Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren. Kap. A: Vorhabensbeschreibung und Korridorauswahl. November Am Wallgraben Stuttgart

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1 Neckarenztalleitung Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren Kap. A: Vorhabensbeschreibung und Korridorauswahl November 2017 Antragstellerin: terranets bw GmbH Am Wallgraben Stuttgart Projektbeauftragter: Projektleiter: Hartmut Drosch Roland Griese Tel.: 0711/ Tel.: 0711/ Fax: 0711/ Fax: 0711/ Bearbeitung ARGE: IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH Ing. -und Planungsbüro LANGE GbR Logebachstraße 4 Carl-Peschken-Str Bad Honnef Moers Projektleiter: Bearbeitung (UVS, Natura2000): Stefan Finke Sebastian Weishaupt Tel.: 02224/ Tel.: / Fax: 02224/ Fax: / finke@ibni.de sebastian.weishaupt@langegbr.de

2 Neckarenztalleitung Abschnitt I 1 / 49 Inhaltsverzeichnis 1 Vorhabensbeschreibung und Korridorauswahl Vorhabensträgerin das Unternehmen terranets bw Gegenstand und Veranlassung der Planung Der Energieträger Erdgas Begründung des Bedarfs der NET Deckung des landesweit steigenden Bedarfs an Transportkapazität*) - Erhöhung der Versorgungssicherheit Deckung des steigenden Kapazitätsbedarfs in den Zielregionen - Regionale Bedeutung der NET Regionale Erhöhung der Versorgungssicherheit Europäische Anbindung Versorgung von Gaskraftwerken als besondere netztechnische Betriebsmittel Vorhabensalternativen Begriff des Trassenkorridors Rechtliche Rahmenbedingungen und erforderliche Genehmigungsverfahren Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Glossar Technische Angaben zum Vorhaben Technische Daten Arbeitsablauf Sonderbaustrecken Flächenbedarf Einsatz eingriffsminimierender Arbeitstechniken Technische Einrichtungen Rechtliche Sicherung der Leitung und Entschädigung Sicherheit der Leitung Regelwerk und Richtlinien, behördliche Überwachung Eigenschaften von Erdgas Planung, Konstruktion und Bau Korrosionsschutz Betriebliche Überwachung Schutzstreifen Planungen und Bauarbeiten im Nahbereich der Leitungen Stilllegung von Leitungen Korridorfindungsprozess Grundsätze und Methodik der Trassierung ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

3 2 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Trassenbündelung und -kreuzung Entwicklung der Trassenkorridore Beschreibung der Trassenkorridore Von den Korridoren betroffene Kreise, Städte und Gemeinden Verlauf der möglichen Trassenkorridore Beurteilung der Varianten aus Sicht der Vorhabensträgerin terranets bw Darstellung untersuchter und anschließend verworfener Korridore Allgemeinverständliche Zusammenfassung Gegenstand und Veranlassung der Planung Korridorfindungsprozess Quellenverzeichnis / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

4 Neckarenztalleitung Abschnitt I 3 / 49 1 Vorhabensbeschreibung und Korridorauswahl 1.1 Vorhabensträgerin das Unternehmen terranets bw Im Folgenden verwendete energiewirtschaftliche Fachbegriffe werden im Glossar in Kapitel 1.7 erläutert. Die jeweiligen Begriffe sind mit *) gekennzeichnet. Die terranets bw GmbH (terranets bw) ist ein unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber*) für Erdgas. Seit über 50 Jahren betreibt das Unternehmen das Fernleitungsnetz für Baden-Württemberg. Die Gashochdruckleitungen*) der terranets bw transportieren Erdgas von den vorgelagerten europäischen Gashochdruckleitungen zu den der terranets bw nachgelagerten Netzen und Endverbrauchern. Heute sind mehr als zwei Drittel aller Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sowie Teile der Schweiz, Vorarlberg und das Fürstentum Liechtenstein an das Fernleitungsnetz*) der terranets bw angebunden. Das Fernleitungsnetz der terranets bw hat eine Länge von rund km und ist über zehn Einspeisepunkte*) direkt mit den Systemen der vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreibern*) Open Grid Europe GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys TENP GmbH sowie bayernets GmbH gekoppelt. Aktuell schaffen zwei Verdichteranlagen*) im Raum Karlsruhe und Ulm während der Starklastzeiten zusätzliche Kapazitäten zum Transport*) von Erdgas zu den Verbrauchsschwerpunkten in Baden-Württemberg. An das Fernleitungsnetz*) sind zwei Untertageerdgasspeicher*) angeschlossen. Die Systeme von 45 direkt nachgelagerten Verteilnetzbetreibern*) sowie 13 Letztverbrauchern (Industrie) sind über ca. 200 Netzkopplungspunkte*) an das Gashochdruckleitungsnetz der terranets bw angeschlossen. Weitere rund 90 Verteilnetzbetreiber sind den direkt angeschlossenen Netzen nachgelagert. Anbindungen zu ausländischen Netzkopplungspartnern bestehen über Grenzübergangspunkte im Bodenseeraum (Vorarlberg und Ostschweiz) sowie in Basel. Die Nenndurchmesser der Hauptleitungen liegen zwischen 200 und 700 mm, die maximal zulässigen Betriebsdrücke zwischen 49 und 80 bar. Mit ihrem Gashochdruckleitungsnetz stellt die terranets bw den diskriminierungsfreien Transport*) von Erdgas sicher und gewährleistet eine technisch zuverlässige Versorgung. Die Aufgaben der terranets bw sind gemäß 15 EnWG insbesondere - durch entsprechende Transportkapazitäten*) und Zuverlässigkeit die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, so dass die Nachfrage nach Transportdienstleistungen für Gas befriedigt und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden können, ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

5 4 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I - den Gastransport durch ihr Netz unter Berücksichtigung der Verbindungen mit anderen Netzen zu regeln. 1.2 Gegenstand und Veranlassung der Planung Gegenstand des beantragten Raumordnungsverfahrens ist die geplante Gashochdruckleitung*) Neckarenztalleitung (NET), die von Wiernsheim nach Bietigheim-Bissingen verlaufen soll. Die Trassenkorridore verlaufen auf dem Gebiet folgender Städte und Gemeinden: Wiernsheim, Mühlacker, Mönsheim, Eberdingen, Vaihingen an der Enz, Markgröningen, Oberriexingen, Sachsenheim, Bietigheim-Bissingen und Löchgau. Die Zuständigkeit zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau auf entsprechenden Antrag mit Schreiben vom übertragen. Bei der geplanten NET handelt es sich um eine neue leistungsstarke Gashochdruckleitung*), welche die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg insgesamt und speziell in den Regionen Heilbronn/Franken und Stuttgart auch zukünftig gewährleistet und eine Verbindung zwischen bereits bestehenden Gashochdruckleitungen*) der terranets bw schafft. Der Anschluss der geplanten NET an das bestehende Fernleitungsnetz der terranets bw ist im Raum Wiernsheim vorgesehen (Anschluss an die Schwabenleitung (SWB) und Nordschwarzwaldleitung (NOS)). Von dort soll die geplante NET über Vaihingen an der Enz bis nach Löchgau/Bietigheim-Bissingen verlaufen und dort wieder an das bestehende Fernleitungsnetz*) der terranets bw anschließen (Anschluss an die Kraichgauleitung (KRA)). Siehe auch Abschnitt und Bild 4. Eine solche Leitung ist im Netzentwicklungsplan Gas*) (NEP Gas) 2016 als Maßnahme und als Maßnahme (Bau und Betrieb einer Leitungsverbindung inklusive aller notwendigen technischen Einrichtungen und einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage*)) mit einem Nenndurchmesser von 500 mm (DN 500) vorgesehen. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Bedarfs insbesondere aufgrund der eventuellen Errichtung eines Gaskraftwerkes in Heilbronn als besonderes netztechnisches Betriebsmittel nach 11 Abs. 3 EnWG (früher: Netzstabilitätsanlage gemäß 13k EnWG - siehe Ziffer 1.4.5) soll die geplante NET eventuell noch bis nach Heilbronn weiter geführt werden (Weiterführung der NET). Die Planung einer solchen Weiterführung der NET bis nach Heilbronn ist nicht Gegenstand dieses Antrags. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung inklusive der notwendigen technischen Einrichtungen wie z. B. eine GDRM-Anlage*), Telekommunikationslinien*) und Absperrarmaturengruppen*) / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

6 Neckarenztalleitung Abschnitt I 5 / 49 Das Vorhaben weist die folgenden Kenndaten auf: Tab. 1: Wichtigste Kenndaten der geplanten Neckarenztalleitung Streckenverlauf (verschiedene Korridore) Länge Leitungsdimension Auslegungsdruck Schutzstreifen Wiernsheim Eberdingen / Vaihingen an der Enz / Markgröningen / Oberriexingen Sachsenheim Bietigheim-Bissingen Löchgau ca. 27,9 km Nenndurchmesser 500 mm 80 bar 10 m (5 m beidseitig der Leitungsachse) Breite des Regelarbeitsstreifens im Feld 30 m / im Wald 19 m Weitere Kenndaten siehe Kap Gemäß 18 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) i. V. m. 1 Nr. 14 Raumordnungsverordnung (ROV) ist für Gasleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wenn sie im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben. Umfang und Detaillierungsgrad des beantragten Raumordnungsverfahrens wurden im Rahmen des am durchgeführten Scoping-Termins ermittelt und werden in dem vorliegenden Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens umgesetzt. Die folgenden Trassenkorridore sollen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens untersucht werden: ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

7 6 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Abb. 1: Übersichtskarte Trassenkorridore der Neckarenztalleitung Die Genehmigung der Leitung erfolgt gemäß 43 Satz 1 Nr. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Rahmen eines sich dem Raumordnungsverfahren anschließenden Planfeststellungsverfahrens. Weitere Ausführungen zum genauen Ablauf des Raumordnungsverfahrens sowie zum Planfeststellungsverfahren finden sich in Ziffer Der Energieträger Erdgas Erdgas besteht hauptsächlich aus Methan (CH 4 ). Aufgrund seiner Zusammensetzung entstehen bei seiner Verbrennung im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern die geringsten Kohlendioxid-Emissionen. Die Substitution anderer fossiler Energieträger wie Heizöl oder Kohle durch Erdgas führt zu einer Reduzierung von Kohlendioxid- (CO 2 ) und Feinstaubemissionen. Erdgas und ein leistungsstarkes Fernleitungsnetz*) sind daher für die erfolgreiche Realisierung der Energiewende und der Umstellung auf erneuerbare Energien wichtige Instrumente. Erdgas bietet ein breites Anwendungsspektrum: Im Haushaltsbereich steht die Nutzung zum Heizen und zur Warmwasserbereitung im Vordergrund. Daneben wird Erdgas auch zum Kochen eingesetzt. Auch in der industriellen Verwendung dient Erdgas in erster Linie zur Erzeugung von Wärme, zum Beispiel in der Glas-, Keramik- oder Baustoffindustrie / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

8 Neckarenztalleitung Abschnitt I 7 / 49 Vielfach wird die Wärme dabei in Kraft-Wärme-Kopplung*) erzeugt. Auch die Trocknung von Papier oder Nahrungs- und Futtermitteln ist ein verbreitetes Einsatzgebiet. Außerdem spielt Erdgas als Grundstoff in der chemischen Industrie oder beim Einsatz für die Stromerzeugung in Kraftwerken eine wichtige Rolle. Gegenwärtig verteilt sich der Gasbedarf in Baden-Württemberg wie folgt auf die verschiedenen Verbrauchsgruppen: Rund 45% Produzierendes Gewerbe Rund 37% Private Haushalte Rund 18% andere Endabnehmer (Verkehr, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe) (Quelle. Statistisches Landesamt Baden- Württemberg 2016) Erdgas wurde in Baden-Württemberg im Jahr 1969 eingeführt. Entsprechend der Begründung der Landesregierung im Landesentwicklungsplan 2002 (LEP 2002) zu Ziffer (G) gilt: Der Anteil des Erdgases am Primärenergieverbrauch hat sich in Baden-Württemberg in den letzten zwanzig Jahren verdoppelt. Er liegt jedoch weiterhin deutlich unter dem Durchschnittswert der alten Bundeländer. Vor allem wegen der relativen Umweltvorteile des Erdgases gegenüber anderen fossilen Energieträgern hält die Landesregierung eine weitere Erhöhung des Erdgasanteils am Primärenergieverbrauch für erstrebenswert. Das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie kam in einer von Greenpeace beauftragten Untersuchung unter dem Titel: Erdgas: Brücke ins regenerative Zeitalter bereits 2010 zum folgenden Fazit: Erdgas ist derjenige fossile Energieträger, der in idealer Weise in einer Übergangszeit bis zur Vollversorgung mit erneuerbaren Energien eine Brückenfunktion einnehmen kann. Gasleitungen sind prinzipiell geeignet, auch Biogas und synthetisch hergestellte Erdgase oder in bestimmten Grenzen Wasserstoff zu transportieren. Es wird momentan intensiv zur Speicherung von regenerativ erzeugter Energie geforscht. Eine Möglichkeit ist die hydrolytische Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff unter Einsatz von Strom aus Wind- oder Solarenergie. Der gewonnene Wasserstoff kann entweder direkt in das öffentliche Gasnetz eingespeist oder durch anschließende Reaktion mit Kohlendioxid ( Methanisierung ) in Methan umgewandelt und in dieser Form dem Gasstrom beigefügt werden. ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

9 8 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Damit kann es gelingen, große Energiemengen in chemisch gebundener Form in den Gasnetzen und -speichern zu lagern, um sie bei Bedarf zu nutzen, und Gasleitungen bekommen eine weitere, wichtige Funktion. Diese zukunftsweisenden Technologien zur Speicherung von regenerativ gewonnener Energie werden mit dem Begriff Power-To-Gas beschrieben. 1.4 Begründung des Bedarfs der NET Die geplante NET ist erforderlich, um: a) den kontinuierlich steigenden Bedarf an Transportkapazität*) für Erdgas in Baden-Württemberg decken zu können Deckung des landesweit steigenden Bedarfs an Transportkapazität*), Erhöhung der Versorgungssicherheit. b) den weiter wachsenden Bedarf an Transportkapazität*) direkt (und indirekt) nachgelagerter Netzbetreiber für die Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken (Zielregionen) decken zu können Deckung des steigenden Kapazitätsbedarfs*) in den Zielregionen - regionale Bedeutung. c) die Versorgungssicherheit für die Zielregionen durch einen Ringschluss zwischen mehreren bereits bestehenden Erdgastransportwegen zu verbessern regionale Erhöhung der Versorgungssicherheit. d) die Anbindung der Zielregionen an das europäische Verbundnetz zu verbessern europäische Anbindung. e) Mögliche besondere netztechnische Betriebsmittel in Form von Gaskraftwerken versorgen zu können Versorgung von Gaskraftwerken als besondere netztechnische Betriebsmittel Die Punkte a) bis e) werden im Folgenden genauer erläutert Deckung des landesweit steigenden Bedarfs an Transportkapazität*) - Erhöhung der Versorgungssicherheit Die geplante NET ist erforderlich, um den erhöhten Bedarf an Transportkapazität*) für Erdgas in Baden-Württemberg decken zu können. Gemäß 1 und 11 EnWG ist terranets bw als Fernleitungsnetzbetreiber*) verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Gastransportnetz zu betreiben und bedarfsgerecht auszubauen. Auch 15 Abs. 3 EnWG verpflichtet terranets bw dazu, Transportkapazitäten*) in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen und zur Versorgungssicherheit beizutragen. Der kontinuierlich steigende Bedarf an Gastransportkapazitäten*) in Baden-Württemberg verpflichtet daher terranets bw zu einem bedarfsgerechten Netzausbau. Dabei muss das Gastransportnetz*) so ausgelegt sein, dass es die höchste benötigte Transportka / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

10 Neckarenztalleitung Abschnitt I 9 / 49 pazität*) bereitstellen kann. Dies ist der höchste Gasfluß in einer Stunde, der benötigt wird, um den nachgelagerten Netzen die benötigten Erdgasmengen zur Versorgung der angeschlossenen Letztverbraucher zur Verfügung zu stellen. Da Erdgas unter anderem zum Heizen verwendet wird, ist der Erdgasbedarf stark von der Witterung abhängig. Der maximale Erdgasbedarf, der die erforderliche Transportkapazität*) bestimmt, tritt daher im Winter auf. Bereits heute ist das Transportsystem der terranets bw durch die bestehende Nachfrage nach Transportkapazitäten*) vollständig ausgelastet. Dies führt bereits zu Einschränkungen in der Netzfahrweise bei terranets bw und den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern*). Durch die in den vergangenen Jahren realisierten Netzausbaumaßnahmen konnte terranets bw die angemeldeten Kapazitätsbedarfe 2017 vollständig mit zeitlich unbefristet festen Kapazitäten bestätigen. Bereits ab dem Jahr 2018 wird der bestellte bzw. prognostizierte Kapazitätsbedarf die physikalische Transportgrenze*) der terranets bw überschreiten. Dies wird zu weiteren Einschränkungen in der Netzfahrweise bei terranets bw und deren nachgelagerten Verteilnetzbetreibern*) führen. Die Kapazitätsplanung der terranets bw basiert auf den jährlich aktualisierten internen Bestellungen*) der direkt nachgelagerten Netzbetreiber*) und auf Langfristprognosen aller Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg. Die maximale Kapazitätsnachfrage der Erdgaskunden wie Haushalte und Industriekunden wird durch die Verteilnetzbetreiber in Summe ermittelt und unter Berücksichtigung der Auslegungstemperatur und netzindividuellen Besonderheiten dem jeweils hydraulisch vorgelagerten Netzbetreiber gemeldet. Diese wiederum melden den resultierenden Bedarf an deren vorgelagerte Netzbetreiber. Den jeweiligen Fernleitungsnetzbetreibern wird dieser aggregierte Kapazitätsbedarf von den Verteilnetzbetreibern jährlich zum 15. Juli im Rahmen der Internen Bestellung*) gemeldet. Aus diesen Planungen wird deutlich, dass der Kapazitätsbedarf in Baden- Württemberg weiterhin stetig steigt. Den im NEP Gas 2016 prognostizierten Kapazitätsbedarf für das Netzgebiet der terranets bw (vgl. Bild 2) kann das System der terranets bw bereits 2018 nicht mehr befriedigen. Dies wird auch durch die aktuelle interne Bestellung*) für 2018 bestätigt. Diese hat einen Zuwachs von circa 5% ergeben. Die Prognosen der Verteilnetzbetreiber*) wurden im Winter 2012 mit einer Transportleistung von 23,2 GW (Tagesmitteltemperatur 11 C) und im Januar 2017 mit einer Transportleistung von 24,0 GW (Tagesmitteltemperatur 8 C) bestätigt. Der in den NEP Gas*) 2013 bis 2016 und im Szenariorahmen (SR) für den NEP 2018 prognostizierte Kapazitätsbedarf für das Netzgebiet der terranets bw ist der folgenden Grafik zu entnehmen. ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

11 10 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Abb. 2: Entwicklung des prognostizierten Kapazitätsbedarfs für die nächsten 10 Jahre (Daten der NEP und des Szenariorahmens 2018) Der Anteil der angemeldeten Kapazitätsbedarfe, der die physikalische Transportgrenze*) überschreitet, kann nur auf unterbrechbarer Basis zugesagt werden. Dies bedeutet, dass die Kapazität bei sehr hohem Leistungsbedarf dem nachgelagerten Netzbetreiber entzogen werden kann. Dieser wiederum kann dann gegebenenfalls nicht allen Endkunden die gewünschte Leistung zur Verfügung stellen. Nach 17 Abs. 1 EnWG ist terranets bw verpflichtet, Anschlusswillige zu technischen und wirtschaftlichen Bedingungen an ihr Netz anzuschließen. terranets bw kann, über die bestehenden Kapazitätsvereinbarungen hinaus, sowohl zusätzliche, neue Netzanschlussansprüche nach 17 Abs. 1 EnWG als auch die Erhöhung der Anschlusskapazität bei bereits bestehenden Netzanschlüssen ohne einen Netzausbau nicht mehr befriedigen. Zusätzlich muss davon ausgegangen werden, dass der Untertagespeicher*) Fronhofen mittelfristig aus geologischen Gründen nicht mehr für die Kapazitätssicherung zur Verfügung steht. Bislang kann bei hohem Leistungsbedarf zusätzliches Gas aus dem Untertagespeicher*) Fronhofen in das Netz der terranets bw eingespeist werden. Um den bestellten und prognostizierten, steigenden Bedarf an Transportkapazität*) im Netzgebiet der terranets bw ohne Benachteiligung einzelner Bedarfsträger sicherstellen zu können, ist daher ein Ausbau des Leitungsnetzes/Transportsystems der terranets bw notwendig. Die geplante NET stellt hierbei einen wichtigen Schritt dar. Der bedarfsgerechte Ausbau des Transportleistungsnetzes*) und die Sicherung der dafür erforderlichen Trassen sind auch Grundsätze des LEP 2002, Plansätze (G) und (G) sowie des Regionalplanes für die Region Stuttgart vom / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

12 Neckarenztalleitung Abschnitt I 11 / 49 (Regionalplan Stuttgart 2010). So heißt es unter Ziffer (G) des LEP 2002: Das Netz der Transportleitungen ist bedarfsgerecht auszubauen. Hierzu erforderliche Trassen sind zu sichern. Ziffer (G) des Regionalplanes Stuttgart 2010 sagt: Es ist anzustreben, dass die Erdgasversorgung in der Region Stuttgart gesichert und vor allem für die Siedlungsbereiche der Entwicklungsachsen ( ) sowie für die überörtlich bedeutenden Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandorte weiter ausgedehnt wird. Die deutschlandweite Koordination des Ausbaubedarfs erfolgt im NEP Gas. Der NEP Gas wird jährlich von allen Fernleitungsnetzbetreibern*) in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) erstellt. Er ist im Internet unter öffentlich zugänglich. Gemäß 15a Abs. 1 EnWG enthält der NEP Gas alle Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die in den nächsten zehn Jahren netztechnisch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die Maßnahmen des NEP Gas sind für terranets bw gemäß 15a Abs. 3 EnWG verbindlich umzusetzen. Das Ausbauprojekt NET ist im NEP Gas 2016 enthalten. Siehe dort Maßnahmensteckbriefe und Maßnahme , Seite 23 und 25. Weitere Maßnahmen, die im NEP Gas 2016 enthalten sind, um die erhöhte Kapazitätsnachfrage aus dem Netz der terranets bw befriedigen zu können, sind der Ausbau der Verdichteranlage*) am Standort Scharenstetten bei Ulm in zwei Stufen und der Neubau einer Verdichteranlage*) für die neu errichtete und 2016 in Betrieb genommene Nordschwarzwaldleitung, an die die Neckarenztalleitung angebunden wird. massnahmensteckbriefe.pdf Der NfEP Gas*) 2016 ist nach Verzögerungen aufgrund eines Änderungsverlangens der Bundesnetzagentur seit Ende Juli 2017 verbindlich Deckung des steigenden Kapazitätsbedarfs in den Zielregionen - Regionale Bedeutung der NET Die geplante NET ist erforderlich, um den Kapazitätsbedarf direkt und indirekt nachgelagerter Verteilnetzbetreiber*) in den Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken (Zielregionen) decken zu können und damit zur Stabilität des Gesamtsystems beizutragen. Die NET trägt vor allem zur Erhöhung der frei zuordenbaren Kapazität*) für die Versorgung von Gaskunden in den Zielregionen bei. Diese Regionen werden derzeit überwiegend über die Gastransportleitung Kirrlach Heilbronn Metterzimmern ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

13 12 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I ( Kraichgauleitung ) und in geringem Umfang über die Leitung Crailsheim Heilbronn ( Hohenloheleitung ) versorgt. Die Leitung von Heilbronn nach Metterzimmern stellt im System der terranets bw eine Stichleitung dar, die Gas nur von Norden her transportiert (siehe auch Ziff ) und am Netzkopplungspunkt*) Metterzimmern endet. Entlang der Kraichgauleitung übergibt terranets bw Gas an Verteilnetzbetreiber*) (VNB) wie die Netze BW GmbH, welche im Anschluss weitere VNB und Kunden überwiegend in den Landkreisen Ludwigsburg, Rems-Murr und im Norden von Stuttgart versorgt, oder wie z. B die MVV Netze GmbH, die Heilbronner Versorgungs-GmbH oder die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. (Siehe Bild 3) Abb. 3: Integration der Neckarenztalleitung (rot) in das bestehende Transportnetz*) Die Kraichgauleitung ist mit einem Durchmesser von 300 mm und einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 49 bar nur begrenzt leistungsfähig. Eine weitere Leistungserhöhung dieser Leitung ist nicht mehr möglich. Zudem kommt es in der Kraichgauleitung aufgrund höherer Fließgeschwindigkeiten durch den stetig ansteigenden Kapazitätsbedarf auch in dem in Fließrichtung vorgelagerten Raum Heilbronn und in der Region Heilbronn-Franken zunehmend zu Druckverlusten. Die internen Bestellungen im Raum Heilbronn/Ludwigsburg sind in den vergangenen 5 Jahren jedoch um 23% gestiegen In der Langfristprognose der nächsten 10 Jahre sind weitere Mehrkapazitäten von 10% angemeldet. Der Netztopologie geschuldet entstehen daraus Engpasssituationen, konkret in Form von Unterschreitungen der den Verteilnetzbetreibern*) vertraglich zugesagten Mindest-Übergabedrücke. Um die Versorgung der Kunden zu gewährleisten, besteht daher die technische Notwendigkeit des Ausbaus der Anbindung der / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

14 Neckarenztalleitung Abschnitt I 13 / 49 Zielregionen. Die geplante NET leistet dazu einen erheblichen Beitrag. Die beschriebene Netztopologie führt auch dazu, dass weitere Kapazitätsbestellungen der nachgelagerten Netzbetreiber*), nicht mehr durchgängig bedient werden können. Die Entwicklung der internen Bestellung*) sowie die Langfristprognose des Raums Heilbronn/Ludwigsburg ist auch der folgenden Grafik nochmals zu entnehmen. Abb. 4: Entwicklung der internen Bestellungen (IB) und Langfristprognose (LFP) des Raumes Heilbronn Dabei wird deutlich, dass auch im Raum Heilbronn in den nächsten Jahren der Kapazitätsbedarf*) kontinuierlich ansteigen wird. Durch die geplante NET wird eine leistungsstarke Zuleitung für die Region Heilbronn/Franken von Südwesten her geschaffen, welche zusätzlich Gas in die Kraichgauleitung einspeist. Dadurch wird zusätzliche Transportkapazität*) für diese Region geschaffen. Die neue Leitung wird eine mehr als viermal so hohe Transportkapazität*) besitzen wie die Kraichgauleitung. Mit der NET wird also sowohl eine deutliche Steigerung der Transportkapazität*) als auch eine Erhöhung der Verfügbarkeit des Systems erreicht, was einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit bedeutet Regionale Erhöhung der Versorgungssicherheit Die geplante NET ist erforderlich, um die Versorgungssicherheit für die Zielregionen durch einen Ringschluss zwischen mehreren Erdgastransportwegen zu verbessern. Durch die geplante NET wird aus der Stichleitung (siehe 1.4.2) ein geschlossener Ring zwischen den bereits bestehenden Leitungen Au am Rhein Leonberg (Nordschwarzwaldleitung) bzw. Blankenloch Stuttgart Ulm (Schwabenleitung) im ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

15 14 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Süden und der Kraichgauleitung im Norden erreicht (siehe Bild 3). Dazu sind folgende Einzelmaßnahmen geplant: Im Raum Wiernsheim Herstellung eines Anschlusses der NET an die Schwabenleitung und an die Nordschwarzwaldleitung. Am Anschlusspunkt bei Wiernsheim Errichtung einer Gasdruckregel- und messanlage*) (GRDM-Anlage) zur Regelung des Gasflusses in die NET. Im Raum Löchgau/Metterzimmern erfolgt die Anbindung an die Kraichgauleitung. Die neue NET wird wahlweise das Erdgas aus den Leitungssystemen Schwabenleitung bzw. Nordschwarzwaldleitung im Süden und zusätzlich zudem Leitungssystem Heidelberg Heilbronn - Crailsheim (Kraichgau- und Hohenloheleitung) im Norden in die Zielregionen transportieren. Die dadurch erreichte Diversifizierung der Transportwege und Bezugsquellen erhöht die Versorgungssicherheit signifikant, da künftig bei Transportengpässen, Instandhaltungsmaßnahmen oder Störungen eine Versorgung aus mehreren Richtungen möglich ist (siehe Bild 3). Auch der LEP 2002 verlangt unter Ziffer (G) eine Diversifizierung der Transportwege: Eine räumlich ausgewogene Zuführung von Erdgas aus verschiedenen Quellen und Einspeisepunkten ist sicherzustellen. Diesem Grundsatz entspricht die geplante NET, indem sie die Versorgung der Zielregionen auch von Süden her ermöglicht. Den in der Zielregion agierenden Verteilnetzbetreibern*) ist es selbstverständlich gestattet, sich an die NET anzuschließen Europäische Anbindung Die geplante NET ist erforderlich, um die Anbindung der Zielregionen in das europäische Verbundnetz zu verbessern. Durch die NET und die damit einhergehende Diversifizierung der Transportwege kann die Belieferung der Zielregionen nicht alleine über die Einspeisepunkte in Lampertheim und Crailsheim, sondern auch über die Schwabenleitung und die Nordschwarzwaldleitung und somit über Anschlüsse zur Trans-Europa- Naturgas-Pipeline (TENP) erfolgen. Die TENP, eine der größten und wichtigsten Nord- Süd-Leitungen Europas, transportiert derzeit Erdgas von den Niederlanden bis in die Schweiz und nach Italien. Somit ermöglicht die geplante NET mehr Gas aus den Fördergebieten der Nordsee in die Zielregionen zu transportieren. Zusätzlich ergeben sich durch die in Ausführung befindliche Umkehr der Flussrichtung der TENP, die bis Ende des Sommers 2018 zur Verfügung stehen soll, für Baden-Württemberg neue Chancen zu Gaslieferungen aus dem Mittelmeerraum und Vorderasien / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

16 Neckarenztalleitung Abschnitt I 15 / 49 Die Leitung trägt somit dem Grundsatz (G) des LEP 2002 Rechnung: Die Verdichtungsräume sind angemessen in nationale und internationale Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze einzubinden Versorgung von Gaskraftwerken als besondere netztechnische Betriebsmittel Mit der nachhaltigen Planung der NET antizipiert terranets bw auch mögliche Auswirkungen der Energiewende. Im Übergangszeitraum nach Abschaltung der Kernkraftwerke in den Jahren 2021/2022 und der Inbetriebnahme der Nord-Süd-Transportleitungen (Strom) im Jahr 2025 kann es zu einer Versorgungslücke im Strombereich aufgrund von Netzengpässen kommen. Um eine solche mögliche Versorgungslücke zu schließen, können die Übertragungsnetzbetreiber*) Maßnahmen zum Management von Engpässen ergreifen. Für sogenannte kurative Maßnahmen können die Übertragungsnetzbetreiber*) besondere netztechnische Betriebsmittel i. S. d. 11 Abs. 3 EnWG (ehemals 13k EnWG) vorhalten, um bei einem tatsächlichen örtlichen Ausfall eines oder mehrerer Betriebsmittel im Übertragungsnetz kurzfristige Maßnahmen ergreifen zu können, um wieder in einen sicheren Betriebszustand zurück zu kommen. Die besonderen netztechnischen Betriebsmittel sollen daher insbesondere dann zum Einsatz kommen, wenn das Stromnetz an seine Belastungsgrenzen stößt, z. B. bei kritischen, unvorhergesehenen Situationen. Als besondere netztechnische Betriebsmittel kommen z. B. Gaskraftwerke in Betracht. Ein möglicher Standort in Baden-Württemberg für ein Gaskraftwerk im Sinne eines besonderen netztechnischen Betriebsmittels ist Heilbronn. Sofern sich die Übertragungsnetzbetreiber dazu entschließen am Standort Heilbronn ein Gaskraftwerk als besonderes netztechnisches Betriebsmittel zu errichten, müsste die NET um einen zweiten Abschnitt von Löchgau/Bietigheim-Bissingen bis nach Heilbronn erweitert werden. Darüber hinaus würde sich durch die Errichtung eines Gaskraftwerkes auch der Bedarf an Transportkapazitäten*) nochmals deutlich erhöhen. Die Dimensionierung und Ausarbeitung der Korridorvarianten für einen möglichen Verlauf der geplanten NETberücksichtigt bereits diesen erheblich höheren Bedarf an Transportkapazitäten*). Im Bereich einer eventuellen Weiterführung der NET von Löchgau/Bietigheim-Bissingen bis nach Heilbronn verläuft größtenteils das planfestgestellte Trassenband der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL). Die Trasse der SEL verläuft von Lampertheim in Hessen hauptsächlich durch Baden-Württemberg bis nach Amerdingen in Bayern. Bereiche des dritten Abschnitts der SEL verlaufen im Bereich zwischen Löchgau/Bietigheim-Bissingen und Heilbronn. Aufgrund des Trassenbündelungsprinzips sowie des planungsrechtlichen Status der SEL wäre daher eine Option der Korridorführung, eine Weiterführung der NET an der SEL-Trasse zu orientieren und das Trassenband (d. h. Schutzstreifen und Arbeitsstreifen) der SEL zu benutzen. Daher enthält der Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens auch einen Korridorabschnitt, ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

17 16 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I der an die SEL-Trasse heranführt. Dadurch wird vermieden, dass für den Fall, dass eine Weiterführung der NET erforderlich wird, eine planungsrechtliche Lücke entsteht. 1.5 Vorhabensalternativen Für den Transport von Erdgas sind erdverlegte Leitungen die technisch-wirtschaftlich sinnvollste Alternative im Vergleich zum Transport fluider Energieträger z. B. per LKW, Bahn oder Binnenschiff. Die NET ist in der Lage, eine Energiemenge zu transportieren, die pro Jahr Tanklastzügen mit Heizöl entspricht. Auf der zu überbrückenden Strecke bzw. in der betreffenden Region gibt es keine weiteren bzw. erweiterbaren Erdgastransportleitungen, über die zusätzliche Transportkapazitäten*) bereitgestellt werden könnten. Auch die sog. Nullvariante, d. h. die Nicht-Verwirklichung, stellt aus den in Kap. 1.4 dargelegten Gründen keine Alternative dar. 1.6 Begriff des Trassenkorridors Die Darstellungen im Rahmen der vorliegenden Raumordnungsunterlagen beziehen sich auf einen 600 m breiten Trassenkorridor. Die grundsätzliche Realisierbarkeit der Leitungsanlage in diesem Korridor ist von der Vorhabensträgerin geprüft worden. Der parzellenscharfe Verlauf der Leitung wird in der Feinplanung festgelegt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens genehmigt. Bei der Verwendung des Begriffs Trasse ist, schon aufgrund des vorliegenden Planungsstandes, im Folgenden immer von einer nicht parzellenscharfen Grobtrasse auszugehen. 1.7 Rechtliche Rahmenbedingungen und erforderliche Genehmigungsverfahren Gemäß 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)und 18 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LPlG) führt die höhere Raumordnungsbehörde für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben), die in der Raumordnungsverordnung (ROV) bestimmt sind, in der Regel ein Raumordnungsverfahren durch. Bei der geplanten NET handelt es sich um ein Vorhaben gemäß 1 Nr. 14 der ROV, für das ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist. Höhere Raumordnungsbehörden sind gemäß 30 Abs. 2 LPlG die Regierungspräsidien. Für die geplante NET sind die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart zuständig. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart nach entsprechender Beantragung die Zuständigkeit zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens mit Schreiben vom übertragen. Aufgrund des größeren Längenanteils der geplanten NET im Bezirk des Regierungspräsidiums Stuttgart haben die beiden Regierungspräsidien beschlossen, dass die / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

18 Neckarenztalleitung Abschnitt I 17 / 49 Genehmigungsverfahren federführend vom Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt werden. Dem hat das Umweltministerium zugestimmt. Zweck eines Raumordnungsverfahrens ist es, raumbedeutsame Vorhaben unter übergeordneten raumordnerischen Gesichtspunkten zu prüfen und mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie mit Vorhaben anderer Planungsträger abzustimmen. Die Raumordnung hat somit eine umfassende, überörtliche und überfachliche Planung des Raumes zum Ziel. Dazu bewertet die höhere Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit des Vorhabens und prüft, ob und unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt und wie das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen zusammen passt. Im Rahmen der Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens werden auch Standort- und Korridoralternativen mit einbezogen. Ziel ist es die raumordnerisch günstigste Lösung zu finden. Im Raumordnungsverfahren sind, soweit sie berührt sein können, Träger öffentlicher Belange, wie z.b. Gemeinden, Regionalverbände oder anerkannte Naturschutzvereinigungen schriftlich zu beteiligen ( 19 Abs. 4 LPlG). Darüber hinaus ist auch die Öffentlichkeit in das Raumordnungsverfahren einzubeziehen. Es werden nach ortsüblicher Bekanntmachung sämtliche Antragsunterlagen in den voraussichtlich betroffenen Gemeinden einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt. Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde zum Vorhaben äußern ( 19 Abs. 5 LPlG). Nach Ablauf der Frist leitet die Gemeinde alle fristgemäß eingegangenen Äußerungen der höheren Raumordnungsbehörde zu. Auch die Gemeinden selbst können eigene Stellungnahmen zu dem geplanten Vorhaben abgeben. Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden von der höheren Raumordnungsbehörde im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung berücksichtigt. Möglicherweise werden sie auch in einem Erörterungstermin besprochen. Das Raumordnungsverfahren schließt mit der raumordnerischen Beurteilung ab. Das Raumordnungsverfahren ersetzt auch nicht die Genehmigung über die Zulässigkeit des Vorhabens. Diese erfolgt im vorliegenden Fall gemäß 43 Satz 1 Nr. 2 EnWG im Rahmen einer dem Raumordnungsverfahren folgenden Planfeststellung. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens muss im Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erfolgt neben der Raumverträglichkeitsprüfung auch bereits eine raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß 18 Abs. 2 LPlG. Die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung dient dazu, Eingriffe in schützenswerte Bereiche abzuwenden oder unvermeidbare Eingriffe und Umweltbelastungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

19 18 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Sofern FFH-Gebiete von der Planung betroffen sind, erfolgt im Rahmen des Raumordnungsverfahrens auch eine FFH-Vorprüfung. Da die zu untersuchenden Korridore der NET auch FFH-Gebiete betreffen, wird im Raumordnungsverfahren für die geplante NET eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Dem Raumordnungsverfahren vorgeschaltet fand ein Scoping-Termin statt. Dieser diente dazu, das Raumordnungsverfahren vorzubereiten und den Untersuchungsrahmen und Detaillierungsgrad für das Raumordnungsverfahren und insbesondere Gegenstand, Umfang und Methoden der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung festzulegen. Um den optimalen Untersuchungsrahmen und Detaillierungsgrad für das Raumordnungsverfahren und insbesondere die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung festzustellen, wurden auch Träger öffentlicher Belange gehört. Der Scoping-Termin für die geplante NET hat am stattgefunden. Die im Rahmen dieses Termins festgelegten Untersuchungsmethoden sowie der festgelegte Untersuchungsumfang liegen dem vorliegenden Antrag auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens zugrunde. terranets bw hat sich dazu entschieden, bereits vor dem eigentlichen ROV die Öffentlichkeit zu informieren und zu beteiligen. Hierzu wird der Leitfaden für eine neue Planungskultur vom 01. März 2014, herausgegeben vom Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg, herangezogen. Angelehnt ist die Beteiligung an die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Intensivierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Zulassungsverfahren (VwV Öffentlichkeitsbeteiligung),vom 17. Dezember 2013 und die VDI-Richtlinien VDI 7000 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten vom Januar 2015 sowie VDI 7001 Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Bau von Infrastrukturprojekten Standards für die Leistungsphasen der Ingenieure vom März terranets bw hat bereits im Vorfeld die von der Planung betroffenen Städte und Gemeinden informiert und um die Mitwirkung beim Beteiligungsscoping bezüglich Umfang und Art gebeten. In Kap. 1.7 sind die aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangenen Planänderungen dargestellt. Anschließend an das Raumordnungsverfahren findet auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß 43 Satz 1 Nr. 2 EnWG das Planfeststellungsverfahren statt. Ziel des Planfeststellungsverfahrens ist es, die durch das geplante Vorhaben berührten Belange soweit wie möglich in Einklang zu bringen und in der Genehmigung zu berücksichtigen. Dazu werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sämtliche durch die Planung berührten öffentlichen und privaten Belange von der Planfeststellungsbehörde umfassend gegeneinander abgewogen. Planfeststellungsbehörde ist gemäß 1 Abs. 1 EnWGZuVO ebenfalls das Regierungspräsidium / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

20 Neckarenztalleitung Abschnitt I 19 / 49 Nach ortsüblicher Bekanntmachung werden sämtliche Planungsunterlagen einen Monat lang in den betroffenen Kommunen öffentlich ausgelegt. Betroffene können nun bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben ( 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG). Sämtliche betroffenen Träger öffentlicher Belange, wie z.b. Gemeinden und Landkreise, aber auch Interessenverbände wie Umweltschutzorganisationen oder weitere Fachbehörden werden zur Stellungnahme aufgefordert. Sämtliche Stellungnahmen und Einwendungen werden in einem Erörterungstermin, zu dem neben dem Antragsteller auch Träger öffentlicher Belange und Einwender geladen werden, besprochen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird sowohl eine ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfung, als auch eine FFH-Prüfung (sofern FFH-Gebiete betroffen sind) stattfinden. Nach intensiver Prüfung und der umfassenden Abwägung sämtlicher berührter öffentlicher und privater Belange erlässt die Planfeststellungsbehörde einen Planfeststellungsbeschluss. Durch diesen wird die Trasse durch die Planfeststellungsbehörde grundstücksscharf und verbindlich festgelegt und das geplante Vorhaben genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, d. h. alle erforderlichen Einzelgenehmigungen, wie z. B. wasserrechtliche Erlaubnisse oder erforderliche Baugenehmigungen werden durch den Planfeststellungsbeschluss ersetzt. Auch hat der Planfeststellungsbeschluss enteignungsrechtliche Vorwirkung, so dass die Zulässigkeit einer Enteignung bereits durch den Planfeststellungsbeschluss positiv beschieden ist. Dem folgenden Bild ist der geplante zeitliche Ablauf der Genehmigungsverfahren zu entnehmen. ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

21 20 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Abb. 5: Geplanter Zeitablauf der Genehmigungsverfahren und des Vorhabens 1.8 Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die folgende Tabelle zeigt die Änderungen der Korridorvarianten, die aus Anlass von Terminen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen wurden: Tab. 2: Übernommene Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Termin Beteiligte Stelle Ergebnis hinsichtlich der Korridorplanung Stadt Sachsenheim Abrücken der Variante C5 von dem geplanten Rückhaltebecken des Zweckverbands Gewerbepark Eichwald im Gewann Lohenstein nördlich der K Besigheimer Wasserversorgungsgruppe Abrücken des Korridors von den Brunnen der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe an der Enz nördlich der K Netze BW Gas Stadt Markgröningen Einplanung einer Parallelführung zur Erdgasleitung der Netze BW Gas im Gewann Geizenbrunnen nördlich von Metterzimmern Erarbeitung der Variante C3 vor allem zur Vermeidung der Querung des Wasserschutzgebietes an der Enz Gemeinde Löchgau Berücksichtigung einer östlichen Umgehung von Löchgau Landratsamt Ludwigsburg Scoping Gemeinde Wiernsheim Stadt Bietigheim- Bissingen BUND Umgehung von Obstwiesen im Gewann Wolfsdällen nördlich von Oberriexingen, Umgehung einer Altlast im Gewann Vor dem Heg westlich von Nussdorf Berücksichtigung eines größeren Abstandes zum Neubaugebiet in Serres Berücksichtigung des B-Plans Haslacher Weg Metterzimmern, Abrücken des Korridors von der Ortslage Metterzimmern Der vorgeschlagene Verlauf wird im Rahmen der Planfeststellung geprüft / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

22 Neckarenztalleitung Abschnitt I 21 / Glossar Bei den nachfolgenden Begriffserklärungen handelt es sich um möglichst allgemeinverständliche Definitionen. Die exakten Begriffsbestimmungen können bei Bedarf in den einschlägigen Gesetzestexten nachgelesen werden. (Absperr-)Armaturengruppe Fernbedienbare Absperreinrichtung in der Leitung, um den Gasfluss bei Bedarf zu unterbinden. Armaturengruppen sind nach dem für Gashochdruckleitungen geltenden technischen Regelwerk in Abständen von 10 bis 18 km vorzusehen. Ausspeisezone Zusammenfassung mehrerer Netzkopplungspunkte*) eines nachgelagerten Netzbetreibers*). Fernleitung(snetz), Erdgashochdruckleitung(snetz), Transportleitung(snetz) Leitungsnetz für den Transport von Erdgas über weite Strecken, das physikalisch bedingt mit hohen Drücken betrieben wird. Fernleitungsnetzbetreiber, Transportnetzbetreiber Betreiber eines Fernleitungsnetzes (u. a. terranets bw GmbH), an den durch das Energiewirtschaftsgesetz besondere Anforderungen gestellt werden. Feste Ausspeisekapazität Dem nachgelagerten Netzbetreiber oder Endverbraucher vertraglich zugesicherte Anschlussleistung. Gasdruckregel- und -messanlage (GDRM-Anlage) Technische Anlage zur Messung wichtiger Betriebsdaten in einem Gasnetz sowie zur Regelung der Durchflussmengen und Drücke. In der Regel in einem einstöckigen Gebäude untergebracht. Interne Bestellung Jährliche Bestellung der maximal vorzuhaltenden festen Ausspeisekapazität*) in den Ausspeisezonen*) durch die nachgelagerten Netzbetreiber bei terranets bw. (Jährliche) Gasmenge Im Laufe eines Jahres transportiertes Erdgasvolumen in m³ oder transportierte Energie in kwh. Kraft-Wärme-Kopplung Gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke oder Produktionsprozesse in einem gemeinsamen thermodynamischen Prozess. ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

23 22 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Nachgelagerter Netzbetreiber Netzbetreiber, in dessen Netz terranets bw Gas einspeist. Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas) Im NEP Gas erfolgt die deutschlandweite Koordination des Ausbaubedarfs der Gastransportnetze. In ihm sind alle Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes sowie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die in den nächsten zehn Jahren netztechnisch für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind, enthalten. Netzkopplungspunkt Technische Verbindung zwischen zwei Netzen. Physikalische Transportgrenze Maximale Transportkapazität eines Netzes, diese ist im Wesentlichen abhängig von der räumlichen Ausdehnung des Netzes, dem Durchmesser der Leitungen und den physikalischen Zustandseigenschaften des Erdgases. Telekommunikationslinie Gemeinsam mit der Erdgashochdruckleitung verlegte Kabel (Glasfaser- bzw. Lichtwellenleiter- (LWL) Kabel), die zur Übertragung von Betriebsdaten des Fernleitungsnetzes verwendet werden und auch für die kommerzielle Datenübertragung zur Verfügung gestellt werden können. Transportkapazität, Kapazität Vermögen eines Netzes oder Netzteils, Energie innerhalb einer Stunde zu transportieren (kw). Übertragungsnetzbetreiber Betreiber eines Netzes, das die Übertragung von Elektrizität wahrnimmt. Untertageerdgasspeicher Technische Anlage, die große Gasmengen in geeigneten geologischen Gesteinen oder unterirdischen Hohlräumen speichert. Verdichteranlage Technische Anlage, die den Gasdruck in der Leitung erhöht, damit das Gas wieder mit ausreichend Druck weiterfließen kann. Verteilnetzbetreiber Betreiber eines Netzes, das die regionale oder kommunale Verteilung von Gas wahrnimmt / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

24 Neckarenztalleitung Abschnitt I 23 / Technische Angaben zum Vorhaben Technische Daten Die geplante Gasleitung weist die folgenden technischen Daten auf: Tab. 3: Kenndaten der geplanten Neckarenztalleitung Transportmedium Erdgas, methanreiches Gas nach DVGW Arbeitsblatt G 260 Nennweite der Leitung DN 500 Streckenverlauf Länge Leitungsdimension Auslegungsdruck Rohre Rohrüberdeckung Leitungssteuerung undüberwachung Stationen Schutzstreifen Regelarbeitsstreifenbreite Kennzeichnung der Leitung Wiernsheim Eberdingen Vaihingen an der Enz Markgröningen Oberriexingen Sachsenheim Bietigheim-Bissingen Löchgau ca. 27,9 km Nenndurchmesser 500 mm 80 bar Hochfeste Stahlrohre, polyethylenummantelt in der Regel 1,2 m, in landwirtschaftlichen Sonderflächen und bei Kreuzungen mit Fremdanlagen nach jeweiligem Erfordernis höhere Überdeckung In den Rohrgraben werden auch die zum sicheren Betrieb notwendigen Steuer- und Kommunikationsleitungen (Lichtwellenleiter) verlegt. Über den unmittelbaren Eigenbedarf hinaus und ohne daraus resultierende zusätzliche Eingriffe und Einschränkungen werden weitere Leerrohre für Lichtwellenleiter (Glasfaserkabel) eingebracht. Sie stehen, mit Ausnahme des Anteils für den eigenen betrieblichen Bedarf, für allgemeine Telekommunikationszwecke zur Verfügung 2 Gasdruck- Regel- und Messstationen 3 Armaturengruppen 10 m (5 m beidseitig der Leitungsachse) im Feld 30 m / im Wald 19 m Schilderpfähle, Markersteine und / oder Flugsichtzeichen bzw. Flugtafeln Arbeitsablauf Vermessung und Beweissicherung Zunächst werden der Trassenverlauf eingemessen und der erforderliche Arbeitsstreifen ausgepflockt. Vor der Trassenräumung wird eine Beweissicherung durchgeführt. Mittels ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

25 24 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Protokollen und Fotos wird der Zustand von Wegen, Straßen, landwirtschaftlichem Bewuchs, Gewässern, Bäumen, Sträuchern u.a. dokumentiert. Räumen der Trasse Innerhalb der ausgepflockten Arbeitsfläche werden zunächst Bäume und Sträucher in der Zeit der Vegetationsruhe gerodet. Ausgenommen sind dabei im Arbeitsstreifen zu erhaltende Gehölze. Vorhandene Zäune, Anlagen und sonstiger Aufwuchs werden beseitigt bzw. aufgenommen. Im Boden verbleibende Wurzelstöcke werden mit einer Stubbenfräse bis auf die Bodenoberfläche abgefräst oder gerodet und geschreddert. Abschieben bzw. Abziehen des Mutterbodens Es folgt das Abziehen des Mutterbodens in anstehender Mächtigkeit. Dies geschieht durch Bagger mit Räumlöffel. Der Mutterboden wird während der Bauarbeiten am Arbeitsstreifenrand in einer Miete separat gelagert. Ausfahren der Rohre Auf Freiflächen in der Nähe der Trasse werden Rohrlagerplätze eingerichtet, von denen aus die Rohre nacheinander mit Spezialfahrzeugen auf die Trasse gebracht werden. Vorstrecken Die zuvor ausgelegten, einzelnen Rohre werden zu einem langen, zusammenhängenden Rohrstrang verschweißt. Die Längenbegrenzungen der zusammengeschweißten Rohrabschnitte werden dabei durch Richtungswechsel, Straßenquerungen und dergleichen gebildet. Diese Rohrabschnitte werden auf Vierkanthölzern neben dem künftigen Rohrgraben abgelegt. Alle bisher hergestellten Schweißnähte werden geprüft Ausheben des Grabens Nachdem der Rohrstrang verschweißt ist, wird der Graben mit Löffelbaggern ausgehoben. Die Tiefe des Grabens muss so gewählt werden, dass nach Wiederverfüllung die Überdeckung des Rohres, gemessen vom Rohrscheitel aus, in der Regel 1,2 Meter beträgt. Die Rohrgrabentiefe wird dementsprechend ca. 2,0 m betragen. Bei landwirtschaftlichen Sonderflächen und Kreuzung mit Fremdanlagen kann abschnittsweise auch eine tiefere Verlegung der Leitung erforderlich werden. Der Grabenaushub und der Mutterboden werden sorgfältig voneinander getrennt gelagert. Vorhandene Drainagen und Fremdleitungen werden beim Grabenaushub berücksichtigt. Absenken des Rohrstranges Die vorgefertigten Rohrabschnitte werden mit Hebegeräten (sog. Seitenbäumen) in den Rohrgraben abgesenkt und miteinander verschweißt. Dem schließen sich die Prüfung der Verbindungs-Schweißnähte, die Nachumhüllung im Bereich der Schweißnähte und die Qualitätsprüfung der Rohrumhüllung an. Danach werden die Kabelleerrohre im Bereich der Rohrzone abgelegt / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

26 Neckarenztalleitung Abschnitt I 25 / 49 Wasserhaltungsmaßnahmen Aus Gründen der Leitungssicherheit und um Verschlämmungen des Bodens beim Wiederverfüllen des Rohrgrabens zu vermeiden, ist es erforderlich, das Rohr in den trockenen Rohrgraben abzusenken. Es werden an verschiedenen Stellen der Trasse Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sein. Bei der Wasserhaltung wird das Grundwasser bis auf ca. 0,5 m unter die Grabensohle abgesenkt. Die Wasserhaltung erfolgt je nach Erfordernis durch offene oder geschlossene Wasserhaltungsverfahren. Das Wasser aus den Wasserhaltungsmaßnahmen wird entsprechend der in der Planfeststellung zu stellenden wasserrechtlichen Anträge in nahegelegene Vorfluter eingeleitet. Gegebenenfalls wird das abgepumpte Wasser vor dem Einleiten in Vorfluter in Absenkoder Filterbecken von Schwebstoffen gereinigt. Wasserhaltungsmaßnahmen werden schon aus Kostengründen auf eine möglichst kurze Zeitdauer begrenzt. Bei Sonderbaumaßnahmen (Pressungen etc.) können längere Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Verfüllung des Grabens Die Verfüllung des Grabens erfolgt mittels Baggern. Der Aushubboden wird lagenweise eingebaut und entsprechend rückverdichtet. Bei der Rückverfüllung muss die Bettung des Rohres mit feinkörnigem Material gewährleistet werden, um Schäden am Rohr zu vermeiden. Hierfür kann i. d. R. vor Ort anstehendes Bodenmaterial aufbereitet werden, alternativ muss Sandmaterial angefahren werden. Druckprüfungen Die im System eingebauten Rohrleitungsteile werden einer Druckprüfung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 469 sowie VdTÜV Merkblättern unterzogen. Dazu wird die Leitung vollständig mit Wasser gefüllt und anschließend dem Prüfdruck ausgesetzt. Dem schließt sich eine Dichtheitsprüfung an. Beide werden durch einen behördlich anerkannten Sachverständigen abgenommen. Wiederherstellung durchschnittener Dränanlagen Die Wiederherstellung der angetroffenen Dränagen bzw. Neudränierung der Arbeitsflächen erfolgt im Anschluss an die Verfüllung des Rohrgrabens. Wasserführende Sammler und Sauger werden beim Arbeitstakt Grabenaushub provisorisch überbrückt. Rekultivierung Überschüssiges Bodenmaterial wird bei Eignung auf der Trasse planiert, andernfalls abgefahren, das ursprüngliche Geländeprofil wird wiederhergestellt. Die Arbeitsflächen werden je nach Bodenart und der durch die Bauarbeiten eingebrachten Verdichtungen mit geeigneten Lockerungsgeräten bearbeitet. Nach der Feinplanie werden bei zusätzlich vorhandenem Steinbesatz die Steine abgesammelt und abgefahren oder maschinell zerkleinert. Anschließend wird der Mutterboden aufgetragen und durch Bearbeitung in saatfertigen Zustand versetzt. ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

27 26 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Die Rekultivierungsarbeiten werden witterungsabhängig durchgeführt und können nur bei geeigneten Bodenverhältnissen (Bodenfeuchte) vorgenommen werden. Wege, Straßen, Gewässer, Wald- und Sonderflächen wie z.b. naturschutzrelevante Bereiche, werden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen bzw. Fachleuten und gemäß den in der Planfeststellung erteilten Auflagen und Vorgaben rekultiviert Sonderbaustrecken Im Zuge der geplanten Korridorvariantenwerden durch die einzelnen Korridorsegmente diverse Querungen von Gewässern, Straßen und Schienenwegen erforderlich. Im Rahmen der Planfeststellung wird dargelegt, mit welchem Kreuzungsverfahren diese Bereiche gequert werden. Parallel zur Korridorfindung erfolgte durch die Vorhabensträgerin eine Untersuchung technisch besonders anspruchsvoller Kreuzungspunkte hinsichtlich ihrer Machbarkeit. Hierfür wurden auch historische Baugrundaufschlüsse des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau eingeholt und interpretiert. Die folgende Tabelle zeigt die zu erwartenden Sonderbaustrecken (Landes- und Kreisstraßen werden nicht gesondert aufgeführt, diese werden i.d.r. geschlossen gequert): Tab. 4: Sonderbaustrecken Name Lage [Korridorsegment, km] Voraussichtliches Kreuzungsverfahren Kreuzbach B, km 1 C2, km 2 B 10 C2, km 3,1 C3, km 2,2 C4, km 2,1 Enz C2, km 3 C3, km 3,6 C4, km 7,6 Horizontal-Pressbohrverfahren, alternativ Horizontalbohrung (HDD) Offene Bauweise mittels Profildüker in Nassverlegung Offene Bauweise mittels Profildüker in Nassverlegung DB- Schnellfahrstrecke Mannheim-Stuttgart C2, km 5,2 C3, km 3,1 C4, km 3,3 Offen unter Brücke (C3) bzw. offen über Tunnel (C2, C4) DB-Strecke Bietigheim- Sachsenheim D, km 3,6 Horizontal-Pressbohrverfahren Metter D, km 3,9 Offene Bauweise mittels Profildüker in Nassverlegung / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

28 Neckarenztalleitung Abschnitt I 27 / 49 Die vorgeschlagenen Querungsverfahren müssen mit weitergehenden Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Feinplanung überprüft werden Flächenbedarf Arbeitsstreifen Während der Bauausführung wird ein Regel-Arbeitsstreifen von 30,0 m in Anspruch genommen. Bestimmte Bodenverhältnisse können im Einzelfall auch größere Arbeitsstreifenbreiten verlangen. Seine Ausdehnung leitet sich ab von den für einen Leitungsdurchmesser von DN 500 erforderlichen Baufahrzeugen, den Unfallverhütungsvorschriften und den Lagerflächen für Mutterboden und Grabenaushub. Nur bei Inanspruchnahme ausreichender Arbeitsstreifenbreiten kann eine Trennung der Bodenschichten erfolgen, ein zügiger und sicherer Bauablauf gewährleistet und die Bodenverdichtung minimiert werden. In Waldgebieten kann der Arbeitsstreifen bis auf 19,0 m eingeschränkt werden. Über weitere Einschränkungen (z.b. im Bereich besonders sensibler Lebensräume) wird im Rahmen der Planfeststellung entschieden. Abweichungen von den o. g. Arbeitsstreifenbreiten sind auf kleineren Teilstrecken möglich. In diesen Fällen wird vom üblichen Bauablauf abgewichen, und es kommen spezielle Techniken wie z.b. die Abfuhr und separate Lagerung von Erdmassen zum Einsatz. Diese können allerdings wieder höhere Eingriffe in andere Schutzgüter zur Folge haben. Bei der Abfuhr von Aushub ist z.b. durch die vermehrten LKW-Fahrten mit einer höheren Bodenverdichtung zu rechnen. Arbeitsstreifeneinengungen bedeuten immer auch einen länger andauernden Eingriff, bedingen erhebliche Erschwernisse im Bauablauf und schaffen hinsichtlich der Arbeitssicherheit zusätzliche Probleme. Sie sollten daher generell auf sensible Bereiche beschränkt bleiben. Die folgenden Darstellungen zeigen den Regelarbeitsstreifen in freier Feldflur und im Wald (unmaßstäblich): ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR / Rev. 02 ROV_Kap_A_Rev_02.docx 16/024

29 28 / 49 Neckarenztalleitung Abschnitt I Abb. 6: Arbeitsstreifen im Feld (a = 30 m) Abb. 7: Arbeitsstreifen im Wald (a = 19 m) / Rev. 02 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 10/174

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