Verselbständigung des Altersund Gesundheitszentrums. Walter Eicher, Alters- und Gesundheitsvorstand

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1 Verselbständigung des Altersund Gesundheitszentrums Referent: Walter Eicher, Alters- und Gesundheitsvorstand 1

2 Politischer Wille Pflegeversorgung Volketswil : Politischer Wille und gesetzliche Vorgabe Ziele Lückenlose und ganzheitliche Versorgungskette Umfassendes Angebot (ambulant und stationär) Kooperationen mit anderen Leistungserbringern als Option Ausreichend Kapazitäten in der eigenen Gemeinde 2

3 Gesetzlicher Rahmen Pflegegesetz (2010) / Neue Pflegefinanzierung (seit 2011) Wirkung gleichlange Spiesse für private und öffentliche Anbieter -> Wettbewerb halten verstärkt Einzug grössere Regeldichte, kantonale/nationale Vorgaben -> komplexere Führung von Altersinstitutionen gesetzlich bestimmte höhere finanzielle Belastung der Gemeinden -> Interesse der Gemeinden nach Planbarkeit und Transparenz in Bezug auf Pflegekosten 3

4 Demographische Entwicklung Altersgruppe 2010 Anzahl Einwohner 2020 Anzahl Einwohner Zunahme ab Anzahl Einwohner Total Zunahme ab Jahre ,5 % ,4 % Jahre ,9 % ,8 % 80+ Jahre ,2 % ,9 % Pflegeplätze in % 80+ Bedarf absolut 24 % 19 % 17 % Erkenntnisse und Konsequenzen: Mehr Pflegeplätze werden benötigt Neue Angebote sind zu entwickeln Zusätzliches Fachpersonal muss rekrutiert werden 4 Hohe Investitionen müssen getätigt werden

5 Wir stehen an AGZ heute Verwaltungsabteilung, rechtlich unselbständig, operativ und strategisch durch Gemeinde geführt Unternehmen mit 140 (später gegen 200) Mitarbeitenden Defizite Eher schwerfällige, unflexible Organisation; wenig angepasst an Alltag des AGZ Geringe Autonomie in operativen Alltagsentscheidungen Schmale fachlich Abstützung bei strategischen Entscheidungen Mangelnde Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt (Anstellungsbedingungen, Personalreglement) 5

6 Handlungsansatz Unternehmerische Beweglichkeit sichern Geeignete Rechtsform schaffen Organisation stärken und Strukturen entflechten Eigenständige Finanzierung ermöglichen Angebot entwickeln Zeitgemässes, bedarfsgerechtes Angebots gemäss Leistungsauftrag und eigenen Prioritäten entwickeln Gute Voraussetzungen für die Mitarbeitergewinnung und erhaltung schaffen Ausreichender Kapazitäten in hoher Qualität bereit stellen Führung mit Fachleuten aus Pflege, Hotellerie und Unternehmensführung verstärken 6

7 Lösung Auslagerung des Alters- und Gemeindezentrums in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft im Alleinbesitz der Gemeinde Volketswil 7

8 Stärkung der gewählten Lösung Gründe für die gemeinnützige Aktiengesellschaft im Alleineigentum der Gemeinde Volketswil - Sehr erprobte, immer häufiger gewählte Rechtsform für Gesundheits- und Altersbetriebe - Klare rechtliche Regelung (Art 680 ff. OR), einfache Führungsstrukturen, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen (Generalversammlung, Verwaltungsrat, GL, Revision) - Strenge Regeln der statutarisch verankerte Gemein-nützigkeit verhindern Gewinnausschüttung (Dividende) - Grosse Einflussmöglichkeit und Kontrolle durch die Gemeinde (Bsp. Einfluss auf Statuten, Reglemente etc.) - Lässt Beteiligungen an anderen Unternehmen zu (als mögliche Form der Kooperation) - Lässt Fremdfinanzierung für die VitaFutura gag zu 8

9 Umsetzung Weitere Formen wurden umfassend geprüft Stiftung Verein GmbH Genossenschaft kommunale selbständige Anstalt etc. gag mit klaren Vorteilen 9

10 Umsetzung Rechtlich - AGZ wird aus der Gemeindeverwaltung ausgegliedert und erhält eine eigene Rechtskörperschaft: VitaFutura gag - Aktiengesellschaft nach Obligationenrecht - Gemeinnütziger Zweck (in den Statuten festgeschrieben) Strukturell - Einsitz und Interessensvertretung der Gemeinde im Verwaltungsrat - Kontrolle und strategische Hoheit der Gemeinde als Alleinaktionärin - Steuerung des Angebots über Leistungsauftrag der Gemeinde 10

11 Umsetzung Finanziell Liegenschaften / Vermögenswerte werden auf gag übertragen (Total Fr. 10,6 Mio.) - Aktienkapital Fr. 7,0 Mio. - Reserven Fr. 3,6 Mio. Startkapital (Betriebsmittel) zur Führung des Unternehmens (unverzinsliches Darlehen der Gemeinde, Fr. 1,5 Mio.) Verzinsliches, rückzahlbares Darlehen der Gemeinde als Basis zur Finanzierung eines Neubaus (max. Fr. 18 Mio.) 11

12 Umsetzung Perimeter der zu übertragenden Grundstücke und Liegenschaften 12

13 Umsetzung Personell Mitarbeitende werden neu nach Obligationenrecht und gemäss Personalreglement bei der VitaFutura AG angestellt Personalreglement ersetzt die Personalverordnung der Gemeinde (liegt im Entwurf vor und muss vom künftigen Verwaltungsrat noch bestätigt werden). Arbeitsverträge, basierend auf dem Personalreglement, garantieren mindestens den Besitzstand (Gleichwertigkeit) 13

14 Fazit gag bietet Voraussetzung für erfolgreiche Zukunftsgestaltung Eigenständig handelndes, agiles Unternehmen Steuerung durch fachlich kompetenter Verwaltungsrat Bessere Antizipierung der Marktansprüche Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt Finanzierungsgrundlage für grosse Investitionen gag erlaubt Konzentration auf das Wesentliche Klaren Rollenteilung gegenüber der Gemeindeverwaltung Angebotsbestimmung durch Leistungsauftrag Finanzielle Planbarkeit und erhöhte Transparenz 14

15 Fazit gag verbindet die Sicherheiten eines Gemeindebetriebs mit der Flexibilität eines eigenständigen Unternehmens. 15

16 Die zentralen Fragen Ist ein Pflegeplatz auch in Zukunft sicher gestellt? Ja, der Leistungsauftrag, abgeleitet aus dem Konzept Pflegeversorgung Volketswil, stellt sicher, dass ausreichend Kapazitäten vorhanden sind oder geschaffen werden und ein zeitgemässes, qualitativ hochwertiges Angebot an Pflegeleistungen bereit gestellt wird. Behält die Gemeinde ihren Einfluss? Ja, als Alleinaktionärin behält die Gemeinde über die Generalversammlung, den Einsitz im Verwaltungsrat sowie durch die Erteilung eines Leistungsauftrag entscheidenden Einfluss auf Angebot und Entwicklung der VitaFutura AG. 16

17 Die zentralen Fragen Kostet der Heimaufenthalt künftig mehr? Nein, die Leistungsvereinbarung regelt die Tarife und Taxen. Einheimische erhalten weiterhin eine Vergünstigung auf den Pensionspreis. Das Unternehmen im Alleineigentum der Gemeinde erzielt nur soviel Überschuss, wie es die Weiterentwicklung erfordert; eine Gewinnausschüttung ist statutarisch ausgeschlossen. 17

18 Nächste Schritte Urnenabstimmung 28. September 2014 Betriebsaufnahme als Aktiengesellschaft 1. Quartal 2015, rückwirkend auf 1. Januar

19 Der weitere Verlauf 20. Juni / 28. September Die Volksentscheidung Verselbständigung AGZ Anpassung Gemeindeordnung Planungskredit PROJEKT VitaFutura Gemeinde, 2014 UNTERNEHMEN VitaFutura gag ab 2015 Als Unternehmen eigenständiger Betrieb Detailprojektierung und Finanzierung Neu- und Umbau Ab 2015: Das Unternehmen Neubau Pflegeheim Umbau Alterswohnungen Neues Pflegezentrum Ab 2019: Umbau 19

20 Notizzettel für Fragen und Anliegen 20

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