Stadt Uhingen & Stadt Eberbach. Interkommunales Gewerbegebiet Strut. Habitatpotentialanalyse. StadtLandFluss

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1 Stadt Uhingen & Stadt Eberbach Interkommunales Gewerbegebiet Strut Habitatpotentialanalyse StadtLandFluss

2 Habitatpotentialanalyse zum Interkommunalen Gewerbegebiet Strut auf Gemarkung Uhingen und Ebersbach Auftraggeber: Stadtverwaltung Uhingen Kirchstraße Uhingen Auftragnehmer: Prof. Dr. Christian Küpfer Plochinger Straße 14/ Nürtingen Tel Fax Mail: kuepfer@stadtlandfluss.org, Bearbeiter: Dipl.-Ing. Sascha Arnold Prof. Dr. Christian Küpfer Datum: Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG AUFGABENSTELLUNG METHODISCHES VORGEHEN BESCHREIBUNG DER HABITATSTRUKTUREN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET GEFÄHRDUNGSSTATUS UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN RECHTLICHE GRUNDLAGEN POTENZIALABSCHÄTZUNG ZUM VORKOMMEN ARTENSCHUTZRECHTLICH RELEVANTER ARTEN VÖGEL REPTILIEN (ZAUNEIDECHSE) FLEDERMÄUSE WEITERE ARTEN UNTERSUCHUNGSUMFANG IN DER SAP FAZIT UND AUSBLICK VERWENDETE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR ANHANG: FOTODOKUMENTATION Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 3

4 1 Einleitung 1.1 Aufgabenstellung Die Stadt Uhingen plant zusammen mit der Stadt Ebersbach ein interkommunales Gewerbegebiet östlich angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet im Osten von Ebersbach. Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Relevanz benötigen die Städte eine Artenschutzprüfung (Habiatatpotenzialanalyse), da bei dem geplanten Vorhaben eine Beeinträchtigung europarechtlich geschützter Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten) nicht ausgeschlossen werden kann. Die Habitatpotenzialanalyse dient dazu, anhand der vorhandenen Habitatstrukturen, ein potenzielles Vorkommen der relevanten Arten bzw. Artengruppen abzuprüfen und den Untersuchungsumfang für eine ggf. notwendige spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zu ermitteln. So kann passgenau der Bedarf an Vor-Ort-Erhebungen in der Vegetationsperiode ermittelt werden, so dass einerseits keine Datenlücken entstehen, die zu rechtlich anfechtbaren Aussagen führen würden und andererseits ein Mehraufwand für Untersuchungen über das fachlich und juristisch notwendige Maß hinaus vermieden wird. Das Untersuchungsgebiet liegt auf den Gemarkungen Ebersbach und Uhingen zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet im Osten Ebersbachs und der Nassach auf Gemarkung Uhingen (vgl. Abb. 1). Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von rd m². Abb. 1: Übersichtskarte: Lage des Untersuchungsgebietes (GRUNDLAGE TK 25) Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 4

5 Abb. 2: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (GRUNDLAGE Strukturkonzept Vermessungs- und Planungsbüro Dipl.-Ing. Erich Ernst Kuhn) 1.2 Methodisches Vorgehen Im Rahmen einer Übersichtsbegehung am wurden zwischen Uhr und Uhr im Untersuchungsgebiet die relevanten Habitatstrukturen aufgenommen. Die Klassifizierung der Habitatstrukturen orientiert sich dabei an dem Biotopschlüssel der LUBW (2009). Die Potenzialabschätzung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Tierarten erfolgte vor allem auf der Grundlage eigener gutachterlicher Erfahrungen und Kenntnissen der lokalen Fauna sowie direkt erfolgter Nachweise. Weiterhin dient eine Voruntersuchung aus dem Jahr 2014 von HÖLZINGER als Grundlage für weitere Potenzialabschätzungen. Die Voruntersuchung von HÖLZINGER umfasste die Bestandsaufnahme der Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien. Weitere Hinweise lieferte das EDV-Tool "Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg" (siehe Beschreibung der Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet (vgl. Bestandsplan im Anhang) befindet sich am östlichen Ortsrand von Ebersbach und verläuft über die Gemarkungsgrenze hinweg nach Uhingen zur Nassach hin. Das Gebiet ist gekennzeichnet durch seinen offenen Charakter und der überwiegenden Ackernutzung. Angrenzend an das bereits bestehende Gewerbegebiet befindet sich im Norden des Untersuchungsgebiets ein Gebüsch mittlerer Standorte, das durch einen flächigen Bereich mit Landschilfröhricht flankiert wird. Im Süden grenzt an das Gewerbegebiet ein Komplex aus einer verbuschten Streuobstwiese, einem Zier- und Nutzgarten sowie einem Lagerplatz an. Ein kleiner Schienenstrang mit Schotterkörper führt entlang des Gewerbegebiets. Im Süden wird das Untersuchungsgebiet durch die Bahnlinie begrenzt. Grünlandflächen sind nur kleinflächig vorhanden. Sie werden häufig gemäht und weisen nur einen geringen Blühaspekt auf. Auf einer im Nordwesten Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 5

6 vorhandenen kleinflächigen Fettwiese kommen einzelne Ampferpflanzen vor. In der Mitte des Untersuchungsgebiets befindet sich ein Feldgarten, der durch einen Grasweg zugänglich gemacht wird. Die weitaus wertvollsten Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nassachtal. Der Bach besitzt eine naturnahe Ausprägung. Flankiert wird der Bach von einem naturnahen Bach-Erlen-Eschenwald, mit einem hohen Habitatpotenzial. Im diesem Wald wurden außerdem mehrere Haselsträucher nachgewiesen. Nördlich angrenzend an die Bahnlinie befindet sich eine verbuschte Streuobstwiese sowie ein Nutz- und Ziergarten mit angrenzender Fettwiese. 1.4 Gefährdungsstatus und Begriffsbestimmungen Zur Beschreibung des Gefährdungsstatus der untersuchten Tierarten wurden folgende Rote Listen verwendet: Baden-Württemberg Deutschland Vögel LUBW (2004) HAUPT et al. (2009) Säugetiere BRAUN & DIETERLEN (2003) HAUPT et al. (2009) Reptilien LAUFER et al. (2007) HAUPT et al. (2009) Den verwendeten Roten Listen, Richtlinien und Schutzkonzepten liegen die folgenden Einstufungen zugrunde: Rote Liste BW/D (Baden-Württemberg/ Deutschland) 1 Vom Aussterben bedroht 2 Stark gefährdet 3 Gefährdet V R D/G Vorwarnliste/potenziell gefährdet Art mit geographischer Restriktion Daten defizitär, Gefährdung anzunehmen? Gefährdungsstatus unklar i gefährdete wandernde Art Natura 2000 Anh. II Anhang II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) Anh. IV Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 6

7 2 Rechtliche Grundlagen Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen der 44 und 45 BNatSchG (Fassung vom 1. März 2010) sind auf europäischer Ebene im Wesentlichen in den Artikeln 12, 13 und 16 der FFH- Richtlinie (92/43/EWG) sowie in den Artikeln 5 und 9 der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) verankert. Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs.1 folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten, 1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß 44 Abs. 5 BNatSchG gelten diese Verbotstatbestände bei nach 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen oder nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 BNatSchG nur für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sowie für die europäischen Vogelarten 1. In 44 Abs. 5 BNatSchG sind zudem Ausnahmebestimmungen zu dem Tötungsverbot des 44 Abs.1 Nr. 1 enthalten. Demnach gilt dieses Verbot in Verbindung mit 44 Abs. 1 Nr. 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) nicht, wenn es unvermeidbar ist und die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Zur Sicherung der ökologischen Funktion können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) durchgeführt werden. Werden Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt, so kann das Vorhaben bei Erfüllung bestimmter Ausnahmevoraussetzungen ( 45 Abs. 7 BNatSchG) u. U. dennoch zugelassen werden. 1 Bei den "nur" national geschützten oder sonstigen naturschutzfachlich bedeutenden Arten wird davon ausgegangen, dass durch eine fachgerechte Abarbeitung der Eingriffsregelung keine dauerhaften Beeinträchtigungen verbleiben. Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 7

8 3 Potenzialabschätzung zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten 3.1 Vögel Im Untersuchungsgebiet und dem Umfeld sind als avifaunistisch relevante Lebensräume vor allem der naturnahe Bach-Erlen-Eschenwald entlang des Nassachtals sowie die Gehölzbestände in Form von kleinflächigen Streuobstwiesen und Hecken im Westen des Untersuchungsgebiets zu nennen. Weiterhin bietet das Landschilfröhricht der Avifauna ein geeignetes Bruthabitat. Zudem sind die naturnahe Nassach selbst sowie die parkwaldartigen Strukturen in den Feldgärten sowie in dem vorhanden Zier- und Nutzgarten als Nahrungs- und Bruthabitat von Bedeutung. Baumhöhlen sind in den Streuobstwiesen sowie in dem naturnahen Bach-Erlen-Eschenwald vorhanden wurde durch HÖLZINGER eine Voruntersuchung zu den Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien durchgeführt (HÖLZINGER 2015). Im Zuge der damals durchgeführten Bestandserfassung wurde das Untersuchungsgebiet an insgesamt 5 Tagen ( , , , , ) untersucht. Es konnten lediglich 9 Brutvogelarten nachgewiesen werden (siehe Tab. 1). Bei der Begehung der Habitatermittlung am durch das Büro Stadt Land Fluss wurde außerdem ein Eisvogel im Nassachtal gesichtet. Neben den durch das ZAK-Tool ausgewählten Streuobst- und Waldarten können im Wirkungsraum des geplanten Vorhabens noch weitere Vogelarten dieser Lebensräume, wie Baumpieper und Halsbandschnäpper vorkommen (Tab. 2). Tab. 1: Liste der nach HÖLZINGER (2015) im Untersuchungsgebiet vorkommenden artenschutzrechtlich relevanten Brutvogelarten (Bezeichnungen und Kürzel vgl. Kap. 1.3) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Brutbestand Anzahl Reviere BW Rote Liste D Blaumeise Parus caeruleus Grünfink Carduelis chloris Kohlmeise Parus major Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Rabenkrähe Corvus corone Ringeltaube Columba palumbus Rotkehlchen Erithacus rubecula Wasseramsel Cinclus cinclus Alle oben genannten Arten sind weit verbreitete und ungefährdet. Bei diesen Arten ist davon auszugehen, dass durch einen Ersatz für die überplanten Biotopstrukturen die ökologische Funktion ihrer Habitate im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt und bei einer Baufeldräumung außerhalb der Brutperiode die Schädigungs- und Störungsverbote gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG nicht eintreten. Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 8

9 Tab. 2: Liste der nach ZAK im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden bzw. darüber hinaus durch Begehung bereits nachgewiesenen artenschutzrechtlich relevanten Vogelarten (Bezeichnungen und Kürzel vgl. Kap. 1.3) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Nachweis (N) Pot. vorkommend (P) BW Rote Liste D Baumfalke Falco subbuteo P 3 3 Baumpieper Anthus trivialis P 3 V Eisvogel Alcedo atthis N V - Grauspecht Picus canus P V 2 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis P 3 3 Kuckuck Cuculus canorus P 3 V Wendehals Jynx torquilla P Reptilien (Zauneidechse) Die Bahnlinie am südlichen Rand des Untersuchungsgebiets sowie der kleine Schienenstrang entlang des Gewerbegebiets stellen typische Habitatstrukturen der Zauneidechse (Lacerta agilis) dar. Die an den kleinen Schienenstrang angrenzende, verbuschte Streuobstwiese stellt eine optimale Ergänzung zum Lebensraum der Bahnlinie dar. Es ist davon auszugehen, dass Zauneidechsen im näheren Umfeld der Bahnlinien anzutreffen sind. Die Zauneidechse ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie enthalten und somit untersuchungsrelevant für die sap. In den landes- und bundesweiten Roten Listen gilt sie als potenziell gefährdet (Kategorie V). 3.3 Fledermäuse Bei den Begehungen durch HÖLZINGER 2014 konnten im Untersuchungsgeiet keine Fortpflanzungsstätten von Fledermausarten nachgewiesen werden. Am wurden jedoch durch HÖLZINGER zwei Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) auf Nahrungssuche festgestellt. Durch das Höhlenpotenzial in dem naturnahen Bach-Erlen-Eschenwald sowie in den Streuobstwiesen, ist eine Betroffenheit von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von baumhöhlenbewohnenden Fledermausarten nicht auszuschließen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Nassach mit begleitendem Gehölzstreifen eine wichtige Transferstruktur für Fledermäuse darstellt, welche aus dem Nassachtal zur Fils hin fliegen. Nach Auswahl durch das ZAK-Tool und vor dem Hintergrund der vorhandenen Habitatstrukturen können im Untersuchungsgebiet die in Tab. 3 aufgeführten Fledermausarten vorkommen. Alle einheimischen Fledermäuse sind in Anhang IV der FFH-Richtlinie enthalten und somit von artenschutzrechtlicher Bedeutung. Durch die Verbreiterung der Einfahrt zum Gewerbegebiet im Nordosten wird in die Leitstruktur der Fledermäuse eingegriffen. Inwieweit in das Nassachtal ein- Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 9

10 gegriffen mit dem Gewerbegebiet eingegriffen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich. Beeinträchtigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können deshalb nicht ausgeschlossen werden. Eine Untersuchungsrelevanz ist gegeben. Tab. 3: Liste der im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Fledermausarten (Abk. vgl. Kap. 1.3) Rote Liste Deutscher Name Wissenschaftlicher Name BW D Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G Fransenfledermaus Myotis natteri 2 - Große Bartledermaus Myotis brandtii 1 V Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 2 D Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus i Weitere Arten Als weitere artenschutzrechtlich relevante Art ist in der Zielartenliste die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) enthalten. Im Bach-Erlen-Eschenwald stocken viele Haselsträucher. Außerdem wurden bei der Begehung am Fraßspuren an Haselnüssen vorgefunden, welche allerdings nicht eindeutig der Haselmaus zuzuordnen waren. Auf Grund der bestehenden Waldanbindung ist daher ein Vorkommen der Haselmaus im Untersuchungsgebiet nicht auszuschließen. Für die in der Zielartenliste genannten artenschutzrechtlich relevanten Arten Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) besteht ein Habitatpotenzial in dem bachbegleitenden Erlen-Eschen-Auwald aufgrund des Vorhandenseins mulmgefüllter Höhlen. Der Hirschkäfer ist im Anhang II der FFH-Richtlinie und der Juchtenkäfer in Anhang IV aufgeführt. Eine Untersuchungsrelevanz der totholzbewohnenden Käfer ist demnach gegeben. Im ZAK-Tool der LUBW ( sind zudem mehrere Tagfalterarten (Großer Feuerfalter, Großer Fuchs, Kleiner Schillerfalter, Trauermantel, Ampfer Grünwidderchen und Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling) als im Naturraum untersuchungsrelevant eingestuft. Auf einer kleinflächigen Fettwiese im Nordosten angrenzend an das Nassachtal wurden mehrere Ampferpflanzen vorgefunden. Der Ampfer ist eine typische Raupenfraßpflanze des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar). Ein Fortpflanzung- oder Nahrungshabitat für den Großen Feuerfalten (FFH-Anhang IV und II) ist nicht auszuschließen und eine Untersuchungsrelevanz somit gegeben. Die Raupenfraßpflanze für das Ampfer Grünwidderchen (Adscita statices) stellen der Kleine Sauerampfer (Rumex acetosella) und der Wiesen Sauerampfer (Rumex acetosa) dar. Die Lebensraumansprüche des Ampfer Grünwidderchens sind jedoch gekennzeichnet durch eine trockene und magere Ausprägung. Er besiedelt insbesondere Feuchtwiesen im Moorrandbereich oder trockenere Magerrasen. Die genannte Fettwiese im Untersuchungsgebiet ist eher nährstoffreich mit einer frischen Ausprägung. Mit einem Vorkommen des Ampfer Grünwidderchens ist somit nicht zu rechnen. Für alle anderen Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 10

11 oben genannten Tagfalterarten fehlen die typischen Raupenfraßpflanzen. 4 Untersuchungsumfang in der sap Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG sind Untersuchungen zu den Artengruppen Vögel, Fledermäusen, Haselmaus, Zauneidechse, holzbewohnende Käfer sowie des Großen Feuerfalters erforderlich. Tab. 4: Zusammenfassende Darstellung des Untersuchungsbedarfes Artengruppe Arten Methode Zeitraum Anzahl Begehungen Vögel Revierkartierung (SÜDBECK et al. 2005) im Untersuchungsgebiet und den angrenzenden Kontaktlebensräumen, Einsatz von Klangattrappen März bis Mitte Juni 5-6 Nächtliche Detektorbegehungen Mai bis August 5 Fledermäuse Holzkäfer Kartierung von potenziellen Quartieren (v.a. Baumhöhlen) Quartierkontrolle während der Wochenstubenzeit Besiedlungskontrolle (Ersterfassung) durch Holzkäferspezialist vor Laubaustrieb 1 Juni/Juli 1 2 vor Laubaustrieb 1 Zauneidechse Begehung der geeigneten Habitatflächen April bis August 4 Erfassung der Haselmaus durch Einrichtung Haselmaus Großer Feuerfalter eines Neströhrentransektes sowie Suche nach Fraßspuren (Haselnüsse) Suche der Raupen oder der Eier und Eierhüllen auf den Fraßpflanzen April und August 5 Juni bis August 2 Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 11

12 5 Fazit und Ausblick Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung zur Voreinschätzung artenschutzrechtlicher Konflikte, die eine Bebauung im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Strut potentiell hervorrufen würde, wurde einen weiterer Untersuchungsbedarf für mehrerer europarechtlich geschützte Arten ermittelt. Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: 1. Vor Beginn der Untersuchungen sollte mit der Unteren Naturschutzbehörde das Einvernehmen hinsichtlich des vorgeschlagenen Untersuchungsumfangs hergestellt werden. Büro StadtLandFluss erachtet anhand der Ergebnisse der getätigten Voruntersuchungen Erhebungen bezüglich der Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Holzkäfer (Hirschkäfer, Eremit), Reptilien (Zauneidechse), Kleinsäuger (Haselmaus) und Tagfalter (Großer Feuerfalter) als notwendig. Habitatstrukturen für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten/Artengruppen liegen nicht vor, so dass darüber hinaus gehende Untersuchungen als nicht notwendig angesehen werden. 2. Die Erhebungen der relevanten Arten(gruppen) zur Definition der tatsächlich zu erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte müssen zwischen März und Ende August eine Jahres stattfinden. Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 12

13 6 Verwendete und weiterführende Literatur BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 1. Ulmer Verlag Stuttgart BRAUN, M. & F. DIETERLEN (Hrsg.) (2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 2. Ulmer Verlag Stuttgart DIETZ, C., O. v. HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Stuttgart. EUROPÄISCHE UNION (2007): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie. HAUPT, T., H. LUDWIG, H. GRUTTKE, M. BINOT-HAFKE, C. OTTO & A. PAULY (RED.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands Band 1: Wirbeltiere: Bundesamt für Naturschutz, Bonn- Bad Godesberg: Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1) HÖLZINGER, J. (Hrsg.) (1987): Die Vögel Baden - Württembergs, Bd.1 Gefährdung und Schutz. Ulmer Verlag Stuttgart Hölzinger, J. (Hrsg.) (1997): Die Vögel Baden - Württembergs, Bd. 3.2 Singvögel 2. Ulmer Verlag Stuttgart HÖLZINGER, J. (Hrsg.) (1999): Die Vögel Baden - Württembergs, Bd. 3.1 Singvögel 1. Ulmer Verlag Stuttgart HÖLZINGER, J.& M. BOSCHERT (2001): Die Vögel Baden Württembergs, Bd. 2.2: Nicht-Singvögel 2. Ulmer Verlag Stuttgart HÖLZINGER, J.& U. MAHLER (2001): Die Vögel Baden Württembergs, Bd. 2.3 Nicht-Singvögel 3. Ulmer Verlag Stuttgart HÖLZINGER, J., H. G. BAUER, M. BOSCHERT & U. MAHLER (2005): Artenliste der Vögel Baden-Württembergs. Ornith. Jh. Bad.-Württ. 22 HÖLZINGER, J. (2015): Artenschutzrechtliches Gutachten: Vorunterschungen 2014, Bestandsaufnahme der Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien, Auftraggeber: Stadt Uhingen LAUFER, H., K. FRITZ & P. SOWIG (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer Verlag Stuttgart LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG) (2004): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11 LUBW (LANDESANSTALT FÜR UMWELT MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG) (2009): Arten, Biotope, Landschaft: Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten. 4. Auflage. Karlsruhe MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM, ERNÄHRUNG UND VERBRAUCHERSCHUTZ (MLR) (2010): Im Portrait - die Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Stuttgart SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 13

14 TRAUTNER, J., K. KOCKELKE, H. LAMPRECHT & J. MAYER (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. Books on demand GmbH, Norderstedt Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 14

15 7 Anhang: Fotodokumentation Bild 1: Im Untersuchungsgebiet großräumig vorkommende Ackerflächen Bild 2: Kleiner Schienenstrang mit angrenzender verbuschter Streuobstwiese (links) und Zier- und Nutzgärten (rechts) Bild 3: Dichte Gehölzvegetation in Zier- und Nutzgärten Bild 4: Zier- und Nutzgarten Bild 5: Zier- und Nutzgarten Bild 6: Linksseitig der Straße Gebüsch mittlerer Standorte und angrenzendem Landschilfröhricht Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 15

16 Bild 7: Naturnahes Nassachtal Bild 8: Fettwiese mit Vorkommen von Ampferpflanzen Interkommunales Gewerbegebiet Strut - Habitatpotenzialanalyse Seite 16

17 713/ /4 712/ /1 638/2 637/1 628!! V F 637/2! Z /4 226/2 446/1 503/ / /2 712/1 Biotoptypen Acker Wald Bach Feldgarten 446 Lagerfläche Schienen Gewerbegebiet Schotter 444/8! V! Z! V / /2 Fettwiese frisch-feucht 490/ /1 641/1 481/2! Z 667/2 667/1 643/1 642/2 641/2 643/2 708/ /3 Landschilfröhricht 501/1 708/1 665/1 665/2 645/1 645/ / /1 664/2 646/1 646/2 456/2 Zier- und 450/1 Nutzgarten /5 451 Gebüsch mittlerer Standort 448 Grasweg Straße Streuobstwiese Streuobstwiese verbuscht Gemarkungsgrenze Untersuchungsgebiet 501/ / / / / Relevante Artengruppen /2658/1 650/1 1503/ /1 501/3 656/1! H Haselmaus 650/2 1501/1! T Totholzkäfer! V Vögel 680/1 656/2 1512/1 1500/1! Z Zauneidechse! F Fledermaus! S Schmetterlinge / /2 1514/1 1513/2 1513/ /1 1499/1 680/ / /2 1516/ / /2! Z /1 684/2 1517/1 1517/ /2 1519/ ! F!!V F 1339/6 1339! V 1496/2 1339/ /3 1497/2 1496/3 1510/1 1497/1 685/3 1519/1 1322/6 1322/5 1339/1 685/4 1339/2 1339/4 1496/ /1 1495/ /2 1336/ / /1 1311/1 1522! V! H 1336/ /4! H! T! F 1493/1! T 1530/3 1339/3 1335/ /3 1523/11527! S! F! V StadtLandFluss 1322 Prof. Dr. Christian Küpfer Plochinger Straße 14a, Nürtingen Tel Fax /2 1528/ /1! H /1! T / / Interkommunales 1327 Habitatpotentialanalyse Gewerbegebiet Strut /7 Meter / ± Datum: Bearbeiter: BA Maßstab: 1:2.000 Planformat:DIN A3 1528/4 1528/5 1488/ / Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community 1488/

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