HPR-Bericht. In der Woche vom bis ist der Hauptpersonalrat nicht besetzt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HPR-Bericht. In der Woche vom bis ist der Hauptpersonalrat nicht besetzt."

Transkript

1 HPR-Bericht Feriendienst des örtlichen Personalrats und des Hauptpersonalrats Auch während der Sommerferien können beteiligungspflichtige Angelegenheiten anfallen. Daher sollte den Schulsekretariaten bekanntgegeben werden, wann und wie Mitglieder des örtlichen Personalrats per Telefon, Fax oder erreichbar sind. Das unterstützt auch die Arbeit des Hauptpersonalrats für den Fall, dass Rückfragen notwendig sein sollten. Die Mitglieder des Hauptpersonalrats sind für Sie in den Ferien abwechselnd erreichbar: dienstags und mittwochs, jeweils von bis Uhr unter der Rufnummer 089/ (Zentrale) oder direkt unter Dagmar Bär Rita Bovenz Ina Hesse - 21; Dagmar.Baer@hpr.km.bayern.de - 20; Rita.Bovenz@hpr.km.bayern.de - 27; Ina.Hesse@hpr.km.bayern.de In der Woche vom bis ist der Hauptpersonalrat nicht besetzt. Wie immer gilt, dass für persönliche Beratungsgespräche unbedingt vorher Termine vereinbart werden müssen. Die periodische Beurteilung 2018 Ende des Beurteilungszeitraums in Sonderfällen Der reguläre Beurteilungszeitraum dauert vom bis zum Dabei gilt, dass der Beurteilungszeitraum auszuschöpfen ist. Im Anschluss an den Beurteilungszeitraum wird den Kolleginnen und Kollegen die periodische Beurteilung eröffnet. Sie bildet die Grundlage für Entscheidungen, wem eine Funktion übertragen wird und wer zur Beförderung ansteht. Die Einschätzungen aus der Beurteilung sowie der Austausch im Eröffnungsgespräch sollen zudem eine konkrete und fassbare Rückmeldung zur Qualität der bisherigen Arbeit des Beurteilten durch den Schulleiter oder die Schulleiterin sein. In einigen Fällen muss die Beurteilung vorzeitig gegen Ende des Schuljahres 2017/18 abgeschlossen und eröffnet werden. Hierzu zählen insbesondere Schulleiterwechsel zum Schuljahresende (z.b. wegen Ruhestandes oder Schulwechsels) und die Versetzung einer Lehrkraft mit Ende des Schuljahres 2017/18. Auch bei Beurlaubungen (z.b. wegen Elternzeit, Freistellungsjahr etc.), die mit dem Schuljahresende oder in den Sommerferien beginnen und über den hinaus andauern, ist die Beurteilung zum Schuljahresende abzuschließen und zu eröffnen. Ist die Tatsache der Versetzung nicht rechtzeitig bekannt, ist die Beurteilung baldmöglichst vom bisherigen Schulleiter abzuschließen. Die Eröffnung findet (nur in diesem Fall) durch den Leiter der Schule statt, an der sich die Lehrkraft bei Abschluss der Beurteilung befindet. Konnte die Beurteilung bei einer versetzten Lehrkraft also nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen und eröffnet werden, übernimmt der Schulleiter der neuen Schule die Eröffnung und leitet die eröffnete Beurteilung an die frühere Schule zurück.

2 Geht eine Lehrkraft nach Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2018/19, aber vor dem in die Elternzeit oder eine andere Beurlaubung, so endet der Beurteilungszeitraum am Tag vor Beginn der Beurlaubung. Dabei gilt: Zeiten des Mutterschutzes zählen zu den Beschäftigungszeiten, auch wenn die Lehrkraft im Mutterschutz keine Dienstleistung erbringt. Lehrkräfte, die noch vor Unterrichtsende in Mutterschutz und Elternzeit gehen (gegangen sind), können (konnten) die Einbeziehung in die Beurteilung beantragen und so eine vorgezogene periodische Beurteilung erhalten. Der Hauptpersonalrat hat diese Kolleginnen in zahlreichen Einzelfällen individuell beraten. In Fällen, in denen ein Abschluss der Beurteilung nicht möglich war, kann der Beurteilungszeitraum verlängert werden. War eine Lehrkraft also beispielsweise wegen eines Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft oder wegen einer Erkrankung so lange nicht im Dienst, dass die Schulleitung keine ausreichenden Erkenntnisse für eine Beurteilung gewinnen konnte, und es schließt sich eine Beurlaubung an, muss er oder sie nach der Rückkehr aus der Beurlaubung oder Freistellungsphase binnen Jahresfrist beurteilt werden. Die Leistungen seit der letzten periodischen Beurteilung (bzw. im Einzelfall der Probezeitbeurteilung) verfallen dabei nicht. Bei weiteren Fragen sei auf die neue Beurteilungsschrift 2018 des Bayerischen Philologenverbandes hingewiesen, die die Rechtsgrundlagen der Beurteilung und Leistungsfeststellung von den Beurteilungsrichtlinien bis zu den KMSsen enthält und übersichtlich nach Themen zusammenfasst und erläutert. IH Neue Beurteilungsschrift für die dienstliche Beurteilung 2018 abgeschlossen Rechtzeitig zum Beurteilungsjahr konnten wir unter Berücksichtigung der aktuellsten Regelungen des Ministeriums die neue Beurteilungsschrift fertigstellen. Sie enthält die Rechtsgrundlagen der Beurteilung und Leistungsfeststellung. Übersichtlich nach Themen zusammengefasst und mit Erläuterungen versehen ist die Beurteilungsschrift als Download unter für Mitglieder des bpv einsehbar. Die Schulen erhalten zudem bis Ende des Schuljahres jeweils mehrere Belegexemplare zu Händen des Obmanns/der Obfrau des bpv. Mit Bild (klein) vom Cover der Beurteilungsschrift Die Datenschutzgrundverordnung: Hinweise zum Verfahren bei der Einstellung von Arbeitnehmern Mit dem ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie schränkt die bisherige Praxis der Erhebung von personenbezogenen Daten ein. Dabei sind bei allen Daten die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit nach Art. 5 Abs. 1 DSGVO zu beachten. Gerade im Hinblick auf den Umstand, dass es immer wieder zu Rückfragen beim Hauptpersonalrat kommt, ob die örtlichen Personalräte personenbezogene Daten (Bewerbungsunterlagen) von Bewerbern für befristete und unbefristete Verträge

3 kennen dürfen, sei darauf hingewiesen, dass die Rechtslage sich hier nicht geändert hat. Nach wie vor ist der örtliche Personalrat kein Dritter im Sinne des Gesetzes, also keine externe Stelle. Er unterliegt nach Art. 10 Abs. 1 BayPVG der Verschwiegenheitspflicht. Auf dieser Grundlage basierend, hat er auch im Hinblick auf Aushilfsverträge, die vom Schulleiter unter Hinzunahme der Regierung als Beschäftigungsbehörde geschlossen werden nach Art. 69 Abs. 2 BayPVG einen Anspruch auf die für seine Mitbestimmung erforderlichen Unterlagen. Diese sind ihm rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der örtliche Personalrat muss diese Unterlagen wieder zurückgeben, die Erstellung und Aufbewahrung von Kopien widerspräche den Vorgaben der DSGVO und des bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Der Personalrat muss sich aber nicht mit einer mündlichen Unterrichtung oder einer Einsichtnahme im Büro des Schulleiters außerhalb seiner Personalratssitzung zufrieden geben. Nach Art. 70 Abs. 2 Satz 1 und 2 hat die Unterrichtung schriftlich zu erfolgen, es sei denn, dass der Personalrat selbst darauf verzichtet. IH Dienstunfallschutz für eine Fortbildung während der Elternzeit/Beurlaubung Immer wieder erhält der Hauptpersonalrat Anfragen von Lehrkräften, die sich in Elternzeit oder Beurlaubung befinden und während dieser Zeit an Fortbildungsveranstaltungen des Dienstherrn teilnehmen möchten. Aus familiären Gründen Beurlaubten soll nach Art. 12 Abs. 1 Satz 3 BayGlG die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ermöglicht werden. Laut Art. 46 Abs. 1 Nr. 2 BayBeamtVG gehört zum Dienst auch die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen, zu denen Fortbildungsveranstaltungen des Dienstherrn zählen. Da auf der Internetseite des Landesamts für Finanzen derzeit (Stand: ) ausgeführt wird, dass für Beamte, die sich in Elternzeit befinden und an dienstlichen Veranstaltungen teilnehmen, kein Dienstunfallschutz besteht, wurde vom Personalreferat des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine entsprechende Anfrage zur Klärung des Sachverhalts an das Ministerium für Staatsfinanzen, Landesentwicklung und Heimat gerichtet. Auslöser hierfür war die anderslautende Auskunft des Finanzministeriums an den Hauptpersonalrat, dass auch während Elternzeit oder Beurlaubung Dienstunfallschutz bei der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen bestehe, wenn die Veranstaltung materiell und formell dienstbezogen ist. Die Voraussetzung dafür ist also, dass die Fortbildung dienstlichen Interessen dient und der Dienstvorgesetzte, d.h. der Schulleiter/die Schulleiterin der Teilnahme an der Fortbildung im Vorfeld zugestimmt hat. Die Nachfrage ergab, dass die gegebene Auskunft korrekt ist und somit auch während der Elternzeit oder Beurlaubung Dienstunfallschutz besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Fortbildungsanmeldung über FIBS, ggfs. über die Schulleitung - Fortbildungsinhalt dient dienstlichen Interessen Ist die Genehmigung dann erteilt worden, besteht also für die Fortbildungsveranstaltung sowohl ein Teilnahmerecht als auch Dienstunfallschutz. Die Inhalte der Internetseite werden demnächst entsprechend aktualisiert. Abordnungen an andere Dienststellen

4 Bedingt durch rückläufige Schülerzahlen und damit auch weniger Eingangsklassen in der 5. Jahrgangsstufe, die Fremdsprachenwahl, die Fächerwahl in der Oberstufe und die Einführung des neunjährigen Gymnasiums ohne Nachmittagsunterricht zeichnete sich an einigen Schulen bereits nach der Abgabe der vorläufigen Unterrichtsübersicht im Mai ab, dass durch eine Überversorgung mit Lehrerstunden in bestimmten Fächern Abordnungen von Lehrkräften erforderlich sein werden. Diverse Anfragen beim Hauptpersonalrat bestätigen den Informationsbedarf hierzu. Zunächst müssen die Zuweisungen von Lehrkräften im Versetzungs- und Einstellungsverfahren sowie die Zuweisungen von Referendaren im Zweigschuleinsatz feststehen; erst dann kann Genaueres (Fächer/Stundenumfang) zu ggfs. notwendigen Abordnungen festgelegt werden. Ist dies erfolgt und werden Abordnungen notwendig, erhält der/die Schulleiter/in ein Schreiben des Ministeriums, in dem die konkrete Zahl der Abordnungsstunden und die dazu gehörigen Fächer benannt werden. Welche Lehrkraft bzw. welche Lehrkräfte abgeordnet werden, wird vor Ort im Zusammenwirken der Schulleitung, der Lehrkräfte und des Personalrats einem Entscheidungsprozess zugeführt. Bei diesem sollen soziale Kriterien, schulorganisatorische Belange und weitere Faktoren Beachtung finden. Sicherlich handelt es sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen. Für den Fall, dass die betroffene Lehrkraft nicht mit der Abordnung einverstanden ist, ist der örtliche Personalrat gemäß Art. 75 Abs. 1 Nr. 7 BayPVG in der Mitbestimmung. Personalratsschulungen im Herbst 2018 Der bpv führt auch im Herbst 2018 wieder Personalratsschulungen durch. Eine Grundschulung für neu gewählte Personalräte wird von 16. bis in Würzburg stattfinden. Eine Schulung für wiedergewählte Personalräte wird vom 22. bis in Nürnberg stattfinden. Interessierte melden sich bitte unter bpv@bpv.de oder unter 089/ Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Hauptpersonalrat dankt allen Kolleginnen, Kollegen und besonders den örtlichen Personalräten für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit im vergangenen Schuljahr. Wir wünschen Ihnen einen schönen Abschluss des laufenden Schuljahres, erholsame Ferientage und einen guten Start in das Schuljahr 2018/2019. Mit kollegialen Grüßen Ihre bpv-hauptpersonalrätinnen Dagmar Bär Rita Bovenz Ina Hesse

5 Mit Bild Ferienwünsche

Aktuelles aus dem HPR Juli/August 2014

Aktuelles aus dem HPR Juli/August 2014 Aktuelles aus dem HPR Juli/August 2014 Feriendienst des örtlichen Personalrats und des Hauptpersonalrats Da auch während der Ferien beteiligungspflichtige Angelegenheiten anfallen, sollte den Schulsekretariaten

Mehr

Periodische Beurteilung Lehrkräfte Verfahren

Periodische Beurteilung Lehrkräfte Verfahren Periodische Beurteilung 2018 Lehrkräfte Verfahren Rechtsgrundlage Gemäß 29 Abs. 1 Kirchenbeamtenergänzungsgesetz und 1 Abs. 2 und 3 der Kirchenbeamtenbeurteilungsverordnung (KBV, RS 604) gelten für die

Mehr

Informationen zur Wahl der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

Informationen zur Wahl der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung Informationen zur Wahl der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung Handreichung Wahltermin 27. bis 29.11.2018 Zusammenstellung für den Bereich Gymnasien 1 A: Ansprechpartner: 1. Hauptwahlvorstand a)

Mehr

Aktuelles aus dem HPR - Juni 2013

Aktuelles aus dem HPR - Juni 2013 Aktuelles aus dem HPR - Juni 2013 Klärung schulrechtlicher Fragen gemäß GSO Der HPR hat sich mit der Bitte um Klärung einiger schulrechtlicher Fragen, bezüglich derer immer wieder Unsicherheiten bestehen,

Mehr

Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e.v.

Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e.v. Bildungs- und Förderwerk des Verbandes der Lehrer an beruflichen Schulen in Bayern e.v. An die örtlichen Personalvertretungen Beruflicher Schulen E-Mail-Adresse: goetzke@vlb-bayern.de --- --- 2014-01-03

Mehr

KWMBl S K

KWMBl S K Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Mehr

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,

Mehr

Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Seite 1 von 5

Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Seite 1 von 5 Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und

Mehr

Wählbarkeit WAHLBERECHTIGUNG UND WÄHLBARKEIT

Wählbarkeit WAHLBERECHTIGUNG UND WÄHLBARKEIT 26 Wählbarkeit Erste Voraussetzung für die Wählbarkeit ( passives Wahlrecht ) ist die Wahlberechtigung. Wer nach den dort genannten Kriterien nicht wahlberechtigt ist, kann auch nicht gewählt werden. Es

Mehr

Bericht aus dem HPR. Versetzungen zum Schuljahr 2012/2013

Bericht aus dem HPR. Versetzungen zum Schuljahr 2012/2013 Bericht aus dem HPR Versetzungen zum Schuljahr 2012/2013 Die jährlichen Versetzungen sind ein Beispiel dafür, um welche Personalgrößen es im Bereich der Gymnasien jedes Jahr geht. Zentral wurden in einer

Mehr

KMS zur vorläufigen Unterrichtsübersicht und integrierte Lehrerreserve

KMS zur vorläufigen Unterrichtsübersicht und integrierte Lehrerreserve KMS zur vorläufigen Unterrichtsübersicht und integrierte Lehrerreserve Im April erhalten die Gymnasien wieder eines der wichtigsten kultusministeriellen Schreiben des Schuljahres: das KMS zur vorläufigen

Mehr

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung Dienstliche Beurteilung 1. Sachinformation 1.1 Allgemeines 1.2 Inhalt 1.2.1 Aufgabenbeschreibung 1.2.2 Beurteilungsmerkmale 1.3 Bewertung und Gesamturteil 1.3.1 Bewertung 1.3.2 Gesamturteil 1.4 Verwendungseignung

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17 Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17 Kontakt Jörg Baldamus Tel. 0911-231 106 92 e-mail: joerg.baldamus@schulamt.nuernberg.de Regionalbüro Bezirk 1 und 6 Doris Handschu-Arps Tel.: 0911 231 106

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/

16. Wahlperiode Drucksache 16/ Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/10133 14.12.2011 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 19.09.2011 Umfang der Anrechnungsstunden im Schulbereich Ich frage

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die Leiterinnen und Leiter

Mehr

Aktuelles aus dem HPR September 2015

Aktuelles aus dem HPR September 2015 Aktuelles aus dem HPR September 2015 Funktionsverteilung zum August 2015 / Überprüfung der schulischen Funktionslisten Das Mitbestimmungsverfahren zu den beantragten Funktionsübertragungen für den August

Mehr

Aktuelles aus dem HPR - März 2015

Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Aktuelles aus dem HPR - März 2015 Wirksamkeit der neuen Beurteilungen - Beförderungschancen Nach den aktuellen Richtlinien waren die Beurteilungen bis Mitte Februar (bzw. in Ausnahmefällen bis Anfang März)

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Neue Regeln für den Datenschutz Rechtsanwalt Nils Volmer Freitag, 20. April 2018 Agenda 1 Datenschutz & DS-GVO - Einführung und Überblick - Grundsätze der DS-GVO

Mehr

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung Anlage 1 (zu Nr. 2) Beurteilende Dienststelle... PA-Nr.:... Beurteilungsjahr... Dienstliche Beurteilung Periodische Beurteilung Beurteilungsbeitrag Zwischenbeurteilung Beurteilung aus besonderem Anlass

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Abdruck Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Versand per OWA An die staatlichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VII\Referat VII_7\Nentwig VII_7\2012\WS\WSO ÄnderungsVO 2012_1\Infoschreiben geänderte Übertrittsbedingungen_158_III.doc

Mehr

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte an Schulen werden nach Jahrzehnten endlich Realität

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte an Schulen werden nach Jahrzehnten endlich Realität Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte an Schulen werden nach Jahrzehnten endlich Realität Am 08.08.2018 hat das Kabinett den Startschuss für ein neues arbeitsmedizinisches

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch

4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch 4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch 4. Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum) bzw. Griechisch 4.1 Möglichkeiten des Nachweises gesicherter

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus,

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Staatl. Realschulen in Bayern -per OWA- Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An alle Gymnasien, Abendgymnasien

Mehr

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18 Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18 Kontakt Hans Kormann Tel. 0911-231 106 96 e-mail: hans.kormann@schulamt.nuernberg.de Regionalbüro Bezirk 1 und 6 Doris Handschu-Arps Tel.: 0911 231 106 86

Mehr

17. Wahlperiode /14315

17. Wahlperiode /14315 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 13.01.2017 17/14315 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Schindler SPD vom 05.09.2016 Arbeitsrechtlicher Status der Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern;

Mehr

Unseren Prüflingen im Seminar Gratulation zur Prüfung wir brauchen Sie alle! Allen anderen Seminaristen alles Gute für die anstehenden Prüfungen.

Unseren Prüflingen im Seminar Gratulation zur Prüfung wir brauchen Sie alle! Allen anderen Seminaristen alles Gute für die anstehenden Prüfungen. Juli 2017 Der Personalrat (Leistungsprämien) Einschränkungen beim Antragsruhestand oder nicht? - Beförderungen zum 01.08.2017 - Auswirkungen einer Schwerbehinderung Aufsichtspflicht - Bayern-Bonus ist

Mehr

Quelle: Aufnahmevoraussetzungen

Quelle: Aufnahmevoraussetzungen Quelle: juris-abkürzung: BerSchulGym3V BW Ausfertigungsdatum: 23.12.1982 Gültig ab: 02.02.1983 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 1983, 183, K.u.U. 1983, S. 33 Gliederungs-Nr: 2228 Verordnung des

Mehr

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung

Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung 02.02.2016 Kollegeninformation Nr. 02 Seite 1 Ruhestand, Altersteilzeit, Freistellungsjahr und Beurlaubung Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.08.2015 gelten neue, verbesserte Bedingungen im Bereich

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung II\Ref II-4\2013\2013_05_22-LA Noichl_Befristet angestellte Lehrer\2013-05-22_LA Noichl_befristet angestellte

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Mayerl\Schierl\februar\10621.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung III\Referat III_5\Schwab\Beamtenrecht\dienstliche Beurteilung und Beförderung\Beurteilungsrichtlinien

Mehr

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen

Einladung zur Grundschulung für Schulpersonalräte an den Gymnasien und Berufsbildenden Schulen Treuhand- und Servicegesellschaft der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt mbh Treuhand- und Servicegesellschaft der GEW Sachsen-Anhalt mbh Markgrafenstraße 6. 39114 Magdeburg Magdeburg,

Mehr

1. Aktuelle Schülerzahlen Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen 3

1. Aktuelle Schülerzahlen Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen 3 Statistik Schuljahr 2015/2016 1 2 Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle Schülerzahlen 3 2. Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen 3 2.1. Schülerinnen und Schüler gesamt (öffentliche

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Mayerl\Hamann\januar\5796.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

17. Wahlperiode /5949

17. Wahlperiode /5949 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5949 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 02.02.2015 Fortbildung in bayerischen Schulen (FIBS) der Akademie für Lehrerfortbildung

Mehr

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung - 1 - Dienstliche Beurteilung Zutreffendes bitte ankreuzen für Frau / Herrn ggf. akademischer Grad, Vorname, Name, Geburtsname Amtsbezeichnung Geburtstag und -ort Schwerbehindert Nein Ja ( Grad der Behinderung:

Mehr

Funktionsstellen Besetzungsverfahren

Funktionsstellen Besetzungsverfahren Seite 1 Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2001 (K.u.U. 2002 S. 68) geändert durch

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Grune\Mehrarbeit\Info Änderungen-01-2008.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus,

Mehr

Aktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017

Aktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017 Aktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017 Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundschulen in mehrfacher Hinsicht ändern. Die BaySchO führt zur

Mehr

Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen

Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und Einstellung in den bayerischen Schuldienst 1. Anerkennung

Mehr

Antragsfristen für Teilzeit, Beurlaubung und Versetzung im April 2017 wahren

Antragsfristen für Teilzeit, Beurlaubung und Versetzung im April 2017 wahren Antragsfristen für Teilzeit, Beurlaubung und Versetzung im April 2017 wahren Alle Kolleginnen und Kollegen, die ihr Stundendeputat im kommenden Schuljahr 2017/18 verändern möchten, sei es beispielsweise

Mehr

4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse

4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse 4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse Abschnitt 4.1 stellt zunächst die einschlägigen Rechtsnormen zusammen. Im darauffolgenden Abschnitt 4.2 werden weitere Anforderungen an Zeugnisse

Mehr

Auszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien

Auszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien Auszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009 66 Versetzung im Gymnasium

Mehr

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung Dienstliche Beurteilung 1. Sachinformation 1.1 Allgemeines 1.2 Inhalt 1.2.1 Aufgabenbeschreibung 1.2.2 Beurteilungsmerkmale 1.3 Bewertung und Gesamturteil 1.3.1 Bewertung 1.3.2 Gesamturteil 1.4 Verwendungseignung

Mehr

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW Ulrich Krumme / Maria Löbbel Art. 1 Landesbeamtengesetz NRW Laufbahn mit Vorbereitungsdienst besondere Fachrichtung 3 Laufbahngruppen 5 Abs. 2 LBG Laufbahngruppe

Mehr

Elternbrief Nr. 1 / Schuljahr 2015/2016 06.09.2015

Elternbrief Nr. 1 / Schuljahr 2015/2016 06.09.2015 Georg-Elser-Schule Springenstraße 19 89551 Königsbronn Grund-, Werkreal- und Realschule Elternbrief Nr. 1 / Schuljahr 2015/2016 06.09.2015 Sehr geehrte, liebe Eltern! Im Namen von Schulleitung und Kollegium

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 / 2010

Rundschreiben Nr. 3 / 2010 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rektorat D-79085 Freiburg Der Kanzler Fahnenbergplatz 79085 Freiburg Aktenzeichen: 0305.2/2.1.2 Bearbeitet von: Herrn Helfer Telefon: 0761/203-4389 Telefax: 0761/203-8853

Mehr

Aktuelles aus dem HPR September 2016

Aktuelles aus dem HPR September 2016 Aktuelles aus dem HPR September 2016 Ergebnisse der Hauptpersonalratswahl 2016 in der Gruppe der Lehrer an Gymnasien Nach der außerplanmäßigen Wahl 2014, die wegen der Zusammenlegung des Kultus- mit dem

Mehr

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten Personalräteschulung nach 46 Abs.6 BPersVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelung Veranstaltungsnummer: 2015 Q198 MH Termin: 02.11. 05.11.2015

Mehr

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995 Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Fundstelle: Mittl.bl. BM M-V S. 107 Erlass des Kultusministeriums Vom 23. März 1995 Stand: zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom

Mehr

Der Personalrat stellt sich vor

Der Personalrat stellt sich vor Der Personalrat stellt sich vor Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Personalräte gibt es in allen Einrichtungen/Verwaltungen

Mehr

HPR-Bericht Gymnasium in Bayern April 2011

HPR-Bericht Gymnasium in Bayern April 2011 HPR-Bericht Gymnasium in Bayern April 2011 Personalratswahlen 2011 - Freistellungen für örtl. Personalräte Im Mai werden an den meisten Gymnasien und Kollegs neue Personalvertretungen gewählt. Für die

Mehr

Individueller Schüleraustausch

Individueller Schüleraustausch Individueller Schüleraustausch in der Sekundarstufe 1 Grundsätzlich gilt: Auslandsaufenthalte finden in der Oberstufe statt und nicht in der Sekundarstufe 1. In den fünf Jahren der Unter- und Mittelstufe

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte

Rechtsanwalt Christoph Bork Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht WEIMER I BORK. Rechtsanwälte Fachanwälte WEIMER I BORK Rechtsanwälte Fachanwälte Historischer Rückblick 1970: Weltweit erstes Datenschutzgesetz in Hessen 1974: zweites Datenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz 1977: Bundesdatenschutzgesetz 1995:

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Alle Realschulen per OWA Ihr Zeichen

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 21.11.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Personalersatz an den Thüringer Schulen

Mehr

Aktuelles aus dem Personalrat

Aktuelles aus dem Personalrat Personalrat Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen Sekundarschulen & PRIMUS-Schulen Bezirksregierung Münster Aktuelles aus dem Personalrat Termine: 21.11.2018 > Personalversammlung in der Stadthalle Münster-Hiltrup

Mehr

Nachträgliche Versetzung, 11a AschO. 11a Nachträgliche Versetzung

Nachträgliche Versetzung, 11a AschO. 11a Nachträgliche Versetzung Nachträgliche Versetzung, 11a AschO 11a Nachträgliche Versetzung (1) Eine nachträgliche Versetzung ist in den Klassenstufen 5 bis 10 der allgemein bildenden Schulen auf Antrag unter den nachfolgend genannten

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen 1. Arbeitszeit Arbeitstage sind diejenigen Schul- sowie Ferientage, die die Zahl der Urlaubstage im Kalenderjahr übersteigen. Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere dienstliche

Mehr

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen KWMBl. I 1994 S. 136 2030.5.1-UK Unterrichtspflichtzeit

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Abteilung\Sienz\Funktionen\Eigenverantwortliche Schule\Gesetz\131029 ergänzter Funktionenkatalog

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Mayerl\Schlecht\januar\6790.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

Mehr

Datenschutzhinweise des Landesamtes für Steuern und Finanzen - Bereich Bezüge -

Datenschutzhinweise des Landesamtes für Steuern und Finanzen - Bereich Bezüge - Datenschutzhinweise des Landesamtes für Steuern und Finanzen - Bereich Bezüge - 1 Verantwortliche Stelle und Datenschutzbeauftragte/ r Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist dem Landesamt für Steuern

Mehr

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen

Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen KWMBl. I 1994 S. 136 2030.5.1-UK Unterrichtspflichtzeit

Mehr

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XII/4 Mai 2015

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XII/4 Mai 2015 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XII/4 Mai 2015 1. Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) - Neufassung vom 12. März 2015 2. Lehrerarbeitszeit: Mehrarbeitsregelungen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - 1 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ' Postfach 22 00 03 ' 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde

Mehr

Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303)

Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303) Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,

Mehr

Dienstanweisung für die Mitglieder im. und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und

Dienstanweisung für die Mitglieder im. und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Dienstanweisung für die Mitglieder im Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) 1. Das Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer

Mehr

Eltern wirken in der Schule mit

Eltern wirken in der Schule mit Eltern wirken in der Schule mit Rechte und Pflichten der Elternvertretungen Manfred Koren und Dr. Thomas Marx 20.02.2018 Übersicht Elternrechte - Individuelle Elternrechte - Kollektive Elternrechte Elternpflichten

Mehr

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte

Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell für alle Lehrkräfte (Planstelleninhaber/innen und TV-L-Lehrkräfte) Erläuternde Hinweise in Anlehnung an die Neufassung des Runderlasses Sabbatjahr des Schulministeriums

Mehr

Aktuelles aus dem HPR August/September 2013

Aktuelles aus dem HPR August/September 2013 Aktuelles aus dem HPR August/September 2013 Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Kurz vor der Sommerpause hat der Bayerische Landtag die Änderungen im Bayerischen Gesetz über das

Mehr

2230.2.3-K. (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien Wissenschaft und Kunst)

2230.2.3-K. (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien Wissenschaft und Kunst) 2230.2.3-K Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die staatlichen Realschulen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung II\II.5\138683 Schriftliche Anfrage Streibl Unterrichtsversorgung an staatlich

Mehr

Stellenausschreibung

Stellenausschreibung Stellenausschreibung Tirschenreuth, 9. November 2018 Sachgebietsleitung (m/w/d) für das Sachgebiet Z 2 - Recht Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz mit Sitz in Tirschenreuth sucht zum nächstmöglichen

Mehr

Rainer Faldey Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Rainer Faldey Dipl. Betriebswirt (FH) Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU Datenschutzbeauftragter IHK Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_1\MARTIN\DienstR\Beurteilung\KMS 2018\Entwurf Jan 2016\BeurteilungsKMS Teil 1 April

Mehr

Vorwort. Hinweise zur Nutzung. 1 Grundstrukturen des Dienstrechts Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern (Tarifbeschäftigten)

Vorwort. Hinweise zur Nutzung. 1 Grundstrukturen des Dienstrechts Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern (Tarifbeschäftigten) Inhalt Vorwort Hinweise zur Nutzung XI XIII 1 Grundstrukturen des Dienstrechts 1 1.1 Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern (Tarifbeschäftigten) 1 1.2 Begründung des Beamten Verhältnisses 3 1.3

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Auszüge aus: I Grundgesetz II Bayerische Verfassung III Beamtenstatusgesetz Bayer. Beamtengesetz IV Laufbahnverordnung (LbV) Bayern (Stand April 2010) V Beurteilungs-KMS Gymnasien/Kollegs

Mehr

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016 Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert

Mehr

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen Was ist eigentlich ein Vertretungsvertrag? Wie kann ich mich als Vertretungskraft bewerben? Welche Alternativen zur Einstellung

Mehr

Abgeordnete Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP)

Abgeordnete Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Presse Niedersächsisches Kultusministerium 03.02.2017 Pensionierungen und Schülerzahlen im Jahr 2017 Abgeordnete Gabriela König, Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian

Mehr

Arbeitsvertrag für Lehrkräfte

Arbeitsvertrag für Lehrkräfte zwischen Arbeitsvertrag für Lehrkräfte (unbefristet) dem Bistum Fulda, vertreten durch den Generalvikar - nachfolgend Dienstgeber genannt - und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in - nachfolgend Dienstnehmer/in

Mehr

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Bereich: ÖD/Beamtenpolitik I Datum 02.02.2011

Mehr

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Fragen Antworten Versetzungsverfahren Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Versetzungen von Förderschullehrkräften

Mehr

Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung für die Schülerin/den Schüler:

Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung für die Schülerin/den Schüler: (Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Ministerium für Bildung und Kultur Trierer Straße 33 Referat C 2 66111 Saarbrücken Schulstempel: Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die staatlichen Realschulen

Mehr

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto Bezug: Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto vom 16. Januar 2012 (StAnz. S. 290) Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto I. Geltungsbereich 1. Die Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto

Mehr

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen

Datenschutzbeauftragte an Staatlichen Schulämtern für die staatlichen Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus flayv^hi*» sidäl6nin i»iniin lex umflichtund Kölns. 6032/ Mfothtn Herrn Rolf Habermann Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Staatsministerium

Mehr

Ausbildungskonzept der Emil-Possehl-Schule Lübeck. VI. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten. Die Ausbildungslehrkräfte

Ausbildungskonzept der Emil-Possehl-Schule Lübeck. VI. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten. Die Ausbildungslehrkräfte VI. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten Nachfolgend werden die Aufgaben der an der Lehrerausbildung beteiligten Personen aufgeführt. Die Ausbildungslehrkräfte Auf die zentrale Bedeutung der

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An die Leiterinnen und Leiter der

Mehr