Kulturreferat. Telefon Telefax Filmpreisvergabe alle zwei Jahre

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1 Telefon Telefax Kulturreferat Filmpreisvergabe alle zwei Jahre Antrag Nr der Stadtratsmitglieder Sabathil, Quaas und Zöller vom Anlage: Antrag Nr Beschluss des Kulturausschusses vom 26. Juni 2003 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin: 1. Anlass der Vorlage Als im Jahre 2001 von den Stadtratsmitgliedern Ursula Sabathil, Richard Quaas und Walter Zöller der Antrag auf eine Filmpreisvergabe alle zwei Jahre gestellt wurde, lautete dessen Begründung, dass einerseits das Kino ein unter Aktualitätsdruck stehendes Medium sei und dass sich München andererseits in verschärfter Konkurrenz zu Berlin befinde, wohin viele namhafte Persönlichkeiten des Films abwandern würden. Aus beiden genannten Gründen müsse sich München darum bemühen, den immer noch zahlreichen Persönlichkeiten, die sich um ein Florieren der Filmkultur in dieser Stadt verdient gemacht hätten, die ihnen gebührende Ehre und Achtung zuteil werden zu lassen (siehe Anlage). Für die Behandlung des Antrags wurde von den Antragstellern Fristverlängerung gewährt. Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht. 2. Vorschlag 2.1 Dem o.g. Antrag kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden, weil <KA \bv-Filmpreisvergabe>

2 Seite 2 trotz intensiver Bemühungen bei der Suche nach einem Sponsor aufgrund der wirtschaftlichen Rezession, speziell in der Filmbranche, keiner zu einem längerfristigen Engagement bereit war; die Mittel, die für einen in kürzerem Turnus verliehenen Filmpreis benötigt würden, aus dem schon unter das Niveau von 1992 gesunkenen Filmförderetat genommen werden müssten, was zur Folge hätte, noch weniger an vordringlichen Aufgaben in Sachen Filmkunstförderung (vgl. Beschluss vom 20. Juli 2000: Konzept zur kommunalen Filmförderung und 27. September 2001: Kinoprogrammpreis ) finanzieren zu können; der kausale Zusammenhang zwischen unterbliebener Preisvergabe und Abwanderung der Branchenvertreter nicht zwingend nachzuweisen ist. 3. Im Einzelnen 3.1 Eine Tendenz der Abwanderung diverser Persönlichkeiten des Films in Richtung Berlin ist unbestreitbar. Von prominenten Regisseuren sind Veit Helmer, Romuald Karmakar, Florian Gallenberger, Steffen Schäffler und Hans-Christian Schmid beispielsweise zu nennen, die allesamt mit Münchner Filmförderpreisen ausgezeichnet wurden und jetzt in Berlin leben; demnach hat die Verleihung des Münchner Preises keine längerfristige bindende Wirkung an diese Stadt hervorgerufen. Auch Verleih- und Produktionsfirmen wie Senator Film (jetzt als Senator Entertainment AG börsennotiert), Columbia-Tristar und teamworx mit seiner Herstellungszentrale sind nach Berlin abgewandert, andere wie Warner sind schon seit längerem in Hamburg ansässig und wiederum andere wie die nach Insolvenz von den Firmengründern wieder aufgekaufte Kinowelt Medien AG sind auf dem Sprung nach Leipzig. Vor allem kleinere neue Verleihfirmen wie Neue Visionen, Piffl Medien, Ottfilm, Beau Film haben sich in Berlin neu gegründet bzw. dort niedergelassen. Eine renommierte Münchner Filmpersönlichkeit wie der Mitbegründer des Werkstattkinos, Anatol Nitschke, leistet inzwischen als Verleihchef vom X-Filmverleih (Good bye Lenin!) hervorragende Arbeit in Berlin, und Benjamin Herrmann (ehem. Münchner Filmförderpreisträger, danach bei ProSieben in Unterföhring) ist seit zwei Jahren als Geschäftsführer bei Senator tätig. Diese Ortswechsel, die trotz der im Vergleich zu München noch eklatanteren Finanznot Berlins stattfanden, sind Indizien, dass sich München des Rufs einer Filmund Medienstadt nicht dauerhaft sicher sein kann und sich nun einer bundesweiten, im Bereich Produktion, Verleih und kreativem Personal sich vollziehenden Neugliederung, die auch durch viele Insolvenzen in der hiesigen Filmbranche verursacht wurde, stellen muss. So hat neben Advanced, Helkon, Kinowelt, Das Werk und vielen anderen insolventen Firmen vor allem die Pleite der Kirch-Gruppe den Filmstandort München stark erschüttert und die Bindungsfähigkeit dieser Stadt für Angehörige der Filmbranche beträchtlich herabgesetzt. Der eigentliche Grund für die Abwanderung vieler Branchenvertreter und speziell von Produktionen nach Berlin liegt jedoch in der günstigeren Kostenstruktur dort, wo es insbesondere den Studios in Babelsberg gelingt, durch billige B- und C-Movies unter

3 Seite 3 mehrmaliger Verwendung derselben Kulissen viele Produktionen an Land zu ziehen. Zudem ist der Werbefaktor von Renommier-Filmen wie z.b. Enemy at the Gates und Der Pianist, die zum großen Teil in Babelsberg entstanden, für die dortige Produktionslandschaft nicht zu unterschätzen. Bei Drehgenehmigungen sowie Drehgebühren legt München die Hürden sehr hoch und muss von daher zusehen, wie andere bundesdeutsche und ausländische Städte (vor allem in den früheren Ostblockstaaten, wie am Bespiel von Die wilden Kerle geschehen) eine bessere Heimstatt für Filmteams liefern. Ein weiterer Grund, warum es gerade Regisseure nach Berlin zieht, liegt in den stofflichen Voraussetzungen ihrer Filme, die nach einer Zeit seichterer Komödien wieder mehr Fühlung zur sozialen Realität dieses Landes mit seinen Härten suchen, die in Berlin weit schroffer und spannungsreicher den Kreativen entgegenschlagen. 3.2 Der Filmpreis der Landeshauptstadt München wurde 1992 mit dem Ziel beschlossen, jährlich eine Münchner Filmschaffende / einen Münchner Filmschaffenden für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Films zu würdigen, die damit zum Ruf Münchens als Filmstadt beigetragen haben (alle Zitate aus den Statuten). Da es sich um eine Anerkennung für ein langjähriges Wirken zugunsten des Films handelt, hat der für eine Rückkehr zum früheren Turnus vorgebrachte Aktualitätsdruck als Begründung weniger Gewicht als bei den Nachwuchskräften, auf deren Talent der nach wie vor jährlich verliehene Starter-Filmpreis insbesondere aufmerksam macht. Schon kurz nach dem Beschluss wurde durch Sparzwänge das Intervall der Verleihung des Filmpreises auf zwei Jahre gestreckt und im Zuge der Preisreform mit Beschluss des Kulturausschusses vom dann auf drei Jahre, allerdings zugleich unter Aufstockung des Preisgeldes von auf DM (heute ) Wichtig für die verbesserte finanzielle Ausstattung des Preises war das Argument, ihn deutlicher von den Starter-Preisen (die jeweils mit DM bzw dotiert sind) abzuheben und damit den Rang des Preises zu unterstreichen. Dies sollte sich auch in der festlichen Verleihungszeremonie nach außen dokumentieren, die sowohl der Stadt als auch der Filmbranche ein Anliegen ist. Jedoch ist es mehr noch als das Preisgeld selbst genau dieser Kostenfaktor einer Verleihungsveranstaltung, woran momentan die Straffung des Verleihungsturnus scheitert. Gerade infolge der prekären Wirtschaftslage vieler Filmunternehmen hat die Sponsorenbereitschaft merklich nachgelassen, so dass selbst schon für den Starter-Filmpreis dieses Jahr nur mehr eine um 50% reduzierte Sponsorenbereitschaft bei der Übernahme der Bewirtungskosten seitens eines Unternehmens (es wurden nicht nur Filmfirmen angefragt!) vorliegt. 3.4 Die bei der Kommissionssitzung am zur Vergabe des Filmpreises 2001 an Gudrun Geyer zusammengekommenen Jurymitglieder Michael Hartmann (S/F/K- Verband), Bettina Reitz (TeamWorx) sowie aus dem Stadtrat Sabine Csampai, Haimo Liebich, Monika Renner, Ursula Sabathil und Walter Zöller unter Vorsitz der Kulturreferentin Prof. Dr. Dr. Lydia Hartl waren einhellig der Auffassung, dass alles daran gesetzt werden müsse, den Preis wieder alle zwei Jahre zu verleihen und zwar mit der Begründung, dass dies München seinem Ruf als Filmstadt schuldig sei.

4 Seite Die damals aus der Runde der Jury vorgeschlagenen Kontakte zu Firmen zwecks Sponsoring umfassten neben Banken auch Post-Production-Unternehmen wie Das Werk, das inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Auch Banken wie Reuschel und Dresdner wurden vorgeschlagen. Inzwischen sind diese Kontakte wahrgenommen worden, doch gerade in der Übernahme der Dresdner Bank durch den Allianz Versicherungskonzern mit eigener Kulturstiftung hat sich die Sponsor- und Kommunikationsabteilung der Dresdner Bank, mit der für den Filmkunstwerbespot noch eine gute Zusammenarbeit bestand, neu ausgerichtet bzw. personell umgebildet. Unterstützung versprach noch das in Dornach bei München ansässige Unternehmen Entertainment Media (Ausrichter und Verleiher des Videopreises), das Anzeigenkunden in dessen Fachblättern bitten wollte, das für Anzeigen reservierte Geld als Preisgeld zu Verfügung zu stellen die Anzeigen würden im Gegenzug kostenlos geschaltet, um so den Filmpreis für München wieder alle zwei Jahre zu ermöglichen. Durch den akuten Anzeigenrückgang wurde leider auch diese sehr elegante Lösungsmöglichkeit verhindert. 4. Finanzierung und Zusammenfassung Ausreichende Finanzmittel zur Wiedereinführung des zweijährigen Verleihungsturnus stehen momentan nicht zur Verfügung. Sowohl die mit Beschluss vom 20. Juli 2000 zum Zwecke der kommunalen Filmförderung geforderten Maßnahmen als auch der am vom Kulturausschuss beschlossene Kinoprogrammpreis zur Rettung der Filmkunsttheater-Vielfalt haben im Rahmen der Haushaltskonsolidierung Priorität, da die Mathäser-Eröffnung nochmals den Druck auf diese Häuser verstärkt. Die Korreferentin des Kulturreferats, Frau Stadträtin Sabathil, der Verwaltungsbeirat für Filmwesen, Medienkunst, Herr Stadtrat Zöller, sowie die Stadtkämmerei haben Kenntnis von der Vorlage. II. Antrag der Referentin: 1. Eine Verkürzung des Verleihturnus auf alle zwei Jahre muss derzeit abgelehnt werden. 2. Das Kulturreferat wird aufgefordert, weiterhin nach Sponsorenmitteln für die Wiedereinführung der biennalen Preisverleihung zu suchen. 3. Der Antrag Nr der Stadtratsmitglieder Sabathil, Quaas und Zöller vom ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss:

5 Seite 5 nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende: Die Referentin: Ude Oberbürgermeister IV. Abdruck von I. bis III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an die Stadtkämmerei an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt mit der Bitte um Kenntnisnahme. Prof. Dr. Dr. Hartl Berufsm. Stadträtin V. Wv. Kulturreferat (Vollzug) Zu V. (Vollzug nach Beschlussfassung): 1. Übereinstimmung vorstehender Ausfertigung mit dem Originalbeschluss wird bestätigt. 2. Abdruck von I. mit V. an StD an FG 4 (2 x) an das Direktorium-HA II/V (Az.: 4-10/10-01/5) mit der Bitte um Kenntnisnahme bzw. weitere Veranlassung. 3. Zum Akt München, den... Kulturreferat I. A.

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