Aktuelle Pressemitteilung (Langfassung)
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- Christian Boer
- vor 8 Jahren
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1 Aktuelle Pressemitteilung (Langfassung) Die Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften: Swissca-Umfrage legt Dynamik der Strukturen offen Die Vorsorgeeinrichtungen von Bund, Kantonen und Gemeinden bleiben von den tief greifenden Entwicklungen im Bereich der 2. Säule nicht verschont. Ihre Anlageperformance zeigt deutliche Spuren der schlechten Börse, womit die rasche Beseitigung von Deckungslücken, wie sie in den 90er-Jahren möglich war, ein Ende gefunden haben dürfte. Der Trend zum Beitragsprimat und zur Stärkung der rechtlichen Selbständigkeit hält an. Das Leistungsniveau kann generell als gut, aber nicht als überragend bezeichnet werden. Dies sind einige zentrale Erkenntnisse aus einer Umfrage, welche die Swissca Portfolio Management AG im vergangenen Jahr bei den Vorsorgeeinrichtungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt hat. Sie bilden Teil einer umfangreichen Studie, welche anlässlich einer Präsentation in Zürich der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Zum zweiten Mal haben im vergangenen Jahr die Swissca Portfolio Management AG (Zürich) und die Prevista Anlagestiftung in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP eine umfassende Umfrage bei den Vorsorgeeinrichtungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften durchgeführt (Stichtag ). Befragt wurden die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Beteiligt haben sich 49 Kassen mit einem Gesamtvermögen von 121 Mrd. Franken und 424'000 aktiv Versicherten. Die Umfrage darf damit für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen bei den mittleren bis grossen Kassen als repräsentativ gelten. Beteiligt haben sich
2 die Pensionskasse des Bundes, 22 kantonale und zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen von Gemeinden. Die Namen der teilnehmenden Kassen wurden zusammen mit ihren wichtigsten Angaben in der Studie aufgelistet. Ziel der Umfrage ist die Verbesserung der Transparenz bei den öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen, was insbesondere mit Blick auf die beim Bund und in diversen Kantonen (BS, BL, ZH, GR etc.) gegenwärtig stattfindenden Revisionen der gesetzlichen Grundlagen und Kassenreglemente von besonderer Bedeutung ist. Im Gegensatz zu den privaten Kassen haben die öffentlich-rechtlichen gesetzlich die Möglichkeit, eine Unterdeckung auszuweisen, ohne zu Sanierungsmassnahmen gezwungen zu sein. Voraussetzung dazu ist allerdings eine Leistungsgarantie des Gemeinwesens. Das Bestreben geht allerdings heute dahin, die Kassen wenn möglich auszufinanzieren, ihnen die rechtliche Selbständigkeit zu verleihen und die Führung einem paritätisch zusammengesetzten Organ zu übergeben. Von den teilnehmenden 37 öffentlichen Kassen weist knapp ein Drittel (13) keine rechtliche Selbständigkeit auf, bei 4 ist deren Einführung vorgesehen. Der Deckungsgrad der teilnehmenden Kassen beträgt im Durchschnitt 94 Prozent, wobei als Zieldeckungsgrad 99 Prozent angegeben werden. Bei der ersten Umfrage ergab sich ein Durchschnitt von 93 Prozent. Der Trend zum Beitragsprimat ist überraschenderweise gerade auch bei den öffentlichen Kassen in den letzten Jahren sehr ausgeprägt gewesen. Ein Drittel aller teilnehmenden Kassen hat seit Einführung des BVG im Jahre 1985 vom Leistungs- zum Beitragsprimat gewechselt und weitere Kassen sehen einen Wechsel in absehbarer Zeit vor. Allerdings dürften diese Primatswechsel in der Regel kaum mit Leistungseinbussen verbunden gewesen sein, geben doch ein Viertel jener Kassen, die ihr Primat geändert haben, an, dass nach dem Wechsel die Arbeitgeberbeiträge gestiegen sind. Zudem besteht bei öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen mit Beitragsprimat für die Altersleistungen in zahlreichen Fällen für die Risikoleistungen (Tod, Invalidität) das Leistungsprimat.
3 Ungefähr die Hälfte der antwortenden Kassen hat als Leistungsziel eine Altersrente von 56 bis 60 Prozent des versicherten Lohnes (üblicherweise der AHV-Lohn) angegeben, 7 eine solche unter 50 und 5 über 66 Prozent. Bei einem Rentenalter, das nicht wesentlich unter dem AHV-Schlussalter liegt, sind das verglichen mit den Pensionskassen von privaten Arbeitgebern gute, aber keine ausserordentlich hohen Leistungsziele. Zusammen mit den Renten der AHV ergibt sich ein Ersatzeinkommen von ziemlich genau 70 Prozent, was auch benötigt wird, um den verfassungsmässigen Auftrag der Fortführung der Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen. Knapp die Hälfte der Kassen gleichen die Teuerung vollständig aus. Andere kennen einen teilweisen oder von Fall zu Fall beschlossenen Ausgleich. Der heutige Normalfall bei Pensionskassen von privatrechtlichen Arbeitgebern, nämlich die Rentenanpassung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, bildet bei den öffentlichen Kassen (noch) die Minderheit. Dies dürfte der hauptsächliche Grund für den guten Ruf der öffentlich-rechtlichen Kassen sein. Allerdings steht gerade der volle und garantierte Teuerungsausgleich bei Reglementsrevisionen zunehmend zur Debatte. Insbesondere, wenn die Revision die Ausfinanzierung einer Unterdeckung, allenfalls mit der Überführung in eine privatrechtliche Stiftung ohne Leistungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers, zum Ziel hat, kann der volle Teuerungsausgleich reglementarisch nicht zugesagt werden. Einen interessanten Sonderaspekt hat die Erhebung zur Frage nach der Entlöhnung von Anlagespezialisten beleuchtet. Öffentliche Kassen sind in der Entlöhnung an die Vorgaben des Gemeinwesens gebunden, die auch im Anlagebereich nicht jene Dimensionen erlauben, die im Finanzsektor in den letzten Jahren für hochkarätige Spezialisten teilweise üblich waren. Das hatte in diversen Fällen dazu geführt, dass die Anlageverwaltung weitgehend an Drittstellen delegiert werden musste. Neben dem Outsourcing bietet sich als Alternative die Festlegung einer besonderen Gehaltsordnung für Anlagespezialisten an, und in der Tat haben 4 Kassen bestätigt, solche eingeführt zu haben.
4 Der vermutlich wichtigere Grund, vermehrt Vermögen extern verwalten zu lassen, ist jedoch der generell teure Aufbau von Vermögensverwaltungskompetenzen, vor allem in internationalen Geld- und Kapitalmärkten, sowie die nicht erreichte kritische Grösse, um die Vermögen selber effizient zu verwalten. Bereits die erste Umfrage vor zwei Jahren hat aufgezeigt, dass die Struktur der Kapitalanlagen bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sich nicht grundlegend unterscheidet von den privaten, jedenfalls soweit dies die teilnehmenden Kassen betrifft. Obligationen dominieren bei den teilnehmenden Kassen mit einem Anteil von rund einem Drittel, mit geringem Abstand folgen Aktien vor den Immobilien und Hypotheken. Alternative Anlagen haben sich auch bei den öffentlichen Kassen einen festen Platz erobert, wenngleich sie sich generell noch im unteren, einstelligen Bereich bewegen und auch kein wesentlicher Ausbau vorgesehen ist. Grössere Verschiebungen zeichnen sich für die kommenden Jahren generell nicht ab, folgt man den Angaben der Umfrageteilnehmer. Der breite Anlagemix bewährt sich gerade jetzt in Zeiten volatiler Aktienbörsen. Die deutlichste Verschiebung ist bei der Reduktion der Anlagen beim Arbeitgeber zu erwarten, wo der heutige Durchschnittssatz von 7,8 Prozent auf eine Zielgrösse von 4,4 Prozent heruntergefahren werden soll. Mit einem Anteil von 16 Prozent nehmen die Immobilien einen wichtigen Stellenwert in den Portefeuilles ein. Nicht weniger als vier Fünftel der Kassen sagen aus, Immobilienbesitz zu pflegen, mehrheitlich im Bereich von Mehrfamilienhäusern. Dabei ist in Zukunft mit einer fortschreitenden Verschiebung der Gewichte von den direkten zu den indirekten Anlagen abzusehen. Während bloss noch 20 Prozent den Bestand direkter Anlagen ausbauen wollen und 28 Prozent eine Verminderung anstreben (Rest stabil), lauten die entsprechenden Sätze für die indirekten Anlagen 53 Prozent Zunahme und 14 Prozent Reduktion. Eine analoge Entwicklung ist seit geraumer Zeit auch bei den privaten Kassen zu beobachten. Die beschriebene Portefeuillestruktur hat nicht verhindern können, dass die Performance bei den öffentlichen Kassen im Berichtsjahr 2000 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen ist. Während 1999 noch eine durchschnittliche
5 Performance von 9,8 Prozent erzielt wurde, sank dieser Satz 2000 auf 3,25 Prozent. Er liegt damit deutlich unter den 4 Prozent, welche als Mindestverzinsung für die Altersguthaben gemäss BVG als Minimum vorgeschrieben sind. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl für 2001 sich ungefähr in der gleichen Grössenordnung bewegt. Das bedeutet, dass während der 90er- Jahre geäufnete Schwankungsreserven in den beiden Jahren wohl zu grossen Teilen eingesetzt werden mussten. Trotz der beiden in Folge schwierigen Anlagejahre ist die Zuversicht bei den Anlageverantwortlichen nicht ganz geschwunden. Als Zielperformance werden im Durchschnitt beachtliche 6,1 Prozent angestrebt. Diese Grösse wurde im Herbst 2001 und damit bei generell ungünstigen Marktbedingungen angegeben. In den vergangenen Jahren haben nachhaltige Anlagen zumindest in den Medien eine breite Beachtung gefunden. Wie haben die öffentlichen Kassen auf dieses neue Element bei den Anlageprozessen reagiert? Rund 40 Prozent der antwortenden Kassen geben an, dass Nachhaltigkeit bei ihren Anlagen bereits eine Rolle spielt. Und schliesslich wurde auch gefragt, wie stark die Kassen ihre Aktionärsrechte bei inländischen Titeln wahrnehmen. Die Antwort auf diese Frage ist nicht zuletzt deshalb von Interesse, weil aufgrund einer Revision der Verordnung BVV 2 die Kassen jetzt gehalten sind, in ihrem Reglement deren Ausübung festzulegen. Bezogen auf 2000 ergibt sich folgendes Bild: Etwa die Hälfte der Kassen nimmt ihr Stimmrecht an den Generalversammlungen wahr, wobei die antwortenden Kassen angeben, jährlich rund 4 Generalversammlungen zu besuchen und bei 21 das Stimmrecht zu delegieren. Die Swissca Portfolio Management AG ist eine Tochtergesellschaft der Swissca Holding AG, einem Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken. Sie verwaltet die Swissca-Fonds, Vermögen der Prevista Anlagestiftung, Portfolios der Kantonalbanken sowie Vorsorgekapital der 2. und 3. Säule und weiterer institutioneller Anleger. Gesamthaft verwaltet die Swissca Holding AG ein Vermögen von rund 42 Mrd. CHF. Die Swissca ist der drittgrösste Fondsanbieter der Schweiz.
6 Die Studie (erhältlich in deutsch und französisch) kann unentgeltlich bezogen werden bei der Swissca Portfolio Management AG in Zürich; Tel. 01/ , Zürich, 9. April 2002 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Extern: Intern: Simmen Wirth & Partner AG Swissca Portfolio Management AG Pietro H. Simmen Markus Wirth Kohlrainstrasse 1 Waisenhausstrasse Küsnacht 8023 Zürich Tel. 01/ Tel. 01/ Fax 01/ Fax 01/ office@simmen.ch pmg@swissca.ch
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