INF Grundlagen wissenschaftlichen. 13. Wissenschaftliches Fehlverhalten. Winter 2010/2011
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- Claus Dirk Hase
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1 INF 3611 Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens Andreas Kämper Winter 2010/ Wissenschaftliches Fehlverhalten
2 Wiederholung
3 Merktechniken Loci Methode Loci (lat.) = die Orte Menschliches Gehirn arbeitet assoziativ Zu jeder Information zusätzlich einen Ort merken Major System Zahlen werden als Laute kodiert und als Wörter gemerkt Saug Zikade einpack Zier Laub
4 Zeitmanagement: Priorisieren Pareto Prinzip / Regel 20 % ABC Analyse Eisenhower Prinzip 80 % Wich htigkeit t Dringlichkeit nicht dringend dringend Exakt terminieren Sofort erledigen wichtig Selbst erledigen Selbst erledigen unwichtig Papierkorb Delegieren
5 Heutige Stunde im Überblick Wissenschaftliches Fehlverhalten Definition i i Fabrikation und Fälschung von Daten Plagiarismus Selbstplagiarismus Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität Tübingen
6 Wissenschaftliches Fehlverhalten Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität
7 Wiss. Fehlverhalten Definition Definition des Office of Research Integrity (ORI), US Department of Health and Human manservices: Research misconduct means fabrication, falsification, or plagiarism in proposing, performing, or reviewing research, or in reporting research results.
8 Wiss. Fehlverhalten Definition a) Fabrication is making up data or results and recording or reporting them. b) Falsification is manipulating research materials, equipment, or processes, or changing or omitting data or results such that the research is not accurately represented in the research record.
9 Wiss. Fehlverhalten Definition c) Plagiarism is the appropriation of another person s ideas, processes, results, or words without giving appropriate credit. d) Research misconduct does not include honest error or differences of opinion.
10 Beispiel für Fälschung (I) Hwang Woo suk zurückgezogen zurückgezogen Hwang W. S. et al., Science 2004, 303(5664), 1669; Hwang W. S. et al., Science 2005, 308(5729), 1777.
11 Beispiel für Fälschung (II) Donald Kennedy, Editor in Chief, Science 2006, 311(5759), 335.
12 Beispiel für Fälschung (III) Stern.de, 10. Januar 2006 ( Bild: Reuters, Text: Stern/DPA.
13 Beispiel für Plagiarismus (I) K. Muthukkumaran, R. Bokalawela, T. Mathews, S. Sellad rai J Mater Sci Selladurai, J. Mater. Sci. 2007, 42, 7461 Plagiat ist eine (fast) exakte Kopie von: DA D.A. Andersson, SI S.I. Simak, NV N.V. Skorodumova, I.A. Abrikosov, B. Johannson, Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 2006, 103, Handout
14 Beispiel für Plagiarismus (II) C. Barry Carter, Editor in Chief, J. Mater. Sci. 2008, 43, 422.
15 Beispiel für Plagiarismus (III) C. Barry Carter, Editor in Chief, J. Mater. Sci. 2008, 43, 422.
16 Deja vu Datenbank von ähnlichen bis identischen Publikationen in den Biowissenschaften
17 Selbstplagiarismus Self plagiarism is [ ] the verbatim or near verbatim reuse of significant portions of one s own copyrighted work without citing the original source. Self plagiarism does not apply to publications based on the author s own previously copyrighted work (e.g., appearing in a conference proceedings) where an explicit reference is made to the prior publication. C. Collberg, S. Kobourov, Comm. ACM 2005, 48(4), 88; ACM, ACM Policy and Procedures on Plagiarism, October 2006,
18 Beispiel für Selbstplagiarismus (I) R. Vialle, C. Court, I. Harding, J.F. Lepeintre, N. Khouru, M. Tadie, Clin. Anatom. 2006, 19, 51 zurückgezogen ist eine (fast) exakte Kopie von: C. Court, R. Vialle, JF J.F. Lepeintre, M. Tdi Tadie, Surg. Radiol. Anatom. 2005, 27, 8. Handout
19 Beispiel für Selbstplagiarismus (II) R. Vialle et al., Clin. Anatom. 2008, 21, 754.
20 Beispiel für Selbstplagiarismus (III) R. Vialle et al., Clin. Anatom. 2008, 21, 754.
21 Wissenschaftliches Fehlverhalten Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität
22 Gute wissenschaftliche Praxis Vom Präsidium der DFG eingesetzte internationale Kommission mit den Zielen: Ursachen für Unredlichkeit im Wissenschaftssystem nachzugehen, präventive Gegenmaßnahmen zu diskutieren, die existierenden Mechanismen wissenschaftlicher Selbstkontrolle zu überprüfen und Empfehlungen zu ihrer Sicherung zu geben. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
23 Empfehlungen der Kommission Bemerkungen: Im Folgenden sind ddie von der Kommission i erarbeiteten Empfehlungen (teils gekürzt, paraphrasiert oder mit weiteren Elä Erläuterungen) wiedergegeben. Im Folgenden wird jeweils nur von Hochschule gesprochen, es sind jedoch alle Forschungseinrichtungen mit eingeschlossen. Quelle: Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Denkschrift, Wiley VCH, Weinheim, 1998, reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf
24 Empfehlung 1 (I) Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sollen Grundsätze fürdie folgenden Themen umfassen: Allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit Zusammenarbeit und Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten Wissenschaftliche Veröffentlichungen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
25 Empfehlung 1 (II) Was sind allgemeine Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit? Lege artis zu arbeiten, d.h. die anerkannten Regeln und professionellen Standards zu beachten, Resultate zu dokumentieren, Alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln, Strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
26 Empfehlung 2 Hochschulen sollen Regeln guter wissenschaftlicherpraxis formulieren. Die Regeln sind allen Mitgliedern bekanntzugeben und diese sind darauf zu verpflichten. Regeln sollen fester Bestandteil der Lehre und der Ausbildung des wissenschaftlichen h Nachwuchses sein. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
27 Empfehlung 3 Die Leitung jeder Hochschule trägt die Verantwortung ng fürdie angemessene Organisation. Die Organisation sichert, dass die Aufgaben der Leitung, Aufsicht Konfliktregelung, Qualitätssicherung eindeutig zugewiesen sind und gewährleistet ist, dass sie tatsächlich wahrgenommen werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
28 Empfehlung 4 Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichennachwuchses muss besondere Aufmerksamkeit gelten. Hochschulen sollen Grundsätze für die Betreuung des wissenschaftlichennachwuchses entwickeln und die Leitungen der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten darauf verpflichten. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
29 Empfehlung 5 Hochschulen sollen unabhängige Vertrauenspersonen/Ansprechpartner/ Mediatoren vorsehen, an die sich ihre Mitglieder in Konfliktfällen, auch in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wenden können. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
30 Empfehlung 6 Universitäten sollen ihre Leistungs und Bewertungskriterien so festlegen, dass Originalität und Qualität als Bewertungsmaßstab stets Vorrang vor Quantität hat. Dies soll gelten fürprüfungen, fürdie Verleihung akademischer Grade, Beförderungen, Einstellungen, Berufungen und Mittelzuweisungen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
31 Empfehlung 7 Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen ngen sollen auf fhaltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
32 Empfehlung 8 (I) Hochschulen sollen Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichenfehlverhaltens vorsehen. Diese Verfahren müssen von dem dafür legitimiertenorganbeschlossen sein. Diese Verfahren müssen einschlägigen rechtlichen Regelungen einschließlich hdes Disziplinarrechts i folgen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
33 Empfehlung 8 (II) Die Verfahren sollen umfassen: Definition i i von Tatbeständen, die als wissenschaftliches Fehlverhalten gelten Zuständigkeit, Verfahren (z.b. Beweislastregeln), Fristen für Ermittlungen zur Feststellung des Sachverhalts Regeln zur Anhörung Beteiligter oder Betroffener, zur Vertraulichkeit und zum Ausschluss von Befangenheit Sanktionen je nach Schweregrad Zuständigkeit für Festlegung von Sanktionen Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
34 Empfehlung 9 Für außeruniversitäre Forschungsinstitute, die nicht in einer Trägerorganisation zusammengeschlossen sind, kann sich insbesondere für das Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ein gemeinschaftliches Vorgehen empfehlen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
35 Empfehlung 10 Wissenschaftliche Fachgesellschaften sollen für ihren Wirkungsbereich Maßstäbe für gute wissenschaftliche Praxis erarbeiten, ihre Mitglieder darauf verpflichten und sie öffentlich bekanntgeben. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
36 Empfehlung 11 Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen ngen tragen die Verantwortung für deren Inhalt stets gemeinsam. Eine sogenannte Ehrenautorschaft ist ausgeschlossen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
37 Empfehlung 12 Wissenschaftliche Zeitschriften sollen in Autorenrichtlinien erkennen lassen, dass sie sich im Hinblick auf die Originalität eingereichter Beiträge und die Kriterien für die Autorschaft an der besten international üblichen Praxis orientieren. Gutachter eingereichter Manuskripte sollen auf Vertraulichkeit und auf Offenlegung von Befangenheit verpflichtet werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
38 Empfehlung 13 Einrichtungen der Forschungsförderung sollen in ihren Antragsrichtlinien klare Maßstäbe fürdie Korrektheit der Angaben zu eigenen und fremden Vorarbeiten, zum Arbeitsprogramm, zu Kooperationen und zu allen anderen für das Vorhaben wesentlichen Tatsachen formulieren und auf Folgen unkorrekter Angaben aufmerksam machen. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
39 Empfehlung 14 (I) In den Richtlinien für die Verwendung bewilligter Mittel soll der/die fürdas Vorhaben Verantwortliche auf die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
40 Empfehlung 14 (II) Ist eine Hochschule allein oder gleichberechtigt Empfänger der Mittel, so müssen dort Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und Regeln für den Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens etabliert sein. An Einrichtungen, i die sich ihnicht an die Empfehlungen 1 bis 8 halten, sollen keine Fördermittel vergeben werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
41 Empfehlung 15 (I) Förderorganisationen sollen ihre ehrenamtlichen Gutachter auf die Wahrung der Vertraulichkeit der ihnen überlassenen Antragsunterlagen und auf Offenlegung gvon Befangenheiten verpflichten. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
42 Empfehlung 15 (II) Förderorganisationen sollen Beurteilungskriterien spezifizieren, ieren deren Anwendung sie von ihren Gutachtern erwarten. Unreflektiert verwendete quantitative Indikatoren wissenschaftlicherleistungen (z.b. impact Faktoren) sollen nicht Grundlage von Förderungsentscheidungen werden. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
43 Empfehlung 16 Die DFG soll eine unabhängige Instanz in Gestalt einer Ombudsperson oder auch eines Gremiums ms berufen und mit den nötigen Arbeitsmitteln ausstatten, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht und darüber jährlich öffentlich berichtet. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft, Wiley VCH, Weinheim 1998.
44 Wissenschaftliches Fehlverhalten Gute wissenschaftliche Praxis Situation an der Eberhard Karls Universität
45 Situation an der Uni Tübingen Verfahrensordnung zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft tuebingen.de/?id=420 Vertrauenspersonen und Kommission zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung dezernate/i forschung strategie und recht/abteilung 2 universitaetsentwicklung und gremien/fehlverhalten in der ickl ng nd gremien/fehl erhalten in der wissenschaft.html RichtlinienzurSicherungguter guter wissenschaftlicherpraxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten PDF (herunterladbar von Seite Vertrauenspersonen )
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