Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign für
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- Stanislaus Walter
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1 stellungnahme Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Konsultationsverfahren: Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Zu den Eckpunkten für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nimmt der DGB wie folgt Stellung: I. Allgemeine Vorbemerkungen zu Ausschreibungsverfahren Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in den vergangenen 13 Jahren zu einem dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien und einer ungeahnten Technologieentwicklung und Kostensenkung beigetragen. Es war Grundlage und Voraussetzung für die von der schwarzgelben Bundesregierung beschlossene Energiewende, deren Ziele es weiterhin konsequent umzusetzen gilt. Die wesentlichen Elemente des EEG, nämlich der Einspeisevorrang, die Abnahmeverpflichtung und die gesetzlich garantierte Festvergütung, waren dabei die entscheidenden Garanten dieser Entwicklung. Zudem hat der Ausbau der erneuerbaren Energien einen erheblichen Beschäftigungseffekt, so arbeiten inzwischen rund Menschen in den EE-Branchen. Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Abt. Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik Frederik Moch Referatsleiter Energiepolitik Telefon: Telefax: Henriette-Herz-Platz Berlin Aktuell beträgt der Ökostromanteil im Netz etwa 25 Prozent. Damit stellen sich neue Herausforderungen, um die erneuerbaren Energien sukzessive zu den tragenden Säulen der Stromversorgung zu entwickeln. Neben dem reinen Mengenwachstum muss es künftig auch um einen qualitativen und systemischen Zubau gehen. Der DGB hat es deshalb begrüßt, dass der Gesetzgeber in der zurückliegenden EEG-Reform einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen anhand der Kriterien Kosteneffizienz, Systemverantwortung und Ausbau-Koordination gelegt hat. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Gesetzgeber die Förderung, bzw. die Förderhöhe, sukzessive auf Ausschreibungen umzustellen. So soll es zunächst Pilotausschreibungen im Segment der Freiflächen-Photovoltaik geben. Die nun vorgelegten Eckpunkte für ein Ausschreibungsdesign dienen somit der Vorarbeit für die entsprechende Rechtsverordnung.
2 Seite 2 von 5 der Stellungnahme vom Grundsätzlich hält der DGB einen generellen Systemwechsel von Einspeisevergütungen zu Ausschreibungen im EEG, wie er im Eckpunktepapier formuliert wird, für nicht geboten. Auch der Beihilferahmen der EU schreibt dies nicht zwingend vor. Ob durch Ausschreibungen eine erhöhte Kosteneffizienz erreicht werden kann, ist offen. Ein Blick in andere europäische Länder deutet eher auf das Gegenteil hin. Zudem ist das Kostensenkungspotential bei Wind-Onshore und Photovoltaik aufgrund der schon weit fortgeschrittenen Lernkurve begrenzt. Auch muss in einer volkswirtschaftlichen Betrachtung der administrative Aufwand für Behörden und Unternehmen mitberücksichtigt werden. Aus Sicht des DGB muss eine Weiterentwicklung des EEG dazu beitragen, langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien herzustellen. Planungssicherheit ist eine der Voraussetzungen dafür, dass ein kontinuierlicher Investitionsstrom in den Ausbau der erneuerbaren Energien bestehen bleibt. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien und der Zuliefererbranchen gesichert werden und neu entstehen können. Sowohl hinsichtlich der Kosteneffizienz als auch in Bezug auf stabile Investitionsbedingungen haben sich bisher Einspeisetarife gegenüber Ausschreibungen als überlegen erwiesen. Der DGB fordert deshalb keine vorschnelle Umgestaltung der Vergütungsregelungen im EEG schon ab 2017 vorzunehmen, solange sich Ausschreibungen nicht als das bessere System tatsächlich praktisch bewährt haben. Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen von Pilotausschreibungen lediglich ein Praxistest erfolgen, um die Tauglichkeit von Ausschreibungsmodellen für Photovoltaik Freiflächenanlagen zu erproben. Die Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen bei PV-Freiflächenanlagen können nicht ohne weiteres auf andere Technologien und Marktsegmente übertragen werden. Zudem fordert der DGB, dass die Ergebnisse der Pilotausschreibungen umfassend mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden. Notwendig ist zudem eine umfangreiche und sorgfältige, ergebnisoffen angelegte Begleitforschung zu den bislang und derzeit im Ausland gemachten Erfahrungen mit Ausschreibungen im Bereich erneuerbare Energien, auch unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sollte entsprechende umfassende Evaluierungsuntersuchungen in Auftrag geben, um die Entscheidung über den zukünftigen Fördermodus für den Ausbau der erneuerbaren Energien so sachgerecht wie möglich fällen zu können. II. Zu den einzelnen Fragestellungen einer Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen Ausschreibungsgegenstand Der DGB begrüßt die beabsichtigte Erhöhung der Projektgröße auf 25 MW (jetzt: 10 MW). Die dadurch erreichbaren Skaleneffekte können zur weiteren Steigerung der Kosteneffizienz beitragen. Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit spricht sich der DGB für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung aus. Lediglich im Hinblick auf Freilandanlagen an Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen wird aufgrund einer besseren Kostenstruktur und leichteren Realisierbarkeit eine maßvolle Erweiterung auf 200 m empfohlen.
3 Seite 3 von 5 der Stellungnahme vom Hinsichtlich der regionalen Verteilung steht aus Sicht des DGB zu befürchten, dass bei einer einseitigen Fixierung des Ausschreibungsverfahrens auf die Förderhöhe, eine regionale Konzentration in Süddeutschland stattfinden wird. Diese Konzentration wird zumindest solange anhalten, bis dort der Großteil der wirtschaftlich erschließbaren Flächenpotentiale bebaut wurde. Aus Gründen der Akzeptanz und Netzdienlichkeit sollte eine regionale Konzentration vermieden werden. Da eine regional möglichst gleichmäßig ausdifferenzierte Ausschreibung einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde, wird aus Praktikabilitätsgründen dafür plädiert, die auszuschreibende Leistung zumindest auf die vier Regelzonen der Übertragungsnetzbetreiber aufzuteilen. Dadurch könnte ein gleichmäßiger Zubau in erster Näherung erreicht werden. Ausschreibungsvolumen Aus Sicht des DGB erscheint es sinnvoll, ein höheres Ausschreibungsvolumen anzusetzen, um die gesetzlichen Ziele des Ausbaukorridors tatsächlich zu erreichen. Ausschreibungsverfahren Der in den Eckpunkten vorgesehene Höchstpreis sollte aus Praktikabilitätsgründen dem jeweils aktuellen anzulegenden Wert nach 51 EEG entsprechen. Um eine kontinuierliche Auslastung der Unternehmen zu erreichen und um zu vermeiden, dass eine diskontinuierliche Auslastung eine Arbeitsverdichtung der betroffenen Beschäftigten nach sich zieht oder zu einer Ausweitung von Leiharbeit führt, plädiert der DGB für einen mindestens vierteljährlichen Ausschreibungsturnus. Qualifikationsanforderungen und Pönalen Der DGB teilt die Einschätzung, dass geeignete Maßnahmen gegen ein sogenanntes Underbidding ergriffen werden müssen, um die Realisierungswahrscheinlichkeit der bezuschlagten Projekte zu erhöhen. Die dafür notwendigen Qualifikationsanforderungen und Pönalen sollten jedoch so ausgestaltet werden, dass diese zu keiner einseitigen Diskriminierung von Investorengruppen führen. Eine Mischung aus finanziellen und materiellen Qualifikationsanforderungen erscheint aus Sicht des DGB sinnvoll. Zudem wird der Vorschlag für Sonderregelungen für kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften oder kleinere Stadtwerke unterstützt. Die Eckpunkte schlagen zudem eine zweistufige Ausgestaltung der Pönalen vor, die bei Zeitverzug oder Nichtrealisierung des Projektes bezahlt werden müssen. Aus Sicht des DGB ist dieser Vorschlag sinnvoll.
4 Seite 4 von 5 der Stellungnahme vom Zusätzlich ist zu überlegen, ob nicht angemessene Fristen anzusetzen sind, innerhalb derer nach dem Zuschlag ein Bieter die von ihm geplante und durch den Zuschlag geförderte Anlage realisieren muss. Sollten diese Fristen nicht eingehalten werden, verliert er die Förderungszusage. Eine Rückgabe von Förderberechtigungen bei gleichzeitiger Senkung oder Streichung der Pönale sollte hingegen nur in engen Grenzen ermöglicht werden. Scheitert ein Projekt, ohne dass dies durch den Projektnehmer direkt zu verschulden ist (beispielsweise Wegfall der Bank-Finanzierung), sollte eine erleichterte Rückgabe möglich sein. Die Rückgabe sollte bei Fremdverschulden gegenüber der Bundesnetzagentur beantragt und durch diese nach Einzelfallprüfung genehmigt werden können. Zuschlagserteilung Der DGB kritisiert, dass bislang für die Zuschlagserteilung lediglich die Höhe des Gebots entscheidend sein soll. Diese einseitige Kostenfixierung birgt letztlich die Gefahr eines Verdrängungswettbewerbs, der zu negativen Auswirkungen auf Beschäftigte, Qualität und Umwelt führt. Die Zuschlagskriterien müssen gewährleisten, dass hochwertige und innovative Anlagen gegenüber (zumeist asiatischen) Billiganbietern konkurrenzfähig bleiben. Der DGB spricht sich daher dafür aus, dass bei den Ausschreibungsmodalitäten weitergehende technische Anforderungen sowie ökologische und soziale Kriterien vorgeschrieben werden. Aus Sicht der Beschäftigten sollte eine Vergabe nur bei Einhaltung Guter Arbeit und tariflicher Standards erfolgen. Im Hinblick auf die technischen Anforderungen sollten Standards für möglichst hochwertige Anlagen definiert werden. Zudem kann das Kriterium der Systemverantwortung berücksichtigt werden. So sollten insbesondere Projekte mit einem großen Beitrag zur Systemverantwortung zum Zuge kommen. Wichtige Kriterien zur Beurteilung könnten beispielsweise die Kombination mit einem Speichersystem, die Bereitstellung von Systemdienstleistungen sowie eine räumliche Nähe zu Großverbrauchern darstellen. Aus industriepolitischen Erwägungen fordert der DGB, dass im Rahmen der Erarbeitung der Rechtsverordnung geprüft wird, wie eine WTO-konforme local-content-regelung festgeschrieben werden kann, die einen bestimmten europäischer Wertschöpfungsanteil abverlangt. Diese könnte einen Impuls für den Erhalt der herstellenden Photovoltaik-Industrie und ihrer Wertschöpfungsketten leisten. Der DGB spricht sich zudem dafür aus, dass Projekte, die zunächst keinen Förderbescheid erhalten haben, ohne zeitliche Sperrfrist zu einem späteren Zeitpunkt wieder an einer Ausschreibungsrunde teilnehmen können.
5 Seite 5 von 5 der Stellungnahme vom Übertragbarkeit der Förderberechtigung Der DGB spricht sich klar gegen einen Zweitmarkt für Förderberechtigungen und damit gegen frei handelbare Förderberechtigungen aus. Frei handelbare Förderberechtigungen würden nach Einschätzung des DGB die Marktteilnehmer zu Spekulationen ermuntern, was der Erreichung der Ausbauziele und dem Ziel der Kosteneffizienz zuwider laufen würde. Der DGB fordert eine projektbezogene Förderberechtigung, da nur so sichergestellt werden kann, dass die zuvor genannten Anforderungen an die Qualität der Projekte (technische Anforderungen und sozial-ökologische Kriterien) verbindlich und nachvollziehbar eingehalten werden. Eine Übertragung der Förderberechtigung sollte lediglich dann zugelassen werden, wenn die Realisierung eines in der Planung schon weit fortgeschrittenen Projektes durch die Insolvenz des Projektnehmers oder den Ausfall einer finanzierenden Bank gefährdet wäre. Die Übertragung sollte bei der Bundesnetzagentur beantragt und nach erfolgter Einzelfallprüfung zugelassen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Angebote mit der Zielsetzung der tatsächlichen Realisierung abgegeben werden und die Realisierung nicht durch Insolvenz oder Verlust der Finanzierung in der Umsetzungsphase bedroht wird. Damit könnte nach Einschätzung des DGB eine größtmögliche Anzahl von bezuschlagten Projekten auch tatsächlich umgesetzt werden. Akteursvielfalt Die Akteursvielfalt sollte durch die Einführung von Ausschreibungen nicht reduziert werden. Aus Sicht des DGB sollte die Energiewende auch weiterhin von BürgerInnen, Energiegenossenschaften, Landwirten sowie kleinen und großen Energieversorgungsunternehmen vorangetrieben werden. Dementsprechend sollte das Ausschreibungsdesign dergestalt sein, das für die unterschiedlichen Akteure eine realistische Chance besteht, mit einem Projekt einen Zuschlag zu bekommen. Da die internationalen Erfahrungen gezeigt haben, dass insbesondere kleine, finanzschwächere Investoren bei Ausschreibungen einen strategischen Nachteil haben, sind Sonderregelungen zum Nachteilsausgleich wichtig. Aus Sicht des DGB wäre es denkbar, ein bestimmtes Mindestkontingent für den Bereich der KMU (wie beispielsweise Bürgergenossenschaften oder kleinere Stadtwerke) festzulegen. Dies könnte in der Größenordnung von 20 Prozent des gesamten Ausschreibungsvolumens liegen. Dabei ist darauf zu achten, dass die vom DGB oben eingeforderten hohen technischen, ökologischen und sozialen Standards erhalten bleiben. EU-Öffnung Hinsichtlich der Öffnung für europäische Anbieter gibt der DGB zu Bedenken, dass für die Vergleichbarkeit von Projekten im europäischen Zusammenhang ein Blick auf die Vollkosten der Stromerzeugung unzureichend ist. Vielmehr wäre es notwendig auch einen Blick auf die mit dem Projekt zusammenhängenden Infrastrukturkosten zu werfen. Andernfalls kann es im Rahmen einer Ausschreibung zu erheblichen Verzerrungen bei der Zuschlagserteilung zulasten regionaler Anbieter kommen.
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