IBH-Labs Nachhaltige Vernetzung von Wissenschaft und Praxis

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1 IBH-Labs Nachhaltige Vernetzung von Wissenschaft und Praxis Stand:07. Dezember 2015

2 Inhaltsverzeichnis Präambel Generelle Stossrichtung von INTERREG und IBH-Labs Entwicklung und Ausgestaltung der IBH-Labs Identifikation von Entwicklungspotenzialen in der IBH-Region Konstruktionsprinzipien der IBH-Labs Beantragung eines IBH-Labs Themencluster Vorgaben Bewertungskriterien IBH-Lab-Leistungsvereinbarung Betrieb eines IBH-Labs - Einzelprojekte Finanzierung Förderverfahren Ausschöpfung des Budgetrahmens Vorgesehener Förderrahmen des Gesamtvorhabens Zeitplan IBH-Labs Seite 2 von 15

3 Präambel Die IBH finanziert sich im Rahmen einer vierten Leistungsvereinbarung 2014 mit der IBK bis 2017 (mit Option bis 2021). Die stark auf Einzel-Projektfinanzierung ausgerichtete Umsetzung erlaubt zwar einerseits Agilität und Flexibilität beim Aufgreifen aktueller Themen, doch wird bislang kein spezifischer Unterstützungsbeitrag für das Schaffen von nachhaltigen Forschungsnetzwerken, einerseits zwischen Hochschulen untereinander, andererseits zwischen diesen und Praxispartnern geleistet. Diese Lücke soll in Ergänzung zur projektgebundenen Förderung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Wissens-, Bildungs-, Wirtschafts- und Lebensraumes Bodensee mit hochschulartenübergreifenden Forschungs- und Innovationsnetzwerken, sog. IBH-Labs, geschlossen werden. 1 Generelle Stossrichtung von INTERREG und IBH-Labs Innerhalb der Prioritätsachse 1 Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung verfolgt das INTERREG V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein das Ziel der Erweiterung grenzüberschreitender Forschungskapazitäten durch den Ausbau der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur und der Kapazitäten für die Entwicklung von Spitzenleistungen sowie durch die Förderung von Kompetenzzentren. Die IBH, IBK und Interreg-ABH beabsichtigen mittels thematisch ausgerichteter IBH-Labs, Forschungs- und Innovationsnetzwerke von Hochschulen und Praxispartnern aus Wirtschaft und Gesellschaft, einen nachhaltigen Beitrag zur Förderung des Wissens-, Innovations- und Technologietransfers und damit zur Standortattraktivität der Bodenseeregion zu leisten. Im Einzelnen verfolgen die IBH-Labs folgende Ziele: 1. Bildung von nachhaltigen, grenzüberschreitenden und themenspezifischen Forschungskonsortien und -kapazitäten a. Mittels mehrjähriger Leistungsvereinbarungen sollen themenspezifische Forschungsverbünde innerhalb der IBH beauftragt werden. Dies stärkt eine stabile Netzwerkstruktur der wissenschaftlichen Einrichtungen in der IBH. b. Mittels hochschulartenübergreifender Zusammenarbeit soll eine gute Kombination aus grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung befördert werden. c. Die Projekte innerhalb der Forschungsverbünde sollen mit INTERREG-Mitteln gefördert werden. Im Anschluss an die Förderung soll ein Geschäftsmodell die weitere Entwicklung sichern. Dadurch wird dem Grundsatz der Nachhaltigkeit der eingesetzten Gelder Rechnung getragen. d. Als grenzüberschreitende Forschungsverbünde tragen die IBH-Labs zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Kohäsion in der Bodenseeregion bei. 2. Vernetzung der IBH-Labs mit der Wirtschaft und den Institutionen des öffentlichen Lebens IBH-Labs Seite 3 von 15

4 a. In der Bodenseeregion gibt es eine Vielzahl von Verbänden, Vereinen etc., welche wirtschaftliche und gesellschaftliche Interessen und Themen vertreten. Diese sind potenzielle Partner der IBH-Labs. Die IBH-Labs sollen eine stabile (und nicht nur projektgebundene) Vernetzung zwischen Wissenschaft und Praxis etablieren und diese insbesondere Wirtschaft und Institutionen des öffentlichen Lebens der Bodenseeregion (z.b. als Anwendungspartner) öffnen. Damit werden der regionale Transfernutzen des Hochschulsystems gestärkt und gleichzeitig die vielfältigen Initiativen der Praxis in einzelnen Themenbereichen gebündelt. b. Für die strategische Ausrichtung eines IBH-Labs werden Beratungsgremien mit Vertretungen aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet, um damit den Anwendungsbezug sowie die Praxisrelevanz der Forschung zu steigern. 3. Leistung eines übergeordneten Innovationsbeitrages von grosser Relevanz und Strahlkraft für den Bodenseeraum und darüber hinaus a. Mit wirtschaftlich und gesellschaftlich ausgerichteten IBH-Labs soll die Fähigkeit zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovation in der Bodenseeregion gesteigert werden. Es werden also explizit sowohl wirtschaftliche wie auch gesellschaftliche Innovationen im Bodenseeraum gefördert, was einerseits den vielfältigen Kompetenzen der IBH-Hochschulen und andererseits auch den Bedürfnissen einer nachhaltigen Regionalentwicklung entspricht. b. Die Bedeutung der IBH-Labs und damit auch der Bodenseeregion als Wissenschaftsund Hochschulraum wird mit einer breiten Dissemination der Forschungsergebnisse (Publikationen, Vorträge, Veranstaltungen) vorangetrieben. Dadurch sollen sich einerseits die beteiligten Hochschulen in ihren geographischen und inhaltlichen Kontexten profilieren können, andererseits wird sich die Bodenseeregion als Innovationsraum und Modellregion hochschulartenübergreifender Forschungsverbünde positionieren. c. Bestehende, bislang unkoordinierte Einzelinitiativen können länderübergreifend koordiniert werden. Damit entstehen Synergien, gemeinsame Entwicklung und eine bessere Wirkungs- und Strahlkraft der Bodenseeregion. Die IBH-Labs sollen dazu beitragen, 1. Hochschulkompetenzen hochschularten- und grenzüberschreitend zu bündeln; 2. den Wissens-, Innovations- und Technologietransfer zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen bzw. regionalen Akteuren aktiv zu fördern und mittels nachhaltiger Strukturen zu sichern; 3. die wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationsraft und dadurch die Standortattraktivität der Bodenseeregion zu erhöhen. IBH-Labs Seite 4 von 15

5 2 Entwicklung und Ausgestaltung der IBH-Labs 2.1 Identifikation von Entwicklungspotenzialen in der IBH-Region Die thematische Ausrichtung der IBH-Labs orientiert sich an den massgeblichen Themen und den Entwicklungspotenzialen der Bodenseeregion (s. Abschnitt 4). Die aktuell für die Bodenseeregion relevanten und für IBH-Labs geeigneten Themen wurden in einer vorgeschalteten Potenzialanalyse identifiziert. 2.2 Konstruktionsprinzipien der IBH-Labs Die Errichtung und der Betrieb eines IBH-Labs sehen folgende Prozessschritte vor: Errichtung eines LABs 1. Die IBH schreibt über einen Call zu den im Rahmen der Potenzialanalyse ausgewählten Themen die Einrichtung von IBH-Labs aus und veranstaltet Vernetzungsworkshops. Aus den Mitgliedshochschulen werden Anträge auf ein Lab eingereicht. 2. Diese LAB-Anträge werden durch den Vorstand und ein externes Expertengremium anhand eines von der IBH entwickelten Kriterienkatalogs vorgeprüft, der bereits Beurteilungskriterien des Interreg-Programms und hier insbesondere auch den Wirtschaftsbezug berücksichtigt. Der IBH-Kooperationsrat erstellt anhand der Expertengutachten einen Beschluss über die förderwürdigen LAB-Anträge zur Einreichung an den Interreg-Lenkungsausschuss. 3. Der IBH-Lab-Antrag wird dem Interreg-Lenkungsausschuss mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. 4. Die IBH schliesst nach Vorliegen der Zustimmung durch den Interreg-Lenkungsausschuss eine IBH-Lab-Leistungsvereinbarung mit dem Konsortium des IBH-Labs vertreten durch ein sog. Leading-House über Rechte und Pflichten des Konsortiums und der IBH sowie die Zielsetzungen des Labs ab. Mitglieder des Konsortiums haben das Recht wie auch die Pflicht (ggf. unter Einbezug von weiteren, auch hochschulexternen Projektpartnern) Einzelprojektanträge innerhalb der in der IBH-Lab-Leistungsvereinbarung festgelegten Rahmenbedingungen und Ziele des Labs zu stellen. Finanzierung eines Labs: Einzelprojektanträge 1. Fördermittel werden im Rahmen von Einzelprojektförderungen durch Interreg-V gewährt. Hier gilt eine Ausnahmeregelung. Die Förderanträge werden bei der IBH eingereicht, die Vorprüfung und Beschlussfassung gemäss Kriterienliste erfolgt durch die IBH. 2. Positiv bewertete Einzelanträge werden auf Basis des Beschlusses des Kooperationsrates durch die IBH dem Interreg-Lenkungsausschuss zur Genehmigung unterbreitet. Auf die vorherige Einreichung einer Projektskizze kann aufgrund der Ausnahmeregelung verzichtet werden. 3. Die Einzelprojektanträge werden von Interreg-ABH auf programmtechnische Belange hin überprüft (u.a. beihilferechtliche Fragen; korrekte Zusicherung der Eigenmittel) und entschieden. Bei Genehmigung schliesst Interreg-ABH den/die Fördervertrag/-verträge mit den Antragstellern ab. IBH-Labs Seite 5 von 15

6 4. Die Abrechnung der beantragten Mittel für die Einzelprojekte erfolgt durch die Projektpartner gegenüber INTERREG V. Das Reporting gegenüber der IBH wird über das Leading House des LABs sichergestellt. In der folgenden Abbildung ist das Verfahren zur Errichtung der IBH-Labs und der Beantragung von Einzelprojekten schematisch dargestellt. In einem IBH-Lab übernimmt eine IBH-Hochschule die Projektleitung (Leading-House), weitere IBH-Hochschulen müssen die grenzüberschreitende und vorzugsweise auch hochschulartenübergreifende Zusammenarbeit sicherstellen. Die Beteiligung anderer Hochschulen und ausserhochschulischer Forschungseinrichtungen ist möglich, der Einbezug regionaler Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft ist anzustreben. Über die Aufnahme weiterer Partner nach Einrichtung des Labs entscheidet das Lab. Für die strategische Ausrichtung eines IBH-Labs werden Advisory Boards mit Vertretungen aus Wissenschaft und Praxis etabliert. IBH-Labs Seite 6 von 15

7 3 Beantragung eines IBH-Labs 3.1 Themencluster Es werden parallel drei IBH-Labs zu folgenden Themen ausgeschrieben werden: 1. Gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Wandel in der Bodenseeregion Ausgangslage Die gesellschaftlichen Umbrüche in unserer Gesellschaft sind eine der grossen Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Der demographische Wandel, die zunehmende Migrationsthematik u.v.m. werfen Fragen der Integration auf. Gerade die Bodenseeregion kann hier in ihrer länderübergreifenden Zusammenarbeit ein Pilotmodell für die Entwicklung gesellschaftlicher Innovationen von hoher wirtschaftlicher Tragweite sein. Gleichzeitig bieten die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse Chancen und Risiken sowie neue herausfordernde Rahmenbedingungen wie auch unausgeschöpfte Potenziale für die Wirtschaft. Die IBH mit ihren 30 Hochschulen verfügen sowohl über die Expertise als auch über die Instrumente, den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel der Region zu begleiten. Zielsetzungen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Standortattraktivität in der Bodenseeregion Förderung der regionalen Anpassungsfähigkeit an den demographischen und sozialen Wandel Förderung gesellschaftlicher Innovation mit volks-/betriebswirtschaftlichem Impact Wissens- und Innovationstransfer zwischen Hochschulen und regionalen Akteuren Anschlussfähigkeit zu Horizon 2020, Gesellschaftliche Herausforderungen, Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen sowie Integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften Themenschwerpunkte Demographischer Wandel (Alternde Gesellschaft, Gesundheit und Pflege, Generationenmanagement, Chancen und Risiken für das Ecosystem Bodensee, Selbstbestimmtes Leben im Alter (Active Assisted Living) Sozialer Wandel (Soziale Kohäsion, Chancengleichheit, Inklusion, Diversity, Sozialkapital, soziale Räume, Migration, Integration, kulturelle Vielfalt, Mehrsprachigkeit, etc. ) und seine Chancen und Risiken für die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Regio Bodensee IBH-Labs Seite 7 von 15

8 2. Innovation, Digitalisierung und regionale Wettbewerbsfähigkeit Ausgangslage Die regionale wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit hängt stark von dem Zugang zu Wissen, Technologie und Innovation ab. Die Regio Bodensee verfügt mit der IBH über ein herausragendes Netzwerk von 30 Hochschulen, welche in Verbundprojekten eines dafür vorgesehenen Labs die Wettbewerbsfähigkeit der Region grenzüberschreitend und angepasst auf Schlüsselentwicklungen vorantreiben können. Als solche Schlüsselentwicklungen wird auf die Themen Digitalisierung und ICT als Key Enabling Technologies (KET) fokussiert. Das IBH-Lab knüpft somit an das Programm Industrial Leadership in Enabling and Industrial Technologies der EU an. Zielsetzungen Bedeutung des Megatrends Digitalisierung für die regionale Wirtschaftsstruktur Potenzialidentifikation sowie Nutzbarmachung durch Wissenschaft-Praxisvernetzung in den Bereichen Digitalisierung und ICT Beitrag zur besseren Positionierung der Region im internationalen Standortwettbewerb Verbesserung der Innovationsfähigkeit regionaler Unternehmen und Stärkung der unternehmerischen Resilienz Wissens- und Innovationstransfer zwischen Hochschulen und regionalen Akteuren Themenschwerpunkte Digitalisierung (Industrie 4.0, Digitale Ökonomie, Internet der Dinge, Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft, etc.) Kommunikation (Kommunikationssysteme, Neue Medien, Multimedia, etc.) Wissens- und Technologietransfer (Kompetenzentwicklung, Accessibility, Innovationsmanagement, etc.) 3. Bildungs- und Wissensraum Bodensee Ausgangslage Die Ressource Wissen gehört heute zu den zentralen Faktoren der regionalen Prosperität und Entwicklungsfähigkeit. Aktuelle Entwicklungen weisen aber auch Herausforderungen aus, u.a. im Bereich regionaler Fachkräftemangel, aber auch der Digitalisierung und Globalisierung der Wissensräume und bestände. Die Prämisse des Life Long Learning ist einem dynamischen Wandel hinsichtlich Anforderungen wie auch Möglichkeiten unterworfen. Die IBH mit ihren 30 Hochschulen stellt einen chancenreichen Entwicklungsraum für neue pädagogische und andragogische Modelle dar. Die Hochschularten übergreifende Zusammensetzung bietet das Potenzial zu neuen anwendungsorientierten Erkenntnissen, insbesondere auch im interdisziplinären Kontext zu gelangen. IBH-Labs Seite 8 von 15

9 Zielsetzungen Identifikation von Chancen und neuen Modellen des Life-Long-Learnings: Das IBH-Lab als Entwicklungsraum Schaffung guter Rahmenbedingungen für den Wissensraum Bodensee und Beitrag zur Stärkung des Bildungsraums Bodensee Gestaltung innovativer Angebote im Bereich Aus- und Weiterbildung Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Wissens- und Innovationstransfer zwischen Hochschulen und regionalen Akteuren Themenschwerpunkte: Neue Lehr- und Lernformen in der Aus- und Weiterbildung (Digitale Medien, Computergestützte Kommunikation und Lernkonzepte, IT in Schule und Weiterbildung, Entwicklung von neuen Lernszenarien, Pädagogische Professionalisierung, Sprachförderung/ Alphabetisierung von Jugendlichen und Erwachsenen u.a. in Unternehmen, Übergang Schule-Beruf, Berufsorientierung, Start-up/ Gründerberatung an Schulen, etc.) Lebenslanges Lernen (Intergenerationales Lernen, interkulturelles Lernen, Schlüsselqualifikationen, Zugang zu Wissen, etc.) Fachkräftemangel (Bildungspartnerschaften Schule Wirtschaft, Kooperation Hochschule Wirtschaft, Weiterbildungskooperationen mit Unternehmen, MINT-Berufe, Frauen in Technik, etc.) 3.2 Vorgaben Grundsätzlich können alle IBH-Mitgliedshochschulen IBH-Labs beantragen. Für die Einreichung von Anträgen für IBH-Labs müssen folgende formale Vorgaben beachtet werden: Ein Lab wird mit einer Fördersumme von 2 Mio. über vier Jahre ausgestattet. Zusammen mit den erforderlichen Eigen- und Drittmitteln in Höhe von 30-50% ergibt sich das Gesamtbudget von maximal 4 Mio.. Der Budgetrahmen bedeutet eine planerische Zuweisung an ein IBH- Lab und noch keine Auszahlung. Da auf Ebene der IBH-Labs noch keine Mittel bewilligt werden können, aber eine Aussage zur Art und Weise der eigenen Kofinanzierung benötigt wird, sind Absichtserklärungen der beteiligten Hochschulen, ggf. auch durch Praxispartner, einzureichen. Laufzeit: 4 Jahre (Januar 2017 bis Dezember 2020). Im Konsortium eines IBH- LABs müssen min. 5 Mitgliedshochschulen und min. 2 Hochschularten aus 2 verschiedenen Ländern vertreten sein. Es können auch externe Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht Mitglied der IBH sind, in das Konsortium aufgenommen werden. Die Projektleitung / Leading House muss aber bei einer IBH-Mitgliedshochschule liegen. Der Antrag darf max. 20 Seiten umfassen (inkl. Daten der beantragenden Partner, Finanzplan, Unterschrift der Kooperationsratsmitglieder). IBH-Labs Seite 9 von 15

10 Die eingereichten Anträge müssen Aussagen zu folgenden Aspekten beinhalten: Übergeordnete Ziele des LABs Einbezug Hochschul- und Praxispartner Geplante Massnahmen und Aktivitäten (Einzelprojekte, Veranstaltungen, etc.) Relevanz und Innovationsgrad der zu erwartenden Ergebnisse Umsetzung der erzielten Ergebnisse Mehrwert für die Bodenseeregion Wirtschaftsbezug Projektkoordination und -management (u.a. Rolle und Aufgaben Leading House, ggf. Advisory Board) Wirkungsmessung Vorschlag Geschäftsmodell nach Förderphase Einreichung erster Einzelprojekte 3.3 Bewertungskriterien Die Vorprüfung der eingereichten IBH-Lab-Anträge erfolgt durch die IBH. Der Bewertung liegen folgende Kriterien zugrunde: Qualität des Antrags Breite des Konsortiums: Sind möglichst viele der in der IBH vorhandenen Kompetenzen und Hochschulen sowie Hochschularten im Konsortium integriert? Einbezug von Praxispartnern in den zukünftigen Einzelprojekten Innovationsgrad und erwarteter Impact der zu erwartenden Forschungsergebnisse Wirtschaftsbezug Umfang und Vielfalt der geplanten Aktivitäten und Massnahmen (Einzelprojekte) Relevanz des Labs für die übergeordneten Ziele der Region Umsetzung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse Regionale Sichtbarkeit, Massnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit Konzept für ein LAB-Management, Koordination Geschäftsmodell und Finanzierung über die INTERREG-Förderung hinaus Für die eingereichten Anträge holt die IBH je eine Expertise aus der Scientific Community, aus regionaler Sicht und aus Sicht Management von Innovationsnetzwerken, Clustern, etc. ein. Die einzelnen Expertisen beziehen sich nur auf die jeweils relevanten Aspekte des Antrags. Alle drei Expertisen müssen positiv sein, ggf. kann der Kooperationsrat die Anträge mit Auflagen zur Nachbesserung versehen. Gleichzeitig müssen die ersten eingereichten Einzelprojekte positiv beurteilt sein. IBH-Labs Seite 10 von 15

11 3.4 IBH-Lab-Leistungsvereinbarung Der IBH-Kooperationsrat empfiehlt den am besten bewerteten Antrag pro Thema dem INTERREG- Lenkungsausschuss zur Zustimmung. Erfolgt dessen Zustimmung, schliesst die IBH eine Leistungsvereinbarung mit dem IBH-Lab-Konsortium, vertreten durch das Leading House. Die IBH-Lab-Leistungsvereinbarung beinhaltet folgende Themen: Ziele des IBH-Labs (lt. Antrag) Rechte und Pflichten des Lab-Konsortiums (u.a. Beantragung Einzelprojekte bei Interreg-V über den IBH-Kooperationsrat, Berichtspflicht, Zeitplan, Rollenverteilung IBH und Lab, Monitoring etc.) Jährliches Reporting und rollierende Budgetplanung (Berücksichtigung der Länderanteile) Massnahmen bei Nichterfüllung der Vereinbarungen Aufgaben des Lab-Managements (u.a. Vernetzung, Kontaktpflege, Identifikation mit und durch das Netzwerk, interne und externe Kommunikation, Einbezug Praxispartner, Öffentlichkeitsarbeit) Mögliche weitere Aufgaben des Lab-Managements, z.b. - Bedarfserhebungen in der Praxis - Trendworkshops - Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten - Unterstützung und Koordination von Forschungsanträgen - Koordination der entsprechenden Forschungseinrichtungen an IBH-Hochschulen a) untereinander und b) mit der Praxis - Publikationen, Fach- und Publikumsveranstaltungen - Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen Für die Beantragung von Einzelprojekten können neue Partner von Hochschulseite oder aus der Praxis hinzugenommen werden. Die Koordination und das Management des IBH-Labs ist eine zentrale Aufgabe und wird im Rahmen eines Einzelprojektes von den am Lab-Konsortium beteiligten Hochschulen beantragt. In der folgenden Abbildung ist beispielhaft dargestellt, wie sich die Projektpartner für Einzelprojekte im Rahmen eines IBH-Labs zusammensetzen könnten. IBH-Labs Seite 11 von 15

12 4 Betrieb eines IBH-Labs - Einzelprojekte Nach Errichtung der IBH-Labs müssen die in den IBH-Labs beteiligten IBH-Hochschulen Projektgesuche entsprechend der Leistungsvereinbarung des IBH-Labs einreichen. Die Beantragung erfolgt durch Mitglieder des IBH-Labs unter allfälligem Einbezug weiterer Hochschul- und/oder Praxispartner (Projektleitung immer durch IBH-Hochschule des LABs). Bei der Beantragung von Einzelprojekten sind folgende formale Vorgaben zu beachten: Projektpartner müssen mindestens 2 Hochschulpartner des IBH-Lab-Konsortiums aus zwei verschiedenen Ländern und Hochschularten sein Es müssen mindestens 2 Praxispartner einbezogen werden Es gelten die Förderrichtlinien des INTERREG-V-Programms Angaben zu den Kosten gemäss Interreg-V-Richtlinien und zur Laufzeit (min. 1 Jahr Laufzeit) Nachweis der Kofinanzierung durch die beteiligten Hochschulen nach dem Territorialprinzip (Eigenmittel der Hochschulen, Drittmittel der Praxispartner) Umfang des Antrags: max. 15 Seiten Inhaltlich sind folgende Vorgaben zu erfüllen: Bezug zu den Zielsetzungen des IBH-Labs Breite des Konsortiums und Qualität der Projektpartner Innovationsgrad der zu erwartenden Ergebnisse IBH-Labs Seite 12 von 15

13 Relevanz der Ergebnisse für die Bodenseeregion Umsetzung der erzielten Ergebnisse Mehrwert für die Bodenseeregion Dissemination der Ergebnisse, Öffentlichkeitsarbeit Die Evaluation der eingereichten Anträge für Einzelprojekte erfolgt durch die IBH. Sie legt dabei folgende Evaluationskriterien zugrunde: Beitrag zur Zielsetzung des LABs Breite und Qualität des Konsortiums Einbezug Praxispartner Innovationsgrad der (Forschungs-)Ergebnisse Regionale Relevanz der (Forschungs-)Ergebnisse und Wirtschaftsbezug Umsetzung und Nachhaltigkeit der Ergebnisse Dissemination der Ergebnisse, Öffentlichkeitsarbeit Territorialprinzip - Finanzierung Für die eingereichten Anträge holt die IBH zwei Expertisen aus der Scientific Community und eine aus regionaler Sicht ein. Die Expertisen beziehen sich nur auf die jeweils relevanten Aspekte des Antrags. Alle drei Expertisen müssen positiv sein, ggf. müssen die Anträge mit Auflagen versehen nachgebessert werden. Nach Vorprüfung der Einzelanträge schlägt der IBH-Kooperationsrat dem INTERREG-Lenkungsausschuss die positiv bewerteten Anträge zur Genehmigung vor. Bei Genehmigung durch den Lenkungsausschuss wird ein Fördervertrag zwischen der projektleitenden Hochschule und INTERREG geschlossen. Wenn und soweit jedoch ein weiterer Partner Förderung aus Interreg-Mitteln beanspruchen möchte, ist zu seiner Aufnahme die Zustimmung des Lenkungsausschusses von Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, die auch durch einen Umlaufbeschluss eingeholt werden kann, notwendig. Die Einzelprojekte sind gegenüber INTERREG berichtspflichtig. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach vorgelegter Abrechnung durch Projektpartner eines Einzelprojektes. 5 Finanzierung 5.1 Förderverfahren Die Förderung der IBH-Labs unterliegt grundsätzlich den Förderregeln des Interreg-Programms. Mit Genehmigung eines IBH-Labs durch Interreg verfügt das einreichende Hochschulkonsortium über einen reservierten Budgetrahmen, welcher auf der Ebene von Einzelprojekten beantragt und abgeholt werden muss. Die Finanzierung wird über die beteiligten Hochschulen und Projektpartner IBH-Labs Seite 13 von 15

14 der Einzelprojekte auf Basis des Territorialprinzips (d.h. Trennung der Kosten und Förderung auf EU- bzw. CH-Seite) zugesichert und bereitgestellt. 5.2 Ausschöpfung des Budgetrahmens Letzte Anträge auf eine Interreg-Förderung können im Jahr 2020 gestellt werden, dann allerdings nur noch mit einer zweieinhalbjährigen Laufzeit. Sind mit den Einzelanträgen der für das IBH-Lab vorgesehene Budgetrahmen bzw. eine oder beide länderspezifischen Finanzierungszusagen (EFRE, NRP) ausgeschöpft, können die auf diesem Territorium liegenden Hochschulen im Lab- Rahmen keine Förderanträge mehr stellen (Teritorialprinzip). Folgeanträge bleiben für ein IBH-Lab theoretisch möglich, erfordern jedoch erneute Verhandlungen mit Interreg ABH. 5.3 Vorgesehener Förderrahmen des Gesamtvorhabens Für die Einrichtung von IBH-Labs wird durch Interreg ABH ein Förderbetrag von gesamthaft 6,2 Mio. reserviert. Hierin enthalten sind 4,2 Mio. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 2 Mio. aus Mitteln der Neuen Regionalpolitik (NRP) des Schweizer Bundes. Die nationalen Finanzierungsmittel sind durch die beteiligten Partner auf Ebene der Einzelprojekte zu erbringen. Von Seiten des Interreg-Programms wird auf EU-Seite eine Förderung bis zu 70 Prozent und auf Schweizer Seite 50 Prozent der Kosten in Aussicht gestellt. Der EU-seitige Fördersatz steht dabei stets unter dem Vorbehalt seiner Vereinbarkeit mit dem Beihilferecht. Das Fürstentum Liechtenstein ist ebenfalls Partner des Interreg-V-Programms Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, beteiligt sich aber nicht mit einem eigenen Budget; dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung von Projektpartnern aus dem Fürstentum Liechtenstein diese ihren Projektbeitrag vollständig selbst oder durch Dritte finanzieren müssen. IBH-Labs Seite 14 von 15

15 6 Zeitplan Zeitraum Prozessschritt Zuständig Entscheider 01/2016 Vernetzungsworkshop IBH 02/2016 Ausschreibung Labs IBH 04/2016 Einreichung Anträge für Labs und erste Einzelprojekte IBH, Lab 05/2016 Evaluation, Vorprüfung Anträge für Labs IBH IBH 06/2016 Auswahl förderungswürdiger Labs und Einzelanträge, Vorschlag IBH-Kooperationsrat IBH IBH 09/2016 Zustimmung Lab-Interreg, Genehmigung erste Einzelprojekte (inkl. Koordination), Förderverträge Einzelprojekte Interreg Interreg Interreg 09/2016 IBH-Lab-Leistungsvereinbarung IBH, Lab IBH 10/2016 (frühester) Start Labs und erste Einzelprojekte Lab 12/2016 Eingabe weitere Einzelprojekte (2. Staffel) Lab 04/2017 Evaluation, Vorprüfung, Vorschlag IBH-Kooperationsrat IBH IBH 07/2017 Genehmigung Interreg, Start Einzelprojekte 2. Staffel Interreg Interreg IBH-Labs Seite 15 von 15

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