ARCHITEKTEN-/HOCHBAUINGENIEURVERTRAG

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1 ARCHITEKTEN-/HOCHBAUINGENIEURVERTRAG HINWEISE FÜR DEN VERWENDER zu Vorbemerkung: Es ist Vorsicht bei der Vereinbarung einer bestimmten Bausumme eines Kostenrahmens geboten. Das selbe gilt bei der Vereinbarung eines bestimmten Fertigstellungstermins. Sofern es sich hierbei um Garantien handelt, besteht kein Versicherungsschutz. Ob eine Garantie vorliegt, bestimmt letztendlich das im Einzelfall zuständige Gericht. Die Beurteilung hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Wortlaut der Vereinbarung und der Interessenlage beider Vertragspartner. Daher sollten für die Kosten folgende ähnliche Formulierungen gewählt werden: Als Baukosten wird eine Summe von xy anvisiert es werden Baukosten von xy vorläufig festgelegt der Kostenrahmen wird vorläufig mit xy festgesetzt. Das selbe gilt für Fristen, die nicht ausschließlich Ihre eigene Leistung betreffen. zu Ziffer 2.1 (Honorierung der Grundleistungen): Werden nicht alle Leistungen einer Leistungsphase nach 15 Abs. 2 HOAI erbracht, sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Abzüge bei den einzelnen Teilleistungen entsprechend den in der Praxis entwickelten Tabellen hinzunehmen. Denn für jede Leistungsphase ist ein Teilerfolg geschuldet. Um Auseinandersetzungen über erbrachte Teilleistungen zu vermeiden, sollten diese dokumentiert und vom Auftraggeber abgezeichnet werden. zu Ziffer 2.3 (Gestalterische Bauüberwachung): Die Leistung kann gemäß 15 Abs. 3 HOAI nur gesondert abgerechnet werden, wenn nicht gleichzeitig Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) übernommen werden ( 15 Abs. 3 HOAI). Für die gesonderte Abrechnung siehe Ziffer 5.3 des Mustervertrages. zu Ziffer 2.5 (Notwendige Teilleistungen der übernommenen Leistungsphasen): Welche Leistungen notwendig sind, muss für jedes Bauvorhaben gesondert entschieden werden. Werden notwendige Leistungen nicht erbracht, ist das Bauvorhaben mangelhaft, was zu Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers führen kann. Hinsichtlich des Honorars siehe den Hinweis zu Ziffer 2.1. zu Ziffer 3.2 (Freigabeerklärung): Mit der Freigabeerklärung genehmigt der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers. Sie ist insbesondere bei allen für das Bauvorhaben wesentlichen Leistungen sinnvoll. Im Aufforderungsschreiben zur Erklärung der Freigabe ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Erklärungsfrist die erbrachten Leistungen als genehmigt gelten und die Grundlage der weiteren Leistungen darstellen werden. zu Ziffern 3.5, 6 und 9.2 (Abnahme/Verjährungsbeginn): Nach Beendigung der Leistungsphase 8 bzw. den nach Ziffer des Vertrages übernommenen Leistungen sollte der Auftraggeber unbedingt zur Abnahme der Auftragnehmerleistungen aufgefordert werden. Die Abnahmeerklärung des Auftraggebers sollte unter Zeugen schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber sollte bestätigen, dass alle Auftragnehmerleistungen vollständig und ordnungsgemäß ausgeführt wurden und damit als Vertragserfüllung anerkannt werden. Merke: ab der Abnahme läuft die Gewährleistungszeit für die Auftragnehmerleistungen und endet damit vor der Gewährleistungszeit für eventuell übernommene Leistungen der Leistungsphase 9 sonstiger Leistungen. Nach Beendigung der unter Ziffer übernommenen Leistungen sollte zudem Teilschlussrechnung gestellt werden, da nach Ziffer 6.3 des Mustervertrages deren vorbehaltlose Begleichung als Abnahme gilt. Merke: Ziffer 6.3. wurde noch nicht abschließend von der Rechtsprechung geprüft. Es besteht daher die Gefahr, dass die Klausel durch die gesetzli- AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 1 von 3

2 che Regelung ersetzt wird, wenn über ihren Inhalt ein gerichtlicher Streit entsteht. Um sicher zu gehen, dass die Klausel wirksam ist, sollte diese individuell mit dem Auftraggeber vereinbart werden (siehe hierzu nachfolgende Hinweise zu Zusätzliche individuelle Vereinbarungen ). zu Ziffer 4 (Zeitablaufplanung): Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Termine resultieren, besteht kein Versicherungsschutz (Nichterfüllungsschäden bzw. nicht versicherte Termingarantien). Alternativ zu Ziffer 4 kann folgende Vereinbarung getroffen werden: 4.1 Für die zeitliche Abwicklung der Leistungen des Auftragnehmers werden folgende Zeiträume anvisiert: a) Vorplanung...Wochen nach Vertragsabschluß b) Entwurfsplanung...Wochen nach Vertragsabschluß c) Genehmigungsplanung...Wochen nach Vertragsabschluß d) Ausführungsplanung...Wochen nach Vertragsabschluß e) Vorbereitung/ Mitwirkung Vergabe...Wochen nach Vertragsabschluß 4.2 Diese Zeiträume können nur eingehalten werden, wenn der Auftragnehmer in seiner Leistung nicht von Dritten behindert wird und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 3 nachkommt. Sollte es zu Verschiebungen kommen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird dies dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt und ein neuer Zeitablaufplan erstellt. Zu diesem Zweck ist die Klausel in Ziffer 4 zu streichen und Ziffern 4.1 und 4.2 als Anlage zum Vertrag beizufügen. Diese Änderung sollte unter Ziffer 4 vermerkt werden. zu Ziffer (Honorar für Besondere Leistungen): Werden nach Vertragsabschluss Besondere Leistungen erforderlich, muss über das Honorar eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden bevor mit ihnen begonnen wird. Soweit Besondere Leistungen gemäß 5 Abs. 4 a HOAI beauftragt werden, sollte schriftlich ein Erfolgshonorar vereinbart werden bevor Sie tätig werden. zu Ziffer 5.3. (Honorar für Besondere Leistungen) zu 5.3.2: Das Honorar muss als Zeithonorar berechnet werden, wenn die Besondere Leistung nicht mit einer Grundleistung vergleichbar ist. zu 5.3.3: Eine Berechnung des Honorars nach dem nachgewiesenen Stundenaufwand ist nur zulässig, wenn eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn keine hinreichend zuverlässigen Anhaltspunkte für die voraussichtliche Dauer der Leistung gegeben sind. Ist das der Fall, sollten die Gründe hierfür mit dem Auftraggeber besprochen und sofern er mit einer Honorarberechnung nach dem nachgewiesenen Stundenaufwand einverstanden ist, in Ziffer eintragen werden. Das Gespräch hierüber sollte auf einem gesonderten Blatt entsprechend den Hinweisen zu Zusätzliche individuelle Vereinbarung (siehe unten) dokumentiert werden. zu Ziffer 5.7 (Anrechenbare Kosten, Alternative 1): Es gilt die DIN 276 in der Fassung vom April Merke: abweichende individualvertragliche Vereinbarungen sind möglich. Im Streitfall müsste aber in der Rechnung aufgeschlüsselt AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 2 von 3

3 werden, welche Kostengruppen nach 10 Abs. 4 und 5 HOAI nicht nicht vollständig zu den anrechenbaren Kosten gehören. zu Ziffer 5.12 (Aufrechnung) Die Klausel wurde noch nicht abschließend von der Rechtsprechung geprüft. Es besteht daher die Gefahr, dass ihr Inhalt durch die gesetzliche Regelung ersetzt wird, wenn darüber ein gerichtlicher Streit entsteht und der Auftaggeber Verbraucher ist. zu Ziffer 5.13 (Pauschalhonorar): Die Vereinbarung muss schriftlich bei Auftragserteilung erfolgen. Durch eine schriftliche Vereinbarung von Besonderen Leistungen nach 5 Abs. 4 HOAI können die Höchstsätze in zulässiger Weise überschritten werden. zu Ziffer 5.14 (Honorar bei Verlängerung der Bauzeit): Die Bauzeit muss realistisch bemessen und übliche Störungen müssen berücksichtigt werden. Merke: der Honoraranspruch besteht auch, wenn eine Honorarvereinbarung nicht zu Stande kommt. Der Anspruch ergibt sich unmittelbar aus der Klausel. zu Ziffer 8 (Haftung für Mängel der Auftragnehmerleistung) zu Ziffern : Die Klauseln wurden noch nicht abschließend von der Rechtsprechung geprüft. Es besteht daher die Gefahr, dass ihr Inhalt durch die gesetzliche Regelung ersetzt wird, wenn darüber ein gerichtlicher Streit entsteht. zu Ziffer 8.3: Der Betrag muss angemessen und mit dem Auftraggeber ausgehandelt worden sein. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers kann als Anhaltpunkt herangezogen werden. Sofern die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf eine Summe begrenzt werden soll, die niedriger als angemessen ist, muss das durch eine individuelle Vereinbarung geschehen (siehe hierzu nachfolgende Hinweise zu Zusätzliche individuelle Vereinbarungen ). zu Ziffer 9.1 (Verjährung): Es sollten für alle Unternehmen entsprechend den Bestimmungen der VOB/B einheitlich 5 Jahre vereinbaren werden (siehe auch Fußnote 17 des Mustervertrages). zu Zusätzliche individuelle Vereinbarungen: Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen, damit von einer individuellen Vereinbarung ausgegangen werden kann (siehe Fußnote 20 des Mustervertrages). Es sollte: ein Protokoll über die Verhandlungen geführt und das Ergebnis anschließend in die dafür vorgesehenen Zeilen am Ende des Vertragsmusters eingetragen werden eine Vereinbarung schriftlich vorgeschlagen und auf dem selbem Blatt Änderungswünsche des Auftraggebers notiert und die geänderte Version anschließend in die dafür vorgesehenen Zeilen am Ende des Vertragsmusters eingetragen werden der Auftraggeber nach schriftlichen Regelungswünschen gefragt, anschließend eigene Änderungswünsche notiert und diese vom Auftraggeber abgezeichnet werden. Zum Schluss sollte die Endversion in die dafür vorgesehenen Zeilen am Ende des Vertragsmusters eintragen werden. Merke: auch wenn die oben dargelegte Vorgehensweise eingehalten wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Gericht die getroffene Abrede nicht als individuelle Vereinbarung akzeptiert, sondern von einer AGB-Klausel ausgeht und diese durch die gesetzliche Regelung ersetzt. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 3 von 3

4 Architekten-/Hochbauingenieurvertrag 1 2 für Gebäude 3 Zwischen dem Auftraggeber/Bauherrn (nachfolgend Auftraggeber genannt) Name Straße und Hausnummer PLZ/Wohnort vertreten durch Name Straße und Hausnummer PLZ/Wohnort und dem Architekten/Hochbauingenieur 4 (nachfolgend Auftragnehmer genannt) Name Straße und Hausnummer PLZ/Wohnort 1 Der Mustervertrag der AIA AG ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung des Mustervertrages erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Sie ist den Kunden der AIA AG und den Mitgliedern der Vereinigung Freischaffender Architekten e. V. vorbehalten. 2 Unzutreffendes bitte streichen. 3 Um- und Neubauten. 4 Unzutreffendes bitte streichen. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 1 von 13

5 Vorbemerkung 1 Gegenstand und Grundlagen des Vertrages 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Aufgaben des Auftraggebers 4 Zeitablaufplanung 5 Honorar 6 Abnahme der Auftragnehmerleistungen 7 Vorzeitige Auflösung des Vertrages 8 Haftung für Mängel der Auftragnehmerleistungen 9 Verjährung 10 Versicherungsschutz 11 Schutz des Architektenwerkes und des Verfassers 12 Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten 13 Schlussbestimmungen Zusätzliche individuelle Vereinbarungen AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 2 von 13

6 Vorbemerkung Folgende Wünsche des AG soll der AN bei der Ausführung des Auftrags berücksichtigen 5 : Die Vorbemerkung vorausgeschickt, schließen die Parteien nachstehenden Vertrag. 1 Gegenstand und Grundlagen des Vertrages 1.1 Gegenstand des Vertrages ist 6 Neubau Mnisierung Erweiterung Instandhaltung/Instandsetzung Umbau... Gebäudeart und zweck: Lage des Gebäudes: 5 Wünsche des Auftraggebers im Hinblick auf Nutzung, Gestaltung, Ausstattung etc. (Auftragsziele). 6 Möglichst genaue Beschreibung des Bauvorhabens unter Verwendung der Begriffsbestimmungen des 3 HOAI, z.b. Umbau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Gründstück Poststraße 1, Münster. Sofern postalische Anschrift nicht bekannt, bitte Angabe des Katasteramtes verwenden. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 3 von 13

7 1.2 Grundlagen des Vertrages Dem Vertrag liegen ergänzend folgende Unterlagen zugrunde 7 : (Anlage 1) (Anlage 2) (Anlage 3) 2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Leistungsphasen 1-8 entsprechend HOAI mit einzelnen Grundleistungen: 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitungen) 3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) 4. Genehmigungsplanung/Erarbeitung der Bauvorlagen 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereitung der Vergabe 7. Mitwirkung bei der Auftragsvergabe 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) 2.2 Besondere Leistungen, eingeordnet in die unter Ziffer 2.1 übernommene(n) Leistungsphase(n) Bestandsaufnahme Zusätzlich wird beauftragt: Überwachen der Herstellung des Objekts hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung 9 Leistungen für thermische Bauphysik nach der Energieeinsparungsverordnung Erstellung eines Entwässerungsgesuchs Leistungen nach Fertigstellung des Objekts Objektbetreuung und Dokumentation Die in 15 Abs. 2 HOAI genannten Teilleistungen der nach Ziffer 2.1 übernommenen Leistungsphasen sind nur insoweit geschuldete Teilerfolge, als sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Bauaufgabe notwendig sind Aufgaben des Auftraggebers 3.1 Der Auftraggeber fördert im Rahmen der Kooperationspflichten die Planung und Durchführung der Bauvorhabens. Insbesondere stellt er dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen/Unterlagen zur Verfügung und trifft unverzüglich alle notwendigen Entscheidungen. 3.2 Der Auftraggeber erklärt nach Aufforderung durch den Auftragnehmer schriftlich sein Einverständnis mit den erbrachten Leistungen (Freigabeerklärung). Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung setzen. 7 Z. B. ergänzende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die HOAI, Unterlagen anderer Planer, Bodengutachten etc. 8 bei Bestandsbauten. 9 Die Übernahme dieser zusätzlichen Leistung ersetzt nicht die Bauüberwachung nach LP 8 durch den Auftragnehmer einen anderen Architekten/Ingenieur. 10 Welche Leistungen notwendig sind, hängt von dem vereinbarten Vertragsgegenstand ab. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 4 von 13

8 Mit Ablauf der Frist ohne schriftliche Erklärung des Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer gelten die Leistungen als freigegeben, sofern nicht der entgegenstehende Wille des Auftraggebers offensichtlich ist. 3.3 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer sämtliche das Bauvorhaben betreffende Rechnungen, soweit diese für die Vertragserfüllung und die Erstellung der Honorarrechnung benötigt werden. 3.4 Im Interesse eines reibungslosen Bauablaufs erteilt der Auftraggeber Weisungen an die am Bau Beteiligten nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. 3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich ein Bodengutachten (Gründungsberatung) in Auftrag zu geben, sofern kein aktuelles Bodengutachten (Gründungsberatung) für das zu bebauende Grundstück vorliegt Beauftragung Sonderfachleute nach Beratung durch den Auftragnehmer: Tragwerksplanung (Statik) Technische Ausrüstung ohne/mit Entwässerungsgesuch Leistungen für thermische Bauphysik nach der Energieeinsparungsverordnung (Wärmeschutznachweis) SiGeKo Der Auftraggeber ist nach vertragsgemäßer Erbringung/Fertigstellung aller gemäß 2 Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.3 übernommenen Leistungen zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme soll durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. 3.8 Der Auftraggeber nimmt die Leistungen der Unternehmer rechtsgeschäftlich ab. 3.9 Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dem Auftragnehmer im Schadenfall die Versicherungsbestätigungen der anderen am Bau Beteiligten heraus zu geben. 4 Zeitablaufplanung 12 Der Auftragnehmer wird seine für die Ausführung des Bauvorhabens erforderlichen Leistungen so rechtzeitig erbringen, dass ein zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Unternehmern zu vereinbarender Fertigstellungstermin nicht aus Gründen gefährdet verzögert wird, die in der Sphäre des Auftragnehmers liegen. 5 Honorar 5.1 Grundlagen Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. 11 Nach der Rechtsprechung ist der planende Architekt verpflichtet, die Bodenverhältnisses zu ermitteln, wenn durch die Baumaßnahme Fragen der Standsicherheit und Abdichtung betroffen sind. Hierfür ist die Einholung eines Bodengutachtens unverzichtbar. Geschieht das nicht, kann an dem Bauvorhaben ein Totalschaden eintreten. Zusätzlich riskiert der Auftragnehmer seinen Versicherungsschutz. Tipp: Die AIA bietet für ihre Kunden über einen Rahmenvertrag mit der Gesellschaft für Gebäudeschutz GmbH bundesweit günstige Bodengutachten und Wassertechnische Untersuchungen (WTU) an ( 12 Schäden, die aus der Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Termine entstehen, unterliegen nicht dem Versicherungsschutz (nicht versicherte Vertragserfüllung bzw. Termingarantie). AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 5 von 13

9 5.1.2 Honorarzone, der das Objekt nach 11, 12 HOAI voraussichtlich angehört 13 : Honorarsatz, 4 HOAI: Vergütung der Leistungen nach Ziffer 2.1 gemäß 15 Abs. 1 HOAI wie folgt: Grundlagenermittlung 3% Vorplanung 7% Entwurfsplanung 11% Genehmigungsplanung/Erarbeitung der Bauvorlagen 6% Ausführungsplanung 25% Vorbereitung der Vergabe 10% Mitwirkung bei der Vergabe 4% Objektüberwachung 31% 5.3 Besondere Leistungen Für die nachfolgenden, gemäß Ziffer 2.2 beauftragten Besonderen Leistungen vereinbaren die Vertragsparteien folgendes Honorar: Das Honorar wird als Zeithonorar durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- Höchstbetrag vereinbart in Höhe von Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Vorausschätzung des Zeitbedarfs nicht möglich ist, da keine hinreichend zuverlässigen Anhaltspunkte für die voraussichtliche Dauer der Leistung auffindbar sind. Die Gründe hierfür sind: Das Honorar wird deshalb nach dem nachgewiesenen Stundenaufwand abgerechnet. Folgende Stundensätze gemäß 6 Abs. 2 HOAI werden vereinbart: für den Auftragnehmer... für Mitarbeiter, die technische wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, soweit sie nicht unter nachfolgende Gruppe fallen Die Honorarzone ist zwischen den Parteien grundsätzlich nicht verhandelbar, sondern nach objektiven Kriterien zu ermitteln. Sie kann sich während der Realisierung der Baumaßnahme ändern. 14 Berechnung nach 6 HOAI. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 6 von 13

10 für Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische wirtschaftliche Aufgaben erfüllen Die gemäß 2.3 übertragenen Leistungen werden wie folgt vergütet: Überwachen der Herstellung des Objekts hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung nach 15 Abs. 3, 16 HOAI v. H....% pauschal mit... mit Stundensatz (aufgrund Stundennachweis/ geschätzt): Leistungen für thermische Bauphysik nach der Energieeinsparungsverordnung pauschal mit:... mit Stundensatz (aufgrund Stundennachweis/ geschätzt): Erstellung des Entwässerungsgesuchs für Abwasseranlagen in Außenanlagen nach 68 HOAI sowie für Anlagen der Abwassertechnik von Gebäuden nach 73, 74 HOAI pauschal mit: Die unter Sonstiges vereinbarten Leistungen pauschal mit:... mit Stundensatz (aufgrund Stundennachweis/geschätzt): Die gemäß 2.4 nach Fertigstellung des Objekts übernommene Leistung (Objektbetreuung und Dokumentation gemäß 15 Abs. 1 HOAI) wird mit 3 % v. H. des Honorars nach 16 HOAI vergütet. 5.6 Zuschläge für Umbau und Mnisierung ( 24 Abs. 1) 15 :...% für Bauüberwachung bei Instandhaltung und Instandsetzungen ( 27 HOAI) 16...% Vorplanung, Entwurfsplanung und Objektüberwachung abweichend von Ziffer 1. 4 als Einzelleistung ( 19 HOAI) 17...% Überwachen der Herstellung des Objekts gem. Ziffer 2.3 des Vertrages hinsichtlich der Einzelheiten der Gestaltung (künstlerische Oberleitung gemäß 15 Abs. 3 HOAI): v. H. vom Honorar nach 16 HOAI...% pauschal Nach 24 HOAI kann bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 bis 33 % des Honorars vereinbart werden. Bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad kann ein Zuschlag über 33 % vereinbart werden. Bei Umbauten und Mnisierungen kann anstelle des Zuschlags nach 24 Abs. 1 HOAI für die Leistungsphasen 1,2 und 8 eine höhere Bewertung der Grundleistungen schriftlich vereinbart werden (siehe 24 Abs. 2 HOAI). 16 Nach 27 HOAI kann ein Zuschlag bis zu 50 % des Honorars vereinbart werden. 17 Die in 19 Abs. 1 und 4 HOAI vorgesehenen v.h. Sätze der Honorare sind einzusetzen. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 7 von 13

11 5.7 Anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten werden unter Zugrundelegung der jeweiligen Kostenermittlungsarten gemäß 10 Abs. 2 HOAI ermittelt (phasenweise Abrechnung) Die Parteien vereinbaren, dass das Honorar des Auftragnehmers für die beauftragten Grundleistungen gemäß 4 a Satz 1 HOAI auf der Grundlage einer nachprüfbaren Ermittlung der voraussichtlichen Herstellungskosten gemäß 10 Abs. 2 HOAI berechnet wird nach: Kostenberechnung Kostenanschlag. Endet das Vertragsverhältnis zu einem Zeitpunkt, zu dem die vereinbarte nachprüfbare Ermittlung der voraussichtlichen Herstellungskosten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, noch nicht vorliegt, so gilt 10 Abs. 2 HOAI. Soweit auf Veranlassung des Auftraggebers Mehrleistungen des Auftragnehmers erforderlich werden, sind diese Mehrleistungen zusätzlich zu honorieren ( 4a Satz 2 HOAI). Bis zur Vorlage einer schriftlichen Kostenermittlung wird von folgenden anrechenbaren Kosten als Honorarberechnungsgrundlage ausgegangen:... Die anrechenbaren Kosten der technisch gestalterisch mit zu verarbeitenden Bausubstanz werden gemäß 10 Abs. 3 a HOAI mit folgendem Wert als angemessen vereinbart:... m³ à... pauschal... Ändert sich der Umfang der anzurechnenden Bausubstanz während der Durchführung des Auftrages, so ist der nach 10 Abs. 3 a HOAI angenommene Wert anzupassen. Ist der Umfang der Anrechnung bei Vertragsabschluss nicht schriftlich vereinbart, so holen die Parteien die Vereinbarung später nach. 5.8 Nebenkosten ( 7 HOAI) Die Nebenkosten werden in Rechnung gestellt insgesamt mit einer Pauschale in Höhe von auf Nachweis mit folgenden Sätzen Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Pkw Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Post- und Fernmeldegebühren mit...% des Nettohonorars... /km...% des Nettobetrages pauschal mit... Tagegeldpauschale von... Übernachtungskosten Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu allen Honoraren, auch Pauschalhonoraren sowie Nebenkosten und Nebenkostenpauschalen wird zusätzlich in Rechnung gestellt. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 8 von 13

12 5.10 Abschlagszahlungen die Parteien vereinbaren im Rahmen der gemäß dieser Ziffer vorgesehenen Vergütung Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen nach folgendem (sich am Leistungsfortschritt orientierenden) Zahlungsplan: sowie/ dem als Anlage Nr.... beigelegten Zahlungsplan. Haben die Parteien einen Zahlungsplan nicht aufgestellt, sind Abschlagszahlungen nach prüffähigen Abschlagsrechnungen in angemessenen zeitlichen Abständen vereinbart Nach Erbringung seiner Leistungen wird der Auftragnehmer Schlussrechnung legen. Nach Erbringung der Leistungen nach Ziffer des Vertrages kann er Teilschlussrechung legen Aufrechnung Der Auftraggeber kann gegen den Honoraranspruch des Auftragnehmers nur mit einer unbestrittenen rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen Pauschalhonorarvereinbarung 18 Für die unter Ziffer 2 zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses übertragenen Leistungen, vereinbaren die Parteien folgendes Netto-Pauschalhonorar:... netto Ziffern 5.9 und 5.10 kommen ergänzend zur Anwendung Verlängerung der Bauzeit Dauert die Bauausführung länger als... Monate, so sind die Parteien verpflichtet, über eine angemessene Erhöhung des Honorars für die Bauüberwachung ( 15 Abs. 2 HO- AI, Leistungsphase 8) zu verhandeln. Der Mehraufwand ist dem Auftragnehmer in jedem Fall zu erstatten, es sei denn, dass der Auftragnehmer die Bauzeitüberschreitung zu vertreten hat. Alternativ zu Sofern das Honorar entsprechend 4a S. 1 HOAI auf der Grundlage voraussichtlicher Herstellungskosten berechnet wird 20, gilt Folgendes: dauert die Planungszeit länger als... Monate dauert die Bauausführung länger als... Monate, und ist die Verlängerung der Bauzeit vom Bauherrn zu vertreten, wird für jede Verlängerungswoche folgendes Honorar vereinbart: Planungszeit... /Woche Bauzeit... /Woche. Erfolgt keine Vereinbarung sind die Vertragsparteien verpflichtet, über eine angemessene Erhöhung des Honorars für die Verlängerung der Planungs- und / Bauzeit zu verhandeln. 18 Eine Unterschreitung der Mindestsätze ist nur in den in der HOAI vorgesehen Fällen zulässig. 19 Die Bauzeit muss realistisch bemessen und übliche Störungen müssen berücksichtigt werden. 20 Muss ausdrücklich vereinbart werden, siehe Ziffer 5.7 dieses Vertrages. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 9 von 13

13 Der nachgewiesene Mehraufwand ist dem Architekten in jedem Fall zu erstatten, es sei denn, dass der Architekt die Verlängerung zu vertreten hat Unterbrechung der Vertragsdurchführung Wird die Durchführung des Vertrages wegen fehlender Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers unterbrochen, und hat der Auftragnehmer den Auftraggeber fruchtlos zur Mitwirkung aufgefordert, so steht dem Auftragnehmer für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene Entschädigung zu. 4a Satz 3 und 21 HOAI bleiben unbeführt. 6 Abnahme der Auftragnehmerleistungen 6.1 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine Frist zur Abnahme seiner Leistung setzen. Die Form der Abnahme richtet sich nach Ziffer Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 6.3 Die vorbehaltlose Zahlung auf die (Teil)-schlussrechnung stellt die Teilabnahme der abgerechneten Leistungen dar. 7 Vorzeitige Auflösung des Vertrages Der Vertrag ist für den Auftraggeber jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Hat der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten, so hat er nur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wenn sie für den Auftraggeber brauchbar sind und einen selbständigen Wert besitzen. In allen anderen Fällen steht dem Auftragnehmer trotz Kündigung das vertraglich vereinbarte Honorar zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages erspart durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt zu erwerben böswillig unterlässt. 8 Haftung für Mängel der Auftragnehmerleistung 8.1 Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. 8.2 Hat der Auftragnehmer eine geschuldete Leistung unvollständig mangelhaft erbracht, hat ihm der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, die Leistung zu vervollständigen, vertragsgemäß zu vollenden mangelfrei nachzubessern (Nacherfüllung). Das gilt insbesondere für die Erstellung von Plänen sonstigen gegenständlichen und nachbesserungsfähigen Leistungen des AN. 8.3 Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich für Schäden, die nicht Personenschäden sind, im Fall von leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf.... Das gilt nicht für die Verletzung einer für den Vertragszweck wesentlichen Pflicht (Kardinalpflichten). 8.4 Wird der Auftragnehmer wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadenersatz in Geld in Anspruch genommen, kann er vom Auftraggeber verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird. 8.5 Wird der Auftragnehmer wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, kann er vom Auftraggeber verlangen, dass sich der Auftraggeber gemeinsam mit ihm außergerichtlich erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 10 von 13

14 9 Verjährung 9.1 Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Gewährleistungsansprüche, verjähren nach Ablauf von fünf Jahren, sofern gesetzlich keine kürzeren Verjährungsfristen vorgesehen sind die Parteien keine kürzere Verjährungsfrist vereinbart haben Mit der Abnahme beginnt die Verjährung. Für Leistungen nach Ziffer , die teilschlussgerechnet sind, beginnt die Verjährung mit Teilabnahme, spätestens mit vorbehaltloser Begleichung der Teilschlussrechnung. Für Leistungen gemäß Ziffer 2.4 beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung, spätestens mit vorbehaltloser Begleichung der Schlussrechnung. 10 Versicherungsschutz 10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung betragen für Sach- und Vermögensschäden... Personenschäden Eine Abtretung von Versicherungsansprüchen des Auftragnehmers an den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Versicherers Der Auftraggeber sollte zur Absicherung des Bauvorhabens sowie gegen Haftpflichtansprüche Dritter eine Bauleistungs-, eine Feuerrohbau-, sowie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen 22. Außerdem sollte er bevorzugt solche Sonderfachleute und Bauunternehmen beauftragen, die ausreichend gegen Haftpflichtgefahren versichert sind. 11 Schutz des Auftragnehmerwerkes und des Verfassers 11.1 Vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen und Arbeitsergebnisse dürfen nur für das in 1 beschriebene Bauvorhaben verwendet werden Der Auftragnehmer ist berechtigt auch nach Beendigung dieses Vertrages das Bauwerk die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische sonstige Aufnahmen zu fertigen. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, auf den Planungsunterlagen, am Bauwerk an baulichen Anlagen namentlich genannt zu werden Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des vom Auftragnehmer geplanten Bauwerks nur unter Namensangabe des Auftragnehmerberechtigt Der gesetzliche Urheberrechtsschutz bleibt unberührt. 12 Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten 12.1 Nach Beendigung der Leistungen des Auftragnehmersund nach Ausgleich fälliger Honoraransprüche kann der Auftraggeber verlangen, dass ihm die Bauvorlagen, Kopien und Pausen der Originalzeichnungen und der sonstigen vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner 21 Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung sollte auch mit den Bauunternehmen einheitlich eine 5-jährige Gewährleistungszeit vereinbart werden. 22 Bei der AIA AG, Kaistr. 13, Düsseldorf ( können Sie entsprechende Angebote einholen. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 11 von 13

15 Leistungspflichten gefertigten und für das Bauvorhaben verwendeten Bauunterlagen ausgehändigt werden, sofern sie nicht schon vorher übergeben worden sind. Dies umfasst jedoch keinen Anspruch auf Übergabe der Originale Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Bauunterlagen länger als 10 Jahre nach Abnahme 23 der letzten von ihm erbrachten Leistungen aufzubewahren. 13 Schlussbestimmungen 13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen schriftlich erfolgen Als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem durch die Parteien beabsichtigten Zweck im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer 23 Siehe Ziffer 6 dieses Vertrages. 24 Merke: nur zulässig, wenn es sich um einen gewerblich tätigen Auftraggeber handelt. Der Gerichtsstand muss mit dem Vertragsgegenstand (Ort des Bauvorhabens) dem Geschäftssitz des Auftragnehmers Auftraggebers in Zusammenhang stehen. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 12 von 13

16 Zusätzliche individuelle Vereinbarungen Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer 25 Die individuelle Vereinbarung darf nicht von einer Vertragspartei einseitig vorgegeben, sondern muss von beiden Vertragspartnern ausgehandelt worden sein. AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag Seite 13 von 13

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