Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer

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1 Auszug aus dem Jahresbericht 2016 Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2014 Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße Speyer Telefon: Telefax: Poststelle@rechnungshof.rlp.de Internet:

2 Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2014 Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung - keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2014 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, - keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren. Bei der dem Rechnungshof aufgegebenen Prüfung 1 wurde insbesondere Folgendes festgestellt 2 : 1 Rest-Kreditermächtigungen 1.1 Kernhaushalt Der Bestand der Rest-Kreditermächtigung für den Kernhaushalt erhöhte sich bis Ende 2014 gegenüber dem Vorjahr um Mio. auf Mio.. Hierzu trug bei, dass die Ansätze für Tilgungsausgaben (ohne Umschuldungen) im Haushaltsvollzug um fast 936 Mio. unterschritten wurden. Der Rechnungshof geht davon aus, dass entsprechend dem in den vergangenen Jahren praktizierten Verfahren bei der Rest-Kreditermächtigung ein Betrag in Höhe der nicht genutzten Tilgungsansätze in Abgang gestellt wird. 1.2 Landesbetrieb Mobilität Auf Anregung des Rechnungshofs hat das Ministerium der Finanzen die Rest-Kreditermächtigung des Landesbetriebs Mobilität um fast 12 Mio. auf 75 Mio. reduziert. 2 Übertragung von Ausgaberesten auf andere Haushaltsstellen 2.1 Klassische Ausgabereste Im Einzelplan 09 (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) wurden in mehreren Fällen klassische Ausgabereste von insgesamt auf andere Haushaltsstellen übertragen. Dies stand mit dem Grundsatz der sachlichen Bindung 3 nicht im Einklang. Das Ministerium der Finanzen hat erklärt, ein Ausgaberest von sei bereits verausgabt. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Resteverfahrens im Haushaltsjahr 2015 werde ein Betrag von gesperrt Bonusreste Bonusreste von mehr als , die im Einzelplan 09 bei sächlichen Ausgabetiteln gebildet worden waren, wurden auf Investitionstitel übertragen. Diese Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2015 (GVBl. S. 35), BS 100-1, 89 Abs. 2 und 97 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971 (GVBl S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2012 (GVBl. S. 199), BS Zu den Bestätigungsvermerken vergleiche auch Beiträge Nr. 4 (Vertretung des Landes Rheinland- Pfalz beim Bund und bei der Europäischen Union) sowie Nr. 13 (Internatsbetriebe der Gymnasien in Trägerschaft des Landes) dieses Jahresberichts. 45 Abs. 2 LHO. 41 LHO.

3 Verfahrensweise war durch die haushaltsgesetzliche Flexibilisierungsregelung 5 nicht gedeckt. Das Ministerium hat die Ausführungen des Rechnungshofs bestätigt und künftige Beachtung zugesichert. 3 Verwahrung Mittel von mehr als 13,9 Mio. aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) waren nicht im Landeshaushalt nachgewiesen, sondern einem Verwahrkonto zugeordnet worden. Auf eine vergleichbare Problematik hatte der Rechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2015 hingewiesen 6. Das Ministerium der Finanzen hat erklärt, das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung sei aufgefordert worden, die eingehenden EU- Mittel direkt im Einzelplan 08 zu buchen und danach ggf. an andere Ressorts weiterzuleiten. Infolge einer Änderung der Auszahlungspraxis ab Mitte 2016 stelle sich die Problematik künftig nicht mehr. 4 Stabilisierungsfonds nach 5a LFAG (Sondervermögen) Das Sondervermögen wies nach einer Zuführung von 208,6 Mio. und einer "Zinsgutschrift" von 2,9 Mio. Ende 2014 einen Bestand von 500,2 Mio. aus. Bisher wurden die Bestandsveränderungen buchungsmäßig nicht nachgewiesen. Das Ministerium der Finanzen hat zugesagt, die Anregungen des Rechnungshofs u. a. hinsichtlich der Ausbringung planmäßiger Ansätze 7 sowie eines buchungsmäßigen Nachweises zu prüfen. 5 Erwirtschaftung globaler Minderausgaben Zur Erwirtschaftung globaler Minderausgaben wurden im Einzelplan 07 (Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen) in mindestens zwei Fällen Ausgabereste von insgesamt mehr als herangezogen. Das Ministerium der Finanzen hat ausgeführt, aufgrund der angespannten Haushaltslage seien nicht mehr benötigte Ausgabereste zur Erwirtschaftung verwendet worden. Grundsätzlich würden die globalen Minderausgaben aus Baransätzen 8 erwirtschaftet werden. 6 Mittelumsetzung für Zwecke der Landesgartenschau In elf Fällen wurden aus neun Einzelplänen Mittel von insgesamt auf Kapitel Titel "Landespräsentation Gartenschau 2015" umgesetzt. Den Zweckbestimmungen und Erläuterungen der abgebenden Haushaltsstellen war ein möglicher Mitteleinsatz zugunsten der Landesgartenschau nicht zu entnehmen. Bereits in seinem Jahresbericht 2013 hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass die für die Förderung von Landesgartenschauen vorgesehenen Haushaltsmittel nicht transparent dargestellt waren Abs. 3 LHG Landeshaushaltsgesetz 2014/2015 (LHG 2014/2015) vom 20. Dezember 2013 (GVBl. S. 515), BS Jahresbericht 2015, Nr. 1, Teilziffer 4 (Drucksache 16/4650). 26 Abs. 2 LHO. Vgl. dazu auch Nr der niedersächsischen Richtlinie zur Haushaltsführung (Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 12. Dezember 2012). Danach dürfen globale Minderausgaben nicht aus Ausgaberesten erwirtschaftet werden. Jahresbericht 2013, Nr. 22 (Drucksache 16/2050).

4 Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, die Voraussetzungen für eine Mittelumsetzung 10 seien erfüllt gewesen, da eine einmalige Aufgabe, die gemeinsame Landespräsentation auf der Landesgartenschau, umfassend auf das koordinierende Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten übergegangen sei. Neben fachlichen Gesichtspunkten seien auch Wirtschaftlichkeitserwägungen berücksichtigt worden. Die Umsetzungen seien ausschließlich zulasten von Haushaltsstellen für die Finanzierung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorgenommen worden. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 habe eine entsprechende Entscheidung noch nicht vorgelegen. Der Rechnungshof geht davon aus, dass die von dem Fachressort angekündigten Überlegungen zur Veranschlagung von Mitteln im Landeshaushalt mit dem Ziel einer größtmöglichen Transparenz 11 frühzeitig vor Durchführung einer weiteren Landesgartenschau konkretisiert werden. 7 Nachweisung nicht abgerechneter Abschlagszahlungen Den Rechnungsnachweisungen der Landeskassen zufolge waren Ende 2014 viele Abschlagszahlungen, die 2012 und früher - teilweise sogar 2006 bis geleistet worden waren, noch nicht abgerechnet. Das Ministerium hat erklärt, es handele sich hierbei fast ausschließlich um "Dateileichen" und nicht um offene Forderungen des Landes. Trotz erfolgter Zahlung seien diese Fälle im System als noch nicht abgeschlossen enthalten, weil eine Kennzeichnung als Schlusszahlung vergessen worden sei. Das Einheitliche Kassenverfahren-System werde ggf. mit EDV-Unterstützung um diese monetär erledigten Fälle bereinigt werden. 8 Geldforderungen Übersichten von Landeskassen über die Geldforderungen des Landes am Ende des Haushaltsjahres 2014 waren nicht hinreichend transparent. Teilweise stimmten der Anfangsbestand 2014 nicht mit dem Endbestand 2013 und Angaben zu Forderungsveränderungen nicht mit den korrespondierenden Ist-Ergebnissen der Haushaltsrechnung überein. Abweichungen waren nicht immer hinreichend erläutert. Hinzu kamen Titelverwechslungen und fehlerhafte Summenbildungen. Die betroffenen Landeskassen haben die Übersichten korrigiert, Erläuterungen zu abweichenden Angaben nachgereicht sowie eine Erklärung zur künftigen Fehlervermeidung abgegeben. 9 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz Ein Abgleich der Zuführungen aus dem Kernhaushalt an den "Pensionsfonds" war weiterhin mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden 12. Dies war u. a. auf eine Umbuchung der Fachhochschule Bingen von über zurückzuführen, die dem "Pensionsfonds" nicht bekannt war. Ferner war der Gruppierungsübersicht der Umfang der Zuführungen sowie der Erstattungen nicht unmittelbar zu entnehmen. Das Ministerium hat mitgeteilt, die derzeitige IT-Anwendung des Statistischen Landesamts solle 2016 ersetzt werden. Die zur Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten wünschenswerten Anpassungen sollten im Nachfolgeverfahren berücksichtigt werden Abs. 1 LHO. 11 Vgl. Drucksache 16/2303 S Vgl. u. a. Jahresbericht 2006, Nr. 1, Teilziffer 6 (Drucksache 15/630), Jahresbericht 2009, Nr. 1, Teilziffer 8, (Drucksache 15/3100), Jahresbericht 2013, Nr. 1, Teilziffer 6.1 (Drucksache 16/2050), Jahresbericht 2014, Nr. 1, Teilziffer 8 (Drucksache 16/3250).

5 10 Liquiditätspool Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität hatte dem Liquiditätspool zum 31. Dezember 2014 Mittel von 32,4 Mio. entnommen. Dieser schloss mit einem Finanzierungsdefizit von fast 48,4 Mio. ab. Das Ministerium hat erklärt, unabhängig von dem bewilligten Betriebsmittelkredit von 35 Mio. würden derzeit alternative Finanzierungsmethoden geprüft. Ziel sei, den Liquiditätspool entsprechend zu entlasten Vgl. auch Landtags-Vorlage16/6091.

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