2.1. Allgemeine Information und Kommunikation

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1 2.1. Allgemeine Information und Kommunikation BG 77b Aufgaben der Schulleitung sie (die Schulleitung) sorgt für die Verbindung von Schule und Öffentlichkeit VO 60 Zusammensetzung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents Der Lehrerinnen und Lehrerkonvent setzt sich aus allen an der Schule angestellten Lehrerinnen und Lehrern zusammen. Religionslehrerinnen und Religionslehrer sowie Lehrbeauftragte, welche Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur erteilen, nehmen an den Sitzungen des Lehrerinnen und Lehrerkonvents mit beratender Stimme teil. VO 62 Geschäftsordnung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents Der Lehrerinnen- und Lehrerkonvent gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese regelt insbesondere: a. die Teilnahme und das Stimm- und Wahlrecht seiner Mitglieder b. weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder c. die Leitung und das Protokoll d. den allfälligen Beizug weiterer Personen, insbesondere des nichtunterrichtenden Schulpersonals; e. die Wahl der Lehrerinnen- und Lehrervertretung im Schulrat VO 68 Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer Die Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer im Schulrat besteht aus 1 bis 2 Personen, die für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 3. Inhalt 3.1. Mittel 3.2. Interne Kommunikation Geschäftsordnung der Konvente MAG Sprechstunde der Schulleitung Qualitätshandbuch Anschlagbrett Mitteilungen der Schulleitung Fächli für Lehrpersonen / Abwarte 3.3. Externe Kommunikation Versammlung der Erziehungsberechtigten (Elternabend) => Mitarbeit der SchülerInnen Punkt 2.9 Schulprogramm => Zusammenarbeit mit Punkt 3.6 Schulprogramm Erziehungsberechtigten Informationsbriefe Gespräche Regionalzeitungen KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

3 1. Ziele Das Informations- und Kommunikationskonzept trägt dazu bei, die Abläufe im Schulalltag möglichst reibungsfrei, effizient und transparent zu gestalten. Es zeigt im Einzelnen auf, über welche Wege und innerhalb welcher Gefässe Informationen ausgetauscht, weitergeleitet bzw. verbreitet werden. Dabei ist zwischen interner und externer Kommunikation zu unterscheiden. Interne Kommunikation umfasst den Informationsfluss aller an der Schule direkt Beteiligten: Schulleitung, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, nicht unterrichtendes Personal. Externe Kommunikation bezieht sich auf den Informationsaustausch gegenüber Schulrat, Erziehungsberechtigte, Gemeinde, Kanton und Öffentlichkeit. 2. Verantwortung Die Schulleitung sorgt für die Verbindung von Schule und Öffentlichkeit. Für den regelmässigen Informationsaustausch gegenüber den Erziehungsberechtigten einzelner Klassen sind grundsätzlich die entsprechenden Klassenlehrpersonen verantwortlich. => Bezüglich der internen Kommunikation liegt die Verantwortung je nach Inhalt und Gefäss bei der Schulleitung oder bei der jeweiligen Konventsleitung => Inhalt 3.1. Mittel Die Schulleitung nimmt jährlich ins Budget der Gemeinde Gelder für die Öffentlichkeitsarbeit und für Inserate auf. => Punkt 1.3 Budget Schulprogramm KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

4 3.2. Interne Kommunikation Geschäftsordnung der Konvente Art. 1 In den Konventen ist die freie Meinungsäusserung für alle Teilnehmenden garantiert. Alle Teilnehmenden unterstehen einem Diskretionsgebot. Sie stellen für das Kollegium unverzichtbare Gefässe dar, um gemeinsam organisatorische, pädagogische und bildungspolitische Anliegen zu behandeln. Sie sind Orte der: Gemeinschaftsförderung Information Meinungsbildung Diskussion Entscheidungsfindung Schulentwicklung Beschlussfassung Wahlen, Nominationen Art. 2 Konventsstruktur A B C D Gesamtkonvent Schulhauskonvent / Kindergartenkonvent Pädagogische Konvente Stufengruppen- / Fachgruppensitzungen Art. 3 A Gesamtkonvent Die Leitung der Gesamtkonvente hat die Schulleitung inne. Externe Fachpersonen oder einzelne Lehrpersonen können miteinbezogen werden. Der Gesamtkonvent stellt ein Gefäss dar, um Informationen amtlicher und administrativer Art zwischen Schulleitung und Kollegium auszutauschen ( Sprachrohr der Schulleitung) und um Sachgeschäfte zu behandeln. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

5 Aufgaben der Frequenz: Protokoll: Schulleitung, die SL ist befugt, Lehrpersonen oder externe Fachpersonen miteinzubeziehen. Bestimmen der Traktandenliste Orientierung, Leitung der Diskussion über Sachgeschäfte 1 x pro Quartal Führen eines Beschlussprotokolls durch das Sekretariat Protokoll wird in die Lehrerzimmer und in die Kindergärten verteilt. Art. 4 B Schulhauskonvent / Kindergartenkonvent Die Leitung der Schulhaus/Kindergartenkonvente setzt sich alternierend aus einer Lehrperson/Kindergartenlehrperson zusammen. Die Leitung kann auch von einer Lehrperson für ein Jahr übernommen werden. In den Schulhaus/Kindergartenkonventen werden aktuelle Anliegen und Anlässe behandelt. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

6 Aufgaben der Frequenz: Protokoll: Lehrpersonen alternierend Traktandenliste gemäss Kollegiumseinträgen (Eingabetermin geregelt nach Schulhaus/ Kindergarten) Orientierung, Leitung der Diskussion über schulhausspezifische / kindergartenspezifische Geschäfte und Anlässe 1-2 x pro Monat Führen eines Protokolls, wird in den jeweiligen Lehrerzimmern aufgelegt / den Kindergärtnerinnen zugestellt Art. 5 C Pädagogische Konvente Die Pädagogischen Konvente werden jeweils für ein Jahr von einer Arbeitsgruppe (Stufen- / Fachgruppe) vorbereitet und geleitet. Die AG reicht der SL anfangs Schuljahr einen Projektbeschrieb inkl. Jahresplanung ein. Die SL berät und unterstützt die AG. Sie ist dafür verantwortlich, dass für die Schule relevante Themen bearbeitet werden und die Vernetzung mit anderen Arbeitsgruppen gewährleistet ist. Der Pädagogische Konvent ist Ort der Meinungsbildung, der Weiterbildung, des Austauschs und der Kommunikation in pädagogischen und bildungspolitischen Bereichen. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

7 Aufgaben der Frequenz: Protokoll: Arbeitsgruppe Ausfüllen des Projektbeschriebs, Rücksprache mit SL, Einladung allfälliger Moderatoren/ innen, SCHIWE Antrag an FEBL, Einladung der LP s, Rückblick-/ Ausblick Formular ausfüllen 1 x pro Quartal, falls ein pädagogischer Konvent stattfindet, geht dies auf Kosten eines Schulhauskonvents / Kindergartenkonvents. Führen eines Protokolls durch Arbeitsgruppe / Verteilung der Dokumentationen. Protokoll / Unterlagen werden in die Lehrerzimmer und Kindergärten verteilt Art. 6 D Stufen- / Fachgruppensitzungen Jede LP ist in der ihr entsprechenden Stufen- / Fachgruppe. Die Stufen-/Fachgruppen übernehmen turnusgemäss die Aufgaben: Pädagogischer Konvent, Öffentlichkeitsarbeit, Gesundheitsförderung oder die Organisation von spez. Anlässe wie Bildungsreise, Erntedankfest, Schulschlussessen usw. Die Vernetzung der einzelnen Arbeitsgruppen wird von der Schulleitung gewährleistet. Die SL kann Anliegen und Fragestellungen in die Stufen- / Fachgruppen eingeben. Die AG - Leiterinnen und die Schulleitung treffen sich viermal jährlich im Koordinationsteam (S. Art.11). Wenn die Stufen- / Fachgruppen keine AG Aufgabe übernehmen, dienen die Sitzungen dem pädagogischen Austausch. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

8 hkonvente Aufgaben der Frequenz: Protokoll: Stufen- / Fachgruppenleiterinnen Traktandenliste erstellen, Leiten der Sitzungen, Teilnahme an den Sitzungen des Koordinationteams, Bindeglied zu SL 1-2 x pro Monat Führen eines Protokolls durch LP Art. 7 Teilnahme Die Teilnahme am Gesamtkonvent ist für alle Lehrpersonen mit einem Pensum von mindestens acht Wochenstunden obligatorisch. Lehrpersonen mit einem kleinerem Pensum werden zum Konvent eingeladen, ihre Teilnahme ist fakultativ. ReligionslehrerInnen sowie Lehrbeauftragte der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur können mit beratender Stimme an den Konventen teilnehmen. Bei Lehrpersonen, welche sich eine Klasse teilen, sowie den Fachlehrpersonen muss mindestens eine Lehrperson (im Turnus) an den Schulhaus / Kindergartenkonventen anwesend sein. Die abwesenden Lehrpersonen haben die Pflicht, sich mittels Protokoll und persönlicher Rücksprache über den Konvent zu informieren. Pädagogische Konvente sind für alle Lehrpersonen obligatorisch. Die Pädagogischen Konvente finden in den Schulhäusern Domplatz und Gerenmatte oder gemeinsam im Schulhaus Gerenmatte statt. Die Kindergärtnerinnen werden je einem Schulhaus zugeteilt. Absenzenregelung Abmeldungen erfolgen schriftlich oder mündlich bei der Schulleitung. Dispensationsgründe sind: Krankheit, Unfall, Notfall, Urlaub Schulbezogene Weiterbildung Andere Arbeitsstelle Vorladung / Besuch einer Amtsstelle und ähnliches KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

9 Art. 8 Rechte Das Anhörungs- und Antragsrecht sowie das Stimm- und Wahlrecht gelten uneingeschränkt für alle Lehrpersonen. Anträge und Traktandenwünsche werden schriftlich bei der entsprechenden Konventsleitung eingereicht, bei einer Eingabefrist von 10 Tagen vor dem nächsten Konvent. Diese werden durch die entsprechende Konventsleitung traktandiert. Für Anliegen welche unter Diverses vor den Konvent gebracht werden, muss die Wortmeldung bis 10 Min. vor Beginn des Konvents der Sitzungsleitung gemeldet werden. Abstimmungen und Wahlen Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben ausser Acht. Wahlen erfolgen geheim, ausser wenn zwei Drittel der Anwesenden offene Wahl beschliessen. Art. 9 Wochentage, Tageszeiten Alle Konvente finden jeweils am Dienstag statt. Die Konventszeit, welche in der Regel von Uhr Uhr dauert, ist von den Lehrpersonen frei zu halten. Art. 10 LehrerInnenvertretung im Schulrat Die LehrerInnenvertretung wird durch das Kollegium anlässlich eines Gesamtkonvents auf zwei Jahre gewählt. Die Anzahl der LehrerInnenvertretung wird durch den Schulrat bestimmt. Gemäss BG 81 vertritt die LehrerInnenvertretung mit beratender Stimme die Interessen des Kollegiums im Schulrat. Art. 11 Koordinationsteamsitzung Das Koordinationsteam besteht aus der Schulleitung und den LeiterInnen der einzelnen Arbeitsgruppen. Es hat folgende Aufgaben: - erhebt und diskutiert den aktuellen Stand der Arbeiten - koordiniert die Arbeiten und stellt den Austausch unter allen Beteiligten sicher. Pro Jahr finden in der Regel 4 Sitzungen statt. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

10 Art. 12 Inkrafttreten Diese Konventsordnung tritt mit Datum der Genehmigung durch den Schulrat in Kraft MAG Punkt 5 Schulprogramm Sprechstunde der Schulleitung Montag: Uhr Uhr oder nach Vereinbarung Qualitätshandbuch Das Qualitätshandbuch gibt Auskunft über fachliche Informationen, Dokumente und Abläufe, welche für die Qualität der Arbeit an unserer Schule von Relevanz sind Anschlagbrett Am Anschlagbrett werden aktuelle Informationen, welche für alle Lehrpersonen von Bedeutung sind, ausgehängt Mitteilungen der Schulleitung In den wöchentlichen Mitteilungen werden die Lehrpersonen schriftlich über aktuelle Angelegenheiten der Schule informiert. Diese Informationen erfolgen per mail und werden zusätzlich in den Lehrerzimmern / im Kindergarten Wolfmatt ausgehängt Fächli für Lehrpersonen / Abwarte Das Fächli dient als Briefkasten für persönliche Korrespondenz, Rundschreiben und diverse Mitteilungen der Schulleitung Externe Kommunikation Versammlung der Erziehungsberechtigten ( Elternabend ) => Mitarbeit der SchülerInnen Punkt 12 Schulprogramm => Zusammenarbeit mit Punkt 20 Schulprogramm Erziehungsberechtigten KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

11 Die Schulleitung KG / PS lädt die Erziehungsberechtigten zu folgenden Informationsabenden ein: - Kindergarteneintritt: März - - Primarschule: Schuleintritt: Januar - Übertritt Primar Sekundarstufe 1 Oktober Kindergarteneintritt Inhalte: - Organisation Kindergarten - vorstellen verschiedener Bereiche des Stufenlehrplans - Kindergartenlehrpersonen stellen sich vor Primarschule: Schuleintritt Inhalte: - Organisation Schule - Schulreife - Einführungsklasse - Regelklasse Übertritt Primar Sekundarstufe 1 Inhalte: - Information über die Anforderungsniveaus A (allgemein u. KK OST), E (erweitert) und P (progymnasial) der Sekundarstufe 1 Die Klassenlehrperson lädt in der Regel die Erziehungsberechtigten jährlich zu einem Elternabend ein. Themen: Lehrplan, Projekte, Probleme innerhalb des Klassenverbandes Informationsbriefe Zusätzlich dazu werden die Erziehungsberechtigten in Informationsbriefen (semesterweise) über Schulanlässe und schulfreie Tage informiert Gespräche Nach Vereinbarung steht die Schulleitung gerne für Gespräche mit Erziehungsberechtigten zur Verfügung. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

12 Regionalzeitungen (Wochenblatt, BZ, BaZ) Über Besonderheiten im Schulbetrieb und über spezielle Ereignisse kann die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit im Wochenblatt, in der BZ oder in der BaZ informieren. KG / PS Allgemeine Information und Kommunikation

Allgemeine Information und Kommunikation

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