DER STADT MARKTREDWITZ
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- Helene Egger
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1 AMTS BLATT DER STADT MARKTREDWITZ Erscheint am letzten Werktag jeden Monats, Preis pro Nummer -.30, im Abonnement jährlich mit Zustellgebühr 1 Herausgeber: Stadtverwaltung Marktredwitz, Egerstraße, Zimmer 3, Telefon Verantwortlich für die Redaktion: Verwaltungsrat Lothar Friedmann Nr. 1 Mittwoch, 31. Januar 018 I N H A L T Nr. 1 Grundsteuerfestsetzung 018 der Stadt Marktredwitz für Nr. Mikrozensus 018 das Haushaltsjahr 018 Nr. Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Nr. 5 Außensprechstunde des Autismus-Kompetenzzentrums Oberfranken Johann-Matthäus-Bauer schen Wohltätigkeitsstiftung für Nr. Sprechtage im Februar 018 das Haushaltsjahr 018 Nr. 3 Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet Nr. 7 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom bis Südlich der Carl-Benker-Straße und östlich der Dörflaser Hauptstraße, Gemarkung Dörflas; Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse Nr. 1 Grundsteuerfestsetzung 018 der Stadt Marktredwitz für das Haushaltsjahr 018 Die Hebesätze der Grundsteuer A von 30 v. H. und der Grundsteuer B von 380 v. H. bleiben unverändert, sodass auf den Erlass von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 018 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 7 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom (Bundesgesetzesblatt I.S. 95), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl I.S. 1790), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 018 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 018 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der jährlichen Zahlungsweise ( 8 Abs. 3 Grundsteuergesetz) Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 018 in einem Betrag am fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt. Hinweis: Wegen einer Umstellung der Programmierung kann es bei der Aufteilung der Straßenreinigungsgebühren Betragsänderungen bei den Abschlägen geben. Die Gesamtsumme ändert sich dadurch nicht. Wir bitten dies bei Überweisung oder Dauerauftragszahlung zu beachten. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekannt-gabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben wer-den. Der Widerspruch bzw. die unmittelbare Klage muss schriftlich, zur Nieder-schrift (bei Klage: Niederschrift eines Urkundenbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts) oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form (ein einfaches ohne elektronische Signatur entspricht nicht der Schriftform) erfolgen. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist einzulegen bei der Stadt Marktredwitz, Bahnhofstr. 1, 9515 Marktredwitz oder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz unter folgender Adresse: stadt@marktredwitz.d .de Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage erhoben werden beim Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth Friedrichstr Bayreuth. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage muss den Kläger, die Beklagte Stadt Marktredwitz und den Gegen-stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beige-fügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl 13/007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Bei mehreren gemeinsamen Adressaten eines Bescheides kann jeder Adressat Widerspruch einlegen. Die unmittelbare Klageerhebung setzt in diesem Fall die Zustimmung aller Betroffenen voraus.. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist zu erheben beim Amtsblatt Nr. 1/018 Stadt Marktredwitz 1
2 Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth Friedrichstr Bayreuth Die Klage muss den Kläger, die Beklagte Stadt Marktredwitz und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift bei gefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Marktredwitz, Stadt Marktredwitz, Steueramt gez. Nr. Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Johann-Matthäus-Bauer schen Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 018 Auf Grund des Art. und Art. 1 Abs. 1 Satz 3 des Stiftungsgesetzes i.v.m. der Stiftungssatzung und Art. 3 ff. der Gemeindeordnung hat der Stadtrat Marktredwitz für die Johann- Matthäus-Bauer sche Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 018 beschlossen, die hiermit gem. Art. Abs. i.v.m. Art. 5 Abs. 3 der Gemeindeordnung amtlich bekanntgemacht wird: I. Haushaltssatzung der "Johann-Matthäus-Bauer schen Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz" (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das Haushaltsjahr 018 Aufgrund des Art. und Art. 1 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes in Verbindung mit der Stiftungssatzung und Art. 3 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Markt-redwitz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 018 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.000,00 im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.000,00 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 018 nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 5 Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 018 in Kraft. II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. III. Die Haushaltssatzung liegt gem. der Bekanntmachungsverordnung während des ganzen Jahres in der Stadtkämmerei, Bahnhofstraße 1, Zimmer 3, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. Marktredwitz, gez. Nr. 3 Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet Südlich der Carl-Benker-Straße und östlich der Dörfla-ser Hauptstraße, Gemarkung Dörflas; Erneute öffentli-che Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat aufgrund der in den Bebauungsplanentwurf eingearbeiteten Änderungen in seiner Sitzung am die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes einschließlich Begründung gemäß a Abs. 3 BauGB i. V. m. 3 Abs. des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Abs. BauGB aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans M. 1 : 500 vom einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom bis einschl im Stadtbauamt Marktredwitz, Böttgerstraße 10, 9515 Marktredwitz, EG, Zimmer Nr. 3, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 1:00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 1:00 Uhr bis 1:00 Uhr, Donnerstag von 1:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Erforderlichenfalls können unter Telefon 0931/ auch andere Termine vereinbart werden. Während der verkürzten Auslegungsfrist ( a Abs. 3 Satz 3 BauGB) kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Anregungen und Bedenken können gemäß a Abs. 3 Satz BauGB nur zu den geänderten/ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs schriftlich oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift beim Stadtbauamt vorgebracht werden. Zusätzlich können die Unterlagen unter / Stadtentwicklung / Bauleitpläne / Bebauungspläne / Südlich der Carl-Benker-Straße und östlich der Dörflaser Hauptstraße, auch im Internet eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit gem. a Abs. BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben. Gemäß 3 Abs. BauGB in Verbindung mit a Abs. BauGB können nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Amtsblatt Nr. 1/018 Stadt Marktredwitz
3 Gemäß 3 Abs. BauGB ist ein Antrag nach 7 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Über die Anregungen und Bedenken entscheidet der Stadtrat der Stadt Marktredwitz. Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auf den auf Seite abgedruckten Lageplan vom hingewiesen. Marktredwitz, STADT MARKTREDWITZ gez. Nr. Mikrozensus 018 Auch im Jahr 018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 018 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 018 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 018 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Nr. 5 Außensprechstunde des Autismus-Kompetenzzentrums Oberfranken Das Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken bietet am Donnerstag, den 8. Februar 018 eine Außensprechstunde im Landratsamt Hof an. Beratung: Ort: Für Menschen mit Autismus (auch ohne Diagnose), Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte. Schaumbergstraße 1, 9503 Hof Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. Sprechzeiten: Regelmäßig jeden. Donnerstag im Monat von Uhr Termin: Kontakt: Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab. Über Autkom Burgkunstadt Telefon-Nr.: Frau Stefanie Stark, Dipl. Pädagogin (Univ.) oder Herr Rudolf Donath, Dipl. Pädagoge (Univ.) vom Autkom Oberfranken beraten Sie gerne. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Nr. Sprechtage im Februar 018 Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern hält am Mittwoch, in der Zeit von 8.30 bis 1 Uhr und bis Uhr einen Sprechtag ab. Es handelt sich hierbei um ca. 0-minütige Einzelgespräche (Beratung). Sprechtagort: Bürgerinformationsstelle MAKmit im Neuen Rathaus, Egerstr. (Nebeneingang - EG; Zi.-Nr. 1) Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet und ein Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus vorhanden. Eine vorherige Terminvereinbarung über das Versicherungsamt der Stadt Marktredwitz (Sachgebiet für Rentenangelegenheiten) ist erforderlich. Kontakt per Tel.: 0931/ oder -159 bzw. per harald.schmidt@marktredwitz.de bzw. sozialwesen@marktredwitz.de. Caritas Sozialberatung Das Kreis-Caritassekretariat hält am Mittwoch, in der Zeit von 1.00 Uhr bis Uhr im Kath. Pfarramt St. Josef, Bahnhofstr. 9, Marktredwitz, eine Sprechstunde ab. Amtsblatt Nr. 1/018 Stadt Marktredwitz 3
4 Sprechtage der Versichertenberaterin der Deutschen Rentenversicherung Bund Die Versichertenberaterin Sigrid Freiberger ist ehrenamtlich für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätig. Sie unterstützt bei jeglicher Rentenantragstellung sowie Kontenklärung und steht für generelle Auskünfte zur Verfügung: Montag, 05.0., 19.0., und von 1 bis 17 Uhr oder nach individueller Vereinbarung. Sprechtagort: Bürgerinformationsstelle MAKmit im Neuen Rathaus, Egerstr. (Nebeneingang - EG; Zi.-Nrn. 15/1) Nach Absprache sind auch Hausbesuche möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. Telefonischer Kontakt ab 9 Uhr unter 0931/ oder 017/ bzw. per Sigrid.Freiberger@t-online.de. Sprechzeiten der Sozialreferentin Gisela Wuttke-Gilch Jeden. bzw. 3. Mittwoch im Monat, Uhr bis Uhr in der Bürgerinformationsstelle MAKmit im Neuen Rathaus, Egerstr. (Nebeneingang - EG; Zi.-Nrn. 15/1), findet der Sprechtag der Sozialreferentin der Stadt Marktredwitz statt. Mittwoch, Nr. 7 Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen in der Zeit vom bis Geburten Arthur Karl Kohler, Eltern: Agnes Anna-Sophie Kohler, geb. Dorner und Ulrich August Kohler, Marktredwitz, Haag 1 Alisa Haaf, Eltern: Olga Haaf, geb. Gelfrich und Johann Haaf, Marktredwitz, Wegenerstraße 1 a Lina Weckert, Eltern: Karin Helga Weckert, geb. Schmidt und Phil Lothar Weckert, Ebnath, Grünlas 10 Larissa Loch, Eltern: Flavia Dos Santos und Michael Bernd Loch, Wunsiedel, Rampenstraße 1 Carlotta Melanie Lorenz, Eltern: Lucienne Lorenz, geb. Werner und Sylvian Hendrik Lorenz, Kemnath, Trautenbergstraße Lene-Marie Schruff, Eltern: Stephanie Monika Herrmann, geb. Schinner und Patrick Schruff, Ebnath, Marktplatz Shaml Alhussein, Eltern: Aliaa Almohamad Aljumah und Adb Ulhakim Alhussein, Marktredwitz, Albert-Schweitzer-Straße Vitaly Zubiks, Eltern: Maria Tagner, geb. Korosteleva und Alexander Zubiks, Wunsiedel, Hangstraße 7 Michel Schmidt, Eltern: Anna Dürbeck und Heiko Michael Schmidt, Wunsiedel, Stemmasgrün 1 Johan Wenisch, Eltern: Corinna Ottilie Garban-Wenisch, geb. Garban und Thorsten Josef Wenisch, Konnersreuth, Zum Mitterweg 10 Ben André Gebert, Eltern: Katja Karin Hilpert und Andreas Erich Gebert, Röslau, Hirtbergstraße 8 Benedikt Eiser, Eltern: Ann-Katrin Nicola Eiser, geb. Pfletscher und Florian Hanns, Marktredwitz, Wichernstraße 13 Ben Niklas Berner, Eltern: Laura Bianca Berner, geb. Hankl und Christoph Thomas Berner, Wunsiedel, Egerstraße Max Svoboda, Eltern: Helene Stepankova und Jiri Svoboda, Selb, Reuthstraße 15 Anton Rolf Benker, Eltern: Daniela Hildegard Benker, geb. Pfennig und Rolf Alfred Benker, Weißenstadt, Franken 10 Maja Linda Spörrer, Mutter: Kerstin Elisabeth Spörrer, geb. Würstl, Waldershof, August-Mayer-Straße 17 Noah Wenning, Eltern: Franziska Ulrike Wenning, geb. Wilhelm und Stephan Wenning, Kastl, Bergstraße 17 Ludwig Ernst Wilhelm Fuhrmann, Eltern: Tamara Andrea Fuhrmann, geb. Kaden und Manuel Fuhrmann, Röslau, Johannesstraße 15 Moritz Albersdörfer, Eltern: Maria Elisabeth Albersdörfer, geb. Koller und Peter Richard Albersdörfer, Marktredwitz, Heidestraße 15 Felix Fabian Neumann, Eltern: Theresa Rita Neumann, geb. Greger und Oliver Peter Neumann, Waldershof, Kirchsteig 18 Sterbefälle Berta Rosner, geb. Dietz, Marktredwitz, Kraußoldstraße 5 Margareta Ruth Walther, geb. Schädlich, Marktredwitz, Kraußoldstraße 5 Erika Anni Pernpeintner, geb. Walther, Marktredwitz, Fichtenstraße Wilhelm Maximilian Hegen, Waldershof, Marktredwitzer Str. 8 Marie Besold, geb. Zintl, Marktredwitz, Martin-Luther-Straße 9 Helmut Bareuther, Marktredwitz, Fliederstraße 13 Gertrud Elisabeth Ostermeier geb. Kastner, Marktredwitz, Jean- Paul-Straße 13 Hans Herbert Deistler, Wunsiedel, Schillerstraße 1 Michael Walter Arzberger, Nagel, Wirtsgasse 5 Gerhard Wolfgang Popp, Wunsiedel, Bibersbacher Straße 1 Gerhard Kindsgrab, Waldsassen, Elsa-Brandström-Straße 11 Anton Ritter, Marktredwitz, Dahlienweg 9 Lydia Frieda Neumann, geb. Lucas, Marktredwitz, Pierlweg Klaus Dieter Lutz Langner, Marktredwitz, Weiherwiesenweg 8 Gerda Olga Schaller, geb. Mages, Waldershof, Wolfersreuther Straße 3 Ilse Christa Scherk, geb. Scharfenberg, Waldershof, Havilandstraße 7 Eheschließungen Manfred Feucht und Gilla Emanuel, geb. Pirner, Marktredwitz, Seebrücklweg Waldemar Stuckert und Viktoria Richter, Marktredwitz, Rübezahlweg 5 Amtsblatt Nr. 1/018 Stadt Marktredwitz
5 Nr. 8 Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse Öffentliche Sitzung des Bauausschuss vom Bauvoranfragen; a) Errichtung zum Neubau eines Doppelhauses, einschließlich Garagen, Oberdorfstr. 0, Fl.Nr., Gemarkung Lorenzreuth Die Erteilung der Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt unter dem Vorbehalt, dass a) keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben werden, b) die Erschließung gesichert ist, c) den Forderungen der Träger öffentlicher Belange Rechnung getragen werden kann, d) die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. JA-Stimmen: 11 NEIN-Stimmen: 0 b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Abbruch des bestehenden Wohn- und Nebengebäudes, Ortsteil Glashütte, Fl.Nr. 531, Gemarkung Haid Die Erteilung der Baugenehmigung wird in Aussicht gestellt unter dem Vorbehalt, dass a) keine begründeten Nachbareinwendungen erhoben werden, b) die Erschließung gesichert ist, c) den Forderungen der Träger öffentlicher Belange Rechnung getragen werden kann, d) die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. JA-Stimmen: 11 NEIN-Stimmen: 0. Verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet Südlich der Carl-Benker-Straße und östlich der Dörflaser Hauptstraße mit geändertem Teilbereich, Gemarkung Dörflas; a) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung b) Erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplanentwurfes und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß a Abs. 3 BauGB - StR Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: a) Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der verbindlichen Bauleitplanung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung dient zur Kenntnis. Der Würdigung und Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird zugestimmt. b) Mit dem geänderten Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Südlich der Carl-Benker- Straße und östlich der Dörflaser Hauptstraße mit geändertem Teilbereich, Gemarkung Dörflas, M. 1 : 500 vom einschließlich Begründung besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der eingearbeiteten Änderungen gemäß a Abs. 3 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden angemessen verkürzt. 3. Bauleitplanung der Gemeinde Bad Alexandersbad; Erweiterung des Geltungsbereiches der Einbeziehungssatzung Nr. für den Ortsteil Sichersreuth gemäß 3 Abs. Satz 1 Nr. 3i.V. m. 13 Baugesetzbuch (BauGB); Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. Abs. BauGB Die Bauleitplanung der Gemeinde Bad Alexandersbad zur Erweiterung der Einbeziehungssatzung Nr. für den Ortsteil Sichersreuth wird zur Kenntnis genommen. Städtebauliche oder sonstige relevante Belange der Stadt Marktredwitz werden durch die Planung nicht berührt. Mit der Bauleitplanung besteht Einverständnis. JA-Stimmen: 11 NEIN-Stimmen: 0. Bauleitplanung der Stadt Waldershof;. Änderung des Bebauungsplans Nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Eger und 1. Änderung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Sondergebiet Solarenergieanlage Nördlich der Bahnlinie ; Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. a Abs. 3 BauGB Die. Änderung des Bebauungsplans Nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Eger sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung für das Sondergebiet Solarenergieanlage Nördlich der Bahnlinie der Stadt Waldershof werden zur Kenntnis genommen. Städtebauliche und sonstige relevante Belange der Stadt Marktredwitz werden durch die Planung nicht berührt. Mit der Bauleitplanung besteht Einverständnis. 5. MAK barrierefrei; Sachstand, geplante Maßnahmen und weiteres Vorgehen Der Bericht dient zur Kenntnis. Stadt Marktredwitz Amtsblatt Nr. 1/018 Stadt Marktredwitz 5
6 / 5 Burgermühlgä / Weberweg Dörflaser Hauptstr / /3 119/ 17 18/5 18/ /7 18/8 13/ / / zu a 05/ a 31 9a / 18 5/3 5/ 5/5 8 5/ Carl-Benker-Str / / /1 19 Carl-Benker- 0 03/ 33b 18/ / / 380/ c /3 0/ Lohbachweg 0/ 313/9 313/5 0/3 313/11 313/ /1 313/ / 313/ / 19/3 19/ 19 35a 183/ / 377 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Theodor-Körner-Str. 37/ Bahnlinie Weiden - Oberkotzau 8b 373/ 37/ 8c 37/1 37/3 37/ 37/5 39/ / 39/ / /3 35/ /1 37/7 37/8 37/9 37/10 37/11 /7-/10 I 5 37/1 37/13 37/1 37/ a 37/ nicht maßstäblich Lageplan vom mit Kennzeichnung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich der Carl-Benker-Straße und östlich der Dörflaser Hauptstraße", Gemarkung Dörflas Stadt Marktredwitz Stadtbauamt/Stadtplanung
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