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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Importverbot gentechnisch veränderter Lebensmittel und Versorgungssicherheit mit Eiweißfuttermitteln Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche neuen Erkenntnisse sie seit der Stellungnahme zum Antrag Auswertung der Ausschussreise nach Brasilien Lebensmittel ohne Gentechnik erzeugen und vermarkten (Drucksache 15/5010) hinsichtlich der Marktsituation GVO-freier Eiweißfuttermittel gewonnen und welche über die in der Stellung - nahme genannten hinausgehenden Maßnahmen sie für die Versorgungssicherheit mit GVO-freien Eiweißfuttermitteln ergriffen hat; 2. inwiefern ihr bekannt ist, welche Fortschritte die Förderung und Ausweitung des Anbaus von GVO-freien Eiweißfuttermitteln in Baden-Württemberg, Deutschland und der EU sowie ihren Nachbarländern macht (u. a. beim Donausojaprojekt); 3. inwiefern ihr bekannt ist, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag zum Import von gentechnisch veränderten Rohstoffen analog zur Regelung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vorgelegt hat ( Opt out - Regelung); 4. wie sie den in Ziffer 3 genannten Vorschlag, insbesondere vor dem Hintergrund der darin angedachten Möglichkeit eines Importverbots für gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel durch einzelne Mitgliedstaaten, bewertet; 5. welche Auswirkungen ein Importverbot seitens Deutschlands für gentechnisch veränderte Rohstoffe entsprechend Ziffer 3 auf die Landwirtschaft in Baden- Württemberg hätte; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 6. ob sie die in Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit zum Importverbot gentechnisch veränderter Rohstoffe für binnenmarktkompatibel hält und inwiefern sie ein europaweites Importverbot für GVO-Rohstoffe vor dem Hintergrund grundsätz - licher wie auch Binnenmarkt-Erwägungen vorziehen würde; 7. welche sonstigen Hinderungsgründe sie für ein solches Importverbot sieht; 8. welche Schritte sie im Meinungsbildungsprozess der Europäischen Gesetzgebung zu unternehmen gedenkt Gurr-Hirsch, Locherer, Brunnemer, Burger, Dr. Rapp, Reuther, Rombach, Rüeck, Traub CDU Begründung Die Europäische Kommission veröffentlichte jüngst einen Vorschlag zum Import von gentechnisch veränderten Rohstoffen. Bei diesem Vorschlag orientierte sich die Kommission an den Regelungen zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO), bei dem einzelne Mitgliedstaaten den Anbau auf ihrem Gebiet verbieten können. Jedoch sollten bei derartigen Überlegungen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Anbau und Import von GVO zur Kenntnis genommen werden. Einzelstaatliche Importverbote würden zu massiven Wettbewerbsverzerrungen führen und wären weder binnenmarkt- noch WHO-konform. Die Mitgliedstaaten müssten eventuell sogar wieder Grenzkontrollen einführen, um das Importverbot durchzusetzen. Dabei existieren bereits seit 15 Jahren strenge gesetzliche Regelungen zum Import von GVO-Lebens- und Futtermitteln, die sich bislang bewährt haben. Ein solcher Vorschlag ist aus Sicht der Antragsteller daher nicht zielführend, da im Europäischen Binnenmarkt letztlich nur ein umfassendes Importverbot von GVO-Rohstoffen umsetzbar wäre. Hierbei bleibt jedoch zu bedenken, dass die EU und auch Deutschland vom Import von Eiweißfuttermitteln abhängig ist, da der europäische Selbstversorgungsgrad unzureichend ist. Maßnahmen zur Ausweitung der Verfügbarkeit von GVO-freien Eiweißfuttermitteln sollten Vorrang vor möglichen Importverboten haben. In Deutschland stammen nur ca. 13 bis 20 Prozent des Sojaschrotverbrauchs aus GVO-freier Produktion. Die Antragsteller wollen vor diesem Hintergrund die Haltung der Landesregierung zum Vorschlag der Kommission, ggf. von der Landesregierung geplante Maßnahmen, um auf den Meinungsbildungsprozess der europäischen Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, und den Fortschritt von Projekten zur Verminderung der Eiweißfuttermittelimportabhängigkeit der baden-württembergischen Landwirtschaft bzw. zur Ausweitung der Verfügbarkeit importierter GVO-freier Eiweißfuttermittel in Erfahrung bringen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. August 2015 Nr. Z(210) /562 F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche neuen Erkenntnisse sie seit der Stellungnahme zum Antrag Auswertung der Ausschussreise nach Brasilien Lebensmittel ohne Gentechnik erzeugen und vermarkten (Drucksache 15/5010) hinsichtlich der Marktsituation GVO-freier Eiweißfuttermittel gewonnen und welche über die in der Stellung - nahme genannten hinausgehenden Maßnahmen sie für die Versorgungssicherheit mit GVO-freien Eiweißfuttermitteln ergriffen hat; Zu 1.: Folgende Maßnahmen hat die Landesregierung über die in der Stellungnahme Drucksache 15/5010 genannten hinausgehend für die Versorgungssicherheit mit GVO-freien Eiweißfuttermitteln ergriffen: Die Landesregierung unterstützt den GVO-freien Eiweißpflanzenanbau mit verschiedenen Maßnahmen. Die Eiweißinitiative des Landes ist von großer Bedeutung, um das Land unabhängiger von Importen gentechnisch veränderter Futtermittel zu machen. Dabei stehen nicht nur die Körnerleguminosen wie Sojabohne, Erbsen und Ackerbohnen im Vordergrund. In der Rinderhaltung tragen auch der Feldfutterbau und das Dauergrünland erheblich zur Eiweißversorgung bei und ermöglichen den Ersatz importierter Futtermittel. Die Eiweißinitiative des Landes greift das umfangreiche vorhandene Wissen zum Eiweißpflanzenanbau auf und zeigt den Praktikern Lösungsmöglichkeiten. Durch die Vernetzung der Produzentinnen und Produzenten mit dem vor- und nachgelagerten Bereich werden Wertschöpfungsketten gefördert mit dem Ziel einer GVOfreien Erzeugung vom Anbau über Ernte, Aufbereitung und Verfütterung und der Vermarktung regional erzeugter Produkte ohne Gentechnik. Darüber hinaus ist Baden-Württemberg seit zwei Jahren an dem bundesweiten Soja-Netzwerk beteiligt, das Teil der Eiweißpflanzenstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist. Die Landesregierung hat weitere Schritte veranlasst, um die gentechnikfreie Landwirtschaft in Baden-Württemberg voranzubringen. Ein umfangreiches Saatgut-Monitoring bei Mais, Sojabohnen und Raps gewährleistet die Gentechnikfreiheit des Saatguts vor der Aussaat. In den landwirtschaftlichen Landesanstalten mit Tierhaltung werden ausschließlich gentechnikfreie Futtermittel eingesetzt. Baden-Württemberg ist seit 2012 Mitglied im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen Europas, dem über 60 Regionen in verschiedenen Ländern Europas angehören. Landeseigene Flächen werden zudem nur mit der Verpflichtung verpachtet, keine gentechnisch veränderten Organismen anzubauen. Marktsituation GVO-freier Eiweißfuttermittel: Bezüglich der Marktsituation ist anzumerken, dass der Preisabstand von GVOfreiem Sojaschrot zu Sojaschrot in den letzten Jahren angestiegen ist und derzeit bei rund 100 pro Tonne liegt. Brasilien ist aktuell der wichtigste Lieferant der EU für GVO-freies Soja. Zur Situation bei GVO-freiem Soja aus Europa wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. 3

4 2. inwiefern ihr bekannt ist, welche Fortschritte die Förderung und Ausweitung des Anbaus von GVO-freien Eiweißfuttermitteln in Baden-Württemberg, Deutschland und der EU sowie ihren Nachbarländern macht (u. a. beim Donausojaprojekt); Zu 2.: Förderung und Ausweitung des Anbaus von GVO-freien Eiweißfuttermitteln in Baden-Württemberg: Mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik und des Greenings sind neue Anreize für den Anbau von Leguminosen geschaffen worden. Die Landesregierung hat sich erfolgreich für die Anerkennung der Leguminosenanbaufläche als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) eingesetzt. In Baden-Württemberg wurde 2015 für insgesamt ca Hektar Leguminosen die ÖVF-Förderung beantragt, dies entspricht knapp 17 % der ÖVF. Im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wird in Baden-Württemberg der Leguminosenanbau zusätzlich mit der Maßnahme Fruchtartendiversifizierung gefördert, die in der Praxis auf hohe Akzeptanz stößt. Hier sind jährlich mindestens fünf verschiedene Kulturen auf der Ackerfläche notwendig und der Anteil der Leguminosen beträgt mindestens 10 %. Der Anbau von GVO-freien Eiweißfuttermitteln hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. In Baden-Württemberg hat sich nach den jüngsten Zahlen der Sojabohnenanbau 2015 gegenüber dem Jahr 2014 mehr als verdoppelt (2015: Hektar, 2014: Hektar.). Der Anbau von Erbsen ist von Hektar im Jahr 2014 auf Hektar im Jahr 2015 gestiegen. Insgesamt werden in Baden-Württemberg im Jahr 2015 nach einer ersten Auswertung der gemeinsamen Anträge rund ha (einschließlich der o. g. ÖVF) mit Leguminosen oder mit Legu - minosenanteilen bewirtschaftet. Zur Förderung des Eiweißpflanzenanbaus wird auf die Eiweißinitiative des Landes in der Antwort zur Frage 1 verwiesen. Förderung und Ausweitung des Anbaus von GVO-freien Eiweißfuttermitteln in Deutschland: Zum deutschlandweiten Eiweißpflanzenanbau im Jahr 2015 liegen der Landesregierung aktuell noch keine Zahlen vor. Der bundesweite Anbauumfang von Soja erreichte aufgrund der vielfältigen Anstrengungen zur Anbauausdehnung bereits im Jahr 2014 über Hektar, davon ca Hektar in Bayern und knapp Hektar in Baden-Württemberg werden allein in Bayern und Baden- Württemberg Hektar angebaut, sodass in Deutschland in diesem Jahr mit mehr als Hektar zu rechnen ist. Auch beim Zwischenfruchtanbau auf ÖVF können Leguminosen als Mischungspartner ausgesät werden. Förderung und Ausweitung des Anbaus von GVO-freien Eiweißfuttermitteln in der EU sowie ihren Nachbarländern (u. a. beim Donausojaprojekt): 16 EU-Mitgliedstaaten gewähren eine gekoppelte Prämie bei den Direktzahlungen für den Anbau von Eiweißpflanzen auf insgesamt circa 4,3 Mio. Hektar (Beispiele siehe unten). Die Möglichkeit der gekoppelten Direktzahlungen wird in Deutschland nicht genutzt. Im europäischen Raum hat der Anbauumfang von GVO-freien Sojabohnen in den letzten Jahren ebenfalls deutlich zugenommen. Die Anbauentwicklung in der EU- 28 und in ihren Nachbarländern im Donauraum ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: 4

5 Tabelle: Entwicklung der Anbauflächen GVO-freier Sojabohnen im europäischen Raum (für 2015 Schätzungen verschiedener Institutionen, Angaben in Hektar) EU EU Donau-Soja, EU-Anteil Italien Rumänien Ungarn Österreich Kroatien andere Donau-Soja, nicht EU-Anteil Serbien Moldawien Ukraine Donau-Soja gesamt gesamt Nach den Schätzungen der EU-Kommission und auch des Vereins Donau Soja für 2015 ist eine deutliche Zunahme der Anbauflächen für GVO-freie Sojabohnen zu erwarten. 3. inwiefern ihr bekannt ist, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag zum Import von gentechnisch veränderten Rohstoffen analog zur Regelung des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) vorgelegt hat ( Opt out -Regelung); Zu 3.: Der Vorschlag ist der Landesregierung bekannt. Am 22. April 2015 hat die EU-Kommission den Vorschlag einer Verordnung veröffentlicht, um in die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 nach der Einführung einer Opt-out-Regelung für den Anbau von GV-Pflanzen auch eine Opt-out-Regelung bezüglich der Verwendung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln einzuführen. Auf Grundlage dieses Vorschlags will die EU- Kommission den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, die Verwendung von, nicht jedoch den Handel mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Ein Importverbot gentechnisch veränderter Lebensmittel ist im Vorschlag der EU-Kommission nicht vorgesehen. 1 Quelle: EU-Kommission, Donau Soja Verein 5

6 4. wie sie den in Ziffer 3 genannten Vorschlag, insbesondere vor dem Hintergrund der darin angedachten Möglichkeit eines Importverbots für gentechnisch veränderte Futter- und Lebensmittel durch einzelne Mitgliedstaaten, bewertet; Zu 4.: Ein Importverbot gentechnisch veränderter Lebensmittel ist im Vorschlag der EU-Kommission nicht vorgesehen. Die Landesregierung hat in der Sitzung des Bundesrates vom 10. Juli 2015 (Drucksache 183/15) unter Ziffer 1. folgendem Beschluss zugestimmt: Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten bei der Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet stärken zu wollen. Allerdings lehnt er den Verordnungsvorschlag der Kommission ab, da er den von der Kommission verfolgten Regelungsansatz nicht für geeignet hält, um die Verwendung von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln national rechtssicher untersagen zu können. Unter anderem fehlt eine Folgenabschätzung und es wird anders als zum Beispiel in der Richtlinie (EU) 2015/412 zur Opt-out-Regelung beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen keine beispielhafte Liste für Gründe angeführt, die ein nationales Verbot in den einzelnen Mitgliedstaaten rechtssicher begründen könnten. Weiterhin sind die Konsequenzen einer möglichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Binnenmarkt und die WTO-Regelungen nicht abschätzbar. 5. welche Auswirkungen ein Importverbot seitens Deutschlands für gentechnisch veränderte Rohstoffe entsprechend Ziffer 3 auf die Landwirtschaft in Baden- Württemberg hätte; Zu 5.: Ein Importverbot ist in der unter 3. genannten EU-Regelung nicht vorgesehen. 6. ob sie die in Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit zum Importverbot gentechnisch veränderter Rohstoffe für binnenmarktkompatibel hält und inwiefern sie ein europaweites Importverbot für GVO-Rohstoffe vor dem Hintergrund grundsätz - licher wie auch Binnenmarkt-Erwägungen vorziehen würde; 7. welche sonstigen Hinderungsgründe sie für ein solches Importverbot sieht; Zu 6. und zu 7.: Im Vorschlag der EU-Kommission wird in der Begründung unter Ziffer 4. RECHTLICHE ASPEKTE, 4.1. Zusammenfassung des Vorschlags ausgeführt: Die den Mitgliedstaaten im Rahmen dieses Vorschlags zugestandenen zusätz - lichen Befugnisse werden nur die Möglichkeit betreffen, im Einklang mit dem Vertrag Maßnahmen zu treffen, um die Verwendung von GVO und GV-Lebensund -Futtermitteln auf ihrem Gebiet nach Zulassung der betreffenden Erzeugnisse zu beschränken oder zu untersagen. Der Vorschlag berührt weder die verfahrenstechnischen noch die wesentlichen Bedingungen für die Zulassung von GVO und GV-Lebens- und -Futtermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, die für das gesamte Gebiet der Union gültig bleiben. Die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen müssen mit dem Binnenmarkt und insbesondere mit Artikel 34 AEUV vereinbar sein, der Maßnahmen verbietet, die die gleiche Wirkung haben wie mengenmäßige Beschränkungen des freien Warenverkehrs. Deswegen müssen die Mitgliedstaaten, die von diesem Vorschlag Gebrauch machen, ihre Maßnahmen mit Gründen gemäß Artikel 36 AEUV und zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gemäß der Recht - sprechung des Gerichtshofs rechtfertigen. Außerdem müssen die geplanten Maßnahmen begründet werden und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht-inländischer Erzeugnisse in Einklang stehen. Schließlich müssen die betreffenden Maßnahmen auch mit den internationalen Verpflichtungen der Union kompatibel sein. 6

7 In den Erwägungsgründen wird unter 8) ausgeführt: Die gemäß dieser Verordnung erlassenen Beschränkungen oder Verbote sollten sich auf die Verwendung und nicht auf den freien Verkehr und Importe genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel beziehen. Damit ist der Rahmen, den der Vorschlag mit Blick auf den Binnenmarkt eröffnet, beschrieben. Ein Importverbot gentechnisch veränderter Rohstoffe ist im Vorschlag der EU-Kommission nicht vorgesehen. Sonstige Hintergründe für ein solches Importverbot sind der Landesregierung nicht bekannt. 8. welche Schritte sie im Meinungsbildungsprozess der Europäischen Gesetzgebung zu unternehmen gedenkt. Zu 8.: Ergänzend zum Beschluss Bundesrates vom 10. Juli 2015 (Drucksache 183/15, siehe Frage 4.) hat die Landesregierung in der Sitzung des Bundesrates unter Ziffer 2. des Antrags folgendem Beschluss zugestimmt: Aus der Sicht des Bundesrates bedarf der Umgang mit genetisch veränderten Organismen in der EU im Hinblick auf die fehlende Akzeptanz in den Mitgliedstaaten einer grundlegenden Änderung des Zulassungsverfahrens. Der Bundesrat weist darauf hin, dass schon seit vielen Jahren grundsätzliche Kritik am Zulassungsverfahren auf EU-Ebene für gentechnisch veränderte Pflanzen sowie Lebens- und Futtermittel geäußert wird. Unter anderem forderten bereits der EU- Umweltministerrat am 4. Dezember 2008 und auch das Europäische Parlament am 5. Juli 2011 im Rahmen der Diskussion um den Entwurf der Richtlinie 2015/412/EU eine Verbesserung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren. Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, sich auf EU- Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in dem Sinne einzusetzen, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen kann. Weiterhin bittet er darum, hierbei auch seine Entschließung vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 58/14 (Beschluss)) für eine verbesserte Prüfung der Umweltbelange beim Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Lebens- und Futtermitteln zu berücksichtigen. Auch der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EU-Parlaments sowie der Agrarrat lehnen den Vorschlag der EU-Kommission ab. Die Landesregierung wird ihre Position zum Vorschlag der EU-Kommission, wie sie sich im Beschluss des Bundesrates insgesamt widerspiegelt, weiterhin vertreten und sich entsprechend in den Meinungsbildungsprozess der europäischen Gesetzgebung einbringen. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 7

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