Berufsorientierungsmaßnahmen und Begleitung des Übergangs in den Beruf für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz

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1 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Berufsorientierungsmaßnahmen und Begleitung des Übergangs in den Beruf für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz Eine gemeinsame Aufgabe von Agenturen für Arbeit, Integrationsfachdiensten und Schulen (IFD-ÜSB/BOM) Start: Schuljahr 2018/2019 Mainz, August 2018 Endfassung für die Praxis Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand: 08/2018)

2 Inhaltsverzeichnis BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Legende... 2 Ansprechpartnerinnen und -partner Ausgangssituation Einbindung der Maßnahmen in das Gesamtkonzept der Berufsorientierung Ziele und Zielgruppen Ziele Zielgruppen Kurzbeschreibung der Maßnahmen IFD-Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G IFD-Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Gruppenangebot zur Kompetenz- und Potentialfeststellung Übergangsmanagement Beteiligte Akteure, Netzwerk- und Zusammenarbeit Rahmenbedingungen für die Umsetzung Vorbereitung der Umsetzung bzw. Implementation Zeitraum der Umsetzung Dokumentation und Qualitätssicherung Steuerung der Umsetzung Evaluation der Umsetzung Verzeichnis der Anhänge und Anlagen Quellenverzeichnis Anhang 1: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Anhang 3: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Anhang 4: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 1

3 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Legende AA: Agentur für Arbeit BA: Bundesagentur für Arbeit BBS: Berufsbildende Schule BBW: Berufsbildungswerk beo: berufliche Erfahrung und Orientierung Methodenbuch der Hamburger Arbeitsassistenz BerEb: Berufseinstiegsbegleitung BerEb-Bk: Berufseinstiegsbegleitung-Bildungsketten BFW: Berufsförderungswerk BM: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz BOM: Berufsorientierungsmaßnahme gem. 48 SGB III und des Integrationsamts BVJ: Berufsvorbereitungsjahr BVJ-I: Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht BWK: Berufswegekonferenz EfI: Elektronische Datenverarbeitung für Integrationsfachdienste (beim LSJV) FÖS: Förderschule G: Bildungsgang oder Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung HEGA: Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit HWK: Handwerkskammer IFD: Integrationsfachdienst IFD-BBD: Integrationsfachdienst Berufsbegleitender Dienst IFD-ÜSB: Integrationsfachdienst Übergang Schule Beruf IHK: Industrie- und Handelskammer InA: Integrationsamt beim LSJV ism: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh KPA: Kompetenz- und Potentialanalyse KPF: Kompetenz- und Potentialfeststellung L: Bildungsgang oder Förderschwerpunkt Lernen LAG IFD-ÜSB: Landesarbeitsgemeinschaft der Fachkräfte IFD-ÜSB LSJV: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz MSAGD: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz RD: Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit SGB: Sozialgesetzbuch SJ: Schuljahr SPS: Schwerpunktschule SuS: Schülerinnen und Schüler UB: Unterstützte Beschäftigung ÜSB: Übergang Schule Beruf ÜSB-BVJ: Konzeptbereich: IFD-Begleitung für SuS im BVJ nach Abschluss Bildungsgang Lernen ÜSB-G: Konzeptbereich: IFD-Begleitung für SuS im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 2

4 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Ansprechpartnerinnen und -partner Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Eva Schmidt Eschberger Weg Saarbrücken Tel.: 0681/ Ministerium für Bildung Kerstin Belyea (Berufsbildende Schulen) Mittlere Bleiche Mainz Tel.: 06131/ Angelika Schaub (Sonderpädagogische Förderung) Mittlere Bleiche Mainz Tel.: 06131/ Jan Wenzel (Inklusion, Schwerpunktschulen) Mittlere Bleiche Mainz Tel.: 06131/ Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Cornelia Böwing Bauhofstraße Mainz Tel.: 06131/ cornelia.boewing@msagd.rlp.de Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Silvia Licht Alexandra Großekettler Rheinallee Rheinallee Mainz Mainz Tel.: 06131/ Tel.: 06131/ licht.silvia@lsjv.rlp.de grossekettler.alexandra@lsjv.rlp.de Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Anne Grossart Eva Stengel Flachsmarktstr. 9 Flachsmarktstr Mainz Mainz Tel.: 06131/ Tel.: 06131/ anne.grossart@ism-mz.de eva.stengel@ism-mz.de Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 3

5 1. Ausgangssituation BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Partner des Ovalen Tisches zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung in Rheinland-Pfalz vom 20. November 2015 entwickeln weiterführende Schulen in Rheinland-Pfalz ein über mehrere Jahre angelegtes, systematisches Konzept der Berufs- und Studienorientierung in der allgemeinbildenden Schule. Dabei arbeiten sie in der Regel mit außerschulischen Partnern zusammen. Dieser Kooperation mit außerschulischen Partnern kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie ist in besonderem Maße dazu geeignet, Jugendliche dazu zu befähigen, sich über ihre Wünsche und Ziele, ihre Stärken und Schwächen klar zu werden, Alternativen abzuwägen und erste Entscheidungen mit Blick auf ihr Berufsleben treffen zu können. Schulische Berufsorientierung soll junge Menschen befähigen, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, ein Bewusstsein und Interesse für die eigene Entwicklungsfähigkeit und Lebensgestaltung herauszubilden, lebenslanges Lernen als einen Prozess zu begreifen, der in Schule und Berufsausbildung angelegt wird und nicht damit enden darf, Selbstgestaltungskompetenz zu erlangen, damit sie eigenverantwortlich ihre Lebens- und Berufswegeplanung gestalten können und nach einer intensiven Berufsorientierung eine fundierte Berufswahl treffen zu können. Jugendliche mit Behinderungen benötigen in diesem Prozess, der auf Teilhabe am Arbeitsleben zielt, häufig spezifische Unterstützung sowie individuelle Begleitung. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, denen bislang aufgrund ihrer Behinderungen häufig nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) möglich erscheint. Im Jahr 2009 beauftragte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV) Integrationsfachdienste (IFD) erstmals flächendeckend damit, junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten. Schülerinnen und Schüler wurden damit zu einer neuen Zielgruppe der IFD. Diese arbeiten daneben mit der Zielsetzung, schwerbehinderte Menschen durch Beratung beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu unterstützen (Integrationsfachdienst-Berufsbegleitender Dienst/IFD-BBD). Im Rahmen von Übergang Schule Beruf (IFD-ÜSB) nahmen die IFD ab 2009 die Begleitung von mehr als 500 Schülerinnen und Schülern pro Jahr an ca. 90 Förder- und Schwerpunktschulen in allen Arbeitsagenturbezirken in Rheinland-Pfalz auf. Ziel der Begleitung war es, mehr Schülerinnen und Schülern als bisher die Möglichkeit zu geben, ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtzeitig auszuloten und wahrzunehmen. Dazu wurden tragfähige regionale Netzwerke unter Einbeziehung aller relevanten Akteure auf- und ausgebaut, die Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer Berufsorientierungs- und Berufswegeplanungskonzepte unterstützt sowie Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 4

6 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP gezielte und frühzeitig ansetzende individuelle Unterstützungsangebote der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern 1 entwickelt. An den beteiligten Schulen erhielten Jugendliche mit Behinderungen eine intensive Begleitung, die der Optimierung des Übergangsprozesses von der Schule in die Arbeitswelt diente und ihnen in diesem Zusammenhang mehr Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihrer beruflichen Zukunft eröffnete. Dazu wurden Formen der individuellen Unterstützung erprobt. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Durch Mittel aus der Initiative Inklusion des Bundes erfolgte in den Jahren 2011 und 2012 eine Ausweitung, deren Umsetzung auf der Kooperationsvereinbarung zwischen MSAGD, MBWWK und der RD der BA zur Umsetzung der,initiative Inklusion betreffend die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler vom basierte. Den Schülerinnen und Schülern an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung wurde mit der Kompetenz- und Potentialanalyse (KPA) 2 ein systematisches berufliches Orientierungsverfahren unter Mitwirkung der IFD angeboten. Die von IFD und der jeweiligen Schule gemeinsam durchgeführten Maßnahmen dienten dazu, dass die jungen Menschen sich mit ihren beruflichen Vorstellungen und Möglichkeiten auseinandersetzen und mit kompetenter Unterstützung für sich passende berufliche Perspektiven entwickeln konnten. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus KPA und IFD-ÜSB wurden ausgewertet und flossen in eine Neukonzeption des Unterstützungsangebots ab dem Schuljahr 2014/15 ein. 3 Diese wurde von den Kostenträgern und strategischen Partnern unter Einbindung von Praxiserfahrungen aus Schulen, IFD und Agenturen für Arbeit und in Begleitung durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) entwickelt. Im Rahmen dieses neuen Konzepts Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz (IFD-ÜSB/BOM) wurden zwischen Sommer 2014 und Sommer Schülerinnen und Schüler pro Jahr von 18 Integrationsfachdiensten und rund 50 Fachkräften begleitet. Die Zusammenarbeit der Partner beruhte auf der Kooperationsvereinbarung zwischen MSAGD, MBWWK und RD der BA zur Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sowie die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen vom In Orientierung an den Ergebnissen aus den Vorgängerkonzepten werden im vorliegenden Konzept ab 2018 die Angebote neu ausgerichtet und erweitert sowie unterschiedliche Konzepte gebündelt und möglichst flächendeckend aufgestellt. 1 Der Begriff Eltern wird im Folgenden im Sinne des 37 Schulgesetz RLP vom als die für die Person des Kindes Sorgeberechtigten verwendet und schließt auch gesetzliche Betreuungspersonen ein. 2 Konzeption für ein Gruppenangebot zur vertieften Berufsorientierung für Schüler/innen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung in der Werkstufe als Ergänzung zum bisherigen IFD-ÜSB-Angebot in Rheinland-Pfalz. Mainz 2011 siehe Quellenverzeichnis. 3 Seit dem Schuljahr 2014/2015 beteiligt sich die BA im Rahmen und entsprechend der Kriterien ihrer Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) gem. 48 SGB III, insbesondere für den in 48 Abs. 2 SGB III genannten Personenkreis, an der Finanzierung. Grundlage für die weitere Ausgestaltung bildet die HEGA 7/2013. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 5

7 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Das Angebot ist weiterhin charakterisiert durch eine bedarfsorientierte Abstimmung der Angebotsstrukturen, die Vernetzung der Kostenträger der Maßnahmen und ihrer strategischen Partner sowie eine Schaffung von passgenaueren Hilfen. Zu diesem Zweck haben das LSJV, die RD der BA, das BM und das MSAGD eine verstärkte Kooperation vereinbart. Dies schließt auch die gemeinsame Finanzierung der weiterentwickelten Konzepte der Berufsorientierung ein. Die kooperierenden Institutionen haben in jeweils eigener Zuständigkeit gemeinsam den Auftrag, junge Menschen mit Behinderungen auf dem Weg zu Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbständigkeit zu begleiten, ihnen Zugänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt und die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu eröffnen. Sie sind sich im Rahmen ihrer Verantwortung einig, dass bestehende und neu zu entwickelnde Leistungen zur Ausgestaltung und Begleitung des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in einem Konzept verknüpft zusammenfließen. 2. Einbindung der Maßnahmen in das Gesamtkonzept der Berufsorientierung Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen nach dem vorliegenden Konzept ergänzen die schulischen Maßnahmen und Konzepte der Berufsorientierung, Berufsfindung und Berufswegeplanung, die auf der Grundlage der Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung vom 10. Dezember 2015 passgenau entwickelt werden. Die BOM nach 48 SGB III stellen ein zusätzliches Angebot zu dem vorhandene[n] Dienstleistungsangebot der Agenturen für Arbeit (HEGA 7/2013) gemäß 33 SGB III wie etwa der Berufsberatung dar und können dieses in enger Abstimmung vorbereiten und ergänzen. Die Angebote der außerschulischen Partner sind zusätzliche Maßnahmen, die an die schulische Berufsorientierung anknüpfen, eng mit den schulischen Konzepten abgestimmt werden und diese ergänzen. Der IFD bietet zusätzliche Unterstützung, indem er seine externe Perspektive und sein Fachwissen, seine Kontakte zu regionalen Netzwerken und seine Erfahrungen bezüglich des Arbeitsmarkts einbringt. Schulische Berufsorientierung findet in Verantwortung der Schule statt, sie beginnt in der Sekundarstufe I (ab der 7. Klassenstufe). Alle Schülerinnen und Schüler der Schule nehmen in den Klassenstufen 7 bis 9 oder 10 an der schulischen Berufsvorbereitung teil. Im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung liegt der Schwerpunkt der schulischen Berufsorientierung in den Klassenstufen Abhängig vom Lernort findet schulische Berufsorientierung in der Werkstufe an Förderschulen statt oder die an Schwerpunktschulen begonnene Berufsvorbereitung wird im Rahmen des Berufsvorbereitungsjahres mit inklusivem Unterricht fortgesetzt. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 6

8 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP In Rheinland-Pfalz ist der Praxistag 4 flächendeckend als Berufsorientierungsmaßnahme nach 48 SGB III an allgemeinbildenden Schulen eingeführt, die den Bildungsgang Berufsreife führen. Er wird in der Regel zusammen mit einem außerschulischen Partner durchgeführt. Dabei ist der Bildungsgang Lernen 5 an Förderschulen und im inklusiven Unterricht 6 ausdrücklich einbezogen. Damit wird sichergestellt, dass für alle Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Elemente der Berufsorientierung (Interessenerkundung, Kompetenz- und Eignungsfeststellung und Informationen zu Berufsfeldern) umgesetzt werden. Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen werden die Instrumente individuell auf ihre Unterstützungsbedarfe hin angepasst. Auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung entwickeln die Schulen dazu Konzepte, die die besonderen Belange und individuellen Unterstützungsbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in geeigneter Weise berücksichtigen. Dazu gehören auch Angebote geeigneter Formen des Praxislernens für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen 7, die nicht zur Zielgruppe des Praxistags gem. 48 SGB III gehören. 3. Ziele und Zielgruppen 3.1 Ziele Vorrangiges Ziel der Berufsorientierungsmaßnahmen ist es, mehr Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen als bisher die Möglichkeit zu geben, ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechtzeitig auszuloten und wahrzunehmen, um für sie eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und die gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Berufsorientierungsmaßnahmen sollen flächendeckend für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unabhängig von der Behinderungsart und der besuchten Schule geschaffen werden. Soweit der Unterstützungsbedarf des jungen Menschen dem nicht entgegensteht, kann inklusiv das BOM-Angebot der Regelschule genutzt werden (z. B. Praxistag). Die Konzeption geht von folgenden Grundsätzen aus: Alle jungen Menschen mit Behinderungen sollen in der allgemeinbildenden Schulzeit ein geeignetes Angebot der schulischen Berufsorientierung erhalten. Doppelte Angebote an Schulen sollen vermieden werden. 4 Rahmenvereinbarung der Partner des Ovalen Tisches zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung in Rheinland-Pfalz vom 20. November 2015; siehe Quellenverzeichnis. 5 Abschluss der besonderen Form der Berufsreife 6 in der Regel an Schwerpunktschulen 7 insbesondere für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung an Schwerpunktschulen Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 7

9 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Vor allem Schülerinnen und Schülern, denen bislang aufgrund ihrer Behinderungen meist nur eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen möglich erschien, sollen frühzeitig alternative Beschäftigungen aufgezeigt werden. Der Kooperation mit einem außerschulischen Partner kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Angebote sollen Übergänge vorbereiten, erleichtern und begleiten. Besondere Unterstützung ist häufig beim Übergang in ein berufsbildendes schulisches Angebot und vor allem beim Übergang ins Arbeitsleben erforderlich. Zur Erreichung dieser Ziele sind folgende Maßnahmen vorgesehen: gezielte und frühzeitig ansetzende Gruppen- und individuelle Unterstützungsangebote (Berufsorientierung, Berufswegeplanung, Übergangsmanagement) für die Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung ihrer Eltern zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen auf den ersten Arbeitsmarkt Unterstützung der Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer Berufsorientierungs- und Berufswegeplanungskonzepte für die Zielgruppe, welche das Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker in den Blickpunkt rücken Auf-/Ausbau und Koordination von regionalen Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure und besonderer Berücksichtigung potentieller Arbeitgeber Die inhaltliche und strukturelle Ausrichtung der Begleitung der Schülerinnen und Schüler verbindet die Arbeit von Schule und IFD sinnvoll. Gleichzeitig soll die enge Zusammenarbeit und Verzahnung aller Akteure dazu beitragen, einen möglichst reibungslosen Übergang in das Berufsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die Basis für den langfristigen Verbleib dort zu schaffen. 3.2 Zielgruppen Die Berufsorientierungsmaßnahmen richten sich an Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf 8, denen bislang aufgrund ihrer Behinderungen häufig nur eine Beschäftigung in einer WfbM möglich erscheint. 9 Eine Voraussetzung für die Begleitung durch den IFD sind die entsprechende Bereitschaft und Motivation des jungen Menschen sowie das Einverständnis der Eltern. 8 Schülerinnen und Schüler im zielgleichen Unterricht, die Unterstützung beim Abschluss der Berufsreife benötigen, gehören nicht zur Zielgruppe. 9 Das Konzept ist nicht auf die Unterstützungsbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich angelegt, bei denen vorrangig Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfe nach SGB VIII als Unterstützung erforderlich sind. Mittelfristig soll geprüft werden, ob und wie für diese Schülergruppe passgenaue Unterstützungsangebote unter Einbeziehung der Jugendhilfe zu konzipieren sind. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 8

10 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Die zweite Voraussetzung für die Begleitung durch den IFD ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer beruflichen Orientierung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung im Sinne des 151 (4) SGB IX wird durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Ein solcher Nachweis ist nicht notwendig, wenn es sich um eine Schülerin/einen Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung oder mit den Förderschwerpunkten motorische Entwicklung, Sehen oder Hören handelt. Für diese jungen Menschen wird durch LSJV und RD generell das Vorliegen einer Behinderung für die Zeit der Begleitung im Konzept IFD-ÜSB/BOM angenommen. Ein individueller Nachweis ist daher vor allem für junge Menschen im Bildungsgang Lernen erforderlich. Der IFD kontaktiert in diesem Falle (nach Vorliegen der Einverständniserklärung durch die Eltern) die zuständige Agentur für Arbeit mit der Bitte um eine entsprechende Stellungnahme. Erst wenn diese von der Agentur für Arbeit übermittelt wurde, kann der IFD die Begleitung aufnehmen. IFD und Schule tragen durch gemeinsame Absprachen Sorge dafür, dass die interessierten Schülerinnen und Schüler der genannten Zielgruppen begleitet werden. Schulen und IFD haben sicherzustellen, dass es keine Mehrfachunterstützung durch verschiedene Träger oder parallele Maßnahmen gibt. Dies betrifft z. B. auch, dass keine Begleitung im Rahmen einer Berufseinstiegsbegleitung nach 49 SGB III (BerEb und BerEb-Bk) erfolgt. Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens oder mit motorischen Beeinträchtigungen Bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens oder mit motorischen Beeinträchtigungen ist anzunehmen, dass die Unterstützungsangebote bei der schulischen Berufsorientierung behinderungsspezifisch ausgerichtet werden müssen sowohl im zielgleichen Unterricht (Bildungsgänge Berufsreife und Qualifizierter Sek-I-Abschluss) als auch im zieldifferenten Unterricht (Bildungsgänge Lernen/ganzheitliche Entwicklung) an allen Lernorten. Diese Schülerinnen und Schüler können daher nach dem IFD-ÜSB/BOM- Regelangebot begleitet werden (vgl. Module für die Konzeptbereiche ÜSB-G und ÜSB-BVJ). Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung (Konzeptbereich ÜSB-G) Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung können sowohl an Förderschulen als auch im inklusiven Unterricht an berufsbildenden Schulen (Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht) durch den IFD im Konzeptbereich ÜSB-G begleitet werden. 10 Der Schwerpunkt der Begleitung durch den IFD liegt dabei in den Klassenstufen der Förderschule bzw. im BVJ-I. 10 Der Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung umfasst 12 Klassenstufen; er kann an der Förderschule mit diesem Bildungsgang, im inklusiven Unterricht im BVJ-I oder nach Entscheidung der Schulaufsicht an einer anderen Schule mit inklusivem Unterricht abgeschlossen werden. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 9

11 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP In den Klassenstufen 7-9 steht der IFD sowohl Lehrkräften (z. B. Klassenlehrkräfte, Förderschullehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, BO-Koordinatoren, Praxistagkoordinatoren) wie auch Eltern auf Nachfrage hin beratend zur Verfügung. Das heißt, die verantwortlichen Lehrkräfte bzw. Eltern kommen bei Bedarf auf den IFD zu. Die Beratung bezieht sich vorrangig auf die Praktikumsplatzakquise, kann aber auch die Information der Eltern zu Fragen beruflicher Perspektiven der Jugendlichen umfassen. Hinsichtlich der beruflichen Teilhabe berät der zuständige Reha-Träger. Alle Schülerinnen und Schüler können im 2. Halbjahr der 10. Klassenstufe der Förderschule bzw. des BVJ-I die Unterstützung durch den IFD erhalten unabhängig von Lernort, Umfang ihrer Behinderungen sowie Art und Umfang ihres Unterstützungsbedarfs. Im Rahmen des vorliegenden Konzepts werden die Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 11 und 12 weiterbegleitet, für die eine individuelle Begleitung erforderlich ist, um die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten, zu erproben und vorzubereiten. Schülerinnen und Schüler nach Abschluss des Bildungsgangs Lernens im BVJ (Konzeptbereich ÜSB-BVJ) Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang Lernen abgeschlossen haben, können im BVJ vom IFD im Rahmen des Konzeptbereichs ÜSB-BVJ begleitet werden. Die Begleitung umfasst auch die Übergänge: den Übergang von der allgemeinbildenden Schule (FÖS/SPS) in das BVJ (ab dem 2. Halbjahr der Abgangsklasse) sowie den Übergang vom BVJ ins Arbeitsleben. Dies sind in der Regel Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lernbeeinträchtigungen, die bereits besondere Förderung beim Erreichen der besonderen Form der Berufsreife bzw. beim Finden von Praktikumsstellen benötigen oder bei denen umfängliche individuelle Hilfen auch bei der Bewältigung des Praxistags erforderlich sind/waren. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 10

12 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP 4. Kurzbeschreibung der Maßnahmen Die schulische Berufsorientierung in den einzelnen Bildungsgängen wird durch Gruppenangebote und Maßnahmen der individuellen Begleitung durch den IFD ergänzt und unterstützt, die passgenau auf die individuellen Unterstützungsbedarfe ausgerichtet sind. 4.1 IFD-Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Die Begleitung von Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung startet an Förderschulen oder im Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) im zweiten Halbjahr der 10. Klassenstufe. Sie umfasst die 11. und 12. Klassenstufe sowie den Übergang ins Arbeitsleben. Die Ausgestaltung der Begleitung erfolgt nach folgenden Grundsätzen: Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung werden in den letzten beiden Schuljahren vor Abschluss des Bildungsgangs vom IFD begleitet. Die Begleitung startet im zweiten Halbjahr der 10. Klassenstufe mit allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von Art und Schwere der Behinderung mit einem inklusiven Gruppenangebot zur Kompetenz- und Potentialfeststellung. In Form dieses Gruppenangebots an der Schule durch den beauftragten IFD als externem Partner nach Möglichkeit im Tandem mit einer Lehrkraft wird allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, sich in der Schule individuell mit dem Thema Übergang in den Beruf und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zu beschäftigen. Eingesetzt werden Elemente der KPA sowie weitere geeignete Instrumente zur beruflichen Orientierung. Die jungen Menschen werden entsprechend ihren Fähigkeiten in diesem Prozess aktiv. Die Organisation als Gruppenangebot unterstützt die Grundsätze der Aktivierung, des Empowerments und des Austauschs in der Peergroup. Den Grundgedanken von Chancengerechtigkeit, Teilhabe und Selbstbeteiligung für junge Menschen mit Behinderungen wird dadurch Rechnung getragen. Diese erste intensive Phase stellt ein in sich geschlossenes Angebot dar und ist gekennzeichnet durch die wesentlichen Elemente der Berufsorientierung (BOM nach 48 SGB III) Interessenerkundung, Kompetenz- und Eignungsfeststellung und Informationen zu Berufsfeldern. Die Ergebnisse der Kompetenz- und Potentialfeststellung sollen die jungen Menschen und ihre Eltern in der Entscheidungsfindung unterstützen, eine berufliche Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzustreben und das Angebot der IFD dazu anzunehmen. Diese weitere Begleitung und Unterstützung durch den IFD findet in Kleingruppen statt und kann durch Einzelbegleitung ergänzt werden. In dieser Phase werden die oben genannten Elemente der Berufsorientierung intensiviert. Daneben werden betriebliche Praktika vorbereitet, absolviert und ausgewertet sowie Realisierungs- und Entscheidungsstrategien zur Berufswahl erarbeitet. In der letzten Phase der IFD-Unterstützung wird der Einstieg ins Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 11

13 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Arbeitsleben unter Einbindung aller relevanten Akteure vorbereitet und begleitet; dazu wird das Instrument der Berufswegekonferenz (BWK) genutzt. IFD-Begleitung im BVJ mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung, die an einer berufsbildenden Schule am inklusiven Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr teilnehmen, können vom IFD in den letzten beiden Jahren des BVJ-I begleitet werden 11. Analog zur Konzeption der Begleitung an der Förderschule beginnt auch die Begleitung im BVJ-I mit einem inklusiven Gruppenangebot zur Kompetenz- und Potentialfeststellung in Klassenstufe 10/2. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser ersten Phase begleitet der IFD die Schülerinnen und Schüler im BVJ-I in den Klassenstufen 11 und 12 weiter. Nach Möglichkeit findet die weitere Begleitung und Unterstützung in Kleingruppen statt und kann durch Einzelbegleitung ergänzt werden. IFD-Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens oder mit motorischen Beeinträchtigungen Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens oder mit motorischen Beeinträchtigungen können sowohl im zielgleichen Unterricht (Bildungsgänge Berufsreife und Qualifizierter Sek-I-Abschluss) als auch im zieldifferenten Unterricht (Bildungsgänge Lernen/ganzheitliche Entwicklung) an allen Lernorten im Rahmen des Konzeptbereichs ÜSB-G mit einem behinderungsspezifischen Unterstützungsangebot vom IFD begleitet werden. 4.2 IFD-Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Schülerinnen und Schüler, die nach Erwerb des Abschlusses des Bildungsgangs Lernen noch keine berufliche Ausbildung beginnen konnten, setzen ihre Schullaufbahn im Berufsvorbereitungsjahr an einer berufsbildenden Schule (BBS) fort. Bereits der Übergang von der SPS/FÖS ins Berufsvorbereitungsjahr kann individuelle Unterstützung erforderlich machen, die der IFD anbietet (2. Halbjahr der 9. Klassenstufe). Die Begleitung durch den IFD umfasst daher als ersten Schritt einen begleiteten Erstkontakt der Schülerinnen und Schüler mit der BBS sowie ein Übergabegespräch mit den Lehrkräften des BVJ, das einen gelingenden Übergang der jungen Menschen von der allgemeinbildenden in die berufsbildende Schule gewährleisten soll. Zu Beginn des BVJ findet ein Planungsgespräch zwischen IFD und Schule statt, in dem verbindlich vereinbart wird, welche Aufgaben im folgenden Schuljahr von Seiten der Schule, welche von Seiten des IFD und welche gemeinsam übernommen werden und wie die individuelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler durch den IFD gestaltet wird. Während des Berufsvorbereitungsjahres wird an die schulische Berufsorientierung der Klassenstufen 7 bis 9 angeknüpft und diese mit gezielten individuellen Unterstützungs- und 11 Die Dauer des Schulbesuchs im BVJ mit inklusivem Unterricht beträgt in der Regel 3 Jahre. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 12

14 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Beratungsangebote sowie Angeboten für Gruppen durch den IFD fortgesetzt und intensiviert. Die bereits genannten Elemente der Berufsorientierung werden vertieft, betriebliche Praktika werden akquiriert, durchgeführt und nachbereitet, es werden Realisierungs- und Entscheidungsstrategien zur Berufswahl entwickelt. Die Unterstützung durch den IFD umfasst auch die Vorbereitung und Begleitung des Übergangs vom BVJ in eine passgenaue Anschlussmaßnahme unter Einbeziehung aller relevanten Akteure (BWK). IFD-Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens oder mit motorischen Beeinträchtigungen Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens oder mit motorischen Beeinträchtigungen können im Konzeptbereich ÜSB-BVJ mit einem behinderungsspezifischen Unterstützungsangebot durch den IFD begleitet werden, wenn sie ein Berufsvorbereitungsjahr an einer berufsbildenden Schule 12 absolvieren. Konzeptionelle Details, Methodenbeschreibungen und weitere Hinweise zu den hier vorgestellten Berufsorientierungsmaßnahmen sind den Anhängen 1 bis 4 in diesem Dokument zu entnehmen. Die dort beschriebenen Module sind an die Ressourcen und Voraussetzungen vor Ort anzupassen. Durch verbindliche Absprachen legen Schule und IFD gemeinsam den Ablauf der gemeinsamen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern fest. Im Folgenden werden zwei zentrale Elemente der IFD-Begleitung, das Gruppenangebot zur Kompetenz- und Potentialfeststellung sowie das Übergangsmanagement, überblicksartig vorgestellt. 4.3 Gruppenangebot zur Kompetenz- und Potentialfeststellung Über Bundesmittel aus der Initiative Inklusion wurde in den Jahren 2012 und 2013 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung eine Kompetenz- und Potentialanalyse (KPA) mit allen Schülerinnen und Schülern der 10. Klassenstufe durchgeführt. Kernstück des Konzeptes der KPA ist ein Gruppenangebot zur zielgruppengerechten vertieften Berufsorientierung mit einer intensiven Analyse von Interessen, Wünschen, Potentialen und Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für eine fundierte Berufswegeplanung, für die Auswahl von Praktika und beruflichen Erprobungsmöglichkeiten sowie im späteren Verlauf für die Entwicklung und Umsetzung realistischer beruflicher Perspektiven. Es wurden dabei Elemente und Materialien aus dem Konzept beo berufliche Erfahrung und Orientierung der Hamburger Arbeitsassistenz sowie auch aus dem Methodenrepertoire der Persönlichen Zukunftsplanung verwendet. Die Elemente der KPA werden in der vorliegenden Konzeption als eigenständige Berufsorientierungsmaßnahme an den Anfang der Begleitung durch den IFD im Konzeptbereich 12 Ausgenommen BVJ in Berufsbildungswerken und an Förderschulen angegliederte BVJ Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 13

15 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP ÜSB-G gesetzt. Dieses inklusive Gruppenangebot zur Kompetenz- und Potentialfeststellung findet als separate, abgeschlossene Phase im 2. Halbjahr mit allen Schülerinnen und Schülern der 10. Klassenstufe in der Förderschule sowie im BVJ-I im ersten Jahr statt. Darauf basierend wird im Dialog entschieden, welche Jugendlichen in den Klassenstufen 11 und 12 vom IFD in Kleingruppen und Einzelbegleitung weiter unterstützt werden. 4.4 Übergangsmanagement Begleitung von Übergängen Das Übergangsmanagement ist ein zentrales Element der Berufsorientierungsmaßnahmen. Hiermit werden folgende Übergänge begleitet: im Konzeptbereich ÜSB-G: nach Abschluss des Bildungsgangs (FÖS/BVJ-I) ins Arbeitsleben im Konzeptbereich ÜSB-BVJ: von der allgemeinbildenden Schule (FÖS/SPS) ins BVJ und vom BVJ ins Arbeitsleben Der Übergang in das BVJ der BBS stellt häufig eine kritische Phase in der Bildungsbiographie von Schülerinnen und Schülern dar, die den Bildungsgang Lernen besucht haben. Oftmals ist der Wechsel in das nächste Bildungssystem von Unsicherheit geprägt. Daher bedarf diese Phase eines sensiblen Übergangsmanagements um sicherzustellen, dass die betroffenen jungen Menschen sich in dem für sie neuen System zurechtfinden und sie sich auf dem Weg in für sie geeignete Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsverhältnisse weiter qualifizieren zu können. Aus diesem Grund beginnt die IFD-Begleitung der Schülerinnen und Schüler bereits an diesem Übergang. 13 Ziel der hier vorgestellten Maßnahmen ist ein guter Übergangsprozess von der Schule in den Beruf. Im Idealfall ist bis zum Verlassen der Schule der weitere Ausbildungs- oder Berufsweg geklärt und der IFD hat die Schülerinnen und Schüler in die anschließenden Maßnahmen übergeben. Sofern dies noch nicht erfolgt ist, umfasst die Begleitung durch den IFD auch den nachschulischen Übergang. Die Übergangsphase kann somit unterschiedlich lang sein, da die Zuständigkeit des IFD erst mit der Übergabe in eine Anschlussmaßnahme bzw. -begleitung endet. Die Begleitung kann dabei nicht beliebig lange erweitert werden. Sobald Leistungen zur Teilhabe nach 4 und 5 SGB IX erbracht werden, kommt dem leistenden Reha-Träger eine koordinierende Aufgabe zu. Berufswegekonferenz Die Berufswegekonferenz (BWK) ist ein Instrument zur einzelfallbezogenen Berufswegeplanung, die auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zielt, und bei der die Kostenträger (insbesondere Bundesagentur für Arbeit und bei Bedarf örtlicher Träger der Eingliederungshilfe und Integrationsamt) und der IFD im Rahmen ihrer 13 Die Gestaltung und Begleitung des Übergangs in das BVJ-I hingegen ist Auftrag der abgebenden und aufnehmenden Schulen im Zusammenhang mit ihrem Auftrag für inklusiven Unterricht und nicht Auftrag des IFD. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 14

16 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Zuständigkeiten die Leistungen für einen jungen Menschen abstimmen und eine Empfehlung an die Sozialleistungsträger erarbeiten. Dabei spielt die Beteiligung des jungen Menschen sowie seiner Eltern eine zentrale Rolle für den nachhaltigen Erfolg der BWK. Der IFD koordiniert den Prozess. Näheres regelt das beigefügte Konzept (siehe Anlage). 5. Beteiligte Akteure, Netzwerk- und Zusammenarbeit Im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahmen arbeiten Akteure auf unterschiedlichen Ebenen miteinander: Schülerinnen und Schüler, Eltern, persönliche Netzwerke Die Angebote der Berufsorientierung werden gemeinsam mit dem IFD als externem Partner in den Schulen durchgeführt. Mit den jungen Menschen wird nach den Grundsätzen der Aktivierung und des Empowerments gearbeitet. Systematisch einbezogen in die Maßnahmen werden dabei auch die Eltern der jungen Menschen. Eine umfassende Beteiligung von jungen Menschen und deren Eltern trägt zu einem positiven Verlauf im Besonderen bei. Eine frühzeitige Information der Jugendlichen sowie ihrer Eltern über die Berufsorientierungsmaßnahmen und Begleitung durch den IFD ist daher zentral für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. In der weiteren Begleitung können auch die Netzwerke des familiären und sozialen Umfeldes der Jugendlichen von Bedeutung sein. Gelegentlich erschließen sich durch die Einbindung der Eltern aus deren persönlichem Umfeld Firmenkontakte, die in das Firmennetzwerk eingebunden werden können. Integrationsfachdienste Fachkräfte aus IFD begleiten die Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit sowie im Übergang in eine passgenaue Anschlussmaßnahme. Aus der langjährigen Begleitung von Menschen mit Behinderungen heraus verfügen die IFD über Kontakte und Netzwerke. Landesarbeitsgemeinschaft IFD-ÜSB/BOM (LAG IFD-ÜSB/BOM) Die IFD stellen ihren fachlichen Austausch über die Landesarbeitsgemeinschaft der Fachkräfte IFD-ÜSB/BOM (LAG IFD-ÜSB/BOM) sicher. Die Sitzungen der LAG IFD-ÜSB/BOM finden regelmäßig einmal jährlich überregional statt. Die Federführung, Organisation und Durchführung der landesweiten Treffen obliegt den Trägern. Auf Wunsch und bei Bedarf nehmen die Kostenträger, die wissenschaftliche Begleitung und/oder weitere Mitglieder der landesweiten Steuerungsgruppe an den Sitzungen teil. Soweit sich im Rahmen der LAG IFD- ÜSB/BOM übergeordnete Problemstellungen aus der Arbeit in der Praxis ergeben, fasst die LAG IFD-ÜSB/BOM diese zusammen und meldet sie an die Kostenträger zurück. Schulen Die Berufsorientierungsmaßnahmen finden an allen allgemeinbildenden Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und/oder festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen (Förderschulen, Schulen mit inklusivem Unterricht, i. d. R. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 15

17 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Schwerpunktschulen), sowie im Berufsvorbereitungsjahr 14 an berufsbildenden Schulen 15 statt. Eine verbindliche Kooperation zwischen außerschulischem Partner IFD und Schule findet sowohl auf individueller und fallbezogener Ebene als auch auf konzeptioneller Ebene statt. Die Zusammenarbeit von Schule und IFD benötigt eine gute und enge Abstimmung, damit ein reibungsloser und transparenter Ablauf möglich ist. So sind z. B. gemeinsam Fragen hinsichtlich gegenseitiger Information, Koordination und Organisation der Zusammenarbeit, Zeitplanung etc. zu klären. Dabei arbeiten die IFD mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften und Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern zusammen. Der Schulleitung kommt für eine gelingende Verankerung der Angebote in die schulischen Maßnahmen eine wichtige Funktion bei der Initiierung und Umsetzung zu. Die IFD stimmen sich auch mit den außerschulischen Partnern, die im Rahmen des Praxistags an der Schule tätig sind bzw. waren, ab. Agenturen für Arbeit Im Rahmen der Berufsorientierungsmaßnahmen findet eine enge Zusammenarbeit mit den Reha- und Berufsberaterinnen und -beratern der Agenturen für Arbeit statt. Angebote der Schulen, der IFD sowie der Agenturen für Arbeit werden sinnvoll verknüpft. Die IFD stimmen sich hierzu mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der zuständigen Agentur für Arbeit ab und beziehen sie in die Absprachen mit den Schulen ein. Betriebe Praktika und Arbeitserprobungen sind zentrale Elemente der Berufsorientierung. Viele Schulen und IFD verfügen über Kontakte zu Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler diese absolvieren können. Ziel ist es aber auch, weitere Betriebe zu finden, die bereit sind, Jugendlichen mit Behinderungen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben zunächst zum Ausloten und Erproben, später dann Möglichkeiten zur Ausbildung oder Anstellung mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration. Regionale und überregionale Netzwerke Der IFD nutzt seine Netzwerkkontakte, um als Schnittstellenmanager funktionierende Kooperationsbeziehungen zu allen relevanten Arbeitsmarktakteuren aufzubauen und zu unterhalten. Er agiert dabei als Koordinator für die regionale und überregionale Vernetzung der unterschiedlichen relevanten Akteure und Kooperationspartner. Auch die Netzwerkpartner der Schulen werden mit einbezogen. Partner vor Ort sind z. B.: Agenturen für Arbeit Handwerkskammern (HWK) und Industrie- und Handelskammern (IHK) Integrationsamt mit seinen Dienstorten in Koblenz, Landau, Mainz und Trier Betriebe und Inklusionsbetriebe Stadt- und Kreisverwaltungen (Kostenträger der Eingliederungshilfe) 14 Ausgenommen BVJ in Berufsbildungswerken und an Förderschulen angegliederte BVJ 15 Fußnote 10 gilt analog. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 16

18 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Träger der Unterstützten Beschäftigung (UB) und weitere Bildungs-/Maßnahmeträger Berufsförderungswerke (BFW) und Berufsbildungswerke (BBW) WfbM In Orientierung an den Gegebenheiten vor Ort können regionale Akteure wie Patenschaftsoder Mentoringprojekte oder auch Einzelpersonen eingebunden werden. 6. Rahmenbedingungen für die Umsetzung 6.1 Vorbereitung der Umsetzung bzw. Implementation Zur Implementation dieses Konzepts werden im Herbst 2018 regionale Informationsveranstaltungen durchgeführt, in denen die Schulen, IFD und Agenturen für Arbeit über das vorliegende Konzept informiert werden. Durch weitere regionale und überregionale Veranstaltungen werden die Prozesse begleitet und vertieft. 6.2 Zeitraum der Umsetzung Die Umsetzung des vorliegenden Konzepts zu Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen beginnt mit dem Schuljahr 2018/2019. Die Verträge zwischen LSJV als Kostenträger und IFD als Leistungserbringer starten zum und laufen bis Im Konzeptbereich ÜSB-G an Förderschulen bzw. im BVJ-I werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel über zwei Schuljahre (24 Monate) in den Klassenstufen 11 und 12 vom IFD begleitet. Die Begleitung beginnt mit einem inklusiven Gruppenangebot zur Kompetenz- und Potentialfeststellung für alle Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 10/2. Im Konzeptbereich ÜSB-BVJ dauert die Begleitung durch den IFD in der Regel 16 Monate. Sie beginnt im zweiten Halbjahr der Abgangsklasse an der allgemeinbildenden Schule und wird im BVJ weitergeführt. Die Begleitung durch den IFD endet jeweils nach Abschluss der Schule und erfolgter Übergabe. 6.3 Dokumentation und Qualitätssicherung Zu Beginn der Maßnahmen unterzeichnen die Eltern und ggf. die jungen Menschen eine Einverständniserklärung zur Teilnahme, in der auch die Modalitäten der Erfassung und der Weitergabe von personenbezogenen Informationen geregelt sind (siehe Anlagen). Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 17

19 BOM und ÜSB für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in RLP Die Fachkräfte der IFD dokumentieren ihre Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern in einem Datenverarbeitungssystem (Elektronische Falldokumentation für Integrationsfachdienste (EfI)), das vom LSJV zur Verfügung gestellt wird. Diese Dokumentation erfüllt die Nachweispflichten für die Kostenträger und ermöglicht gleichzeitig die prozessbegleitende Evaluation der Maßnahmen durch die wissenschaftliche Begleitung. Der für die Begleitung erforderliche Nachweis der Behinderung wird eingescannt in EfI hinterlegt. Darüber hinaus erstellen die IFD monatlich im Konzeptbereich ÜSB-G (für die SuS an FÖS, nicht im BVJ-I) eine Bestandsliste (siehe Anlagen), die dem Operativen Service (OS) der RD bis zum 9. jedes Monats zu übermitteln ist. Die Ergebnisse der Berufswegekonferenzen werden protokolliert (siehe Anlagen). Die Ergebnisse der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern (Kompetenz- und Potentialfeststellung, Praktikumsbestätigung und -auswertung etc.) werden in deren Berufswahlportfolio aufgenommen. 6.4 Steuerung der Umsetzung Die Umsetzung der Angebote wird begleitet von einer landesweiten Steuerungsgruppe, der Vertreterinnen und Vertreter aus LSJV, RD der BA, BM, MSAGD und IFD angehören. Die Kostenträger der Maßnahmen sowie die beteiligten Ministerien stellen über die Steuerungsgruppe eine enge Abstimmung und strukturelle Zusammenarbeit auf landesweiter Ebene sicher und gewährleisten die Steuerung des Prozesses. Die Steuerungsgruppe wird vorbereitet, moderiert und dokumentiert von der wissenschaftlichen Begleitung. In regionalen Standortworkshops kommen Schule und IFD (mind. zweimal pro Jahr pro Konzeptbereich) mit dem Ziel des Austauschs über aktuelle Entwicklungen, der Diskussion von Fragen und der Erarbeitung von Lösungen zusammen. Die Agenturen für Arbeit nehmen nach Bedarf an den Veranstaltungen teil, mindestens aber an den Veranstaltungen, die für die unmittelbare Kooperation bedeutsam sind. Die Agenturen für Arbeit stimmen sich hinsichtlich der Teilnahme an den regionalen Standortworkshops untereinander ab. Die wissenschaftliche Begleitung von IFD-ÜSB/BOM führt die regionalen Standortworkshops durch. 6.5 Evaluation der Umsetzung Die Umsetzung des Konzepts IFD-ÜSB/BOM wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Tätigkeiten der wissenschaftlichen Begleitung umfassen die Begleitung der Steuerungsgruppe, ein Monitoring zur fallbezogenen quantitativen Evaluation, die Praxisentwicklung sowie ggf. qualitative Evaluation auf regionaler Ebene, die Organisation landesweiter Fachtage sowie die konzeptionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Angebote. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 18

20 Verzeichnis der Anhänge und Anlagen Verzeichnis der Anhänge und Anlagen Anhänge (in diesem Dokument enthalten): Anhang 1: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Anhang 3: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Anhang 4: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Anlagen (in separaten Dokumenten der Ausschreibung beigefügt): Anlage 1: Anmeldung und Einverständniserklärung zur Teilnahme an einer Berufsorientierungsmaßnahme nach 48 SGB III und des Integrationsamts sowie Datenschutzerklärung zur Weitergabe begleitungsrelevanter Sozialdaten und Unterlagen Anlage 2: Monatliche Bestandsliste Konzeptbereich ÜSB-G Anlage 3: BWK-Konzept Anlage 4: Vorlage Protokoll BWK Anlage 5: Vereinbarung IFD-BBS Weitere Materialien (werden auf dem Bildungsserver und in EfI bereitgestellt): Aufgabenkatalog für IFD und Schule im Berufsvorbereitungsjahr Frage-Antworten-Katalog Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 19

21 Quellenverzeichnis Quellenverzeichnis HEGA 7/2013 Berufsorientierungsmaßnahmen: Direkte Links: Weisung: /mjax/~edisp/egov-content pdf?_ba.sid=egov-content Geschäftsanweisung: mta5/~edisp/l dstbai pdf?_ba.sid=l dstbai Kooperationsvereinbarung zwischen MSAGD, MBWWK und RD der BA zur Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sowie die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen vom Verfügbar unter: Direkter Link: Kooperationsvereinbarung zwischen MSAGD, MBWWK und RD der BA zur Umsetzung der Initiative Inklusion betreffend die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler vom mit Konzeption für ein Gruppenangebot zur vertieften Berufsorientierung für Schüler/innen an Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung in der Werkstufe als Ergänzung zum bisherigen IFD-ÜSB-Angebot in Rheinland-Pfalz. Mainz 2011 Direkter Link: Rahmenvereinbarung der Partner des Ovalen Tisches zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung in Rheinland-Pfalz vom 20. November 2015 Verfügbar unter: Direkter Link: Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 20

22 Quellenverzeichnis Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung vom 10. Dezember 2015 Verfügbar unter: Direkter Link: Berufswahlvorbereitung_un d_st...pdf Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung von 2011 Verfügbar unter: Direkter Link: Praxistag Informationen verfügbar unter: Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) Informationen verfügbar unter: Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 21

23 Anhang 1: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Anhang 1: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G (im BVJ-I bzw. an FÖS) Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 22

24 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G (im BVJ-I bzw. an FÖS) Modul 1: Auftakt Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Organisatorische Hinweise Vorstellung der Akteure und der Dienstleistung Information aller Beteiligten Einholen des Einverständnisses von Schülerinnen und Schülern und Eltern zur Begleitung durch den IFD - schriftliche Informationen, z. B. Flyer, Aushang mit Foto von IFD-Fachkraft und Kontaktdaten, Webseite, Elternbrief etc. - mündliche Informationen, z. B. durch Auftaktveranstaltung, bei Elternabenden (ggf. mit Betrieben oder jungen Menschen, die von ihren Erfahrungen berichten), Tag der Berufs- und Studienorientierung an SPS, bei Förderplangesprächen - Barrierefreie Gestaltung (Zugänglichkeit der Räume; Leichte Sprache z. B. über Projekt Eule (Einfach und leicht erzählt) des Zentrums für selbstbestimmtes Leben, Mainz e. V.) - Einholen des Einverständnisses von Schülerinnen und Schülern und Eltern zur Begleitung durch den IFD; mündliche Abklärung und Unterzeichnung der schriftlichen Einverständniserklärung - für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse und Eltern - Gruppenangebot - durch IFD und Schule Mit Beginn des Moduls 3 in Klassenstufe 11 kann es ggf. erforderlich sein, vertiefende Informationen zwischen allen Beteiligten auszutauschen, sodass Elemente dieses Moduls dann noch einmal relevant werden. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 23

25 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 2: Kompetenz- und Potentialfeststellung Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Ein Bild von mir Profiling Dieser Baustein gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit ihren individuellen Interessen, Stärken und Fähigkeiten, aber auch Grenzen intensiv auseinanderzusetzen. Ziele sind, die eigenen Ressourcen zu erkennen, die Ich-Kompetenz und die Entscheidungskompetenz zu stärken. Themen können sein: - Auseinandersetzung mit dem persönlichen Lebensalltag und der eigenen Freizeit - Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Fähigkeiten ( Ich kann - Selbstreflexion ( Ich bin ) - Auseinandersetzung mit den Zukunftswünschen/-träumen vgl. beo-hefte; Partnerinterview, Traumreisen Im Rahmen des Profiling erfolgt eine vertiefte Eignungs- und Kompetenzfeststellung. Beispiele: - Selbst- und Fremdeinschätzungen - Kennenlernen des sozialen Umfeldes gemeinsame Netzwerkveranstaltung mit z. B. Eltern und ggf. Freundinnen und Freunden - Ich bin so und so lebe ich - So wünsche ich mir mein Leben - Ich plane meine Zukunft In die Entwicklung von Visionen können hier in der Gruppenarbeit positive Organisatorische Hinweise - für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse - inklusives Gruppenangebot - IFD-Fachkraft in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Schule; Durchführung möglichst im Tandem mit Lehrkraft - z. B. täglich ca. 4-5 Stunden (1 Woche lang) oder alternativ 5 Wochen ein Projekttag - Eine enge und transparente Kommunikation und Kooperation von Schule und IFD ist erforderlich. Die gemeinsame Durchführung im Tandem aus Schule und IFD ist wünschenswert und wird empfohlen. - für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse - inklusives Gruppenangebot - Sofern erforderlich, kann das Modul im weiteren Verlauf bis hin zur Einzelbegleitung intensiviert werden. - IFD-Fachkraft in enger Abstimmung und Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 24

26 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 2: Kompetenz- und Potentialfeststellung Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Erfahrungen und Integrationsbeispiele für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Netzwerkpartner einfließen. Weiteres methodisches Vorgehen: Die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung ermöglicht es, die verschiedenen Beteiligten und Unterstützende in die individuelle Berufsplanung einzubinden. Diese Methode basiert auf einem Grundverständnis, das an Stärken und Fähigkeiten statt an Beeinträchtigungen anknüpft. Die Persönliche Zukunftsplanung ist ein ganzheitlicher und methodischer Ansatz mit Menschen über ihre Zukunft nachzudenken, sich Ziele zu setzen und diese dann konkret mit anderen umzusetzen. Sie bietet sich immer dann an, wenn sich im Leben von Personen etwas verändern soll. Dieser PATH-Prozess/-Aktionsplan fließt später in das umfangreiche individuelle Profiling ein. (Vgl. auch Methoden: Fähigkeitsfigur/Mandala/Dream-Cards) Organisatorische Hinweise Zusammenarbeit mit Schule; Durchführung möglichst im Tandem mit Lehrkraft Anschließend kann mit der Gruppe auch schon eine Einführung bzw. Heranführung zum Thema Arbeit und Beruf erfolgen. Das Thema wird dann im weiteren Begleitungsprozess in Klassenstufe 11 vertieft. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 25

27 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 3: Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, betriebliche Praktika, Informationen zu Berufsfeldern Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Organisatorische Hinweise 1. Berufswegekonferenz Bearbeitung des Themas Arbeit und Beruf und Informationen zu Berufsfeldern Die BWK verfolgt das Ziel, Übergänge und Schnittstellen unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern, der zuständigen Kostenträger, der Schule und des zuständigen IFD zu gestalten. Ziel ist es, sich dem Thema niedrigschwellig anzunähern. Das Thema Arbeit ist häufig nur schwer greifbar. Deshalb sind Maßnahmen wichtig, die Berufe und Berufsfelder näherbringen, z. B.: - passgenaue Betriebserkundungen mit Kleingruppen (ggf. mit Eltern, Geschwistern, Freundinnen und Freunden) - Reflexionsgruppen - Gesprächsrunden - Interviews mit Eltern und Geschwistern (vgl. beo-hefte) Weitere unterstützende Maßnahmen können sein: - Informationssammlung zur Berufsfindung sowie Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Betriebsbesichtigungen: Die bisherigen Berufsfeldinformationen werden ergänzt durch intensivere passgenaue Betriebsbesichtigungen. Die Schülerinnen und Schüler sollten Arbeitsfelder kennenlernen, die später auch potentielle Arbeitsbereiche für sie darstellen könnten. Wichtig dabei ist, den Schülerinnen und Schülern mehrere Optionen zu bieten. Als Methodik bietet sich z. B. ein Experteninterview im Betrieb an. - Elterninfoveranstaltung: Die Eltern werden z. B. zu einem ExpertInnentag eingeladen, bei dem Arbeitgeber gelungene Integrationsbeispiele vorstellen. Dadurch soll Eltern Unsicherheiten genommen und Mut verliehen werden, gemeinsam kreative Wege zu gehen. Dieses Modul kann auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern stattfinden. - Elternveranstaltung mit detaillierten Infos z. B. zum Schwerbehindertenrecht, zum Schwerbehindertenausweis, zur technischen Beratung, zur gesetzlichen - Der IFD koordiniert den Prozess. - Näheres regelt das beigefügte Konzept. - für durch den IFD begleitete Schülerinnen und Schüler - Kleingruppenangebot - durch IFD in Abstimmung mit der Schule - teilweise für Eltern Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 26

28 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 3: Strategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung, betriebliche Praktika, Informationen zu Berufsfeldern Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Organisatorische Hinweise Betreuung, zum Budget für Arbeit etc. - Zukunftskonferenz mit allen am Prozess Beteiligten Vorbereitung der Praktika Durchführung der Praktika Nachbereitung der Praktika Mit enger Begleitung durch den IFD werden die ersten Arbeitserprobungen durchgeführt. Zur Vorbereitung der betrieblichen Praktika können gehören: - Mobilitätstraining: In Kleingruppen wird die Mobilität live trainiert - Weg zum Praktikum und zurück, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Bewerbungsvorbereitung - Trainieren von Vorstellungsgesprächen - Trainieren von adäquaten Verhaltensweisen - Akquise von Praktikumsplätzen - kontinuierliches Training von arbeitsorientierten Schlüsselqualifikationen Auch die Durchführung weiterer betrieblicher Praktika erfolgt i. d. R. in enger und individueller Begleitung durch den IFD. Zudem sind Gruppenmodule denkbar, wie etwa die Teilnahme am Girls /Boys Day. Die Teilnahme am Girls /Boys Day verhilft den Schülerinnen und Schülern zu einem Perspektivenwechsel und Kennenlernen von neuen Möglichkeiten (z. B. Mädchen helfen in der Kfz-Werkstatt usw.). Informationen oder Besuche der Eltern am Girls /Boys Day können auch zu einem neuen Nachdenken über die Zukunft der Kinder führen. Im Rahmen eines Rückholtages erfolgt ein Erfahrungsaustausch der Schülerinnen und Schüler in der Gruppe. Sofern erforderlich und sinnvoll sind auch Einzelauswertungen der Praktika möglich. - für ausgewählte Schülerinnen und Schüler - Kleingruppen bis hin zu individueller Begleitung für die passgenaue Praktikumsakquise - durch IFD in Abstimmung mit der Schule - für ausgewählte Schülerinnen und Schüler - Kleingruppen bis hin zu individueller Begleitung während der Praktika - durch IFD in Abstimmung mit Schule - für ausgewählte Schülerinnen und Schüler - Kleingruppen bis hin zu individueller Praktikumsauswertung - IFD, ggf. mit Schule Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 27

29 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 4: Realisierungs- und Entscheidungsstrategien zur Berufswahl Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Organisatorische Hinweise Realisierungsstrategien zur Berufswahl- und Entscheidungsfindung Begleitung des Einstiegs in Ausbildung und Arbeit Ziel ist eine möglichst passgenaue Platzierung der Schülerin bzw. des Schülers. Dabei unterstützend können folgende Maßnahmen sein: - Passgenaue Arbeitserprobungen: Im Vorfeld findet ein Matching-Prozess statt, um die Schülerinnen und Schüler möglichst passgenau zu platzieren, wie z. B. in Inklusionsbetrieben oder auch in Firmen, die dem IFD bekannt sind. Diese Arbeitserprobungen sind grundsätzlich individuell, können aber auch mit z. B. zwei Personen in Form eines Kleingruppenangebotes stattfinden. - Intensivierung der Arbeit an arbeitsorientierten Schlüsselqualifikationen/ Soft Skills: Dieser Prozess wird durch parallele Gruppen- und Einzelprozesse begleitet. - Mobilitätstraining (s. o.) - Finden/Entwicklung von Nischenarbeitsplätzen: Der IFD berät Betriebe individuell über potentielle Einsatzmöglichkeiten der Schülerin bzw. des Schülers, die Einbindung technischer Beratung und ggf. die Ausstattung mit individuellen Hilfsmitteln. Die gemeinsame Entwicklung von Nischenarbeitsplätzen durch IFD und Betrieb, d. h. kreative Einsatzmöglichkeiten in verschiedenen Arbeitsfeldern (z. B. Altenheim: Hilfstätigkeiten in der Küche und im Reinigungsdienst) wird forciert. Betriebliche Erprobungen beinhalten neben ihrer qualifizierenden immer auch eine diagnostische Funktion und ermöglichen eine Fähigkeitserprobung unter realistischen Bedingungen. Arbeitsabläufe werden erprobt und je nach Möglichkeiten weiterentwickelt. Durch die Intensität der Praxis und die Routine im manuellen Tun soll ein Gespür für Arbeitsrhythmen und Arbeitsroutinen sowie für Eigenschaften des Arbeitsmaterials entwickelt werden. Eine gute Anbindung an die betrieblichen Strukturen fördert das Kennenlernen und Akzeptieren der Schülerin bzw. des Schülers mit ihren/seinen Ressourcen und Kompetenzen, aber auch mit ihrem/seinem Handicap. Die bisher dargestellten Strategien werden intensiviert und individualisiert. - für ausgewählte Schülerinnen und Schüler - Kleingruppen, beginnende Individualisierung - durch IFD in Abstimmung mit Schule - für ausgewählte Schülerinnen und Schüler - Kleingruppen und zunehmend Einzelbegleitung - durch IFD in Abstimmung mit Schule - Einbeziehung von Eltern, Schule, Reha-Beratung, psychologischem und medizinischem Dienst der Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 28

30 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 4: Realisierungs- und Entscheidungsstrategien zur Berufswahl Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Organisatorische Hinweise Aspekte sind: - Soziale Anamnese (persönliche, familiäre, soziale und wirtschaftliche Situation; Einflussnahme der Eltern) - Einbindung der Eltern - Gesundheitliche Anamnese (detaillierte Informationen zum Handicap, Feedback aus früheren Praktika, schulische Erfahrungen, potentielle Auswirkungen auf die Integration usw.) - Klärung der Schwerbehinderteneigenschaft, ggf. Unterstützung bei der Antragstellung, Nachverfolgung des Ergebnisses - Elemente der Persönlichkeitsentwicklung mit Absicherung der Berufswahl - Abklärung der Motivationslage sowie der persönlichen und beruflichen Zielperspektive - Realistische Entwicklung der Selbsteinschätzung bezüglich der beruflichen Entwicklung und Integration bezogen auf die eigene Beeinträchtigung - Weiterentwicklung des Profilings - Analyse der Ausgangssituation Ist-Stand-Klärung (bisheriger Werdegang, bisherige Aktivitäten und Bemühungen, Erfahrungen in den Praktika) - Vorbereitung der Arbeitstätigkeit/Einarbeitung im individuellen Arbeitsfeld, ggf. training on the job ; Akzeptanz für Nischenarbeitsplatz entwickeln - Arbeitgeberinfos über Unterstützungsleistungen wie Fördergelder, Hilfsmittel, technische Beratung usw. Zum Einsatz können kommen: - bewährte Kommunikationstechniken (z. B. klientenzentrierte Gesprächsführung, Beobachtungen des nonverbalen Verhaltens und Verfahren der Selbsteinschätzung) - informelle Tests - Kompetenzenbilanz Agentur für Arbeit, potentiellem Arbeitgeber etc. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 29

31 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 4: Realisierungs- und Entscheidungsstrategien zur Berufswahl Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Organisatorische Hinweise Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden in einem eigens entwickelten Anamnesebogen festgehalten und bilden die Grundlage der Prozessentwicklung für die weitere Integrationsplanung. In dieser Planung nimmt der IFD die Rolle des Case-Managers ein, der gemeinsam mit den Akteuren Schülerin bzw. Schüler, Eltern, Schule, Reha-Beratung, dem psychologischen und medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit und dem potentiellen Arbeitgeber das Übergangsmanagement gestaltet und steuert. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 30

32 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 5: Übergangsmanagement Bausteine (Themen/Aktivitäten) 2. Berufswegekonferenz Inhalte/methodische Hinweise Die BWK verfolgt das Ziel, Übergänge und Schnittstellen unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern, der zuständigen Kostenträger, der Schule und des zuständigen IFD zu gestalten. Organisatorische Hinweise - Der IFD koordiniert den Prozess. - Näheres regelt das beigefügte Konzept. Begleitete Übergabe Der IFD begleitet die Übergabe des jungen Menschen in die passgenaue Anschlussmaßnahme. Diese können sein: ggf. vorgeschaltete diagnostische Phase berufliche Qualifikation geschützter Bereich allgemeiner Arbeitsmarkt Aufgaben des IFD bzgl. Begleitung der Übergänge Diagnose-Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) Übergabe an (sozialpäd.) Personal des Maßnahmeträgers Berufsbildungsbereich in einer anerkannten WfbM (z. B. auch auf einem Außenarbeitsplatz) Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) (1. Teil der Unterstützten Beschäftigung (UB)) Übergabe an (sozialpäd.) Personal des Maßnahmeträgers/der WfbM Berufsbildungsbereich bei einem Anderen Leistungsanbieter nach 60 SGB IX Berufsbildungsbereich bei einem Maßnahmeträger Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Übergabe an (sozialpäd.) Personal des Maßnahmeträgers Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 31

33 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 5: Übergangsmanagement Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise berufliche Tätigkeit* über das Persönliche Budget Geringfügige Beschäftigung (< 15 Std. wöchentlich; unbefristet/befristet) Übergabe an Betriebspersonal Organisatorische Hinweise Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mind. 15 Std. /Woche; unbefristet/befristet) Übergabe an Betriebspersonal und ggf. IFD-BBD Inklusionsbetrieb Übergabe an Betriebspersonal und ggf. IFD-BBD * Als Einstiegsmaßnahmen in einen Betrieb/eine Tätigkeit werden auch häufig (Langzeit) Praktika oder das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) genutzt. Die Begleitung der Übergänge erfolgt dann analog. Folgende Aufgaben fallen im Rahmen der begleiteten Übergabe an: - Klärung der Förderungsmöglichkeiten durch AA oder von Individuallösungen über das Persönliche Budget - Vorbereitung auf die Eingliederung in die Maßnahme, z. B. Unterstützung bei der Orientierung in Räumlichkeiten, Vorabbesuche, um Personen und Strukturen vor Ort kennenzulernen - Übergabe an das (sozialpädagogische) Begleitpersonal der Anschlussmaßnahme - Übergabe in die Tätigkeit - Klärung der Notwendigkeit einer Weiterbegleitung durch den IFD-BBD und ggf. Übergabe in die Begleitung durch den IFD-BBD Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 32

34 Anhang 2: Schematische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-G Modul 5: Übergangsmanagement Bausteine (Themen/Aktivitäten) Inhalte/methodische Hinweise Die Übergangsphase kann unterschiedlich lang sein, da die Zuständigkeit des IFD erst mit der Übergabe in eine Anschlussmaßnahme bzw. -begleitung endet. Die Begleitung kann dabei nicht beliebig lange erweitert werden. Sobald Leistungen zur Teilhabe nach 4 und 5 SGB IX erbracht werden, kommt dem leistenden Reha-Träger eine koordinierende Aufgabe zu. Sofern keine direkte Anschlussmaßnahme gefunden ist und noch kein Reha-Verfahren läuft, stehen folgende Aufgaben an: - Klärung der Notwendigkeit und Erfordernisse für den anvisierten Weg - Übergabe an Agentur für Arbeit oder in eine adäquate Maßnahme Organisatorische Hinweise Wird die weitere Unterstützung vom jungen Menschen abgelehnt, so wird die Begleitung unter Hinweis auf andere Hilfeangebote beendet. Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 33

35 Anhang 3: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Anhang 3: Grafische Darstellung der Begleitung im Konzeptbereich ÜSB-BVJ Konzept IFD-ÜSB/BOM (Stand 08/2018) 34

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