahre länder leistungs- 5 rechtigte ¹) berechtigte ²) Jahren und alter berechtigte ³) Jahren in % 0 Altstadt,5 0,2 9,7 4,8 4, 20,6 2,4 22,5 02 Südliche Innenstadt 7,2 4,4 4,8 9,4 5,8 20,6 5,3 29,6 03 Nördliche Innenstadt 9,7 8,7 7,5 4,0,8 5,6 2,2 5, Paulusviertel 7,3 6,3 6, 3,5 5,4 9,8 2,, Am Wasserturm/Thaerviertel 9, 8,0 9,2 0, 3, 33,3 2,3 3, Landrain 6, 5,4 5,5 3,8 4,2 2,0,4, Frohe Zukunft 4,0 3,9 4,0 3,2 3,4 6,3 0,7 4,3 2 2 Ortslage Trotha 20,5 8,5 8,3 2,9 8, 8,9 4,7 3, Industriegebiet Nord 3,6 0,8 2,3 20,0 3, 25,0 4,4 30, Gottfried-Keller-Siedlung 5,0 5,0 3,7 3,6 5,2 7,6 0,7 4, 2 30 Giebichenstein 7,9 7,7 6,2 4,2 7,4 9,9,7 9, 2 3 Seeben 4,9 3,8 3,5 5,7 2,0 0,0,6 0, Tornau 2,6 3,3,4 7,7 0,0 0,0 0,0 0, Mötzlich 3, 3,4 2,5 0,0 2, 0,0 0,3, Gebiet der DR 30,5 28,9 30,2 34,5 27,3 34,2 7,3 36, Freiimfelde/Kanenaer Weg 20,6 6,7 8,8 7,2 5,0 4,4 6,6 4,5 3 0 Dieselstraße 2,2 2,2 0,6 3,2 2,4 9, 0,3 0, Diemitz 3,2 2,4 3,7 8,9 0,4 42,6 3,2 6,5 3 4 Dautzsch 2,2,7,3 2,0 0,6 0,0 0,8 4, Reideburg 5,4 5,0 5,0 4,0 4,6 26,3,3 7, 3 43 Büschdorf 2,6 2,5 2,3 2,6,4 2,0 0,6 3, Kanena/Bruckdorf 5,3 5,3 5,0 5,0 6,8 0,0 0,7 5,5 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 7,7 5,8 5,5 2,0 5,5 28,3 4,3 27,6 4 2 Gesundbrunnen 8, 7,9 7,6 7, 6,9 20,4,3 9,6 4 3 Südstadt 27,9 23,7 25, 24,7 5,8 3,4 8, 48,5 4 4 Damaschkestraße 4,0 2,4 3,0 4,7 9,8 29,5 3,3 24,3 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen 9,5 8,8 8,9 9,4 7,4,6,9 3, Radewell/Osendorf 8,6 7,8 8, 6,2 7, 6,7 2,0, Planena 9,2 20,8 6,7 33,3 20,0 0,0 0,0 0, Böllberg/Wörmlitz 2,9 2,6 2,6 0,0 3,4 5,9 0,7 4,9 4 6 Silberhöhe 38,3 33,3 36,2 33,9 23,3 26,9 0,7 6, 5 7 Nördliche Neustadt 34,9 29,5 3,2 27,6 20,2 48,8,3 55, Südliche Neustadt 42,3 36,5 37,9 3,2 29,6 37,2 3, 64, Westliche Neustadt 3,0 26,9 28,5 29,9 7,9 37, 8,8 49, Gewerbegebiet Neustadt 8,7 0,0 0,0 4,3 0,0 4,3 0,0 5 8 Ortslage Lettin 4,0 3,9 3,7 3, 4,7 0,0 0,6 4, Heide-Nord/Blumenau 29,2 25,6 26,2 23,3 9,9 20, 7,7 47, Saaleaue 9,3 7,3 8,8 9,2 7, 2,0 3,2 9,8 5 9 Kröllwitz 2,8 2,7 2,2 0,9 3,2 0,5 0,6 3, Heide-Süd 0,7 0,6 0,5 0,8 0,,4 0,2, Nietleben 3,8 3,8 3,2 4, 2,8 5,6 0,6 4, Dölauer Heide, 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, Dölau 2,2 2,5 2,2,2 2,6 4,3 0,2,0 Insgesamt 4 ) 7,9 5,5 5,6 2,8 3,2 24,6 5,0 29,6 ) Regelleistungsberechtigte nach SGB II insgesamt / Bevölkerung unter 65 Jahren 2 ) erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte / Bevölkerung von 5 bis unter 65 Jahren 3 ) nicht erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte / Bevölkerung unter 65 Jahren 4 ) einschließlich nicht zuordenbarer Leistungsberechtigter

57 Anteil der Regelleistungsberechtigten nach SGB II an der Bevölkerung unter 65 Jahren nach Stadtteilen/-vierteln

58 57 Anteil der Regelleistungsberechtigten nach SGB II an der Bevölkerung unter 65 Jahren nach Stadtteilen/-vierteln und Baublöcken 205 Keine Regelleistungsberechtigten Aufgrund der Übersichtlichkeit wurden die Baublockgrenzen nicht dargestellt. Das hat zur Folge, dass nebeneinander liegende Baublöcke mit gleichen Ausprägungen nicht einzeln kenntlich gemacht werden können.

59 Regelleistungsberechtigte nach SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Erwerbsfähigkeit und ausgewählten Altersgruppen erwerbs- davon nicht davon fähige unter bis unter 55 Jahre erwerbs- unter 5 5 Jahre Jahren 55 Jahren und älter fähige Jahren und älter Regelleistungsberechtigte 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt

60 Regelleistungsberechtigte mit verfügbarem Einkommen nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Art des Einkommens Regel- davon aus ) durchschnittl. leistungs- abhängiger Arbeits- Kinder- sons- verfügb. berechtigte o. selbst- losen- geld tigem Einkommen je mit verfüg- ständiger geld o. Unter- Einkom- RLB mit verfügb. barem Einkommen Tätigkeit halt men 2 ) Einkommen in Euro 0 Altstadt ,4 02 Südliche Innenstadt ,9 03 Nördliche Innenstadt , Paulusviertel , Am Wasserturm/Thaerviertel , Landrain , Frohe Zukunft ,3 2 2 Ortslage Trotha , Industriegebiet Nord , Gottfried-Keller-Siedlung , Giebichenstein ,7 2 3 Seeben , Tornau , Mötzlich , Gebiet der DR , Freiimfelde/Kanenaer Weg ,4 3 0 Dieselstraße , Diemitz ,4 3 4 Dautzsch , Reideburg , Büschdorf , Kanena/Bruckdorf ,0 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof ,5 4 2 Gesundbrunnen ,4 4 3 Südstadt ,4 4 4 Damaschkestraße ,7 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen , Radewell/Osendorf , Planena , Böllberg/Wörmlitz ,0 4 6 Silberhöhe ,4 5 7 Nördliche Neustadt , Südliche Neustadt , Westliche Neustadt , Gewerbegebiet Neustadt ,7 5 8 Ortslage Lettin , Heide-Nord/Blumenau , Saaleaue ,0 5 9 Kröllwitz , 5 92 Heide-Süd , 5 93 Nietleben , Dölauer Heide , Dölau , nicht zuordenbar ,5 Insgesamt ,9 ) aufgrund von Überschneidungen sind Mehrfachnennungen möglich 2 ) Einkommen aus Krankengeld, Rente, Kapitalerträgen, Vermietung/Verpachtung und sonstigem Einkommen

61 Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach höchstem Schulabschluss erwerbsfähige davon nach höchstem Schulabschluss Regelleistungs- ohne Haupt- Mitt- Fachhoch- Abitur/ keine berechtigte ) Hauptschul- schul- lere schul- Hochschul- Angaben abschluss abschluss Reife reife reife 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt ) mit dem Status der Arbeitssuche "arbeitslos" und "nicht arbeitslos - arbeitsuchend"

62 6 55. Arbeitssuchende erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach höchstem Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss erwerbsfähige davon nach höchstem Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss Regelleistungs- ohne betriebliche/ akademische keine berechtigte ) abgeschlossene schulische Ausbildung Angaben Berufsausbildung Ausbildung 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt ) mit dem Status der Arbeitssuche "arbeitslos" und "nicht arbeitslos - arbeitsuchend"

63 Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Dauer des Regelleistungsbezugs Regelleistungs- davon mit einer Dauer des Leistungsbezugs von ) berechtigte unter bis 2 bis 5 bis 0 Jahren unter 2 unter 5 unter 0 und Jahr Jahren länger 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt ) Gesamtdauer vom Zugang bis zum Messzeitpunkt, in der eine Person Anspruch auf Gesamtregelleistung hatte, wobei Unterbrechungen von bis zu 3 Tagen für die Dauermessungen unschädlich sind

64 Arbeitslose erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach Dauer der Arbeitslosigkeit arbeitslose davon mit einer Dauer der Arbeitslosigkeit von ) erwerbsfähige unter 3 3 bis unter 6 Monate 2 ) über Regelleistungsberechtigte 3 Monaten 2 ) 6 Monaten 2 ) bis unter Jahr Jahr 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt ) Unterbrechungen wegen Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder soweit sechs Wochen nicht überschritten werden einer Erkrankung, sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit sowie sonstiger Gründe sind für die Messung der Arbeitslosigkeitsdauer unschädlich. Eine im Hinblick auf die Messung der Arbeitslosigkeitsdauer schädliche Unterbrechung liegt dann vor, wenn die arbeitslose Person eine Beschäftigung von 5 Wochenstunden und mehr aufnimmt (unabhängig von der Beschäftigungsdauer), für mehr als sechs Wochen nichterwerbstätig abgemeldet oder arbeitsunfähig ist, oder an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) teilnimmt. Die Dauermessung fängt bei erneuter Arbeitslosigkeit von vorne an. 2 ) davon ausgehend, dass ein Monat aus 30 Tagen besteht

65 Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Leistungsberechtigten nach SGB II nach Stadtteilen/- vierteln im Dezember 205 nach Art der Leistung Zahlungs- anspruch Regel- Mehr- Kosten Sozial- weitere ins- bedarfe bedarfe der versicherungs- Zahlungsgesamt Unterkunft leistungen ¹) ansprüche ²) in Euro je Leistungsberechtigten ³) 0 Altstadt 545,6 224,9 9,5 209,4 95,3 6,7 02 Südliche Innenstadt 458,8 9,6,8 72,2 78,4 4,7 03 Nördliche Innenstadt 490,2 98,7 8,0 87,5 93, 2, Paulusviertel 449, 80, 3,0 68,5 82,7 4, Am Wasserturm/Thaerviertel 475,4 73,7 3,2 20,8 83,3 3, Landrain 40, 64,9 9, 6,5 7,7 2, Frohe Zukunft 433,7 72,5 2,9 57,3 87,2 3,7 2 2 Ortslage Trotha 506,7 203,4 2,0 94,2 9,2 5, Industriegebiet Nord 40,3 6,2,6 5,6 76,9 0, Gottfried-Keller-Siedlung 577,4 240,8 0,9 2,0 4,7 0, Giebichenstein 532,3 22,5, 202,7 03, 2,8 2 3 Seeben 37,4 58,5 8,4 38,8 65,6 0, Tornau 422, 99,5 0,0 59,2 63,4 0, Mötzlich 482,9 232,8 2,0 45,0 03,2 0, Gebiet der DR 453,9 20,5 0,8 52,4 80,2 0, Freiimfelde/Kanenaer Weg 444,4 79,9 2, 69,7 77,9 4,8 3 0 Dieselstraße 573, 227,7 0,0 24, 3,2 0, Diemitz 493,6 203,3 9,4 86,5 94,2 0,2 3 4 Dautzsch 443,2 22,4 7,6 25,8 87,6 0, Reideburg 434,4 9,2 7,2 37,4 94,6 4, Büschdorf 43,6 68,7 0,9 66,9 83,4, Kanena/Bruckdorf 502,4 20,6 3, 200,4 87,3 0,0 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 504,8 202,4,7 98,5 84,8 7,4 4 2 Gesundbrunnen 567,3 226,2 2,2 22,6 03,3 4,0 4 3 Südstadt 456,2 90,5 5,2 70,8 76,6 3,2 4 4 Damaschkestraße 476, 87,7 2,0 85,4 84,7 6,2 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen 470,6 94,8,4 76,0 88,0 0, Radewell/Osendorf 445,6 94, 2,0 56, 82,0, Planena 559,6 278,7 0,0 45, 35,9 0, Böllberg/Wörmlitz 575,5 244,7 3,4 204,3 0,7 2,4 4 6 Silberhöhe 470,0 95,4 2,5 77,6 8,2 3,2 5 7 Nördliche Neustadt 436,8 8,5 2,6 63,9 73,5 5, Südliche Neustadt 468, 20,9 2,0 7,0 76,2 6, Westliche Neustadt 457,5 86,8 2,9 73,6 79,3 5, Gewerbegebiet Neustadt 280,4 2,5 0,0 74,0 84,9 0,0 5 8 Ortslage Lettin 442,6 204,7 7,8 27,8 97,9 4, Heide-Nord/Blumenau 493, 20,9 2,2 74,7 88,7 6, Saaleaue 436,2 67,4 24,9 77,2 66,7 0,0 5 9 Kröllwitz 539,0 224,8 3,6 99,2 00,9 0, Heide-Süd 460,8 93,5 28,5 47,5 9,4 0, Nietleben 448,8 76,4 7,5 72,8 92, 0, Dölauer Heide 76,2 399,0 4,6 42,8 69,9 0, Dölau 550,9 244,4 7, 74,9 5,7 8,8 nicht zuordenbar 5, 332,4,2 5, 2,3 5, Insgesamt 470,7 95,8 2, 76, 8,9 4,8 ) umfassen Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), bis auch Beiträge und Zuschüsse zur Rentenversicherung (Rentenversicherungspflicht der Leistungsberechtigten gemäß 3 S. Nr. 3a SGB VI zum..20 entfallen). 2 ) umfassen Leistungen für einen unabweisbaren Bedarf, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit, Leistungen für Auszubildende und sonstige Leistungen 3 ) Regelleistungsberechtigte und Sonstige Leistungsberechtigte davon

66 Erwerbsquote ) 2000 bis 205 nach Geschlecht (Mikrozensus) Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Rund Personen in etwa privaten Haushalten und Gemeinschaftsunterkünften werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren Lebensbedingungen befragt. Dies sind % der Bevölkerung, die nach einem festgelegten statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Die Befragung ist absolut vertraulich und die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet. Wie bei jeder Stichprobenerhebung muss auch beim Mikrozensus mit Zufallsfehlern gerechnet werden, die um so größer sind, je schwächer ein Merkmal besetzt ist. Deshalb sind in den Tabellen Werte unter 5 000, das sind weniger als 50 Erfasste in der Stichprobe, nicht ausgewiesen. Sie werden durch das Zeichen / dargestellt. Werte zwischen und sind wegen der eingeschränkten Aussagekraft in Klammern ( ) gesetzt. Durch Rundungen können sich bei der Summierung der Einzelangaben Abweichungen zur Endsumme ergeben in % Insgesamt 73,8 75,7 7,9 74,8 7,6 7,6 72,7 7,0 73,5 73,0 72,9 75,3 74, 77,5 76,5 77,7 davon männlich 77,7 79,4 74,6 78,5 74,9 73,9 74,3 73,8 75,4 74,8 76,6 78,9 76,5 8,5 80, 80,5 weiblich 69,7 7,9 69,0 7,0 68,4 69,4 7,0 68,3 7,8 7,3 69,3 7,7 7,9 73,8 72,8 74,8 ) Anteil der Erwerbspersonen 5-64 Jahre an der Bevölkerung 5-64 Jahre 60. Bevölkerung 2002 bis 205 nach Beteiligung am Erwerbsleben und Geschlecht (Mikrozensus) in 000 Erwerbspersonen 8,8 26,2 23,5 9,4 2,5 3,5 5,0,2,6 5,8 2,7 4, 3,3 4,2 davon männlich 62,4 66,6 63,7 60, 6,7 59,4 58,6 55,2 57,0 60,6 57,4 58,8 59,9 60,0 weiblich 56,4 59,5 59,8 59,2 59,8 54,2 56,4 56,0 54,6 55,2 55,3 55,3 53,4 54, Erwerbstätige 94,3 99,4 93,3 92,8 95,6 92,9 95,4 95,5 98,5 05,2 03,7 03,9 00,4 03,3 davon männlich 50, 52,2 48,0 45,3 46,5 46,9 48,0 46,3 49,2 54,3 52,5 52,7 5,9 53,3 weiblich 44,2 47,2 45,3 47,5 49,0 46,0 47,4 49,2 49,2 50,9 5,2 5,2 48,5 50,0 Erwerbslose 24,5 26,7 30,2 26,6 25,9 20,6 9,6 6,9 3,2 0,6 (9,0) 0,2 2,9 0,9 davon männlich 2,3 4,3 5,7 4,8 5, 2,4 0,6 (9,7) (7,8) (6,3) / (6,0) (8,0) (6,7) weiblich 2,3 2,4 4,5,7 0,8 (8,2) (9,0) (7,2) (5,4) / / / / / Nichterwerbspers. 22,9 2,6 6,8 8,4 5,3 2,0 8,0 9,3 9,3 6, 8,5 6,5 7,8 7,6 davon männlich 52,5 47, 50,5 50,3 52,2 54,7 53,9 53,4 5,4 5,2 52,7 50,9 52,3 52,9 weiblich 70,4 65,6 66,3 68,0 63, 66,4 64, 66,0 67,9 64,9 66,8 65,6 65,5 64,7 6. Erwerbstätige 2003 bis 205 nach ausgewählten Altersgruppen (Mikrozensus) in 000 unter 25 2,8,8 2,5 2, 2,2,3 0,6,0 3, (9,3) (9,3) (8,5) (5,7) 25 bis unter 35 23,6 22,7 22,4 22, 20,0 8, 2,5 24,5 25,0 24,5 22,4 20,6 23,9 35 bis unter 45 26,5 24, 23,2 23,9 24,2 26,7 25,6 24,4 23,8 25,4 24,5 24, 23,4 45 bis unter 55 22,5 22,4 22,4 24,4 23,4 25,2 23,7 23,6 25,7 24, ,5 29,6 55 und älter 4, 2,2 2,3 3, 3,2 4, 4, 4,9 7,5 9,8 2,8 20,7 20,7 Insgesamt 99,4 93,3 92,8 95,6 92,9 95,4 95,5 98,5 05, 03,7 03,9 00,4 03,3 62. Erwerbstätige 2003 bis 205 nach Wirtschaftsbereichen (Mikrozensus) in 000 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei / (0,7) / / / / / / / / / / / Produzierendes Gewerbe 22, 9,0 8,6 5,9 5,8 9,4 6,5 7,3 8,6 8,3 8,2 9,5 20,9 Handel, Gastgewerbe und Verkehr, (Kommunikation) ) 23, 20, 8, 9, 20,5 8,3 22,7 24,3 24,7 26, 28,9 27,9 28,8 sonst. Dienstleistungen 53,5 53,4 55,4 59,8 56,2 57,2 55,9 56,5 6,5 59, 55,9 52,7 53,5 Insgesamt 99,4 93,3 92,8 95,6 92,9 95,4 95,5 98,5 05, 03,7 03,9 00,4 03,3 ) bis einschl. 202 ohne Kommunikation

67 Erwerbstätige 200 bis 205 nach Stellung im Beruf (Mikrozensus) in 000 Selbstständige (6,4) (7,0) (8,2) (8,0) (9,2) (8,7) (8,8) (9,0) (8,7) (8,3) (9,) (9,0) (9,) (9,0), Beamte / / (5,4) (5,3) (5,4) (5,8) (6,3) (5,3) / / / / / / / Angestellte ) 62,2 58,6 55,2 5,7 53,3 57, 55, 57,8 6,5 64,9 67,9 68,7 7, 70,3 67, Arbeiter ) 27,4 24,7 30,2 27,8 24,4 23,5 22,5 23,3 20,8 20,7 23,7 9,5 7,2 4,9 8,8 Auszubildende 2 ) x x x x x x x x x x x / / / / Insgesamt 00,4 94,3 99,4 93,3 92,8 95,6 92,9 95,4 95,5 98,5 05, 03,7 03,9 00,4 03,3 ) einschließlich Auszubildende 2 ) separates Merkmal ab Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 2000 bis 204 nach ausgewählten Jahren in 000 Erwerbstätige insgesamt 39,7 32,5 30,6 28,8 28,7 26,8 27,3 26,9 26,3 26,0 25,7 24,3 darunter Arbeitnehmer 32, 24,4 22,3 9,4 9,2 7,5 8,3 8, 7,6 7,4 7,4 6, Veränderung zum Vorjahr in % -,9-2,8 -,5-3,0 0,0-0,8 0,4-0,3-0,4-0,3-0,3 -, 65. Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 2000 bis 204 nach Wirtschaftszweigen Land- u. Produ- davon Dienst- davon Forstwirt- zierend- Produ- Bau- leist- Handel, Verkehr Finanz-, Versicher.- Öffentliche und schaft u. des zierendes ge- ungs- Gastgewerbe, und Unternehmens- sonstige Dienst- Fischerei Ge- Gewerbe o. werbe bereiche Information u. dienstleister, Grundst. leister, Erziehung, werbe Baugewerbe Kommunikation u. Wohnungswesen Gesundheit in ,2 24,0,8 2,2 5,6 3,4 2,2 62, , 20,5 0,9 9,6 5,6 3, 2,7 62, , 8, 0,4 7,6 4,3 29,9 2,8 62, , 6,3 9,4 6,9 4,2 29,2 22, 62, , 5,9 9, 6,8 6,8 29,8 22,7 64, , 4,8 8,4 6,4 3,9 28, 23,3 62, , 4,0 7,6 6,3 4,7 28, 24,8 6, , 4,2 7,9 6,4 3,5 28,0 26,3 59, , 4,4 8,0 6,4 2,3 27,8 26,8 57, , 4,3 8, 6,2 2,9 28,3 26,6 58, , 3,6 7,6 6,0 3,2 28,2 27, 57,9 20 0, 3,6 7,4 6,2 2,7 27,9 27,7 57, , 3,5 7,4 6, 2,5 28,5 27, 56, , 3,8 7,7 6,,8 30,6 27,2 54, 204 0, 4,2 7,9 6,3 0, 30,3 26,9 52,9

68 Anteile Erwerbstätiger am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 2000 bis 204 nach Wirtschaftszweigen Land- u. Produ- davon Dienst- davon Forstwirt- zierend- Produ- Bau- leist- Handel, Verkehr Finanz-, Versicher.- Öffentliche und schaft u. des zierendes ge- ungs- Gastgewerbe, und Unternehmens- sonstige Dienst- Fischerei Ge- Gewerbe o. werbe bereiche Information u. dienstleister, Grundst. leister, Erziehung, werbe Baugewerbe Kommunikation u. Wohnungswesen Gesundheit Anteil an den Erwerbstätigen insgesamt in % , 7,2 8,5 8,7 82,7 22,5 5,2 45, , 5, 8,0 7,0 84,8 22,8 5,9 46, , 3,6 7,9 5,7 86,3 22,6 6,4 47, , 2,5 7,2 5,3 87,4 22,4 6,9 48, , 2,0 6,9 5, 88,0 22,4 7, 48, ,,5 6,5 5,0 88,5 2,8 8, 48, , 0,8 5,9 4,9 89, 2,9 9,3 48, ,, 6,2 5,0 88,8 2,9 20,6 46, ,,3 6,3 5,0 88,6 22,0 2, 45, ,,2 6,3 4,9 88,7 22,2 20,9 45, , 0,7 6,0 4,8 89,2 22,3 2,3 45,6 20 0,0 0,7 5,9 4,9 89,2 22,0 2,9 45, ,0 0,7 5,8 4,8 89,3 22,6 2,5 45, 203 0,0,0 6, 4,9 89,0 24,3 2,6 43, ,0,4 6,3 5, 88,5 24,4 2,6 42,5 67. Beschäftigung und Arbeitsplatznachfrage 2000 bis 205 Beschäftigung Arbeitsplatznachfrage am soz. darunter Netto- Arbeitsplatz- effektive effektive Beschäftigte Hallenser Aus- beschäftiguns- nachfrage- Nach- Nachfrageam Wohnort am AO ) pendler quote 2 ) potential 3 ) frage 4 ) Quote , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ) soz. Beschäftigte am Wohnort minus Auspendler 2 ) Anteil der soz. Beschäftigten am Wohnort an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 3 ) Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter 4 ) soz. Beschäftigte am Wohnort plus ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte am Wohnort plus Arbeitslose

69 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 999 bis 205 nach ausgewählten Merkmalen Insge- davon darunter am samt männlich weiblich Ausländer unter ohne 25 Jahre Berufsausbildung x Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 999 bis 205 nach ausgewählten Merkmalen Insge- davon darunter am samt männlich weiblich Ausländer unter ohne 25 Jahre Berufsausbildung x

70 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am nach differenzierten Merkmalen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort Arbeitsort Insgesamt darunter Insgesamt darunter weiblich weiblich Insgesamt ) und zwar Vollzeit Teilzeit Ausländer Auszubildende nach Berufsabschlüssen mit anerkanntem Berufsabschluss mit akademischem Abschluss ohne abgeschlossene Berufsausbildung Abschluss unbekannt nach Altersklassen unter 20 Jahre bis unter 25 Jahre bis unter 40 Jahre bis unter 60 Jahre Jahre und älter ) einschl. Fälle ohne Angaben 7. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 202 bis 205 nach Arbeitsortprinzip und Wirtschaftsabschnitten am Insge- dar. Insge- dar. Insge- dar. Insge- dar. samt weibl. samt weibl. samt weibl. samt weibl. Insgesamt ¹) davon nach Wirtschaftsabschnitten Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe davon Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe darunter Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Dienstleistungsbereiche dav. Handel, Verkehr, Gastgewerbe Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks -und Wohnungswesen Freiberufl., wissenschaftl., techn. Dienstleistungen; sonstige wirtschaftl. Dienstleistungen Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung; Erziehung u. Unterricht; Gesundheits- u. Sozialw Kunst, Unterhaltung und Erholung; sonstige Dienstleistungen; Private Haushalte; Exterritoriale Organisationen ) einschließlich Fälle ohne Angabe zur wirtschaftlichen Gliederung

71 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 202 bis 205 nach Wohnortprinzip und Wirtschaftsabschnitten am Insge- dar. Insge- dar. Insge- dar. Insge- dar. samt weibl. samt weibl. samt weibl. samt weibl. Insgesamt ¹) davon nach Wirtschaftsabschnitten Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe davon Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe darunter Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Dienstleistungsbereiche dav. Handel, Verkehr, Gastgewerbe Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks -und Wohnungswesen Freiberufl., wissenschaftl., techn. Dienstleistungen; sonstige wirtschaftl. Dienstleistungen Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung; Erziehung u. Unterricht; Gesundheits- u. Sozialw Kunst, Unterhaltung und Erholung; sonstige Dienstleistungen; Private Haushalte; Exterritoriale Organisationen ) einschließlich Fälle ohne Angabe zur wirtschaftlichen Gliederung 73. Geringfügig entlohnte Beschäftigte 2000 bis 205 Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) Geringfügig entlohnte Beschäftigte (GeB) am am Arbeitsort am Wohnort Insgesamt davon Insgesamt davon ausschl. GeB im Nebenjob GeB ausschl. GeB im Nebenjob GeB 2000 x 9 98 x x x 200 x 2 22 x x 8 63 x 2002 x x x x

72 7 Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnte Beschäftigte am Wohnort 2000 bis 205 Anzahl Jahr (am ) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte Veränderung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr 2000 bis 205 Anzahl Jahr (am ) Beschäftigte am Wohnort Beschäftigte am Arbeitsort 74. Personal in der Stadtverwaltung Halle (Saale) 999 bis 205 Insge- darunter samt ) Frauen Vollzeitbe- dar. Frauen Teilzeit- dar. Frauen Auszubildende/ dar. Frauen in % beschäftigte in % beschäftigte in % Anwärter 2 ) in % , , , , , , ,9 8 48, , , ,5 6 42, , , ,0 92 4, , , , , , , , , , , , 75 38, , , , 66 50, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 7 53, , , , , , , , , , , ,6 72 6, , , , ,3 ) Voll- u. Teilzeitbeschäftigte einschl. aller Auszubildenden/Anwärter, ohne Beschäftigte in Kultureinrichtungen mit eigener Personalhoheit und ohne Beschäftigte in Altersteilzeit-Freizeitphase 2 ) einschließlich Volontäre und Praktikanten

73 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort nach Stadtteilen/-vierteln 205 nach ausgewählten Merkmalen soz. Beschäftigte am und zwar Wohnort insgesamt Männer Frauen Deutsche Ausländer ) unter 25 Jahren 0 Altstadt Südliche Innenstadt Nördliche Innenstadt Paulusviertel Am Wasserturm/Thaerviertel Landrain Frohe Zukunft Ortslage Trotha Industriegebiet Nord Gottfried-Keller-Siedlung Giebichenstein Seeben Tornau Mötzlich Gebiet der DR Freiimfelde/Kanenaer Weg Dieselstraße Diemitz Dautzsch Reideburg Büschdorf Kanena/Bruckdorf Lutherplatz/Thüringer Bahnhof Gesundbrunnen Südstadt Damaschkestraße Ortslage Ammendorf/Beesen Radewell/Osendorf Planena Böllberg/Wörmlitz Silberhöhe Nördliche Neustadt Südliche Neustadt Westliche Neustadt Gewerbegebiet Neustadt Ortslage Lettin Heide-Nord/Blumenau Saaleaue Kröllwitz Heide-Süd Nietleben Dölauer Heide Dölau nicht zuordenbar Insgesamt ) einschließlich ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit

74 Anteil ausgewählter Personengruppen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort an den Einwohnern im erwerbsfähigen Alter nach Stadtteilen/-vierteln 205 Insgesamt Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort und zwar Männer Frauen Deutsche Ausländer ¹) unter 25 Jahren an den Einwohnern im erwerbsfähigen Alter insgesamt in dieser Personengruppe zwischen 5 und unter 25 Jahren in % 0 Altstadt 47, 49, 44,9 49,8 3, 20,4 02 Südliche Innenstadt 50,5 49,3 5,7 57,3 5,8 23,2 03 Nördliche Innenstadt 49,2 48,8 49,7 52,3 26,7 9, Paulusviertel 55,9 56,9 55, 57,3 3, 8, Am Wasserturm/Thaerviertel 67,0 7,6 62,6 67,6 40,0 30, Landrain 62,8 63, 62,6 64,4 2,2 7, Frohe Zukunft 59, 54,6 64, 59,8 2,9 22,9 2 2 Ortslage Trotha 55,6 54,8 56,5 57,3 2, 36, Industriegebiet Nord 62,5 60,0 65,4 68,6 5,0 53, Gottfried-Keller-Siedlung 59,9 58,6 6,2 59,9 58,8 2, Giebichenstein 52,8 52,2 53,4 54, 3,4 6,3 2 3 Seeben 66,2 66, 66,4 66,0 00,0 26, 2 32 Tornau 76,0 67,5 85,7 77, 50,0 69, Mötzlich 67, 66,9 67,3 66,8 0,0 34, Gebiet der DR 42, 4,2 43,4 50,6 23,7 7, Freiimfelde/Kanenaer Weg 5,7 50,9 52,7 59, 20,0 30,3 3 0 Dieselstraße 65,0 64,8 65,2 65,4 54,5 38, Diemitz 64,6 63,7 65,7 65,7 38,3 44,4 3 4 Dautzsch 65,2 62,0 68,4 64,9 50,0 30, Reideburg 65,3 64,4 66,2 65,7 3,6 3, Büschdorf 68,7 67, 70,2 69,2 42,9 32, Kanena/Bruckdorf 70, 65,9 74,5 69,8 6,7 36,3 4 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 60,3 59,2 6,5 64,6 2,9 37,0 4 2 Gesundbrunnen 67,0 66,8 67, 67,7 27,8 34,7 4 3 Südstadt 54,7 55,3 54, 57,5 20,5 34,6 4 4 Damaschkestraße 65,9 66,2 65,6 66,7 4,0 4,4 4 5 Ortslage Ammendorf/Beesen 62,7 6,3 64,2 65,3 8,0 34, Radewell/Osendorf 66,4 66,4 66,4 67, 33,3 47, Planena 50,0 58,3 4,7 50,0 0,0 50, Böllberg/Wörmlitz 68,3 67,2 69,3 68,7 23,5 28,0 4 6 Silberhöhe 46,3 48, 44,4 49,5 7, 32,2 5 7 Nördliche Neustadt 49,4 5,6 47,2 53,0 20,0 3, Südliche Neustadt 38,6 39,6 37,4 46,6 3,0 2, Westliche Neustadt 52, 54,5 49,7 54,9 4,9 35, Gewerbegebiet Neustadt 68,4 63,6 75,0 68,4 0,0 66,7 5 8 Ortslage Lettin 66, 65,2 67, 66, 80,0 39, 5 82 Heide-Nord/Blumenau 49,8 49,8 49,8 52,0 7,2 26, Saaleaue 55,4 50,7 59,7 55,6 52,0 24,6 5 9 Kröllwitz 46,4 44,8 48,0 49,5 23,4 9, Heide-Süd 64,8 63,4 66,0 65,4 40,6 7, Nietleben 64,8 63,4 66,3 65,6 30,6 32, Dölauer Heide 35,3 20,0 57, 35,7 33,3 0, Dölau 60,8 58,0 63,6 6,4 22,9 27,7 nicht zuordenbar x x x x x x Insgesamt 2 ) 54,3 54, 54,5 57,7 20,8 25,5 ) einschließlich ohne Angabe zur Staatsangehörigkeit 2 ) einschließlich nicht zuordenbare sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

75 74 Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Nettobeschäftigungsquote) nach Stadtteilen/-vierteln und Baublöcken 205 Keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Aufgrund der Übersichtlichkeit wurden die Baublockgrenzen nicht dargestellt. Das hat zur Folge, dass nebeneinander liegende Baublöcke mit gleichen Ausprägungen nicht einzeln kenntlich gemacht werden können.

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