Die neue Technik und der Datenschutz
|
|
- Renate Bäcker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die neue Technik und der Datenschutz 14. Juli 2015 Andreas Gummer, Beauftragter für den Datenschutz bei der Landeszentrale Vortrag bei der Tagung der AG Katholischer Frauen Bayerns in Kooperation mit dem Bildungswerk des Bayerischen Landesverbandes des KDFB e.v. zum Thema Big Data Wen hole ich mir denn da ins Wohnzimmer?
2 Der Beauftragte für den Datenschutz bei der Landeszentrale (Art. 20 BayMG) Wird durch den Präsidenten mit Zustimmung des Verwaltungsrats berufen. Überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes - bei der Landeszentrale und - ihren Anbietern. Jeder kann sich an ihn wenden, der sich in seinen Datenschutz-Rechten verletzt sieht. (durch die Landeszentrale oder einen Anbieter) Er erstellt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht. Seite 2
3 Datenschutzaufsichtsinstitutionen Bund Länder Besondere Zuständigkeiten Bundesbeauftragte(r) für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Landesbeauftragte für den Datenschutz Landesamt für Datenschutzaufsicht (nur in Bayern) Kirchen Presse Rundfunk Seite 3
4 Spezielle Datenschutzaufsicht im Rundfunk Besondere verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks Rundfunk ist Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung Im Rundfunk muss Meinungsvielfalt gewährleistet sein. Er darf weder vom Staat noch durch einzelne gesellschaftliche Gruppen gesteuert oder kontrolliert werden. Staatsferne des Rundfunks und damit auch der datenschutzrechtlichen Aufsicht Seite 4
5 Funktionen des Beauftragten für den Datenschutz bei der Landeszentrale (1) Datenschutz innerhalb der Landeszentrale 1. Verwaltung a) Innenverwaltung b) im Hinblick auf den verantworteten Rundfunk c) Sonstiges 2. Datensicherheit Es gilt insb. das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) Seite 5
6 Funktionen des Beauftragten für den Datenschutz bei der Landeszentrale (2) Datenschutzaufsicht über die Rundfunkanbieter (die bei der Landeszentrale genehmigt sind) Aufsicht, Beratung und Information der Anbieter in Datenschutzangelegenheiten Mitarbeiterdatenschutz Kundendatenschutz (z.b. Verwendung personenbezogener Daten bei TV-Gewinnspielen und für Werbung, insbes. bei Pay-TV-Anbietern) Nutzerdatenschutz (z.b. bei SmartTV - HbbTV-Angebote) Datensicherheit Es gelten: Rundfunkstaatsvertrag (RStV), Telemediengesetz (TMG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Seite 6
7 Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland Grundgesetz (Art. 2 I i.v.m. Art 1 I GG) Volkszählungsurteil des BVerfG (1983) Datenschutzgesetze (BDSG, BayDSG, bereichsspezifische Datenschutzvorschriften: TKG, TMG, RStV, usw.) Europäische Datenschutzrichtlinie (RL 95/46 EG v ) Seite 7
8 Volkszählungsurteil des BVerfG 1983: (Grund-) Recht auf informationelle Selbstbestimmung Das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. BVerfG sagt in seinem Volkszählungsurteil (1983) dazu: Mit dem Grundgesetz wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der die Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Seite 8
9 Grundbegriff: Was sind personenbezogene Daten? Definition in 3 I BDSG.: Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person = Betroffener Beispiele für Einzelangaben über natürliche Personen: Name und Anschrift Geburtsdatum Telefon- und Handynummer Priv. adresse Kontoverbindung Religionszugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Meinungen, sexuelle Orientierung etc. Auch Daten, die anderweitig über einzelne Personen erhoben und geführt werden, z.b.: Arzt, Krankenkasse (z.b. Gesundheitsdaten) Arbeitgeber (z.b. Personalakte) Rentenversicherung etc. z.b. auch zum Freizeitverhalten (soweit einer konkreten Person zuzuordnen): Mitgliedschaft im Sportverein Hobbies und Musikgeschmack Informationen in sozialen Netzwerken, auf Bewertungsportalen, zum Informationsverhalten (z.b. abonnierte Zeitungen, Zeitschriften, Blogs) zur Internetnutzung, zum Fernsehverhalten etc. Seite 9
10 Zur Illustration: Was kann passieren, wenn viele Vieles über eine Person wissen. Seite 10
11 Erhebung/Verarbeitung von personenbezogenen Daten Gesetzlich erlaubt (z.b. Melderecht, Rentenversicherung/ Krankenkasse (SGB), BDSG, Telefon- und Internetprovider (TKG, TMG, etc.) Einwilligung Unzulässig (z.b. Kundendaten zu Werbezwecken; Teilnahme an Gewinnspielen; soziale Netzwerke) Seite 11
12 Auf wessen Veranlassung und bei welcher Gelegenheit werden (personenbezogene) Daten erhoben? Staat Meldebehörden, Steuerverwaltung, Polizei und Strafverfolgung Vorratsdatenspeicherung (Telekommunikation; Mobilfunknutzung; (LKW-) Mautdaten; autom. Autonotruf ecall (ab 2018); elektronische Gesundheitskarte; ELENA) Andere (z.b. private Institutionen) Arbeitgeber Bank (z.b. Zahlungsverhalten, Nutzung von Kreditkarten, Online-Banking-Vorgänge) Internetnutzung Smartphone (Apps können Bewegungsprofile erstellen, auf das Adressbuch Zugriff nehmen, Fotos und Videos einsehen, s lesen) Auto (Motormanagement + Mobilfunkanschluss Auswertung des Fahrverhaltens) Internetfähige Spielekonsolen (Ipod, x-box, PSP, Wii ) (Internetfähiger) Fernseher Seite 12
13 Was kann ich als Nutzer tun? Grundsatz der Datensparsamkeit - auch auf Nutzerseite! Beim Einsatz vernetzter Geräte: Sicherung der Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter! Datensicherheit! Insbes. bei der Installation/Verwendung von mobilen Apps Sonstiger Schutz vor unbefugter technischer Manipulation Problem bei Smart-TV: Die derzeit am Markt erhältlichen Geräte haben noch erhebliche Defizite Seite 13
14 Schöne neue Fernsehwelt? Ich weiß, was du gerade in deinem Wohnzimmer machst! Angriffe von Dritten - Plusminus-Beitrag v Seite 14
15 Datentransfers bei Smart TV (mit Internetzugang) Datenaustausch beginnt mit dem ersten Einschalten des Fernsehgeräts Wird durch das Fernsehgerät selbst initiiert Verantwortlichkeit der Gerätehersteller Aufsicht liegt bei den staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden (über die Gerätehersteller) Einschalten eines Fernsehprogramms mit HbbTV-Signalisierung initiiert weitere Datentransfers Werden durch den Anbieter des einzelnen Fernsehprogramms veranlasst Verantwortlichkeit des jeweiligen TV-Programmanbieters Aufsicht liegt bei den für den Rundfunk zuständigen Datenschutzaufsichtsinstitutionen Seite 15
16 Die Bedeutung des Red Button Eingeschalteter Fernsehkanal vor dem Drücken des Red Button: Vom Nutzer wird bewusst lediglich und ausschließlich ein linearer Dienst genutzt (gewohntes anonymes Fernsehen als Lean-back-Medium ohne Rückkanal) Alle anfallenden Daten in diesem Stadium beziehen sich auf den Rundfunkkonsum der Person, die gerade vor dem Gerät sitzt. Folge: Das Drücken des Red Button bildet datenschutzrechtlich eine maßgebliche Zäsur! Seite 16
17 Die Bedeutung des Red Button Mit dem Drücken des Red Button signalisiert der Nutzer, dass er nun die gewohnte lineare Fernsehwelt verlassen und (individuelle) Zusatzinformationen in Anspruch nehmen möchte: Fernsehnutzung (linear) Zuschauer drückt Red Button Dienst auf (individuellen) Abruf Zuschauer im Internet Es gelten die normalen DS-Regeln im Internet Seite 17
18 Datenerfassung bei der Fernsehnutzung (Smart-TV) Von den TV-Anbietern werden über Smart-TV-Funktionalitäten im Wesentlichen zwei Zwecke verfolgt: 1. Reichweitenmessung (anonym?) 2. Erfassung und Auswertung von (individuellen) Nutzungsdaten Um Nutzungsprofile anzulegen Um weitere Inhalte anbieten oder zusenden zu können Seite 18
19 Fragen zur Datenerhebung bei HbbTV-Angeboten Liegt ein Personenbezug vor? Erfasst werden z.b. IP-Adresse, MAC-Adresse, Cookies u.a. Hilft eine (nachträgliche) Anonymisierung der übertragenen Daten? Unproblematisch nur, soweit kein Personenbezug feststellbar wäre Folge: Zulässigkeit setzt gesetzliche Erlaubnis oder Einwilligung des Betroffenen voraus Seite 19
20 Rechtsfolgen für die Datenerhebung bei HbbTV-Angeboten Unterrichtung des Nutzers zu Beginn des Nutzungsvorgangs Wie kann das alles bei HbbTV konkret technisch umgesetzt werden? Einwilligung des Nutzers Freie, bewusste und eindeutige Erklärung / Protokollierung / Widerrufsmöglichkeit Wie kann das bei HbbTV konkret technisch umgesetzt werden? Gesetzliche Erlaubnis ( 15 TMG): Die Erhebung der personenbezogene Daten eines Nutzers muss erforderlich sein, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen oder abzurechnen. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung darf der Dienstanbieter Nutzungsprofile bei der Verwendung von Pseudonymen erstellen, sofern der Nutzer dem nicht widerspricht (sog. Opt-Out-Lösung). Seite 20
21 Datenschutzrechtlicher Handlungs- und Abstimmungsbedarf bei Smart TV Gerätehersteller: Geräte sollten datensparsam arbeiten und datenschutzfreundlich voreingestellt sein HbbTV-Anbieter: Anonymes Fernsehens sollte auch in Zukunft noch möglich sein Aufsichtsinstitutionen: Abstimmung über und Formulierung von einheitlichen Standards als Grundlage für ein aufsichtliches Handeln Gesetzgeber? Weiterentwicklung des HbbTV-Standards im Hinblick auf datenschutzrechtliche Belange? Seite 21
22 Welche Rechte habe ich als Betroffener? Der Betroffenen kann gegenüber dem jeweiligen Anbieter Auskunft verlangen ( 34 BDSG) Der Betroffenen kann Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten verlangen ( 35 BDSG) Der Betroffenen kann die Datenschutzaufsicht anrufen Bei Smart-TV und HbbTV ist dies je nach Zuständigkeit: Die staatliche Datenschutzaufsicht oder Rundfunkdatenschutzaufsicht Seite 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 23
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrInhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6
Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDatenschutz - Ein Grundrecht
Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,
MehrDatenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?
Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Rechtsanwalt Oliver J. Süme Vortrag im Rahmen der Medientage München 2000 Dienstag, den 7. November 2000 - Panel 7.3. Einleitung Wer
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrDatenschutz im E-Commerce
Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de
Mehremetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin
emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrGesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen
Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen Berlin, 11. November 2015 Fachveranstaltung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.v. Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
Mehr%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ
%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich
MehrDatenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 -
INNENMINISTERIUM AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ IM NICHTÖFFENTLICHEN BEREICH Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1 - Stand: 1. Juli 2010 -
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrGrundlagen des Datenschutz
1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die
MehrMeine Daten. Mein Recht
Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten
MehrDatenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor
Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrAktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps
Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrGoogle Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de
Google Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Inhalt des Angebots Kostenlos, es sei denn mehr als 5 Mio. Page Views monatlich:
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrMonitoring und Datenschutz
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
Mehr1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrGrundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Valerij Serediouk SE Designing for Privacy HU WS 09 / 10 1 Gliederung Einführung Zweck und Anwendungsbereich des BDSG
MehrDatenschutzhinweise. Allgemeiner Teil
Datenschutzhinweise Der VATM e.v. ist als Betreiber dieser Webseite und der darauf angebotenen Dienste verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrSmart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts
Smart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts Dr. Marc Störing 8. April 2011 Agenda 1 Smart Home und Daten 2 Gefährdungspotenziale 3 Datenschutz als Problem? 4 Datensicherheit
MehrBig Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz
Konferenz für Sozial- und Wirtschaftsdaten 20./21. Februar 2014, Berlin Gute Forschung braucht gute Daten aber bitte anonymisiert! Big Data, Amtliche Statistik und der Datenschutz Peter Schaar Europäische
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit
IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrAgenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager
ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbh
DATENSCHUTZERKLÄRUNG steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbh 1 Allgemeines Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf unsere Webseiten unter der Domain www.steuerberaten.de mit Ausnahme des
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrNutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrWas ist Datenschutz? Was ist eigentlich Datenschutz?
Was ist eigentlich Datenschutz? Dies ist Herr Giacomelli Er ist Küchenchef in einem Luxus-Restaurant und auch zu Hause ein begeisterter Koch. Häufig bestellt er spezielle Zutaten für seine Gerichte per
MehrBaden-Württemberg. INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich -
Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM - Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich - Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Webanalysediensten wie z. B. Google Analytics 1 -
Mehrfür gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de
Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen
MehrDatenschutzaspekte bei Nutzung mobiler Endgeräte
Datenschutzaspekte bei Nutzung mobiler Endgeräte Dipl.Inform.(Univ.) 28. November2012 Agenda I. Kurzvorstellung II. Datenschutz allgemein III. Schutzziele im Kontext Smart-Devices IV.BayLDA und Smart-Devices
MehrErwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrDatenschutz. Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz
Datenschutz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Nach Meinungsumfragen
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrDatenschutz und Geodaten
Datenschutz und Geodaten Dipl.-Math. Birgit Pauls Birgit Pauls EDV-Beratung Betriebliche Datenschutzbeauftragte (GDDcert.) Fach- und Sachbuchautorin Birgit Pauls 2009 1 Inhalt Aktuelle Beispiele Grundlagen
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrDatenschutz im Spendenwesen
Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung
MehrDrei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrDatenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI
Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten
MehrAufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit sind eingeladen, die Arbeit des Unabhängigen
MehrIT-Trend-Befragung Xing Community IT Connection
IT-Trend-Befragung Xing Community IT Connection Parameter der Befragung Befragt wurde die Xing-Gruppe IT-Security, 52.827 Mitglieder Laufzeit 16. 22.05.2011 (7 Tage) Vollständig ausgefüllte Fragebögen:
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrZu 3.7 Werbung Erstellt eine Werbung für eure Schule. Ihr könnt zum Beispiel ein Werbeplakat malen oder einen kurzen Werbefilm dazu drehen.
4. Medienprojekt Zu 3.1 Was ist ein Medium und was ist eigentlich keines? Macht euch mit einem bestimmten Medium vertraut. Informiert euch über: die Geschichte und Entstehung, die Entwicklung im Laufe
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrDatenschutzanwendung
Das IT-Verfahren Datenschutzanwendung Grundlage und Ziele wozu Datenschutz Grundlage für Datscha Technische Informationen Technische Plattform Rollenkonzept 2 Wolfgang Körner, Leiter Competence Center
MehrDatenschutzkontrolle im World Wide Web
Datenschutzkontrolle im World Wide Web Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Stellvertretender Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bereichsleiter Informatik Merkmale der Datenschutzkontrolle
MehrDatenschutz und De-Mail
Datenschutz und De-Mail Sven Hermerschmidt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn Tel: +49 (0) 228 99 77 99 115 Fax: +49 (0) 228 99 10 77 99
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrUNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)
du gestern kopiert hast! Schöne neue Kopiertechnik: Datenschutz? Urheberrecht? Geheimhaltung? und die Nachfragen des Personalrats Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten du gestern
MehrFirmeninformation zum Datenschutz
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)
MehrMake IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?
Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015
MehrDatenschutz online: Was helfen Gesetze?
Datenschutz online: Was helfen Gesetze? 11. Februar 2011 Rechtsanwalt Niko Härting HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Ein Zitat Meine Daten gehören mir. (Renate Künast,
MehrCloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015
CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor
MehrDatenschutzerklärung der School of Governance, Risk & Compliance
Datenschutzerklärung der School of Governance, Risk & Compliance Die School of Governance, Risk & Compliance (im Folgenden School GRC ) ist ein Institut der Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH, Chausseestraße
MehrÜberwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet
Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet Repräsentativ-Befragung im Auftrag des DIVSI durchgeführt vom SINUS-Institut Heidelberg Hamburg, 3. Juli 2013 Methodische
MehrHinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung
Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrDatenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen
bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen Falk Zscheile 20. März 2014 1 / 23 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 3 4 5 2 / 23 Gliederung 1 Einleitung 2 3 4 5 3 / 23 Bedeutung von
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrDatenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4
Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz
MehrDatenschutzunterweisung kompakt
Datenschutzunterweisung kompakt Mitarbeiter gekonnt und dauerhaft sensibilisieren Bearbeitet von Oliver Schonschek, Jochen Brandt, Harald Eul 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8245 8092 7 Format (B x L):
Mehrwesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.
Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren
MehrDatenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm
Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten
MehrGewinnspiel-Bedingungen
Gewinnspiel-Bedingungen Veranstalter des Gewinnspiels (http://www.agrar.basf.de/agroportal/de/de/news/anmeldung_regionalberatung/anmeldung.ht ml) ist BASF SE, Agrarzentrum, Postfach 120, 67114 Limburgerhof,
MehrVorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009
13.4 Bewertung von Lehrkräften an Hochschulen im Internet 0050-30 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrDatenschutz im Web viel mehr als nur lästige Pflicht
Datenschutz im Web viel mehr als nur lästige Pflicht 7 Tipps zum korrekten Umgang mit Online-Kundendaten Vielen Unternehmen, die online Kundendaten zu Marketing- und CRM-Zwecken erfassen und verarbeiten,
MehrSocial Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze
Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt
Mehr