Elektronischer Rechtsverkehr aus Sicht der Gerichte: Einführung und erste Erfahrungen im Kanton St. Gallen. Kanton St.Gallen Kantonsgericht

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1 Elektronischer Rechtsverkehr aus Sicht der Gerichte: Einführung und erste Erfahrungen im Kanton St. Gallen Martin Bauer Stv. Generalsekretär des es St.Gallen Tagung für Informatik und Recht,

2 Elektronische Eingaben im Straf- bzw. Zivilprozess Partei Gericht ab Partner: Abraxas Informatik AG PrivaSphere AG Seite 2

3 Zielsetzungen Seite 3

4 Elektronisches Eingabeformular Seite 4

5 1. Gericht auswählen 2. Formular ausfüllen 3. Signiertes PDF- Dokument anfügen (z.b. Klageschrift) 4. Senden Seite 5

6 Wo sind die Eingabeformulare zu finden? A) Website der Gerichte ( Seite 6

7 Seite 7

8 B) Website der Schweizerischen Bundeskanzlei (Art. 5 VeÜ-ZSSchK) Seite 8

9 Über 100 Beteiligte und 44 Postfächer Seite 9

10 Ablauf Entgegennahme einer Eingabe Seite 10

11 Systematische Eingangskontrolle Sicherstellung Abholungspflicht: Einbindung in normale -Umgebung Systematische, regelmässige Kontrolle Geregelte Stellvertretung Risiko: keine Eingabe über längere Zeit Seite 11

12 Anmeldung bei Zustellplattform (PrivaSphere AG) Passwortschutz Sicherstellung Passwortverwaltung (inkl. Stv.) Risiko Passwortrücksetzung Option "Abschaltung" Passwortrücksetzung Seite 12

13 Prüfungspunkte (Art. 13 VeÜ-ZSSchK) Integrität des Dokuments Identität der unterzeichnenden Person Gültigkeit / Qualität Signatur Datum / Uhrzeit Signatur Optimierung Automatische Validierung Bundesamt für Justiz Einbindung durch PrivaSphere AG Seite 13

14 Papierausdruck Papierdossier Archivierung in Papierform Validierungsbericht Art. 13 VeÜ-ZSSchK Formular Seite 14

15 "Archivierung": in elektronischer Form ergänzend zur Papierform nach Trägerwandel Optimierungsmöglichkeit: Automatischer Import Seite 15

16 Wie viele Eingaben gab es? Total Eingaben (Gerichte inkl. Schlichtungsbehörden): Januar bis Oktober 2011 = 125 Seite 16

17 Verteilung auf Instanzen Kreisgerichte Schlichtungsbehörden 16% 57% / Handelsgericht 27% Seite 17

18 Eingaben pro richterliche Behörde im Jahr ( ) 3 bis 4 Eingaben! Seite 18

19 Wenige elektronische Eingaben! Entwicklungspotential Seite 19

20 Verteilung nach Verfahren Breite Streuung Kein Schwerpunkt erkennbar Verteilung nach Art der Eingaben Eingaben aller Art Seite 20

21 "Qualität" der Eingaben Fast vollständig fehlerfrei! Mängel Keine Signatur Fehlen der eigentlichen Klage Verwendung falsches Eingabeformular ("Irrläufer") Zusätzlich in Papierform Seite 21

22 Wird eine Papierfassung nachverlangt? Art. 130 Abs. 3 ZPO (und Art. 110 Abs. 2 StPO): "Bei elektronischer Übermittlung kann das Gericht verlangen, dass die Eingabe und die Beilagen in Papierform nachgereicht werden." Grundsatz: Kein Nachverlangen Papierfassung Vorbehalt: Spezielle Akten Seite 22

23 Welche Abläufe wurden automatisiert? Kontrolle Signatur im Zeitpunkt der Eingabe Doppelter Nutzen: Sicherheit Partei Verhinderung allgemeiner Anfragen Validierung Bundesamt für Justiz (Validator-Service) PrivaSphere AG (Integration in Ablauf) Seite 23

24 Was könnte künftig noch optimiert werden? Automatischer Empfang Passwortrücksetzung "abschalten" Automatischer Datenimport in Fachapplikation Datenübernahme aus Formular in Fachapplikation Weitere Bereiche? Seite 24

25 Verzicht in erster Phase: Keine gesetzliche Verpflichtung Einführung Schweizerische Prozessordnungen Akzeptanz Entwicklungspotential "Gegenverkehr": Entwicklung beobachten (inkl. Behördensignatur) Gesetzlicher Handlungsbedarf Seite 25

26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? St.Gallen Stv. Generalsekretär RA lic. iur. M. Bauer Klosterhof St.Gallen Tel martin.bauer@sg.ch Seite 26

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