N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Integrationsrates am

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1 06/ - 2/2017 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des es am Beginn der Sitzung: 16:00 Uhr Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung am Vorstellung des Netzwerkes "Lehrer mit Zuwanderungsgeschichte NRW" Berichterstatter: Herr Atasoy 4 Vorstellung der Frauenberatungsstelle zum Thema: "Gewalt an Migrantinnen als Integrationshindernis" Berichterstatterinnen: Frau Stolz, Frau Pawlowska 5 Anfragen / 10/2017 Anfrage CDU-Ratsfraktion: "Regelung des Familiennachzugs bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern" / 12/2017 Anfrage SPD-Ratsfraktion und SPD - Internationale Liste: "Pflegefamilien mit Migrationshintergrund" / 13/2017 Anfrage Ratsherr Ioannis Vatalis: "DIHK Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge"" / 14/2017 Anfrage Ratsfrau Angelika Wien-Mroß: "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" / 7/2017 Anfrage Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: "Weitergabe der Adressen von Flüchtlingen nach Umzügen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" / 9/2017 Anfrage Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: "Erteilung von Duldungen durch die Ausländerbehörde Düsseldorf" / 15/2017 Anfrage Ratsfrau Hebeler: "Duldungen aufgrund Ausbildung/ Beschäftigung Maßnahmen der Düsseldorfer Ausländerbehörde" 6 Anträge / 11/2017 Antrag CDU-Ratsfraktion: "Salafismus in der Demokratie Unterrichtsmaterialien für weiterführende Schulen" 7 06/ 41/2016 Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf 8 01/ 94/2016 Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen

2 2 9 06/ 6/2017 Haushaltsplan 2017: Mittelverwendung aus Produkt Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Konto , Öffentlichkeitsarbeit des es Berichterstatterin: Frau Hoop 10 Berichte aus anderen Gremien 11 Verschiedenes Anwesend: Mitglieder des es Herr Adu SPD Internationale Liste Herr Pilis SPD Internationale Liste Herr Dr. Eichelberg Aussiedlerinitiative Ratsfrau Hebeler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Kabata SPD Internationale Liste - Vorsitzende Ratsherr Lehne CDU-Ratsfraktion Herr Lissin Ost-Europa-Internationale Liste 2. stellv. Vorsitzender Ratsherr Madzirov CDU-Ratsfraktion Ratsherr Matheisen FDP-Ratsfraktion Herr Peroski Grüne internationale offene Liste 1. stellv. Vorsitzender Herr Stenico Grüne internationale offene Liste Ratsfrau Penack- CDU-Ratsfraktion Bielor Herr Skangalov Internationale Bürgerunion Ratsherr Tacer SPD-Ratsfraktion Herr Tsigaras Griechische Initiative Ratsherr Vatalis SPD-Ratsfraktion Ratsfrau Herr Wien-Mroß Cinkilinc Abwesend Ratsherr Vogel AfD SPD-Ratsfraktion Türkisch-Islamische Kulturvereine von der Verwaltung Herr Stadtdirektor Hintzsche Dezernat 06 Frau Herr Hellendahl Buschhausen Büro 06 50/0 Herr Wienen 50/20 Herr Velleuer 50/20.01 KIB Frau Frau Barnikol-Demirok Radler 50/20.01 KIB 50/20.01 KIB Herr Rütten Büro 01/1 Frau Hoop Büro 01/2 Sonstige Frau Hajdu Caritas

3 3 Herr Frau Pfarrer Nolting Bellstedt Diakonie Der Paritätische Frau Rosow Jüdische Gemeinde Herr Dr. Mühlen Seniorenrat Schriftführerin Frau Westhoff 50/20.03 I. Öffentlicher Teil Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Insbesondere Herrn Atasoy, Frau Ispirova und Frau Müller-Erogul vom Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW zu TOP 3, Frau Stolz und Frau Pavlovska von der Frauenberatungsstelle Düsseldorf e.v. zu TOP 4, Frau Weber von der Kommunalen Ausländerbehörde zu TOP 5, Frau Hollstegge von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf zu TOP 5.3 und Herrn Sahnen vom Jugendamt zu TOP 5.2. Entschuldigt haben sich Herr Yanik von den Türkisch Islamischen Kulturvereinen, der von Herrn Cinkilinc vertreten wird, Frau Przygodzka von der Grünen internationalen offenen Liste, die von Herrn Stenico vertreten wird, Frau Akcan-Grah von der SPD-Internationalen Liste, die von Herrn Pilis vertreten wird, Ratsherr Saitta, der von Ratsfrau Penack-Bielor vertreten wird, sowie Frau Siebel von der AWO Düsseldorf. Verpflichtung eines Mitgliedes Die Vorsitzende verpflichtet das direkt gewählte Mitglied des es, Herrn Pilis von der SPD-Internationalen Liste. 1 Anerkennung der Tagesordnung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 auf. Sie verweist auf den Interfraktionellen Änderungsantrag (Vorlage 06/ 16/2017) zu TOP 7, der auf alle Plätze verteilt wurde. Die Tagesordnung wird ohne weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche anerkannt. 2 Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung am Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 auf. Die Niederschrift zur Sitzung des es am wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

4 4 3 Vorstellung des Netzwerkes "Lehrer mit Zuwanderungsgeschichte NRW" Berichterstatter: Herr Atasoy Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 auf und erteilt Herrn Atasoy, Frau Ispirova und Frau Müller-Erogul das Wort: Herr Atasoy stellt das Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW anhand einer PowerPointPräsentation vor. Als Anlage dieser Niederschrift ist eine Kopie des Flyers beigefügt. Das Projekt, das gerade sein 10-jähriges Bestehen gefeiert hat, wurde im Jahr 2006/2007 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen initiiert. In diesem Netzwerk sind Lehrkräfte aus 40 bis 50 verschiedenen Nationen vertreten, die sich als Brückenbauer zu ihren Schülerinnen und Schülern verstehen und gleichzeitig Vorbilder für eine gelungene Integration sind. Im Handlungsfeld Ausbildung begleiten stellt Herr Atasoy das Mentorenprogramm Ment4you an verschiedenen Universitäten vor, mit dem die Anzahl der Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte erhöht werden soll. Zudem soll damit auch die Studienabbruchquote der Studierenden mit Zuwanderungsgeschichte reduziert werden. Inzwischen beteiligen sich acht von elf Universitäten an diesem Mentorenprogramm. Ebenso stellt er die Qualifizierungsmaßnahme Interkulturelle Kompetenz und interkulturelle Koordination in der Schule vor, die zum Handlungsfeld Personalentwicklung gestalten gehört. Auf Nachfrage konkretisiert Frau Müller-Erogul diese Qualifizierungsmaßnahme, mit der in Zusammenarbeit mit Verbänden, Stiftungen und Schulleitungen ein interkulturelles Konzept für die einzelne Schule erstellt und ein interkultureller Koordinator an der Schule implementiert werden soll. Das Projekt Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW ist angesiedelt bei der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren NRW (LaKI). Das Herzstück des Projekts stellt gleichsam das Netzwerk der Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte mit seinen aktuell mehr als 860 Mitgliedern dar. Damit hat sich die Mitgliederzahl innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt. Mehrsprachigkeit und interkulturelle sowie fachlich-pädagogische Kompetenzen der Netzwerkmitglieder bilden ein Potenzial, das in vielen Bereichen gebraucht und nun immer häufiger eingesetzt wird. Um die Arbeit des Projektes Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte NRW bekannter zu machen, ist das Projekt, das schon lange keinen Projektstatus mehr hat, in verschiedenen sozialen Medien mit einem Portal vertreten. Seit 2013 gibt es auch eine eigene Homepage: Zu den Aufgaben dieses Projektes gehört auch die Unterstützung und Beratung von Lehrkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen. Hierbei wird hinsichtlich der Herkunftsnationalität kein Unterschied gemacht.

5 5 Insgesamt intendiert das Netzwerk die Vermittlung von diversen Impulsen zur Mitgestaltung einer Schule der Vielfalt. Dabei werden die im Netzwerk vorhandenen Ressourcen zum Aufbau von Arbeitskreisen, zur Gestaltung von Workshops und zur Planung von pädagogischen Tagen in Schulen aktiviert. 4 Vorstellung der Frauenberatungsstelle zum Thema: "Gewalt an Migrantinnen als Integrationshindernis" Berichterstatterinnen: Frau Stolz, Frau Pawlowska Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 auf und erteilt Frau Stolz und Frau Pavlovska das Wort: Die Arbeit der Frauenberatungsstelle wird mit einer PowerPointPräsentation vorgestellt, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Das Team der Frauenberatungsstelle Düsseldorf besteht aus 12 Frauen und beschäftigt sich überwiegend mit den Themen Gewalt an Frauen wobei Menschenhandel/ Frauenhandel und Häusliche Gewalt die Bereiche sind, in denen Betroffene zum Großteil Migrantinnen und geflüchtete Frauen sind. Auf Nachfrage aus dem Gremium, wie sich die Arbeit mit den Frauen in den Flüchtlingsheimen gestaltet wird darauf verwiesen, dass die Frauenberatungsstelle ein befristetes Projekt durchführt, dass vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter gefördert wird. Dabei geht es um aufsuchende Arbeit in den Flüchtlingsunterkünften durch eine muttersprachliche Honorarkraft mit der Zielsetzung, über die Fraueninfrastruktur und Hilfsangebote in Düsseldorf zu informieren. Die Beratung der Betroffenen wird durch die hauptamtlichen Kräfte gewährleistet. Dabei stoßen die Mitarbeiterinnen auf Probleme wie begrenzte personelle und zeitliche Kapazitäten als auch ein Mangel an Geldern für Sprach- und Kulturmittlern. Die Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der nächsten Sitzung des es am das Konzept der Sprach- und Kulturmittler vorgestellt wird. Frau Pavlovska berichtet auf Frage aus dem Gremium, dass es bei der Unterbringung der Opfer von Frauenhandel seitens der Fachstelle eine Gefährdungsanalyse in Zusammenarbeit mit der Polizei gibt. Nur Betroffene, die in Düsseldorf nicht gefährdet sind, werden hier auch untergebracht. Als problematisch stellt sich die sichere Unterbringung bei Frauen dar, die z. B. Opfer von Häuslicher Gewalt oder Vergewaltigung sind und noch keinen gesicherten Aufenthalts- oder Flüchtlingsstatus haben. Diese Frauen werden in der Regel in Frauenhäusern untergebracht. Dies erweist sich zurzeit als schwierig.

6 6 5 Anfragen 5.1 Anfrage CDU-Ratsfraktion: "Regelung des Familiennachzugs bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern" 06/ 10/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.1 auf und erteilt Frau Weber von der Kommunalen Ausländerbehörde das Wort: Frage 1: Wie ist der Familiennachzug bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern rechtlich geregelt? Der Familiennachzug zu Ausländerinnen und Ausländern ist in 29ff des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Ein Familiennachzug zu Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Resettlement-Flüchtlinge besitzen, können ihre Ehegatten und ihre minderjährigen ledigen Kinder unter erleichterten Voraussetzungen nachziehen lassen. In diesen Fällen ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes oder ein Nachweis über ausreichenden Wohnraum nicht erforderlich. Den Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit einer der aufgezählten Aufenthaltserlaubnisse wird ebenfalls unter diesen erleichterten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis im Wege des Familiennachzugs erteilt. Dasselbe gilt für den Familiennachzug zu Flüchtlingen, die bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Nach 104 Abs. 13 AufenthG ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, denen nach dem eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, derzeit bis zum ausgesetzt. Frage 2: Wie viele Anträge auf Familiennachzug sind insgesamt in Düsseldorf 2015 und 2016 gestellt worden und wie viele sind positiv beschieden worden, und wie viele sind aus welchen Gründen abgelehnt worden? Die Zahl der gestellten Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege des Familiennachzugs wird durch die kommunale Ausländerbehörde statistisch nicht erfasst. Die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse im Wege des Familiennachzugs kann nicht automatisiert ermittelt werden, da die gesetzlich vorgeschriebenen Speichersachverhalte nicht zwischen der Erteilung und der

7 7 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unterscheiden. Eine statistische Auswertung wäre daher nur durch Überprüfung aller Einzelfälle möglich. Dieser Aufwand ist nicht leistbar. Anträge auf Familiennachzug werden grundsätzlich abgelehnt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gründe hierfür sind beispielsweise die Einreise ohne das erforderliche Visum, die fehlende Sicherstellung des Lebensunterhaltes oder die nicht bestehende familiäre Lebensgemeinschaft. Frage 3: Wie viele Personen sind über den Familiennachzug 2015 und 2016 nach Düsseldorf gekommen und wo werden sie untergebracht? Hinsichtlich der fehlenden statistischen Auswertungsmöglichkeiten wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen Auf Nachfragen aus dem Gremium, ob Düsseldorf ein Programm wie das Relocationprogramm Osnabrück (Ratsantrag Stadt Osnabrück: Unterstützung der Initiative 50 Menschen aus griechischen Flüchtlingslagern nach Osnabrück bringen ) vorstellen kann, entspannt sich eine Diskussion über die Erhebung der Zahlen der Flüchtlinge. Wie Osnabrück seine Zahlen erhebt ist der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf nicht klar. Frau Weber konkretisiert noch einmal, dass es keine bundeseinheitliche Erhebung der Zahlen gibt. 5.2 Anfrage SPD-Ratsfraktion und SPD - Internationale Liste: "Pflegefamilien mit Migrationshintergrund" 06/ 12/2017 Frage 1: Wie viele Pflegefamilien mit Migrationshintergrund sind beim städtischen Pflegekinderdienst zurzeit gemeldet? Im Berichtsjahr 2016 wurden zur Vollzeitpflege gemäß 33 Satz 1 SGB VIII (ohne Sonderformen d.h. Erziehungsfamilien oder sonderpädagogische Pflegefamilien) insgesamt 371 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien erfasst.

8 8 Migration Pflege- Pflege- Pflege- % mutter vater kind afghanisch ,6 afrikanisch ,9 griechisch ,3 kroatisch, serbisch, ,2 mazedonisch marokkanisch, algerisch, ,7 tunesisch polnisch ,7 rumänisch ,3 russisch ,9 syrisch ,6 türkisch ,3 sonstige Insgesamt ,5 deutsch ,5 Frage 2: Wurde mit der Werbekampagne des Jugendamtes im Frühjahr 2016 das angestrebte Ziel von zwanzig neuen Pflegefamilien erreicht und welche weiteren Maßnahmen zur Akquirierung von weiteren Pflegefamilien mit Migrationshintergrund wurden seitdem ergriffen? Die zentrale Zielsetzung des Projektes, unbegleitete minderjährige Ausländer bedarfsgerecht in geeignete Gastfamilien zu vermitteln, ist gelungen. Zum Stichtag waren 23 Jugendliche in Gastfamilien platziert. Die Intention gewinnender Öffentlichkeitsarbeit ist es, neben der Information durch positive Berichterstattungen, z.b. durch home-storys auf den Lebensalltag der unbegleiteten Minderjährigen in Gastfamilien aufmerksam zu machen, um weitere Menschen anzusprechen, die Interesse an dieser Aufgabe haben.

9 9 Dazu wurden durch die Träger unterschiedliche Wege gegangen und u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt Jugendamt: - Informationsveranstaltungen, Anzeigenschaltung Libelle in der Ausgabe Mai Ich suche eine Gastfamilie - Artikel Gastfamilie, Libelle Ausgabe 2016, - WDR, Aktuelle Stunde, 3 min. Film, Porträt Gastfamilie und Live-Interview mit einem Fachberater, AWO: - Informationsveranstaltung für Ehrenamtler, - Mailaktion an alle Beschäftigten, - Informationsveranstaltungen in Moscheen in 11/2016, Diakonie: - Informationsveranstaltungen, - Artikel in Printmedien, - Verteilung von Werbe-Postkarten, SKFM: - Informationsveranstaltungen u.a. in Netzwerken, - Zeitungsbericht WZ über Erfahrungen von Gastfamilien Der Bedarf an Gastfamilien ist nach wie vor hoch. Es haben mehr Jugendliche den Wunsch in Gastfamilien zu leben, als Angebote vorhanden sind. 5.3 Anfrage Ratsherr Ioannis Vatalis: "DIHK Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge"" 06/ 13/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.3 auf und erteilt Frau Hollstegge von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf das Wort: Frage 1: Wie viele der fünfzig Unternehmen aus dem Kammerbezirk der IHK Düsseldorf haben ihren Sitz im Düsseldorfer Stadtgebiet und handelt es sich dabei überwiegend um große, mittelständische oder kleine Unternehmen? Von den Netzwerk-Mitgliedern im Kammerbezirk kommen 32 Unternehmen aus Düsseldorf. Die insgesamt 51 Unternehmen teilen sich wie folgt in Größen auf:

10 10 bis 10 Mitarbeiter: 8 bis 500 Mitarbeiter: 7 bis 50 Mitarbeiter: 9 über 500 Mitarbeiter: 10 bis 250 Mitarbeiter: 8 (neun Unternehmen haben keine Größen-Angaben gemacht) Frage 2: Wie viele Geflüchtete konnten durch das Netzwerk in Düsseldorf einen Ausbildungsplatz beziehungsweise eine Beschäftigung finden? Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge bietet Betrieben Informationen zu Rechtsfragen, Integrationsinitiativen und ehrenamtlichem Engagement. Es liefert Praxis-Tipps zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung. Zudem organisiert das Netzwerk den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedsunternehmen auf Veranstaltungen im ganzen Bundesgebiet. Als Vermittlungsplattform versteht es sich nicht. Seit September 2016 informiert und berät allerdings der IHK- Willkommenslotse alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) im Kammerbezirk über die vielfältigen Fragen der Ausbildung und Fachkräftegewinnung aus dem Kreis der Flüchtlinge. Unternehmen und Flüchtlinge erhalten praktische Unterstützung bei alltäglichen Fragen rund um die Themen Beschäftigung und Qualifizierung von Flüchtlingen sowie Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Im vierten Quartal 2016 vermittelte er ca. 24 Praktika, Einstiegsqualifizierungen, Ausbildungsplätze sowie Arbeitsverhältnisse. Aktuell befinden sich ca. 50 Flüchtlinge in der Beratung. Frau Hollstegge ergänzt die Antwort dahingehend, dass sich aktuell 80 Flüchtlinge in der Beratung befinden, da die Zahlen erst seit September 2016 von einem Kollegen der Industrie- und Handelskammer erfasst werden. Diese Zahl umfasst auch die Beratung von Existenzgründern, wobei sich hier der aktuelle Bedarf nur im einstelligen Prozentbereich bewegt. Es gibt keine Zahlen für die einzelnen Berufsgruppen, da es sich um einen Branchenmix handelt (z.b. Hotels, Händler, Speditionsunternehmen). Nicht alle Bereiche bieten freie Stellen an, teilweise bringen sich Firmen auch über Sachspenden oder Fachwissen ein 5.4 Anfrage Ratsfrau Angelika Wien-Mroß: "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" 06/ 14/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.4 auf und erteilt Herrn Stadtdirektor Hintzsche das Wort: Frage 1: Wie viele Düsseldorfer Schulen sind bereits dem Netzwerk Schule ohne Rassismus beigetreten?

11 11 Die Initiative Schule ohne Rassismus Schule mit Courage definiert sich als bundesweites von Schülerinnen und Schülern getragenes Netzwerk. Es setzt sich zum Ziel, aktiv gegen Diskriminierung und Rassismus einzutreten. Bundesweit engagieren sich ca Schulen, deren Engagement mit dem Titel Schule ohne Rassismus Schule mit Courage ausgezeichnet wurde. In NRW existieren ca. 600 Netzwerkschulen. In der Landeshauptstadt Düsseldorf engagieren sich die folgenden acht Schulen aus vier verschiedenen Schulformen in der Initiative: Realschulen: Benzenberg, Freiherr-von-Stein, Theodor Litt, Werner von Siemens Berufskollegs: Elly-Heuss-Knapp, Heinrich Hertz, Leo Statz Hauptschule: Graf-Recke-Straße Gymnasium : Görres Frage 2: Welche konkreten Auswirkungen hat ein Beitritt auf den Schulalltag? Die Zertifizierung zur Schule ohne Rassismus Schule mit Courage versteht sich mehr als Auftrag anstelle einer Auszeichnung. Als Erinnerung an diesen Auftrag werden die Urkunde und das Schild deutlich sichtbar im Schulgebäude aufgehängt. Mit ihrer Bewerbung suchen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam eine Patin beziehungsweise einen Paten für ihre Schule. So unterstützt beispielswiese Fortuna Düsseldorf e.v. die Bewerbung der Benzenberg Realschule im Programm. Für die Schülerinnen und Schüler ist diese gemeinsame Arbeit bereits ein sozialer Lerneffekt. Um ein Schulklima zu schaffen, in dem anders sein als Normalfall akzeptiert wird, wird der Beitritt zum Netzwerk durch unterschiedliche Aktionen begleitet: dies können beispielsweise Fotoprojekte, Zeitzeugengespräche, Rock gegen Rechts, Interreligiöse Gemeindebesuche, Gedenkstättenfahrten oder Besuche bei historischen Orten sein. Außerdem gibt das bundesweite Netzwerk den beteiligten Schulen Hinweise, wie die Themen im Unterricht aufgegriffen werden können. Im Deutschunterricht bietet es sich an, möglichen Rassismus im Sprachgebrauch sowie das Werk von Schriftstellerinnen und Schriftstellern mit Migrationshintergrund zu thematisieren. Der Geschichtsunterricht kann neben dem Nationalsozialismus in Deutschland auch die Migrationsgeschichte in der Bundesrepublik Deutschland aufgreifen. In den Fächern Sozialkunde und Politik bietet es sich an, den gesetzlichen Rahmen wie das Antidiskriminierungsgesetz sowie das Zuwanderungsgesetz aufzugreifen und Jugendliche gegenüber rechtsextremen sozialen Bewegungen zu sensibilisieren. Im Kunstunterricht steht eine kreative, gestalterische Auseinandersetzung mit Rassismus im Vordergrund, weiterhin kann eine Auseinandersetzung mit dem Werk und der Biographie Künstlerinnen und Künstlern

12 12 erfolgen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden. Frage 3: Wirbt das Schulamt bzw. die KIB in den Schulen um den Beitritt zu diesem Netzwerk? Die Landeskoordination Schule ohne Rassismus Schule mit Courage bei der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunaler Integrationszentren unterstützt mit Hilfe der Kommunalen Integrationszentren in den Kommunen Aktivitäten und fördert die Vernetzung der Schulen untereinander sowie mit den Projektpartnerinnen und Projektpartnern vor Ort. Die Schulpsychologie verbreitet die Flyer der Initiative bei den für Prävention zuständigen Lehrkräften. Die Schülerinnen und Schüler einer Schule entscheiden selber, in welcher Weise sie die formalen Voraussetzungen zur Teilnahme am Netzwerk Schule ohne Rassismus Schule mit Courage erfüllen. Hierzu gehören unter anderem die Unterschriften von 70% aller Angehörigen einer Schule zu sammeln (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeisterinnen und Hausmeister) sowie zu entscheiden, welche Projektideen mit der Antragstellung verwirklicht werden sollen. 5.5 Anfrage Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: "Weitergabe der Adressen von Flüchtlingen nach Umzügen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" 06/ 7/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.5 auf und erteilt Frau Weber von der Kommunalen Ausländerbehörde das Wort: Frage 1: Durch wen erfolgt die melderechtliche Ummeldung eines Flüchtlings nach dessen Umzug innerhalb des Stadtgebietes? Nach 17 und 23 des Bundesmeldegesetzes obliegt die Meldepflicht der Person, die in eine Wohnung einzieht. Bei Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt diese Pflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Person unter 16 Jahren einzieht. Beides gilt grundsätzlich auch für Flüchtlinge. Bei Flüchtlingen findet in Düsseldorf die melderechtliche Erst-Anmeldung in Flüchtlingsunterkünften - sowie bei einer ggf. erfolgenden Verlegung ganzer Flüchtlingsunterkünfte die Abwicklung der Ummeldung - in einem abweichenden Verfahren in enger Abstimmung mit Amt 50 statt. Die notwendigen Daten werden dabei durch Amt 50 erhoben und dem

13 13 Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum zugeleitet. Dort erfolgt die Verarbeitung bzw. Eingabe der Daten in das Einwohnerverfahren. Die Meldebestätigungen werden über die Hausverwaltung der Flüchtlingsunterkünfte ausgehändigt. Frage 2: Welche Stelle innerhalb der Verwaltung gibt die Adressen der Flüchtlinge nach Umzügen innerhalb des Stadtgebietes an die Ausländerbehörde weiter und in welchem Zeitraum nach Umzug erfolgt diese Weitergabe? Die Weitergabe der aktuellen Meldeanschrift an die Ausländerbehörde erfolgt automatisch auf elektronischem Weg unmittelbar nach der Verarbeitung der Meldung durch die Meldebehörde. Frage 3: In welchem Zeitraum gibt die Ausländerbehörde nach Eingang der geänderten Adressen diese an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter? Eine direkte Weitergabe der Meldedaten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch die Ausländerbehörde erfolgt nicht und ist auch gesetzlich nicht vorgesehen. Das BAMF hat unmittelbaren Zugriff auf das Ausländerzentralregister (AZR), in dem seit Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes zum die Adressen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gespeichert werden. Bedingt durch den zeitweise extrem großen Andrang im Asylbereich der Kommunalen Ausländerbehörde Düsseldorf ist es im letzten Jahr zu Verzögerungen gekommen, so dass Adressänderungen dem AZR verspätet mitgeteilt wurden. Künftig ist eine zeitnahe Aktualisierung der AZR-Datensätze gewährleistet. Im Übrigen sind Ausländerinnen und Ausländer gem. 10 Abs. 1 des Asylgesetzes (AsylG) selbst verpflichtet, während der Dauer des Asylverfahrens dem BAMF jeden Wechsel ihrer Anschrift unverzüglich anzuzeigen, damit Mitteilungen des Bundesamtes sie stets erreichen können. Auf Nachfragen aus dem Gremium konkretisiert Frau Weber noch einmal, dass es für die Ausländerinnen und Ausländer eine gesetzliche Verpflichtung gibt, nach der sie bei einer Ummeldung zur Mitteilung verpflichtet sind. Herr Buschhausen vom Amt für soziale Sicherung und Integration bestätigt, dass der Fachbereich bei Sammelunterkünften versucht, Hilfestellungen zu leisten.

14 Anfrage Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN: "Erteilung von Duldungen durch die Ausländerbehörde Düsseldorf" 06/ 9/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.6 auf und erteilt Frau Weber von der Kommunalen Ausländerbehörde das Wort: Frage 1: Nach welchen Kriterien entscheidet die Ausländerbehörde Düsseldorf über die grundsätzliche Verlängerung einer Duldung, sowie insbesondere über die Dauer der Verlängerung? Gem. 60a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist die Abschiebung auszusetzen, solange diese aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. In diesen Fällen bleibt der Ausländerbehörde kein Entscheidungsspielraum, ob eine Duldung ausgestellt oder verlängert wird. Die Befristung der Duldung orientiert sich einerseits an der voraussichtlichen Dauer des bestehenden Abschiebungshindernisses, andererseits darf im Fall einer Änderung der Situation die Aufenthaltsbeendigung nicht erschwert werden. Darüber hinaus kann die Ausländerbehörde eine Duldung erteilen, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die weitere Anwesenheit einer Ausländerin oder eines Ausländers im Bundesgebiet erfordern. In diesen Fällen ist jeweils eine Ermessensentscheidung im Einzelfall erforderlich. Frage 2: Welche Staffelung nimmt die Ausländerbehörde bei der Dauer der Duldungen vor? 60a AufenthG enthält eine Reihe von konkreten Regelungen zur Befristung einer Duldung. Darüber hinaus gibt es keine konkrete Staffelung. Vielmehr muss die Ausländerbehörde in jedem Einzelfall individuell einschätzen, wie lange das Abschiebungshindernis voraussichtlich bestehen wird. Frage 3: Wie viele Flüchtlinge mit Duldungen halten sich zurzeit in Düsseldorf länger als 18 Monate auf und wie vielen wurde eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 AufenthG erteilt? Eine Auswertung aus dem Fachverfahren ergab, dass zum Stichtag insgesamt 616 geduldete Personen in Düsseldorf registriert

15 15 waren, die vor mehr als 18 Monaten eingereist waren. Im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gem. 25 Abs. 5 AufenthG waren am insgesamt 493 Personen. In wie vielen Fällen es sich dabei um abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber handelt, könnte nur durch Prüfung aller Einzelfälle ermittelt werden. Dieser Aufwand ist nicht leistbar. 5.7 Anfrage Ratsfrau Hebeler: "Duldungen aufgrund Ausbildung / Beschäftigung Maßnahmen der Düsseldorfer Ausländerbehörde" 06/ 15/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.7 auf und erteilt Frau Weber von der Kommunalen Ausländerbehörde das Wort: Frage 1: Wie viele Duldungen hat die Ausländerbehörde aufgrund einer begonnenen Ausbildung bzw. eines in Aussicht gestellten Ausbildungsplatzes seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes ausgesprochen und wie vielen Duldungen wurde nicht entsprochen und warum? Seit dem wurde in zwölf Fällen eine Ausbildungsduldung erteilt. In einem dieser Fälle ist die begonnene Ausbildung inzwischen abgebrochen worden. Fälle, in denen eine Ausbildungsduldung nicht erteilt wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 2: Wie viele Duldungen hat die Ausländerbehörde aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes ausgesprochen und wie vielen Duldungen wurde nicht entsprochen und warum? Gem. 18a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann einem geduldeten Ausländer mit Zustimmung der Bundesagentur eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden, wenn die in dieser Vorschrift aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, bleibt auch für eine weitere Duldung grds. kein Raum. Seit dem Inkrafttreten des Integrationsgesetzes wurde noch keine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung nach Abschluss einer Berufsausbildung im Bundesgebiet erteilt. Ablehnungen von beantragten Aufenthaltserlaubnissen werden zwar sta-

16 16 tistisch erfasst, jedoch wird dabei weder nach der Rechtsgrundlage noch nach den Ablehnungsgründen differenziert. Eine genaue Auswertung wäre nur durch Überprüfung aller Einzelfälle möglich. Dieser Aufwand ist nicht leistbar. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Ausländerbehörde, um sowohl Ausbildungsbetriebe als auch Flüchtlinge über ihre Möglichkeiten zu informieren bzw. sie zu unterstützen? Die Ausländerbehörde ist in Düsseldorf in den Integration Point der Agentur für Arbeit und des Jobcenters eingebunden, der Flüchtlingen mit Bleiberechtsperspektive schnell und effektiv den Zugang zu Arbeit und Ausbildung ebnen soll. Auch ist die Kommunale Ausländerbehörde Kooperationspartner im Modellprojekt Ausbildung statt Stillstand der Jugendberufshilfe Düsseldorf. 6 Anträge Ratsherr Madzirov fragt nach, was bei Abbruch der Ausbildung mit der Aufenthaltserlaubnis passiert. Frau Weber erklärt, dass die Duldung bei Abbruch der Ausbildung erlischt. Die betroffene Person hat dann 6 Monate Zeit sich anders zu orientieren. Diese gesetzliche Regelung gilt allerdings erst seit August 2016 und wird in Düsseldorf entsprechend angewendet. 6.1 Antrag CDU-Ratsfraktion: "Salafismus in der Demokratie Unterrichtsmaterialien für weiterführende Schulen" 06/ 11/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6.1 auf. Nach kontroverser Diskussion, ob die Neuanschaffung auf Kosten des es erfolgen soll, obwohl der Schulausschuss bereits einen eindeutigen Beschluss hierzu gefasst hat, wird über eine Überweisung des Antrages an den Schulausschuss abgestimmt. Bei 5 Gegenstimmen, keiner Enthaltung und 13 Ja-Stimmen ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss: Der Antrag der CDU-Ratsfraktion wird an den Schulausschuss überwiesen. Wortlaut des überwiesenen Antrages: Der beschließt, das Medienpaket der Bundeszentrale für politische Bildung zum Thema Salafismus in der Demokratie für alle weiterführenden Düsseldorfer Schulen anzuschaffen. Die Kosten in Höhe von 1,50 Euro pro Medienpaket werden aus den Mit-

17 17 teln des es für Öffentlichkeitsarbeit bestritten. 7 Gesamtstädtisches Integrationskonzept für die Landeshauptstadt Düsseldorf 06/ 41/2016 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 auf und verweist auf den vorliegenden interfraktionellen Änderungsantrag 06/ 16/2017 zum Gesamtstädtischen Integrationskonzept. Vor Abstimmung vereinbaren die antragstellenden Fraktionen und Listen Korrekturen in den Zeilen 78, 196, 802 und Nach diesen Änderungsvorschlägen ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Die antragstellenden Fraktionen und Listen beauftragen die Verwaltung, den Entwurf des Gesamtstädtischen Integrationskonzeptes gemäß Anlage 1 zu überarbeiten und dem Rat am 10. März 2017 als Neufassung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 8 Konzept zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 01/ 94/2016 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 auf. Ratsherr Vatalis beantragt im Namen der SPD-Ratsfraktion die Beschlussfassung auf die Sitzung am zu vertagen. 9 Haushaltsplan 2017: Mittelverwendung aus Produkt Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Konto , Öffentlichkeitsarbeit des es Berichterstatterin: Frau Hoop 06/ 6/2017 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 auf. Ratsherr Madzirov fragt nach dem Düsseldorfer Bezug für die geplante Postkartenaktion. Frau Hoop erklärt, dass die vom Rat beschlossene Teilnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf an der Städtekoalition gegen Rassismus maßgeblich auf das Engagement des es zurückzuführen ist. Mit der Teilnahme hat sich die Stadt verpflichtet, verstärkt Aktionen gegen Rassismus durchzuführen. Die beantragten Mittel sollen für das Layout und den Druck der Postkarten eingesetzt werden. Die Karten sollen in Düsseldorf an zentralen Stellen und bei Veranstaltungen verteilt werden.

18 18 Den zeitlichen Ablauf für das Erstellen der Vorlage begründet Frau Hoop auf Nachfragen damit, dass auch die Vorsitzende des es Mitglied im Lenkungskreis ist und gemeinsam mit anderen Beteiligten in die Planungen eingebunden ist Bei 3 Enthaltungen und ohne Gegenstimme ergeht folgender Beschluss: Der begrüßt die Postkartenaktion Poesie statt Parolen im Rahmen der Städtekoalition gegen Rassismus und beteiligt sich aus den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit, Produkt , Konto mit maximal EURO an den Herstellungskosten. 10 Berichte aus anderen Gremien Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 auf. Über die Sitzung des Seniorenrates vom wird Herr Lissin in der nächsten Sitzung des es am berichten. 11 Verschiedenes Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 auf. Herr Peroski berichtet kurz über das Vorsitzendentreffen des Landesintegrationsrates am 11. Februar in der Landesgeschäftsstelle in Düsseldorf. An diesem Treffen haben auch Vertreter des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen teilgenommen, um sich gemeinsam über die Arbeit der Integrationsräte und die gesetzlichen Rahmenbedingungen auszutauschen. Herr Dr. Mühlen vom Seniorenrat berichtet, dass sich kürzlich ein Arbeitskreis zum Thema Altersarmut Alterseinsamkeit gegründet hat. Hierbei wurde ermittelt, dass die Hälfte der von Altersarmut betroffenen Menschen Ausländer beziehungsweise Migranten sind. Aufgrund dessen sollte auch diese Gruppe im Arbeitskreis, dem alle Wohlfahrtsverbände angehören, vertreten sein. Deshalb bittet Herr Dr. Mühlen die Mitglieder des es und die von ihnen vertretenen Vereine und Verbände um ihre Mitarbeit. Der Arbeitskreis trifft sich vier- bis fünfmal im Jahr zu Sitzungen mit einer Dauer von zwei Stunden. Die nächste Sitzung findet am 12. April statt. Die Interessierten können sich beim Sprecher des Arbeitskreises, Herrn Dr. Mühlen entweder per (hartmut.muehlen@t-online.de) oder telefonisch unter Düsseldorf melden. Herr Wienen bittet die Mitglieder der Richtlinienkommission des es, sich den Termin am 05. April Uhr, zu notieren, da dann die Beratung der eingegangenen Anträge auf Projektförderung beraten werden.

19 19 Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr Vorsitzende stellvertretender Vorsitzender Stadtdirektor Schriftführung

06/ - 5/2016. Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr. Tagesordnung: Öffentlicher Teil

06/ - 5/2016. Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 06/ - 5/2016 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Integrationsrates und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften am 29.06.2016 Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr Tagesordnung:

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