5.5 Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung

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1 Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG 5.5 Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung nach VDI 6010 Blatt 3 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 1

2 Inhalt des Vortrages 1. Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung 2. Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 3. Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung 4. Anwendungsbeispiele / Musterdokumente 5. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 2

3 Gliederung 1. Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung 2. Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 3. Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung 4. Anwendungsbeispiele / Musterdokumente 5. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 3

4 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Moderne bauliche Anlagen sind einerseits durch ihre Nutzungsmischung und Größe sowie andererseits durch die Ausstattung mit technischen Anlagen geprägt. Dies sind z.b. Einkaufszentren, Veranstaltungszentren, Krankenhäuser und große Industriebetriebe usw. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng, Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 4

5 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Gesetze, Verordnungen, Eingeführte technische Baubestimmungen Musterbauordnung MBO in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert im Mai 2016 Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung von Standardbauten sind im Sechsten Abschnitt in den beschrieben. In den Gesetzestexten lassen sich keine direkten Anforderung an die Wechselwirkungen von sicherheitstechnischen Anlagen und erforderliche Wirkprinzipien finden. Die Umsetzung der Schutzziele der Generalklausel der MBO und der Schutzziele des 14 Brandschutzes schließt die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von sicherheitstechnischen Anlagen ein. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 5

6 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Technische Anlagen mit Prüfpflicht durch Prüfsachverständige Brandschutztechnische Einrichtungen mit Prüfpflicht durch Sachkundige oder ohne Prüfpflicht Hinweis: auch bei fehlender Prüfpflicht besteht im Regelfall die Verpflichtung zur Wartung und Instandhaltung Sonstige Technische Gebäudeausrüstungen (zum Beispiel Aufzüge, Energieerzeugungs und verteilungsanlagen, Sonnenschutzanlagen mit Einfluss auf Rauchableitung, Photovoltaikanlagen, Anlagen der Gebäudeautomation Schaltschränke) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 6

7 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Technische Anlagen mit Prüfpflicht durch Prüfsachverständige (Schutzziele im Anlagentechnischen und Baulichen Brandschutz) Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be oder entlüften CO Warnanlagen Rauchabzugsanlagen Druckbelüftungsanlagen Prüfpflichtiges Gebäude Feuerlöschanlagen ausgenommen nichtselbständige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen Sicherheitsstromversorgungen Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 7

8 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfgrundsätze / Muster Prüfverordnung Am 01./ 02.Juli 2010 fand die 280. Sitzung der Fachkommission Bauaufsicht statt. Hinsichtlich der Prüfungen von technischen Anlagen wurde festgelegt, dass eine Überarbeitung der Prüfgrundsätze und eine Ergänzung und Anpassung der Muster Prüfverordnung erfolgen sollte. Im Zusammenhang mit den bereitzustellenden Unterlagen wurde über die Darstellung und Prüfung von Wechselwirkungen von sicherheitstechnischen Anlagen diskutiert. Gemäß dem Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht sind die beschreibbaren, zur Schutzzielsicherstellung erforderlichen Wechselwirkungen als Bestandteil des Brandschutznachweises zu betrachten. Die Beschreibung der Wechselwirkungen sicherheitstechnischer Anlagen soll in der nächsten Novellierung der Muster Bauvorlagenverordnung Bestandteil des Brandschutznachweises sein. Die aktuelle AHO Leistungstabelle berücksichtigt dies bereits als Leistung durch den Brandschutznachweisersteller. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 8

9 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfverordnung In 2 Absatz 1 Satz 1 der MPrüfVO: heißt es: Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk Prinzip Prüfung) geprüft werden:... Es ist somit eine Wirk Prinzip Prüfung durchzuführen, das heißt, die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen müssen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen prüfen. Dies wurde nun eindeutig formuliert, war aber schon seit Jahrzehnten so interpretierbar in den Prüfvorschriften, insbesondere bei der Brandmelde und Feuerlöschtechnik (siehe Muster Prüfgrundsätze: Zusammenwirken, rückwirkungsfreie Funktion ). Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 9

10 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfverordnung Hinweis: Die Bescheinigung durch den Prüfsachverständigen erfolgt derzeit nur für die Einzelanlagen, die Prüfung soll jedoch einschließlich der Wirk Prinzip Prüfung erfolgen. Daher wurden in der Vergangenheit häufig die verschiedenen betroffenen Ausführungsfirmen mehrfach für die Prüfung der Brandfallsteuerungen bestellt. Bei wiederkehrenden Prüfungen war auch festzustellen, dass vorherige Prüfsachverständige die Brandfallsteuerungen überhaupt nicht geprüft haben können. Dies erhöht die Risiken, den Aufwand und die Kosten. Es erzeugt Unverständnis bei den Auftraggebern. Hier besteht eine Lücke, die mit Sachverstand durch die Beteiligten zu schließen ist. Daher ist zunehmend in den letzten Jahren das Erfordernis entstanden, gemeinsame Prüfungen durchzuführen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 10

11 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Sicherheitsrelevante Anlagen Neben den sicherheitstechnischen Anlagen aus den Prüfverordnungen, kann es weitere Anlagen geben, die sicherheitsrelevante Funktionen erfüllen: Sicherheitsrelevante Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechtes können zusätzlich auch sein: Gebäudeautomation (GA) der Einzelanlagen, Gebäudeleittechnik (GLT), häufig Bestandteil einer übergeordneten GA Diese sicherheitsrelevanten Anlagensysteme werden in den Prüfverordnungen nicht explizit aufgeführt. Eine separate Prüfung dieser Anlagen ist nicht vorgesehen. Eine Berücksichtigung bei der Einzelprüfung ist zum Teil gemäß Prüfgrundsätzen unter dem Begriff Mess, Steuer und Regelungstechnik (MSR) gefordert. Das Zusammenspiel (Wirk Prinzip) dieser Anlagensysteme wird zukünftig im Rahmen der Wirk Prinzip Prüfung oder von Vollprobetests geprüft. Die Prüfung der Wechselwirkungen und Verknüpfungen ist bereits seit Einführung der Prüfgrundsätze: verpflichtend. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 11

12 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfgrundsätze Die Prüfgrundsätze definieren für die Prüfsachverständigen die erforderlichen Prüfhandlungen und legen die Möglichkeiten von stichpunktartigen Prüfungen fest. (S und SW Regelung) Für Brandfallsteuerungen im Rahmen von Wirk Prinzip Prüfungen ist derzeit eine stichpunktartige Prüfung weder für Erstprüfungen noch für wiederkehrende Prüfungen vorgesehen. Die Methode der VDI 6010 Blatt 3 ein Weg zur Durchführung und Optimierung der in den Prüfgrundsätzen dargestellten 100% Prüfung für diese Brandfallsteuerungen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 12

13 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Muster Prüfgrundsätze Die bauordnungsrechtliche Anforderungen aus der MPrüfVO: wird in den Muster Prüfgrundsätzen: mit Redaktionsstand vom konkretisiert. Dementsprechend wurde der Prüfumfang auf alle Anlagen erweitert mit der Forderung der Prüfung der: Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 13

14 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Niedersachsen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 14

15 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Gesetze, Verordnungen, Eingeführte technische Baubestimmungen Anforderungen aus Baugenehmigungen In den letzten Jahren erfolgt zunehmend die Forderung zur Erstellung einer Brandfallsteuermatrix als Auflage im Rahmen der Baugenehmigung beziehungsweise als Auflage im Prüfbericht eines Prüfingenieurs für vorbeugenden Brandschutz. In vielen Fällen wird dies im Brandschutznachweis/ konzept schutzzielorientiert benannt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 15

16 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Zusammenfassung der aktuellen bauordnungsrechtlichen Grundlagen Prüfung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens ist in Muster Prüfgrundsätzen nicht explizit beschrieben die für jede Anlagenart geforderte Prüfung der Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen ist nicht hinreichend Wechselwirkungen und Verknüpfungen beziehen sich auf die jeweiligen Betriebsbedingungen der zu prüfenden Anlage, z.b. Festlegungen für Auslösung von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) im Zusammenhang mit Wasserlöschanlagen mit ESFR Sprinklern oder Schnittstellen zwischen Brandmeldeanlagen und Feuerlöschanlagen MPrüfVO, Muster Prüfgrundsätze und die Musterbauvorlagenverordnung (MBauVorlV) sind nicht eindeutig aufeinander abgestimmt noch deutlicher bei landesspezifischen Vorschriften erkennbar Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 16

17 Grundlagen für die gewerkeübergreifende Betrachtung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 17

18 Gliederung 1. Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung 2. Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 3. Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung 4. Anwendungsbeispiele / Musterdokumente 5. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 18

19 Perspektive VDI 6010 / VDI 3819 Zukünftige Struktur der Reihe VDI 3819: Brandschutz für Gebäude Blatt 1 Grundlagen (Begriffe und technische Regeln) Blatt 2 Funktionen und Wechselwirkungen (bisher 6010/2 und 3819/2) Blatt 3 Einweisung von Personen (zu überarbeiten, Phase 5 ergänzen) Zukünftige Struktur der Reihe VDI 6010: Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen für Gebäude, Gebäudesicherheit übergreifende Funktionen Blatt 1 Systemübergreifende Kommunikationsdarstellungen (Entwurf 11/2017) Blatt 2 Schnittstellen (Reduzierung der bisherigen Inhalte, ab Frühjahr 2018) Blatt 3 Vollprobetest (Überarbeitung ab 10/2017) Blatt 4 SIL (Erstellung des Blattes 4 läuft) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 19

20 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen VDI Richtlinie 3819 Blatt 1: Einspruchssitzung erfolgte am Brandschutz in der Gebäudetechnik Grundlagen, Begriffe, Gesetze, Verordnungen, technische Regeln Zukünftig eventuell als online Angebot, da Aktualität sonst nur schwer sicherzustellen ist Angestrebt wird eine halbjährliche Aktualisierung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 20

21 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen Zukünftige VDI 3819 Blatt 2 Beschreibung der Funktionen und Wechselwirkungen zur Erfüllung der Schutzziele des Brandschutzes von sicherheitstechnischen Systemen aller Gewerke in einem Gebäude Tabellarische Darstellung der Ansteuerungen von Komponenten eines Gebäudes bei einem Brandfall inklusive zugehöriger Steuerungskomponenten und Verknüpfungsfunktionen Die Form soll zukünftig gemäß VDI 6010 Blatt 1 vorgegeben werden, um eine Integration in eine Gesamtmatrix für das Gebäude zu ermöglichen. Darstellung von Auslösezonen und deren Verknüpfungen mit den angesteuerten Systeme Basis für Ausführungsplanung und Programmierung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 21

22 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen Aktuell erschienen: VDI Richtlinie 6010 Blatt 1 "Gebäudesicherheit: Systemübergreifende Kommunikationsdarstellungen" Vorgehen zur Planung und Darstellung von systemübergreifenden Funktionen in der Sicherheitstechnik Es wird nicht nur der Brandfall betrachtet. Gründruck vom Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 22

23 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen VDI 6010 Blatt 1 Planungswerkzeug zur tabellarischen Darstellung der Funktionen und Wechselwirkungen von sicherheitstechnischen Systemen aller Gewerke in einem Gebäude Es können Einrichtungen und Bauteile mit brandschutztechnischen Anforderungen integriert werden (siehe VDI 3819 Blatt 2). Nomenklatur aktuell in Abklärung: Sicherheitskonzept, Sicherungskonzept, sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk), Gefahrenfallsteuermatrix, Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 23

24 VDI Richtlinie 6010 Blatt 1 Entwurf Inhalt der Richtlinie VDI 6010 Blatt Verantwortlichkeit Da die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes durch unterschiedliche Gewerke der Gebäudeausrüstung realisiert werden, erfordert die Planung der systemübergreifenden Kommunikationen zwischen den Anlagen ein hohes Maß an Koordination bei der Planung und Ausführung. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ( 823 BGB) ist der Eigentümer des Gebäudes dafür verantwortlich, dass von seinem Gebäude keine Gefahr für Personen oder für die Umwelt ausgeht. Die Verpflichtung gegenüber den Rechtsgütern Leben und Gesundheit sowie den natürlichen Lebensgrundlagen ist im allgemeinen Schutzzielparagrafen der Muster Bauordnung festgeschrieben. Über die gesetzlich festgelegten Schutzziele hinausgehende Sicherheitsinteressen muss der Eigentümer nach eigenem Ermessen formulieren. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 24

25 VDI Richtlinie 6010 Blatt 1 Entwurf Inhalt der Richtlinie VDI 6010 Blatt Verantwortlichkeit Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 19. Mai Bauherrin und Bauherr (1) Die Bauherrin oder der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines nicht genehmigungsfreien Bauvorhabens sowie der Beseitigung von Anlagen geeignete Beteiligte nach Maßgabe der 54 bis 56 zu bestellen, soweit sie oder er nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen nach diesen Vorschriften geeignet ist. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 25

26 VDI Richtlinie 6010 Blatt 1 Entwurf Inhalt der Richtlinie VDI 6010 Blatt Verantwortlichkeit Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 19. Mai Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser (1) Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. Sie oder er ist für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihres oder seines Entwurfs verantwortlich. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen den öffentlich rechtlichen Vorschriften entsprechen. (2) Hat die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplanerinnen oder Fachplaner heranzuziehen. Diese sind für die von ihnen gefertigten Unterlagen verantwortlich. Für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen aller Fachplanungen bleibt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser verantwortlich. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 26

27 VDI Richtlinie 6010 Blatt 1 Entwurf Inhalt der Richtlinie VDI 6010 Blatt Verantwortlichkeit Entsprechend der Musterbauordnung ist für die Planung ein Entwurfsverfasser zu bestellen. Dieser Entwurfsverfasser ist verpflichtet, ein gebrauchsfähiges und abnahmefähiges Gebäude zu übergeben. Er ist verpflichtet, entsprechend seiner eigenen Kompetenzen und Erfahrungen notwendige Fachplaner (z.b. Brandschutz, TGA, Tragwerk) heranzuziehen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 27

28 Vom Sicherheitskonzept zur Gefahrenfallsteuermatrix Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 28

29 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen In den Muster Prüfgrundsätzen Stand wird darauf verwiesen, dass bei bauordnungsrechtlichen Prüfungen die prüfpflichtigen Anlagen auf Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept zu prüfen sind. Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept für die Gefahr Brand ist entsprechend der geforderten Schutzziele eines Brandschutznachweises aufzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die technische Umsetzung des sicherheitstechnischen Steuerungskonzeptes mit den Schutzzielen und Wirkprinzipien des Brandschutznachweises übereinstimmt. Daher sollte das sicherheitstechnische Steuerungskonzept vom Brandschutznachweisersteller aufgestellt werden. Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept für die Gefahr Brand entsteht vor der Brandfallsteuermatrix bzw. ist ihre Grundlage. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 29

30 Begriffe Anpassung der VDI 3819 und VDI 6010 Reihen Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) konzeptionelle Festlegung der Funktionen und Wechselwirkungen zwischen im Sicherungskonzept festgelegten, sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen Anmerkung: Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept ist ein Dokument in dem die Verknüpfungen und Funktionen zugehöriger Anlagen und Einrichtungen beschrieben werden. Bestandteile des Konzeptes können verbale Beschreibungen, Pläne, Diagramme oder Tabellen sein. Anmerkung: Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept ist Bestandteil eines Sicherungskonzepts (zum Beispiel für Brandereignisse des Brandschutzkonzepts oder des Brandschutznachweises). Es wird oft in einer allgemeinen beschreibenden Form erstellt. Eine zusätzlich tabellarische Darstellung ist vorteilhaft. Anmerkung: Beispielsweise entspricht das sicherheitstechnische Steuerungskonzept für bauordnungsrechtlich geforderte Brandfallsteuerungen gem. VDI 3819 Blatt 1 dem Matrix Grobkonzept aus der AHO Nr. 17 und stellt eine konzeptionelle Vorstufe in der Brandschutzplanung dar. Es wird damit Bestandteil der Baugenehmigung. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 30

31 Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 Anwendungsbereich (Zitat) Die Richtlinienreihe VDI 6010 gilt für sicherheitstechnische Einrichtungen in Gebäuden. Diese Richtlinie gibt Hinweise zur Organisation, Durchführung und Dokumentation von Vollprobetests in Gebäuden. Die Richtlinie ermöglicht die Standardisierung von Prüfungen, die u.a. dem Nachweis der öffentlich rechtlich geforderten Funktionen bei Erstprüfungen, wiederkehrenden Prüfungen und Prüfungen nach wesentlichen Änderungen, im Sinne der Wirk Prinzip Prüfung nach Muster Prüfverordnung (MPrüfVO) dienen. Sie kann auch zur Prüfung der Erfüllung von privatrechtlichen Vereinbarungen z. B. über Verfügbarkeiten angewendet werden. Der in dieser Richtlinie dargestellte Ablauf und die darin vorgestellten Hilfsmittel dienen der Unterstützung von Vollprobetests. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 31

32 Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 Kommentierung zum Anwendungsbereich Die VDI 6010 Blatt 3 soll angewendet werden, wenn ein Funktionsnachweis für miteinander verknüpfte unterschiedliche Teilsysteme, Anlagen und Einrichtungen mit ihren Schnittstellen erforderlich ist. Mit der VDI 6010 Blatt 3 wird kein neues Prüfgebiet geschaffen. Wirk Prinzip Prüfungen und Vollprobetests sind unter anderen Bezeichnungen wie z.b. Komplexprüfung, Wirk und Komplextest, integraler Gebäudetest u.a. in der Baupraxis lange bekannt. Durch die in den letzten Jahren stark zunehmende Komplexität der technischen Anlagen und der systemübergreifenden Vernetzung, geraten diese Tests jedoch zunehmend und stärker in den Fokus. Der in der Richtlinie dargestellte Ablauf und die darin vorgestellten Hilfsmittel dienen damit der Unterstützung von Vollprobetests und Wirk Prinzip Prüfungen. Hierbei kommt es auf das Zusammenspiel der den verschiedenen Teilsystemen und Anlagen zugedachten Funktionen an, die bei einem bestimmten auslösenden Ereignis ablaufen müssen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 32

33 Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 Kommentierung zum Anwendungsbereich Für die Anwendung der VDI 6010 Blatt 3 sind insbesondere für bauordnungsrechtlich veranlasste Wirk Prinzip Prüfungen Kenntnisse der Rechtsgrundlagen des deutschen Bauordnungsrechtes unabdingbar. Die VDI 6010 Blatt 3 beschreibt allgemeine Abläufe nicht nur für die Wirk Prinzip Prüfung nach Bauordnungsrecht. Vielmehr beschreibt sie standardisierte Prüfabläufe auch für darüber hinausgehende Prüfhandlungen im Rahmen von Vollprobetests. Die VDI 6010 Blatt 3 orientiert sich an Dokumentvorlagen (Vorgabedokumente), die gebäudespezifisch vorhanden sein müssen. Die Zuordnungen zu den Leistungsphasen gemäß HOAI sind noch nicht ganz klar abschließend beschreibbar, hier laufen derzeit noch Richtlinienarbeiten. Die dargestellten Prozesse der VDI 6010 Blatt 3 beginnen erst in der Prüfungsbeziehungsweise Abnahmephase. VDI 6010 Blatt 3 stützt sich auf Blatt 1 sowie auf Blatt 2, welches derzeit in Überarbeitung des Gremiums ist. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 33

34 Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 Kommentierung zum Anwendungsbereich Die VDI 6010 Blatt 3 soll angewendet werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen vorliegt: bei jeder Art einer Ansteuerung einer sicherheitstechnischen Anlage oder eines Systems durch ein Fremdsystem bei Verknüpfung sicherheitsrelevanter Anlagen mit nichtsicherheitstechnischen Systemen zur Feststellung der Rückwirkungsfreiheit nichtsicherheitsrelevanter Systeme auf Systeme, die Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 34

35 Begriffe der VDI 6010 Blatt 3 grundsätzliche Anpassung Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) Brandfallsteuermatrix (alt Funktions und Schnittstellenmatrix) Vollprobetest Wirk Prinzip Prüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 35

36 Begriffe der VDI 6010 Blatt 3 Andere in der Praxis gebräuchliche Begriffe der Vergangenheit für Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung Komplexprüfung Wirk und Komplextest Integraler Gebäudetest Fahren im Verbund Black Building Test (Schwarzschaltung) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 36

37 Begriffe der VDI 6010 Blatt 3 grundsätzliche Anpassung Die VDI 6010 Blatt 3 gibt den Fachleuten Lösungsansätze und Hilfsmittel für die Standardisierung zur Prüfung der Gebäudefunktionalität (Vollprobetest einschließlich Wirk Prinzip Prüfung) an die Hand. Aufgrund der häufig europäisch erforderlichen normativen Änderungen des Bauordnungsrechts als auch der Technischen Regeln innerhalb der letzten Jahre ist es erforderlich, die Anwendung von bestehenden Begriffen weiter zu ordnen. In vielen Projekten werden unterschiedliche Begriffe für gleiche Sachverhalte verwendet. Gleichzeitig wird von Projektbeteiligten der eine oder andere Begriff anders interpretiert als der Verwendende dies vorausgesetzt hat. Daher wurde im Zuge der Bearbeitung der VDI 6010 Blatt 3 im Rahmen der Begriffsdefinitionen eine Vereinheitlichung angestrebt. Hinweis: Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen und wird zukünftig im VDI 6010 Blatt 1 und VDI 3819 Blatt 1 enthalten sein. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 37

38 VDI 6010 Blatt 3 Definition Vorgehen für Vollprobetests sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen. Ein Kommentar zur VDI 6010 Blatt 3 ist beim Beuth Verlag erschienen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 38

39 Wirk Prinzip Prüfung (system interaction test) Die Wirk Prinzip Prüfung ist nach VDI eine systemübergreifende Prüfung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherheitsrelevanter Anlagen zur Erfüllung der geforderten Schutzziele aus den bauordnungsrechtlichen Forderungen unter besonderer Berücksichtigung aller hiermit in Abhängigkeit stehender technischer Gewerke. Raumlufttechnische Anlagen Maschinelle Rauchabzugsanlagen Zuluftöffnungen Beispiel: Wirk- Prinzip-Prüfung Sicherheitsstromversorgung Rauchschutzdruckanlagen Brandmeldeanlage Natürliche Rauchabzugsanlagen Aufzüge Feuerlöscheinrichtungen Sicherheitsbeleuchtung Feuerschutzabschlüsse Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 39

40 Vollprobetest (integrated system test) Der Vollprobetest ist nach VDI ein gewerkeübergreifender Funktionsnachweis für sicherheitsrelevante Anlagen oder Anlagen mit hohem Verfügbarkeitsanspruch und Anlagen mit benutzerspezifischen Anforderungen der aus Wirk Prinzip Prüfung, Schwarzschaltung und zusätzlichen Prüfungen bestehen kann. [in Anlehnung an VDI 3814 Blatt 3 und VDI 6010 Blatt 2]. EMA Raumlufttechnische Anlagen Maschinelle Rauchabzugsanlagen Zuluftöffnungen Rauchschutzdruckanlagen Kälteanlagen Sicherheitsstromversorgung Brandmeldeanlage Natürliche Rauchabzugsanlagen EDV-Systeme Kassensysteme Zusätzliche Prüfungen Feuerlöscheinrichtungen Sicherheitsbeleuchtung Aufzüge Feuerschutzabschlüsse Wirkprinzip sicherheitstechnischer Anlagen Vollprobetest Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 40

41 Begriffe der VDI 6010 Blatt 3 Schwarzschaltung gemäß VDI ist eine Prüfbedingung der Wirk Prinzip Prüfung oder der zusätzlichen Prüfungen die nach vollständiger Trennung des Objekts von der allgemeinen Netzversorgung und nach deren Wiedereinschaltung hergestellt wird. Anmerkung: Dabei wird z.b. die Gesamtfunktion der Systeme bei Übernahme der Energieversorgung durch eine Stromversorgung für sicherheitstechnische Einrichtungen geprüft. Beispiele für Schwarzschaltungen Simulation eines Brandfalls mit anschließendem Netzausfall der Allgemeinen Stromversorgung Simulation eines Brandfalls nach Netzausfall der Allgemeinen Stromversorgung Simulation eines anstehenden Brandfalls bei Netzwiederkehr Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 41

42 Weitere Begriffe Die Quelle gemäß VDI ist ein Bauteil oder Gruppe von Bauteilen, über die ein Ereignis erfasst wird. Anmerkung: Quellen können z.b. Sensoren, Melder, Meldegruppen usw. sein. Quellen (Sensoren) sind zum Beispiel: Automatische Melder der Brandmeldeanlage Nichtautomatische Melder der Brandmeldeanlage Rauchmelder in den Lüftungsleitungen der Lüftungsanlagen Selbsttätige Feuerlöschanlagen (Alarmventil oder Strömungsschalter) Alarmventil an nichtselbsttätigen Feuerlöschanlagen (z.b.: Löschmonitore der Schaumlöschanlage) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 42

43 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 43

44 Beispiele für Quellen Dirk Borrmann, TÜV Rheinland Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 44

45 Weitere Begriffe Die Senke gemäß VDI ist ein Bauteil oder Bauteile, die durch ein Ereignis in einen definierten Betriebszustand versetzt wird. Senken (Aktoren) sind zum Beispiel: Geräte der Feuerwehrperipherie Alarmierungsanlagen Geräte und Komponenten der raumlufttechnischen Anlagen Natürliche und Maschinelle Rauchabzugsanlagen (NRA, MRA) Rauchschutzdruckanlagen (RDA) Aufzugsanlagen mit Brandfallsteuerungen Feuerschutzabschlüsse und Feststelleinrichtungen, Gesicherte Fluchttüren Sicherheitsstromversorgungsanlagen Dampfkesselanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 45

46 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber n VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 46

47 Beispiele für Senken Dirk Borrmann, TÜV Rheinland Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 47

48 Weitere Begriffe Auslösebereich ist nach VDI ein örtlicher Bereich in einem Gebäude für ein definiertes Auslöseszenario. Anmerkung 1: Dieser Bereich wird in Plänen visualisiert, sodass die Auslöseszenarien während des Vollprobetests schneller aufzufinden sind. Anmerkung 2: Vgl. Auslösemuster. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 48

49 Weitere Begriffe VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber n Auslösebereich z.b. UG Ost 3 VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 49

50 Weitere Begriffe Auslösemuster ist nach VDI die Zusammenfassung aller Steuerfunktionen, die von einer Prüfgruppe angesteuert werden. Anmerkung: Vgl. Auslösebereich. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 50

51 Weitere Begriffe VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber Auslösemuster n Auslösebereich z.b. UG Ost 3 VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 51

52 Weitere Begriffe Prüfgruppe gemäß VDI ist die Zusammenfassung von Quellen (Meldern, Meldegruppen, Sensoren), die das gleiche Auslösemuster ansteuern. Anmerkung: Die Erstellung von Prüfgruppen und Auslösemustern ist eine wesentliche Planungsleistung. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 52

53 Weitere Begriffe VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Prüfgruppe Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber Auslösemuster n Auslösebereich z.b. UG Ost 3 VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 53

54 Weitere Begriffe Auslöseszenario ist nach VDI das Auslösemuster mit einer zugehörigen Prüfgruppe. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 54

55 Weitere Begriffe Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Prüfgruppe Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 1 Senken Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber Auslösemuster n Auslöseszenario Auslösebereich z.b. BT A - UG - Ost 3 VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 55

56 Weitere Begriffe Prüfszenario gemäß VDI ist eine ausgewählte Quelle mit entsprechendem Auslösemuster und gegebenenfalls zusätzlichen Rahmenbedingungen. Beispiel: Auslösung bei Schwarzschaltung. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 56

57 Weitere Begriffe VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Quellen Brandmeldung ORM 10/1-4 Brandmeldung ORM 11/1-7 Brandmeldung ORM 12/1-5 Prüfgruppe Übertragungseinrichtung Senken Entrauchungsventilator 1 Lüftungsanlage 3 Aufzug 7 Opt. Signalgeber n Prüfszenario Auslösemuster Prüfbedingung: Schwarzschaltung Auslöseszenario Auslösebereich z.b. BT A - UG - Ost 3 VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 57

58 Weitere Begriffe Prüfanleitung gemäß VDI ist die Beschreibung, wie ein Vollprobetest durchzuführen ist, mit Nennung aller Dokumente zur Vorbereitung und Durchführung eines Vollprobetests. Prüfbedingung gemäß VDI ist die Rahmenbedingung für ein Prüfszenario. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 58

59 Weitere Begriffe Prüfbericht ist die Zusammenfassung und Bewertung der Prüfergebnisse des Vollprobetests. Prüfplan ist nach VDI die Einzelbeschreibung von Szenarien innerhalb eines Gesamtsystems zur Durchführung und Dokumentation des Vollprobetests. Anmerkung: Der Prüfplan ist Teil der Prüfanleitung nach Anhang A. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 59

60 Weitere Begriffe Vorgabedokument gemäß VDI ist ein Dokument, aus dem die Anforderungen an das Gesamtsystem und ihr gefordertes Zusammenwirken eindeutig hervorgeht. Anmerkung: Vorgabedokumente können z. B. aus bauordnungsrechtlichen sowie versicherungsrechtlichen Auflagen, Festlegungen des Betreibers und/oder Anforderungen sonstiger zuständiger Stellen bestehen. Zum Vollprobetest müssen die Prüfergebnisse der Teilsysteme bereits vorliegen. Beispiele für Vorgabedokumente: Brandschutzkonzept/ nachweis Baugenehmigung und Auflagen Funktionsbeschreibungen Brandmeldekonzept Brandfallsteuermatrix Übersichtspläne und Schemata Prüfberichte und Prüfprotokolle der Teilsysteme Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 60

61 Vorgabedokumente Praxishinweise Es werden alle erforderlichen Dokumente aus dem Projektverlauf herangezogen, hierbei geht es nicht um die Neuerstellung von Unterlagen, sondern das Zusammenstellen vorhandener Dokumente zu Prüfgrundlagen. In der Praxis ist die Dokumentation oft nicht vollständig, daher ist es erforderlich, alle Dokumente zu sichten (Ordnungsprüfung). Wenn die Dokumentation nicht vollständig ist, kann die Umsetzung der Anforderungen nicht geprüft, die Prüfanleitung nicht vollständig erstellt und keine abschließende Prüfung durchgeführt werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 61

62 Gliederung 1. Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung 2. Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 3. Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung 4. Anwendungsbeispiele / Musterdokumente 5. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 62

63 Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung Gliederung Zusammenspiel der einzelnen Anlagen Vorbereitung, Vorgabedokumente und Prüfplan Durchführung Vollprobetest / Wirk Prinzip Prüfung Das Wirkprinzip im Lebenszyklus Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 63

64 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Vom sicherheitstechnischen Steuerungskonzept zum Prüfplan Beginn in der Regel in LP 2 4 HOAI (Vorplanung/Entwurf/Genehmigung) anzustreben ist Bestandteil der Bauvorlagen Sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) Erstellung in LP 5 HOAI (Ausführungsplanung Besondere Leistung), Fortschreibung in allen weiteren Phasen LP 8 HOAI (Objektüberwachung) Abnahmephase / Prüfung Brandfallsteuermatrix Prüfplan nach VDI LP = Leistungsphase gemäß HOAI Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 64

65 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung Prüfhandlungen und Verantwortlichkeiten Ersteller Brandschutzkonzept Prüfingenieur für Brandschutz Fachplaner Anlagentechnik Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen Bauantrag / Baugenehmigung (HOAI Phasen 3/4) Erstellung Brandschutzkonzept mit ssk Formulierung von Anforderungen Prüfung des Brandschutzkonzeptes Prüfbericht Erstellung von Anlagenkonzepten/Entwurf (BMA, Entrauchung, Feuerlöschanlage) ggf. Prüfung des Entwurfs Prüfbericht AFU Ausführungsplanung (HOAI Phase 5) ggf. Nachträge zum Brandschutzkonzept ggf. begleitende Beratung / Fachberatung Erstellung/Mitwirkung Brandfallsteuermatrix (soweit erforderlich) Prüfung von Nachträgen zum Brandschutzkonzept, ggf. Prüfung von Anlagenkonzepten Prüfung Brandfallsteuermatrix Fertigstellung von Anlagenkonzepten (Fortschreibung des Entwurfs) Planung der Anlage (AFU), Erstellung/Mitwirkung Brandfallsteuermatrix ggf. Prüfung der AFU Prüfbericht Bauausführung (HOAI Phase 8) Brandschutztechnische Bauund Objektüberwachung ggf. begleitende Beratung / Fachberatung hoheitliche Bauüberwachung Bau und Objektüberwachung Dokumentation Prüfung der Einzelanlage, idealerweise baubegleitend Baufertigstellung / Innutzungnahme mit Dokumentation (HOAI Phase 9) ggf. Rauchversuche, Teilnahme an Vollprobetest / Wirkprinzipprüfung, Dokumentation ggf. Bescheinigung, dass Bauausführung dem Brandschutzkonzept entspricht ggf. Rauchversuche, Teilnahme an Vollprobetest / Wirkprinzipprüfung Abschließender Prüfbericht ggf. Rauchversuche, Teilnahme an Vollprobetest / Wirkprinzipprüfung, Dokumentation ggf. Rauchversuche, Teilnahme an Vollprobetest / Wirkprinzipprüfung Prüfung der fertiggestellten Anlage mit Wirkprinzipprüfung Prüfbericht Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 65

66 Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung LBO Schutzziele Sonderbauvorschriften wenige konkrete Vorgaben (MHHR, MVStättVO, M VkVO, MIndRL, Verweis in den Begründungen der ARGEBAU auf a.a.r.d.t.) Einzelfunktionen, Einzelgewerke, Schnittstellen Brandschutzkonzept geregelte und ungeregelte Sonderbauten (viele Abweichungen/ Erleichterungen mit Kompensationen durch Anlagentechnik, auf Basis 51 MBO) bauordnungsrechtliche Sollanforderungen... teilweise a.a.r.d.t. (z.b.: DIN 14675, DIN 14674, DINEN 81 73, DIN 18232, VDI 3814, VDI 3819, VDI 6010, VDI Zusätzliche Anforderungen... Wirk Prinzip Prüfung VOLLPROBETEST Zusätzliche Prüfungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 66

67 Forderung einer Brandfallsteuermatrix Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige, Fassung November Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen (BMA und elektroakustische Notfall Warnsysteme EAN) Wechselwirkungen und Verknüpfungen mit anderen Anlagen Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem sicherheitstechnischen Steuerungskonzept der Anlagen Brandmeldeanlagen (BMA) Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen an das Zusammenwirken der weiteren notwendigen Brandschutzeinrichtungen mit der BMA und Feststellung der Rückwirkungsfreiheit der Verknüpfungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 67

68 Forderung einer Brandfallsteuermatrix Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige, Fassung November Alarmierungsanlage (EAN) Übereinstimmung der technischen Ausführung mit den Anforderungen technische Umsetzung der Anforderungen des Alarmierungs und Beschallungskonzeptes Aktivierung der EAN durch die Brandmeldeanlage bzw. Gebäudeleittechnik Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 68

69 Voraussetzungen für die Wirk Prinzip Prüfung (Ist Status) Bei der konsequenten Anwendung der Prüfinhalte bei einer ordnungsgemäßen Prüfung durch den Prüfsachverständigen (PSV) wird deutlich, dass die Umsetzung ohne Weiteres nicht immer möglich ist! Folgende Sachverhalte sind noch nicht rechtssicher geregelt bzw. festgelegt: Wer erstellt das sicherheitstechnische Steuerungskonzept (ssk)? Soll das ssk Bestandteil des Brandschutznachweises werden? Welche Form, Inhalt und Detaillierungsgrad muss das ssk aufweisen? Welche fachliche Qualifikation muss der Ersteller eines ssk aufweisen? Wer erstellt die Brandfallsteuermatrix, muss diese geprüft und muss diese genehmigt werden? Wer prüft die Brandfallsteuermatrix? Welche Grundlagen und Vorgaben gibt es für Wirk Prinzip Prüfungen? Zu welchem Zeitpunkt ist die Wirk Prinzip Prüfung durchzuführen? Welcher PSV führt anhand der Brandfallsteuermatrix und des Prüfplans die Wirk Prinzip Prüfung durch (fachliche Schnittstellen)? siehe VDI 6010 Blatt 1 VDI 3819 Blatt 2 siehe VDI 6010 Blatt 3 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 69

70 Vorbereitung der Wirk Prinzip Prüfung bei Erstprüfung Fertig gestellte Anlagen 1:1 Test der Anlagen Erstprüfung durch Prüfsachverständige / Sachkundige Ohne wesentliche Mängel Wirk Prinzip Prüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 70

71 Vorbereitung der Wirk Prinzip Prüfung bei Erstprüfung Es muss allen Beteiligten klar sein, dass erst auf der Grundlage der abgeschlossenen Einzelprüfungen der verknüpften Anlagen, die ohne wesentliche Einbau und Funktionsmängel sein müssen, die Wirk Prinzip Prüfung durchgeführt werden kann. nur durch das betriebssichere und wirksame Zusammenwirken der einzelnen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen, die im Brandschutznachweis aufgestellten Schutzziele erfüllt werden können. es für die Durchführung einer Wirk Prinzip Prüfung einer umfangreichen Vorbereitung und eines Prüfplans bedarf, um nachvollziehbare und reproduzierbare Ergebnisse zu erlangen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 71

72 Vorgabedokumente für Wirk Prinzip Prüfungen Baugenehmigung und Auflagen geprüfter Brandschutznachweis sicherheitstechnisches Steuerungskonzept (ssk) die Abnahme und Prüfprotokolle aller Teilsysteme Nachweis der Prüfung der Schnittstellen der Teilsysteme Funktionsbeschreibung des Gesamtsystems einschließlich der Wechselwirkungen zwischen den Teilsystemen Schnittstellen und Funktionsmatrix z.b. nach VDI 6010 Blatt 1 Brandmeldekonzept, Konzept für Rauchableitung und freihaltung Anlagendokumentationen Steuerungsfunktionen der Einrichtungen und Bauteile Übersichtspläne zur Identifikation von Quellen und Senken TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 72

73 Prüfplan Prüfplan ist nach VDI die Einzelbeschreibung von Szenarien innerhalb eines Gesamtsystems zur Durchführung und Dokumentation des Vollprobetests. Anmerkung: Der Prüfplan ist Teil der Prüfanleitung nach Anhang A. Prüfszenario für Auslöseszenario: Nr. Prüfgruppe: Quellen 1 3 Senken Auslösemuster Prüfergebnis Ja Nein Bem. Senke 1 X Senke 2 X Senke 3 Senke 4 X Senke n Dirk Borrmann, TÜV Rheinland Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 73

74 Wirk Prinzip Prüfung Diskussion um Wirk Prinzip Prüfung und Vollprobetest Verunsicherung bei Bauherren, Betreiber, Brandschutzexperten und Bauaufsichten über Umfang und Inhalt einer bauordnungsrechtlich geforderten Wirk Prinzip Prüfung durch Prüfsachverständige Die Fachkommission Bauaufsicht hat bisher die notwendigen Erläuterungen nicht gegeben Mit der Formulierung einschließlich dem bestimmungsgemäßen Zusammenwirken von Anlagen und dem gleichzeitigen Belassen der Prüfgrundsätze (Stand ) bietet die Fachkommission Bauaufsicht viel Raum für Interpretationen. Anpassung der Muster Prüfgrundsätze notwendig Welchem Prüfsachverständigen muss die Prüfhandlung und damit die Bescheinigung des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen in einer Wirk Prinzip Prüfung zugeordnet werden? Die Entscheidung, wie der Prüfsachverständige prüft, liegt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben allein in seiner Hand. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 74

75 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Was beinhaltet die Wirk Prinzip Prüfung? Was beinhaltet der Vollprobetest? Vollprobetest = Wirk Prinzip Prüfung + zusätzliche Prüfungen Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 75

76 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Nach MPrüfVO sind in 1 aufgeführte Sonderbauten sowie im Einzelfall Sonderbauten aufgrund besonderer Anforderungen gemäß 51 MBO prüfpflichtige bauliche Anlagen In diesen prüfpflichtigen baulichen Anlagen sind technischen Anlagen nach 2 MPrüfVO auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk Prinzip Prüfung) zu prüfen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 76

77 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Technische Anlagen nach 2 MPrüfVO sind: 1. Lüftungsanlagen ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be oder entlüften, 2. CO Warnanlagen, 3. Rauchabzugsanlagen, 4. Druckbelüftungsanlagen, (2011 neu!) 5. Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbständige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen, 6. Brandmelde und Alarmierungsanlagen, 7. Sicherheitsstromversorgungen (2011 Definition!) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 77

78 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Nach Mustervorschriften (Sonderbauvorschriften) der ARGEBAU müssen nur wenige Anlagen in geregelten Sonderbauten zusammenwirken. In nicht geregelten Sonderbauten ist dies gemäß 51 MBO in Brandschutzkonzepten als besondere Anforderung festzulegen. Aus Sicht vieler Fachleute ist auch das Zusammenwirken der prüfpflichtigen technischen Anlagen nach 2 MPrüfVO mit anderen Anlagen im Rahmen einer Wirk Prinzip Prüfung zu prüfen, sofern diese für den Brandschutz notwendige sicherheitstechnische Funktionen zur Erreichung der Schutzziele erfüllen müssen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 78

79 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Beispiele für das geforderte Zusammenwirken prüfpflichtiger technischer Anlagen mit anderen Anlagen und brandschutztechnischen Einrichtungen, die nach 2 MPrüfVO selbst nicht prüfpflichtig durch Prüfsachverständige sind, zum Beispiel im Zusammenhang mit der BMA: Aufzüge mit Brandfallsteuerungen Feuerwehraufzüge Personenrufanlagen Systeme zur dynamischen Fluchtweglenkung BOS Objektfunkanlagen (Feuerwehrgebäudefunk) Rauchschutzvorhänge Feuerschutzabschlüsse mit Feststellanlagen Öffnungen zur Rauchableitung Motorische Rauchschürzen Türverriegelungssysteme eventuell in Verbindung mit Einbruchmeldeanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 79

80 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Übersicht prüfpflichtiges Gebäude ja Schnittstellen zwischen Anlagen vorhanden Schnittstellen zwischen Anlagen vorhanden ja Vorgang beendet Vorgang beendet Prüfpflichtige Anlagen gemäß 2 MPrüfVO oder/und besondere Anforderungen gemäß 51 MBO bezüglich Anlagen, Einrichtungen und Schnittstellen im Baugenehmigungsverfahren ja ja Wirk Prinzip Prüfung (W P P) Wirkprinzipprüfung Nachweis des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens prüfpflichtiger Anlagen und anderer Anlagen gemäß Baugenehmigung Abschließende Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit im bauordnungsrechtlichen Verfahren Zusätzliche Prüfungen Nachweis nicht bauordnungsrechtlicher Schutzziele im Zusammenwirken von technischen Anlagen aus anderen Rechtsverordnungen, z.b. BetrSichV, GenTSV u.a. durch andere Sachverständige/ Sachkundige Nachweis von freiwilligen, privatrechtlich geforderten Schnittstellen, sowie nutzerspezifischen Anforderungen Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 80

81 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Sollen zusätzliche Funktionen und Schnittstellen zwischen nicht sicherheitsrelevanten Anlagen in einem Gebäude überprüft werden, kann dies formal nicht im Rahmen einer bauordnungsrechtlichen Wirk Prinzip Prüfung geschehen Diese Funktionen müssen im Rahmen weitergehender Prüfhandlungen, z.b. im Rahmen von Vollprobetests, durch zusätzliche Prüfungen nachgewiesen werden Dies betrifft vom Nutzer/Betreiber/Bauherrn gewünschte Prüfungen außerhalb des Bauordnungsrechts sowie alle Prüfungen zwischen Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Rahmen der Wirk Prinzip Prüfung geprüft werden, aber gemäß anderen Verordnungen oder Vorschriften (z.b. BetrSichV) erforderlich sind Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 81

82 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Zusammenwirken von BMA, MRA und Entfluchtungssystemen Feuertrutz Verlag Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 82

83 Gemeinsamkeiten Vollprobetests beinhalten Wirk Prinzip Prüfung für die öffentlich rechtlich geforderten Sicherheitsfunktionen (behördlich geforderte Schutzziele) Zusätzliche Prüfungen (betriebsnotwendige Prüfungen) weiterer Nutzungsfunktionen (vom Betreiber geforderte Schutzziele und Funktionen) Security (EMA, ZUKO) Gebäudeautomation (Raumklima, Sonnenschutz) Vielzahl weiterer gebäudetechnischer und kommunikationstechnischer Funktionen bzw. Anlagen Schwarzschaltung ist eine Prüfbedingung der Wirk Prinzip Prüfung oder der zusätzlichen Prüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 83

84 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest In Vorbereitung eines Vollprobetests ist genau festzulegen: Prüfumfang der Wirk Prinzip Prüfung für den bauordnungsrechtlich erforderlichen Nachweis des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen, einschließlich der bundeslandspezifischen Formanforderungen (Formulare und Bescheinigungen) Prüfumfang und Rechtsgrundlagen zusätzlicher Prüfungen Prüfbedingungen, unter denen Wirk Prinzip Prüfung und zusätzliche Prüfungen ablaufen sollen, z.b. Netzausfall (Schwarzschaltung) Für die Vorbereitung von Prüfhandlungen gibt die VDI 6010 Blatt 3 Hinweise und Empfehlungen. Die VDI 6010 Blatt 3 ist keine bauordnungsrechtliche Sollvorgabe im Sinne einer Eingeführten Technischen Baubestimmung (ETB). Jedoch alle anderen Technischen Regeln der Anlagentechnik sind ebenfalls keine ETB! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 84

85 Wirk Prinzip Prüfung Abgrenzung zum Vollprobetest Prozessschritte der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Wirk Prinzip Prüfung im Rahmen eines Vollprobetests: Festlegung und Bestellung der Verantwortlichen Zusammenstellung und Prüfung der Vorgabedokumente Erstellung der Prüfanleitung Vorbereitung der Prüfpläne Vorbereitung der Prüftermine und Prüfhandlungen Vorbereitungen mit dem Gebäudebetreibern Durchführung der Wirk Prinzip Prüfung eventuell im Rahmen eines Vollprobetestes Bescheinigung der Prüfsachverständigen für die prüfpflichtigen Anlagen Abschließende Konformitätserklärung durch den Brandschutzkonzeptersteller Je nach Bundesland abschließender Prüfbericht des Prüfingenieurs für vorbeugenden Brandschutz oder der unteren Bauaufsicht Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 85

86 VDI 6010 Blatt 3 Mögliche Bestandteile eines Vollprobetests Vollprobetest integrated system test Wirk Prinzip Prüfung system interaction test Schwarzschaltung black building procedure Zusätzliche Prüfungen additional tests VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 86

87 VDI 6010 Blatt 3 Beispielhafte Darstellung von Gewerke übergreifenden Funktionen im Rahmen eines Inbetriebnahmemanagements (IBM) nach VDI 6039 Lüftungsanlage Kälteanlage Elektroanlage... Aufzüge weitere, von der GA unabängige Anlagen Gebäudeautomation Einzelfunktionen, Einzelgewerke übergreifende funktionale Prüfung mehrerer Gewerke im Rahmen des IBM (Inbetriebnahmemanagement) VDI 6039 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 87

88 VDI 6010 Blatt 3 Übersicht Arbeitsschritte Vollprobetest gemäß VDI 6010 Blatt 3 Vollprobetest ist erforderlich. Verantwortliche für Vollprobetest festlegen; gegebenenfalls leitenden Prüfsachverständigen bestellen Vorgabedokumente auf Vollständigkeit prüfen Abschnitt in der Richtlinie und Prüfer Gewerk A Prüfer Gewerk B Prüfer Gewerk C Prüfer Gewerk n 5.2 Sichtung der Vorgabedokumente, Identifizierung möglicher Abhängigkeiten Prüfanleitung erstellen, Geeignete Simulationen für Auslösungen auswählen und weitere Beteiligte festlegen Vorbereitung der Prüfung, mögliche kritische Situationen mit Beteiligten abstimmen und Vorkehrungen für Fehlreaktionen treffen. Durchführung der Prüfung und Wirk Prinzip Prüfung Schwarzschaltung zusätzliche Prüfungen Bewertung, Dokumentation und Diskussion der Ergebnisse Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 88 6 VDI 6010 Blatt 3/ Dipl. Ing. H. Berger, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng.

89 VDI 6010 Blatt 3 Detail Arbeitsschritte Vollprobetest gemäß VDI 6010 Blatt 3 VDI 6010 Blatt 3/ Dipl. Ing. H. Berger, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 89

90 VDI 6010 Blatt 3 Detail Arbeitsschritte Vollprobetest gemäß VDI 6010 Blatt 3 VDI 6010 Blatt 3/ Dipl. Ing. H. Berger, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 90

91 VDI 6010 Blatt 3 Qualifikation des Verantwortlichen für den Vollprobetest VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Verantwortlicher für Vollprobentest (zum Beispiel leitender Prüfsachverständiger) Grundlegende Kenntnisse bauordnungsrechtlicher Anforderungen Grundlegende Kenntnisse über Anlagenfunktionen der anzusteuernden Systeme Besondere Kenntnisse im Bereich BMA und MSR (GA), im Besonderen der Schnittstellen Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 91

92 VDI 6010 Blatt 3 Beispiel für Wirk Prinzip Prüfung durch Prüfsachverständige im öffentlichrechtlichen Bereich Leitender Prüfsachverständiger A, B oder C Prüfsachverständiger A Brandmelde und Alarmierungsanlagen Prüfsachverständiger B Sicherheitsstromversorgungen Prüfsachverständiger C Lüftungsanlagen / Rauchabzugsanlagen VDI 6010 Blatt 3/ Dipl. Ing. H. Berger, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 92

93 VDI 6010 Blatt 3 Prüfanleitung mit Prüfplänen unverzichtbare Voraussetzung für den Vollprobetest vor Beginn der Prüfhandlungen vor Ort fertig stellen Vorgabedokumente sind Voraussetzung (Basis) der Erstellung Verantwortliche für den Vollprobetest legt fest, welche Szenarien zu prüfen sind Prüfsachverständige müssen für den Teil der Wirk Prinzip Prüfung die Beachtung der Prüfgrundsätze sicher stellen Bei der Aufstellung der Prüfanleitung mit den Prüfplänen für die einzelnen Prüfszenarien sind u.a. die folgenden Prüfbedingungen zu beachten: Brand/Explosion Bombenalarm/Amokalarm Ausfall der Energieversorgung (Schwarzschaltung) Witterungseinflüsse (Wind, Hochwasser, Blitzschlag und Überspannungen) Nutzungsbezogene Betreiberanforderungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 93

94 VDI 6010 Blatt 3 Prüfanleitung mit Prüfplänen Durch Prüfanleitung und Prüfpläne werden keine neuen Anforderungen an die Systeme gestellt! Grundlage sind die Vorgabedokumente Zur Prüfanleitung zählen: Vorgabedokumente (siehe Abschnitt 5.4 VDI 6010 Blatt 3) Prüfpläne inkl. Festlegung der Prüfbedingungen, zu erstellen Festlegungen zur Vereinfachung von Prüfschritten treffen (z.b. Stichprobenregelungen, Auslösen von Prüfgruppen) Übersichtspläne ggf. Grundrisse oder Schemata bereitstellen Verhaltensregeln für nicht direkt Beteiligte, zu erstellen Termin und Ablaufpläne (Tagespläne), zu erstellen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 94

95 VDI 6010 Blatt 3 Beispiel für ein Auslöseszenario Brandmeldung 0112/1 10 (Quelle) Prüfgruppe 112 Brandmeldung 0113/1 5 (Quelle) Brandmeldung 0116/1 17 (Quelle) Auslöseszenario 23 1 Senke(n): Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 34/2 Abschalten Lüftungsanlage Optischer Signalgeber Aufzug 6 Alarmierungsgruppe 15 Löschbereich 12/5 Auslösemuster 15 VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 95

96 VDI 6010 Blatt 3 Beispiel für ein Prüfszenario innerhalb eines Auslöseszenarios Brandmeldung 0112/1 10 (Quelle) Prüfgruppe 112 Brandmeldung 0113/1 5 (Quelle) Brandmeldung 0116/1 17 (Quelle) Auslöseszenario 23 1 Senke(n): Übertragungseinrichtung Entrauchungsventilator 34/2 Abschalten Lüftungsanlage Optischer Signalgeber Aufzug 6 Alarmierungsgruppe 15 Löschbereich 12/5 Auslösemuster 15 : ausgewähltes Prüfszenario VDI 6010 Blatt 3/Dipl. Ing. H. Berger Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 96

97 Das Wirkprinzip im Lebenszyklus Die VDI 6010 Blatt 3 gibt Hinweise, um eine Vereinheitlichung (Standardisierung) von Prüfabläufen zu erreichen. Dieses Zusammenspiel der verschiedenen Systeme soll nicht nur bei Fertigstellung, Abnahme und bauaufsichtlicher Prüfung funktionieren, sondern muss über viele Jahre der Nutzung durch den Menschen im Lebenszyklus des Gebäudes gewährleistet sein. Daher muss das ordnungsgemäße Zusammenwirken der Teilsysteme im Gesamtsystem reproduzierbar geprüft und langfristig erhalten werden. So erhält der Betreiber und Nutzer einheitliche Dokumente über den Stand der System und Gebäudefunktionalität, auch als Basis für wiederkehrende Prüfungen und als Beurteilungsgrundlage für Änderungen an den technischen Anlagen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 97

98 Wiederkehrender Vollprobetest Die Fristen für den regelmäßigen Vollprobetest gemäß VDI 6010 Blatt 3 können im Prüfplan (Drehbuch) festgelegt werden. Dies wird in der Schweiz derzeit in dieser Form praktiziert. Ist im Prüfplan keine Festlegung getroffen, ist in Anlehnung an die jeweils geltende Prüfverordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht, eine wiederkehrende Prüfung mindestens innerhalb einer Frist von derzeit drei Jahren durchzuführen. Kürzere Intervalle können sich beispielsweise aus Anforderungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens oder als notwendige Maßnahme zur Erhöhung der funktionalen Sicherheit ergeben. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erfordern vielfach deutlich kürzere Wartungs und Prüfintervalle. Diese Prüfungen haben unabhängig vom Vollprobetest zu erfolgen. Der Vollprobetest ersetzt die erforderlichen Einzelprüfungen nicht. Bei wiederkehrenden Prüfungen kann eine gleichzeitige gemeinsame Durchführung von Prüfungen wirtschaftlich sinnvoll sein (z.b. natürliche Entrauchungsanlagen mit CO2 Patronen, Stromerzeugungsaggregate, Feuerlöschanlagen mit Probeflutungen usw.) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 98

99 Vollprobetest nach wesentlicher Änderung Nach einer technischen Änderung der baulichen Anlage sowie nach einer wesentlichen Änderung einer technischen Anlage mit Auswirkung auf die Schnittstellen oder das Zusammenwirken mit anderen Anlagen/Systemen hat bei bauordnungsrechtlich geforderten Anlagen unverzüglich eine Wirk Prinzip Prüfung zu erfolgen (Anlehnung an Muster PrüfVO). Bei allen anderen Anlagen wird ein erneuter Vollprobetest empfohlen. Die Verantwortung für die Veranlassung eines Vollprobetests nach wesentlicher Änderung liegt beim Bauherrn/Betreiber. Es wird empfohlen einen Sachverständigen zur Beurteilung dieser Notwendigkeit einzubeziehen, dies kann der Verantwortliche für den Vollprobetest aus der Erstprüfung bzw. der letzten Wiederkehrenden Prüfung sein. Hinweis: Auch die Änderung des ssk, der Brandfallsteuermatrix und / oder des Prüfplanes stellen in vielen Fällen wesentliche Änderungen dar, die eine unverzügliche Prüfung der Funktionsabläufe im Hinblick auf die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der betroffenen angesteuerten sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen erfordern. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 99

100 Erstmalig, Wiederkehrend, nach Änderung Durchführung des Vollprobetests/ der Wirk Prinzip Prüfung Erstprüfung; Erstmalig vor Inbetriebnahme bei Neubau Wiederkehrende Prüfung; Nach Bauordnungsrecht innerhalb einer Frist von derzeit drei Jahren. Prüfung nach Änderung; Nach einer technischen Änderung der baulichen Anlage sowie nach einer wesentlichen Änderung einer technischen Anlage mit Auswirkung auf die Schnittstellen oder das Zusammenwirken mit anderen Anlagen/ Systemen hat bei bauordnungsrechtlich geforderten Anlagen unverzüglich ein Prüfung zu erfolgen. ZYKLEN DER PRÜFUNG MIT VOLLPROBETEST ERSTER VOLLPROBETEST (ERSTPRÜFUNG) VOLLPROBETEST NACH WESENTLICHER ÄNDERUNG WIEDERKEHRENDER VOLLPROBETEST VDI 6010 Blatt 3, Dipl. Ing. (FH) F. Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 100

101 Planung von Brandfallsteuerung Planung ist erfolgreich durch Wille: Entscheidungsträger (Eigentümer u./o. Betreiber) müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein die Prozesse wollen entsprechende Mittel und Ressourcen zur Verfügung stellen optimiertes Informationsmanagement: Klärung Wissensträger (FM, Nutzer, Externe) rechtzeitige Beschaffung von Informationen Angemessenes Dokumentationskonzept Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 101

102 Vorbereitung und Durchführung von Vollprobetests Vollprobetests sind erfolgreich und termingerecht, wenn: Rahmenbedingungen passen: Vorbereitung frühzeitig, seriös in Gesamtterminplanung integriert Professionelle Technischen Fachkoordinator eingesetzt seriöse Vorbereitung (Inbetriebnahme, Systemtests) durchgesetzt Bedeutung der Testbereitschaft erkannt und berücksichtigt Mängelerkennung und behebung frühzeitig ins Zentrum gestellt Mängelmanagement professionell koordiniert (richtige Prioritäten) Professionelles Testmanagement installiert ist: Termine flexibel umsetzen (EDV Tools) Testabläufe optimieren (Zeitbedarf, Personalbedarf) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 102

103 Bestand / Wiederkehrende Tests Wiederkehrende Prüfungen sind dann erfolgreich, wenn Kontinuität gewährleistet wird Eigentümer, Betreiber sich zur Erhaltung des Sicherheitsniveaus bekennen Knowhow zusammengehalten, gepflegt, aktuell gehalten wird Brandschutzbetreuung und Betreuung Wiederkehrender Prüfungen eng koordiniert bzw. aus einer Hand sichergestellt wird seriöse Wartung durchgeführt wird Periodizität vorliegt Ansteuerungen und einzelne Sicherheitsanlagen wiederkehrend geprüft vorgegebene Zyklen bzw. Fristen für Regelmässigkeit genutzt damit Systeme und deren Funktionen erhalten werden alle Verknüpfungen und ganze Steuerungen innerhalb der Frist geprüft Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 103

104 Zusammenfassung Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung Zunahme der Anforderungen im anlagentechnischen Brandschutz und der Verknüpfungen der Anlagen. Neben Personenschutz (Bauordnungsrecht) können Umweltschutz oder Sachschutz sowie weitere benutzerspezifische Anforderungen eine vertragliche Rolle spielen. Dann ist die Wirk Prinzip Prüfung um Prüfungen im Rahmen eines Vollprobetests zu erweitern. VDI Richtlinie kann bei richtiger Anwendung den Verantwortlichen helfen, Vollprobetests und Wirk Prinzip Prüfungen standardisiert, mit vertretbarem Aufwand und vergleichbar abzuwickeln. Dies sorgt für Sicherheit und Vertrauen. Bezüglich Tests zusätzlicher betriebsnotwendiger Funktionen werden Hinweise und Anregungen für die Verantwortlichen gegeben. Leistungen können in der Angebotsphase klar definiert und Angebote einfacher verglichen werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 104

105 Gliederung 1. Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung 2. Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 3. Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung 4. Anwendungsbeispiele / Musterdokumente 5. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 105

106 Download unter Downloads können unter W P P Arbeitsdateien W P P Beispiele ergänzende Unterlagen bezogen werden Benutzername: pvting Passwort: Seminar Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 106

107 Gliederung 1. Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Betrachtung 2. Grundlagen der VDI 6010 Blatt 3 3. Vollprobetest und Wirk Prinzip Prüfung 4. Anwendungsbeispiele / Musterdokumente 5. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 107

108 Zusammenfassung 1. Zunehmende Komplexität der Gebäude erfordert höhere Anforderungen im anlagentechnischen Brandschutz und der Verknüpfungen von Anlagen. 2. Die Ausführungsqualität, die Wirksamkeit, die Betriebs / Funktionssicherheit und die Wirtschaftlichkeit von Brandschutzmaßnahmen muss sich verbessern. 3. Das sicherheitstechnische Steuerungskonzept (ssk) muss in LP 2 4 gemäß AHO/HOAI entstehen (Grundleistung nach AHO). 4. Die Erstellung einer Brandfallsteuermatrix zur Beschreibung der Steuerung und Funktionsweise des Zusammenwirkens sicherheitstechnischer Anlagen muss in LP 5 gemäß HOAI abgeschlossen werden (Besondere Leistung). 5. Die Inbetriebnahmen aller Brandschutzeinrichtungen sind durch die Verantwortlichen (Fachbauleiter, Bauüberwacher) zu begleiten und zu dokumentieren. Dies ist nicht Aufgabe während der bauaufsichtlichen Prüfung durch Prüfsachverständige. 6. Neben der bauordnungsrechtliche Prüfung der Einzelanlagen ist für das ordnungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen und Systeme in der Regel eine Wirk Prinzip Prüfung (eventuell im Rahmen von Vollprobetests) durchzuführen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 108

109 Zusammenfassung 7. Zusätzlich zur Wirk Prinzip Prüfung können weitere Prüfungen nach Nutzervorgabe erforderlich sein = Vollprobetest. 8. Grundlage der Wirk Prinzip Prüfung ist die Brandfallsteuermatrix als Teil der Gefahrenfallsteuermatrix des Gesamtgebäudes und die danach zu erstellenden Prüfpläne nach VDI 6010 Blatt Die Prüfung des Zusammenwirkens von Anlagen setzt eine besondere Fachkompetenz der Prüfenden voraus. 10. Nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind die Einzelanlagen und das Zusammenwirken der Anlagen (das Wirkprinzip) wiederkehrend zu prüfen. Die Kontrolle ist eine Grundlage zur Sicherstellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit während der Lebensdauer eines Gebäudes. 11. Die Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen ist eine elementare Aufgabe des Bauherrn/Betreibers zur langfristigen Sicherstellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen und Systeme. 12. Häufige Wechsel der technischen Dienstleister für die Instandhaltung sind kontraproduktiv für den Erhalt der Betriebssicherheit der Anlagen und Systeme. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 109

110 Sicher ist sicher Dipl. Ing. Dirk Borrmann, TÜV Rheinland Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 110

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