ARTENSCHUTZRECHTLICHE VORPRÜFUNG

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1 ARTENSCHTZRECHTLICHE VORPRÜFN zum Bebauungsplan Wa/59 Seniorenheim/Ehem. Krankenhaus emeinde Schwalmtal Erstellt für: Pieper & Janissen-Brass & Dannreuther Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh Am Klosterweiher Viersen Bearbeitung: Landschaftsarchitekt AKNW Sohlweg 59 D Niederkrüchten T +49 (0) F +49 (0) E info@landschaftsplaner.com Stand:

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass Rechtliche rundlagen Vorgehensweise Angaben zum B-Plan Wa/ Angaben zum Plangebiet Ergebnisse Zusammenfassung Literatur und Quellenverzeichnis...17 ANHAN Anlass Nachdem für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses Waldniel mehrere Bauanträge und Bauanfragen vorliegen, hat der Rat der emeinde Schwalmtal beschlossen, für die betroffenen Bereiche einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Wa/59 soll das Areal des ehemaligen Krankenhauses städtebaulich geordnet werden. Die vorhandene zentrale rünanlage soll gesichert, der ruhende Verkehr neu geordnet und mögliche Erweiterungs- und Ergänzungsbereiche festgelegt werden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll vorab untersucht werden, ob artenschutzrechtliche Belange von der Aufstellung des B-Planes berührt werden. Ablauf und Inhalt der enschutzuntersuchung erfolgen hierbei gemäß der emeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, mwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom enschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. 2 Rechtliche rundlagen Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom und (Inkrafttreten ) wurde das deutsche enschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die enschutzbelange im Rahmen der Bauleitplanung und bei der enehmigung von Vorhaben beachtet werden. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der enehmigung von Vorhaben sind für die europäisch geschützten en die in 44(1) BNatSch formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Es ist verboten 1

3 Verbot Nr. 1: Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Verbot Nr. 2: Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, Verbot Nr. 3: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu schädigen oder zu zerstören, Verbot Nr. 4: Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Für die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL und der Europäischen Vogelarten gem.. 1 VRL wird geprüft, ob die in 44(1) i.v.m. 44(5) BNatSch genannten Verbotstatbestände erfüllt sind. Wenn unter Berücksichtigung erforderlicher Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen Verbotstatbestände gem. 44(1) i.v.m. 44(5) BNatSch erfüllt sind, erfolgt im Bedarfsfall unmittelbar anschließend eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gem. 45(7) BNatSch gegeben sind. Nach 44(5) BNatSch ergeben sich u. a. bei der Bauleitplanung und der enehmigung von Vorhaben die folgenden Sonderregelungen: Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr. 1, 3 und 4 vor. Eine enschutzprüfung (ASP) kann in drei Stufen erfolgen: Stufe I: Vorprüfung (enspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen en artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. m dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen enspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden en eine vertiefende -für--betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen en trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein spezielles enschutz-utachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende ründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 2

4 Abb. 1 Protokoll einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Quelle: enschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben emeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, mwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom ) 3

5 Eine weitere Hilfe bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Eingriffs stellt folgendes Schema dar: Abb. 2 Zulässigkeit von Eingriffen nach BNatSch (Quelle: Landesbetrieb Straßenbau NRW, 04/11) 3 Vorgehensweise Im Rahmen der Prüfung sind grundsätzlich alle in Nordrhein-Westfalen vorkommenden en der folgenden ruppen zu berücksichtigen: die en des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die europäischen Vogelarten entsprechend. 1 Vogelschutz-Richtlinie Die vorliegende Bearbeitung greift daher auf die naturschutzfachlich begründete Vorauswahl derjenigen en des Landesamtes für Natur, mwelt und Verbraucherschutz NRW (LANV) für NordrheinWestfalen zurück, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung als planungsrelevante en im Sinne einer -für--betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Für diese esamtzahl erfolgte eine Vorauswahl nach dem betreffenden Messtischblatt 4703 Schwalmtal - sowie der im ntersuchungsgebiet vorkommenden Lebensraumtypen zur Einschätzung, ob die jeweilige potentiell im betroffenen Raum vorkommen kann. Bei den übrigen en handelt es sich um en mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen en ( Allerweltsarten ) davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSch verstoßen wird (d.h. 4

6 keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko). Für die Auswahl der planungsrelevanten en für das betreffende Messtischblatt siehe Anhang I. Da im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Begutachtung keine aufwendigen Kartierungen vorgesehen sind, wird an dieser Stelle eine durch Begehung im Dezember 2011 gestützte Einschätzung des Lebensraums vorgenommen. m zunächst einmal zu klären, ob planungsrelevante oder geschützte en von den geplanten Maßnahmen betroffen sein könnten, wurde am 12. Dezember 2011 von 11:00 hr bis 12:15 hr eine Ortsbesichtigung gemeinsam mit der Dipl.-Ökol. Brigitte Blenk sowie Dipl.-Ökol. Inge Püschel durchgeführt, in deren Verlauf der eltungsbereich des Bebauungsplans Wa/59 und seine unmittelbare mgebung in Augenschein genommen wurden. Hierzu wurden die im Plangebiet vorhandenen Raumstrukturen und Lebensraumtypen betrachtet und mit Hilfe der Naturschutz-Fachinformationssysteme NRW unter geprüft, ob planungsrelevante en des Messtischblattes 4703 nach Vorauswahl der jeweiligen en der entsprechenden Lebensraumtypen im Plangebiet potentiell vorkommen können. Zusätzlich wurde am von der LANV eingeholt, die jedoch für das ntersuchungsgebiet sowie in einem mkreis von 300m keine Daten zu planungsrelevanten en in den Katastern Fundorte Tiere und Pflanzen lieferte. Etwa 200 bis 300m südlich des eltungsbereichs befindet sich gemäß Angaben der LANV der Biotopkomplex BK Niederungsbereich des Kranenbaches bei Waldniel. Hierbei handelt es sich um den einen Kleinen noch verbliebenen Niederungsbereich bei Waldniel mit einer anthropogen bedingten hohen Biotoptypenvielfalt. Eine Beinträchtigung des Biotopkomplexes bzw. der hier vorgefundenen Tierarten durch das Planvorhaben ist aufgrund der räumlichen und topographischen Distanz nicht zu erwarten. 4 Angaben zum B-Plan Wa/59 Das Plangebiet liegt zwischen der Schulstraße im Norden und der Schillerstraße im Süden im Schwalmtaler Ortsteil Waldniel. Der eltungsbereich erstreckt sich sowohl in Nordsüd- als auch in Ostwest-Ausrichtung auf einer Länge von annähernd 250m. Der Bebauungsplan stellt den überwiegenden Teil des eltungsbereich als allgemeines Wohngebiet dar. Zentral im eltungsbereich wird die vorhandene rünfläche als private rünfläche dargestellt und somit von Bebauung freigehalten. Zudem regelt der Bebauungsplan u.a. den ruhenden Verkehr. Für weitere Hinweise siehe Begründung zum Bebauungsplan Wa/59 Seniorenheim / Ehem. Krankenhaus (Stand , rheinruhr.stadtplaner gbr, Essen). 5

7 Abb. 3 Bebauungsplan Wa/59, Stand Dezember 2011, Auszug 5 Angaben zum Plangebiet Das Plangebiet, das elände des ehemaligen Krankenhauses St. Antonius, befindet sich im Schwalmtaler Ortsteil Waldniel zwischen Schulstraße, Kleiststraße und Schillerstraße. Im Nordwesten grenzt es an den Friedhof; in allen anderen Richtungen schließt sich Wohnbebauung an. Das Plangebiet erstreckt sich über eine Länge von etwa 250m und eine Breite von ca. 250m. 6

8 Abb. 4 Luftbild, Aerowest (Stand ), verändert mit eltungsbereich zum B-Plan Wa/59 7

9 Abb. 5 Blick auf das ehemalige Krankenhaus-ebäude; im Vordergrund die vorhandene rünanlage; nur wenige größere Bäume stocken am Rande der von einer zentral gelegenen, strukturarmen Rasenfläche geprägten Parkanlage. (Aufnahme ) Der mbau bestehender ebäude scheint überwiegend bereits abgeschlossen zu sein. Die Häuser weisen zum größten Teil Flachdächer und Außendämmung mit Verputz auf. Zwei Neubauten wurden im Süden und Westen des Plangebietes errichtet. Laut B-Plan-Entwurf ist darüber hinaus noch eine Vergrößerung des einzigen spitzgiebeligen ebäudes mit x-förmigem rundriss im östlichen Bereich des Plangebietes möglich. Bestehende ebäude, Neubauten und Baufelder umgeben einen kleinen Park, der aus einigen z. T. älteren Bäumen, einer Folienteichanlage und einer ausgedehnten, intensiv gepflegten Rasenfläche besteht. 8

10 Abb. 6 In der Mitte des Parks befindet sich noch der Hubschrauberlandeplatz der ehemaligen Klinik. (Aufnahme ) Der Park ist sehr übersichtlich angelegt und strukturarm; lediglich eine Teichanlage sorgt für etwas Abwechslung. Die weitläufige Rasenfläche und der zentral gelegene Landeplatz ermöglichen auch jetzt noch Rettungshubschraubern freien Zugang. Ein gut gepflegtes Wegenetz mit zahlreichen Sitzgelegenheiten erschließt den Park auch für gehbehinderte Personen. Der spärliche Baumbestand umfasst unter anderem Birken (Betula pendula), Sumpfzypressen (Taxodium distichum), Kiefern (Pinus sp.), Fichten (Picea abies), Platanen (Platanus sp.), Linden (Tilia sp.), Stieleichen (Quercus robur), Magnolie (Magnolia sp.) und Flügelnuss (Pterocarya x rehderiana). 9

11 Abb. 7 Die Teichanlage mit zwei Teichen, verbunden durch einen kleinen bachähnlichen Überlauf, stellt ein belebendes Element des Parks dar. (Aufnahme ) 10

12 Abb. 8 Das einzige ebäude mit Ziegeldach befindet sich im Osten des eländes; es weist einen markanten x-förmigen rundriss auf. (Aufnahme ) Die Seniorenresidenz an der Schillerstraße im Osten des eländes ist, im nterschied zu allen anderen Häusern des Plangebietes, in einem spitzgiebeligen ebäude mit x-förmigem rundriss untergebracht. Zwischen Traufe und Mauer befindet sich auf allen Längsseiten ein mehrere Zentimeter breiter Spalt, der durch itter oder Netze gesichert wird (vergleiche Abbildungen 9 und 10). 11

13 Abb. 9 Zwischen Dach und Wand befindet sich größerer Lüftungsspalt an allen Längsseiten des ebäudes. (Aufnahme Püschel ) Abb. 10 An einigen Stellen konnten Kotspuren an der Fassade unterhalb des Lüftungsspaltes entdeckt werden; die Spalten scheinen ringsum am ebäude durch itter oder Netze gesichert worden zu sein. (Aufnahme Püschel ) 12

14 6 Ergebnisse Am 12. Dezember 2011 wurde von 11:00 bis 12:15 hr bei trockenem, bewölktem und windigem Wetter sowie Außentemperaturen von etwa 7 C eine Begehung des Plangebietes durchgeführt. Der Termin lieferte keine direkten Hinweise darauf, dass die zu untersuchende Fläche von einer planungsrelevanten genutzt wird. Aufgrund der jahreszeitlich sehr späten Auftragserteilung konnten nur wenige Vogelarten auf dem elände beobachtet werden. Dabei handelte es sich mit Türkentaube (Streptopelia decaocto), Ringeltaube (Columba palumbus), Dohle (Coloeus monedula), Rabenkrähe (Corvus corone), Amsel (Turdus merula), Stockente (Anas platyrhynchos) und Elster (Pica pica) ausnahmslos um weit verbreitete und im menschlichen Siedlungsraum häufig anzutreffende en (BEZZEL 1982). Dohlen treten in unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes in großen Schwärmen auf. Auf dem elände der ehemaligen Klinik wurden vor allem zahlreiche (Tauben-) Nester in den Bäumen gefunden. Nachfragen ergaben, dass der umzäunte Teich den Stockenten, die von den Senioren gefüttert werden, alljährlich einen sicheren Brutplatz bietet. Als regelmäßiger Nahrungsgast tritt der Buntspecht (Dendrocopos major) im Park in Erscheinung. Frösche konnten in den beiden Folienteichen, die eine Schildkröte (vermutlich handelt es sich um eine ausgesetzte Schmuckschildkröte) und mehrere Kois (japanische Zierkarpfen) beherbergen, bislang noch nicht nachgewiesen werden (mdl. Mitteilung der Fachkraft für die Pflege der Parkanlage). In dem spärlichen Baumbestand des Parks wurden von uns keine Baumhöhlen gefunden. Das Vorkommen von Fledermäusen erscheint jedoch nicht unwahrscheinlich, weil beispielsweise die Teichanlage den Park für jagende Fledermäuse attraktiv macht. Das Dach des spitzgiebeligen ebäudes an der Schillerstraße könnte, wenn es für Fledermäuse zugänglich ist, ebäude bewohnenden en vor allem im Sommer als Quartier dienen. Die übrigen ebäude scheinen für Fledermäuse nicht geeignet zu sein, da die verputzte, flächige Außendämmung vermutlich lückenlos mit der Metallverblendung des Flachdaches abschließt. Im Vorfeld geplanter mbauten im Dach- oder Fassadenbereich sollten zur Sicherheit die aktuellen Bauzeichnungen zu Rate gezogen werden, ob von außen zugängliche Spalten und Hohlräume im Dachbereich Fledermäusen Quartier bieten könnten. Insgesamt ergab die Datenrecherche für das MTB 4703 unter eine ruppe von 48 planungsrelevanten en, die sich aus 9 Säugern, 3 Amphibienarten, einer Insektenart und 35 Vogelarten zusammensetzt. Aufgrund ihrer Habitatansprüche (MNLV NRW 2007) bietet die Fläche weder der einzigen aufgeführten Insektenart (dem Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina) noch einer der drei Amphibienarten (Kreuzkröte Bufo calamita, Moorfrosch Rana arvalis und Kammmolch Triturus cristatus) oder den 13

15 verschiedenen Vogelarten (Anhang I) einen geeigneten Lebensraum (MNLV NRW 2007, NÖLLERT 1992). Zu den ebäude bewohnenden Fledermausarten der Liste zählen in erster Linie Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); die Sommerquartiere von Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) liegen nur gelegentlich an oder in menschlichen Behausungen (DIETZ ET AL. 2007). Die Wochenstuben der Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) befinden sich in Mitteleuropa fast ausschließlich in ebäuden; die Sommerquartiere werden Anfang Mai bezogen und lösen sich im August, etwa anderthalb Monate nach der eburt der Jungen wieder auf (DIETZ ET AL. 2007, SIEMERS & NILL 2000). Zur Jagd nutzt die Breitflügelfledermaus strukturarme Agrarflächen ebenso wie eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft, wobei sie extensive Viehweiden, Streuobstwiesen, Parks und ferbereiche bevorzugt, sofern kleine Laubbaumbestände vorhanden sind (DIETZ ET AL. 2007, SIEMERS & NILL 2000). Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) gilt als Kulturfolger, der seine Winter- und Sommerquartiere sowie seine Wochenstuben in engen Spalten in und an menschlichen Behausungen wählt. Die besiedelt dörfliche Siedlungen ebenso wie Innenstädte. Etwa einen Monat nach der Bildung der Wochenstuben, werden ab Mitte Juni bis Anfang Juli die Jungen geboren, die im Alter von vier Wochen selbständig sind. Es ist bekannt, dass einzelne Weibchen und sogar ganze Wochenstubenverbände regelmäßig das Quartier wechseln. Insgesamt gilt die Zwergfledermaus aber als verhältnismäßig ortstreu, da die Entfernung zwischen ihrem Winter- und Sommerquartier selten mehr als 20 km beträgt (DIETZ ET AL. 2007, SIEMERS & NILL 2000). Wie bereits erwähnt könnte das spitzgiebelige Dach des ebäudes im Osten des Plangebiets potentiell als ebäudequartier fungieren. Bei den übrigen ebäuden erscheint das Vorhandensein von potentiellen ebäudequartieren aufgrund der Bauweise unwahrscheinlich. Da eine Störung von Fledermäusen in ihren Quartieren und Wochenstuben unbedingt zu vermeiden ist (DIETZ ET AL. 2007), sollten bauliche Veränderungen des spitzgiebeligen ebäudes an der Schillerstraße zur Sicherheit außerhalb der Setzzeit von Zwerg- und Breitflügelfledermaus (von Ende April bis Anfang September) erfolgen. Bei allen größeren mbauten oder Erweiterungen, die die bestehende Dachfläche des ebäudes betreffen, sollte zunächst eine Besiedlung des ebäudes durch Fledermäuse durch geeignete Nachweismethoden ausgeschlossen werden. Sollten im Rahmen baulicher Maßnahmen an dieser Stelle Quartiere beeinträchtigt werden oder wegfallen, sind Ersatzquartiere in Form geeigneter Fledermauskästen in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. 14

16 Eine zusätzlich vom LANV ergab für das Plangebiet keinerlei Nachweise planungsrelevanter und/oder geschützter en. In etwa 200 m Luftlinie befindet sich jedoch mit dem Niederungsbereich des Kranenbaches ein etwa 12 ha großer, gut ausgebildeter Biotopkomplex mit anthropogen bedingt, hoher struktureller Vielfalt. Bei einer im Jahre 1995 durchgeführten Kartierung wurden hier Erdkröte (Bufo bufo), rasfrosch (Rana temporaria) und Teichmolch (Triturus vulgaris) sowie Stockente (Anas platyrhynchos), Teichralle (allinula chloropus) und der Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris) nachgewiesen. Die ladbacher Straße dürfte für die meisten (flugunfähigen) Tiere eine nur schwer überwindbare Barriere darstellen; mangels geeigneter Röhrichtbestände können auch Teichralle und Sumpfrohrsänger ausgeschlossen werden. Abschließend kann feststellt werden, dass nach Auffassung des Verfassers sowie nach Auffassung der beiden Dipl.-Ökol. B. Blenk und I. Püschel keine artenschutzrechtlichen ründe gegen eine Aufstellung/Festsetzung des Bebauungsplans WA/59 sprechen. Sollten größere mbaumaßnahmen im Dach- oder Fassadenbereich sowie Abrissmaßnahmen geplant werden, so ist vorher eine Besiedlung der bestehenden ebäude mit Fledermäusen auszuschließen (siehe Hinweise oben). 7 Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Wa/59 soll das Areal des ehemaligen Krankenhauses städtebaulich geordnet werden. Daher wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Aus diesem rund fand am Vormittag des 12. Dezember 2011 eine Begehung des ehemaligen Krankenhausgeländes statt. Dieser Ortstermin lieferte keinen direkten Hinweis auf das Vorkommen planungsrelevanter en im Plangebiet. Lediglich eines der ebäude (an der Schillerstraße) könnte möglicherweise Fledermäusen ein Quartier bieten. Bauliche Veränderungen dieses ebäudes sollten deshalb außerhalb der Setzzeit von Zwerg- und Breitflügelfledermaus erfolgen. Bei größeren mbauten oder Erweiterungen, die an diesem ebäude zu Veränderungen des Daches führen, sollte zunächst mit geeigneten Nachweismethoden die Besiedlung des ebäudes durch (Zwerg)Fledermäuse ausgeschlossen werden. Den Informationen des LANV und des Ministeriums für mwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW zufolge, können im Bereich des Messtischblattes planungsrelevante en in Erscheinung treten. Das ntersuchungsgebiet bietet aufgrund seiner Lage und seiner strukturellen Eigenschaften keiner der aufgeführten en einen Lebensraum. Eine Ausnahme bilden jedoch möglicherweise die ebäudebewohner unter den Fledermäusen. 15

17 Eine zusätzlich vom LANV ergab keine Hinweise auf Funde von planungsrelevanten oder geschützten en im Plangebiet, jedoch wird in seiner Nähe ein Biotopkomplex aufgeführt, der nachweislich verschiedenen geschützten en als Lebensraum dient. Die ladbacher Straße stellt hier jedoch wahrscheinlich eine wirksame Barriere dar. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass nach Auswertung des Messtischblattes sowie Analyse der Begehung potentiell gebäudebewohnende Fledermausarten in dem östlich gelegenen ebäude als planungsrelevante en vorkommen könnten. Typische efährdungen oder Beeinträchtigungen dieser en, wie z.b. der Verlust von (pot.) Quartieren/ Fortpflanzungs-/ Ruhestätten werden durch das Vorhaben jedoch nicht ausgelöst. Bei konkretisierenden Planungen, insbesondere Anträgen auf ebäudesanierung oder ebäudeabriss, sollte ein mögliches Vorkommen von Fledermausarten genauer untersucht werden, um daraufhin die Schutzziele und Pflegemaßnahmen für diese en (Erhaltung und Förderung von (pot.) ebäudequartieren; Vermeidung von Störungen während einer mögl. Jungenaufzucht; Erhaltung und Entwicklung von insektenreichen Nahrungsflächen) berücksichtigen zu können. Von einer Beeinträchtigung dieser en durch das Vorhaben ist bei Beachtung der oben genannten Hinweise daher nicht auszugehen. Diese Hinweise sind auch in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die übrigen im Messtischblatt vorkommenden planungsrelevanten en (insbesondere mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand) können aufgrund des Fehlens von entsprechenden Habitatstrukturen ausgeschlossen bzw. typische efährdungen oder Beeinträchtigungen dieser en ausgeschlossen werden. Bei den übrigen (im Rahmen der enschutzbetrachtung zu berücksichtigen) en handelt es sich um en mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Für diese wird davon ausgegangen werden, dass die msetzung des Vorhabens nicht gegen die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSch verstoßen wird, d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgelöst werden. Insgesamt sprechen somit keine artenschutzrechtlichen ründe gegen die Festsetzung des BPlans WA/59. 16

18 8 Literatur und Quellenverzeichnis Literatur Bezzel, E. (1982): Vögel in der Kulturlandschaft; Eugen lmer, Stuttgart. DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas; Franckh-Kosmos, Stuttgart. LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOIE, BODENORDNN ND FORSTEN & LANDESAMT FÜR ARARORDNN (Hrsg.) (2010): Rote Liste der gefährde- ten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. MINISTERIM FÜR MWELT ND NATRSCHTZ, LANDWIRTSCHAFT ND VERBRACHERSCHTZ (MNLV) NW (2007): eschützte en in Nordrhein-Westfalen -Vorkommen, Erhaltungszustand, efährdungen, Maßnahmen, Düsseldorf. (257 S.) NÖLLERT, A. &. C. (1992): Die Amphibien Europas Bestimmung - efährdung - Schutz; Kosmos-Naturführer; Kosmos Verlag, Stuttgart. SIEMERS, B. & D. NILL (2000): Fledermäuse Das Praxisbuch; BLV, München. Richtlinien / esetze / Verordnungen Baugesetzbuch (BauB), Stand: neugefasst durch Bek. v I 2414; zuletzt geändert durch. 1 v I 1509 esetz über Naturschutz und Landschaftspflege BNatSch - Bundesnaturschutzgesetz. Vom 29. Juli 2009 (BBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch. 2 v I 2557 esetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - L) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert durch esetz vom 16. März 2010 (V. NRW. S. 185) 17

19 ANHAN 1 Planungsrelevante en für das Messtischblatt 4703 Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Castor fiber Eptesicus serotinus Myotis daubentonii Myotis nattereri Nyctalus leisleri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrellus Plecotus auritus Europäischer Biber Breitflügelfledermaus Wasserfledermaus Fransenfledermaus Kleiner Abendsegler roßer Abendsegler Rauhhautfledermaus Zwergfledermaus Braunes Langohr Vögel Accipiter gentilis Accipiter nisus Acrocephalus scirpaceus Alcedo atthis Anas crecca Ardea cinerea Asio otus Athene noctua Buteo buteo Charadrius dubius Coturnix coturnix Delichon urbica Dendrocopos medius Dryobates minor Dryocopus martius Emberiza calandra Falco subbuteo Falco tinnunculus allinago gallinago Hirundo rustica Locustella naevia Lullula arborea Luscinia megarhynchos Oriolus oriolus Perdix perdix Pernis apivorus Phoenicurus phoenicurus Rallus aquaticus Riparia riparia Saxicola rubicola Streptopelia turtur Strix aluco Tachybaptus ruficollis Tyto alba Vanellus vanellus Habicht Sperber Teichrohrsänger Eisvogel Krickente raureiher Waldohreule Steinkauz Mäusebussard Flussregenpfeifer Wachtel Mehlschwalbe Mittelspecht Kleinspecht Schwarzspecht rauammer Baumfalke Turmfalke Bekassine Rauchschwalbe Feldschwirl Heidelerche Nachtigall Pirol Rebhuhn Wespenbussard artenrotschwanz Wasserralle ferschwalbe Schwarzkehlchen Turteltaube Waldkauz Zwergtaucher Schleiereule Kiebitz Amphibien Bufo calamita Rana arvalis Triturus cristatus Schmetterlinge Proserpinus proserpina Erhaltungszustand NRW (ATL) Status vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden vorhanden beobachtet zur Brutzeit Durchzügler beobachtet zur Brutzeit S Kreuzkröte Moorfrosch Kammmolch vorhanden vorhanden vorhanden Nachtkerzen-Schwärmer vorhanden in 18

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