AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 19 Freitag, den 16. März 2007 Nummer 11

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 19 Freitag, den 16. März 2007 Nummer 11"

Transkript

1 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 19 Freitag, den 16. März 2007 Nummer 11 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Amtliche Bekanntmachungen Seite 131 Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Niederzell Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahlersbach Öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Gundhelm Gebührensatzung der Stadt Schlüchtern über die Benutzung der städtischen Kindergärten sowie des Schulkinderhauses (CJD Schloss Hausen) Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gundhelm Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ahlersbach Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Elm Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Niederzell Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Wallroth Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenzell Niederschrift über die gemeinschaftsliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Klosterhöfe und der Angliederungsgenossenschaft Klosterhöfe- Röhrigshof... 8 Aus dem Rathaus wird berichtet 142 Sprechtag des Schiedsamtes Sprechstunde des Ortsgerichtes Städtische Wohnungen zu vermieten Unsere Jubilare... 10

2 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 131 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES NIEDERZELL Aufgrund des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom berufe ich den Ortsbeirat des Stadtteils Niederzell auf Montag, den 19. März 2007, 19:30 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in das Feuerwehrgerätehaus Niederzell ein. 1 Geplanter Moscheebau der Ahmadiyya 1.1 Sachstandsbericht des Ortsvorstehers 1.2 Aussprache 2 Weiteres Vorgehen Schlüchtern, gez. Moritz, Ortsvorsteher 132 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES AHLERSBACH Aufgrund des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom berufe ich den Ortsbeirat des Stadtteils Ahlersbach auf Dienstag, den 20. März 2007, 19:30 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Ahlersbach ein. 1. Friedhofserweiterung (gemeinsame Sitzung mit dem Kirchenvorstand) 2. Verschiedenes Schlüchtern, gez. Eberhardt, Ortsvorsteher 133 ÖFFENTLICHE SITZUNG DES ORTSBEIRATES GUNDHELM Aufgrund des 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte vom berufe ich den Ortsbeirat des Stadtteils Gundhelm auf Donnerstag, den 22. März 2007, 20:00 Uhr, zu einer öffentlichen Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Gundhelm ein. 1. Bericht des Ortsvorstehers 2. Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Stadt Schlüchtern 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Brückenbrunnenfest am Situation des Backhauses 6. Anfragen und Anregungen Schlüchtern, gez. Simon, Ortsvorsteher

3 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern / GEBÜHRENSATZUNG DER STADT SCHLÜCHTERN ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN SOWIE DES SCHULKINDERHAUSES (CJD SCHLOSS HAUSEN) Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom (GVBI. l S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBI. l S. 666, 669), der 1,2,3, und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben vom (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom (GVBl. I S. 54) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches vom (GVBl. I vom , S. 698) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlüchtern in ihrer Sitzung am nachstehende Gebührensatzung der Stadt Schlüchtern über die Benutzung der städtischen Kindergärten sowie des Schulkinderhauses (CJD Schloss Hausen) erlassen: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Kindergärten im Bereich der Stadt Schlüchtern sowie des Schulkinderhauses (CJD Schloss Hausen) haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren gliedern sich in a) die Betreuungsgebühr b) das Verpflegungsentgelt c) das Getränke- und Bastelgeld 1. Die Betreuungsgebühr ist für den Besuch des Kindergartens zu entrichten. 2. Das Verpflegungsentgelt wird für die Teilnahme des Kindes am Essen im Kindergarten erhoben. 3. Das Getränke- und Bastelgeld stellt eine Kostenbeteiligung an Getränken und Arbeitsmaterial für die sinnvolle Beschäftigung des Kindes dar. Das Getränke- und Bastelgeld wird in der jeweiligen Einrichtung durch die Erzieherinnen erhoben. Die Betreuungsgebühr beträgt 2 Betreuungsgebühren 1. für ganztägige Betreuung (vor- und nachmittags, ohne Mittagsversorgung) ,50 /mtl. 2. für ganztägige Betreuung (mit Mittagsversorgung) ,00 /mtl. Essensgeld... 60,00 /mtl. 3. für Betreuung mit Mittagsversorgung (von 7:30 bis 13:30 Uhr) ,00 /mtl. Essensgeld... 60,00 /mtl. 4. für Betreuung mit Mittagsversorgung (von 7:30 bis 15:00 Uhr) ,50 /mtl. Essensgeld... 60,00 /mtl. 5. für Vormittagsbetreuung (von 7:30 bis 12:30 Uhr)... 84,00 /mtl. 6. für Vormittagsbetreuung (von 7:30 bis 13:00 Uhr)... 90,00 /mtl. 7. für die Nachmittagsbetreuung (Mo.- Do. 13:30 bis 16:30 Uhr)... 52,50 /mtl.

4 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern / für Betreuung im Kindergarten Maulwurfshügel, Niederzell (altersübergreifende Gruppe/Hausaufgabenbetreuung) 11:00 bis 13:00 Uhr ohne Mittagsversorgung... 36,00 /mtl. 11:00 bis 15:00 Uhr mit Mittagsversorgung (zzgl. Essensgeld)... 72,00 /mtl bis 16:30 Uhr mit Mittagsversorgung (zzgl. Essensgeld)... 99,00 /mtl. 13:00 bis 16:30 Uhr ohne Mittagsversorgung... 63,00 /mtl. Essensgeld... 60,00 /mtl. 9. Bei den Betreuungsarten 2, 3, 4 und 6 ist im Kindergarten Maulwurfshügel, Niederzell, auch wöchentlich eine 3-tägige Betreuung möglich. Die Gebühren errechnen sich entsprechend der vorstehenden Ziffern. 10. In den Kindergärten Kinderburg Wiesenzauber, Innenstadt, und Maulwurfshügel, Niederzell, besteht die Möglichkeit während der Ferien eine Notgruppe (vormittags) zu besuchen. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 21,00 wöchentlich erhoben. 11. Shopping-Tag" 13:00 bis 17:00 Uhr mit Mittagsversorgung (zzgl. Essensgeld)... 14,40 /mtl. 14:00 bis 17:00 Uhr... 10,80 /mtl. 15:00 bis 17:00 Uhr... 7,20 /mtl. Essensgeld... 12,00 /mtl. 12. für Betreuung im Kindergarten Kinderburg Wiesenzauber", Innenstadt zusätzliche Nachmittagsbetreuung (tageweise) zzgl. Essensgeld 2,00 /tgl. Essensgeld 3,50 /tgl. Zusätzliche Nachmittagsbetreuung (wöchentl.) zzgl. Essensgeld 10,00 /wö. Essensgeld 17,50 /wö. 13. für ganztägige Betreuung in der Kindertagesstätte des Behindertenwerkes Main- Kinzig (ohne Mittagsversorgung) ,50 /mtl. 14. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen städtischen bzw. kirchlichen Kindergarten, werden für das zweite Kind 50 % der Benutzungsgebühren und jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben. Dies gilt nicht für das Essensgeld. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Betreuung an einem Shopping-Tag. Besuchen Geschwisterkinder unterschiedliche Einrichtungen, z. B. Kindergarten bzw. Hort, so ist die volle Gebühr der jeweiligen Einrichtung zu zahlen. 15. Kinder aus Stadtteilen, die durch ein von der Stadt Schlüchtern beauftragtes Beförderungsunternehmen in die Kindergärten gebracht werden, erhalten einen Vormittagsplatz (ohne erweiterte Öffnungszeiten). 16. Für den Fall, dass das Kind nicht am Ende der vereinbarten Betreuungszeit abgeholt wird, wird eine zusätzliche Betreuungsgebühr von 5,00 erhoben. 3 Gebührenfreistellung Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Betreuungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten (Förderung der Freistellung von Kindergartenbeitrag für das letzte der Einschulung vorausgehende Kindergartenjahr das sogenannte Bambini-Programm ) gewährt, erhebt die Stadt Schlüchtern keine Gebühren für die letzten 12 Monate vor der Einschulung nach dieser Satzung, beginnend ab

5 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2007 Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. 4 Betreuungsgebühren CJD Die Betreuungsgebühren in der Tageseinrichtung für Kinder Schulkinderhaus (CJD Schloss Hausen) betragen: Grundbetreuung von 7:30 bis 13:00 Uhr 60,00 /mtl. zusätzliche Betreuungsbausteine (7:00 bis 7:30, 13:00 bis 14:00 Uhr, 14:00 bis 15:00 Uhr, 15:00 bis 16:00 Uhr 16:00 bis 17:00 Uhr) jeweils 18,00 /mtl. zuzüglich Essensgeld Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie diese Einrichtung, werden für das zweite Kind 50 % der Benutzungsgebühren und jedes weitere Kind keine Betreuungsgebühren erhoben. Dies gilt nicht für das Essensgeld. 5 Gebührenabwicklung a) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung, Aufnahme in die Grundschule oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind dem Kindergarten fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. b) Die Gebühren sind jeweils zum 1. eines Monats fällig und ohne Aufforderung an die Stadtkasse zu zahlen. Rückbuchungsgebühren bei nicht ausreichender Deckung des Kontos gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. c) Die Gebühren sind bei vorübergehender Schließung der Einrichtungen (Ferien, Feiertage pp.) weiterzuzahlen. Im Jahr der Aufnahme in die Grundschule ist die Abmeldung des Kindes aus dem Kindergarten nur bis zum 30. April des jeweiligen Jahres möglich. d) Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die Einrichtung über einen längeren Zeitraum von mehr als vier Wochen nicht besuchen, kann die Gebühr für die nach dem Eintritt der Krankheit folgende Zeit erlassen werden. e) Über Stundungen, Niederschlagungen und Erlasse entscheidet der Magistrat. 6 Gebührenübernahme In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Betreuungsgebühren beim zuständigen Kreisjugendamt oder Sozialamt beantragt werden. 7 Verfahren bei Nichtzahlung Rückständige Benutzungsgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 8 Inkrafttreten Die Gebührensatzung tritt rückwirkend zum in Kraft.

6 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2007 Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom außer Kraft. Schlüchtern, Der Magistrat der Stadt Schlüchtern gez. Fritzsch, Bürgermeister 135 JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT GUNDHELM Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Gundhelm lädt zu ihrer Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 17. März 2007, 20:00 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus in Gundhelm ein. 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Verlesung der Niederschrift 3. Jahresbericht 4. Kassenbericht 5. Prüfungsbericht des Genossenschaftsausschusses 6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 7. Verwendung des Jagdertrages 8. Verwendung der Rücklagen 9. Verschiedenes Schlüchtern-Gundhelm, gez. Uwe Berthold, Jagdvorsteher 136 JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT AHLERSBACH Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Ahlersbach lädt zu ihrer Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 31. März 2007, 19:30 Uhr, in das Dorfgemeinschaftshaus in Ahlersbach ein. 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Verlesung der Niederschrift von Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Wahl zweier Kassenprüfer für Verwendung des Jagdpachterlöses 8. Grußworte der Gäste 9. Verschiedenes Grundstücksänderungen sind 1 Woche vor der Jahreshauptversammlung dem Jagdvorsteher Heinrich Gaul, Am Buchenberg 13, Schlüchtern-Ahlersbach, mitzuteilen. Schlüchtern-Ahlersbach, gez. Heinrich Gaul, Jagdvorsteher

7 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern / JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT ELM Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Elm lädt zu ihrer Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 31. März 2007, 20:00 Uhr, in die Gaststätte Saukoppstübchen, Reithweg 3, in Elm ein. 1. Eröffnung 2. Verlesung der letzten Niederschrift 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Bericht des Jagdpächters 7. Wahl eines Wahlleiters 8. Wahlen a) Wahl des Jagdvorstehers b) Wahl der Jagdausschussmitglieder 9. Verwendung des Jagdpachterlöses 10. Verschiedenes Der Jagdvorsteher weißt die Jagdgenossen auf ihre Verpflichtung hin, ihm Eigentumsveränderungen bei bejagbaren Grundstücken mitzuteilen. Schlüchtern-Elm, gez. Jochen Neumann, Jagdvorsteher 138 JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT NIEDERZELL Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Niederzell lädt zu ihrer Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 31. März 2007, 20:00 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus in Niederzell ein. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Kassenbericht 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Bericht des Genossenschaftsausschusses und Entlastung des Jagdvorstandes 5. Verlesung der Protokolle von Beschlussfassung über die Verwendung des zur Verfügung stehenden Jagdpachtes 7. Verschiedenes Schlüchtern-Niederzell, gez. Hans Schauberger, Jagdvorsteher 139 JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT WALLROTH Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Wallroth lädt zu ihrer Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 31. März 2007, 19:30 Uhr, in die Gastwirtschaft Fehl, Zum Hirzfeld 2, in Wallroth ein.

8 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2007 Alle Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücken die Jagd ausgeübt werden darf, sind zu dieser Versammlung recht herzlich eingeladen. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Verlesen der Niederschrift der letztjährigen Jahreshauptversammlung 3. Neuverpachtung der Jagd 4. Bericht des Jagdvorstandes 5. Bericht des Kassenverwalter 6. Bericht des Kassenprüfers 7. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenverwalters 8. Beschlussfassung des Jagdvorstandes und des Kassenverwalters 9. Neuwahl des Vorstandes 10. Anfragen, Anregungen und Informationen Schlüchtern-Wallroth, gez. Heinrich Schmidt, Jagdvorsteher 140 JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT HOHENZELL Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schlüchtern-Hohenzell lädt zu ihrer Jahreshauptversammlung auf Samstag, den 14. April 2007, 19:00 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus Hohenzell ein. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Verlesen der Niederschrift der letztjährigen Hauptversammlung 3. Bericht des Jagdvorstandes 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 6. Bericht des Jagdpächters 7. Verwendung des Jagdpachterlöses 2006 (Anträge sind bis zum beim Jagdvorstand einzureichen). 8. Verschiedenes Schlüchtern-Hohenzell, gez. Jürgen Latsch, Jagdvorsteher 141 NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE GEMEINSCHAFTSLICHE JAHRESHAUPTVERSAMM- LUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT KLOSTERHÖFE UND DER ANGLIEDE- RUNGSGENOSSENSCHAFT KLOSTERHÖFE-RÖHRIGSHOF am Freitag, dem , im Gemeinschaftshaus in Gomfritz Beginn: 20:15 Uhr Ende: 22:45 Uhr 1. Eröffnung und Bericht des Jagdvorstehers Der Jagdvorsteher Klaus Hopf eröffnete am die gemeinschaftliche Jahreshauptversammlung im Dorfgemeinschaftshaus in Klosterhöfe-Gomfritz und begrüßte 12 Jagdgenossen. Als Vertreter der Stadt Schlüchtern erschien Erster Stadtrat Reinhold Baier. Die Einladung zu dieser Versammlung erfolgte über das Amtsblatt sowie durch persönliche Einladung.

9 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2007 Die anwesenden Jagdgenossen weisen eine Gesamtfläche von 198,77 ha auf, womit die Versammlung folglich beschlussfähig ist. Zum engeren Kreis des Vorstandes zählen die Jagdgenossen Kurt Schmidt und Gerhard Schmidt, die gleichsam die Funktion des Kassierers und des Schriftführers begleiten. 2. Kassenbericht Den Kassenbericht verlas Vorsteher Klaus Hopf. Dem war nichts entgegen zu setzen. 3. Bericht der Kassenprüfer Die Kassenprüfer Reinhold Ullrich und Hans Kress bestätigten dem Kassierer eine einwandfreie Kassenführung. 4. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers Auf Antrag von Herrn Reinhold Ullrich wurde dem Vorstand und dem Kassierer von der Versammlung einstimmig Entlastung erteilt. 5. Beschlussfassung über eine Maschinensatzung Einer Beschlussfassung über eine Benutzungsgebühr über Maschinen der Jagdgenossenschaft konnte nicht zugestimmt werden. Für Folgekosten angesichts eventuell auftretender Reparaturen wäre es sinnvoll, eine Gebührenliste zu erstellen; weiterhin sollte klar gestellt werden, inwieweit die Benutzung der Maschinen von Jagdgenossen, die sich ihren Jagdpachtertrag ausbezahlen lassen, aufrecht erhalten werden kann. Schließlich werden diese Maschinen von den übrigen Jagdgenossen durch deren Jagdpachtbeträge finanziert. Es muss festgestellt werden, dass hierüber keine Satzung besteht. 6. Verwendung des Jagdpachterlöses 2006/2007 Zur Verwendung des Jagdpachterlöses gab es zwei Vorschläge: 1. Anschaffung eines Klauenpflegestandes 2. Anschaffung einer Seilwinde für den Forsteinsatz Für die Anschaffung eines Klauenpflegestandes stimmten 10 Jagdgenossen bei 2 Enthaltungen. Über Angebote geeigneter Klauenpflegestände werden sich die Herren Hans Alt, Hans Kress und Reinhold Ullrich umsehen. Der Anschaffung einer Seilwinde stimmten alle 12 Jagdgenossen zu. Es sollte allerdings geklärt werden, ob diese Anschaffung über die Forstbetriebsvereinigung erfolgen kann, so dass auf diese Weise eine finanzielle Erleichterung möglich wäre. 7. Verschiedenes Bislang wurden die Maschinen und Geräte der Jagdgenossenschaft in einer Halle des Herrn Klaus Hopf untergestellt. Die Unterstellungskosten beliefen sich seither auf 200,00. Nach Zustimmung aller Jagdgenossen werden die jährlichen Unterstellungskosten auf 250,00 aufgestockt. Der Stadt Schlüchtern zustehende Jagdpachtbetrag sollte auf Antrag des Stadtvertreters Reinhold Baier gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Man denkt dabei an Reparaturarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus und Spielplatz. In diesem Jahr sollen Ruhebänke aufgestellt werden. Schlüchtern-Klosterhöfe, gez. Klaus Hopf, Jagdvorsteher gez. Gerhard Schmidt, Schriftführer

10 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2007 AUS DEM RATHAUS WIRD BERICHTET 142 SPRECHTAG DES SCHIEDSAMTES Die Sprechtage des neu gewählten Schiedsmannes Udo Riemel finden jeweils mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 110, Tel.: ( ) 85-0, statt. 143 SPRECHSTUNDE DES ORTSGERICHTES Das Ortsgericht hält jeden Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr Sprechstunden im Rathaus Schlüchtern, Zimmer 110, Tel.: ( ) , ab. 144 STÄDTISCHE WOHNUNGEN ZU VERMIETEN Folgende städtische Wohnungen sind zu vermieten: 1. Stadtteil Elm, Huttener Straße 14, 1. Obergeschoss, 3 Zimmer, Küche, Bad, ohne Heizung = 67 qm, 2. Städt. Altenwohnheim, Vogelsbergstraße 8, Erdgeschoss, 1 Zimmer, Küche, Bad, Balkon, Heizung = 31,86 qm. Interessenten werden gebeten, sich bei der Stadtverwaltung Schlüchtern, Rathaus, Zimmer 210 und 209, Tel. ( ) od , zu melden. 145 UNSERE JUBILARE Der Magistrat der Stadt Schlüchtern gratuliert: am : Margarethe Kister, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 89. Geburtstag Heinrich Firnges, Am Hang 4, Schlüchtern-Innenstadt zum 81. Geburtstag Johannes Seelig, Huttener Str. 34, Schlüchtern-Elm zum 82. Geburtstag Josef Schäfer, Weinbergstr. 46, Schlüchtern-Herolz zum 75. Geburtstag Else Lotz, Schöne Aussicht 4, Schlüchtern-Hutten zum 76. Geburtstag Heinrich Bender, Hauptstr. 20, Schlüchtern-Vollmerz zum 81. Geburtstag am : Leonardo Centrone, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 74. Geburtstag Robert Beßler, Struthrain 20, Schlüchtern-Innenstadt zum 74. Geburtstag Werner Deckwerth, Weigels 15, Schlüchtern-Elm zum 71. Geburtstag Anna Dotzauer, Weinbergstr. 9, Schlüchtern-Herolz zum 74. Geburtstag Margarete Schlösser, Ringstr. 28, Schlüchtern-Vollmerz zum 80. Geburtstag

11 Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern /2007 am : Magdalene Schwarz, Breitenbacher Str. 5, Schlüchtern-Innenstadt zum 86. Geburtstag Gertraude Hölzer, Fliedener Str. 7, Schlüchtern-Gundhelm zum 87. Geburtstag Maria Fuchs, Unterm Giebel 2, Schlüchtern-Herolz zum 83. Geburtstag Heinrich Henning, Am Reitacker 3, Schlüchtern-Hohenzell zum 74. Geburtstag am : Hilde Richter, Höbäckerweg 18, Schlüchtern-Innenstadt zum 79. Geburtstag Christa Scheufen, Frankfurter Str. 1, Schlüchtern-Hohenzell zum 70. Geburtstag am : Heinz Paulsen, Ludovica-von-Stumm-Str. 5, Schlüchtern-Innenstadt zum 90. Geburtstag Theresia Altland, Bahnhofstr. 11, Schlüchtern-Innenstadt zum 79. Geburtstag Dr. Wolfgang Beier, Kurfürstenstr. 28, Schlüchtern-Innenstadt zum 71. Geburtstag Martha Jost, Weißbachstr. 26, Schlüchtern-Gundhelm zum 71. Geburtstag Inge Kappes, Am Schloßborn 13, Schlüchtern-Hohenzell zum 73. Geburtstag Maria Stock, Ringstr. 43, Schlüchtern-Vollmerz zum 84. Geburtstag am : Margarete Kaempffe, Hof Reith 1, Schlüchtern-Innenstadt zum 82. Geburtstag Josef Kosina, An den Lindengärten 7, Schlüchtern-Innenstadt zum 74. Geburtstag Günther Möller, Wassergasse 11, Schlüchtern-Innenstadt zum 74. Geburtstag Ewald Orth, Bergstr. 27, Schlüchtern-Innenstadt zum 74. Geburtstag Johannes Zinkhan, Weißbachstr. 1, Schlüchtern-Gundhelm zum 71. Geburtstag Hildegard Krah, Ahlersbacher Str. 12, Schlüchtern-Herolz zum 70. Geburtstag Karl Schwarz, Ramholzer Str. 1, Schlüchtern-Vollmerz zum 83. Geburtstag am : Maria Kempel, Ludovica-von-Stumm-Str. 5, Schlüchtern-Innenstadt zum 92. Geburtstag Dorothea Rosenberger, Elmer Landstr. 22, Schlüchtern-Innenstadt zum 72. Geburtstag Frieda Schopp, Brückenstr. 53, Schlüchtern-Elm zum 85. Geburtstag Ursula Siemon, Weißbachstr. 11, Schlüchtern-Gundhelm zum 79. Geburtstag Lydia Weider, In der Hohle 3, Schlüchtern-Hohenzell zum 79. Geburtstag

Satzung. in der Fassung. vom

Satzung. in der Fassung. vom Satzung in der Fassung vom 29.06.2015 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Bischoffen (Stand: 12. Änderungssatzung vom 04.05.2015) Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessichen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden - 2 - Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Calden vom 11.12.1986 über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden Auf

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 21 Freitag, den 6. März 2009 Nummer 10

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 21 Freitag, den 6. März 2009 Nummer 10 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 21 Freitag, den 6. März 2009 Nummer 10 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 101 Öffentliche

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der Gebührensatzung zur Satzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom 16.09.1992 über die Benutzung der Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Die I. Die bis I. XIV. bis Nachträge XVII. Nachträge

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg Der Magistrat Aktuelle Satzung Stand vom 01.08.2017 (Endnote) Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Auf Grund der. hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach

Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.

Mehr

Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens der Stadt Rosenthal Vom

Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens der Stadt Rosenthal Vom Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens Vom 06.05.1999 Auf Grund der 5, 19, 20, 51, und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVB1. I S. 534), zuletzt

Mehr

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010

Mehr

Arbeitsversion. Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm

Arbeitsversion. Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm Auf Grund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung-

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung- 1 Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung- Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN - 1 - Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark Neufassung Stavo-Beschluss vom 18.03.2008 In Kraft seit 28.03.2008 1. Änderung Stavo-Beschluss vom

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder 1. SATZUNG/ORDNUNG: Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach 2. IN DER FASSUNG

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der ertagesstätten der Stadt Obertshausen Auf Grund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung - 1 - Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach (Leseversion) 1 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

L E S E F A S S U N G

L E S E F A S S U N G L E S E F A S S U N G inkl. 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten (Werra) vom 11.12.2014 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz Nidda Tel.: 06043/ Internet:

DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz Nidda Tel.: 06043/ Internet: DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: 06043/8006-0 E-Mail: info@nidda.de Internet: www.nidda.de Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Nidda vom 12.07.2005 über die Benutzung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal wurde am 5. Dezember 2013

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt

GEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt GEBÜHRENORDNUNG zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der der Stadt Obertshausen Auf Grund von 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain AZ: 460.01 SS: 024605 Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am:

Mehr

Gebührenordnung. zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung des Waldkindergartens Pfützenhüpfer

Gebührenordnung. zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung des Waldkindergartens Pfützenhüpfer Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung des Waldkindergartens Pfützenhüpfer Veröffentlicht in der Ried-Information Nr. 48/2016 vom 30. November 2016 Gebührenordnung zur

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN - 1 - Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen)

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Stadtrecht Az. 020-00-421 Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) Inhaltsverzeichnis: 1

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom 14.12.2017 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der kommunalen Kinderkrippe Eulennest

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der kommunalen Kinderkrippe Eulennest Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der kommunalen Kinderkrippe Eulennest Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 25/2013 vom 19.06.2013 Gebührenordnung

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g 1 G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach Aufgrund von 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe in der

Mehr

zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main

zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main GEBÜHRENSATZUNG zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main Präambel Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen

Mehr

(2) Die Benutzungsgebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten.

(2) Die Benutzungsgebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten. KZi. ============================================================================== 1. Satzung / Ordnung: Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Butzbach

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der Maria-Jockel-Kindertagesstätte

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der Maria-Jockel-Kindertagesstätte Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der Maria-Jockel-Kindertagesstätte Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 25/2013 vom 19.06.2013 Gebührenordnung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen 1 460-01 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen ---------------------------------------------------------- Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen

Mehr

Verein Feriendorf im Odenwald e.v.

Verein Feriendorf im Odenwald e.v. Gebührensatzung zur Betreuungsvereinbarung über die Benutzung der des Verein Feriendorf im Odenwald e.v. 1 Allgemeines (1) Für die Benutzung der haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren

Mehr

G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus. Präambel

G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus. Präambel G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 in der Fassung vom 01.05.2015

Mehr

zur Satzung der Gemeinde Freigericht vom über die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Gemeinde Freigericht

zur Satzung der Gemeinde Freigericht vom über die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Gemeinde Freigericht Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Freigericht vom 15.11.1990 über die Benutzung der Kindertagesstätten und Stand: 18.06.2018 Kontakt Gemeinde Freigericht Rathausstraße 13 63579 Freigericht E-Mail:

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN 12. Ergänzungslieferung: 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 - Feststellung

Mehr

Kindergartensatzung. in der Fassung des I. Nachtrags vom

Kindergartensatzung. in der Fassung des I. Nachtrags vom Kindergartensatzung in der Fassung des I. Nachtrags vom 30.06.2016 Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt

Mehr

Gebührensatzung. zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen).

Gebührensatzung. zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen). Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen). mit eingearbeitetem: 1. Nachtrag vom 01.01.2010 2. Nachtrag

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Stadt Bürstadt vom 01. Januar 2018 Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Bürstadt 11.

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 Feststellung der Benutzungsgebühren

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neu-Isenburg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neu-Isenburg 5.2.1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neu-Isenburg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN

G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN 200b Aufgrund der 5, und 51 und der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.

Mehr

Allgemeines. a) die sich aus 3-5 ergebenden Kostenbeiträge, die für den Besuch des Kindes in der Tageseinrichtung zu entrichten sind und

Allgemeines. a) die sich aus 3-5 ergebenden Kostenbeiträge, die für den Besuch des Kindes in der Tageseinrichtung zu entrichten sind und Kostenbeitragssatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698),

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt

Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt Aufgrund von 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten. Allgemeines

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten. Allgemeines Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten 1 Allgemeines (1) Für die Benutzung der Kindertagesstätten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung) der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. der Stadt Melsungen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGGebS)

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. der Stadt Melsungen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGGebS) G E B Ü H R E N S A T Z U N G der Stadt Melsungen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGGebS) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Kindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen

Kindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen Kindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von 15-09-19 Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 4.September

Mehr

Stadtrecht. Kostenbeitragssatzung. Ausfertigung: (Änderung) Kostenbeitragssatzung

Stadtrecht. Kostenbeitragssatzung. Ausfertigung: (Änderung) Kostenbeitragssatzung Stadtrecht Stadtverordnetenbeschluss: 28.11.2018 Ausfertigung: 29.11.2018 (Änderung) Veröffentlichung: 03.12.2018 Inkrafttreten: 01.08.2018 zur Satzung der Stadt Nidderau vom 21. Juni 2018 über die Nutzung

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 562), der

Mehr

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schmitten vom 01.01.2014 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen

Mehr

4. Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags.

4. Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags. Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten/Kindertagesstätten der Gemeinde Einhausen Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 18 Freitag, den 31. März 2006 Nummer 13

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 18 Freitag, den 31. März 2006 Nummer 13 9 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 18 Freitag, den 31. März 2006 Nummer 13 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Gebührenordnung zur Kindertageseinrichtungensatzung S T E INBACHER ST A D TR ECHT

Gebührenordnung zur Kindertageseinrichtungensatzung S T E INBACHER ST A D TR ECHT S T E INBACHER ST A D TR ECHT Gebührenordnung der Stadt Steinbach (Taunus) über die Benutzung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten Gebührenordnung zur Kindertageseinrichtungensatzung (in der Fassung

Mehr

Kosten beitragssatzung. Kosten beitragssatzung zur Satzung über die Nutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Nidderau

Kosten beitragssatzung. Kosten beitragssatzung zur Satzung über die Nutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Nidderau Kosten beitragssatzung 4P Stadt Nidderau ockice ttkßdesmewei a zu?a1zung der Stadt Nidderau vom 21. Juni 2018 über die Nutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Nidderau. Aufgrund von 31 des

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018

Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018 Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018 Gebührensatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Fuldatal Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand:

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand: Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand: 05.07.2016 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 24 Freitag, den 16. März 2012 Nummer 11

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 24 Freitag, den 16. März 2012 Nummer 11 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 24 Freitag, den 16. März 2012 Nummer 11 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 97 Öffentliche

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 562), der

Mehr

Gebührensatzung zur Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Guxhagen

Gebührensatzung zur Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Guxhagen Gebührensatzung zur Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Guxhagen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Anlage 1. K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen

Anlage 1. K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen Anlage 1 K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen Präambel Aufgrund von 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe in der Fassung vom

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pohlheim (Kostenbeitragssatzung)

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pohlheim (Kostenbeitragssatzung) Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pohlheim (Kostenbeitragssatzung) Auf Grund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches

Mehr

1 Kostenbeitragspflicht

1 Kostenbeitragspflicht Kostenbeitragssatzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb zur Satzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb vom 16.09.1992 über die Benutzung der Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim.

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim. Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim. Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I,

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEM. 7 HGO. Jahrgang 16 Freitag, den 8. Oktober 2004 Nummer 41

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEM. 7 HGO. Jahrgang 16 Freitag, den 8. Oktober 2004 Nummer 41 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEM. 7 HGO Jahrgang 16 Freitag, den 8. Oktober 2004 Nummer 41 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Frielendorf (Kostenbeitragssatzung) Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 28 Freitag, den 22. April 2016 Nummer 16

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 28 Freitag, den 22. April 2016 Nummer 16 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 28 Freitag, den 22. April 2016 Nummer 16 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 147

Mehr

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009

Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009 Betriebsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen Stand: 01. September 2009 1. Aufgabe: a) Die Stadt Bad Wildungen unterhält als öffentliche soziale Einrichtung Kindertagesstätten. b)

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEM. 7 HGO. Jahrgang 16 Freitag, den 27. Februar 2004 Nummer 9

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEM. 7 HGO. Jahrgang 16 Freitag, den 27. Februar 2004 Nummer 9 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEM. 7 HGO Jahrgang 16 Freitag, den 27. Februar 2004 Nummer 9 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 2. Änderungssatzung zum 01.01.2017) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen

Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Unter m Eulennest in der Gemeinde Mossautal

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Unter m Eulennest in der Gemeinde Mossautal Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Unter m Eulennest in der Gemeinde Mossautal Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund der 22, 22a, 90 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 29 Freitag, den 2. Juni 2017 Nummer 22

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 29 Freitag, den 2. Juni 2017 Nummer 22 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 29 Freitag, den 2. Juni 2017 Nummer 22 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 188 Öffentliche

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Niedenstein vom 21. Juni 2018 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Niedenstein Aufgrund von 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Mehr

Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten und Hortbetreuung) der Stadt Büdingen

Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten und Hortbetreuung) der Stadt Büdingen Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Büdingen vom 03.03.2017 (rückwirkend zum 01.01.2017), KA 11. März 2017, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.08.2017 (KA vom 26. August

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 22 Freitag, den 22. Januar 2010 Nummer 3

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 22 Freitag, den 22. Januar 2010 Nummer 3 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 22 Freitag, den 22. Januar 2010 Nummer 3 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 13 Festlegung

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten

Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten 1 Allgemeines 1. Für die Benutzung der Kindertagesstätten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Kostenbeitragssatzung zur Kindergartenordnung der Gemeinde Weilrod vom 01.08.2011 über die Betreuung von Kindern in den Kindergärten der Gemeinde Weilrod. Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Seligenstadt über die Benutzung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Seligenstadt über die Benutzung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Seligenstadt über die Benutzung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder (Kinderkrippen und Kindergärten) In der Fassung vom: 20.06.2018 Zuletzt geändert am:

Mehr

Satzung über die Gebühren und die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Camberg

Satzung über die Gebühren und die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Camberg Satzung über die Gebühren und die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Camberg Aufgrund der, 20, 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 0.03.200 (GVBl. I

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 24 Freitag, den 17. August 2012 Nummer 33

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 24 Freitag, den 17. August 2012 Nummer 33 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 24 Freitag, den 17. August 2012 Nummer 33 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 274

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 29 Freitag, den 3. März 2017 Nummer 9

AMTSBLATT FÜR DIE STADT AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO. Jahrgang 29 Freitag, den 3. März 2017 Nummer 9 AMTSBLATT FÜR DIE STADT SCHLÜCHTERN AMTLICHES VERKÜNDUNGSORGAN DER STADT SCHLÜCHTERN GEMÄSS 7 HGO Jahrgang 29 Freitag, den 3. März 2017 Nummer 9 INHALTSÜBERSICHT Amtliche Bekanntmachungen Seite 78 Öffentliche

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mühltal

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mühltal Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015, GVBl. S. 366) und

Mehr