Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I)

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1 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Frielingsdorfweg / Brosweg Quelle: tim-online.nrw.de, verändert Auftraggeber: Auftragnehmer: Verfasser: Kaimer Grundstücksgesellschaft Kettwig GbR Teelbruch Essen-Kettwig jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb friedrich-wilhelm-straße 89, duisburg telefon telefax info@planb-alternativen.de Kooperationspartner

2 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe I) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Frielingsdorfweg / Brosweg Auftraggeber: Auftragnehmer: Verfasser: Kaimer Grundstücksgesellschaft Kettwig GbR Teelbruch Essen-Kettwig jürgensmann landers landschaftsarchitekten partnerschaft mbb friedrich-wilhelm-straße 89, duisburg telefon telefax info@planb-alternativen.de Kooperationspartner Bearbeitung: Brigitte Blenk Diplom-Ökologin, Diplom-Pädagogin Am Schlage 9, Hagen Tel.: Inge Püschel Diplom-Biologin, Diplom-Ökologin Drosselweg 45, Mülheim an der Ruhr Tel.: Kooperationspartner

3 Inhaltsverzeichnis Kapitel Inhalt Seite 1 Anlass und Methode 1 2 Rechtliche Grundlagen 2 3 Die räumliche Situation 5 4 Ergebnisse Der Ortstermin Die Datenrecherche 11 5 Konfliktanalyse und Empfehlungen 14 6 Zusammenfassung 18 7 Literatur 19 Abbildungsverzeichnis Abbildung Inhalt Seite Titelblatt Darstellung des Plangebietes in Essen-Werden im Luftbild. 1 Geographische Lage des Plangebietes im Essener Stadtteil Werden. 5 2 Darstellung des Plangebietes am Frielingsdorfweg in Werden. 6 3 Die zum Abriss vorgesehenen Gebäude des Gewerbegebietes am Frielingsdorfweg. 4 Die Umgebung des Plangebietes an der Heidhauser Straße in Essen Werden. Das Plangebiet am Frielingsdorfweg in Essen-Werden liegt zwischen 5 den Landschaftsschutzgebieten Steinbeck, Hespertal und Halde Pörtingsiepen sowie Weinberg. Tabellenverzeichnis Tabelle Inhalt Seite Planungsrelevante Tierarten der ausgewählten Biotoptypen 1 Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche und Hecken, Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen sowie Gebäude im 13 ersten Quadranten des MTB 4608 Velbert. 2 Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte, die durch das Vorhaben im Plangebiet am Frielingsdorfweg in Werden ausgelöst werden könnten. 14 Anhang I: Planungsrelevante Arten im ersten Quadranten des MTB 4608 Velbert Kooperationspartner

4 1 Anlass und Methode Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Frielingsdorfweg / Brosweg soll im Essener Stadtteil Werden neuer Wohnraum geschaffen werden. Dies erfordert eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans. Im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASVP, ASP I) ist vorab zu untersuchen, ob artenschutzrechtliche Belange von dem Vorhaben, das in den bestehenden Gebäude- und Gehölzbestand eingreift, berührt werden und somit eine Artenschutzprüfung nach BNatSchG (vom ) erforderlich ist. Am 30. Januar 2017 fand deshalb von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr (teilweise) in Begleitung von Herrn Roland Weiss (Architekt), Herrn Jürgen Landers (Landschaftsarchitekt) und Herrn Tobias Lüttenberg (Haustechnik) eine Begehung des Plangebietes und seiner näheren Umgebung sowie aller relevanten Gebäudeteile statt. Dabei wurden die Gebäude von innen und außen auf Spuren Gebäude besiedelnder, planungsrelevanter und/oder geschützter Tierarten untersucht, wie Kot, Gewölle oder andere Fraßspuren, Nester und Mauserfedern sowie Lebend- und Totfunde. Der Baumbestand wurde (z. T. mit Kamera und Fernglas) auf Baumhöhlen, Astlöcher und Rindenspalten, vor allem aber auf Horste und Nester untersucht. Außerdem wurde mit Hilfe des LANUV und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW unter eine Datenrecherche für den ersten Quadranten des Messtischblattes 4608 Velbert durchgeführt, um Informationen über das Vorkommen planungsrelevanter Arten zu erhalten. Eine vom LANUV am 30. Januar 2017 sollte Hinweise auf konkrete Fundorte von geschützten und/oder planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, schutzwürdige Biotope, Biotoptypen und geschützte Biotope nach 42 (LNatSchG NRW 2016) im Plangebiet und seiner näheren Umgebung liefern. Außerdem wurden Informationen über ein Vorkommen planungsrelevanter und/oder geschützter Tierarten im Plangebiet und seiner Umgebung bei der NABU Ortsgruppe Essen/Mülheim (Arbeitsgruppen Gebäudebrüter und Fledermäuse ), der Herpetofauna NRW und dem Säugetieratlas NRW abgefragt. Kooperationspartner 1

5 2 Rechtliche Grundlagen Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am 01. März 2010 finden die Vorgaben des europäischen Rechts Eingang in das deutsche Artenschutzrecht. Infolgedessen sind in der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen. Demzufolge gelten in diesem Zusammenhang nun auch im besonderen Artenschutz die für die europäischen geschützten Arten in 44(1) BNatSchG formulierten Zugriffsverbote. Es ist demnach verboten 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot), 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten [so] erheblich zu stören, [dass] sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (Störungsverbot während bestimmter Zeiten), 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Beschädigungsverbot geschützter Lebensstätten), 4) wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Beschädigungsverbot von Pflanzen und ihren Standorten). [BNatSchG v. 29. Juli 2009, 44(1)] Bei den besonders geschützten Arten handelt es sich um solche der Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV und der Anhänge A oder B der EG-ArtSchVO sowie um alle FFH-Anhang-IV-Arten und alle europäischen Vogelarten (für die insgesamt die Vogelschutz-Richtlinie gilt). Eine Untergruppe der besonders geschützten Arten bilden die streng geschützten Arten, die FFH-Anhang-IV-Arten, Arten des Anhangs A der EG-ArtSchVO oder der Anlage 1, Spalte 3 der BArtSchV umfassen. Kooperationspartner 2

6 Für die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV FFH-RL und der europäischen Vogelarten gem. Art. 1 VRL wird geprüft, ob die in 44(1) in Verbindung mit 44(5) BNatSchG genannten Verbotstatbestände erfüllt sind. Wenn unter Berücksichtigung erforderlicher Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen Verbotstatbestände gem. 44(1) in Verbindung mit 44(5) BNatSchG erfüllt sind, erfolgt im Bedarfsfall unmittelbar anschließend eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gemäß 45(7) BNatSchG gegeben sind. Nach 44(5) BNatSchG ergeben sich u. a. bei der Bauleitplanung und der Genehmigung von Vorhaben die folgenden Sonderregelungen: Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote Nr.1, 3 und 4 vor. Eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) kann sich aus drei Stufen zusammensetzen: ASP Stufe I: Vorprüfung Das Ziel besteht darin, zu ermitteln, ob und ggf. welche Arten durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. Hierzu werden alle verfügbaren Informationen zum betroffenen Artenspektrum gesammelt und alle artenschutzrechtlich relevanten Faktoren des Vorhabens berücksichtigt. Sind artenschutzrechtliche Konflikte erkennbar, dann wird für die betroffenen Arten eine vertiefende Art-für-Art- Betrachtung in Stufe II erforderlich. ASP Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In der Stufe II werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement entwickelt. Weiterhin wird geprüft, welche Arten trotz dieser Maßnahmen derart betroffen sind, dass durch das Vorhaben gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Unter Umständen ist an dieser Stelle ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Kooperationspartner 3

7 ASP Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, das Fehlen von zumutbaren Alternativen, günstiger Erhaltungszustand der Population einer betroffenen Art) gleichzeitig vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten möglich ist. Im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung sind alle besonders geschützten Arten, alle streng geschützten Arten inklusive der Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass bei einem Vorhaben im Grunde auch Irrgäste, sporadische Zuwanderer oder zahlreiche Allerweltsarten mit einbezogen werden müssten. Aufgrund dessen hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der Arten getroffen, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art- Betrachtung zu bearbeiten sind (MKULNV 2015). Die Liste dieser so genannten planungsrelevanten Arten wird vom LANUV regelmäßig aktualisiert und steht unter zur Verfügung. Da dem Begriff der planungsrelevanten Arten letztendlich keine Rechtsverbindlichkeit zugrunde liegt, ist die oben genannte Liste lediglich als Datengrundlage zu betrachten und entsprechend zu werten. Prinzipiell sind alle nach 44 BNatSchG geschützten Tier- und Pflanzenarten in Bezug auf das in Kapitel 1 erläuterte Vorhaben zu berücksichtigen. Kooperationspartner 4

8 3 Die räumliche Situation Der Frielingsdorfweg erschließt im Essener Stadtteil Werden den Siedlungsbereich zwischen Heidhauser Straße (B 224) und Brosweg (Abb.1). Am Ende der Sackgasse Frielingsdorfweg befindet sich ein ehemaliges Firmengelände, auf dem neuer Wohnraum geschaffen werden soll. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst mehrere vermietete Lagerhallen, Büro- und ein mehrstöckiges Wohngebäude (Abb.3-1), in dessen südlichem Teil sich die Kindertagesstätte Mittendrin befindet, sowie die im Südwesten angrenzende Wohnbebauung am Brosweg (Abb.1). Heidhauser Straße Zahnrad Frielingsdorfweg Brosweg Quelle: tim-online.nrw.de, verändert Abb.1: Geographische Lage des Plangebietes im Essener Stadtteil Werden. Im Westen erhebt sich hinter den Gebäuden eine steile, mit Gehölzen bestandene Geländeböschung (Abb.3-3). Diese ist durch einen schmalen Fußweg (Abb.3-4) begehbar, der ursprünglich das Firmengelände mit dem Brosweg verbindet. Nach Südosten hin wird das Plangebiet von der mit überwiegend heimischen Gehölzen bestandenen Böschung einer öffentlichen Parkanlage (Abb.4-1) begrenzt, die von einem asphaltierten Fußweges begleitet wird. Im Siedlungsbereich nach Nordosten sind weitere klein- und mittelständische Betriebe sowie Wohnbebauung (Abb.4-4) angesiedelt. Kooperationspartner 5

9 Das stark modellierte Gelände westlich des Plangebietes wird von einem großen Spielplatz mit lockerem Baumbestand eingenommen, der Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Altersstufen anspricht (Abb.4-2). Quelle: tim-online.nrw.de, verändert Abb.2: Darstellung des Plangebietes am Frielingsdorfweg in Werden. Die Gebäude im Plangebiet sind in typischer Betonbauweise errichtet. Viele Gebäude werden noch genutzt (Abb.3-6). Fenster und Türen sind an allen Gebäuden intakt und verschlossen. Im Bereich von Rampen weisen die Lagerhallen große Rolltore auf (Abb.3-1). Auch diese bieten in der Regel in geschlossenem Zustand wildlebenden Kleintieren keine Möglichkeit, in die Gebäude zu gelangen. Die ein- und zweigeschossigen Lagerhallen (Abb.3-6) des Plangebietes sind - ebenso wie das dreigeschossige Bürogebäude und das siebengeschossige Wohnund Bürohaus (Abb.3-1) - mit Flachdächern (Abb.3-2) versehen. Die eindeckende Schicht aus Teerpappe ist teilweise flächendeckend von einer relativ dicken Moosschicht überzogen. Kooperationspartner 6

10 Abb.3: Die zum Abriss vorgesehenen Gebäude des Gewerbegebietes am Frielingsdorfweg; 1: der Gebäudebestand des Plangebietes, 2: der Frielingsdorfweg, 3, 4: eine steile, mit Gehölzen bewachsene Böschung befindet sich im Westen des Plangebietes, 5: die Böschung weist mehrere Totholzstapel auf, 6: die meisten Gebäude des Plangebietes wurden während des Ortstermins noch genutzt. Im gepflasterten Hofbereich des Geländes befinden sich an den Gebäuden kleinere hochbeetartige Pflanzbereiche mit Ziersträuchern (überwiegend Cotoneaster-Arten) und Schlehe (Prunus spinosa), die eine nur spärliche Begrünung des Gebäudekomplexes ergeben. Kooperationspartner 7

11 Nennenswerter Baumbestand stockt auf einer steilen, kaum zugänglichen Geländeböschung im Westen des Plangebietes (Abb.3-3). Über einen schmalen, teilweise in Zerfall begriffenen Fußweg ist das Betriebsgelände mit dem Brosweg südwestlich des Plangebietes verbunden. Ursprünglich konnte man über diesen Weg einen Pavillon mit einer kleinen gartenähnlichen Anlage erreichen. Zum Zeitpunkt der Ortsbegehung war die Tür in der Umzäunung des Geländes verschlossen Abb.4: Die Umgebung des Plangebietes an der Heidhauser Straße in Essen Werden; 1: Parkanlage östlich des Plangebietes, 2: Spielplatz westlich des Plangebietes, 3: die Heidhauser Straße nordöstlich des Plangebietes, 4: Wohnbebauung und Gewerbegebiet grenzen im Osten des Plangebietes aneinander. Kooperationspartner 8

12 Abb.5: Das Plangebiet am Frielingsdorfweg in Essen-Werden liegt - ohne eine nähere Verbindung - zwischen den Landschaftsschutzgebieten Steinbeck, Hespertal und Halde Pörtingsiepen sowie Weinberg. Der Gehölzbestand der Böschung besteht zum größten Teil aus heimischen Laubgehölzen wie Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Kirsche (Prunus avium) und Hainbuche (Carpinus betulus) mit einzelnen Buchen (Fagus sylvatica) und Birken (Betula pendula). An Nadelgehölzen treten vor allem Fichte (Picea abies), aber auch Kiefer (Pinus sp.) und Tanne (Abies sp.) auf. Die teilweise dichte, mit Brombeere (Rubus fruticosus agg.) durchsetzte Strauchschicht wird von Hasel (Corylus avellana), Traubenkirsche (Prunus padus), Liguster (Ligustrum vulgare) und verschiedenen Zierstrauch-Arten gebildet. Dazwischen kommen Neophyten wie Fallopia japonica (Staudenknöterich) auf. Insgesamt ist der Gehölzbestand der Böschung von heterogener Altersstruktur und mit relativ hohem Totholzanteil durchsetzt; teilweise sind vor allem Salweiden (Salix caprea) eingeschlagen, was der Substratsicherung über dem anstehenden Fels wenig förderlich ist. Kooperationspartner 9

13 4 Ergebnisse Das Plangebiet am Frielingsdorfweg befindet sich im städtischen Siedlungsbereich in Essen-Werden. Artenschutzrechtlich relevante Strukturen sind die mit Gehölzen bewachsenen Böschungsbereiche (die mehrere Totholz- und Reisighaufen aufweisen) und - zumindest theoretisch - die zum Abbruch vorgesehenen Gebäude. 4.1 Der Ortstermin Während des Ortstermins am 30. Januar 2017 (regnerisch, windstill, etwa 4 C Lufttemperatur) konnten verschiedene geschützte Vogelarten im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung beobachtet werden: Amsel (Turdus merula), Blaumeise (Parus caeruleus), Buchfink (Fringilla coelebs), Elster (Pica pica), Gimpel (Pyrrhula pyrrhula), Haussperling (Passer domesticus), Kohlmeise (Parus major), Rabenkrähe (Corvus corone corone), Ringeltaube (Columba palumbus), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Stieglitz (Carduelis carduelis) und Zaunkönig (Troglodytes troglodytes). Ein Sperber (Accipiter nisus) überflog das Gelände und löste bei den Kleinvögeln Warnverhalten aus. Die Bäume des Plangebietes weisen überwiegend ein mittleres Stammholz auf oder sind mehrstämmig; viele Bäume sind mit Efeu bewachsen. In einem Baum außerhalb des Veränderungsbereiches wurde ein Elsternest gefunden. Darüber hinaus wurden an den Bäumen keine weiteren Nester oder Baumhöhlen entdeckt. In den Gebäuden wurden keine Hinweise auf ein Vorkommen planungsrelevanter Tierarten gefunden. In einem der Gebäude lagen eine tote Kohlmeise und etwas Rattenkot. Die Meise war vermutlich durch ein offenes Tor in das Gebäude gelangt. Kooperationspartner 10

14 4.2 Die Datenrecherchen Die Datenrecherche unter ergibt für den ersten Quadranten des MTB 4608 Velbert eine Anzahl von 35 planungsrelevanten Tierarten (Anhang I). Wird diese Gruppe auf die im Plangebiet vorkommenden Biotoptypen Kleingehölze mit Alleen, Bäumen, Gebüschen und Hecken, Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen sowie Gebäude eingeschränkt, reduziert sich die Anzahl der hier (theoretisch) zu betrachtenden planungsrelevanten Tierarten auf 28 (Tabelle 1), sechs Fledermaus- und 22 Vogelarten. Gebäude bewohnende Fledermausarten können das Plangebiet vermutlich als Lebensraum nutzen. Für den ersten Quadranten des Messtischblattes 4608 nennt der Säugetieratlas NRW ergänzend zu den in Tabelle 1 vom LANUV aufgeführten Fledermausarten die Fransenfledermaus (Myotis nattereri). Der NABU Ortsgruppe Essen/Mülheim sind keine Vorkommen von Fledermäusen im Plangebiet am Frielingsdorfweg oder in seiner näheren Umgebung bekannt. Die Zwergfledermaus, die ihre Quartiere bevorzugt im Siedlungsbereich wählt (DIETZ ET AL. 2007), kann das Plangebiet als Jagdhabitat nutzen und hier vielleicht hinter den Abschlussleisten der Flachdächer geeignete Tagesquartiere finden. Eine besondere Eignung des Geländes für Fledermäuse ist jedoch - trotz der mit Gehölzen bestandenen Böschungen - nicht erkennbar. Die in Tabelle 1 aufgeführten Vogelarten können das Plangebiet aufgrund fehlender Habitatstrukturen (MKULNV 2015), der hohen Frequenz anthropogener Störungen und seiner geographischen Lage inmitten des (inner-)städtischen Siedlungsraumes nicht besiedeln. Theoretisch könnten zumindest Mehlschwalben (Delichon urbica) an den Wohngebäuden in der Umgebung des Plangebietes nisten, jedoch wurden weder an den Gebäuden im Plangebiet noch an der Wohnbebauung der angrenzenden Straßen straßenseitig Mehlschwalbennester gefunden. Aus der näheren Umgebung des Gewerbegebietes ist dem NABU ein Vorkommen von Mehlschwalben am Kathagen bekannt; aus dem Plangebiet gibt es keine Hinweise auf Schwalben- oder auch Mauersegler-Vorkommen. Im Gewerbegebiet am Frielingsdorfweg kann den Angaben der NABU Ortsgruppe Essen/Mülheim zufolge Kooperationspartner 11

15 gelegentlich ein Turmfalke beobachtet werden; von einem nahegelegenen Brutplatz ist jedoch nichts bekannt. Die Herpetofauna NRW nennt für das MTB 4608 mindestens 11 Amphibien- und drei Reptilienarten: Feuersalamander (Salamandra salamandra), Bergmolch (Mesotriton alpestris), Fadenmolch (Lissotriton helveticus), Teichmolch (Lissotriton vulgaris), Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans), Erdkröte (Bufo bufo), Grasfrosch (Rana temporaria), Vertreter des Wasserfrosch-Komplexes (Pelophylax sp.), Kleiner Wasserfrosch (Pelophylax lessonae), See- (Rana ridibunda) und Teichfrosch (Pelophylax esculentus) sowie Waldeidechse (Lacerta vivipara), Blindschleiche (Anguis fragilis) und Ringelnatter (Natrix natrix). Eine besondere Eignung des Plangebietes für Amphibien oder Reptilien ist nicht erkennbar. Trotzdem ist davon auszugehen, dass vor allem geschützte (nicht planungsrelevante), häufige und weit verbreitete Amphibienarten gelegentlich den Böschungsbereich zur Nahrungssuche nutzen und hier auch unter den Totholz- und Aststapeln geeignete Tagesverstecke finden. Es ist dennoch nicht davon auszugehen, dass die Umsetzung des Vorhabens zu einer Beeinträchtigung dieser Tiergruppen führt, die das allgemeine Lebensrisiko eines Individuums übersteigt. lieferte keine Hinweise auf konkrete Fundorte planungsrelevanter und/oder geschützter Tierarten in der näheren Umgebung des Plangebietes in Essen-Werden. Fazit Die Ergebnisse der Datenrecherchen und des Ortstermins deuten darauf hin, dass von einer Neuentwicklung des am Frielingsdorfweg gelegenen Plangebietes in Essen-Werden verschiedene geschützte Vogelarten und ggf. auch Fledermäuse sowie Amphibien betroffen sein könnten. Die Böschungen und kleinere Bereiche der Gebäude stellen im Plangebiet artenschutzrechtlich relevante Strukturen dar. In Kapitel 5 werden die potenziellen artenschutzrechtlichen Konflikte, die sich aus der Umsetzung des Vorhabens ergeben könnten, sowie Lösungsvorschläge und Empfehlungen dargestellt. Kooperationspartner 12

16 Tab.1: Planungsrelevante Tierarten der ausgewählten Biotoptypen Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche und Hecken (Gehölze), Gärten, Parkanlagen und Siedlungsbrachen (Gärten) sowie Gebäude im ersten Quadranten des MTB 4608 Velbert ; die farbige Kennzeichnung entspricht der Ampelbewertung in NRW (G: günstiger, U: ungünstiger, S: schlechter Erhaltungszustand); Status: Status der Art auf dem MTB 4608; A.v.: Nachweis (Art) ab 2000 vorhanden, Bv.: Nachweis Brutvorkommen ab 2000 vorhanden; (FoRu): Fortpflanzungs- und Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum), FoRu: Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), FoRu!: Fortpflanzungs- und Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum), (Na): Nahrungshabitat (potenzielles Vorkommen im Lebensraum), Na: Nahrungshabitat (Vorkommen im Lebensraum), (Ru): Ruhestätte (potenzielles Vorkommen im Lebensraum), Ru: Ruhestätte (Vorkommen im Lebensraum), Ru!: Ruhestätte (Hauptvorkommen im Lebensraum). Art Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status Ez NRW (KON) Gehölze Gärten Gebäude Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus A.v. G- Na Na FoRu! Myotis dasycneme Teichfledermaus A.v. G Na (Na) FoRu! Myotis daubentonii Wasserfledermaus A.v. G Na Na FoRu Nyctalus noctula Abendsegler A.v. G Na Na (Ru) Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus A.v. G FoRu Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus A.v. G Na Na FoRu! Vögel Accipiter gentilis Habicht Bv. G (FoRu), Na Na Accipiter nisus Sperber Bv. G (FoRu), Na Na Alcedo atthis Eisvogel Bv. G (Na) Ardea cinerea Graureiher Bv. U (FoRu) Na Asio otus Waldohreule Bv. U Na Na Buteo buteo Mäusebussard Bv. G (FoRu) Cuculus canorus Kuckuck Bv. U- Na (Na) Delichon urbica Mehlschwalbe Bv. U Na FoRu! Dryobates minor Kleinspecht Bv. G Na Na Dryocopus martius Schwarzspecht Bv. G (Na) Falco subbuteo Baumfalke Bv. U (FoRu) Falco tinnunculus Turmfalke Bv. G (FoRu) Na FoRu! Hirundo rustica Rauchschwalbe Bv. U- (Na) Na FoRu! Locustella naevia Feldschwirl Bv. U FoRu Milvus milvus Rotmilan Bv. U (FoRu) Passer montanus Feldsperling Bv. U (Na) Na FoRu Phalacrocorax carbo Kormoran Bv. G (FoRu) Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Bv. U FoRu FoRu FoRu Scolopax rusticola Waldschnepfe Bv. G (FoRu) Streptopelia turtur Turteltaube Bv. U- FoRu (Na) Strix aluco Waldkauz Bv. G Na Na FoRu! Tyto alba Schleiereule Bv. G Na Na FoRu! Kooperationspartner 13

17 5 Konfliktanalyse und Empfehlungen Verschiedene geschützte und u. U. auch planungsrelevante Tierarten können den Gehölzbestand, die Totholz- und Aststapel im Bereich der Böschungen und kleinere Gebäudestrukturen des Plangebietes besiedeln. Eine Übersicht über die möglichen artenschutzrechtlichen Konflikte ist in Tabelle 2 dargestellt. Tab.2: Potenzielle artenschutzrechtliche Konflikte, die durch das Vorhaben im Plangebiet am Frielingsdorfweg in Werden ausgelöst werden könnten. Betroffene Tiergruppe Fledermäuse alle Arten streng geschützt Anhang II und IV der FFH-RL potenzieller Konflikt Verlust potenzieller Quartiere durch Abbruch der Gebäude Tötung von Jungtieren und/oder Adulten durch Abbrucharbeiten Verlust potenzieller Quartiere durch Fällung von Höhlenbäumen Tötung von Jungtieren und/oder Adulten durch Fällung von Höhlenbäumen Vögel geschützte, häufige Arten z.b. Rotkehlchen, Amsel, Mauersegler Verlust von Nistplätzen durch Fällungen und Rodungsarbeiten Störung des Brutablaufs bis hin zum Verlust von Gelegen und Tötung von Nestlingen durch Fällungen und Rodungsarbeiten Tötung von Jungtieren und/oder Adulten durch Abbrucharbeiten Amphibien geschützte, häufige Arten z.b. Erdkröte, Grasfrosch Verlust von Tagesverstecken durch Entfernen der Totholz- und Aststapel Tötung von Individuen durch Entfernen der Totholzund Aststapel Kooperationspartner 14

18 Die folgenden Maßnahmen sollen dazu dienen, die in Tabelle 2 aufgeführten, potenziellen artenschutzrechtlichen Konflikte zu vermeiden, die durch Fällungen, Rodungs- und Abbrucharbeiten im Plangebiet am Frielingsdorfweg in Essen-Werden ausgelöst werden könnten. Fällungen und Rodungsarbeiten 1. Zum Schutz von geschützten (nicht planungsrelevanten) Brutvögeln (und ggf. auch Fledermäusen während der Jungenaufzucht) sind alle Rodungsarbeiten und Fällungen außerhalb der Brut- und Setzzeiten durchzuführen, die vom 01. März bis zum 30. September dauern ( 39 Abs.5 Nr.2 BNatSchG 2009). 2. Die Fällung von Höhlenbäumen ist zum Schutz winterschlafender Fledermäuse in einer frostfreien Periode (außerhalb der Brut- und Setzzeiten) durchzuführen. 3. Vor der Fällung sind alle betroffenen Bäume (u. U. im unbelaubten Zustand) auf das Vorkommen von Baumhöhlen zu untersuchen. Sollte eine Beurteilung der Baumhöhlen vom Boden aus nicht möglich sein, wird der Einsatz eines Baumkletterers oder eines Hubsteigers (ggf. unmittelbar vor der Fällung) notwendig. Die Verwendung eines Endoskops ist hierbei erforderlich. Grundsätzlich ist bei der Fällung von Höhlenbäumen eine ökologische Begleitung der Arbeiten durch einen Fachgutachter empfehlenswert. 4. Der Fund von Fledermausquartieren ist in jedem Falle sofort der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Gefundene Fledermäuse sind aus der Gefahrensituation zu bergen und unverzüglich an geeigneter Stelle freizulassen; hilflose und/oder verletzte Fledermäuse sind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der nächstgelegenen Fledermausauffangstation zu übergeben. 5. Ein Verlust von essentiellen Lebensstätten i.s. von 44 Abs. 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz durch das Fällen von Höhlenbäumen ist durch das Anbringen von geeigneten Nisthilfen im Nahbereich vorgezogen auszugleichen. Kooperationspartner 15

19 Abbrucharbeiten 6. Der Abbruch der Gebäude ist zum Schutz von Fledermäusen und geschützten Brutvogelarten in einer frostfreien Periode außerhalb der Brut- und Setzzeiten durchzuführen ( 39 Abs.5 Nr.2 BNatSchG 2009). 7. Unmittelbar vor Beginn der Abbrucharbeiten ist eine erneute Begehung der Gebäude durch einen ökologischen Fachgutachter erforderlich, um eine Besiedlung (vor allem von ungenutzten Innenräumen) durch Fledermäuse sicher auszuschließen. Während dieser Kontrolle sind im Beisein des Fachgutachters die Abschlussleisten der Flachdächer und der Eingangsüberdachungen von Hand zu entfernen. 8. Ein Verlust von Fledermausquartieren an Gebäuden und/oder an Höhlenbäumen ist in Absprache mit der zuständigen Behörde durch die Anbringung geeigneter Ersatzquartiere für Fledermäuse an geeigneter Stelle (möglichst mit räumlichem Bezug zum Eingriff) in ausreichender Anzahl auszugleichen. Die Entfernung der Totholz- und Aststapel im Bereich der Böschungen ist von Hand in einer frostfreien Periode durchzuführen, um ggf. darunter verborgene Amphibien nicht zu gefährden. Detaillierte faunistische Untersuchungen und somit die Durchführung einer Artenschutzprüfung der Stufe II (ASP II) werden als nicht notwendig erachtet. Das Vorkommen besonders geschützter Pflanzenarten ist von vornherein auszuschließen, so dass eine Bewertung nach 44 (1) Nr.4 BNatSchG nicht erforderlich ist. Bei den übrigen, im Rahmen der Artenschutzbetrachtung zu berücksichtigenden Arten handelt es sich um solche, mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer (im weitesten Sinne) großen Anpassungsfähigkeit. Bei dem derzeitigen Kenntnisstand ist anzunehmen, dass die Umsetzung des in Kapitel 1 erläuterten Vorhabens nicht gegen die Verbote des 44 Abs. 1 BNatSchG verstößt, d.h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko ausgelöst werden, sofern die Kooperationspartner 16

20 oben genannten Fristen eingehalten und die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Kooperationspartner 17

21 6 Zusammenfassung Im Gewerbegebiet am Frielingsdorfweg im Essener Stadtteil Werden soll neuer Wohnraum geschaffen werden. Dies erfordert eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans. Im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASVP, ASP I) sollte deshalb vorab zu untersuchen, ob artenschutzrechtliche Belange von dem Vorhaben, das in den bestehenden Gebäude- und (ggf. auch in den) Gehölzbestand eingreift, berührt werden. Aus diesem Grund fand im Januar eine Begehung des Plangebietes und der vom Abbruch betroffenen Gebäude statt. Den Informationen des LANUV und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW zufolge, können im Bereich des Messtischblattes 4608 Velbert insgesamt 35 planungsrelevante Tierarten auftreten (Anhang I). Im Plangebiet wurden keine Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung durch planungsrelevante Tierarten gefunden. Der Gehölzbestand des Geländes könnte verschiedenen geschützten (nicht planungsrelevanten) Vogelarten Nistplätze bieten; außerdem könnten häufige und weit verbreitete Amphibienarten die Totholz- und Aststapel in den Böschungsbereichen als Tagesverstecke nutzen. Hinter den Dachabschlussleisten könnten ggf. Gebäude bewohnende Fledermausarten Quartiere finden. Das in Kapitel 1 beschriebene Vorhaben im Plangebiet am Frielingsdorfweg in Essen-Werden ist nach derzeitigem Kenntnisstand dennoch als artenschutzrechtlich unbedenklich anzusehen, wenn die in Kapitel 5 aufgeführten Fristen eingehalten und die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Kooperationspartner 18

22 7 Literatur 7.1 Allgemeine Literatur BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Rote Liste der Wirbeltiere Deutschlands; Bonn. DIETZ, C., O. VON HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas; Franckh-Kosmos, Stuttgart. LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN & LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG (Hrsg.) (2011): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHER- SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (2015): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen - Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen; Autor Dr. E.-F. Kiel, Referat III-4, Düsseldorf. 7.2 Internetquellen Gesetze und Verordnungen BAUGESETZBUCH (BauGB), Stand: neu gefasst durch Bek. v I 2414; zuletzt geändert durch Art. 1 G v I BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258). BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95). LANDESNATURSCHUTZGESETZ NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen, LNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), in Kraft getreten am 25. November Kooperationspartner 19

23 Anhang I: Planungsrelevante Arten im 4. Quadranten im MTB 4608 Velbert ; die farbige Kennzeichnung entspricht der Ampelbewertung in NRW (G: günstiger, U: ungünstiger, S: schlechter Erhaltungszustand); Status: Status der Art auf dem Messtischblatt A.v.: Nachweis der Art ab 2000 vorhanden, Bv.: Nachweis von Brutvorkommen ab 2000 vorhanden, Rast/WG: Nachweis von Rast- / Wintervorkommen ab 2000 vorhanden. Art Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status Erhaltungszustand in NRW (KON) Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus A.v. G- Myotis dasycneme Teichfledermaus A.v. G Myotis daubentonii Wasserfledermaus A.v. G Nyctalus noctula Abendsegler A.v. G Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus A.v. G Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus A.v. G Vögel Accipiter gentilis Habicht Bv. G Accipiter nisus Sperber Bv. G Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger Bv. G Alauda arvensis Feldlerche Bv. U- Alcedo atthis Eisvogel Bv. G Anas crecca Krickente Bv. U Ardea cinerea Graureiher Bv. U Asio otus Waldohreule Bv. U Buteo buteo Mäusebussard Bv. G Cuculus canorus Kuckuck Bv. U- Delichon urbica Mehlschwalbe Bv. U Dryobates minor Kleinspecht Bv. G Dryocopus martius Schwarzspecht Bv. G Falco subbuteo Baumfalke Bv. U Falco tinnunculus Turmfalke Bv. G Hirundo rustica Rauchschwalbe Bv. U- Locustella naevia Feldschwirl Bv. U Mergus merganser Gänsesäger Rast/WG G Milvus milvus Rotmilan Bv. U Passer montanus Feldsperling Bv. U Phalacrocorax carbo Kormoran Bv. G Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz Bv. U Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger Bv. G Scolopax rusticola Waldschnepfe Bv. G Streptopelia turtur Turteltaube Bv. U- Strix aluco Waldkauz Bv. G Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher Rast/WG G Tringa ochropus Waldwasserläufer Rast/WG G Tyto alba Schleiereule Bv. G Kooperationspartner 20

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