Evaluierungsbericht zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH)

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1 Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gädecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Evaluierungsbericht zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH) Dezember 2016 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, auf Grund des 26 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung vom 23. August 2006 ist das für Gesundheit zuständige Ministerium verpflichtet, der Landesregierung und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen dieser Verordnung zu berichten. Dieser Verpflichtung wird mit dem beigefügten Bericht nachgekommen. Mit freundlichen Grüßen Barbara Steffens Horionplatz Düsseldorf Telefon Telefax barbara.steffens@mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708 und 709 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

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3 Bericht des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen über die Auswirkungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH) vom 23. August 2006 (GV. NRW ), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. März 2010 (GV. NRW S. 261) Aufgrund des 26 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Altenpflegehilfeausbildung (APRO-APH) vom 23. August 2006 (GV. NRW S. 290) ist das für Gesundheit zuständige Ministerium verpflichtet, der Landesregierung und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2011 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen dieser Verordnung zu berichten. Dieser Verpflichtung wird mit dem folgenden Bericht nachgekommen. Im Rahmen der Evaluation wurden Verbände, Gewerkschaften, Ausbildungseinrichtungen und Bezirksregierungen beteiligt. Dabei war von besonderem Interesse, welche Erfahrungswerte und ggf. Änderungsbedarfe die am Verfahren Beteiligten mit dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung in Theorie und Praxis gesammelt haben. Bereits in der Vergangenheit hat dazu ein regelmäßiger Meinungsaustausch mit den genannten Akteurinnen und Akteuren stattgefunden. Zudem wurden Statistiken des Ministeriums sowie Erkenntnisse aus der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2013 und (LbG) herangezogen. Im Fokus stand neben der Bewertung der konkreten Regelungen der APRO-APH die Frage nach der grundsätzlichen Akzeptanz und Notwendigkeit des Helferberufes in der Altenpflege. Die nun eingegangenen Stellungnahmen zeigen im Ergebnis eine grundsätzlich positive Bewertung der Altenpflegehilfeausbildung nach den geltenden Regelungen, weisen edoch auch auf Weiterentwicklungsbedarfe hin. 1. Überblick über die staatlich geregelte NRW-Altenpflegehilfeausbildung a) Inhalte der APRO-APH 1 Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2015 zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch nicht veröffentlicht. 1

4 Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung regelt Inhalte, Dauer der Ausbildung, Prüfungsverfahren und Zugangsvoraussetzungen. Ziel der Ausbildung ist es, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Aufsicht einer Pflegefachkraft erforderlich sind. Die Altenpflegehilfeausbildung (APH-Ausbildung) bereitet insbesondere auf folgende Aufgaben vor: die fachkundige umfassende Grundpflege älterer Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Berücksichtigung ihrer Selbständigkeit einschließlich ihrer Fähigkeit ~nd Ressourcen zur Selbstpflege auf der Grundlage der von einer Pflegefachkraft erstellten individuellen Pflegeprozessplanung, die Mitwirkung bei der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation unter Anleitung einer Pflegefachkraft, die Mitwirkung bei der Erhebung von Daten der oder des zu Pflegenden und deren Dokumentation, die Mithilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung sowie der Erhaltung und Förderung sozialer Kontakte und die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe. Die Ausbildung an einem Fachseminar für Altenpflege besteht aus einer zwölfmonatigen (in Teilzeit höchstens 24monatigen) theoretischen und fachpraktischen Ausbildung (750 Stunden) sowie einer praktischen Ausbildung (900 Stunden) in Vollzeit. Diese endet mit einer Abschlussprüfung. Zugangsvoraussetzung ist der einfache Hauptschulabschluss. Da es sich bei der Ausbildung zur/zum Altenpflegehelfer/-in um eine rein schulische Ausbildung handelt, sind die berufspraktischen Teile reine Praktika. Im Gegensatz zu anderen Ausbildungsformen erhält man während der schulischen Ausbildung daher keine Ausbildungsvergütung. Eine solche Ausbildungsvergütung sieht auch die APRO-APH nicht vor. Die Einsatzgebiete der Altenpflegehelferinnen und -helfer in der stationären und ambulanten Altenhilfe liegen in Hilfstätigkeiten mit geringer eigenständiger Verantwortungsübernahme. Eine formale Abgrenzung zu nicht ausgebildeten 2

5 Helferinnen und Helfern in der Altenpflege besteht nicht. Der Verdienst von Altenpflegehelferinnen und -helfern liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit im Bundesdurchschnitt bei Euro (brutto). In NRW wird durchschnittlich ein höheres Entgelt von Euro (brutto) gezahlt. Die erfolgreich abgeschlossene APH-Ausbildung berechtigt zum Zugang zur Altenpflegeausbildung. Diese dreiährige Fachkraftausbildung kann auf Antrag um bis zu einem Jahr verkürzt werden. Für diese Fälle der Verkürzung gilt, dass Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer mit einer sehr guten oder guten Gesamtleistung bei der bestandenen Abschlussprüfung eine Verkürzung der dreiährigen Ausbildung um ein Jahr gewährt werden kann. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer mit einer befriedigenden Gesamtleistung kann mit einem entsprechenden Votum des aufnehmenden Fachseminars eine Verkürzung von bis zu sechs Monaten gewährt werden. Eine Verkürzung mit ausreichender Gesamtleistung ist nicht möglich. b) Entwicklung der Ausbildungszahlen Insgesamt befanden sich im Jahr 2015 laut IT. NRW (davon weiblich: 1.267) Auszubildende in der Altenpflegehilfeausbildung. Seit dem Jahr 2012 ist die Zahl der Auszubildenden von kontinuierlich auf etzt gesunken. (2014: 1.649; 2013: 1.724; 2012: 1.869; 2011: 1.753; Stichtag eweils ). Laut der Förderdatenbank afp-web des MGEPA ist die Zahl der über Bildungsgutscheine geförderten Umschulungen (SGB II und SGB 111) rückläufig (2010: 1.331; 2013: 1.367; 2015: 892; 2016: afp-web vom ). 2. Bewertung der APRO-APH und der Ausbildungssituation a) Ausbildungsregelungen und Prüfungsgestaltung Die Ausbildungsregelungen und Prüfungsgestaltung haben sich grundsätzlich bewährt. Jedoch werden Ansätze für eine Weiterentwicklung im Hinblick auf Inhalt 2 Die Zahlen von IT.NRW weichen leicht von den Zahlen des afp-web ab, da es sich hierbei um eine freiwillige Erhebung handelt. Zudem erfolgt die Datenerhebung zum Stichtag eines eden Jahres. 3

6 und Dauer diskutiert, worauf im weiteren Verlauf des Berichts (insb. unter 3.) eingegangen werden wird. b) Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung Die Altenpflegehilfeausbildung bietet formal eine gute Möglichkeit für den späteren Einstieg bzw. Übergang in die Altenpflegefachkraftausbildung, insbesondere für Interessentinnen und Interessenten, die zunächst nur eine niedrigere formale Qualifikation' nachweisen können und denen der Zugang zur dreiährigen Fachkraftausbildung sonst verwehrt wäre. Wie unter Punkt 1 beschrieben bestehen e nach Abschlussnote in der APH-Ausbildung Verkürzungsmöglichkeiten der Fachkraftausbildung um bis zu einem Jahr. Valide Zahlen zur Anzahl von Verkürzungen liegen edoch nicht vor. Um in Zukunft verlässliche und differenzierte Zahlen zur verkürzten Altenpflegeausbildung zu erhalten, wurden für die nächste Befragung die Erhebungsmerkmale bei IT.NRW angepasst. Auch zur generellen Anschlussfähigkeit der Ausbildungen liegen keine vollständig aussagekräftigen Zahlen vor. Deshalb können hier nur die Einschätzungen der im Vorfeld der Evaluation befragten Beteiligten wiedergegeben werden: Nach Angaben der LAG der Freien Wohlfahrtspflege absolvieren 15 bis 50 Prozent der Absolventinnen und Absolventen der APH-Ausbildung im Anschluss eine Fachkraftausbildung. Innerhalb dieser ohnehin großen Schwankungsbreite bestünden allerdings starke regionale Unterschiede. Ein weiterer Teil der Absolventinnen und Absolventen nehme eine Fachkraftausbildung zwei bis drei Jahre nach Abschluss der APH-Ausbildung auf. Laut dem Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) werden durchschnittlich fünf Absolventinnen und Absolventen aus einem Jahrgang in die Fachkraftausbildung aufgenommen. In anderen Stellungnahmen wird von zwei bis drei Personen bzw. 20 Prozent eines Kurses berichtet. Nach den Zahlen von IT.NRW haben 393 Schülerinnen und Schüler (davon weiblich: 305) mit Helferinnen/Helfer-Vorbildung eine Altenpflegeausbildung (ein 4

7 Ausbildungsahrgang umfasst rd Auszubildende) aufgenommen. Erhoben wird die Anzahl von Schülerinnen und Schüler im ersten 'Ausbildungsahr, die mit einer Helferinnen/Helfer-Vorbildung zum Stichtag 15. Oktober 2015 eine dreiährige Altenpflegeausbildung aufgenommen haben. Eine Relation allein zu Altenpflegehilfe ist nicht möglich. Die einährige Altenpflegehilfeausbildung und die einährige Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz (früher: Krankenpflegehilfe) werden von IT.NRW zusammen erfasst. Die Gründe, warum an eine Altenpflegehilfeausbildung keine Fachkraftausbildung angeschlossen wird, sind laut den angehörten Akteurinnen und Akteuren vielfältiger Natur. Genannt wurden mangelnde persönliche Fähigkeiten' und Fähigkeiten des Lernens, ein bereits höheres Lebensalter oder auch die vorrangige Arbeitsaufnahme, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die APH-Ausbildung sei laut der LAG der Freien Wohlfahrtspflege insbesondere auch für Frauen nach der Familienphase ein wichtiger Zugangsweg zum Altenpflegeberuf. Viele trauten sich den Einstieg in eine 3-ährige Fachkraftausbildung erst nicht zu, erlebten dann aber während der APH-Ausbildung ein attraktives Berufsfeld und Zutrauen in die eigenen,kompetenzen. Das Qualitätsprofil im persönlichen, schulischen und sozialen Bereich der Bewerber/ innen sei aber als eher niedrig einzustufen. Schon etzt zeigt die Tendenz der Rückmeldungen und der Zahlen aber, dass die bestehenden Regelungen formal edenfalls zu einer guten Durchlässigkeit führen. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist es aus Sicht des Ministeriums wünschenswert, wenn möglichst viele Altenpflegehelferinnen und -helfer eine Fachkraftausbildung aufnehmen. c) Abbruch- und Erfolgsquote Die Abbruchquote erfasst Auszubildende, die ihre Ausbildung vorzeitig beenden und sich damit zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen nicht mehr in der Ausbildung befinden. Im Jahr 2015 beträgt die Abbruchquote bei den Auszubildenden in der Altenpflegehilfe rd. 23 Prozent. Sie ist damit im Zeitraum von 2010 bis 2015 kontinuierlich um rd. 5 Prozent gestiegen. Demgegenüber liegt die Abbruchquote in 5

8 der dreiährigen Altenpflegeausbildung bei rd. 9 Prozent. Diese ist im gleichen Zeitraum lediglich um rd. 2 Prozent gestiegen. Die Erfolgsquote erfasst, wieviele Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung antreten, diese auch erfolgreich abschließen. Nach den Angaben der LbG 2015 liegt die Erfolgsquote in der Altenpflegehilfe bei rd. 64 Prozent. In der Altenpflege liegt die Erfolgsquote bei rd. 74 Prozent. Gründe hierfür könnten die Ausgangsqualifikation sowie der höhere Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund sein, die leider oft deutsch- und fachsprachliche Schwierigkeiten haben. Im Vergleich der Gesundheitsberufe zeigt sich, dass in den einährigen Helferinnen/Helfer-Ausbildungen gegenüber der dreiährigen Ausbildung niedrigere schulische Ausgangsqualifikationen und höhere Anteile von Menschen mit einer Migrationsgeschichte vorliegen. In der Altenpflegehilfe liegt der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss bei 71 Prozent, in der Altenpflegefachkraftausbildung bei 33,9 Prozent. In der Altenpflegehilfe liegt der Ausländeranteil bei 14,4 Prozent, in der Altenpflegefachkraftausbildung bei 11,5 Prozent. Als Begründung für die relativ hohe Zahl an Ausbildungsabbrüchen werden von den Verbänden vielschichtige Ursachen angeführt. Die Bewerberinnen und Bewerber stammen oft aus dem ALG 11 - Bezug. Hier lägen häufig schwierige Schul- und Berufsbiographien vor. Dievorhandenen Vermittlungshemmnisse hätten auch schon zur Langzeitarbeitslosigkeit geführt. Die Gründe für einen Abbruch lägen demnach nicht (alleine) im kognitiven Bereich, sondern in der insgesamt fehlenden persönlichen Arbeitsfähigkeit. Die Anforderungen der Ausbildung würden von den Interessentinnen und Interessenten oft unterschätzt und im Laufe der Ausbildung als unüberbrückbar erkannt. Oftmals kämen auch Suchterkrankungen und psychische Probleme hinzu. Wenn seitens der Arbeitsverwaltung keine Unterhaltssicherung gewährt werde, sei auch die fehlende Ausbildungsvergütung problematisch. Vor diesem Hintergrund sei sozialpädagogische Betreuung sehr wichtig, die in zukünftigen Finanzierungskonzepten Berücksichtigung finden müsse. Außerdem erscheint nach Auffassung der Verbände die Vermittlung eines höherwertigen Schulabschlusses im Rahmen der Ausbildung sinnvoll. U.a. der BLGS fordert in 6

9 diesem Zusammenhang die Verlängerung der Ausbildung auf 2 Jahre und eine Verbesserung der Landesförderung. Individuelle Fördermaßnahmen wie Sprachförderung, Lernförderung u.ä. seien mit den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen neben den vorgeschriebenen Pflichtstunden nicht darstellbar. Neben der Vermittlung sozialer und sprachfördernder Komponenten als ausbildungsbegleitende Maßnahmen wird die Überarbeitung der Ausbildung und Ausrichtung an aktualisierte Praxissituationen und Rahmenbedingungen empfohlen. Die von den Akteurinnen und Akteuren vorgeschlagenen Verbesserungsvorschläge zur Senkung der Abbruchquote wird das MGEPA in den Diskussionsprozess um die inhaltliche Weiterentwicklung der APH-Ausbildung mitaufnehmen. Da die Hemmnisse vielfach im Bereich der persönlichen Arbeitsfähigkeit liegen, können diese besonderen Förderbedarfe edoch nicht ohne Weiteres über eine allgemeine fachbezogene Förderung der Ausbildungskosten durch das Land finanziert werden. d) Landesförderung Die Förderung der zwölfmonatigen Ausbildung an den Fachseminaren für Altenpflege ist als freiwillige Förderung des Landes ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der fachliche Schwerpunkt der Ausbildungsförderung durch das Land im Bereich der Pflege- und Gesundheitsfachberufe liegt bei der Altenpflegefachkraftausbildung, die seit dem gesetzlich verpflichtend als Schulkostenpauschale ausgestaltet wurde. Deshalb ist das Förderkontingent für die Altenpflegehilfe im Landeshaushalt seit Jahren konstant auf 660 Ausbildungsplätze begrenzt. Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von rund 2,2 Mio Euro ährlich zur Verfügung. Nach Auffassung der LAG Freie Wohlfahrtspflege führe die unzureichende Finanzierung der Kurse zu einem Rückgang des Ausbildungsangebotes. Aufgrund der budgetierten landesgeförderten Plätze werde ein großer Teil der Altenpflegehilfeauszubildenden über Arbeitsagenturen und Jobcenter gefördert. Hier habe sich die Situation bei den Bewerberinnen und Bewerbern allerdings verschlechtert. Insbesondere Personen aus dem ALG 11 - Leistungsbezug seien oftmals nicht gut für die Ausbildung geeignet. Wegen der gedeckelten 7

10 Landesförderung müssten andere geeignete Interessentinnen und Interessenten abgelehnt werden. Auch der bpa kritisiert die Deckelung der Landesförderung und fordert, dass die APH-Ausbildung als Zugang von edem genutzt werden könne. Aus Sicht des Ministeriums ist die von den Verbänden geforderte Aufhebung der Kontingentierung im Hinblick auf die für die persönliche Berufsbiographie vorzugswürdige Fachkraftausbildung und auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation nicht geboten. Die Erfolgsgeschichte der Altenpflegeumlage hat gezeigt, dass es mit entsprechendem Engagement aller Beteiligten möglich ist, eine deutlich größere Anzahl unger Menschen unmittelbar für eine Fachkraftausbildung zu gewinnen. Angesichts der damit deutlich besseren Verdienst- und Einsatzmöglichkeiten ist das für die Auszubildenden der eindeutig bessere Weg. In der LbG 2013 werden zudem für die Altenpflegehilfe landesweit 332 offene Stellen angegeben. Gleichzeitig bestand in der Altenpflegehilfe mit arbeitslos gemeldeten Personen eine erhebliche Arbeitsmarktreserve. Dies entspricht einem Verhältnis von 25,5 Personen pro offene Stelle in der Altenpflegehilfe. Damit zeigten sich deutliche Hinweise auf eine bestehende Überkapazität. Eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten wurde in der LbG2013 seitens des Gutachters nicht empfohlen. Demgegenüber weisen die Zahlen der LbG 2015 auf eine angesichts des Ausbaus der Versorgungsstrukturen geringfügig zurückgehende Arbeitsmarktreserve hin. Zum Stichtag wurden nach den Zahlen dieser Berichterstattung Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Die Anzahl der offenen Stellen wird für Januar 2016 landesweit mit angegeben, dem stehen als arbeitslos gemeldete Altenpflegehelferinnen und -helfer gegenüber. Für den Gutachter der LbG 2015 stellt sich daher aber nach wie vor rechnerisch kein Nachweis einer dringlichen Problematik zur Steigerung des Ausbildungsvolumens dar. Allenfalls könne es durch regionale Unterschiede zu örtlichen Engpässen kommen. Der Gutachter merkt. allerdings bezogen auf die Klassifizierung "Altenpflegehilfe" (Kennzahl 82101) der Bundesagentur für Arbeit bei der Ermittlung der Arbeitslosmeldungen an, dass eine 8

11 Unterscheidung der einährig ausgebildeten Personen und der Helferinnen und Helfer ohne Ausbildung durch die Regionalbüros der Bundesagentur für Arbeit nicht zuverlässig trennscharf erfolge. Es könnten in der angegebenen Anzahl arbeitslos gemeldeter Altenpflegehelferinnen und -helfer auch ungelernte Personen einbezogen worden sein, die vordem in der Altenpflegehilfe tätig waren. Die nach den bisherigen Ergebnissen der Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW bestehenden Hinweise auf ein Überangebot an Ausbildungsplätzen in der Altenpflegehilfe wird von der Mehrzahl der an der Anhörung Beteiligten dagegen nicht bestätigt. Die Qualität der Arbeitsmarktberichterstattung des Bundes sei in Frage zu stellen, da der Beruf der staatlich anerkannten Altenpflegehilfe statistisch dem Bereich der Anlerntätigkeiten zugeordnet werde und somit keine Unterscheidung zwischen ausgebildeten und angelernten Hilfskräften bestehe. Diese Zweifel werden auch durch die aktuelle Landesberichterstattung 2015 geäußert. Nach Angaben der LAG der Freien Wohlfahrtspflege betrage die Vermittlungsquote der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen 70 bis 90 Prozent. Diese Zahl kann durch eiger)e Zahlen des MGEPA nicht bestätigt werden. Aussagen zur Vermittlungsquote beinhaltet die Landesberichterstattung Gesundheitsberufe nicht. Das Ministerium beabsichtigt, die Ergebnisse und Fragestellungen der Gesundheitsberichterstattung 2015 sowie die im Rahmen der Vorbereitung dieses Berichts eingeholten Bewertungen zum Anlass für eine vertiefte Untersuchung des aktuellen Bedarfs an Pflegehilfskräften zu nehmen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob die steigende Zahl offener Stellen alleine aus Entwicklungen im Bereich der Pflegehilfskräfte verursacht wurde, oder ob ggf. eine fachlich problematische Umwandlung von FachkraftsteIlen durch Stellen für geringer qualifizierte Personen ebenfalls zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Auf der Grundlage der Auswertungen der LbG 2015 sieht das Ministerium edoch keinen Anlass, vor der vertieften Prüfung der Entwicklung bereits mit sofortigen Veränderungen der Ausbildungskapazitäten zu reagieren. Das gilt umso mehr, als der nach wie vor bestehende Konsolidierungsbedarf im Landeshaushalt weiterhin eine Prioritätensetzung erfordert. Diese muss auch auf Basis der üngsten 9

12 Ergebnisse der Landesberichterstattung nach wie vor klar zugunsten der Fachkraftausbildung getroffen werden. Gegenüber der Situation im Bereich der Altenpflegehilfeausbildung ist die Situation im Bereich der Fachkraftausbildung nach den Berichterstattungen nach wie vor durch einen signifikanten Mangel an ausgebildeten Fachkräften gekennzeichnet. Sowohl in der Altenpflege als auch in der Gesundheits- und Krankenpflege lassen sich keine Arbeitsmarktreserven erkennen. Aufgrund der steigenden Bedarfe in den Einrichtungen bleibt auch im Jahr 2016 ein ungedeckter Fachkräftebedarf bestehen. Dieser fällt mit rd Vollzeitstellen gegenüber dem ungedeckten Fachkräftebedarf von 4200 Vollzeitstellen im Jahr 2014 zwar deutlich geringer aus, was insbesondere mit der deutlich gestiegenen Zahl der Absolventinnen und Absolventen in der Altenpflege in Verbindung gebracht werden kann. Er besteht aber fort und wird angesichts der demographischen Entwicklung auch weiter bestehen. Daher ist es - auch angesichts der deutlich besseren Verdienstmöglichkeiten einer ausgebildeten Fachkraft - nach wie vor richtig, dass das Land den Schwerpunkt seiner Engagements eindeutig auf die Finanzierung der Fachkraftausbildung legt. Die rückläufigen Zahlen an Bildungsgutscheinen für die Altenpflegehilfeausbildung deuten darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit die Situation ähnlich einschätzt. Ohnehin kann es aber nicht Aufgabe der Landesförderung sein, die rückläufigen Umschulungsmaßnahmen nach SBG II und 111 zu kompensieren. Eine Anhebung der Deckelung der Landesförderung ist daher derzeit nicht geplant. 3. Bewertung zukünftiger Weiterentwicklungsbedarfe a) Länder-Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Assistenzberufe Die Länder haben sich im Jahr 2012 mehrheitlich auf "Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege" verständigt. Demnach soll die Ausbildung mindestens ein Jahr dauern und mindestens 700 Stunden berufsbezogenen schulischen Unterricht und 850 Stunden praktische Ausbildung unter Anleitung einer Pflegefachkraft umfassen. Außerdem soll die Ausbildung mindestens dieenigen Kompetenzen vermitteln, die dazu befähigen, unter Anleitung und Überwachung von Pflegefachkräften insbesondere auch bei ärztlich veranlassten therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen mitzuwirken (insb. Kontrolle von Vitalzeichen, Medikamentengabe, subkutane 10

13 Inektionen, Inhalationen, Einreibungen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen). Die APRO-APH erfüllt bzw. übertrifft bereits heute viele der Anforderungen dieser Eckpunkte. NRW hat die Eckpunkte im Jahr 2012 gleichwohl abgelehnt, weil aus hiesiger fachlicher Überzeugung Maßnahmen der Behandlungspflege den dreiährig ausgebildeten Pflegefachkräften vorbehalten sein sollten. Die zur Vorbereitung dieses Berichts Beteiligten wurden nun im Rahmen der Abfrage konkret um eine Bewertung der Eckpunkte gebeten. Die Rückmeldungen sind dabei sehr differenziert. Das Spektrum der Rückmeldungen reicht von Ablehnung bis Zustimmung, wobei eine klare Aufteilung zwischen Leistungsbieterinnen und - anbietern und Berufs- bzw. Ausbildungsverbänden festzustellen ist. Beispielsweise lehnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) die Eckpunkte als nicht zielführend und inhaltlich im Grundsatz ab. Als problematisch wird insbesondere die Übernahme behandlungspflegerischer Tätigkeiten bewertet. Dies erschwere die Abgrenzung der Altenpflegehilfe zur Fachkraftausbildung. Diesbezüglich weist auch der BLGS auf "ungute Vermischungen" hin. Ganz anders sehen das der Landesverband freie ambulante Krankenpflege (LfK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) e.v.. Das Eckpunktepapier gehe "genau in die richtige Richtung". Die APRO-APH müsse entsprechend angepasst werden, um die Einstellung der Absolventinnen und Absolventen attraktiver zu machen, weil die Einsatzmöglichkeiten dadurch verbessert werden.. Derzeit sei es für die Absolventinnen und Absolventen unumgänglich, an einer Zusatzweiterbildung von 186 Stunden teilzunehmen, damit Behandlungspflege bei den Patientinnen und Patienten durchgeführt und abgerechnet werden könne. Diese Zusatzausbildung könne auch von ungelernten Kräften absolviert werden. Deshalb sei von den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten der Nutzen der APH-Ausbildung nicht immer erkennbar. Zu der gleichen Bewertung kommt der Bundesverband ambulanter Dienste (bad) e.v. Die LAG Freie Wohlfahrtspflege betrachtet eine entsprechende Erweiterung der Ausbildungsinhalte für sinnvoll, wenn die Dauer der Ausbildung für die zusätzlichen Inhalte angepasst werde. Dies würde auch die Zielsetzung unterstützen, die 11

14 Assistenzausbildung in eine Ausbildung zu überführen, die die Berufsfähigkeit erhöht. Das Ministerium steht der Aufnahme behandlungspflegerischer Aspekte in die APH Ausbildung weiterhin kritisch gegenüber. Während die Berufsverbände die ablehnende Haltung Nordrhein-Westfalens aus fachlicher Sicht eindeutig stützen, sprechen sich erwartungsgemäß die Leistungserbringerinnen und -erbringer für die Umsetzung der Richtlinien und damit für die Integration weiterer behandlungspflegerischer Inhalte auch in die Altenpflegehilfeausbildung aus. Hierdurch sollten die Einsatz- und Abrechnungsmöglichkeiten verbessert und der Beruf damit attraktiver werden. Ob an einer solchen Attraktivitätssteigerung des Berufs der Pflegehelferinnen und - helfer für die Arbeitgeberinnenund Arbeitgeber aus Sicht des Landes tatsächlich ein Interesse besteht, wird seitens des MGEPA angesichts der deutlich schlechteren Bezahlung der Assistenzberufe (die gerade in Kombination mit der hohen Teilzeitquote oft nicht mehr existenzsichernd ist) bezweifelt. Vielmehr muss es gelingen, möglichst vielen Interessierten eine Perspektive in der Fachkraftausbildung zu eröffnen. Dieses Engagement darf nicht dadurch geschwächt werden, dass es scheinbar leichtere und preiswertere Möglichkeiten gibt, optimal "abrechnungsfähige" Arbeitskräfte zu erhalten. Insgesamt können die Fragen, inwieweit eine inhaltliche Weiterentwicklung der Altenpflegehilfeausbildung angezeigt ist, ohnehin nicht losgelöst von der weiteren Entwicklung der Fachkraftausbildung in den Pflegeberufen diskutiert werden, so dass diese zunächst abzuwarten ist. b) "Generalistische" Assistenzausbildung in der Pflege? Die Rückmeldungen der im Rahmen der Berichtspflicht durchgeführten Verbändeanhörung bewerten eine Zusammenlegung der Helferberufe nicht eindeutig. DBfK und BLGS empfehlen eine generalistische Ausrichtung der Assistenzausbildung und eine Verlängerung der Ausbildungsdauer auf zwei Jahre. Auch die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) würde vor dem Hintergrund der vom Bund beabsichtigten Zusammenlegung der 12

15 Pflegefach kraftausbildu ngen durch das Pflegeberufereformgesetz eine generalistische Assistenzausbildung begrüßen. Dabei sei ein hoher praktischer Anteil sinnvoll. Der LfK hält die Anhebung der Ausbildungsdauer auf 1,5 bis 2 Jahre und eine gemeinsame Helferausbildung in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz für sinnvoll. Aus Sicht des bpa sollte es eine gemeinsame Assistenzausbildung edoch nicht geben, weil die Schwerpunkte zu unterschiedlich seien. Aus Sicht des bad spreche die fehlende Spezialisierung für die Beibehaltung eigenständiger Ausbildungen. Nach Ansicht der LAG Freie Wohlfahrtspflege ist eine. gemeinsame Qualifizierung im Hinblick auf die Durchlässigkeit unabdingbar, wenn das Pflegeberufereformgesetz in Kraft tritt. Mehrheitlich ausgeschlossen wird von den Verbänden eine Zusammenlegung der Altenpflegehilfe mit der Familienpflegeausbildung, weil deren Ausrichtung eweils ganz andere Arbeitsfelder betreffe. Eine inhaltliche Neuausrichtung in Richtung einer generalistischen Assistenzausbildung kann aus Sicht des MGEPA erst hinreichend fundiert diskutiert und bewertet werden, wenn die Entwicklungen der Fachkraftausbildung in den Pflegeberufen entschieden sind. Ob es hier auf Bundesebene in der laufenden Legislaturperiode noch zu der angekündigten Reform kommt, erscheint derzeit offen. In diesem Zusammenhang sollen dann auch andere inhaltliche Fragen der Weiterentwicklung mit diskutiert werden. Eine isolierte Diskussion und ggf. vorab erfolgende Änderung würde die Ausbildungseinrichtungen zusätzlich verunsichern und belasten. 4. Gesamtbewertung der Landesregierung Die APRO-APH hat sich zunächst hinsichtlich ihrer inhaltlichen Regelungen als grundlegende Rechtsnorm für die Altenpflegehilfeausbildung bewährt. Sie sichert eine einheitliche Ausbildungsqualität und somit auch eine verlässliche Einsatzmöglichkeit der erfolgreichen Auszubildenden. Die im Rahmen der Berichterstattung durchgeführte Verbändeanhörung hat daneben auf zahlreiche wichtige Entwicklungen, Herausforderungen für die Fachseminare und auf reformbedürftige Aspekte bei der APH-Ausbildung hingewiesen. 13

16 Vor dem Hintergrund der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung beabsichtigt das MGEPA, eine konkrete Überprüfung und ggf. Fortentwicklung der Altenpflegehilfeausbildung durchzuführen, wenn Klarheit über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PfIBRefG) besteht. Mit dem Gesetz möchte der Bund die bestehenden drei Pflegefachkraftausbildungen "Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege" zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammenführen (Generalistik). Angesichts der Kritik an dem Gesetzentwurf ist derzeit edoch nicht absehbar, ob und wann die gemeinsame Pflegeausbildung starten wird. Ohne Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für die novellierte Fachkraftausbildung erscheinen eine Überarbeitung der landesrechtlich geregelten Hilfsausbildungen und eine Ausrichtung auf die Fachkraftausbildung nicht zielführend. Nur in der Gesamtschau ist dann zu beurteilen, ob und in welcher Weise eine Neuausrichtung der Hilfsausbildung erforderlich ist und wie die Zeitschiene für die Novellierung aussehen kann. Eine Ausweitung der freiwilligen Förderung (660 Plätze) ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Bedarfssituation sollte hier aber genauer überprüft werden. Sollte sich der abzeichnende Trend eines Rückgangs der Bildungsgutscheine fortsetzen, ist darauf hinzuweisen, dass das Land die wegfallenden Ausbildungskapazitäten bei den Umschulungen aufgrund des bestehenden Konsolidierungsbedarfs im Landeshaushalt nicht kompensieren kann. 14

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