INF Grundlagen wissenschaftlichen. 13. Wissenschaftliches Fehlverhalten. Winter 2010/2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INF 3611. Grundlagen wissenschaftlichen. 13. Wissenschaftliches Fehlverhalten. Winter 2010/2011"

Transkript

1 INF 3611 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Andreas Kämper Winter 2010/ Wissenschaftliches Fehlverhalten

2 Wiederholung

3 Merktechniken Loci Methode Loci (lat.) = die Orte Menschliches Gehirn arbeitet assoziativ Zu jeder Information zusätzlich einen Ort merken Major System Zahlen werden als Laute kodiert und als Wörter gemerkt Saug Zikade einpack Zier Laub

4 Zeitmanagement: Priorisieren Pareto Prinzip / Regel 20 % ABC Analyse Eisenhower Prinzip 80 % Wich htigkeit t Dringlichkeit nicht dringend dringend Exakt terminieren Sofort erledigen wichtig Selbst erledigen Selbst erledigen unwichtig Papierkorb Delegieren

5 Heutige Stunde im Überblick Wissenschaftliches Fehlverhalten Definition i i Fabrikation und Fälschung von Daten Plagiarismus Selbstplagiarismus Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität Tübingen

6 Wissenschaftliches Fehlverhalten Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität

7 Wiss. Fehlverhalten Definition Definition des Office of Research Integrity (ORI), US Department of Health and Human manservices: Research misconduct means fabrication, falsification, or plagiarism in proposing, performing, or reviewing research, or in reporting research results.

8 Wiss. Fehlverhalten Definition a) Fabrication is making up data or results and recording or reporting them. b) Falsification is manipulating research materials, equipment, or processes, or changing or omitting data or results such that the research is not accurately represented in the research record.

9 Wiss. Fehlverhalten Definition c) Plagiarism is the appropriation of another person s ideas, processes, results, or words without giving appropriate credit. d) Research misconduct does not include honest error or differences of opinion.

10 Beispiel für Fälschung (I) Hwang Woo suk zurückgezogen zurückgezogen Hwang W. S. et al., Science 2004, 303(5664), 1669; Hwang W. S. et al., Science 2005, 308(5729), 1777.

11 Beispiel für Fälschung (II) Donald Kennedy, Editor in Chief, Science 2006, 311(5759), 335.

12 Beispiel für Fälschung (III) Stern.de, 10. Januar 2006 ( Bild: Reuters, Text: Stern/DPA.

13 Beispiel für Plagiarismus (I) K. Muthukkumaran, R. Bokalawela, T. Mathews, S. Sellad rai J Mater Sci Selladurai, J. Mater. Sci. 2007, 42, 7461 Plagiat ist eine (fast) exakte Kopie von: DA D.A. Andersson, SI S.I. Simak, NV N.V. Skorodumova, I.A. Abrikosov, B. Johannson, Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 2006, 103, Handout

14 Beispiel für Plagiarismus (II) C. Barry Carter, Editor in Chief, J. Mater. Sci. 2008, 43, 422.

15 Beispiel für Plagiarismus (III) C. Barry Carter, Editor in Chief, J. Mater. Sci. 2008, 43, 422.

16 Deja vu Datenbank von ähnlichen bis identischen Publikationen in den Biowissenschaften

17 Selbstplagiarismus Self plagiarism is [ ] the verbatim or near verbatim reuse of significant portions of one s own copyrighted work without citing the original source. Self plagiarism does not apply to publications based on the author s own previously copyrighted work (e.g., appearing in a conference proceedings) where an explicit reference is made to the prior publication. C. Collberg, S. Kobourov, Comm. ACM 2005, 48(4), 88; ACM, ACM Policy and Procedures on Plagiarism, October 2006,

18 Beispiel für Selbstplagiarismus (I) R. Vialle, C. Court, I. Harding, J.F. Lepeintre, N. Khouru, M. Tadie, Clin. Anatom. 2006, 19, 51 zurückgezogen ist eine (fast) exakte Kopie von: C. Court, R. Vialle, JF J.F. Lepeintre, M. Tdi Tadie, Surg. Radiol. Anatom. 2005, 27, 8. Handout

19 Beispiel für Selbstplagiarismus (II) R. Vialle et al., Clin. Anatom. 2008, 21, 754.

20 Beispiel für Selbstplagiarismus (III) R. Vialle et al., Clin. Anatom. 2008, 21, 754.

21 Wissenschaftliches Fehlverhalten Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität

22 Gute wissenschaftliche Praxis Vom Präsidium der DFG eingesetzte internationale Kommission mit den Zielen: Ursachen für Unredlichkeit im Wissenschaftssystem nachzugehen, präventive Gegenmaßnahmen zu diskutieren, die existierenden Mechanismen wissenschaftlicher Selbstkontrolle zu überprüfen und Empfehlungen zu ihrer Sicherung zu geben. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

23 Empfehlungen der Kommission Bemerkungen: Im Folgenden sind ddie von der Kommission i erarbeiteten Empfehlungen (teils gekürzt, paraphrasiert oder mit weiteren Elä Erläuterungen) wiedergegeben. Im Folgenden wird jeweils nur von Hochschule gesprochen, es sind jedoch alle Forschungseinrichtungen mit eingeschlossen. Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Denkschrift, Wiley VCH, Weinheim, 1998, reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf

24 Empfehlung 1 (I) Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sollen Grundsätze fürdie folgenden Themen umfassen: Allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit Zusammenarbeit und Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten Wissenschaftliche Veröffentlichungen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

25 Empfehlung 1 (II) Was sind allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit? Lege artis zu arbeiten, d.h. die anerkannten Regeln und professionellen Standards zu beachten, Resultate zu dokumentieren, Alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln, Strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

26 Empfehlung 2 Hochschulen sollen Regeln guter wissenschaftlicherpraxis formulieren. Die Regeln sind allen Mitgliedern bekanntzugeben und diese sind darauf zu verpflichten. Regeln sollen fester Bestandteil der Lehre und der Ausbildung des wissenschaftlichen h Nachwuchses sein. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

27 Empfehlung 3 Die Leitung jeder Hochschule trägt die Verantwortung ng fürdie angemessene Organisation. Die Organisation sichert, dass die Aufgaben der Leitung, Aufsicht Konfliktregelung, Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen sind und gewährleistet ist, dass sie tatsächlich wahrgenommen werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

28 Empfehlung 4 Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichennachwuchses muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Hochschulen sollen Grundsätze für die Betreuung des wissenschaftlichennachwuchses entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

29 Empfehlung 5 Hochschulen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner/ Mediatoren vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Konfliktfällen, auch in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wenden können. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

30 Empfehlung 6 Universitäten sollen ihre Leistungs und Bewertungskriterien so festlegen, dass Originalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität hat. Dies soll gelten fürprüfungen, fürdie Verleihung akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

31 Empfehlung 7 Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen ngen sollen auf fhaltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

32 Empfehlung 8 (I) Hochschulen sollen Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichenfehlverhaltens vorsehen. Diese Verfahren müssen von dem dafür legitimiertenorganbeschlossen sein. Diese Verfahren müssen einschlägigen rechtlichen Regelungen einschließlich hdes Disziplinarrechts i folgen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

33 Empfehlung 8 (II) Die Verfahren sollen umfassen: Definition i i von Tatbeständen, die als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten Zuständigkeit, Verfahren (z.b. Beweislastregeln), Fristen für Ermittlungen zur Feststellung des Sachverhalts Regeln zur Anhörung Beteiligter oder Betroffener, zur Vertraulichkeit und zum Ausschluss von Befangenheit Sanktionen je nach Schweregrad Zuständigkeit für Festlegung von Sanktionen Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

34 Empfehlung 9 Für außeruniversitäre Forschungsinstitute, die nicht in einer Trägerorganisation zusammengeschlossen sind, kann sich insbesondere für das Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ein gemeinschaftliches Vorgehen empfehlen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

35 Empfehlung 10 Wissenschaftliche Fachgesellschaften sollen für ihren Wirkungsbereich Maßstäbe für gute wissenschaftliche Praxis erarbeiten, ihre Mitglieder darauf verpflichten und sie öffentlich bekanntgeben. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

36 Empfehlung 11 Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen ngen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte Ehrenautorschaft ist ausgeschlossen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

37 Empfehlung 12 Wissenschaftliche Zeitschriften sollen in Autorenrichtlinien erkennen lassen, dass sie sich im Hinblick auf die Originalität eingereichter Beiträge und die Kriterien für die Autorschaft an der besten international üblichen Praxis orientieren. Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

38 Empfehlung 13 Einrichtungen der Forschungsförderung sollen in ihren Antragsrichtlinien klare Maßstäbe fürdie Korrektheit der Angaben zu eigenen und fremden Vorarbeiten, zum Arbeitsprogramm, zu Kooperationen und zu allen anderen für das Vorhaben wesentlichen Tatsachen formulieren und auf Folgen unkorrekter Angaben aufmerksam machen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

39 Empfehlung 14 (I) In den Richtlinien für die Verwendung bewilligter Mittel soll der/die fürdas Vorhaben Verantwortliche auf die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

40 Empfehlung 14 (II) Ist eine Hochschule allein oder gleichberechtigt Empfänger der Mittel, so müssen dort Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und Regeln für den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens etabliert sein. An Einrichtungen, i die sich ihnicht an die Empfehlungen 1 bis 8 halten, sollen keine Fördermittel vergeben werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

41 Empfehlung 15 (I) Förderorganisationen sollen ihre ehrenamtlichen Gutachter auf die Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen überlassenen Antragsunterlagen und auf Offenlegung gvon Befangenheiten verpflichten. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

42 Empfehlung 15 (II) Förderorganisationen sollen Beurteilungskriterien spezifizieren, ieren deren Anwendung sie von ihren Gutachtern erwarten. Unreflektiert verwendete quantitative Indikatoren wissenschaftlicherleistungen (z.b. impact Faktoren) sollen nicht Grundlage von Förderungsentscheidungen werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

43 Empfehlung 16 Die DFG soll eine unabhängige Instanz in Gestalt einer Ombudsperson oder auch eines Gremiums ms berufen und mit den nötigen Arbeitsmitteln ausstatten, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht und darüber jährlich öffentlich berichtet. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.

44 Wissenschaftliches Fehlverhalten Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität

45 Situation an der Uni Tübingen Verfahrensordnung zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft tuebingen.de/?id=420 Vertrauenspersonen und Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung dezernate/i forschung strategie und recht/abteilung 2 universitaetsentwicklung und gremien/fehlverhalten in der ickl ng nd gremien/fehl erhalten in der wissenschaft.html RichtlinienzurSicherungguter guter wissenschaftlicherpraxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten PDF (herunterladbar von Seite Vertrauenspersonen )

INF 3611 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens

INF 3611 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens INF 3611 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Andreas Kämper Winter 2010/2011 13. Wissenschaftliches Fehlverhalten Wiederholung Merktechniken Loci Methode Loci (lat.) = die Orte Menschliches Gehirn

Mehr

Zur Veröffentlichung im Internet und durch Aushang. Hochschule für Musik Würzburg

Zur Veröffentlichung im Internet und durch Aushang. Hochschule für Musik Würzburg Zur Veröffentlichung im Internet und durch Aushang Hochschule für Musik Würzburg Inhalt: Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Hochschule für Musik Würzburg (Senatsbeschluss vom 16.5.2006)

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 8/2010 (7. Juli 2010)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 8/2010 (7. Juli 2010) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 8/2010 (7. Juli 2010) Richtlinien zur

Mehr

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT heinz.kalt@kit.edu zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT Forschung Lehre Innovation KIT University of the State of Baden-Wuerttemberg and

Mehr

Grundsätze des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung e.v. zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Grundsätze des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung e.v. zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.v. Goseriede 13a 30159 Hannover Grundsätze des HIS-Instituts für Hochschulentwicklung e.v. zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Präambel Die folgenden Grundsätze

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe? Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können

Mehr

Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung

Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung Max Rubisch Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz I n Z u s a m m e n a r b e i t m i t d e r I n t e r n a t i o n a l e n A r

Mehr

DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3. Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden

DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3. Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden DFG-Vordruck 52.14 10/11 Seite 1 von 3 Modul Chancengleichheitsmaßnahmen in Forschungsverbünden Die Beantragung eines Moduls ist nur im Rahmen eines entsprechenden Programms möglich. I. Ziel Die Förderung

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Über dieses Buch. Nutzungsrichtlinien

Über dieses Buch. Nutzungsrichtlinien Über dieses Buch Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser

Mehr

Leitli nien guter wiss ensc haftli cher Prax is

Leitli nien guter wiss ensc haftli cher Prax is Präa mbel Der Gesellschaftsvertrag der Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut gemeinnützigen GmbH (im Folgenden: HWWI) in der Fassung vom 08.07.2005 verpflichtet die Gesellschaft in Anlehnung an die entsprechenden

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

Klinische Forschung. Klinische Forschung. Effectiveness Gap. Versorgungsforschung und evidenzbasierte Medizin. Conclusion

Klinische Forschung. Klinische Forschung. Effectiveness Gap. Versorgungsforschung und evidenzbasierte Medizin. Conclusion Versorgungsforschung und evidenzbasierte Medizin Klinische Forschung 00qm\univkli\klifo2a.cdr DFG Denkschrift 1999 Aktuelles Konzept 2006 Workshop der PaulMartiniStiftung Methoden der Versorgungsforschung

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Über dieses Buch. Nutzungsrichtlinien

Über dieses Buch. Nutzungsrichtlinien Über dieses Buch Dies ist ein digitales Exemplar eines Buches, das seit Generationen in den Regalen der Bibliotheken aufbewahrt wurde, bevor es von Google im Rahmen eines Projekts, mit dem die Bücher dieser

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Sammeln, sortieren, sichern Klimadaten für unsere Zukunft. Ein DFG-gefördertes Forschungsprojekt zur Langzeitarchivierung von Wetter- und Klimadaten

Sammeln, sortieren, sichern Klimadaten für unsere Zukunft. Ein DFG-gefördertes Forschungsprojekt zur Langzeitarchivierung von Wetter- und Klimadaten Sammeln, sortieren, sichern Klimadaten für unsere Zukunft Ein DFG-gefördertes Forschungsprojekt zur Langzeitarchivierung von Wetter- und Klimadaten Wir sammeln Wetterdaten für bessere Voraussagen und genauere

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC

Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC Anmeldung, Registrierung und Elternkontrolle des MEEP!-Tablet-PC Starten Sie in den Browsern Chrome oder Safari die Seite: www.mymeep.de Erstellen Sie Ihren persönlichen Account unter Eltern Login neu,

Mehr

Arbeiten Sie gerne für die Ablage?

Arbeiten Sie gerne für die Ablage? University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums

Mehr

10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7

10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7 5.0 10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7 Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch eine

Mehr

Einführung des Elektronischen Aktenplans und der Elektronischen Akte (Sachakte) in der DFG-Geschäftsstelle

Einführung des Elektronischen Aktenplans und der Elektronischen Akte (Sachakte) in der DFG-Geschäftsstelle Einführung des Elektronischen Aktenplans und der Elektronischen Akte (Sachakte) in der DFG-Geschäftsstelle Projekt Collaboration-Teamarbeit, F. Zsack Inhalt Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Das

Mehr

Konzept Hausaufgabenbegleitung

Konzept Hausaufgabenbegleitung Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Anleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH

Anleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH Anleitung für Kunden zum Umgang mit verschlüsselten E-Mails von der LASA Brandenburg GmbH 1. Sie erhalten von der LASA eine E-Mail mit dem Absender Beim Öffnen der E-Mail werden Sie aufgefordert, sich

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am FLI

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am FLI Leibniz Institute for Age Research Fritz Lipmann Institute (FLI) Beutenbergstr. 11, D-07745 Jena / Germany (www.fli-leibniz.de) Der FLI-Ombudsman ist Matthias Görlach. Seine Aufgabe ist es, Wissenschaftler

Mehr

Begeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich. Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots

Begeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich. Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots Begeisterung und Leidenschaft im Vertrieb machen erfolgreich Kurzdarstellung des Dienstleistungsangebots Überzeugung Ulrich Vieweg Verkaufs- & Erfolgstraining hat sich seit Jahren am Markt etabliert und

Mehr

Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung

Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung zwischen den Eheleuten und Herrn Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz, Rathausplatz 25, 22926 Ahrensburg, Tel. 04102/51600, als Mediator 1 Vorbemerkung

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Das Ombudsmannverfahren

Das Ombudsmannverfahren Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften

Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften Vereinbarung über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Russischen Akademie der Wissenschaften Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (im folgenden als

Mehr

Forschen - Schreiben - Lehren

Forschen - Schreiben - Lehren Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

Basiswissen. Ursprung und Praxis der Genossenschaftsbanken. Inhalt

Basiswissen. Ursprung und Praxis der Genossenschaftsbanken. Inhalt _ Basiswissen Ursprung und Praxis der Genossenschaftsbanken Seit mehr als 150 Jahren schließen sich Gemeinschaften zu Genossenschaften zusammen. Heute gibt es sie in nahezu allen Bereichen. Lesen Sie mehr

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21

SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21 SCHULUNG MIT SYSTEM: E-LEARNING VON RAUM21 - Schulungskonzept - Moodle Das E-Learning System - Die E-Learning-Plattform von raum21 - Ansprechpartner D A S S C H U L U N G S K O N Z E P T V O N R A U M

Mehr

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die

Mehr

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Spamfilter einrichten

Spamfilter einrichten Spamfilter einrichten In Apple Mail unter Mac OS X 10.5 (Leopard) www.verbraucher-sicher-online.de August 2009 (ki) In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den eingebauten Filter

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Deutsche Forschungsgemeinschaft. Verwendungsrichtlinien. Initiierung und Intensivierung bilateraler Kooperationen. DFG-Vordruck 2.

Deutsche Forschungsgemeinschaft. Verwendungsrichtlinien. Initiierung und Intensivierung bilateraler Kooperationen. DFG-Vordruck 2. Deutsche Forschungsgemeinschaft Verwendungsrichtlinien Initiierung und Intensivierung bilateraler Kooperationen DFG-Vordruck 2.15-04/14 - 2-1. Allgemeines Diese Richtlinien sind Bestandteil der Bewilligung.

Mehr

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management

GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management GRS SIGNUM Product-Lifecycle-Management Das optionale Modul Product-Lifecycle-Management stellt eine mächtige Ergänzung zum Modul Forschung & Entwicklung dar. Folgende Punkte werden dabei abgedeckt: Definition

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in

Mehr

Verwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000

Verwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000 Verwendung des IDS Backup Systems unter Windows 2000 1. Download der Software Netbackup2000 Unter der Adresse http://www.ids-mannheim.de/zdv/lokal/dienste/backup finden Sie die Software Netbackup2000.

Mehr

Zeit lässt sich nicht wie Geld für schlechte Zeiten zur Seite legen. Die Zeit vergeht egal, ob genutzt oder ungenutzt.

Zeit lässt sich nicht wie Geld für schlechte Zeiten zur Seite legen. Die Zeit vergeht egal, ob genutzt oder ungenutzt. Zeitmanagement Allgemeine Einleitung Wie oft haben Sie schon gehört Ich habe leider keine Zeit? Und wie oft haben Sie diesen Satz schon selbst gesagt? Wahrscheinlich nahezu jeden Tag. Dabei stimmt der

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Neue Kennwortfunktionalität. Kurzanleitung. 2012 GM Academy. v1.0

Neue Kennwortfunktionalität. Kurzanleitung. 2012 GM Academy. v1.0 Neue Kennwortfunktionalität Kurzanleitung 2012 GM Academy v1.0 Neue Kennwortfunktionalität Diese Kurzanleitung soll erläutern, wie die neue Kennwort Regelung funktionieren wird. Die GM Academy führt eine

Mehr

SocialDayDüsseldorf. präsentieren: www.socialday-duesseldorf.de Hotline 0211.8 92 20 31. Startset. Informationen für Schüler/ innen

SocialDayDüsseldorf. präsentieren: www.socialday-duesseldorf.de Hotline 0211.8 92 20 31. Startset. Informationen für Schüler/ innen & präsentieren: SocialDay Hotline 0211.8 92 20 31 Startset Informationen für Schüler/ innen Informationen für Jobanbieter Jobvereinbarung Social Day (2-fache Ausführung) Jobanbieterplakat SocialDay Informationen

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer

Mehr

Lenkung der QM-Dokumentation

Lenkung der QM-Dokumentation Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der

Mehr

Bei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen. Terminbörse 26. September 2015

Bei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen. Terminbörse 26. September 2015 Bei der Kelter 5 74321 Bietigheim-Bissingen Terminbörse 26. September 2015 Familienstand: verheiratet, keine Kinder Jahrgang: 1962 Ausbildung: 1981 1986: Informatik-Studium an der FH Karlsruhe Abschluß:

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung Richtlinien zur Antragstellung ab 2007/2008 www.lebenslanges-lernen.at/nkf I. An wen kann ich mich wenden? Für allgemeine Anfragen steht Ihnen Frau

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Workshop-Unterlagen Leitbildentwicklung

Workshop-Unterlagen Leitbildentwicklung Workshop-Unterlagen Leitbildentwicklung Ein partizipativer Entwicklungsprozess mit Hilfe der Fotolangage Dr. Kurt Aeberhard aeberhard@innopool.ch Dr. Michèle Etienne etienne@innopool.ch Schüpfen, November

Mehr

Studieren- Erklärungen und Tipps

Studieren- Erklärungen und Tipps Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das

Mehr

Mediation und Mediationsverfahren

Mediation und Mediationsverfahren Mediation und Mediationsverfahren Stand: 23.3.2011 Version: 2.0 Autor/in: Ralf Döring Goswinstr. 6 41844 Wegberg 02434 / 20531 0151 / 233 855 19 www.obd-consulting.de 2011 Seite 1 (5) 1. Was bedeutet Mediation?

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

DFG. Hinweise. für die schriftliche Begutachtung. DFG-Vordruck 10.20 04/14 Seite 1 von 9

DFG. Hinweise. für die schriftliche Begutachtung. DFG-Vordruck 10.20 04/14 Seite 1 von 9 -Vordruck 10.20 04/14 Seite 1 von 9 Hinweise für die schriftliche Begutachtung -Vordruck 10.20 04/14 Seite 2 von 9 Inhaltsverzeichnis Seite I. Worum bitten wir Sie? 3 II. Welche Kriterien sind anzulegen?

Mehr

10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista

10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista 5.0 10.3.1.5 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows Vista Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Die Auszeichnung wird durch das Gremium und den Vorstand vorgenommen.

Die Auszeichnung wird durch das Gremium und den Vorstand vorgenommen. AUSSCHREIBUNG Das Corporate Finance Institut Wildau e. V. ist eine institutionelle Schnittstelle von Theorie und Praxis zu ausgewählten Corporate Finance Themen und arbeitet hierzu eng mit der Technischen

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.

Benutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für

Mehr

So empfangen Sie eine verschlüsselte E-Mail von Wüstenrot

So empfangen Sie eine verschlüsselte E-Mail von Wüstenrot So empfangen Sie eine verschlüsselte E-Mail von Wüstenrot 1. In welchen Fällen erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail? Der Gesetzgeber verpflichtet uns, bei der Kommunikation von vertraulichen

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen

Mehr