GESCHÄFTSBERICHT Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse Obwalden

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1 GESCHÄFTSBERICHT 2017 Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse Obwalden

2 ... «Im gleichen Gesicht sieht doch jeder einen anderen Menschen.» Kurt Haberstich Die Ausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Obwalden. Wir sind für die Anliegen unserer Versicherten und Mitglieder da vor Ort und leicht erreichbar. Die Kundinnen und Kunden sind unser Mittelpunkt. Deshalb sehen Sie auch im diesjährigen Geschäftsbericht wieder Portraits von Menschen aus Obwalden. Menschen, die in verschiedenen Phasen ihres Lebens stehen. So vielfältig diese Menschen sind, so vielfältig sind unsere Dienstleistungen. Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden durch das ganze Leben, von der Geburt bis ins Rentenalter. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich mit Elan und Umsicht dafür, den Anliegen unserer Mitglieder gerecht zu werden. Für ihren engagierten Einsatz möchte ich allen Mitarbeitenden danken. Sie haben die guten Ergebnisse möglich gemacht, die ich in diesem Geschäftsbericht präsentieren darf. Cajus Läubli Direktor Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden Titelseite Luke Gasser Kulturschaffender 2

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4 NEWSARCHIV SOZIALPOLITIK Januar bis Juni 2017 AHV-Nummer: breitere Verwendung Die AHV-Nummer soll mit einer kontrollierten Verwendung die Verwaltungsabläufe effizienter machen. Der Bundesrat will ihre systematische Verwendung durch Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden erleichtern, der Datenschutz soll dabei gewahrt bleiben. IV: Renten an junge Versicherte vermeiden Ein Vergleich mit fünf europäischen Ländern zeigt, dass sich momentan nicht nachweisen lässt, dass ein erhöhtes Mindestrentenalter in der Invalidenversicherung bei der beruflichen Eingliederung zu mehr Erfolg verhilft. Die Revision «Weiterentwicklung der IV» setzt deshalb bei jungen Versicherten an: Je jünger eine Person ist, desto intensiver müssen die Anstrengungen sein, sie einzugliedern. ATSG: Vernehmlassung zur Revision Der Bundesrat hat im Februar die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) eröffnet. Es soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage für Observationen von Verdachtsfällen auf Missbrauch geschaffen werden. Das Umlageergebnis der EO weist mit 87 Mio. CHF seit 2012 das erste Mal negative Zahlen aus (Vorjahr 115 Mio. CHF). Sowohl die Abnahme der Einnahmen ( 6,5 %) wie auch die Zunahme der Ausgaben (+2,5 %) trugen dazu bei. Auch das Betriebsergebnis ( 52 Mio. CHF, Vorjahr 115 Mio. CHF) fiel negativ aus. IV: Zahlen und Fakten wurden gewichtete Neurenten gesprochen, die Zahl hat sich seit 2012 auf diesem Niveau stabilisiert. Seit 2008 werden jährlich deutlich mehr Massnahmen zur beruflichen Integration durchgeführt, alleine von 2015 bis 2016 resultiert eine Zunahme von 4 Prozent. 1. Säule: Modernisierung der Aufsicht Der Bundesrat schickt eine Gesetzesvorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule in die Vernehmlassung. Durch eine stärkere Orientierung an den Risiken, eine Stärkung der Governance und eine Anpassung der Bestimmungen zu den Informationssystemen soll die Aufsicht der 1. Säule modernisiert werden. In folgenden Bereichen soll eine vorausschauende, risikoorientierte und steuernde Aufsicht eingeführt werden: AHV, Ergänzungsleistungen, Erwerbsersatz und Mutterschaftsversicherung sowie bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft. Betriebsergebnisse der AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds Die AHV schliesst das Jahr 2016 mit einem negativen Umlageergebnis von 767 Mio. CHF ab. Dies ist erneut eine Verschlechterung zum Vorjahr, und zwar um 188 Mio. CHF. Das Umlageergebnis der IV (692 Mio. CHF, Vorjahr 645 Mio. CHF) ist leicht gestiegen. Das Anlageergebnis des IV-Ausgleichsfonds von 131 Mio. CHF (Vorjahr 31 Mio. CHF) hatte auf das Betriebsergebnis (823 Mio. CHF) einen positiven Einfluss. Karl-Heinz Ettlin Möbelmacher und Rennrad-Fahrer 4

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6 NEWSARCHIV SOZIALPOLITIK IV: Berechnung der Invalidität bei Teilerwerbstätigen Im Mai schickt der Bundesrat eine Verordnungsänderung für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen in die Vernehmlassung. Er will ein neues Berechnungsmodell einführen, das auch weiterhin die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person sowohl im Erwerbsbereich wie auch in der Haus- und Familienarbeit separat erfasst. Das neue Modell soll die beiden Bereiche ausgewogener berücksichtigen. Die Vorlage erfüllt die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), der eine nichtdiskriminierende Ausgestaltung verlangt. Sterbetafeln für 2008/2013: Lebenserwartung der Männer gestiegen Die Lebenserwartung der Männer erhöhte sich in den ersten zehn Jahren des 21. Jahrhunderts um 2,9 Jahre, die der Frauen um 1,7 Jahre. Sie beträgt nun bei der Geburt bei den Männern 80,1 und bei den Frauen 84,5 Jahre. Gesamtrechnung Soziale Sicherheit 2015: deutlicher Anstieg der Sozialleistungen Zwischen 2014 und 2015 lag der Anstieg der Ausgaben für Sozial leistungen mit 4,2 Prozent über dem langjährigen Trend von 3,3 Prozent. Der grösste Anteil davon entfällt auf den Bereich Alter. Die Sozialleistungen wurden zu zwei Dritteln durch die versicherten Personen und die Arbeitgeber und zu einem Drittel durch Staatsbeiträge und übrige Einnahmen finanziert. Soziale Sicherheit: Abkommen mit China tritt in Kraft Im Juni tritt das Sozialversicherungsabkommen mit China in Kraft. Es bringt Erleichterungen für Arbeitgebende und deren Arbeitnehmenden, die für eine begrenzte Dauer im jeweils anderen Staat tätig sind. Altersvorsorge 2020: Verordnung geht in die Vernehmlassung Im Juni schickt der Bundesrat die Verordnung zur Altersreform 2020 in die Vernehmlassung. Die Reform besteht aus dem «Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020» und dem «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer». Die Referendumsfrist für das «Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020» läuft noch bis Anfang Juli, der Bundesbeschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung wird im September durchgeführt. Falls beide Vorlagen angenommen werden, tritt die Reform per in Kraft. Mathias Britschgi Ehemaliger Kunstturner und J+S-Leiter 6

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8 NEWSARCHIV SOZIALPOLITIK Juli bis Dezember 2017 AHV: Bundesrat erhöht AHV-Renten nicht Der Bundesrat belässt die AHV-Renten auf dem aktuellen Stand. Er folgt damit der Empfehlung der AHV/IV-Kommission. Eine Anpassung der Renten basiert auf der Preis- und Lohnentwicklung. In beiden Bereichen war die Entwicklung nur schwach; damit ist eine Erhöhung nicht gerechtfertigt. IV: Verzicht auf Observationen Das Bundesgericht hat entschieden, dass die IV nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage für Observationen von Versicherten verfügt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat deshalb die IV-Stellen angewiesen, vorläufig keine Observationen mehr anzuordnen und laufende Überwachungen einzustellen. AHV: Ablehnung der Altersreform 2020 durch das Stimmvolk Im September wurde die Vorlage zur Altersreform 2020 klar abgelehnt. Sie scheiterte sowohl am Stände- wie auch am Volksmehr. Sozialversicherungen: Missbrauchsbekämpfung Der Bundesrat unterstützt einen Gesetzesentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Damit soll im Sozialversicherungsrecht eine klare gesetzliche Grundlage zur Missbrauchsbekämpfung geschaffen werden. IV: Assistenzbeitrag Eine Evaluation des Assistenzbeitrages fünf Jahre nach der Einführung zeigt, dass er seine Ziele erreicht. Der Beitrag erhöht die Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung, er erleichtert ihre berufliche und soziale Integration und verbessert ihre Chancen, trotz Behinderung im eigenen Zuhause leben zu können. Zudem entlastet er die Angehörigen. IV: Erhöhung des Intensivpflegezuschlages Der Bundesrat erhöht auf den den Intensivpflegezuschlag deutlich. Je nach Schweregrad der Behinderung wird er um 470 bis 940 CHF pro Monat erhöht. Altersvorsorge: Aufnahme von Gesprächen Im Oktober hat Bundesrat Alain Berset Vertreterinnen und Vertreter von mehr als 25 Parteien, Sozialpartnern und anderen Organisationen eingeladen, über die Weiterentwicklung der Altersvorsorge zu diskutieren. Der Bundesrat möchte das Dossier wiederaufnehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Berufliche Vorsorge: keine Anpassung der Hinterlassenen- und IV-Renten Die Hinterlassenen- und IV-Renten der obligatorischen Beruflichen Vorsorge müssen periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Da der Septemberindex 2017 die Indizes der Vergleichsjahre nicht übersteigt, kommt es zu keiner Erhöhung. AHV/IV/EO: Gründung einer Anstalt Der Bundesrat hat per die Gründung einer öffentlich- rechtlichen Anstalt zur Verwaltung des AHV/IV/EO-Fonds beschlossen. Sie trägt die Bezeichnung «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)». Altersvorsorge: Stossrichtung festgelegt Der Bundesrat legt, basierend auf einer Aussprache mit involvierten Organisationen, die Stossrichtung der Reform der Altersvorsorge fest. Die Reform der 1. und 2. Säule soll getrennt erfolgen, als übergeordnete Ziele sollen das Rentenniveau erhalten bleiben und die Finanzierung mittelfristig gesichert werden. Im Sommer 2018 soll das Reformpaket in die Vernehmlassung geschickt und 2021 in Kraft gesetzt werden. Familienzulagen: Lücke schliessen Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Fami lienzulagengesetzes eröffnet. Mit der Revision wird eine Lücke bei arbeitslosen Müttern geschlossen. Sie sollen neu beim Bezug einer Mutterschaftsentschädigung Anrecht auf Familienzulagen erhalten. Zudem sollen die Voraussetzungen für den Bezug von Ausbildungszulagen und eine Gesetzesgrundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden. Vivian von Moos Lernende Polygrafin und begeisterte Sportlerin 8

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11 VERSICHERUNGSUNTERSTELLUNG UND BEITRÄGE ALV Persönliche Beiträge AHV/IV/EO FAK Lohnbeiträge AHV/IV/EO 105 Mio. CHF Einnahmen Beitragsvolumen % Lohnbeiträge AHV/IV/EO % Beiträge Familienausgleichskasse (FAK) % Persönliche Beiträge AHV/IV/EO % Beiträge Arbeitslosenversicherung ALV % Beiträge Familienzulagen Landwirtschaft FLG Total Stefan Blättler Bähndler und Vereinsmensch

12 VERSICHERUNGSUNTERSTELLUNG UND BEITRÄGE Entwicklung Mitglieder Beitragsvolumen in CHF Mitglieder der Ausgleichskasse Obwalden AHV/IV/EO Mitglieder im Kanton Obwalden bei Verbandsausgleichskassen Arbeitslosenversicherung Als Mitglieder einer Ausgleichskasse werden Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige bezeichnet, die bei der Ausgleichskasse die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Die Ausgleichskasse Obwalden besitzt keine Monopolstellung. Über 40 Ausgleichskassen der Verbände sind in unserem Kanton aktiv. Das Beitragsvolumen hat insgesamt leicht zugenommen, wobei die Lohnbeiträge der AHV/IV/EO um rund 1 Mio. CHF zugelegt, die Beiträge an die Familienausgleichskasse um 0,7 Mio. CHF und die persönlichen Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen um 0,4 Mio. CHF abgenommen haben. Die Beiträge an die Familienzulagen in der Landwirtschaft und die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung haben beide leicht zugelegt. 12

13 Beitragsvolumen in CHF Beitragsbezug Familienausgleichskasse Mahnungen Betreibungen Die Ausgleichskassen haben einen gesetzlich vorgeschriebenen, straffen und konsequenten Beitragsbezug. Die Anzahl der Inkasso massnahmen hat um rund 12 Prozent zugenommen. 13

14 LEISTUNGEN (7) (6) AHV/IV-Sachleistungen (4) Ergänzungsleistungen (5) IV-Geldleistungen (2) FAK (3) AHV-Geldleistungen (1) 150 Mio. CHF Ausgaben Leistungsvolumen % AHV-Geldleistungen (1) (3) 10 % Zulagen Familienausgleichskasse (FAK) (7) 5 % AHV/IV-Sachleistungen (2) 11 % IV-Geldleistungen (6) 2 % Erwerbsersatz/Mutterschaftsentschädigung (4) 1 % Familienzulagen Landwirtschaft (FLG) (5) 10 % Ergänzungsleistungen Total Beni Anderhalden Kreativer Schaffer und Musikliebhaber 14

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16 LEISTUNGEN Unsere Hauptaufgaben: AHV / IV / EO / Mutterschaft AHV in CHF Entwicklung der Rentenleistungen AHV-Bezüger IV IV-Bezüger EO/MS EL-Bezüger Die AHV ist das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz. Die enorme volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung der obligatorischen Altersversicherung zeigt sich an den Zahlen der Ausgleichskasse Obwalden. Die Rentenzahlungen für die AHV betragen über 60 Prozent des gesamten Leistungsvolumens. Obwalden gehört nach wie vor zu den Kantonen mit einer tiefen IV-Rentenquote. 16

17 Ergänzungsleistungen: Bedarfsgerechte Zuschüsse EL zur AHV in CHF FAK und FLG: 15,8 Mio. CHF Familienzulagen Familienzulagen an Arbeitnehmende (FAK) EL zur IV Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ergänzungsleistungen sollen die Existenz sichern und letztlich Armut verhindern. Die Ergänzungsleistungen sind eine Verbundaufgabe von Bund und den Kantonen. Der Bund ist vorwiegend für den Teil der EL zuständig, der sich mit der Existenzsicherung befasst. Die Kantone regeln und finanzieren dafür die Bereiche, die im Zusammenhang mit Heim- und Gesundheitskosten stehen. Die EL werden somit nicht über Beiträge der Versicherten, sondern aus allgemeinen Mitteln der öffentlichen Hand finanziert. Die Leistungen der im Kanton Obwalden tätigen privaten Familienausgleichskassen sind in diesen Zahlen nicht enthalten. 17

18 INVALIDENVERSICHERUNG IV-Anmeldungen Erstmalige Anmeldungen Anmeldungen Hilflosenentschädigung AHV Anmeldungen Hilfsmittel AHV Eingliederungsmassnahmen Meldungen Früherfassung Frühinterventionsmassnahmen Integrationsmassnahmen Erstmalige Ausbildungen Umschulungen Peter von Deschwanden Avioniker und Weltenbummler 18

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20 INVALIDENVERSICHERUNG 1795 Fälle erledigt Weitere Geschäfte Anmeldungen Hilfsmittel AHV Erstmalige Anmeldungen Anmeldungen Hilflosenentschädigung AHV Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Erst wenn medizinische oder berufliche Massnahmen ihr Ziel nicht oder nur teilweise erreichen, können IV-Renten ausgerichtet werden. Bei Erwerbstätigen richtet sich der IV-Grad nach der wirtschaft lichen Einbusse des Versicherten und nicht etwa nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. Die Gleichung «Arbeits unfähigkeit = IV-Grad» ist ein weit verbreiteter Irrtum. 20

21 Für 7 Mio. CHF Rechnungen geprüft Rentenrevisionen Bearbeitete Rechnungen Zusprachen erstmalige Rentengesuche Total Rechnungsbetrag Abweisungen erstmalige Rentengesuche Im vergangenen Jahr wurden 4082 Rechnungen geprüft. Es sind dies Rechnungen der Versicherten und der Durch führungsstellen (Ärzte, Spitäler und Hilfsmittell iefer anten). Jede Rechnung wird vor der Bezahlung durch die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf kontrolliert. Das zunehmende Volumen der elektronisch gemeldeten Rechnungen ist in den obigen Zahlen nicht enthalten. 21

22 JAHRESRECHNUNG Jahresrechnung der Ausgleichskasse Verwaltungsrechnung Verwaltungsertrag Verwaltungskostenbeiträge Vermögenserträge Entgelte Dienstleistungserträge Verwaltungskostenvergütungen Allg. Verwaltungserträge/Rückerstattungen Liegenschaftsertrag Total Verwaltungsaufwand Personalaufwand Sachaufwand Dienstleistungen Dritter Passivzinsen und Kapitalkosten Abschreibungen Bildung von Rückstellungen Liegenschaftsaufwand Einnahmenüberschuss Total Heini Rohrer Jäger und Seefeldsee-Mitpächter 22

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24 JAHRESRECHNUNG Jahresrechnung der Familienausgleichskasse Bilanz per 31. Dezember 2017 Aktiven Bankguthaben Verrechnungssteuer Ausstehende Beiträge Kontokorrentguthaben Wertschriften Darlehen Total Passiven Kontokorrent Ausgleichskasse Transitorische Passiven Rückstellungen Verwaltungsrechnung Rückstellung Wertberichtigung Kapitalanlagen Betriebs- und Reservefonds: Bestand per 1. Januar Ergebnis Betriebsrechnung Ergebnis Verwaltungsrechnung Bestand per 31. Dezember Total

25 Jahresrechnung der Familienausgleichskasse Betriebsrechnung Einnahmen Betriebsertrag (Beiträge) Ausgabenüberschuss Total Ausgaben Betriebsaufwand (Zulagen) Einnahmenüberschuss Total Verwaltungsrechnung Verwaltungsertrag Vermögensertrag Ausgabenüberschuss Total Verwaltungsaufwand Personalaufwand Sachaufwand Raumkosten Kapitalkosten & Zinsen Dienstleistungen Dritter Total

26 ZUM SCHLUSS Dank Die Ausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Obwalden. Wir sind für die Anliegen unserer Versicherten und Mitglieder da und zwar vor Ort und leicht erreichbar. Bei uns arbeiten eigenständige Persönlichkeiten, die im Team gemeinsame Ziele erreichen wollen. Wir unterstützen sie mit individueller Förderung und einer modernen Infrastruktur. Organe Aufsichtsbehörden: Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern Volkswirtschaftsdepartement OW, Regierungsrat Niklaus Bleiker, Sarnen Kontrollstelle Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse: PricewaterhouseCoopers AG, Luzern Ich bedanke mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren grossen Einsatz im Dienste unserer Sozialversicherungen. Der Dank für eine von grossem Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung getragenen Zusammenarbeit geht an Herr Regierungsrat Niklaus Bleiker, das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf und unsere Zweigstellen in den Gemeinden. Direktion: Cajus Läubli, Direktor Teamleitende: Ursula Furrer, Dienste Hanspeter Gasser, Leistungen Reto Jud, IV-Stelle Beat Stebler, Beiträge Cajus Läubli, Direktor Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse und IV-Stelle Obwalden Cleo Bracale Familienvater und Geniesser 26

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28 Ausgleichskasse IV-Stelle Obwalden Ausgleichskasse IV-Stelle Familienausgleichskasse syn ASW, Fotografie: Silvan Bucher, Brünigstrasse Sarnen kompetent persönlich diskret unkompliziert

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