Die Verordnung von BtM-rezeptpflichtigen Opioiden nach der neuen Arzneimittelvereinbarung in Sachsen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Verordnung von BtM-rezeptpflichtigen Opioiden nach der neuen Arzneimittelvereinbarung in Sachsen"

Transkript

1 Die Verordnung von BtM-rezeptpflichtigen Opioiden nach der neuen Arzneimittelvereinbarung in Sachsen von Rechtsanwältin Claudia Reich, Boemke und Partner Rechtsanwälte mbb, Leipzig Nachdem in den Januar- und Februar-Beiträgen die Grundzüge der neuen Zielwertprüfung sowie die Systematik der Zielerreichung erläutert wurden, soll Gegenstand dieses Beitrags die Handhabung von BtM-Rezept-pflichtigen Opioiden im Rahmen der Arzneimittelvereinbarungen 2018 in Sachsen sein. Im Zusammenhang mit den Wirtschaftlichkeitszielen in diesem Bereich wird auch die Besonderheit der Verordnung von Fixkombinationen erläutert. Fachgruppe: Anästhesisten Die Arzneimittelvereinbarung 2018 enthält für die Fachgruppe der Anästhesisten Zielvorgaben hinsichtlich BtM-rezeptpflichtiger Opioide nach Stufe III des WHO-Schemas. Sie können allerdings auch für andere Fachgruppen relevant werden (siehe Hinweise für die Praxis am Ende des Beitrags). Die Anästhesisten gehören zu den Fachgruppen mit weiterhin bestehenden Richtgrößen. Diese sind im Jahr 2018 in folgender Höhe festgelegt worden: 0-15 Jahre: 16,56 Euro Jahre: 62,05 Euro Jahre: 151,53 Euro Ab 65 Jahre: 114,14 Euro Die neben diesen Richtgrößen benannten Wirtschaftlichkeitsziele wirken bei Einhaltung im Rahmen der Richtgrößenprüfung richtgrößenentlastend. D.h. die Verordnungen aus den eingehaltenen Wirtschaftlichkeitszielen im Bereich der Opioide werden in der Richtgrößenprüfung von den Verordnungskosten des Arztes abgezogen ( 4 Abs. 2 Satz 3 Anlage 1a Teil B zur Prüfungsvereinbarung). Wirtschaftlichkeitsziele im Rahmen der Richtgrößenprüfung Für die Fachgruppe der Anästhesiologie (PG 010) wurden folgende Arzneimittelziele 2018 festgelegt:

2 Gruppe Ziele Quote Zielsubstanzen vorrangig Ziel Nr. 010/s Anteil orale Darreichungsformen mind. 58,7 Prozent Morphin Orale und transdermale (ohne Fentanyl, Opioide der Stufe + Naloxon, III nach WHO- Tapentadol) Schema als BEU, BTA, FTA, HKP, KAP, LOE, LSE, LUT, REK, RET, RGR, SMT, SUT, TAB, TRA, TRO Ziel Nr. 010/t Anteil Morphin, mind. 64,9 Prozent Morphin Orale Opioide der, Stufe III nach, WHO und Buprenor- phin an oralen Darreichungsformen Eingeschränkt verordnen Morphin + Naloxon Fentanyl Tapentadol als PFL, PFT Fentanyl + Naloxon Tapentadol Die Abkürzungen stehen dabei für folgende Darreichungsformen: BEU = Beutel, BTA = Brausetabletten, FTA = Filmtabletten, HKP = Hartkapseln, KAP = Kapseln, LOE = Lösung, LSE = Lösung zum Einnehmen, LUT = Lutschtabletten, REK = Retard-Kapseln, RET = Retard-Tabletten, RGR = Retard-Granulat, SMT = Schmelztabletten, SUT = Sublingualtabletten, TAB = Tabletten, TRA = Trinkampullen, TRO = Tropfen. PFL = Pflaster, PFT = Pflaster, transdermal. Orale vs. und transdermale Opioide günstig vs. teuer Zur Zielerreichung im Ziel Nr. 010/s müssen mindestens 58,7 Prozent der Verordnungen im Bereich oraler und transdermaler Opioide der Stufe III nach WHO in Form oraler Darreichungsformen (ohne Fentanyl, + Naloxon, Tapentadol) erfolgen. Die Verordnung in transdermalen Darreichungsformen soll hingegen nachrangig sein. Das Ziel Nr. 010/t knüpft an das vorgenannte Ziel an, fokussiert allerdings auf Opioide der Stufe III nach WHO-Schema in oraler Darreichungsform. Zur Erreichung des Ziels muss der Anteil der Verordnungen von Morphin,,, und mindestens 64,9 Prozent aller Verordnungen in oraler Darreichungsform

3 ausmachen. Demgegenüber nachrangig zu verordnen sind Fentanyl, die Fixkombination aus + Naloxon sowie Tapentadol. Zur Begründung dieser Ziele verweist die KV Sachsen in einer am veröffentlichten Broschüre zu den Arzneimittel-Zielen 2018 (ogy.de/16pz) auf S. 61 bis 64 darauf, dass die medikamentöse Versorgung von Schmerzpatienten mit Opioiden der WHO- Stufe III durch die derzeit am Markt verfügbaren oralen Fertigarzneimittel hinreichend abgesichert sei. Entsprechend der allgemein gültigen Empfehlungen (WHO, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft) sollten vorzugsweise orale Darreichungsformen angewendet werden. Retardiertes orales Morphin soll das Opioid der ersten Wahl sein. Erst bei unzureichender analgetischer Wirkung oder intolerablen Nebenwirkungen sollte ein Wechsel auf ein anderes Präparat der Wirkstoffgruppe erwogen werden. und in retardierter Form können dann eine Alternative sein. Die KV Sachsen reagiert hier auf eine im Arzneiverordnungs-Report 2017 dargestellte Entwicklung, wonach der Verordnungsanteil von Morphin an stark wirkenden Opioidanalgetika im Jahr 2016 weiterhin rückläufig gewesen ist und nur noch 9,5 Prozent betrug. Demgegenüber ist Fentanyl unter den stark wirkenden Opioiden mit Abstand die meist verordnete Substanz. Die KV Sachsen verweist in ihren Wirtschaftlichkeitszielen ausdrücklich darauf, dass die Schmerztherapie mit transdermalen Arzneiformen, d. h. insbesondere in Form von Pflastern, nur bei Patienten angezeigt ist, die orale Schmerzmittel nicht einnehmen können, (z.b. bei Schluckbeschwerden, bei therapieresistentem Erbrechen, bei einem Passagehindernis im Gastrointestinaltrakt). Laut KBV Wirkstoff aktuell Ausgabe 09/2007 sind Fentanyl-Pflaster auch eine Alternative zur subkutanen Infusion oder zu den sondengängigen Applikationsformen für und. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Fentanyl-Pflaster auch als Nichtzielsubstanzen weiterhin verordnet werden können. Die KV Sachsen verweist in den KVS-Mitteilungen Heft 2/2018 explizit darauf, dass die Ärzte den ihnen vorgegebenen Korridor für Nichtzielsubstanzen auch nutzen sollten. Da sich die Zielwerte grundsätzlich am Durchschnitt der Prüfgruppe ausrichten, würde dieser Korridor sonst bei einem ungerechtfertigt zu niedrigen Einsatz immer enger werden. Die Folge wären nur noch schwer einhaltbare Zielwerte und eine gegebenenfalls zu attestierende Fehlversorgung von Patienten. Berücksichtigt man, dass der Unterschied zwischen den DDD-Nettokosten von Morphin HEXAL in Höhe von 2,84 Euro und den DDD-Nettokosten von Fentanyl-HEXAL Pflastern in Höhe von 4,10 Euro (Angaben laut Arzneiverordnungs-Report 2017) verhältnismäßig gering ist, verbleibt für den Arzt nach der Berechnungssystematik zur Ermittlung des Zielerfüllungsgrades (siehe Februar-Beitrag) ein entsprechender Verordnungsspielraum für Fentanyl-HEXAL Pflaster.

4 Bezüglich der Therapie der Durchbruchschmerzen von analgetisch behandelten Tumorpatienten verweist der Arzneiverordnungs-Report 2017 darauf, dass hier Fentanyl auch in schnell, stark und kurz wirkenden Arzneiformen wie Nasensprays und Sublingualoder Bukkaltabletten zur Verfügung steht. Für diese spezielle Indikation gebe es mehrere Vergleichsstudien, die eine Überlegenheit von Fentanyl gegenüber nichtretardiertem Morphin beschreiben (Übersicht bei Bornemann-Cimenti et al. 2013). Die KV Sachsen knüpft daran an und verweist darauf, dass die schnellfreisetzen Darreichungsformen eine Option sein können. Allerdings sei zu beachten, dass die oralen Fentanylpräparate zur Akutbehandlung mit Tagesdosiskosten von mehr als 20,00 Euro im Vergleich zu den anderen Wirkstoffen in schnellfreisetzenden oralen Darreichungsformen besonders kostenintensiv sind. Dies sei bei der Therapieentscheidung zu berücksichtigen Bezüglich der Fixkombination /Naloxon (z.b. im Präparat Targin enthalten) verweist die KV Sachsen darauf, dass diese die spastische Obstipation vermindern soll. Die vermeintliche Besserung der Darmfunktion durch die Fixkombination sei jedoch marginal, da die meisten Patienten (45-70 %) weiterhin Laxantien benötigen (Placebo: 81 %). Da ein Zusatznutzen der Fixkombination /Naloxon im Vergleich zu bisher nicht belegt sei und vermehrte Nebenwirkungen zu beobachten seien, die teilweise auf durch Naloxon induzierte Opioid-Entzugssymptome zurückzuführen seien, sei der Einsatz der kostenintensiven Kombinationspräparate mit /Naloxon kritisch zu hinterfragen. Das bedeutet also auch hier, dass die Fixkombination /Naloxon auch als Nichtzielsubstanz weiterhin verordnet werden kann, dies allerdings mit Augenmaß geschehen sollte. Laut KBV Wirkstoff aktuell Ausgabe 6/2012 hat die Fixkombination /Naloxon insbesondere bei Patienten, die keine reguläre Laxantientherapie erhalten, einen Zusatznutzen. Bei der Verordnung sollten die medizinischen Hintergründe dokumentiert werden. Ebenfalls primär aus Kostengründen soll Tapentadol nur eingeschränkt verordnet werden. Die Therapiekosten für dieses dual als Opioid und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer wirksame Arzneimittel seien mehr als dreimal so hoch wie für Morphin (durchschnittliche Tagesdosiskosten 10,78 Euro vs. 3,18 Euro). Der Arzneiverordnungs-Report 2017 hatte darauf verwiesen, dass Tapentadol unter den meist verordneten Arzneimitteln vertreten sei und auch im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich häufiger verschrieben wurde, obwohl es eine therapeutische Reserve für eine sehr überschaubare Anzahl klinischer Situationen sei. Daran knüpft die KV Sachsen an und verweist darauf, dass Tapentadol deshalb nur bei Erwachsenen mit starken, chronischen Schmerzen eingesetzt werden sollte, die nur mit Opioidanalgetika angemessen behandelt werden können und bei denen retardiertes Morphin zu keiner ausreichenden Schmerzkontrolle führt oder nicht vertragen wird. Tapentadol kann außerdem eine Alternative bei starken gastrointestinalen Nebenwirkungen unter vergleichbarer Opioidtherapie sein. Dabei sind jedoch zusätzlich

5 Wechselwirkungen mit Serotonin-Wiederaufnahmehemmern und Monoaminoxidasehemmern zu berücksichtigen. Bei Nichttumorschmerzen sollen schließlich bevorzugt Medikamente mit verzögerter Freisetzung eingesetzt werden. Die Bedarfsmedikation mit nichtretardierten Opioiden sei nicht empfehlenswert, da diese ein höheres Risiko für Stürze bzw. eine Suchtentwicklung haben. Grundsätzlich sollten Opioide bei Nichttumorschmerz in Kombination mit physikalischen, physiotherapeutischen und psychotherapeutischen Maßnahmen, inklusive einer Veränderung des Lebensstils, angewandt werden. Hinweise für die Praxis Erklärte Zielstellung sowohl der Krankenkassen als auch der KVen im Bereich der BtMrezeptpflichtigen Opioide ist es, den Verordnungsanteil von Morphin, der im Jahr 2016 auf 9,5 Prozent zurückgegangen war (Vergleich 1996:60 Prozent) unter Zurückdrängung der teureren Präparate zu erhöhen. Wie bereits im Februar-Beitrag dargestellt wurde, kommt der Zielerreichung im Bereich kostenintensiverer Wirkstoffe hier ein größeres Gewicht zu. Der Arzneiverordnung-Report 2017 beziffert das Einsparvolumen im Bereich der stark wirkenden Opioidanalgetika insgesamt auf 428,2 Mio. Die Wirtschaftlichkeitsziele in diesem Bereich verpflichten primär Anästhesisten, die bei Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsziele im Rahmen der Richtgrößenprüfung durch Herausnahme dieses Verordnungsbereichs entlastet werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Beachtung dieser Wirtschaftlichkeitsziele auch außerhalb der Fachgruppe der Anästhesisten relevant werden kann. Die KV Sachsen verweist in ihren KVS-Mitteilungen Heft 2/2018 auf S. V (ogy.de/ng2z) darauf, dass im Hinblick auf Verordnungen anderer Prüfgruppen das Wirtschaftlichkeitsgebot gelte, sodass entsprechende Verordnungen auf Antrag der jeweiligen Krankenkasse durch die Prüfgremien auf Zulässigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit geprüft werden können. Insofern können auch andere Fachgruppen, für die die dargestellten Wirtschaftlichkeitsziele primär nicht gelten, die allerdings in erhöhtem Umfang Nichtzielsubstanzen verordnen, in den Fokus einer Wirtschaftlichkeitsprüfung geraten. ( Zeichen)

Rabattvertrag vs. Quote wirtschaftliche Steuerung in den AMVen

Rabattvertrag vs. Quote wirtschaftliche Steuerung in den AMVen Rabattvertrag vs. Quote wirtschaftliche Steuerung in den AMVen von Rechtsanwältin Claudia Reich, Boemke und Partner Rechtsanwälte mbb, Leipzig Die wirtschaftliche Steuerung der Arzneimittelversorgung in

Mehr

Tapentadol weiterhin keine nachhaltige therapeutische Verbesserung belegt

Tapentadol weiterhin keine nachhaltige therapeutische Verbesserung belegt AG AMV Arbeitsgruppe Arzneimittelvereinbarung Gemeinsame Information der KVWL und der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe Datum: Oktober 2014 Tapentadol weiterhin keine nachhaltige therapeutische

Mehr

Sonderrundschreiben 1/2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen

Sonderrundschreiben 1/2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Sonderrundschreiben 1/2011 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Ihre Fachinformationen Arzneimittel-, Heilmittel- und Richtgrößenvereinbarung 2011 in Kraft getreten 1

Mehr

Fachgruppenspezifische Zielquoten

Fachgruppenspezifische Zielquoten Anlage 1 zur Arzneimittel-Vereinbarung vom 7. Dezember 2016 der KV RLP mit den Verbänden der Krankenkassen für das Jahr 2017 Fachgruppenspezifische n Für die nachfolgenden Fach- / Prüfgruppen werden für

Mehr

Schmerzmessung. Standardisiertes Schmerzinterview der DGS/DGSS (www.dgss.org.dokumente( Numerische. 10 Visuelle Analogskala

Schmerzmessung. Standardisiertes Schmerzinterview der DGS/DGSS (www.dgss.org.dokumente(  Numerische. 10 Visuelle Analogskala Schmerzmessung Standardisiertes Schmerzinterview der DGS/DGSS (www.dgss.org.dokumente( www.dgss.org.dokumente) Numerische rating skala: : NRS -0 0 Visuelle Analogskala Arbeitskreis A.M.A.D.E.U.S. Grundkurs

Mehr

Fachgruppenspezifische Zielquoten

Fachgruppenspezifische Zielquoten Anlage 1 zur Arzneimittel-Vereinbarung vom 20. Dezember 2018 der KV RLP mit den Verbänden der Krankenkassen für das Jahr 201 Fachgruppenspezifische n Für die nachfolgenden Fach-/Prüfgruppen werden für

Mehr

Können wir uns Schmerzen noch leisten? Quo vadis Schmerztherapie?

Können wir uns Schmerzen noch leisten? Quo vadis Schmerztherapie? 2.4.2008 Können wir uns Schmerzen noch leisten? Quo vadis Schmerztherapie? Dr. med. Stefan Kammermayer Facharzt für Anästhesie/Algesiologe DGSS Spezielle Schmerztherapie Stellv. Vorsitzender INSTIB Praxis

Mehr

Arzneimittelvereinbarung

Arzneimittelvereinbarung Arzneimittelvereinbarung 0 KV Baden-Württemberg KV Bayern KV Berlin KV Brandenburg KV Bremen KV Hamburg KV Hessen KV Mecklenburg-Vorpommern KV Niedersachsen KV Nordrhein KV Rheinland-Pfalz KV Saarland

Mehr

Fachgruppenspezifische Zielquoten

Fachgruppenspezifische Zielquoten Anlage 1 zur Arzneimittel-Vereinbarung vom 6. Dezember 2017 der KV RLP mit den Verbänden der Krankenkassen für das Jahr 2018 Fachgruppenspezifische n Für die nachfolgenden Fach-/Prüfgruppen werden für

Mehr

Opioid-Analgetika im Altenheim rechtliche und therapeutische Aspekte. Kostenloser Auszug zur Ansicht

Opioid-Analgetika im Altenheim rechtliche und therapeutische Aspekte. Kostenloser Auszug zur Ansicht Constanze Rémi Opioid-Analgetika im Altenheim rechtliche und therapeutische Aspekte Formulierungshilfe für Vorträge im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung des Pflegepersonals nach Versorgungsvertrag Kostenloser

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM- RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Beschluss. I. In Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie werden die nachfolgenden Festbetragsgruppen wie folgt gefasst: 1. Benzoylperoxid, Gruppe 1

Beschluss. I. In Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie werden die nachfolgenden Festbetragsgruppen wie folgt gefasst: 1. Benzoylperoxid, Gruppe 1 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Redaktionelle Anpassung der Bezeichnungen der Darreichungsformen

Mehr

Qualifizierte Schmerztherapie

Qualifizierte Schmerztherapie Qualifizierte Schmerztherapie Donata Straeten und Udo Ernst Schmerzsymposium 23.10.2015 Vortragsinhalt Medikamentöse Schmerztherapie 1. Medikamentöse Schmerztherapie Für die medikamentöse Schmerztherapie

Mehr

Orientierung an den Durchschnittswerten der eigenen Fachgruppe

Orientierung an den Durchschnittswerten der eigenen Fachgruppe Berufsverband der Lungenärzte/Pneumologen Herrn Dr. Geldmacher Sehr geehrter Herr Dr. Geldmacher, anbei stellen wir Ihnen zu Ihrer Kenntnis das Informationsschreiben zum Ablösepaket Arzneimittel für das

Mehr

physikalische Maßnahmen (Kälte), um vor einer schmerzhaften Prozedur für Schmerzlinderung zu sorgen.

physikalische Maßnahmen (Kälte), um vor einer schmerzhaften Prozedur für Schmerzlinderung zu sorgen. 1 2 3 Bei dem Cut-off-Punkt von > 3/10 (analog der NRS) in Ruhe und einer Schmerzintensität von > 5/10 (NRS) unter Belastung und Bewegung muss spätestens eine Schmerzbehandlung erfolgen (ein Cut-off-Punkt

Mehr

Bloß kein Morphium. Jessica Roes Fachärztin für Anästhesie Palliativmedizin Spezielle Schmerztherapie

Bloß kein Morphium. Jessica Roes Fachärztin für Anästhesie Palliativmedizin Spezielle Schmerztherapie Bloß kein Morphium. Jessica Roes Fachärztin für Anästhesie Palliativmedizin Spezielle Schmerztherapie Morphium Opiate sind Abkömmlinge des aus der Samenkapsel der Mohnpflanze gewonnenen Opiums Ein wichtiger

Mehr

Stufenschema der Schmerztherapie für alle Schmerzen?

Stufenschema der Schmerztherapie für alle Schmerzen? Stufenschema der Schmerztherapie für alle Schmerzen? M. Zenz Ruhr-Universität Bochum 200102-003-1 200102-003-2 Prävalenz chronischer Schmerzen Breivik et al 2006 200102-003-3 Deutschland 2003 5-8 Millionen

Mehr

Richtgrößenprüfung in der Praxis

Richtgrößenprüfung in der Praxis Rechtsanwälte Kanzleien für Zivilrecht, Arztrecht und Steuerrecht Richtgrößenprüfung in der Praxis Oliver Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Steuerrecht Thema: Richtgrößenprüfung

Mehr

Patienteninformation. zum Thema Schmerzmittel. Autor: Apotheker Dr. Ernst Pallenbach

Patienteninformation. zum Thema Schmerzmittel. Autor: Apotheker Dr. Ernst Pallenbach Patienteninformation zum Thema Schmerzmittel Autor: Apotheker Dr. Ernst Pallenbach Schmerzen Schmerzen sind unangenehme Sinneswahrnehmungen und können den Alltag stark beeinträchtigen. Sie können aber

Mehr

Kinder erhalten ca. 1/8 der Erwachsenenäquivalenzdosen. Schulkinder > Kleinkinder > Säuglinge

Kinder erhalten ca. 1/8 der Erwachsenenäquivalenzdosen. Schulkinder > Kleinkinder > Säuglinge Opioidanalgetika Morphinmythos das macht abhängig ist es schon so weit? viel zu gefährlich für Kinder massive Nebenwirkungen??? (schwere NW sehr selten z.b. im Vergleich zum gastrointestinalen Blutungsrisiko

Mehr

Krebsschmerzen wirksam lindern

Krebsschmerzen wirksam lindern Krebsschmerzen wirksam lindern Ein Ratgeber des Arbeitskreises Tumorschmerz der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.v. (DGSS) Liebe Leserin, lieber Leser, die Diagnose Krebs ist für Betroffene

Mehr

Pressekonferenz Cannabis-Report

Pressekonferenz Cannabis-Report Pressekonferenz Cannabis-Report 17. Mai 2018, Berlin Prof. Dr. Gerd Glaeske, Dr. Kristin Sauer, SOCIUM, Universität Bremen, erstellt mit freundlicher Unterstützung durch die Techniker Krankenkasse (TK)

Mehr

Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2014: Tapentadol ab April auch in schnellfreisetzenden Zubereitunge

Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2014: Tapentadol ab April auch in schnellfreisetzenden Zubereitunge Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2014 Tapentadol ab April auch in schnellfreisetzenden Zubereitungen Frankfurt am Main (20. März 2014) - Die Therapie chronischer Schmerzen ist eine Herausforderung -

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Inhalt 1. Allgemeine Fragestellungen... 2 1.1. Warum wurden Kontrastmittel ausgeschrieben?...

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Schützenhöhe Dresden - nachfolgend KV Sachsen genannt - und

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Schützenhöhe Dresden - nachfolgend KV Sachsen genannt - und Vertrag über ein strukturiertes Arzneimittel-Management von Biologika und Biosimilars (Biolike) in Sachsen gemäß 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V (Rahmenvertrag) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

Mehr

Pharmakotherapie im MVZ -Haken und Ösen

Pharmakotherapie im MVZ -Haken und Ösen -Haken und Ösen Dr. med. Bernhard Schenck FA für Innere Medizin und Pharmakologie MVZ Herne Marien-Hospital Herne Klinikum der Ruhr-Universität Bochum Ausgaben der GKV im Jahr 2009 Ärztliche Behandlungen

Mehr

Verstopfung unter Ihrer Schmerztherapie können Sie behandeln mit...

Verstopfung unter Ihrer Schmerztherapie können Sie behandeln mit... Fall: Obstipation als UAW einer Schmerztherapie Oxycodon-HCl ratiopharm 20 mg RET 100 St. N3 Dos. Täglich morgens und abends je 1 Tablette einnehmen Verstopfung unter Ihrer Schmerztherapie können Sie behandeln

Mehr

2 DerWHO-Stufenplan Inhalte bei Beschlussfassung Entwicklung bis heute - 30 Jahre später Rechtsgrundsätze 12

2 DerWHO-Stufenplan Inhalte bei Beschlussfassung Entwicklung bis heute - 30 Jahre später Rechtsgrundsätze 12 IX 1 Der Schmerz 1 1.1 Epidemiologie von Schmerzen 2 1.2 Versuch einer Einteilung 2 1.2.1 Nozizeptorschmerzen 3 1.2.2 Neuropathische Schmerzen 3 1.2.3 Nicht somatisch bedingte Schmerzen 3 1.3 Komorbidität

Mehr

Medikamenten- Wechselwirkungen

Medikamenten- Wechselwirkungen Medikamenten- Wechselwirkungen Wieviel Medikamente verträgt der Mensch? (Hauptsache gesund) Wechselwirkungen-Check (Apotheken-Umschau) Gruppenveranstaltung am 25.09.2013 Medikamentöse Therapie bei PNP

Mehr

Medikamentöse Behandlung von Diabetikern in Deutschland

Medikamentöse Behandlung von Diabetikern in Deutschland 2. Nationaler Workshop Diabetes-Versorgung Medikamentöse Behandlung von Diabetikern in Deutschland Anreize und Hemmnisse für die Insulin-Versorgung IGES Institut Berlin, 01.12.2010 I G E S I n s t i t

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Alzheimer-Wirkstoff Memantine muss für alle Patienten erhalten bleiben

Alzheimer-Wirkstoff Memantine muss für alle Patienten erhalten bleiben Alzheimer-Wirkstoff Memantine muss für alle Patienten erhalten bleiben - Unverständnis über Nutzenbewertung des IQWiG - Versorgungsrealität der Patienten wird durch reine Statistik ausgeblendet - Memantine

Mehr

bei palliativen Wunden

bei palliativen Wunden bei palliativen Wunden Schmerz Geruch Sekret/Belag Blutung Risikofaktoren: Minderheiten, Ältere, Frauen, Drogen-/Medikamentenabusus, eingeschränkte kognitive Fähigkeiten, Multimedikation, Compliance Visuelle

Mehr

Tragende Gründe. Vom 15. August 2013

Tragende Gründe. Vom 15. August 2013 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veranlassung einer Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt nach 35a Abs. 6 SGB V i. V. m. 5. Kapitel 16 VerfO Vom 15.

Mehr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016 Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2016 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Mainz - nachfolgend KV RLP genannt - und der AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Die Gesundheitskasse,

Mehr

Seite 1. Pharmazeutische Bedenken. Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge

Seite 1. Pharmazeutische Bedenken. Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge Seite 1 Pharmazeutische Bedenken Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge Nina Griese, Ralf Goebel und Martin Schulz, Berlin / Für die Apothekenpraxis ist im Zusammenhang mit rabattbegünstigten Betäubungsmitteln

Mehr

Arzneimittel-Richtlinien

Arzneimittel-Richtlinien Arzneimittel-Richtlinien Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seine Sitzung am 16. Februar 2000 beschlossen, die Anlage 2 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Mehr

Folgen der Regulierung des Arzneimittelmarktes aus Sicht der KVWL

Folgen der Regulierung des Arzneimittelmarktes aus Sicht der KVWL Folgen der Regulierung des Arzneimittelmarktes aus Sicht der KVWL Geschäftsbereichsleiter Verordnungsmanagement Münster, 6. Dezember 2013 Im Dienst der Medizin. Agenda Entwicklung der Regulierungsinstrumente

Mehr

Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen

Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen Gemeinsame Fortbildungs- und Informationsveranstaltung der AkdÄ und der AMK Berlin, 11. Juli 2015 Nutzenbewertung und unabhängige Arzneimittelinformationen Dr. med. Katrin Bräutigam Geschäftsführerin der

Mehr

Polypharmazie und PRISCUS-Liste: Bewertung und Lösungsansätze aus Sicht des KV-Systems

Polypharmazie und PRISCUS-Liste: Bewertung und Lösungsansätze aus Sicht des KV-Systems Polypharmazie und PRISCUS-Liste: Bewertung und Lösungsansätze aus Sicht des KV-Systems Berlin, 18. November 2010 Dr. Carl-Heinz Müller Vorstand Kassenärztliche Bundesvereinigung Polypharmazie und PRISCUS-Liste

Mehr

Opioidhaltige Analgetika bei Tumorschmerzen

Opioidhaltige Analgetika bei Tumorschmerzen Opioidhaltige Analgetika bei Tumorschmerzen Inhaltsverzeichnis 1 Morphin (z.b. MST Mundipharma Retardtabletten) 2 Fentanyl (z.b. Durogesic SMAT Membranpflaster, Actiq Lutschtablette) 3 Hydromorphon (z.b.

Mehr

Beschluss vom: 15. Oktober 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Oktober 2015 BAnz AT B2

Beschluss vom: 15. Oktober 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Oktober 2015 BAnz AT B2 Vortioxetin Beschluss vom: 15. Oktober 2015 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Oktober 2015 BAnz AT 16.11.2015 B2 Zugelassenes Anwendungsgebiet: Vortioxetin (Brintellix ) wird angewendet

Mehr

Wirtschaftlichkeitsprüfung ab Dr. med. Wolfgang LangHeinrich, Vorstandsberater Pharmakotherapie KV Hessen

Wirtschaftlichkeitsprüfung ab Dr. med. Wolfgang LangHeinrich, Vorstandsberater Pharmakotherapie KV Hessen Wirtschaftlichkeitsprüfung ab 1.1.2017 Dr. med. Wolfgang LangHeinrich, Vorstandsberater Pharmakotherapie KV Hessen Gesetzliche Entwicklung des Prüfwesens 1997 GKV Neuordnungsgesetz Einführung von Richtgrößen

Mehr

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2016... Seite 1 von 7 ARZNEIMITTELVEREINBARUNG gemäß 84 Abs. 1 SGB V über das Ausgabenvolumen, die Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie Kriterien für Sofortmaßnahmen

Mehr

Mein persönliches Therapietagebuch

Mein persönliches Therapietagebuch Mein persönliches Therapietagebuch Mein persönliches Therapietagebuch Name: Alter: Datum Therapiebeginn: Verordnete Medikamente: Zu beachten: Nächster Arzttermin: Arztstempel Liebe Patientin, lieber Patient!

Mehr

Anwendung geeigneter Arzneiformen in der Geriatrie

Anwendung geeigneter Arzneiformen in der Geriatrie Anwendung geeigneter Arzneiformen in der Geriatrie Apothekerin Jacqueline Kusserow Leitung Heimversorgung mit Fachweiterbildung im Bereich der Geriatrischen Pharmazie cfffdfest Feste Arzneiformen Einteilung

Mehr

Pharmakotherapie in der Hausarztpraxis

Pharmakotherapie in der Hausarztpraxis Pharmakotherapie in der Hausarztpraxis Dr. Andreas Graf Luckner Tengen Lehrbereich Allgemeinmedizin-Universität Freiburg/09-05 1 Lernziele Rahmenbedingungen betr. hausärztlicher Pharmakotherapie kennen

Mehr

Pressekonferenz Cannabis-Report

Pressekonferenz Cannabis-Report Pressekonferenz Cannabis-Report 17. Mai 2018, Berlin Prof. Dr. Gerd Glaeske, Dr. Kristin Sauer, SOCIUM, Universität Bremen, erstellt mit freundlicher Unterstützung durch die Techniker Krankenkasse (TK)

Mehr

Betäubungsmittel (BtM)

Betäubungsmittel (BtM) Betäubungsmittel (BtM) Wissenswertes für Patienten 1 Inhalt Was ist ein Betäubungsmittel? Schmerzmittel Psychostimulantien & Tranquillantien Substitutionstherapeutika Illegale Rauschmittel Sonderstellung

Mehr

Therapie mit Opiaten bei chronischen nicht-tumor Schmerzen

Therapie mit Opiaten bei chronischen nicht-tumor Schmerzen Therapie mit Opiaten bei chronischen nicht-tumor Schmerzen Priv.-Doz. Dr. med. C.G. Haase Arzt für Neurologie und klinische Pharmakologie Recklinghausen, den 27.01.2007 Weißbuch-Eur. Pain Group 2005 Weißbuch-Eur.

Mehr

Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen und bereits bestehender Gruppen. Vom 6. Juli 2010

Ergänzung neuer Gruppen austauschbarer Darreichungsformen und bereits bestehender Gruppen. Vom 6. Juli 2010 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VII - Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen

Mehr

Dipl.-Jur. Ulrike Nathow

Dipl.-Jur. Ulrike Nathow Wirtschaftlichkeitsprüfung & Regress Dipl.-Jur. MCG med.concept GmbH Stendaler Straße 26 15234 Frankfurt (Oder) Regionaltreffen Mitte, Rotenburg a.d. Fulda, zur Person Hintergründe und Fakten Rechtsgrundlagen

Mehr

Ärztliche Leistungen während eines Rehabilitationsaufenthaltes

Ärztliche Leistungen während eines Rehabilitationsaufenthaltes Ärztliche Leistungen während eines Rehabilitationsaufenthaltes Seit mehreren Monaten stellen die Kassen Anträge bei der Prüfungsstelle zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Arzneimittel-Richtlinie,

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Festbetragsgruppenbildung

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Festbetragsgruppenbildung Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Festbetragsgruppenbildung Tilidin mit Zusatz Naloxon, Gruppe 1, in Stufe 1 vom 19. April 2007

Mehr

MOR-NRI neue Substanzklasse im Bereich zentral wirksamer Analgetika

MOR-NRI neue Substanzklasse im Bereich zentral wirksamer Analgetika Behandlung starker chronischer Schmerzen Neues zentral wirksames Analgetikum Palexia retard ist nun verfügbar Hamburg (8. September 2010) - Ab Oktober 2010 wird mit PALEXIA retard (Wirkstoff Tapentadol)

Mehr

Patientinnen mit Schmerzen sind in Deutschland unterversorgt!!

Patientinnen mit Schmerzen sind in Deutschland unterversorgt!! Schmerztherapie in der Gynäkologischen Onkologie P. Klare 07/2002 Patientinnen mit Schmerzen sind in Deutschland unterversorgt!! 2000 bis 4000 Suizide/Jahr wegen unerträglicher Schmerzen 3 bis 5 Millionen

Mehr

Wirtschaftlichkeitsziele Arznei- und Verbandmittel 2018

Wirtschaftlichkeitsziele Arznei- und Verbandmittel 2018 Wirtschaftlichkeitsziele Arznei- und Verbandmittel 2018 Zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, den Landesverbänden Krankenkassen sowie den Verbänden Ersatzkassen in Thüringen wurden für das Kalenjahr

Mehr

Serviceteil. I. Cascorbi et al., Medikamenten-Pocket Schmerztherapie, DOI / , Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013

Serviceteil. I. Cascorbi et al., Medikamenten-Pocket Schmerztherapie, DOI / , Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 121 Serviceteil I. Cascorbi et al., Medikamenten-Pocket Schmerztherapie, DOI 10.1007/978-3-642-393-4, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013 122 Serviceteil Stichwortverzeichnis A Notfallverschreibung

Mehr

Tragende Gründe. Vom 9. Juli Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe. Vom 9. Juli Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage... Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Serotonin-5HT3-Antagonisten,

Mehr

Rabattverträge. Hamburg, 18. September Stefanie Mevissen Leiterin Gesundheitspolitik Sandoz Pharmaceuticals GmbH

Rabattverträge. Hamburg, 18. September Stefanie Mevissen Leiterin Gesundheitspolitik Sandoz Pharmaceuticals GmbH Rabattverträge Hamburg, 18. September 2007 Stefanie Mevissen Leiterin Sandoz Pharmaceuticals GmbH Rabattverträge: Zahlen & Fakten 7546 Rabattverträge (ifap, Stand 15. September 2007) 200 Krankenkassen

Mehr

FAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten.

FAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten. FAQ Laxantien Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten. 1. Wann dürfen nicht verschreibungspflichtige Abführmittel auf einem Kassenrezept abgegeben werden? Hier ist zu unterscheiden,

Mehr

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG

ARZNEIMITTELVEREINBARUNG Arzneimittelvereinbarung für das Jahr 2015... Seite 1 von 6 ARZNEIMITTELVEREINBARUNG gemäß 84 Abs. 1 SGB V über das Ausgabenvolumen, die Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie Kriterien für Sofortmaßnahmen

Mehr

Umfrage bei Schweizer Rückenschmerzpatienten 2009/2010

Umfrage bei Schweizer Rückenschmerzpatienten 2009/2010 Umfrage bei Schweizer Rückenschmerzpatienten 2009/2010 Umfrage bei Schweizer Rückenschmerzpatienten 2009/2010 Zielsetzung Patienten-Umfrage Mit der Umfrage ist das Therapieverhalten chronischer Rückenschmerzpatienten

Mehr

Tapentadol bei Kindern -erste klinische Erfahrungen

Tapentadol bei Kindern -erste klinische Erfahrungen Tapentadol bei Kindern -erste klinische Erfahrungen Sven Gottschling Zentrum für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie Universitätsklinikum des Saarlandes, Homburg Mögliche Interessenskonflikte? Acussana

Mehr

Neuerungen Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2011

Neuerungen Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2011 S. Grüner Neuerungen Arznei- und Heilmittelvereinbarung 2011 Orthopädische Praxen Dr. S. Grüner Kalker Hauptstr. 217-51103 Köln Dürener Str. 260 50935 Köln www.dr-gruener.de Richtgröße: 6.19 (M, F), 16.90

Mehr

Therapie von Tumorschmerzen

Therapie von Tumorschmerzen Therapie von Tumorschmerzen Onkologische Schwerpunktpraxis Tegel Dr. med. Gernot Reich Krebserkrankungen im Jahre 2000 Häufigkeit von Tumorschmerzen 35-45% der Patienten haben bereits im Anfangsstadium

Mehr

Studieneintrag ins VfA Veröffentlichung von Ergebnissen aus abgeschlossenen NIS

Studieneintrag ins VfA Veröffentlichung von Ergebnissen aus abgeschlossenen NIS Studieneintrag ins VfA Veröffentlichung von Ergebnissen aus abgeschlossenen NIS Felder Studientitel Ziel/Fragestellung Marke/Handelsname Kommentare PIKOSO-Studie Populationsvergleich in der Rückenschmerztherapie

Mehr

Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015

Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015 Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015 Wirtschaftliches Verordnen dank AMNOG? Dr. iur. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht 3 Stoßrichtungen bei der

Mehr

Erhalt der Therapiefreiheit Wie sollte ich mich dafür als niedergelassener Arzt in Schleswig-Holstein verhalten?

Erhalt der Therapiefreiheit Wie sollte ich mich dafür als niedergelassener Arzt in Schleswig-Holstein verhalten? Erhalt der Therapiefreiheit Wie sollte ich mich dafür als niedergelassener Arzt in Schleswig-Holstein verhalten? KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT PROF. SCHLEGEL HOHMANN MANGOLD & PARTNER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER

Mehr

Extrabudgetär verordnen lassen BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE UND LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF ZUR BESSEREN PATIENTENVERSORGUNG AKTIV NUTZEN

Extrabudgetär verordnen lassen BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE UND LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF ZUR BESSEREN PATIENTENVERSORGUNG AKTIV NUTZEN Extrabudgetär verordnen lassen BESONDERE VERORDNUNGSBEDARFE UND LANGFRISTIGEN HEILMITTELBEDARF ZUR BESSEREN PATIENTENVERSORGUNG AKTIV NUTZEN Politiker: Jeder Versicherte bekommt die medizinische Leistung,

Mehr

Festbetragsfestsetzung zum 01. Januar 2005 zu Gruppenbildungsbeschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Juni und 20.

Festbetragsfestsetzung zum 01. Januar 2005 zu Gruppenbildungsbeschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Juni und 20. Festbetragsfestsetzung zum 01. Januar 2005 zu Gruppenbildungsbeschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Juni und 20. Juli 2004 Festbetragslinien für bekannte Wirkstärken - n - Kombinationen

Mehr

Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr vom 30. September 2009

Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr vom 30. September 2009 Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr 2010 vom 30. September 2009 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nachstehend

Mehr

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2016 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft

Mehr

Der Leitfaden zur Beratung. Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken

Der Leitfaden zur Beratung. Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken Informations- und shinweise in öffentlichen Apotheken Dieser Leitfaden dient zur Eigen- und Fremdbeurteilung der und Information bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung sowie im Rahmen

Mehr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2018 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. vertreten durch den Vorstand

Mehr

ANHANG III. Änderungen relevanter Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und der Packungsbeilage

ANHANG III. Änderungen relevanter Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und der Packungsbeilage ANHANG III Änderungen relevanter Abschnitte der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und der Packungsbeilage Hinweis: Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen die Zusammenfassung der

Mehr

Medikamentenverordnung Daten und Fakten

Medikamentenverordnung Daten und Fakten Fachtagung BKK Bundesverband, Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren, Kassenärztliche Bundesvereinigung Medikamentenabhängigkeit: ngigkeit: Gemeinsam handeln Berlin, 23. April 2007 Medikamentenverordnung

Mehr

Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr vom 19. Oktober vereinbart zwischen dem

Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr vom 19. Oktober vereinbart zwischen dem Rahmenvorgaben nach 84 Abs. 7 SGB V - Arzneimittel - für das Jahr 2013 vom 19. Oktober 2012 vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mehr

TEIL 2 - Aktuelle Themen

TEIL 2 - Aktuelle Themen TEIL 2 - Aktuelle Themen Übersicht 1. Cannabis als Medizin Voraussetzungen gem. 31 Abs. 6 SGB V Was Sie im Allgemeinen beachten sollten Auszug BtM-VV Nebenwirkungen/Überblick bisherige Studienlage Weblinks

Mehr

PATIENTENINFORMATION Medikamente im Krankenhaus

PATIENTENINFORMATION Medikamente im Krankenhaus PATIENTENINFORMATION Medikamente im Krankenhaus Liebe Patientin, lieber Patient, sehr geehrte Angehörige, Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen. Deshalb kümmert sich während Ihres Krankenhausaufenthalts

Mehr

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AM-VSG)

Mehr

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AM-VSG)

Mehr

Off-label-use von Arzneimittel in der Palliativmedizin

Off-label-use von Arzneimittel in der Palliativmedizin Off-label-use von Arzneimittel in der Palliativmedizin Kurzvorstellung des Dissertationsvorhabens Katrin Seibold April 2008 Ausgangssituation Projekt betacare Schmerz & Palliativ Ziel: Aufbau eines umfassenden,

Mehr

MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN VON SCHMERZEN

MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN VON SCHMERZEN 1 MEDIZINISCHE GRUNDLAGEN VON SCHMERZEN Schmerzbehandlung mit Medikamenten 2 Gliederung 1. Rückblick: das biopsychosoziale Modell 2. Überlagerung des Schmerzerlebens durch seelische Konflikte 3. Medikamente

Mehr

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019

Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019 Arzneimittelvereinbarung gemäß 84 SGB V für das Jahr 2019 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Einsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System

Einsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Einsatz der IQWiG-Methode zur Kosten- Nutzen Bewertung zur Unterstützung der Höchstbetragsbestimmung im GKV-System Dr. Corinna ten Thoren

Mehr

Arzneimittel-Vereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2017

Arzneimittel-Vereinbarung nach 845GB V für das Jahr 2017 VEREINBARUNG Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT,

Mehr

EnteraleErnährung und orale M e dikation: Wie geht man damit um? Dr.Doris Stahl Apotheke des Universitätskliniku m s Gießen

EnteraleErnährung und orale M e dikation: Wie geht man damit um? Dr.Doris Stahl Apotheke des Universitätskliniku m s Gießen EnteraleErnährung und orale M e dikation: Wie geht man damit um? Dr.Doris Stahl Apotheke des Universitätskliniku m s Gießen Übersicht Ernährung über Sonden Arzneimittelanwendung über Sonden Welche Patienten

Mehr

Schreckgespenst - Nebenwirkungen! Ein Vortrag von Beate Hundt/Apothekerin und Barbara Spandau/ Palliativfachkraft

Schreckgespenst - Nebenwirkungen! Ein Vortrag von Beate Hundt/Apothekerin und Barbara Spandau/ Palliativfachkraft Schreckgespenst - Nebenwirkungen! Ein Vortrag von Beate Hundt/Apothekerin und Barbara Spandau/ Palliativfachkraft Definition Nebenwirkung: Eine in der Regel unerwünschte Wirkung eines Medikamentes, die

Mehr

G L O S S A R. Apothekenverkaufspreis gemäß der Großen Deutschen Spezialitätentaxe

G L O S S A R. Apothekenverkaufspreis gemäß der Großen Deutschen Spezialitätentaxe G L O S S A R Offenes Verfahren gemäß 3 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A Arzneimittelrabattverträge gemäß 130a Abs. 8 SGB V 2016-2 der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ABDA ABDATA AEK AMG AMP AMWHV

Mehr

Gebrauchsinformation Zintona

Gebrauchsinformation Zintona Gebrauchsinformation Bitte aufmerksam lesen Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, bitte lesen Sie folgende Gebrauchsinformation aufmerksam, weil sie wichtige Informationen darüber enthält, was

Mehr

1. Die Angaben zu Perampanel in der Fassung des Beschlusses vom 7. März 2013 (BAnz AT B4) werden aufgehoben.

1. Die Angaben zu Perampanel in der Fassung des Beschlusses vom 7. März 2013 (BAnz AT B4) werden aufgehoben. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Wirkstoff: Eschenrinde-Auszug, Zitterpappelrinde und -blätter-auszug, Goldrutenkraut-Auszug Pflanzliches Arzneimittel Zur Anwendung bei Erwachsenen

Wirkstoff: Eschenrinde-Auszug, Zitterpappelrinde und -blätter-auszug, Goldrutenkraut-Auszug Pflanzliches Arzneimittel Zur Anwendung bei Erwachsenen Gebrauchsinformation: Bitte aufmerksam lesen! Wirkstoff: Eschenrinde-Auszug, Zitterpappelrinde und -blätter-auszug, Goldrutenkraut-Auszug Pflanzliches Arzneimittel Zur Anwendung bei Erwachsenen Was in

Mehr

Sandoz Pharmaceuticals AG Schmerztagebuch

Sandoz Pharmaceuticals AG Schmerztagebuch Schmerztagebuch Sandoz Pharmaceuticals AG Suurstoffi 14 Postfach 6343 Rotkreuz Tel. 0800 858 885 Fax 0800 858 888 www.generika.ch 50048108 12/2014 Mein persönliches Schmerztagebuch Name Datum Therapiebeginn

Mehr

Ursachen (unerwünschter) Polymedikation laut DEGAM-Leitlinie 3

Ursachen (unerwünschter) Polymedikation laut DEGAM-Leitlinie 3 Faktenblatt POLYMEDIKATION Stand: 15. August 2016 Definition» Polymedikation (Synonym: Multimedikation) liegt vor, wenn ein Patient parallel mehrere verschiedene Medikamente der Dauermedikation einnimmt.»

Mehr

V E R E I N B A R U N G

V E R E I N B A R U N G V E R E I N B A R U N G Die KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN und die AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN der BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen die IKK CLASSIC die SOZIALVERSICHERUNG für

Mehr

/2014. Sandoz Pharmaceuticals AG Suurstoffi 14 Postfach 6343 Rotkreuz Tel Fax

/2014. Sandoz Pharmaceuticals AG Suurstoffi 14 Postfach 6343 Rotkreuz Tel Fax 50048108 12/2014 Sandoz Pharmaceuticals AG Suurstoffi 14 Postfach 6343 Rotkreuz Tel. 0800 858 885 Fax 0800 858 888 www.generika.ch Schmerztagebuch Mein persönliches Schmerztagebuch Name Datum Therapiebeginn

Mehr