Bürgerzentrum Laufen in Sulzburg-Laufen. Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope

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1 Anlage 1 in Sulzburg-Laufen Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope Verfasser: Freiraum und LandschaftsArchitektur Dipl.- Ing (FH) Ralf Wermuth Gewerbepark Breisgau Hartheimer Straße Eschbach Bearbeitet: Jenne

2 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 2 von 7 Inhalt 1. Lage und Projektbeschreibung 3 2. Umgebung 3 3. Flächenbeschreibung 3 4. Potenzialabschätzung schützenswerter Tiere und Pflanzen 3 5. Abschätzung 5 6. Maßnahmenvorschläge zur Wahrung der ökologischen Funktion 6 7. Zusammenfassung 6 Bildanhang 7

3 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 3 von 7 in Sulzburg-Laufen Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung schützenswerter Arten und Biotope Die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange wurde aufgrund der Geländesituation, der Habitatstrukturen des Gebietes und zeitlicher Aspekte des Planverfahrens als artenschutzfachliche Potentialabschätzung mit einer Geländebegehung im Oktober 2014 durchgeführt. Schwerpunkt der Potenzialabschätzung sind dabei die Biotope und Artengruppen des Zielartenkonzeptes B.W. im Gebiet. Andere Artengruppen werden lediglich redaktionell behandelt (P. Jenne, Landschaftsökologe, Sulzburg). 1. Lage und Projektbeschreibung Die Stadt Sulzburg beabsichtigt eine Flächennutzungsplanänderung zum Neubau eines Bürgerzentrums im Ortsteil Laufen auf den Flurstücken Nr. 2692, 2693, 2694, 2695 und 2696 auf Gemarkung Laufen der Stadt Sulzburg. Die Erweiterungsfläche umfasst mit einer Flächengröße von ca. 0,77 ha eine bisher landwirtschaftlich gewidmete Fläche mit überwiegend Reben, kleinerer Wiese mit Obstbäumen und aufgelassenem Nutzgarten. Umgeben ist diese Fläche im Norden und Westen mit Reben, im Osten vom Friedhof und im Süden von der bestehenden, ehemaligen Schule mit Sporthalle (Gemeinbedarfsfläche). 2. Umgebung Die Umgebung der Fläche ist überwiegend mit Rebanlagen bestanden und wird intensiv weinbaulich genutzt. Ausgewiesene naturschützwürdige Flächen und Biotope mit nationalem oder europäischem Status liegen in einiger Entfernung und haben keine funktionsräumliche ökologische Beziehung zum Gebiet. Insgesamt sind die angrenzenden Grünflächen der ehemaligen Schule und des Friedhofes mit großen Bäumen, Heckeneinfriedung und Freianlagen als bemerkenswerter Freiraum des bisherigen Ortsrandes zu nennen. 3. Flächenbeschreibung Die Naturräumliche Lage des Gebietes befindet sich in der Vorbergzone des Markgräflerlandes. Das Gelände umfasst zu ca. 80 % die vorhandenen Rebanlagen mit dauerbegrüntem Unterwuchs und ca. 20 % eine gemulchte Grasböschung mit 5 Obstbäumen jüngeren und mittleren Alters (4 Kirschbäume ST-Ø cm, 1 Apfelbaum ST-Ø 30 cm), eine kleine Obstwiese mit ebenfalls 4 Obstbäumen jüngeren und mittleren Alters (1 Walnuß St-Ø 45, 1 Kirschbaum ST-Ø 35, 2 kleinere Apfelbäume) und einen vor kurzem aufgegebenen Nutzgarten. Der dichte Grasbewuchs der Böschung und der Wiese deutet auf eine frische Fettwiese hin und weist häufig nitrophile Komponenten auf. Kennzeichnende Arten sind u.a. Brennessel, Quecke, Rispen-und Weidelgras, weiches Honiggras, Gundelrebe, Spitzwegerich, Gänse-Fingerkraut, Löwenzahn und Kriechender Hahnenfuß. Strukturelle Elemente, wie z.b. steinige oder sandige Flächen, Steinhaufen oder Holzlager fehlen und auch sonst weist die Fläche keine exponierten Biotopstrukturen auf. An den Bäumen finden sich keine Höhlungen oder Krähennester, welche für Vogel- oder Fledermausarten als Quartier oder Nistplatz dienen könnten. 4. Potenzialabschätzung schützenswerter Tiere und Pflanzen Eine Potenzialabschätzung der Fläche im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt erfolgt auf der Grundlage einer Geländebegehung und dem Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK) für die Gemarkungsfläche der Stadt Sulzburg.

4 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 4 von 7 Nach dem ZAK bestehen keine besonderen Schutzverantwortungen für Tier- und Pflanzenarten, sodass im Hinblick auf die Errichtung eines Bürgerhauses in Laufen keine Relevanz besteht. Ebenso besitzen die nachfolgend genannten Anspruchstypen (Biotoptypen) mit besonderer Schutzverantwortung aus dem ZAK für die Gemeinde im Hinblick auf die Errichtung eines Bürgerhauses keine Relevanz, da diese auf der Fläche oder im Umfeld nicht vorhanden sind: - Nährstoffreiches Feucht und Nassgrünland - Höhlen und Stollen - Trockenmauern Nach dem ZAK besitzen für das Gelände des Bürgerhauses Weinberge und Obstbaumbestände (von Mittel- und Hochstämmen dominierte Baumbestände, für die die Kriterien unter D3= Streuobstwiesen nicht zutreffen, z.b. Hoch- oder Mittelstämme über Acker oder intensiv gemulchten Flächen; nicht Niederstammanlagen) eine Relevanz als Habitat, welches für folgende Tierarten Lebensraumpotentiale verfügen könnte: Tagfalter + Widderchen: Großer Feuerfalter Lycaena dispar Großer Fuchs Nymphalis polychloros (Kein Angebot entsprechender Raupenfutterpflanzen, wie z.b. großblättrige Ampferarten, Salweiden, Zitterpappeln) Holzbewohnende Käferarten: Hirschkäfer Lucanus cervus Juchtenkäfer Osmoderma eremita (Keine Totholzhabitate oder faulende Baumstrünke vorhanden) Säugetiere: Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Fransenfledermaus Myotis nattereri Braunes Langohr Plecotus auritus Haselmaus Muscardinus avellanarius (Keine grobborkigen Baumstämme oder Höhlenbäume vorhanden) Brutvogelarten: Aufgrund des Fehlens von Bruthabitaten in der Fläche selbst und der sehr intensiven Grünflächennutzung, fehlender samen und insektenreicher Ödlandflächen in der Umgebung ergeben sich keine Hinweise auf wertgebende Vogelarten des ZAK, z.b. für Grauammer Emberiza calandra Zaunammer Emberiza cirlus Zippammer Emberiza cia Heidelerche Lullula arborea Rebhuhn Perdix perdix Offenlandbewohnende Vogelarten, wie z.b. Kiebitz Weißstorch Feldlerche Rotmilan Vanellus vane Ciconia ciconia Alauda arvensis Milvus milvus

5 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 5 von 7, deren Vorkommen auf der Fläche aufgrund fehlender Habitatstrukturen und z.t. fehlender Fluchtdistanzen daher ebenfalls ausgeschlossen werden können bzw. für welche bei den Begehungen keine Hinweise auf entsprechende Vorkommen gefunden werden konnten. Für höhlenbewohnende Arten fehlen alte, morsche Bäume mit Baumhöhlen als Brutraum, z.b. für: Grauspecht Picus canus Steinkauz Athene noctua Wendehals Jynx torquilla Direkt auf der Fläche selbst konnten bei der Geländebegehung nur Ubiquisten wie Haussperling, Buch- und Grünfink, Amsel, Gartenbaumläufer sowie Kohl- und Blaumeise beobachtet werden, für welche die Fläche möglicherweise als Brut- und Nahrungsraum geeignet sein könnte. Heuschrecken: Rotflügelige Ödlandschrecke Oedipodia germanica Östliche Grille Modicogryllus frontalis Lauchschrecke Mecostethus parapleurus (Keine ausgeprägten Feuchtwiesenhabitate mit Gewässernähe für Lauchschrecke als notwendiges Habitat vorhanden, Keine schütter bewachsenen, ruderalen, kraut-und blütenreichen Böschungsflächen, offene Bodenflächen, Kiessteilwände oder Stein- und Kieshalden vorhanden, daher kaum Lebensraumpotential für wärmeliebenden Grillen und Heuschrecken des ZAK.) Wildbienen: Französische Mauerbiene Große Spiralhornbiene Malven-Langhornbiene Osmia ravouxi Systropha planidens Eucera macroglossa (Keine schütter bewachsenen, ruderalen, kraut-und blütenreichen Böschungsflächen, offene Bodenflächen, Kiessteilwände oder Stein- und Kieshalden oder kraut-und leguminosenreiche Flächen vorhanden, daher kaum Lebensraumpotential für Wildbienen des ZAK.) Weitere europarechtlich geschützte Arten des Anhangs II und/oder IV der FFH Richtlinie wurden - aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung nicht als Zielart des speziellen Populationsschutzes eingestuft. Nachtkerzenschwärmer Prosperinus prosperina (Kein Angebot entsprechender Raupenfutterpflanzen, wie z.b. gemeine Nachtkerze und Weidenröschenarten Sonstige Artengruppen: Für Artengruppen, welche nicht für die vorkommende Habitatstruktur des Untersuchungsgebietes im ZAK genannt sind, z.b. die Reptilien (Zauneidechse), erscheint die Fläche aufgrund der ungünstigen beschatteten Exposition, fehlender Habitate (Steinhaufen, Gebüsche mit Saumbiotopen, Besonnungsplätze) und des relativ dichten Pflanzenbewuchses der Grünfläche ungeeignet oder zumindest suboptimal zu sein. Es konnten bei den Begehungen keine Hinweise auf entsprechende Vorkommen gefunden werden. Auch für Amphibien fehlen entsprechende Strukturmerkmale und Habitate. 5. Abschätzung Für die untersuchten Ziel-Artengruppen (ZAK) der Tagfalter und Widderchen, der Wildbienen, Heuschrecken, der holzbewohnenden Käferarten, der Brutvögel, Reptilien, Amphibien und Säugetiere fehlen auf der Fläche die erforderlichen, typischen Habitatmerkmale. Als Ergebnis dieser Erhebungen und Einschätzungen ist daher mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit dem Vorkommen wertgebender Biotope, Tier- und Pflanzenarten im Gebiet zu rechnen.

6 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 6 von 7 Die Fläche ist von geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, bildet jedoch insbesondere für die ubiquitäre Avifauna einen typisch siedlungsgeprägten Lebensraum, welche allerdings in der engeren und weiteren Umgebung ausreichende Brut-und Nahrungshabitate als Ausweichlebensräume vorfindet. Es werden daher keine vertiefenden Bestandserfassungen von Tierartengruppen im weiteren Verfahren empfohlen, dies ist jedoch mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. 6. Maßnahmenvorschläge zur Wahrung der ökologischen Funktion Aufgrund des Fehlens der erforderlichen Habitatstrukturen für geschützte Tier- und Pflanzenarten oder geschützten Biotope des Zielartenkonzeptes (ZAK) ist der Eingriff durch das Vorhaben als relativ gering einzuschätzen. Maßnahmen zur Wahrung der ökologischen Funktion sind daher nach gutachterlicher Meinung nicht erforderlich. Um den Tötungstatbestand der möglicherweise im Gebiet brütenden ubiquitären Vogelarten zu vermeiden, ist die Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit der Vögel durchzuführen, z.b. von September bis Februar. 7. Zusammenfassung Aus den dargestellten Gründen sind keine weitergehenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen oder funktionserhaltenden Maßnahmen in der geplanten Fläche zu empfehlen. Das Gebiet besitzt nach gutachterlicher Einschätzung keine besondere Relevanz im Hinblick auf einzelne geschützte Tierarten oder den Artenschutz allgemein. Verfasser: Dipl.Ing.P.Jenne

7 ARTENSCHUTZFACHLICHE POTENZIALABSCHÄTZUNG Seite 7 von 7 Bildanhang Oben: Rebgelände mit nitrophilem Böschungsrain Links: Vorh. Schule mit Freianlagen und vielbefahrenem Wirtschaftsweg, Rechts Obstbaumreihe Kleine Obstbaumwiese und im Hintergrund aufgelassener Nutzgarten

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