Arbeitnehmersparzulage Dr. Constanze Oberkirch, Julia Schanko, Stefan Seitz TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015
|
|
- Ingeborg Grosser
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitnehmersparzulage Dr. Constanze Oberkirch, Julia Schanko, Stefan Seitz TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuer 1 Begünstigte Anlageformen und Höhe 1.1 Beteiligungssparen bis 400 EUR HI HI HI Seit dem Anlagejahr 2009 beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % (für 2004 bis 2008: 18 %) der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 400 EUR jährlich. [ 8 ] Begünstigt sind folgende Anlageformen (Beteiligung am Produktivkapital): Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, einschließlich Mitarbeiterbeteiligungs- Sondervermögen [ 9 ], Wertpapier-Kaufverträge [ 10 ], Beteiligungs-Verträge [ 11 ] und Beteiligungs-Kaufverträge. [ 12 ] Maßgebend für den Zulagensatz ist das Jahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden. Das Datum des Vertragsabschlusses ist unbeachtlich. Erwerb steuerfreier Vermögensbeteiligungen nicht begünstigt Steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können mit vermögenswirksamen Leistungen erworben werden; sie rechnen jedoch nicht zu den zulagebegünstigten vermögenswirksamen Leistungen. 1.2 Bausparverträge bis 470 EUR HI Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparverträge beträgt 9 % der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, begrenzt auf maximal 470 EUR jährlich. [ 13 ] Begünstigt sind Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, z. B. in einen Bausparvertrag; für den Bau, Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes bzw. Eigentumswohnung zum Zwecke des Wohnungsbaus. 1.3 Höhe der Sparzulage HI Die Arbeitnehmersparzulage für das Beteiligungssparen (20 %) und die für das Bausparen (9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen auf mehrere Anlagearten aufteilt. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass er einen Teil seiner vermögenswirksamen Leistungen auf einen Wertpapier-Sparvertrag anlegt und einen weiteren Teil in einen Bausparvertrag einzahlt. In diesem Fall wären vermögenswirksame Leistungen bis zu 870 EUR jährlich mit Arbeitnehmersparzulagen in Höhe von insgesamt 123 EUR begünstigt. [ 14 ]
2 Prämienbegünstigter Höchstbetrag Arbeitnehmersparzulage Beteiligungssparen 470 EUR 20 % = 80 EUR Bausparvertrag 400 EUR 9 % = 43 EUR Gesamt 870 EUR 123 EUR 2 Arbeitnehmerrechte und Arbeitgeberpflichten HI Vermögenswirksame Leistungen können als zusätzliche Arbeitgeberleistungen vereinbart werden, in Einzelverträgen mit Arbeitnehmern, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder bindenden Festsetzungen (bei Heimarbeitern). Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers Der Arbeitnehmer kann auch an seinen Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen, dass Teile des Arbeitslohns vermögenswirksam anzulegen sind. Der Arbeitgeber muss diesem Antrag folgen, soweit die vermögenswirksam anzulegenden Lohnteile ggf. zusammen mit anderen vermögenswirksamen Leistungen des Kalenderjahres den Förderhöchstbetrag von 870 EUR jährlich nicht übersteigen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch dem Begehren des Arbeitnehmers folgend höhere vermögenswirksame Leistungen erbringen. Änderungsrecht des Arbeitnehmers Einmal jährlich darf der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber schriftlich verlangen, dass die Anlageform gewechselt wird oder der Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Lohnteilen aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert wird. Keine Neuanlage nach Aufhebung im selben Kalenderjahr Im Fall der Aufhebung ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, in demselben Kalenderjahr einen neuen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen. [ 15 ] Aufteilungspflicht nur bei Mindestanlage Zur Aufteilung der vermögenswirksamen Leistungen ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitslohn folgende Mindestbeträge anlegen will: monatlich mindestens 13 EUR, vierteljährlich mindestens 39 EUR oder einmal im Kalenderjahr mindestens 39 EUR. [ 16 ] 3 Besonderheiten bei Grenzgängern HI Lehnt ein ausländischer Arbeitgeber ab, mit dem bei ihm beschäftigten Grenzgänger eine Vereinbarung über vermögenswirksame Leistungen abzuschließen, kann eine inländische Bank, Sparkasse oder eine inländische
3 Kapitalverwaltungsgesellschaft insoweit die Funktionen des Arbeitgebers übernehmen. Voraussetzung ist, dass der ausländische Arbeitgeber den Arbeitslohn auf ein Konto des Arbeitnehmers bei der Bank, Sparkasse oder der Kapitalanlagegesellschaft überweist und diese dann die vermögenswirksam anzulegenden Beträge zu Lasten dieses Kontos unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger leistet. 4 Einkommensgrenzen 4.1 Beteiligungssparen HI HI Voraussetzung für die Gewährung der Sparzulage ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers im Sparjahr folgende Beträge nicht übersteigt [ 17 ] : bei Ledigen (Steuerklasse I oder II) nicht über EUR, bei Zusammenveranlagung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern (Steuerklasse III oder IV) nicht über EUR. Die EUR-Grenze gilt für Verwitwete auch im Todesjahr des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners. 4.2 Bausparen HI Voraussetzung für die Gewährung der Sparzulage ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers im Sparjahr die folgenden Beträge im Sparjahr nicht übersteigt [ 18 ] : bei Ledigen (Steuerklasse I oder II) nicht über EUR, bei Zusammenveranlagung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern (Steuerklasse III oder IV) nicht über EUR. Die EUR-Grenze gilt für Verwitwete auch im Todesjahr des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners. 4.3 Besonderheiten HI Bei Einzelveranlagung von Ehe- oder eingetragenen Lebenspartnern zur Einkommensteuer wird jeder Ehe- oder eingetragene Lebenspartner wie ein Lediger behandelt (Einkommensgrenze EUR bzw EUR). Die Einkommensgrenzen erhöhen sich bei Arbeitnehmern mit Kindern um die Freibeträge für Kinder in Höhe von gesamt EUR je Kind. [ 19 ] Die Freibeträge für Kinder sind stets für das gesamte Sparjahr zugrunde zu legen. Dies gilt auch dann, wenn die steuerliche Berücksichtigung des Kindes im Laufe des Jahres beginnt oder endet. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze bleiben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem Abgeltungssteuersatz von 25 % unterliegen, unberücksichtigt. 5 Antragsverfahren 5.1 Antragsfristen HI HI Auf Antrag des Arbeitnehmers wird die Arbeitnehmersparzulage jährlich vom Finanzamt festgesetzt. Dies erfolgt regelmäßig im Rahmen der Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer. Die Arbeitnehmersparzulage wird für jeden Anlagevertrag zugunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro aufgerundet. Antragsfrist beachten
4 Der Antrag ist im Rahmen der 4-jährigen Festsetzungsfrist für die Einkommensteuerveranlagung abzugeben. Der Fristlauf beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt wurden. Praxis-Beispiel Fristablauf für Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage Diese geänderte Regelung ist erstmals für vermögenswirksame Leistungen anzuwenden, die nach dem angelegt wurden und in Fällen, in denen das Finanzamt bis zum über einen Antrag auf Arbeitnehmer- Sparzulage noch nicht bestandskräftig entschieden hatte. Wird die Sparzulage bereits vor Ablauf des Kalenderjahres der vermögenswirksamen Anlage beantragt, kann das Finanzamt die Sparzulage trotzdem erst nach Ablauf dieses Jahres festsetzen, weil der Anspruch auf Sparzulage erst mit Ablauf des Sparjahres entsteht. [ 20 ] Entsteht der Anspruch auf die Sparzulage erstmals durch eine Änderung des Einkommensteuerbescheids bzw. der maßgebenden Einkommensgrenze, z. B. durch einen Einspruch, ist der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe der Änderung zu stellen. Wichtig Verlängerung der Antragsfrist Entsteht der erstmalige Anspruch auf Sparzulage erst durch eine nachträgliche Änderung des zu versteuernden Einkommens nach Ablauf der Antragsfrist, verlängert sich die maßgebliche Antragsfrist für die Festsetzung der Sparzulage entsprechend. Für die Festsetzung der Sparzulage sind die Angaben in der Bescheinigung des Kreditinstituts, Unternehmens (einschl. der Kapitalanlagegesellschaft) oder Arbeitgebers über die bei diesen angelegten vermögenswirksamen Leistungen maßgeblich. 5.2 Nachholung Arbeitnehmersparzulage HI Ein Bescheid über die Ablehnung der Festsetzung einer Arbeitnehmersparzulage wegen Überschreitens der Einkommensgrenze ist aufzuheben, wenn der Einkommensteuerbescheid nach Ergehen des Ablehnungsbescheids zur Arbeitnehmersparzulage geändert und dadurch erstmals festgestellt wird, dass die Einkommensgrenze unterschritten ist. [ 21 ] Die Arbeitnehmersparzulage wird dann vom Finanzamt nachträglich festgesetzt. Die Frist für die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage endet in diesem Fall nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des geänderten Steuerbescheids. [ 22 ] Kein erneuter Antrag erforderlich Die Nachholung der Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage wird von Amts wegen vorgenommen (grundsätzlich verbunden mit der Änderung der Einkommensteuerfestsetzung). Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist daher nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Festsetzung Arbeitnehmersparzulage von Amts wegen Der Arbeitgeber überweist für den ledigen Arbeitnehmer in 2014 vermögenswirksame Leistungen i. H. v. 400 EUR auf einen VL-Investmentsparplan. Der Arbeitnehmer stellt in 2015 mit seiner Einkommensteuererklärung einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage und fügt die entsprechende Anlage VL bei. Das vom Finanzamt in 2015 für
5 den Veranlagungszeitraum 2014 berechnete zu versteuernde Einkommen beträgt EUR. Das Finanzamt lehnt die Festsetzung der beantragten Arbeitnehmersparzulage ab, da das zu versteuernde Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze von EUR überschreitet. Ende Februar 2019 ändert das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen nach einem Klageverfahren auf EUR. Ergebnis: Von Amts wegen erfolgt daraufhin eine erstmalige Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage für 2014 i. H. v. 80 EUR (20 % von 400 EUR). 5.3 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung HI Die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage setzt seit 2013 bei papierloser Steuererklärung eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung voraus. [ 23 ] Hierfür muss der Arbeitnehmer gegenüber dem Anlageinstitut in die elektronische Übermittlung einwilligen und diesem seine persönliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) mitteilen. Das Anlageinstitut übermittelt die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung bis zum des folgenden Kalenderjahres an die Finanzverwaltung. Die Vorlage der Anlage VL in Papierform ist somit nicht mehr Voraussetzung für die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. 5.4 Fälligkeit und Auszahlung HI Die Auszahlung der festgesetzten Sparzulage an den Arbeitnehmer erfolgt durch das Finanzamt, wenn die für die Anlageart geltende Sperrfrist bereits abgelaufen ist oder für die Anlageart keine Sperrfrist gilt (z. B. bei Entschuldung von Wohnungseigentum). Unterliegen die sparzulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen noch einer Sperrfrist, sind die festgesetzten Sparzulagen erst nach Ablauf der Sperrfrist fällig. Die Arbeitnehmersparzulage ist steuerfrei. [ 24 ] Zentrale Verwaltung der Arbeitnehmersparzulagen Noch nicht fällige Sparzulagen werden bei einer Zentralstelle der Länder beim Technischen Finanzamt Berlin (ZPS ZANS) in Berlin gespeichert. Die Daten werden für alle Bundesländer auch dort verwaltet. Nach Ablauf der Sperrfrist veranlasst die Zentralstelle die Auszahlung der gespeicherten Sparzulagen durch das Finanzamt zugunsten des Arbeitnehmers an das Kreditinstitut, das Unternehmen oder den Arbeitgeber, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Durch einen Datenaustausch mit den Anlageinstituten und den 16 Bundesländern wird monatlich sichergestellt, dass die termingerechte Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt. Auszahlungssperre bei schädlicher Verfügung Bei schädlichen vorzeitigen Verfügungen über vermögenswirksame Leistungen sperrt die Zentralstelle die Auszahlung der gespeicherten Sparzulagen. Bei unschädlichen vorzeitigen Verfügungen veranlasst die Zentralstelle die vorzeitige Auszahlung der Sparzulage an das Kreditinstitut/Unternehmen zur Weiterleitung an die Arbeitnehmer. 6 Rückforderung der Sparzulage HI660583
6 Bei Verletzung von Sperr-, Verwendungs- und Vorlagefristen entfällt die Zulagenbegünstigung rückwirkend. [ 25 ] Das Finanzamt ändert daraufhin den Bescheid über die Festsetzung der Sparzulage, und die Auszahlung der gespeicherten Sparzulagen wird gesperrt. Sofern Zulagen bereits ausgezahlt worden sind, werden diese vom Arbeitnehmer zurückgefordert. Nachträgliche Rückforderung Hat das Finanzamt bei Ablauf der Sperrfrist die Sparzulage an den Arbeitnehmer ausgezahlt und wird dem Finanzamt erst nachträglich eine schädliche Verfügung über die vermögenswirksamen Leistungen bekannt, wird das Finanzamt auch in den Fällen die bereits ausgezahlte Arbeitnehmersparzulage vom Arbeitnehmer zurückfordern. 7 Arbeitgeberhaftung für Sparzulage HI Soweit der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz verletzt hat, haftet er für zu Unrecht gezahlte Sparzulagen. Eine solche Pflichtverletzung kann sich z. B. aus einer Verletzung von Kennzeichnungs- oder Anzeigepflichten i. S. d. 15 Abs. 3 VermBG ergeben. Bei der Arbeitgeberhaftung für zu viel gezahlte Arbeitnehmersparzulagen gelten die Regeln der Lohnsteuerhaftung entsprechend. Insoweit besteht auch hier eine Gesamtschuldnerschaft des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. [ 26 ] Darüber hinaus haften auch die Anlageunternehmen oder -institute für zurückzuzahlende Sparzulagen, wenn sie ihre Pflichten nach dem VermBG oder nach der VermBDV verletzt haben. Einholung einer Auskunft beim Finanzamt Damit sich der Arbeitgeber in lohnsteuerlichen Zweifelsfällen über die Anwendung des 5. Vermögensbildungsgesetzes informieren kann, hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage des Arbeitgebers Auskünfte zu erteilen. [ 27 ] [ 8 ] VermBG. [ 9 ] 4 5. VermBG. [ 10 ] 5 VermBG. [ 11 ] 6 5. VermBG. [ 12 ] 7 5. VermBG. [ 13 ] VermBG. [ 14 ] Der sich hierbei ergebende Betrag i. H. v. 122,30 EUR wird zugunsten des Sparers gerundet. [ 15 ] 11 Abs VermBG. [ 16 ] 11 Abs VermBG. [ 17 ] Gilt für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem angelegt werden. [ 18 ] Gilt für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem angelegt werden. [ 19 ] Ab VAZ 2010: EUR Kinderfreibetrag plus EUR Betreuungsfreibetrag für jedes zu berücksichtigende Kind, 2 Abs. 5 Satz 2 EStG. [ 20 ] 17 Abs VermBG. [ 21 ] 14 Abs. 5 Satz 1 5. VermBG.
7 [ 22 ] 14 Abs. 5 Satz 2 5. VermBG. [ 23 ] Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz v , BStBl 2013 I S [ 24 ] H 3.0 Nr. 3 EStH: "Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen, Verordnungen und Verträgen". [ 25 ] 13 Abs. 5. VermBG. [ 26 ] 1 5. VermBDV. [ 27 ] 15 Abs VermBG.
Arbeitnehmersparzulage
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitnehmersparzulage Arbeitnehmersparzulage HI520122 Zusammenfassung LI1928123 Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der
MehrVermögenswirksame Leistungen
Haushaltsabteilung - Referat Gehaltsstelle (IV C) Vermögenswirksame Leistungen Stand : 15.10.2013 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, mit diesem Informationsblatt erhalten Sie Hinweise zum Thema Vermögensbildung
MehrWer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen
10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
MehrInhaltsübersicht. Vermögensbildung - Allgemeines
Vermögensbildung - Allgemeines Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Anspruchsgrundlage 3. Freiwilligkeit, Kündigung, Widerruf 4. Anlageberechtigte und Anlageformen 5. Arbeitgeberpflichten 6. Rechtsprechungs-ABC
Mehr# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
MehrDie Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr
Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im sjahr 53 Nach 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht vertreten
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrVermögenswirksamer Sparvertrag Mitteilung über die Anlageart der vermögenswirksamen Leistung nach dem 5. VermBG
Kontonummer BLZ der PSD Bank 570 909 00 PSD Bank Koblenz eg Casinostr. 51 56068 Koblenz Antragsteller Frau Herr Eheleute Arbeitgeber, Telefon Geburtsdatum Telefon 1. Ich bitte, die mir zustehende vermögenswirksame
MehrKultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005
Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrMITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN
MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrAnwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG
Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel
MehrLohnsteuernachforderung
Lohnsteuernachforderung Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Dipl.-Vw., Dipl. Fw. Marcus Spahn, Christoph Fleige TK Lexikon Steuern 14. Dezember 2015 Lohnsteuernachforderung HI521694 Zusammenfassung LI1928107 Begriff
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Einkommensteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich- Einkommensteuer Einkommensteuer
MehrLohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013
Lohnabrechnung ELStAM startet erst zum 1. Januar 2013 Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 geplant. Das haben die Finanzminister
MehrDie Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch!
Die Lohnsteuerkarte geht jetzt online! Jetzt hier informieren: Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch! Die Lohnsteuerkarte wird abgeschafft und ein elektronisches Verfahren
MehrHinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrWohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996)
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) WoPG 1996 Ausfertigungsdatum: 17.03.1952 Vollzitat: "Wohnungsbau-Prämiengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2678), das zuletzt
MehrSatzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung-
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Eichstätt -Zweitwohnungsteuersatzung- vom 20.11.2006 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrIch beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
MehrWer sie nicht nutzt, verschenkt Geld
v e r d i - M i t g l i e d e r s e r v i c e. d e VL Vermögenswirksame Leistungen Wer sie nicht nutzt, verschenkt Geld Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht jeden Monat eine Extrazahlung
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrDas rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen
Das rechnet sich für Arbeitnehmer Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen So sparen Sie Steuern und Abgaben zugunsten Ihrer Altersvorsorge VL belasten Ihr Nettogehalt Für Vermögenswirksame Leistungen
MehrAntworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5
MehrGeschenke vom Staat: mehr, als Sie denken. WohnSparen mit Wüstenrot
Geschenke vom Staat: mehr, als Sie denken WohnSparen mit Wüstenrot Ihre finanziellen Vorteile jetzt kennenlernen und nutzen! Insbesondere beim Bausparen profitieren Sie von staatlicher Förderung. Wir stellen
MehrCVR. Herr Martin Trübner. Teichstr. 39E. 63225 Langen. 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter
123 456 789000 CVR Telefon 0 18 03 / Telefax 0 18 03 / (0,09 EUR/Min) 9597 9601 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter Beispielsfond "Hilfe für bedürftige leitende Angestellte" Peanutsfond (aka Kopperfond) wie
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrErbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen
Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen
MehrInformation über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren
Information über den Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren Ab 2010 Verbesserungen beim Lohnsteuerabzug Mehr Netto für verheiratete Frauen Neues Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Ab 2010 Verbesserungen
MehrStuttgarter Lebensversicherung a.g.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung (Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) (Name, abweichender Geburtsname,
MehrBetriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0538-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 12. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 15. Dezember 2009
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung
MehrVorteile für Sie. Keine Kontoführungs- und Darlehensgebühren. Guthabensverzinsung fest: 1 % taggenau. Darlehenszins: 2%, effektiv: 2,25% Seite 1
Tarif-Highlights Bausparen Vorteile für Sie : n Keine Kontoführungs- und Darlehensgebühren Guthabensverzinsung fest: 1 % taggenau Darlehenszins: 2%, effektiv: 2,25% Seite 1 Das Bausparkonto bildet die
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrOFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600
OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach
MehrLohnsteuer. Lohnsteuerkarte
Lohnsteuer Lohnsteuerkarten Steuerklassen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen Wechsel der Steuerklassenkombination bei Ehegatten Wenn sich etwas ändert (z.b. Heirat oder Geburt eines
MehrVermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen Prof. Dr. jur. Tobias Huep, Julia Schanko, Harald Janas TK Lexikon Ausbildung 21. September 2015 Vermögenswirksame Leistungen HI522436 Zusammenfassung LI1927848 Begriff Vermögenswirksame
MehrANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST.
Verfall Urlaub: Übertragung & ANFANG DES NEUEN JAHRES FRAGEN SICH VIELE MITARBEITER, WAS AUS DEM RESTURLAUB DES VORJAHRES GEWORDEN IST. In diesem kurz & knapp wird die Übertragung des gesetzlichen Erholungsurlaubes
Mehrüber steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
Mehr61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern
61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern EStG 26, 26a, 33a Abs. 2, 33b, 35a Ab Veranlagungszeitraum 2013 haben Ehegatten und Lebenspartner neben der Zusammenveranlagung die Möglichkeit,
MehrAntrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben Antragsteller
Identifikationsnummer Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Anlage U für Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs an den geschiedenen
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrAKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen
Mehr10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)
Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrAnzahl der Riester-Fondssparpläne übersteigt Zwei-Millionen-Marke. Vermögenswirksame Leistungen: Abgeltungsteuer wirft Schatten voraus
Investment-Information Anzahl der Riester-Fondssparpläne übersteigt Zwei-Millionen-Marke Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Vermögenswirksame Leistungen: Abgeltungsteuer wirft Schatten
MehrGewinnbringend Bausparen.
Gewinnbringend Bausparen. Mit attraktiven Zinsen und staatlicher Förderung. Bei Bedarfsfeldkennzeichnung Ideal Bausparen - Rentabel mit bis zu 4% * Guthabenzinsen! * Details siehe Innenseite. Wüstenrot
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO
1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.
MehrZusatztipps mit Zukunftspotenzial.
113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen
MehrFragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2014
Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug 2014 Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zum Jahreskontoauszug für Sie zusammengestellt. Sollten Sie eine Frage haben, die Sie hier nicht
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrSteuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte
MehrGesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrGeschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils Die Einziehung eines GmbH-Anteils kann frühestens mit ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit
MehrE i n z u g s e r m ä c h t i g u n g
Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -
Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrGesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs
DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrP-Konto-Information für Betroffene
Gemeinsame Information der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses P-Konto-Information für Betroffene Allgemeine Information zum neuen Kontopfändungsschutz
MehrVersorgungsbezugsempfänger
Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrLohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Lohnsteuerverfahren 2011 und 2012 Hinweise zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuerkanzlei Marcus Schieritz Diplom Finanzwirt (FH) Steuerberater Hennefer Str. 8a 53757 Sankt Augustin Inhaltsübersicht
Mehr2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb
2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung
MehrMitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:
Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
Mehr