Protokoll des Stadtrates

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1 Protokoll des Stadtrates An seiner Sitzung vom 28. Februar 2017 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften: Andrea Ferraro; Ersatzwahl in den Gemeinderat Mit Beschluss Nr. 36 vom 14. Februar 2017 genehmigte der Stadtrat die Demission von Gemeinderat Jörg Schläpfer per 31. März 2017 und leitete das Ersatzwahlverfahren in das städtische Parlament ein. Dieses erfolgt in Anwendung des kantonalen Gesetzes über das Stimmund Wahlrecht vom 12. Februar 2014 ( 60, 64 und 98) und der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht vom 24. Juni 2014 ( 43) sowie gestützt auf die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen Die dritte Ersatzkandidatin, Andrea Ferraro, teilt am 16. Februar 2017 mit, dass sie bereit sei, das Mandat der FDP im Gemeinderat zu übernehmen und demzufolge auch eine Wahl als Mitglied des Gemeinderates annehme. Der Stadtrat beschliesst: 1. Als Mitglied des Gemeinderates wird anstelle von Gemeinderat Jörg Schläpfer für den Rest der Amtsdauer 2015 bis 2019, ab 1. April 2017, als gewählt erklärt: Andrea Ferraro. 2. Die Wahl untersteht der gesetzlichen Rekursfrist. Einfache Anfrage betreffend Zur Situation des städtischen Personals von Gemeinderätin Barbara Dätwyler Weber: Beantwortung Interpellation betreffend Das Historische Museum bleibt in Frauenfeld von Gemeinderätin Monika Landert: Beantwortung

2 Amt für Hochbau und Stadtplanung; Ersatzwahl eines Mitglieds der Aufsichtskommission über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld: Dan Saladin als Ersatz für Bruno Koch Bruno Koch war seit August 2003 Mitglied der Aufsichtskommission über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld (Aufsichtskommission Murg und Thur) und hat die Ansichten des Natur- und Vogelschutzvereins Frauenfeld vertreten. Mit persönlichem Engagement und grossem Einsatz hat er sich in die Kommission eingebracht und dadurch zahlreichen Projekten zum Erfolg verholfen. Durch sein breites Fachwissen in Naturschutzthemen im Zusammenhang mit der Botanik und der Zoologie war Bruno Koch in den letzten 14 Jahren eine grosse Hilfe. Ein besonderer Dank gilt ihm in der Überarbeitung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld. Der Stadtrat dankt Bruno Koch für seine geleistete Arbeit in der Aufsichtskommission über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld. Dan Saladin soll neu den NVV Frauenfeld, bei dem er seit 2015 Präsident ist, in der Aufsichtskommission über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld vertreten. Dan Saladin lebt in Frauenfeld, ist verheiratet und im Holiberg (Gemeinde Gachnang) aufgewachsen. Seit 2005 führt Dan Saladin als "Archigraf" (dipl. Techniker HF) ein eigenständiges Architekturbüro, das an die Werkplan GmbH Frauenfeld angeschlossen ist. Seine Fachgebiete im Bereich des Naturschutzes sind Ornithologie und Herpetologie. Zudem ist er seit 1985 Mitglied der "Beringergruppe Aegelsee" der Vogelwarte Sempach. Gemäss Art. 6 Abs. 1 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld vom 1. März 2015 ist der Stadtrat für die Wahl der Kommissionsmitglieder zuständig. Im Weiteren spricht die Verordnung in Art. 6 Abs. 2 dem NVV Frauenfeld einen Sitz in der Aufsichtskommission zu. Dan Saladin hat sich bereit erklärt, den NVV Frauenfeld in der Aufsichtskommission zu vertreten. Die Ersatzwahl wurde bereits im Vorstand des NVV Frauenfeld abgesprochen. Als Präsident des NVV Frauenfeld ist Dan Saladin der optimale Ersatz für Bruno Koch in der Aufsichtskommission über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld. Der Stadtrat beschliesst: Dan Saladin wird als Mitglied in die Aufsichtskommission über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld per 1. März 2017 gewählt.

3 Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Sanierung Frauenfelder- und Hagenbucherstrasse, Emil-Fahrni-Strasse bis Siedlungsende: Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe I. Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Projektbeschrieb Der Strassenbelag und die Abschlüsse der Frauenfelder- und Hagenbucherstrasse, im Abschnitt Emil-Fahrni-Strasse bis Siedlungsende in Richtung Hagenbuch, sind sanierungsbedürftig. Der Strassenabschnitt ist relativ stark befahren und soll neu mit einem Trottoir ergänzt werden. Die alte Regenwasserleitung erfüllt die Anforderungen der Entwässerungsplanung nicht und wird erneuert resp. teilweise ergänzt. Alle privaten Schmutzwasserleitungen werden auf ihren Zustand überprüft und falls erforderlich zu Lasten der Eigentümer saniert. Die Werkbetriebe bauen den Rohrblock für die Stromleitungen aus und erneuern grösstenteils die Wasserleitung. Im Bereich zwischen Teuschen- und Oberwilerstrasse wird die Gasleitung ergänzt. Alle Hausanschlüsse werden überprüft und bei Bedarf ebenfalls saniert. Die öffentliche Planauflage erfolgte in der Zeit vom 20. Januar bis 8. Februar Es erfolgte keine Einsprache. II. Elektrizitätswerk Das Elektrizitätswerk wird im Zusammenhang mit der Strassensanierung das elektrische Netz in diesem Bereich von Gerlikon sanieren. Die bestehenden Anlagen sind schon alt und dringend zu erneuern. Die bestehende Versorgungsleitung der Verteilkabine beim Dorfbrunnen ist durch Privatland geführt. Um diese später zu ersetzen wird ein neuer Rohrblock ab der Verteilkabine Milchhüsli bis ans Ende des Projektes erstellt. Alle Hausanschlüsse werden neu erstellt. Die öffentliche Beleuchtung wird nach dem heutigen Standard erstellt. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 450'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten ca. 130'000 Franken Ingenieurarbeiten ca. 13'000 Franken Kostenanteil Strassenbau ca. 55'000 Franken Materialkosten ca. 157'000 Franken Arbeit mehrheitlich durch Werk ausgeführt. ca Franken Total mutmassliche Kosten ca Franken

4 III. Gaswerk Das Gaswerk wird mit der Sanierung die fehlende Verbindung zur bestehenden Gasleitung in der Hagenbucherstrasse verlegen. Damit ist dieser Teil des Dorfes im Ring erschlossen. Die neue Gasleitung wird zusammen mit dem Wasserleitungsgraben erstellt. Die bestehenden Gasanschlüsse werden erneuert. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 90'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten ca. 36'000 Franken Ingenieurarbeiten ca. 3'000 Franken Kostenanteil Strassenbau ca. 23'000 Franken Materialkosten ca. 19'000 Franken Arbeitskosten, Verlegung (ausgeführt durch Werk) ca. 9'000 Franken Total mutmassliche Kosten ca Franken IV. Wasserwerk In der Frauenfelder- und Hagenbucherstrasse sind die bestehenden und defektanfälligen Graugussleitungen mit unbekanntem Jahrgang verlegt. Zusammen mit der Strassensanierung wird die bestehende Wasserleitung auf die ganze Länge im Strassenbereich ersetzt. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 150'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten ca. 30'000 Franken Ingenieurarbeiten ca. 4'000 Franken Kostenanteil Strassenbau ca. 30'000 Franken Materialkosten ca. 70'000 Franken Arbeitskosten (mehrheitlich ausgeführt durch Werk) ca Franken Total mutmassliche Kosten ca. 150'000 Franken Der Stadtrat beschliesst: Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Frauenfelder- und Hagenbucherstrasse wird genehmigt.

5 2. Der Firma Hüppi AG, Frauenfeld, werden die Bauarbeiten übertragen. 3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 22. Februar 2016 übertragen. 4. Für die Strassen- und Kanalisationsbauarbeiten werden die erforderlichen Kredite freigegeben. 5. Die Aufwendungen für die genannten Arbeiten werden folgenden Konti belastet: Strassenbau: Kanalisation: Das Amt für Tiefbau und Verkehr wird beauftragt, die Arbeitsvergaben der zur Ausführung bestimmten Firma zu bestätigen und den übrigen Submittenten abzuschreiben. 7. Das Ingenieurbüro ITK Planungen GmbH wird beauftragt, die Werkverträge inklusive der notwendigen Termine vorzubereiten. Über den genannten Strassen-, Kanalisations- und Werkleitungsbau ist ein Detailbauprogramm als Bestandteil des Werkvertrags auszuarbeiten. Elektrizitätswerk 8. Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 450'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 9. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung und der laufenden Rechnung 2017 zu belasten: Investitionsrechnung (Verpflichtungskredit) 1904 Niederspannungsleitungsnetz ca. 325'000 Franken 1905 Signalkabelnetz ca. 25'000 Franken Gaswerk Laufende Rechnung 1205 Öffentliche Beleuchtung ca Franken 10. Das Gaswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 90'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 11. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind dem Konto der Laufenden Rechnung, Nr Hauptleitungen zu belasten Hauptleitungen ca Franken

6 Wasserwerk 12. Das Wasserwerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von ca. 150'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind dem Konti 3901 Investitionen Wasser Versorgungsleitungen zu belasten. Investitionen Konto 3901 Wasser Versorgungsleitungen ca Franken Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Sanierung Weizenstrasse, Abschnitt Bannhaldenstrasse bis Haldenstrasse: Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe I. Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Projektbeschrieb Der Strassenbelag der Weizenstrasse ist aufgrund der diversen Grabenflicke in einem schlechten Zustand. Die Porphyrrandabschlüsse sind sanierungsbedürftig. Die Wasserversorgungsleitung in der Weizenstrasse muss erneuert werden. Das Büro BHAteam Ingenieure AG wurde mit der Ausarbeitung eines Bauprojekts beauftragt. Der projektierte Strassenkörper orientiert sich weitgehend an der bestehenden Weizenstrasse. Die Weizenstrasse weist eine Strassenbreite von 6.00 m auf und verfügt über ein einseitiges Quergefälle, welches je nach Linienführung den Strassenrand wechselt. Aufgrund der topografischen Lage weist die Strasse teilweise ein starkes Längsgefälle auf. Es wird eine 9 cm starke Tragschicht ACT 22 N, B 70/100 und ein 3 cm starker Deckbelag AC 8 S, N 70/100 verbaut. Da die Strassengeometrie gleich bleibt, kann die bestehende Strassenentwässerung weiter genutzt werden. Der Zustand der Schlammsammler (SS) wird während der Ausführung überprüft und wo nötig ersetzt. Rahmen und Roste werden ausgewechselt. Da es sich um eine reine Sanierungsmassnahme handelt, erfolgte keine öffentliche Planauflage. II. Elektrizitätswerk Im Zusammenhang mit der Strassensanierung wird das Elektrizitätswerk die Stromversorgung in diesem Perimeter erneuern. Das alte Stammkabel und die Hausanschlüsse werden ersetzt. Im neuen Rohrblock ist ein Rohr für die Mittelspannung vorgesehen. Eine neue Kabelverteilkabine muss erstellt werden. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst.

7 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen ca. 305'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten Ingenieurarbeiten Kostenanteil Strassenbau Materialkosten Arbeitskosten (mehrheitlich durch Werk ausgeführt) 87'000 Franken 9'000 Franken 28'000 Franken 136'000 Franken Franken Total mutmassliche Kosten Franken III. Wasserwerk Mit der Strassensanierung wird das Wasserwerk die bestehende duktile Guss-Wasserleitung ersetzen. Die schaden- und korrosionsanfällige Leitung aus dem Jahre 1981 musste in den letzten Jahren mehrmals notfallmässig repariert werden. Im Bereich Haldenstrasse wird im Zusammenhang mit dem Neubau der Leitung Weizenstrasse der bestehende Knoten entflechtet. Die neue Wasserleitung wird mit Kunststoffrohren HDPE erstellt. Die bestehenden Hydranten werden auch ersetzt. Die noch aus Guss oder Stahl bestehenden Hausanschlüsse werden erneuert. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen 200'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten Ingenieurarbeiten Kostenanteil Strassenbau Materialkosten Arbeitskosten (mehrheitlich durch Werk ausgeführt) 72'000 Franken 9'000 Franken 16'000 Franken 76'000 Franken Franken Total mutmassliche Kosten Franken Der Stadtrat beschliesst: Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Weizenstrasse, Abschnitt Bannhaldenstrasse bis Haldenstrasse, wird genehmigt. 2. Der Firma F. Trachsel AG, Frauenfeld, werden die Bauarbeiten übertragen. 3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 26. Februar 2016 übertragen.

8 4. Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben. 5. Die Aufwendungen für die genannten Strassenbauarbeiten werden folgendem Konto belastet: Das Amt für Tiefbau und Verkehr wird beauftragt, die Arbeitsvergaben der zur Ausführung bestimmten Firma zu bestätigen und den übrigen Submittenten abzuschreiben. 7. Das Ingenieurbüro BHAteam Ingenieure AG wird beauftragt, die Werkverträge inklusive der notwendigen Termine vorzubereiten. Über den genannten Strassen- und Werkleitungsbau ist ein Detailbauprogramm als Bestandteil des Werkvertrags auszuarbeiten. Elektrizitätswerk 8. Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von 305'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 9. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung zu belasten: 1901 Mittelspannungsleitungsnetz 40'000 Franken 1904 Niederspannungsleitungsnetz Franken 1205 Öffentliche Beleuchtung Franken Total Franken Wasserwerk 10. Das Wasserwerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von 200'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 11. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind dem Konto der Investitionsrechnung, Nr Wasserleitungsnetz, zu belasten. Amt für Tiefbau und Verkehr sowie Werkbetriebe; Sanierung Wiesrain: Projektgenehmigung, Arbeitsvergabe und Kreditfreigabe I. Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Projektbeschrieb Die Strasse Wiesrain befindet sich in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Abschlüsse werden ersetzt und der Belag erneuert. Die Kanalisationsleitung wird mittels Innenrohrsanierung instand gestellt. Die privaten Schmutzwasserleitungen werden bei Bedarf zu Lasten der Eigentümer saniert. Die Werkbetriebe erneuern die Wasserleitung sowie die elektrischen Versorgungsleitungen.

9 Da es sich um eine reine Sanierungsmassnahme handelt, erfolgte keine öffentliche Planauflage. II. Elektrizitätswerk Mit der Sanierung der Strasse wird das Elektrizitätswerk die bestehende Stromversorgung sanieren und erweitern. Mit der Sanierung der Neuhauserstrasse wurden schon Vorarbeiten für die Erweiterung geleistet. Von einer neuen Verteilkabine aus werden alle Hausanschlüsse ersetzt. Die öffentliche Beleuchtung wird dem heutigen Standard angepasst. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen 132'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten Ingenieurarbeiten Kostenanteil Strassenbau Materialkosten Arbeitskosten (mehrheitlich durch Werk ausgeführt) 28'000 Franken 3'000 Franken 16'000 Franken 73'000 Franken Franken Total mutmassliche Kosten 132'000 Franken 3. Belastung Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in der laufenden Rechnung des Elektrizitätswerks Unterhalt mit Franken und in der öffentlichen Beleuchtung mit Franken enthalten. Die Kosten werden folgenden Konti belastet: Konto 1204 Niederspannungsleitungsnetz Konto 1205 Öffentliche Beleuchtung 98'000 Franken 34'000 Franken III. Gaswerk Im Zusammenhang mit der Strassensanierung und dem Ersatz der Wasserleitung wird die bestehende duktile Gussleitung durch eine Kunststoffleitung ersetzt. Falls nötig werden Hausanschlüsse auch erneuert.

10 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen 35'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten 15'000 Franken Ingenieurarbeiten 500 Franken Kostenanteil Strassenbau 8'000 Franken Materialkosten 7'000 Franken Arbeitskosten (mehrheitlich durch Werke ausgeführt) Franken Total mutmassliche Kosten 35'000 Franken 3. Belastung Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in der laufenden Rechnung des Gaswerks 2017 mit 35'000 Franken enthalten. Die Kosten werden dem Konto 2201 Versorgungsleitungen belastet. IV. Wasserwerk Mit der Sanierung Neuhauserstrasse wurde ein Teil der alten duktilen Gussleitung erneuert. Ab der neuen Kunststoffleitung HDPE wird die alte, defektanfällige Leitung bis zum Wendeplatz ersetzt. Im gleichen Graben wird teilweise die Gasleitung verlegt. Hausanschlussleitungen aus Stahl und Guss werden in diesem Zusammenhang auch erneuert. 2. Mutmassliche Kosten Die mutmasslichen Kosten betragen 63'000 Franken. Sie setzen sich zusammen aus: Grabarbeiten Ingenieurarbeiten Kostenanteil Strassenbau Materialkosten Arbeitskosten (mehrheitlich durch Werk ausgeführt) 18'000 Franken 2'000 Franken 12'000 Franken 20'000 Franken Franken Total mutmassliche Kosten 63'000 Franken 3. Belastung Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind in der laufenden Rechnung des Wasserwerks 2017 mit 63'000 Franken enthalten. Die Kosten werden dem Konto 3201 Versorgungsleitungen belastet.

11 Der Stadtrat beschliesst: Amt für Tiefbau und Verkehr 1. Das unter Punkt I. 1. beschriebene Projekt Sanierung Wiesrain wird genehmigt. 2. Der Firma F. Trachsel AG, Frauenfeld, werden die Bauarbeiten übertragen. 3. Die örtliche Bauleitung wird dem Ingenieurbüro Kuster und Hager AG, Frauenfeld, gemäss Offerte vom 24. März 2016 übertragen. 4. Für die Strassenbauarbeiten wird der erforderliche Kredit freigegeben. 5. Die Aufwendungen für die genannten Arbeiten werden dem Konto belastet. 6. Das Amt für Tiefbau und Verkehr wird beauftragt, die Arbeitsvergaben der zur Ausführung bestimmten Firma zu bestätigen und den übrigen Submittenten abzuschreiben. 7. Das Ingenieurbüro Kuster und Hager AG wird beauftragt, die Werkverträge inklusive der notwendigen Termine vorzubereiten. Über den genannten Strassen- und Werkleitungsbau ist ein Detailbauprogramm als Bestandteil des Werkvertrags auszuarbeiten. Elektrizitätswerk 8. Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von 132'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 9. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind folgenden Konti der Investitionsrechnung zu belasten: 1204 Niederspannungsleitungsnetz 98'000 Franken 1205 Öffentliche Beleuchtung 34'000 Franken Gaswerk 10. Das Gaswerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von 35'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 11. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind dem Konto der laufenden Rechnung, Nr Versorgungsleitungen zu belasten.

12 Wasserwerk 12. Das Wasserwerk wird ermächtigt, die vorerwähnten Arbeiten im Betrag von 63'000 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen. 13. Der erforderliche Kredit, inklusive Grabarbeiten (Vergabe gemäss Punkt 2), wird freigegeben. Die Kosten sind dem Konto der laufenden Rechnung, Nr Versorgungsleitungen, zu belasten. ***

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