3. Newsletter Advanced Nursing Practice (ANP)

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1 3. Newsletter Advanced Nursing Practice (ANP) Editorial Sehr geehrte Frau Mag. Lottersberger, der 3. Newsletter setzt sich in seinem Fachbeitrag mit Migration und interkulturellem Wissen auseinander. Ein Thema, das aktueller nicht sein könnte. Nach wie vor fehlen Vorstellungen zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen und Auswirkungen der Migrationsbewegungen in der Gesellschaft. Hier mag die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt im Gesundheits- und Sozialbereich nur eine von vielen Aufgaben sein, die (gesundheitliche) Stabilität der Gesellschaft zu erhalten. Themen:» Fachbeitrag» Praxisbeitrag» Auszug aus dem Positionspapier» News und Aktuelles Das Symposium Interkulturalität und Pflege, das am 14. Oktober in Linz stattfand und hochkarätige und kritische Beiträge lieferte, wird auch 2016 eine Fortsetzung finden. Weitere Vertiefung können Sie über die Präsentationen auf unserer Homepage gewinnen: Lesen Sie dieses Mal im 3. Newletter 1. einen aktuellen Fachbeitrag 2. ein Praxisbeispiel 3. einen Auszug aus dem Positionspapier Advanced Nursing Practice in Österreich sowie 4. Aktuelles/News Die Beiträge kommen diesmal von» Herbert Herbst: Gesundheitsversorgung zwischen Flucht und Migration» Univ.-Prof. Dr. Vlastimil Kozon, PhD.; Norbert Fortner: Advanced Nursing Practice am Beispiel des Wundmanagements im AKH Wien» Auszug aus dem Positionspapier: Zielgruppenorientierte Entwicklung von Gesundheits- und Pflegekompetenz Unter News lesen Sie unter anderem einen Bericht über das oben bereits genannte Symposium Interkulturalität und Pflege, eine Ankündigung des 6. ANP-Kongresses, sowie Neuigkeiten zum nächsten Lehrgang Advanced Nursing Practice. Wir wünschen eine interessante Lektüre und freuen uns über Ihre Beiträge und Rückmeldungen! Silvia Neumann-Ponesch und das Redaktionsteam Impressum: FH Oberösterreich Fakultät für Gesundheit und Soziales Garnisonstraße 21, 4020 Linz/Austria Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) Web: Fotos: FH OÖ Wollen Sie uns weiter empfehlen, lassen Sie uns die Mailadresse der anzuschreibenden Person über wissen. Sollten Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten wollen, so bitten wir um eine kurze Rückmeldung ebenso an Seite 1 von 11

2 Fachbeitrag von Herbert Herbst SALK - Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken BetriebsgesmbH, Landeskrankenhaus, Universitätsklinikum der Paracelsus Medizinische Privatuniversität, Kontaktstelle für Dolmetschdienste / Interkulturelle Versorgung, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, AUSTRIA 1 Einleitung Gesundheitsversorgung zwischen Flucht und Migration Die Ab- oder Zuwanderung bestimmter Menschengruppen an einen anderen Ort ist keine außergewöhnliche Erscheinung unserer Zeit, sondern seit jeher ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Menschheit. Der Begriff "Migration" beschreibt vorerst nur einen dynamischen Prozess, in dem Menschen über Grenzen hinweg wandern, um dauerhaft oder vorübergehend über einen längeren Zeitraum an einem anderen Ort zu leben. 1 Mit den aktuell steigenden Zahlen von Flüchtlingen, steigen die Anforderungen, um diese Menschen auch in das Gesundheitswesen integrieren zu können. Die dadurch zunehmende kulturelle Vielfalt wird für das medizinische Personal häufig in Form von Sprachbarrieren sichtbar. 2 Dem ungeachtet müssen für die Sicherstellung einer notwendigen medizinischen Versorgung von Personen nicht-österreichischer Herkunft mitunter auch Kulturbarrieren überwunden und spezifisches Wissen vermittelt werden. 3 2 Migrationsursachen und soziale Folgen Die Wanderungsmotive (Pull-/Push-Faktoren) sind vielfältig und unter anderem auch Krieg, Verfolgung, Umweltkatastrophen oder Hunger. Diese Faktoren führen dazu, dass die Situation in der Heimat als unbefriedigend empfundenen und dadurch eine Abwanderung eingeleitet wird. 4 Zudem hat in den letzten Jahrzehnten aufgrund von zunehmenden Mobilitätsmöglichkeiten die internationale Migration stark an Bedeutung gewonnen. Dabei geht es nicht nur um eine kleine Minderheit von Elite-Migrant/inn/en wie z.b. internationale Fußballstars oder um die Erde reisende Manager. Wie am Beispiel der klassischen Arbeitsmigration festgemacht werden kann, betrifft diese Entwicklung heute schon eine breite Bevölkerungsgruppe und umfasst mittellose wie reiche Menschen, in hoch und in weniger industrialisierten Ländern. 5 Aktuell hat sich jedoch das europäische Bild von der klassischen Arbeitsmigration, über hoch qualifizierte Fachkräfte ausländischer Herkunft, hin zu einer scheinbar nicht enden wollenden Flüchtlingsbewegung auf Land- und Wasserwegen geändert. 6 Diese Situation führt uns gleichzeitig das Privileg vor Augen, in einem sicheren Land wie Österreich geboren und aufgewachsen zu sein bzw. zu leben und zeigt uns, dass es sich dabei um keine allgemein gültige Selbstverständlichkeit handelt. Doch bereits vor Eintritt dieser Situation war bekannt, dass der Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem häufig noch nicht niederschwellig genug ist, um alle Gruppen zu erreichen. Demnach laufen Angehörige von Minderheiten Gefahr, in der Gesundheitsversorgung nicht dieselbe Qualität (z.b. bei Diagnose, Behandlung und bei Präventivmaßnahmen) zu erhalten wie die durchschnittliche Bevölkerung. Sprachbarrieren, kulturell bedingt unterschiedliche Erwartungen oder fehlendes gesundheitsbezogenes Wissen stellen die Nutzer/innen des Gesundheitssystems, aber auch die Gesundheitsdienstleister/innen gleichermaßen vor verschiedene Herausforderungen. Darüber hinaus verschärfen die stetig geringer werdenden Krankenhausressourcen und zum Teil auch fehlende Anspruchsberechtigungen (z.b. bei Notreisenden oder Personen ohne legalen Aufenthaltstitel) die Situation. 7, 8 Seite 2 von 11

3 3. Abbau von Sprach- und Kulturbarrieren als professioneller Baustein der Gesundheitsversorgung Der ICN-Ethikkodex für Pflegende besagt, dass Pflege mit Respekt und ohne Wertung u.a. der Hautfarbe, des Glaubens, der Kultur, der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit oder des sozialen Status auszuüben ist. 9 Auch das Genfer Gelöbnis bzw. der Eid des Hippokrates halten fest, dass die ärztlichen Pflichten unabhängig von u.a. Konfession, ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse oder sozialen Stellung nachzukommen ist, sowie ärztliche Verordnungen weder Schaden verursachen, noch ungerecht sein dürfen. 10 Wenngleich hier lediglich von einer moralischen Verpflichtung die Rede ist, gibt es auch eine berufsrechtliche Verpflichtung zur gewissenhaften Betreuung, ohne Unterschied der Person. Aus diesem Grund können letztendlich daraus auch Haftungsansprüche gegenüber dem medizinischen Personal bzw. der Gesundheitseinrichtung entstehen. 11 Diesbezüglich hat der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich auch bereits 12, 13 Entscheidungen getroffen. Speziell in Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Behandlung und Pflege, unabhängig von der Herkunft sowie ohne Unterschied zur Person, sollten sich alle Gesundheitsberufe und Gesundheitseinrichtungen dieser möglichen Konsequenzen bewusst sein oder werden. Dennoch zeigt die Erfahrung aus der Praxis, dass die Entscheidung über das Hinzuziehen eines Sprach- oder Kulturvermittlers häufig ausschließlich unter der Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und je nach Sensibilität der handelnden Person gefällt wird. Eine weitere durchaus übliche Vorgehensweise, stellt noch immer das Hinzuziehen von Laien zur sprachlichen Begleitung bei medizinischen Gesprächen dar. Welche Ausmaße das annehmen kann, zeigt das folgende Fallbeispiel, das sich im Rahmen einer Dolmetschanfrage durch eine Pflegeperson einer österreichischen Krankenanstalt mit der Kontaktstelle für Dolmetschdienste / Interkulturelle Versorgung am Landeskrankenhaus Salzburg ereignet hat. Dabei ersuchte eine Pflegeperson um Unterstützung bei der Organisation eines Dolmetschdienstes für ein Entlassungsgespräch. Auf die Nachfrage, wie bisher mit dem Patienten kommuniziert wurde, schilderte die Professionistin, dass Personen eines unweit befindlichen Schnellimbisses spontan zur Dolmetschung hinzugezogen wurden. Dabei handelt es sich nicht nur aus fachlicher Sicht der Dolmetschung um eine äußerst fragwürdige Vorgehensweise, sondern auch aus Sicht des Datenschutzes. Eine weitere außerordentlich schwierige Situation ergibt sich zusätzlich, wenn es sich beim Sprachvermittler um Familienmitglieder, Verwandte oder sogar Kinder handelt. In solchen Fällen kann es zu einer erheblichen Verzerrung von Informationsinhalten kommen, die durch daraus entstehende medizinische Über- oder Unterversorgung fatal enden können Gesundheitsversorgung von Personen während und nach Abschluss des Asylverfahrens Bereits seit 1948 hält die Weltgesundheitsorganisation daran fest, dass ein bestmöglicher Gesundheitszustand ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung darstellt. 15 Zur Gesundheitsversorgung von Personen während und nach Abschluss des Asylverfahrens besteht zwischen Ländern und Bund eine Grundversorgungsvereinbarung. Generell dient die Grundversorgung der Sicherstellung der Versorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, für die Dauer des Asylverfahrens bzw. während des rechtmäßigen Aufenthaltes und solange diesen Personen nicht ausreichend eigene Mittel zur Verfügung stehen. Zu den Leistungen der Grundversorgung zählt auch die Krankenbehandlung von Asylwerber/inne/n, vertriebenen und anderen nicht abschiebbaren Menschen. Die daraus entstehenden Kosten werden von Bund und den Ländern gemeinsam finanziert. Seite 3 von 11

4 Die Krankenbehandlung hat im Rahmen des Leistungskataloges der Gebietskrankenkassen bzw. gemäß dem ASVG zu erfolgen und umfasst:» Ärztliche Hilfe» Heilmittel» Heilbehelfe Des Weiteren muss die Krankenbehandlung ausreichend und zweckmäßig sein. Sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Durch die Krankenbehandlung sollen u.a. die Gesundheit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden. Kosmetische Behandlungen gelten nur dann als Krankenbehandlung, wenn sie zur Beseitigung anatomischer oder funktioneller Krankheitszustände dienen. Als Leistung der Krankenbehandlung gilt auch die Übernahme der für eine Organtransplantation notwendigen Anmelde- und Registrierungskosten bei einer Organbank. 16 Während und nach Abschluss des Asylverfahrens werden den Asylwerber/inne/n je nach Verfahrensstand unterschiedliche Dokumente (Verfahrenskarten-grün, Aufenthaltsberechtigungskarte-weiß, Karte für subsidiär Schutzberechtigte-grau) ausgestellt, um die Verfahrensschritte und somit auch die Grundversorgung zu erleichtern. 3.2 Systematische Maßnahmen zur kultursensiblen Öffnung von Gesundheitseinrichtung aus Sicht einer APN Für den Weg der kultursensiblen Öffnung von Gesundheitseinrichtungen ist eine Top-down-Strategie unumgänglich. Erst durch die Entscheidung im Top- Management und auf Leitungsebene kann diese Organisationsentwicklungsmaßnahme flächendeckend umgesetzt und auch eine dazu notwendige Unterstützung innerhalb der Institution erreicht werden. Letztendlich ist dazu ein Gesamtkonzept gefordert, das als Ziel eine gesundheitliche Chancengleichheit verfolgt und eine medizinische Diskriminierung verhindert. Folgend findet sich eine Auswahl von Maßnahmen, die im Rahmen einer Organisationsentwicklung in Richtung transkultureller Öffnung unterstützend wirken.» Migrationsspezifische Analysen: Um Aussagen über die Organisation in Hinblick auf Mitarbeiter/innen und Patient/inn/en tätigen zu können und zielgerichtete Dienstleistungen zu entwickeln.» Verantwortliche Fachperson: Organisatorische Verankerung auf Leitungsebene mit fachlicher Kompetenz, zur konsequenten Umsetzung, Entwicklung und Implementierung von Dienstleistungen, Qualitätskriterien, zur externen Vernetzung, Durchführung von Analysen usw. Voraussetzung ist nicht nur interkulturelle Kompetenz und gute Kenntnisse im Migrationsbereich, sondern eine ebenso hohe soziale und emotionale Kompetenz. Dadurch kann die Person auch fallbezogen zur Unterstützung in komplexen Situationen hinzugezogen werden.» Anpassung der bestehenden Dienstleistungen zur gesundheitlichen Chancengleichheit.» Aufbau und Gestaltung von fachspezifischen Fortbildungsschwerpunkten.» Interdisziplinäre Fallbesprechungen.» Fördern der Gesundheitskompetenz bei Migrant/inn/en: Die Kompetenz der Migrant/inn/en muss aktiv gefördert werden, damit sie in der Behandlung und Pflege aktiv mitreden können. Informationsveranstaltungen und andere gesundheitsbezogene Themen stärken die Gesundheitskompetenz von Migrant/inn/en nachhaltig.» Zusammenarbeit und Vernetzung zu Organisationen und Institutionen im Migrationsbereich.» Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung.» Aufbau eines Dienstes für Sprach- und Kulturvermittlung. 17 Seite 4 von 11

5 4. Abschließende Bemerkung Es gibt eine beachtliche Anzahl von Hinweisen auf sozioökonomische und gesundheitliche Auswirkungen von Migration, insbesondere durch Flucht. Zudem limitieren Sprach- und Kulturbarrieren den Zugang zu den Gesundheitsund Sozialsystemen der Aufnahmeländer. Um diese Barrieren abzubauen, gibt es bereits einige Modelle guter Praxis sowie eine Vielzahl technischer Hilfsmittel. 18, Bestünde für Gesundheitseinrichtungen die Möglichkeit Dolmetschleistungen auch abrechnen zu können, gäbe es vermutlich auch kaum Diskussionsbedarf über die Notwendigkeit, sprachliche Barrieren in der Gesundheitsversorgung abzubauen. Aufgrund dieser bestehenden Problematik existiert einerseits die Gefahr einer medizinischen Diskriminierung, andererseits besteht für Gesundheitsdienstleister, die Dienstleistungen zur Sprach- und Kulturvermittlung bereits anbieten, ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil. Das gilt sowohl für Krankenhäuser, als auch für den extramuralen Gesundheitssektor sowie Rettungs- und Krankentransportorganisationen. 1 UNHCR/ÖIF (2015): Aufbrechen, ankommen, bleiben. Bildungsmaterial zu Flucht und Asyl. 3. aktualisierte Auflage. Medieninhaber UNHCR-Büro in Österreich und Österreichischer Integrationsfonds Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF), Wien. 2 Anzenberger, J., Bodenwinkler, A., Breyer, E. (2015): Migration und Gesundheit. Literaturbericht zur Situation in Österreich. Im Auftrag der Arbeiterkammer Wien und des Bundesministeriums für Gesundheit. Gesundheit Österreich GmbH, Wien. 3 Wesselman, E., Lindemeyer, T., Lorenz, A. L. (2004): Wenn wir uns nicht verstehen, verstehen wir nicht. Übersetzen im Krankenhaus. Der klinikinterne Dolmetscherdienst. Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main. 4 Geis, M. (2005): Migration in Deutschland. Interregionale Migrationsmotivoren. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. 5 Pries, L. (2013): Wenn der Sozialraum der Menschen nicht nur an einem Ort ist, und warum das für Soziale Arbeit wichtig ist. In: Schultze & Süzen (Hrsg.) (2013): Sozialraumorientierung und Interkulturalität in der Sozialen Arbeit. Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, Bonn. 6 Bundeskanzleramt (2015): Migration und Integration in Österreich. URL: [ ]. 7 Melitopulos, A., Mazal, W. (2015): Handlungsfeld Gesundheit und Soziales. In: Expertenrat für Integration (Hrsg.) (2015): Integrationsbericht Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Wien. 8 Ludwig Boltzmann Institut für Medizin- und Gesundheitssoziologie (2005): Die Amsterdamer Erklärung für migrantinnenfreundliche Krankenhäuser in einem ethnisch und kulturell vielfältigen Europa. URL: [ ]. 9 International Council of Nurses (2012): Code of Ethics for Nurses. Deutsche Übersetzung (2013) durch den Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV), Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). URL: [ ]. 10 Paracelsus Medizinische Privatuniversität (o.j.): Genfer Gelöbnis. Eid des Hippokrates. URL: [ ]. 11 Kletečka-Pulker, M. (2013): Patientenrecht auf muttersprachliche Aufklärung? Videdolmetschen neue Wege der Kommunikation mit MigrantInnen im Gesundheitsbereich. In: Kaelin, Kletečka- Pulker, Körtner (Hrsg.) Wie viel Deutsch bracht man, um gesund zu sein? Migration, Übersetzung und Gesundheit. Verlag Österreich, Wien. 12 Oberster Gerichtshof der Republik Österreich (2001): Entscheidungstext 6Ob258/00k vom URL: [ ]. 13 Oberster Gerichtshof der Republik Österreich (2010): Entscheidungstext 4 Ob 36/10p vom URL: [ ]. 14 Schmidt-Gelewinkel, A. (2013): Kinder als Dolmetscher in der Arzt-Patienten-Interaktion. Frank & Timme Verlag GmbH Verlag, Berlin. 15 Bundesministerium für Gesundheit (o.j.): Gesundheit und Gesundheitsförderung. URL: [ ]. 16 Bundeskanzleramt (o.j.): Rechtsinformationssystem. URL: [ ]. 17 Domenig, D. (2007): Transkulturelle Kompetenz. Lehrbuch für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe. 2. Auflage. Verlag Hans Huber, Bern. 18 Droste, M., Kemal Gün, A., Kiefer, H. Koch, E., Naimi, I, Reinecke, H., Wächter, M., Wesselman, E. (2015): Das kultursensible Krankenhaus. Ansätze zur interkulturellen Öffnung. 3. Auflage. Herausgegeben durch die Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Berlin. 19 Herbst, H. (2010b): Transkulturalität am LKH Salzburg. In: Pflegenetz. 04/2010, S Österreichische Plattform Patientensicherheit (2015): Initiativen und Projekte zur kultursensiblen Öffnung von Gesundheitseinrichtungen in Österreich. URL: [ ]. Seite 5 von 11

6 Praxisbeitrag von Univ.-Prof. Dr. Vlastimil KOZON, PhD. a Norbert Fortner b a Allgemeines Krankenhaus Medizinischer Universitätscampus, Direktion des Pflegedienstes - POE, Bereich klinische Pflegewissenschaft, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, AUSTRIA b Allgemeines Krankenhaus Medizinischer Universitätscampus, Universitätsklinik für Chirurgie, Klin. Abteilung für Gefäßchirurgie, Währinger Gürtel 18-20, 1090 Wien, AUSTRIA publiziert im Tagungsband zum 4. ANP-Kongress in Linz, eine visionäre Annäherung Advanced Nursing Practice am Beispiel des Wundmanagements im AKH Wien 1 EINLEITUNG Seit 2005 wird im AKH Wien Wundmanagement interdisziplinär ausgebaut. Die ersten Bemühungen eine Vernetzung im Wundmanagementbereich im AKH Wien zu etablieren, begannen mit der Bildung eines multidisziplinären Wundmanagementforums. Diese Vernetzung wurde aufgrund der Bedürfnisse aus der Pflegepraxis initiiert, durch die Direktion des Pflegedienstes gestartet und bis heute fachlich begleitet. Zu einem wichtigen Impuls für die systematische Entwicklung des Wundmanagements wurde die Fertigstellung des Expertenstandards Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (DNQP, 2009) 1 und die folgende nachhaltige Implementierung dieses Expertenstandards in Jahren In der Versorgungsstruktur der PatientInnen mit chronischen Wunden spielen die speziell ausgebildeten und in der klinischen Praxis tätigen Pflegefachpersonen BereichswundmanagerInnen (BWM) mit Kompetenzen einer ANP eine Schlüsselrolle. 2 AUSGANGSSITUATION Vor dem Jahr 2006 herrschten intransparente Wundbehandlungsstrukturen, obsolete und nicht evidenzbasierte Wundbehandlungen, keine klare interprofessionelle Verfahrensregelung zwischen Pflege und Medizin und keine einheitliche Wunddokumentation. Die WundmanagerInnen wurden kaum fortund weitergebildet und hausweit nicht effektiv vernetzt. 2.1 Wundmanagement - Organisationsstruktur im AKH Wien Damit die PatientInnen mit chronischen Wunden eine entsprechende fachspezifische Pflege und phasengerechte Wundversorgung erhalten, wurden in den letzten 5 Jahren folgende Strukturen innerhalb des Pflegedienstes im AKH Wien Medizinischer Universitätscampus entwickelt 2 : 1. Im Bereich des Pflegefachpersonals wurden folgende Funktionsstellen geschaffen:» Die/Der WundmanagementbeauftragteR (WMB) ist ein/e MitarbeiterIn des Pflegeteams, die/der an der Stationsebene direkt mit den PatientInnen im Kontakt ist;» Die/Der BereichswundmanagerIn (BWM) ist ein/e ausgebildete/r WundmanagerIn, die/der einerseits direkt mit PatientInnen in Kontakt ist und andererseits die fachliche Expertise sowie die Vernetzung innerhalb eines klinischen Bereiches steuert.» WundmanagementkoordinatorIn (WMK) ist ein/e ExpertIn in der Direktion des Pflegedienstes und steuert die Vernetzung der BereichswundmanagerInnen. Seite 6 von 11

7 2. Schriftlich festgehaltene interprofessionelle Verfahrensregelung (Pflege und Medizin) und die Entwicklung einer interprofessionellen Wunddokumentation. 3. Fortbildungskonzept für Basisseminar Wundmanagement. Abbildung: Organigramm des systematischen Wundmanagements im AKH Wien Die/Der BereichswundmanagerIn bzw. WundmanagementbeauftragteR ist» zur Einschätzung der wund- und therapiebedingten Einschränkungen sowie der Selbstmanagementkompetenzen von PatientInnen und Angehörigen befähigt,» für Wundbeurteilung, wundspezifisches Assessment und Wunddokumentation verantwortlich und» im Delegationsverfahren ist sie/er für Koordination und/oder Durchführung der phasengerechten Wundversorgung und Edukation der PatientInnen und deren Angehörigen zuständig. Anforderungen an BereichswundmanagerInnen Eine AngehörigeR des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege mit folgenden Hauptvoraussetzungen:» WundmanagerIn mit absolvierter Weiterbildung im Wundmanagement gemäß 64 GuKG» mindestens fünfjährige Berufserfahrung (Kompetenzstufe 5 Pflegeexpertin nach Benner) in der direkten Pflege, davon möglichst 2 Jahre in der Funktion einer/eines Wundmanagementbeauftragten» ein Masterabschluss ist erwünscht. Seite 7 von 11

8 Tätigkeiten der BereichswundmanagerInnen Die Tätigkeiten der Bereichswundmanagerin/des Bereichswundmanagers werden gemeinsam mit der Bereichsleitung und der Stationsleitung definiert, z.b.:» Organisation und Moderation der bereichsinternen Wundmanagementbeauftragtentreffen ggf. mit Unterstützung der Bereichsleitung regelmäßige Berichterstattung über die Themen des Wundmanagementforums.» Erstellung und Weiterleitung des Protokolls an die jeweiligen Stationen, die Bereichsleitung und die/den WundmanagementkoordinatorIn.» Beratung der Wundmanagementbeauftragten in den klinischen Bereichen Unterstützung bei komplexen Fällen durch Fachexpertise Unterstützung bei der Übernahme der Wundmanagementbeauftragten- Tätigkeit Mithilfe bei der Verwendung der Wunddokumentation.» Erstellung von Informationsmaterial für die Wundmanagementbeauftragten- Tätigkeit. Planung, Organisation und ggf. Durchführung von bereichsspezifischen Fortbildungen für Wundmanagementbeauftragte und MitarbeiterInnen in Absprache mit der Bereichsleitung.» Aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des systematischen Wundmanagements im AKH Wien. Nachhaltige Implementierung des Expertenstandards Für die Implementierung des Expertenstandards Pflege von Menschen mit chronischen Wunden (DNQP, 2009) wurden durch die Direktion des Pflegedienstes folgende Schritte durchgeführt: 1. Prävalenzmessung der PatientInnen mit chronischen Wunden und daraus folgend Auswahl der Stationen; 2. Fortbildungsbedarfserhebung für Personal und Durchführung der Fortbildungen; 3. Gestaltung einer interprofessionellen Verfahrensregelung (Pflege und Medizin) und Entwicklung einer interprofessionellen Wunddokumentation; 4. abschließende patientinnen- und pflegepersonalbezogene Auditdatenerhebung und Überreichung eines Zertifikats. Jeder auditierten Station, die einen Mittelwert von mehr als 76% erreicht, wird ein Zertifikat für systematisches Wundmanagement für maximal 3 Jahre überreicht. Der Expertenstandard mit einem Zertifikat ist nur auf jenen Stationen zu implementieren, wo regelmäßig PatientInnen mit chronischen Wunden betreut werden (etwa 4-5 PatientInnen täglich) und sowohl eine/r WundmanagementbeaufragteR als auch ein/e BereichswundmanagerIn in dem klinischen Bereich tätig ist. Für die Implementierung ist ein Zeitraum von einem Jahr einzuplanen. Wichtig ist am Ende des Projektes die Auditierung der Implementierung durchzuführen und die erreichten Ergebnisse mit den Ergebnissen im deutschprachigen Raum z.b. mit den 13 Referenzkrankenhäusern (DNQP, 2009, 167) zu vergleichen. Ein Fortbildungsbudget in Form zeitlicher und finanzieller Ressourcen ist vorzusehen. Der Einsatz ausgebildeter und erfahrener WundmanagerInnen in der Projektorganisation ist für die Koordination mit anderen Berufsgruppen unabdingbar. Seite 8 von 11

9 3 SCHLUSSWORT Die Entwicklungen in der Organisationsstruktur des AKH Wien Medizinischer Universitätscampus haben mit sich gebracht, dass wesentliche Vorgänge möglichst weitgehend vereinheitlicht wurden. In der Versorgungsstruktur der PatientInnen mit chronischen Wunden sind in klar definierten Bereichen die speziell ausgebildeten und in der klinischen Praxis tätigen BereichswundmanagerInnen (BWM) mit ANP Kompetenzen im Einsatz. Damit die Funktion möglichst vollständig und auch mit der Kompetenz Forschung, ausgeübt wird, wird die PflegeexpertIn von der/dem WundmanagementkoordinatorIn (WMK) mit entsprechender akademischer Bildung von der Direktion des Pflegedienstes unterstützt. Die WundmanagementkoordinatorIn steuert die Vernetzung der BereichswundmanagerInnen und koordiniert auch die Fortbildungen (Wundmanagement-Basisseminar) der Wundmanagementbeauftragten auf den klinischen Stationen. PatientInnen mit chronischen Wunden werden von WundmanagerInnen betreut. Auf etlichen Stationen gibt es einen weitergebildeten WundmanagerIn. 3 Die interdisziplinäre Zusammenarbeit vor allem mit den ÄrztInnen ist vielfach sehr gut, sodass die Empfehlungen der Wundmanagerin/des Wundmanagers angenommen werden. Die spezielle medizinische Diagnostik und die Verordnung der Lokaltherapeutika erfolgt durch die ÄrztInnen. Die Maßnahmenplanung erfolgt im Idealfall im Konsens mit den WundmanagerInnen. 1 Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (Hrsg.)(2009): Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden. Fachhochschule Osnabrück. 2 Kozon V., Schneeweiss S. (2014): Organisationsstruktur Wundmanagement im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien Medizinischer Universitätscampus. Direktion des Pflegedienstes POE, Wien. 3 Kozon V. et al. (2013): Nachhaltige Implementierung des Expertenstandards Pflege von Menschen mit chronischen Wunden im AKH Wien. Projektbericht, Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien Medizinischer Universitätscampus Direktion des Pflegedienstes POE, Wien. Auszug aus dem Positionspapier Die sieben Kompetenzen der Advanced Practice Nurse (APN) wie von Hamcri et al. (2009) beschrieben sind für Österreich als anzustrebende Ziele zu betrachten, an denen sich die Rollenentwicklung der APN in Österreich orientiert. Die zweite Kompetenz im österreichischen Positionspapier (2014, 2. Auflage, S. 9) lautet: Zielgruppenorientierte Entwicklung von Gesundheits- und Pflegekompetenz Pflege- und Gesundheitsberatung findet im Rahmen komplexer pflegerischer Situationen insbesondere bei chronischen Erkrankungen in unterschiedlichen Settings statt. Beraten werden Betroffene, deren Zu- und Angehörige. Ziel ist es, die Ratsuchenden entscheidungs- und handlungsfähig zu machen, indem Probleme und Ressourcen identifiziert, Prioritäten gesetzt, Selbstmanagementkompetenz gefördert und individuelle und bedürfnisgerechte Lösungswege herausgefunden werden. Advanced Practice Nurses sind in diesem Prozess die FachexpertInnen, die Ratsuchende unterstützen und sie durch Information, Schulung und Beratung befähigen, langfristig ihre Ziele zu erreichen. Sie brauchen neben fachlichen vor allem interpersonelle, interkulturelle und selbstreflexive Kompetenzen. Seite 9 von 11

10 News und Aktuelles 1. Symposium Interkulturalität und Pflege: Interkulturalität und Pflege ein Querschnittsthema, Die Auseinandersetzung mit interkulturellen Themen ist aus gegebenen politischen Anlässen wie Sie wissen an der Tagesordnung. Mehr denn je werden Fragen zukünftiger Pflegeversorgung der österreichischen Bevölkerung unter den Aspekten Interkulturalität und Pflege diskutiert werden müssen. Und dies vor allem unter dem Blickwinkel dreier Entwicklungen: A) Die/der in Österreich lebende MigrantIn ist zusehends als potentielle/r KundIn/KlientIn/PatientIn der Dienstleistung Pflege wahrzunehmen. B) Die Manifestation des Pflegemangels in Österreich in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht führt zur weiteren grenzüberschreitenden Akquirierung Pflegender, vor allem aus den östlichen Nachbarstaaten. C) Eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist ein PatientInnenrecht in der EU. Als vor einem Jahr o.g. Symposium für den geplant wurde, hätte sich niemand gedacht, welche Aktualität dieses Thema erfahren würde. Dieses 1. Symposium stand unter dem Themenblock Interkulturalität und Pflege: ein Querschnittsthema. Ergebnisse aus der Migrationsforschung zeigen, dass Menschen mit Migrationshintergrund bspw. einen schlechteren Zugang zu Angeboten im Gesundheitssystem, die Angebote der Gesundheitsvorsorge und Prävention weniger nützen, ein erhöhtes Krankheitsrisiko im Alter aufweisen und unter anderem andere Vorstellungen von Gesundheitsein und Kranksein haben. 18 ExpertInnen aus dem In- und Ausland diskutierten Möglichkeiten eines effektvollen Umgangs mit Diskriminierung, Varianten der interkulturellen Öffnung, über die Herausforderung verständlich zu dolmetschen und der Verankerung kultursensibler Pflege in den Gesundheits- und Sozialorganisationen. Viele der ReferentInnen stellten die Vielfalt und deren nach wie vor nicht ausgeschöpften Möglichkeiten ins Zentrum ihrer Beiträge. Aber ebenso fehlte nicht die provokative Frage, warum ausgerechnet Personen mit Migrationshintergrund das Arbeitsumfeld der Pflege wählen sollten? Diese und weitere Fragen werden auch zukünftig beim nächsten Symposium 2016, das wiederum im Oktober stattfinden wird, aufgegriffen. Alle Präsentationen der Veranstaltung finden Sie unter: Beschäftigen Sie sich mit den Themen Kultursensibilität, Interkulturalität, Migration odgl. so bieten wir Ihnen eine Plattform, eines der Themen bei uns einzubringen. Schreiben sie uns! Kongressankündigung 6. ANP-Kongress, Thema: Herausforderung Beratung April 2016, FH OÖ Campus Linz & Schlussmuseum Linz Informationen und Anmeldung unter Seite 10 von 11

11 Neues Wahlmodul im Lehrgang Academic Advanced Nursing Practice Die Akademie für Weiterbildung der FH OÖ hat gemeinsam mit der AHOP (Arbeitsgemeinschaft hämatologischer und onkologischer Pflegepersonen in Österreich) eine weitere Vertiefung im Lehrgang Academic Advanced Nursing Practice entwickelt die: Cancer Nurse (Pflege von Menschen mit Krebserkrankungen und deren Umfeld) Start wird März 2017 sein! Ebenso ist neben dem Lehrgang mit 90 ECTS der Besuch des Zertifikatsangebots (lediglich Vertiefung Cancer Nurse) im Ausmaß von 40 ECTS möglich. Nähere Informationen auf Public Lecture im Lehrgang Academic Advanced Nursing Practice Im Lehrgang Academic Advanced Nursing Practice werden zukünftig diverse Lehrveranstaltungen öffentlich zugänglich sein. Bereits am dürfen wir Mag. Paul Resetarics, MSc vom Bundesministerium für Gesundheit zur Public Lecture zum Thema Grundlagen der Systemtheorie bei uns am Campus Linz begrüßen. Am laden wir Sie zur Public Lecture Demographische und epidemiologische Trends und deren Auswirkungen auf die familiäre Pflege und Betreuung mit Mag. Monika Wild, MSc vom Österreichischen Roten Kreuz an den Campus Linz ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um verbindliche Anmeldung unter Redaktionsteam: Mag. Beate Czegka, MAS Pflegemanagement Herbert Herbst Pflegepraxis Daniela Kolar, BSc., MSc. Pflegepraxis Juliane Lippoldt, BSc. ANP-Berufsentwicklung Natalie Lottersberger Schnittstellenmanagement Mag. PhDr. Silvia Neumann-Ponesch, MAS Hochschulbildung Mag. Mag. Dr. Elisabeth Rappold Pflegeentwicklung Mag. Paul Resetarics, MSc. Gesundheitspolitik Reinhard Schmidt, MAS, MSc. Gesundheits- und Sozialmanagement Mag. Brigitte Schobesberger Primärversorgung Mag. Dr. Berta Schrems Pflegewissenschaft Wir sind an Ihren Ideen interessiert Harald Titzer, BSc. Pflegepraxis Schreiben Sie uns: Seite 11 von 11

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