1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2014
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- Klemens Färber
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1 Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: FB IV Drucksache-Nr. 115 /2014 vom öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Rat Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2014 Beschlussvorschlag: Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2014 mit dem aus der Anlage zu dieser Drucksache ersichtlichen Inhalt wird beschlossen. Begründung. Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2014 umfasst folgende Veränderungen der Haushaltsplanung: Reduzierung des Ansatzes der Gewerbesteuer Produkt Die Haushaltsplanung für das Jahr 2014 sieht Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von vor. Grundlage für die Planung waren das Gewerbesteueraufkommen der Vorjahre, die Jahressollstellungen auf Basis der Vorausleistungsbescheide sowie die Prognose zur Entwicklung der Steuereinnahmen. Die bisherige Entwicklung im Laufe des Haushaltsjahres 2014 weicht von der Planung deutlich ab; zum liegt das Gewerbesteueraufkommen bei rund Unter Berücksichtigung der erheblichen Differenz zum Planansatz (rund 4 Mio. ) und des Zeitpunktes ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Planansatz in Höhe von 13,04 Mio. nicht erreicht werden kann. Das Gewerbesteueraufkommen unterliegt im Laufe des Jahres ständigen Anpassungen, die sowohl die Vorausleistungen der Gewerbesteuer als auch die endgültigen Festsetzungen teilweise für mehrere Jahre rückwirkend - betreffen. In welcher Größenordnung Veränderungen in den verbleibenden 4 Monaten des Haushaltsjahres 2014 eintreten, kann nicht verbindlich prognostiziert werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Haushaltsansatz von 13,04 Mio. um 4,04 Mio. auf das aktuelle Niveau in Höhe von 9,0 Mio. zu senken. Von der Höhe des Gewerbesteuerertrages sind die Zahlungen der Gewerbesteuerumlage und der Finanzierungsbeteiligung am Fonds deutsche Einheit abhängig.
2 2 Die Herabsetzung der Ertragsposition führt zu einer Kürzung dieser Aufwandspositionen und damit zu einer Entlastung des Haushaltes. Die Ansätze werden wie folgt gekürzt: Gewerbesteuerumlage von um auf Finanzierungsbeteiligung Fonds deutsche Einheit von um auf Die Anpassung im Produkt stellt sich wie folgt dar: Reduzierung Gewerbesteuerertrag Reduzierung Aufwand Gewerbesteuerumlage Reduzierung Aufwand Fonds dt. Einheit Nettoverschlechterung Mehrbedarf im Personal- und Versorgungsaufwand Der Haushaltsansatz der Beamtenbesoldung ist bedingt durch höhere Anpassungen der Beamtenbesoldung rückwirkend für 2013 und 2014 von um auf zu erhöhen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Beihilfeaufwendungen in diesem Haushaltsjahr ist der geplante Ansatz in Höhe von um auf zu erhöhen. Die Rheinischen Versorgungskassen haben eine Neuberechnung des Zuführungsbedarfes zur Pensionsrückstellung vorgenommen. Im Rahmen der Neuberechnung wurden die Grundlagen für die Vorsorgungsanwartschaften aktualisiert und die finanziellen Auswirkungen der Besoldungserhöhung berücksichtigt. Die Neuberechnung nach aktuellem Stand hat ergeben, dass der Haushaltsansatz von um einen Betrag in Höhe von auf zu erhöhen ist. Die Anpassung des Haushaltsansatzes erfolgt ausschließlich im Ergebnisplan, da die Zuführung zur Pensionsrückstellung keinen zahlungswirksamen Geschäftsvorfall darstellt. Mehrbedarf im Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende Produkt 5.03 Im Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende ist der Ansatz der 50%-Beteiligung für den kommunalen Anteil an den SGB II-Leistungen (Hartz IV) von um auf zu erhöhen. Die Ursache hierfür liegt zum einen an dem starken Zuwachs an Fallzahlen. Ein Anstieg ist kreisweit zu beobachten und konnte trotz gestiegener Integrationserfolge nicht gestoppt werden. Zum anderen wirkt sich die Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft belastend für den städtischen Haushalt aus.
3 Mehrbedarf im Produkt Asylbewerberleistungsgesetz Produkt In den Positionen Laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen, Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen sowie Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen entstehen Mehraufwendungen insgesamt in Höhe von Dieser Mehrbedarf liegt in der stark angestiegenen Fallzahl, wobei hier kein Einfluss auf Zuweisungen neuer Asylbewerber oder auf Ausreise oder Abschiebung hier lebender Asylbewerber besteht. Die Fallzahl hat sich nahezu verdoppelt. Im Januar 2013 erhielten 45 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zum Unterhalt, am waren es 83 Fälle. Das Land leistet höhere Erstattungsbeträge; der Mehrertrag beträgt Die Anpassungen im Produkt 5.04 stellen sich wie folgt dar: Bisheriger Ansatz Veränderung Neuer Ansatz Erstattungen des Landes Veränderungen Erträge Lfd. Leistungen Asylbewerber Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen Veränderung Aufwendungen Verschlechterung insgesamt Mehrbedarf im Produkt Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege Produkt 6.01 Im Produkt 6.01 sind verschiedene Positionen anzupassen, da der Betreuungsumfang von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege im Vergleich zum Planansatz gestiegen ist. Diese Erhöhung bedeutet zum einen höhere Erstattungsleistungen des Landes, höhere Elternbeiträge aber auch höhere Auszahlungen von Kindpauschalen an die Träger der Kindertageseinrichtungen und Mehraufwendungen für die Tagespflege. Im Ergebnis steigt der verbleibende Anteil der Stadt Goch für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege um Darüber hinaus wurde das KiBiz zum geändert (der Beschluss erfolgte im Juni 2014). Aufgrund dieser Änderung ergibt sich im Rahmen von PlusKita (Sozialausgleich für die Betreuung von Kindern aus dem Hartz IV-Bereich und besondere Sprachförderung) ein Mehraufwand von Dieser Betrag wird jedoch vom Land erstattet, so dass aus dieser Gesetzesänderung kein Mehraufwand für die Stadt Goch entsteht. Die Spielgruppe Nierskäfer in Kessel wurde zum beendet. Aus diesem Grund reduziert sich der Zuschussbedarf um einen Betrag in Höhe von Die Veränderungen im Produkt 6.01 stellen sich wie folgt dar:
4 4 Bisheriger Ansatz Veränderung Neuer Ansatz Zuschüsse des Landes Elternbeiträge Kostenbeiträge Tagespflege Veränderungen Erträge Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen Zuschüsse pädagogische Spielgruppen Aufwendungen für Kinder in Tagespflege Veränderung Aufwendungen Verschlechterung insgesamt Mehrbedarf im Produkt Maßnahmen der Bauaufsicht Produkt Es wird vorgeschlagen, im Produkt einen Betrag in Höhe von im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2014 einzustellen. Hierbei handelt es sich um die Bereitstellung von Finanzmitteln, die im Falle einer möglichen Ersatzvornahme zum Abbruch des Gebäudes der ehemaligen Standortverwaltung benötigt werden. Der Bürgermeister hat die Eigentümer der ehemaligen Standortverwaltung mit Ordnungsverfügungen vom aufgefordert, bis zum verschiedene Sicherungsmaßnahmen (Abbruch des Gebäudes und des Schornsteins, den Abbruchabraum ordnungsgemäß entsorgen, das Grundstück durch einen Zaun gegen unbefugten Zutritt sichern, etc.) durchzuführen. Für den Fall, dass die Eigentümer dieser Aufforderung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend Folge leisten, wurde den Eigentümern das Zwangsmittel der Ersatzvornahme angedroht. Dies bedeutet, dass der Bürgermeister Dritte beauftragen kann, die noch offenstehenden Arbeiten durchzuführen. Die dadurch zunächst der Stadt Goch entstehenden Kosten würden durch einen Kostenbescheid von den Eigentümern zurückgefordert werden. Aus diesem Grund entsteht für den städtischen Haushalt kein Aufwand, die Veranschlagung der Finanzmittel erfolgt aufgrund der notwendigen Auszahlung in diesem Haushaltsjahr im Finanzplan. Die Kosten des Abbruchs sind noch nicht bekannt, da hier sehr viele zum Teil noch nicht bekannte - Faktoren, wie z.b. Schadstoffbelastungen, wesentlich sind. Schätzungen gehen demzufolge weit auseinander und bewegen sich zwischen und Es wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von bereitzustellen. Änderung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) Gemäß 5 der Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Haushaltsjahr 2014 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
5 5 werden dürfen, auf festgesetzt. Dieser Höchstbetrag ist bedingt durch die vorgenannten Veränderungen nicht ausreichend. Das Ergebnis des Finanzplans verschlechtert sich um einen Betrag in Höhe von rund 5 Mio.. Dieser Finanzbedarf kann ausschließlich über die Aufnahme von Kassenkrediten bereitgestellt werden, da keine ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist bereits jetzt zu berücksichtigen, dass in der ersten Jahreshälfte 2015 aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung eine weitere Anpassung der Kassenkreditlinie nicht möglich ist. Somit ist der Finanzbedarf des Jahres 2015 bei der Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2014 einzubeziehen. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung wird vorgeschlagen, die Höchstgrenze der Kassenkredite von derzeit um einen Betrag in Höhe von auf zu erhöhen. Der Jahresfehlbetrag und somit die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erhöht sich im Haushaltsjahr 2014 durch die 1. Nachtragssatzung insgesamt von ursprünglich um auf Das Ergebnis des Finanzplanes verändert sich von um auf Es wird vorgeschlagen, die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2014 entsprechend der Anlage zu beschließen. Im Auftrage: (Gansen) Anlagen
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