Orientierende Informationen
|
|
- Emilia Beltz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Areal Eidgenossenweg Öffentliche Planauflage vom Orientierende Informationen Inhalt - Inserat - Bericht zur Planauflage Auskunft: Jan Pfister, , jan.pfister@bs.ch
2 Planungsamt Arealentwicklung und Nutzungsplanung Öffentliche Planauflage Zonenänderung im Bereich Eidgenossenweg Parzellen 2221, 2279, Baurechtsparzellen 132, 188 der Sektion V des Grundbuches der Stadt Basel Die Wohnsiedlung der Baugenossenschaft des Bundespersonals Basel (BBB) auf dem Areal Eidgenossenweg wurde um 1950 erbaut und besteht aus viergeschossigen Doppelmehrfamilienhäusern in einer hofbildenden Anordnung. Die BBB hat sich dazu entschieden die Siedlung mittels Ersatzneubauten zu erneuern und zu erweitern. Dabei sollen die bestehenden 4- geschossigen Häuser durch längere und breitere Bauten an ähnlicher Lage und in einer analogen Anordnung ersetzt werden. Die rechtsgültige Grundordnung erlaubt aber lediglich 3-geschossige Wohnhäuser. Für das Ersatzbauprojekt ist deshalb eine Zonenänderung notwendig. Vom Mittwoch 20. Februar 2019 bis am Freitag 22. März 2019 liegen folgende Entwürfe öffentlich auf: - Zonenänderungsplan Mit der Planauflage wird gemäss 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Dokumente können werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer entgegen genommen. Die Unterlagen sind auch unter einsehbar. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Freitag 22. März 2019 schriftlich und begründet beim Planungsamt, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen.
3 Planungsamt Arealentwicklung und Nutzungsplanung Basel, 5. Februar 2019 Areal Eidgenossenweg Bericht zur Planauflage Zonenänderung im Bereich Eidgenossenweg Seite 1/10
4 Inhalt 1. Übersicht Erläuterungen Planungsperimeter Ersatzbauprojekt Baulinien Zonenänderung Baurecht Nachhaltigkeit Raumwirksame Interessen Kantonaler Richtplan Basel-Stadt Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung Verkehr Lärm Störfall Wohnanteilplan Nutzungsplanerische Massnahmen Bestehende Zone Neu Zonierung Neue Baulinien Vergleichsprojekt Mehrwertabgabe Auflage- und Einspracheverfahren Seite 2/10
5 1. Übersicht Das Areal Eidgenossenweg liegt westlich des St. Jakob-Parks zwischen der St. Jakobs-Strasse und dem Gebiet «Auf dem Wolf». Die Wohnsiedlung wurde um 1950 erbaut und besteht aus viergeschossigen Doppelmehrfamilienhäusern in einer hofbildenden Anordnung. Die Baugenossenschaft des Bundespersonals Basel (BBB) besitzt die Häuser und ist zugleich Baurechtnehmerin. Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin ist die Einwohnergemeinde der Stadt Basel. Die BBB hat sich dazu entschieden, die Siedlung mittels Ersatzneubauten zu erneuern und zu erweitern. Dabei sollen die bestehenden 4-geschossigen Häuser durch längere und breitere Bauten an ähnlicher Lage und in einer analogen Anordnung ersetzt werden. Die rechtsgültige Grundordnung erlaubt aber lediglich 3-geschossige Wohnhäuser. Für das Ersatzbauprojekt ist deshalb eine Zonenänderung notwendig. Die stark einschränkenden Baulinien wurden bereits mit dem Regierungsratsbeschluss vom 25. September 2018 geändert. 2. Erläuterungen 2.1 Planungsperimeter Der Planungsperimeter umfasst die zwei Baurechtsparzellen Nr. 132 und 188 in der Sektion V des Grundbuches der Stadt Basel mit einer Fläche von rund m 2. Die Baurechtsparzellen liegen auf den Stammparzellen Nr und 2279, ohne diese vollständig zu überdecken. Abb. 1: Planungsperimeter Eidgenossenweg. Orthofoto genordet Seite 3/10
6 2.2 Ersatzbauprojekt Die Ferrara Architekten AG hat im Auftrag der BBB ein Neubauprojekt erarbeitet. Das Projekt bricht die bestehenden Bauten ab und ersetzt diese durch Neubauten. Die Neubauten stehen nahezu an der gleichen Stelle wie die heutigen Häuser und ermöglichen verschiedene Verbesserungen gegenüber dem Bestand. Unteranderem werden die Wohnungen für Wohnen im Alter ausgebaut, mit einer Liftanlage erschlossen sowie besonders die Badezimmer und Balkone vergrössert. Der Wohnungsspiegel bietet 2- bis 4-Zimmerwohnungen mit einer Grösse von 57 bis 93 m 2. Das Wohnungsangebot wird von 67 auf 88 Wohnungen erhöht. Dies wird ermöglicht durch eine durchgehende 4-geschossige Bauweise sowie durch das Einführen von Wohnnutzungen im Erdgeschoss. Der Rückbau und Neubau erfolgt in 3 Etappen, damit die Bewohner innerhalb der Siedlung provisorisch umziehen können. Die vollständige Erneuerung der Siedlung dauert voraussichtlich 4 Jahre. Abb. 2: Modellfoto 2.3 Baulinien Die heutigen Bauten standen zum grössten Teil direkt an den früheren Baulinien. Für die Neubauten mussten die Baulinien angepasst werden, da diese grösser werden als die bestehenden. Um eine möglichst hohe Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Bauten zu erhalten, wurden die Baulinien auf das notwendige Mindestmass entlang der Strasse gelegt. Zudem wurde dadurch die Einhaltung der Freifläche von 50% hinter den Baulinien erleichtert. Die Planfestsetzung betreffend Linienplan Eidgenossenweg im Bereich Liegenschaften Nr erfolgte mit dem Regierungsratsbeschluss vom 25. September Zonenänderung Die bestehenden Bauten sind 4-geschossig, wobei im Erdgeschoss nur untergeordnete Nutzungen wie Waschküchen und Kellerräume angeordnet sind. Heute liegt das Gebiet in der Zone 3 die lediglich 3 Vollgeschosse zulässt. Die Neubauten sollen aber weiterhin 4 Vollgeschosse aufweisen, was eine Zonenanpassung unabdingbar macht. Durch die Aufzonierung entsteht auch ein höheres BGF-Potential, welches aber nicht ausgenutzt wird (siehe Kapitel 4.4). Seite 4/10
7 2.5 Baurecht Die Baurechtsparzellen Nr. 132 und 188 liegen auf den Stammparzellen Nr und 2279 ohne diese vollständig zu überdecken. Die Stammparzellen sind im Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Basel. Baurechtsnehmerin ist die BBB. Für die geplante Zonenänderung und das Ersatzbauprojekt werden die Einwohnergemeinde der Stadt Basel und die BBB per 1. Januar 2022 einen neuen Baurechtsvertrag abschliessen. 2.6 Nachhaltigkeit Das Projekt ermöglicht eine Siedlungserneuerung, ohne die vorhandenen sozialen Strukturen zu verdrängen. Gerade in Zeiten der Globalisierung sind Quartiere wichtig für die Identität, den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität. Da es sich beim Eidgenossenweg um ein relativ isoliertes und kleinräumiges Areal handelt, ist es umso wichtiger, dass die sozialen Grundstrukturen bestehen bleiben können und genügend Grünräume vorhanden sind. Das bodensparende Ersatzbauprojekt schützt den Freiraum und erreicht durch eine effizientere Flächennutzung eine massvolle Verdichtung ohne qualitative Einbussen der Lebensqualität. Somit können die funktionierende Bewohnerstruktur und die finanziell tragbaren Wohnungen, an gut erschlossener Lage erhalten und erweitert werden. Die Siedlungserneuerung leistet daher einen wirkungsvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung. 3. Raumwirksame Interessen 3.1 Kantonaler Richtplan Basel-Stadt Der Kantonale Richtplan dient als wichtigstes Instrument des Kantons zur Steuerung der räumlichen Entwicklung. Dazu zeigt er, wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden Ebene Strategie Auf strategischer Ebene fordert der Kantonale Richtplan in der Strategie ST4 «Mehr Wohnraum für eine wachsende Bevölkerung schaffen» und in der Strategie ST9 einen «Landschaftsschutz regional». Beide Strategien werden durch die Entwicklung im Areal Eidgenossenweg unterstützt. Des Weiteren gibt es keine strategischen Ziel, die dem Vorhaben am Eidgenossenweg entgegenstehen. Gemäss der Strategie ST4 «Mehr Wohnraum für eine wachsende Bevölkerung schaffen» sollen zur Schaffung von Raum für neue Wohnungen Potenziale im bestehenden Siedlungsgebiet genutzt werden (u.a. durch Verdichtung in geeigneten Gebieten). Das Areal am Eidgenossenweg ist weder ein zu dicht bebautes Gebiet noch ein geeignetes Gebiet für eine hohe Verdichtung. Die Siedlungserneuerung der BBB ist eine massvolle Verdichtung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort sowie der Bedürfnissen der Bewohner. Gemäss der Strategie ST9 «Landschaftsschutz regional» wird durch die Schaffung von zusätzlichem und die Aufwertung von bestehendem attraktivem Wohnraum in der Stadt der Siedlungsdruck auf die Landschaft und die Landwirtschaft im Umland verringert und so ein Beitrag zum regionalen Landschaftsschutz und zur Schonung des Kulturlandes geleistet. Die Bewohnerinnen und Bewohner schätzen das heutige Wohnumfeld und das Wohnungsangebot. Durch das Ersatzbauprojekt bleiben die städtebaulichen Qualitäten erhalten und es erfolgt eine angemessene Verdichtung. Die Grün- und Freiräume werden erneuert und aufgewertet. Seite 5/10
8 3.2 Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) dient im Rahmen von Ortsplanungen als Grundlage der Ortsbildpflege und hat bei der kantonalen Richt- und Nutzungsplanung eine mittelbare Wirkung. Für raumwirksame Tätigkeiten des Bundes ist das ISOS verbindlich. Auf der Ebene Kanton und Gemeinde dient es Fachleuten aus den Bereichen Planung und Denkmalpflege sowie als politische Entscheidungsgrundlage und ist im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Abb. 3: Ausschnitt ISOS Quelle: ISOS Gemeinde Basel, Kanton Basel-Stadt, Plan genordet Das Areal Eidgenossenweg und sein unmittelbares Umfeld (Objektnummer 0.4) wird im ISOS als Baugruppe mit dem Erhaltungsziel A bezeichnet. Erhaltungsziel A bedeutet Erhalt der Substanz. Alle Bauten, Anlageteile und Freiräume sollen erhalten bleiben, störende Eingriffe sind zu beseitigen. Ausserhalb des Planungsperimeter ist ein flach gedeckter Holzpavillon (Objektnummer 0.4.1) als Hinweis ohne Handlungsempfehlungen gekennzeichnet. Im Rahmen der Inventarisierung der Gebäude in der Stadt Basel mit Baujahr wurde die Siedlung am Eidgenossenweg untersucht und nicht ins kantonale Inventar schutzwürdiger Bauten aufgenommen. Eine Schutzwürdigkeit konnte in Relation zu anderen Bauten nicht festgestellt werden, obwohl die städtebauliche Setzung wohlproportionierte Freiräume bildet. Zudem können die bestehenden Wohnhäuser nicht erhalten bleiben, da der Bausubstanz die nötige Qualität und Flexibilität für eine Gesamtsanierung fehlt. Mit dem Neubauprojekt werden die Bestandsbauten vollständig abgebrochen. Die Neubauten übernehmen aber die ursprüngliche Ausrichtung und Platzierung. Die im ISOS dokumentierten Qualitäten wie die siedlungsinternen Freiräume und Strukturen, werden nicht verändert. Mit dem Neubauprojekt werden somit die öffentlichen Schutzinteressen des ISOS im Grundsatz berücksichtigt. 3.3 Verkehr Mit dem Bauprojekt wird eine neue Autoeinstellhalle mit 45 Stellplätzen erstellt. In der AEH werden die Parkplätze gemäss der «Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen für Personenwagen» angeordnet. Die Blaue-Zone auf dem Eidgenossenweg könnte zugunsten einer Begegnungszone reduziert werden. Für eine Begegnungszone müssten aber die Anwohner ein Begehren einreichen. Die Anzahl Fahrten wird sich nur gering durch die 21 zusätzlichen Wohnungen erhöhen. 70% der 264 Velostellplätze befinden sich in der Autoeinstellhalle. Die restlichen 30% werden oberirdisch angeordnet. 3.4 Lärm Das Areal ist der Lärmempfindlichkeitsstufe ES III zugeordnet. Die massgebenden Grenzwerte für den Strassenverkehrslärm gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) sind an den direkt zur Seite 6/10
9 St. Jakobs-Strasse hin ausgerichteten Fassaden sowohl für den Ist- als auch den Prognose- Zustand in der Nacht überschritten. Entsprechende Massnahmen zur Einhaltung der LSV müssen im Rahmen des Baugesuchverfahrens nachgewissen werden, ebenso die Einhaltung der massgebenden Grenzwerte für Eisenbahnlärm (LSV) und Erschütterung. 3.5 Störfall Das Areal Eidgenossenweg liegt im Konsultationsbereich «Raumplanung - Störfallvorsorge Verkehrswege». Die Kontrollstelle für Chemie- und Biosicherheit (KCB) hat das Projekt und die raumplanerischen Anpassungen geprüft. Die KCB stellt fest, dass im Sinne von Schritt 2 der Planungshilfe «Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge» des Bundes sowie der «verwaltungsinternen Weisung zur Koordination der Raumplanung mit der Störfallvorsorge» das Projekt als nicht-risikorelevant einzustufen ist. Die Feststellung bezieht sich auf das sogenannte kollektive Personenrisiko. Die Gebäude auf der Nordparzelle werden jedoch im Gefahrenbereich mit einem entsprechenden lokalen Risiko errichtet. Deshalb empfehlt die KCB für diese beiden Objekte folgende Massnahmen: - Verwendung von nicht brennbaren Isolationsmaterialen (zumindest zur Bahnseite). - Keine öffenbaren Kellerfenster zur Bahnseite. - Wohnräume, insbesondere Schlafzimmer, sowie Balkone sollten nach Möglichkeit nicht zur Bahnlinie angeordnet sein. - Ansaugöffnungen von Lüftungen sollten auf dem Dach und von der Bahnlinie abgewandt sein. - Kinderspielplätze sollten nicht zur Bahnseite angeordnet sein. Mit diesen Massnahmen können die lokalen Risiken für die Anwohner erheblich gesenkt werden. Die Massnahmen werden im Rahmen des Baugesuchverfahrens definiert und geprüft. Abb. 4: Ausschnitt Risikokataster der Störfallverordnung (Violett: Konsultationsbereich), Plan genordet 3.6 Wohnanteilplan Das Areal ist im Wohnanteilplan mit «Kein Geschoss» Arbeitsnutzungen bezeichnet. In diesem Gebiet sollen auch in Zukunft keine Arbeitsnutzungen angeordnet werden. Seite 7/10
10 4. Nutzungsplanerische Massnahmen 4.1 Bestehende Zone Beim Areal Eidgenossenweg sind m 2 der Zone 3 und 1085 m 2 der Grünzone zugeordnet. In der Zone 3 sind 3 Vollgeschosse und eine Wandhöhe von 11 m zulässig. Bei einer Ausnutzungsziffer von 1.0 ergibt sich eine maximale Bruttogeschossfläche (BGF) von m 2. Die heutige Bebauung weist mit einer grösstenteils 4-geschossigen Bauweise eine BGF von m 2 bzw. eine Ausnutzungsziffer von 0.94 auf. Abb. 5: Zonen bestehend, Plan genordet 4.2 Neu Zone Die aktuelle Zone 3 wird der Zone 4 zugeordnet. In der Zone 4 sind 4 Vollgeschosse und eine Wandhöhe von 14 m zulässig. Bei einer Parzellengrundfläche von m 2 und einer Ausnutzungsziffer von 1.5 ergibt sich eine mögliche BGF von m 2. Das Neubauprojekt nutzt die 4- geschossigkeit, beansprucht aber nur m 2 BGF. Abb. 6: Zonen neu, Plan genordet Seite 8/10
11 4.3 Neue Baulinien Gemäss Bau- und Planungsgesetz definiert die Baulinie den Vorgartenbereich zur Strassenlinie, die Lage der Hauptfassaden sowie die unterirdische Bebauung. Die neuen Baulinien richten sich an der Parzellengrenze des Eidgenossenweges aus und wurden so gelegt, dass sie einen möglichst grossen Spielraum für die Anordnung der Neubauten bieten. Die Baulinien werden durch Baugrenzen entlang des Fussweges in der Verlängerung des Eidgenossenweges ergänzt. Die Baugrenzen sichern den nötigen Freiraum für den Fussweg. Die Planfestsetzung betreffend Linienplan Eidgenossenweg im Bereich Liegenschaften Nr erfolgte mit dem Regierungsratsbeschluss vom 25. September Abb. 7: Baulinienplan neu (Orange: Neu, Gelb: bestehend), Plan genordet 4.4 Vergleichsprojekt Das Vergleichsprojekt mit den neuen Baulinien und der Zonenanpassung suggeriert eine potentielle Bruttogeschossfläche von m 2. Die dazu notwendige Bauform ist aber kaum wirtschaftlich realisierbar und berücksichtigt in keiner Weise die Hanglage. Des Weiteren wiederspricht eine volle Ausschöpfung den verschiedenen Empfehlungen der Stadtgärtnerei, Stadtbildkommission sowie der Denkmalpflege und entspricht ebenfalls nicht den Vorstellungen der BBB. Eine Realisierung der m 2 in Abweichung der Blockrandbebauung wird durch die Einhaltung der Freiflächen, Grenz- und Gebäudeabständen sowie weiteren Bauvorschriften massiv erschwert. 4.5 Mehrwertabgabe / Erschliessungsbeiträge Mehrwertabgaben gelten die Vorteile ab, die entstehen, wenn die zulässige Geschossfläche durch Änderung der Zoneneinteilung vergrössert wird. Die Mehrwertabgabe richtet sich nach den 120 ff des Bau- und Planungsgesetzes. Die Mehrwertabgabe wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgesetzt. Zuständig ist das Bau- und Verkehrsdepartement. Die hängige Mehrwertabgabe wird im Grundbuch festgeschrieben. Allfällige Erschliessungsbeiträge richten sich nach den 164 ff des Bau- und Planungsgesetzes und werden unmittelbar nach Rechtskraft des Bebauungsplans durch das Bau- und Verkehrsdepartement erhoben. Erschliessungsbeiträge können gemäss 121 des Bau- und Planungsgesetzes von der Mehrwertabgabe abgezogen werden. Seite 9/10
12 5. Auflage- und Einspracheverfahren Vom Mittwoch 20. Februar bis am Freitag 22. März 2019 liegen folgende Entwürfe öffentlich auf: - Zonenänderungsplan Mit der Planauflage wird gemäss 116 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet. Die Unterlagen können werktags im Bau- und Verkehrsdepartement, Dufourstrasse 40/50, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer entgegen genommen. Die Unterlagen sind auch unter einsehbar. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Freitag, 22. März 2019 schriftlich und begründet an das Planungsamt, Arealentwicklung und Nutzungsplanung, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen. Seite 10/10
Orientierende Informationen
Areal Aeschenvorstadt 72 Öffentliche Planauflage vom 04.06.2018 03.07.2018 Orientierende Informationen Inhalt - Inserat - Bericht zur Planauflage Auskunft: Jan Pfister, 061 267 92 13, jan.pfister@bs.ch
MehrAuflagegegenstand. Areal Aeschenvorstadt 72. Öffentliche Planauflage vom
Areal Aeschenvorstadt 72 Öffentliche Planauflage vom 04.06.2018 03.07.2018 Auflagegegenstand Inhalt - Rechtsmittelbelehrung - Beschlussentwurf - Bebauungsplan Auskunft: Jan Pfister, 061 267 92 13, jan.pfister@bs.ch
MehrFestsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht
Festsetzen von Baugrenzen auf den Parzellen RE 299 und RE 303 sowie RE 355 und RE 421 Planungsbericht Riehen, 2. April 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung... 3
MehrAuflagegegenstand. VoltaNord. Öffentliche Planauflage vom
VoltaNord Öffentliche Planauflage vom 29.06.2016 30.08.2016 Auflagegegenstand Inhalt - Rechtsmittelbelehrung - Beschlussentwurf - Bebauungsplan - Zonenänderungsplan - Wohnanteiländerungsplan - Lärmempfindlichkeitsstufenänderungsplan
MehrB e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain
EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teiländerung Bauzonenplan Parzellen Nr. 1823, 1824 und 1837 Am Rain Modelldarstellung des Bauvorhabens 1.
MehrMehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt
Mehrwertabgabe nach RPG Mehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt SVKG USECE Herbsttagung 2013 in Basel dieter.weiss@.ch Spezialfall Basel Städtebauliche Verdichtung Umzonungen Basel 1940 Basel 2012 Inhalt
MehrVerordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz
Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.
MehrUmsetzung der Gebäudeinventare ISOS und BIB
der Gebäudeinventare ISOS und BIB Orientierung der Grundeigentümer vom 10. März 2015 1. / Begrüssung 2. 3. 4. 5. 6. Die Stadt Laufen verfügt über zahlreiche Gebäude von kulturhistorischer Bedeutung. Besonders
MehrOrientierende Informationen
Areal Studio Basel Bruderholz Öffentliche Planauflage vom 4.6.2018 3.7.2018 Orientierende Informationen Inhalt - Inserat - Bericht zur Planauflage Auskunft: Marc Février, 061 267 42 32, marc.fevrier@bs.ch
MehrKantonaler Richtplan - Koordinationsblatt
Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Siedlung Schützenswerte Ortsbilder und Gebäude Stand: 22.10.1999 Siehe auch Blätter Nr. A.1 / A.2 / A.5 / A.6 / A.8 / A.9 / A.10 Instanzen zuständig für das Objekt
MehrStudie Stöckacker Nord
Präsidialdirektion samt Studie Stöckacker Nord Präsentation QBB vom 12. Juni 2017 Juni 17 1 Ablauf / Inhalt 1. Städtebauliche Studie Stöckacker Nord Bezug zum STEK 2016 (Mark Werren, Stadtplaner) 2. Analyse
MehrInformationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017.
Informationen zur Arealentwicklung Bahnhof Engelberg. Engelberg, 11. Mai 2017. Ausgangslage. Um eine übergeordnete, richtungsweisende Leitidee für das Areal zu finden, haben sich die zwei Grundeigentümer,
MehrAreal Felix Platter - Spital
Quartierinformation 19. November 2015 Areal Felix Platter - Spital Umsetzung der Anliegen aus dem Quartier Anliegen, die berücksichtigt und planungsrechtliche ermöglicht werden (1): Räume für Nicht-Wohnnutzungen,
MehrBewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis
MehrBewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen Martin Müller Energiefachstelle Kanton SH 1 Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen
MehrRatschlag Studio Basel Bruderholz
An den Grossen Rat 18.1312.01 BVD/P181312 Basel, 26. September 2018 Regierungsratsbeschluss vom 25. September 2018 Ratschlag Studio Basel Bruderholz zur Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans,
MehrKanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am
Kanton Zürich Stadt Wetzikon Privater Gestaltungsplan Lakeside Fassung zur kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Auflage Von der Grundeigentümerin festgesetzt am Jules Egli AG Vom Stadtrat zugestimmt
Mehrzum Ratschlag betreffend Bebauungsplan Friedrich Miescher- Strasse, Flughafenstrasse, Im Burgfelderhof
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission (BRK) An den Grossen Rat 13.1289.02 Bau- und Raumplanungskommission Basel, 12. Juni 2014 Kommissionsbeschluss vom 12. Juni 2014 Bericht
MehrAspekte der Innenentwicklung in der kommunalen Richtplanung der Stadt Zürich
Standort Schulhaus Aspekte der Innenentwicklung in der kommunalen Richtplanung der Trilogie Limmattal / Veranstaltung 3 / 2. März 2017 1 Zürich wächst Trilogie Limmattal / V3 / 2. März 2017 Folie 2 St.
MehrAreal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung
Areal Station Wabern Änderung der baurechtlichen Grundordnung Präsentation vom 17. Mai 2018 Heitere Fahne, Wabern Christian Burren, Gemeinderat, Vorsteher DPV Raymond Borle, Projektleitung Planungsabteilung
MehrRichtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt
MehrInformationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016
Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016 1 Inhalt 1. Ortsplanungsrevision 1992 2. Revision KRIP 2016 3. Konsequenzen der Umsetzung des KRIP für Biel-Benken 4. Getroffene
MehrBebauungs-Richtplan Neufeld Süd
Stadt Sursee Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd Entwurf vom 25. November 2015 Öffentliche Auflage vom... Vom Stadtrat beschlossen am... Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber...... Auftrag: Auftraggeber: Bearbeitung:
Mehr5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene
5. Raumplanungsaufgaben auf Bundesebene Rolf Sonderegger Fischbach, LU, https://bit.ly/2q7e26x Raum- und Landschaftsentwicklung GZ 1 Übersicht der Raumplanungssystematik in der Schweiz Bund Erarbeitung
MehrRatschlag. Areal S. Karger AG Allschwilerstrasse, Friedrichstrasse Festsetzung eines Bebauungsplans. betreffend. vom 6. Juli 2004 / / BD
9356 Ratschlag betreffend Areal S. Karger AG Allschwilerstrasse, Friedrichstrasse Festsetzung eines Bebauungsplans vom 6. Juli 2004 / 041177 / BD Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel zugestellt
Mehr7, Ziffo 5-8, folgende Zonen- und Bauordnung für
).--. -~c---------- -- ----~~~~ ~t.i,[ KANTON SOLOTHURN GEMEINDE BIBERIST SPEZIELLER BEBAUUNGSPLAN "UNTERE NEUMATT 11 -WEST Zonen- und Bauordnung Die Einwohnergemeinde Biberist erlässt hiermit auf Grund
MehrInnere Nutzungsreserven in der Dorfzone Mandach. 17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann
17. Januar 2013 Rolf Gysin, Gemeindeammann Studienverfasser & Finanzierung Oliver Tschudin, Ortsbildpfleger Abteilung Raumentwicklung BVU NEU: Samuel Flükiger, Fachberater Ortsbild, Siedlung und Städtebau
MehrVoltaOst. Informationsveranstaltung zur Planauflage. 20. Oktober Aula, Primarschule St. Johann. Kanton Basel-Stadt
VoltaOst Informationsveranstaltung zur Planauflage 20. Oktober 2011 Aula, Primarschule St. Johann VoltaOst - Stand der Dinge Folie 1 Übersicht Präsentation Übersicht Areal (Teilgebiete, Bestehende Nutzungen,
MehrREGLEMENT PREISGÜNSTIGER WOHNRAUM VOM 24. MAI LESUNG
Anhang 1 REGLEMENT PREISGÜNSTIGER WOHNRAUM VOM 24. MAI 2018 2. LESUNG A U S G A B E 24. M AI 2018 NR. 890 I. ALLGEMEINES 3 Art. 1 Gegenstand 3 Art. 2 Zweck 3 Art. 3 Begriffe 3 II. ZIELSETZUNG 3 Art. 4
MehrDER GEMEINDEPRÄSIDENT : ~ ~tl'\ SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1. EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN
EINWOHNERGEMEINDE WANGEN b/olten KANTON SOLOTHURN GESTALTUNGSPLAN SCHANZENWEG Grundbuch Wangen Nr. 630-634 und 1017 SONDERBAUVORSCHRIFTEN MIT ANHANG 1 Berechnung der Ausnützungsziffer) ÖFFENTLICHE AUFLAGE
MehrDer Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Bau- und Planungsgesetz (BPG) Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das Bau- und Planungsgesetz (BPG) vom 17. November 1999 wird wie folgt
MehrVerordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)
700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.
MehrZonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»
Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere
MehrInformation Areal Schoren. Kanton Basel-Stadt Info Areal Schoren Folie 1
Information Areal Schoren Kanton Basel-Stadt Info Areal Schoren Folie 1 Areal Schoren Rückblick Verfahren / Überblick Baufeld B 14. Mai 2013 Kanton Basel-Stadt Info Areal Schoren Folie 2 Rückblick: Planungsverfahren
MehrSiedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG
Siedlungsgebiet BESCHREIBUNG Ausgangslage Art. 8a RPG verlangt die Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan. Es muss aufgezeigt werden wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im
MehrBebauungsplan Liegenschaft Lörracherstrasse Nr Planungsbericht. Riehen Sektion B, Parzellen Nr und 1092
Bebauungsplan Liegenschaft Lörracherstrasse Nr. 139 Riehen Sektion B, Parzellen Nr. 1099 und 1092 Planungsbericht Riehen, März 2014 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt / IB / Os Inhaltsverzeichnis: 1.
MehrGestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften. Einwohnergemeinde Breitenbach. Kanton Solothurn
Einwohnergemeinde Breitenbach Kanton Solothurn Gestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften 1 Zweck Der Gestaltungsplan ~Rohr~ bezweckt die Erstellung einer architektonisch guten, der baulichen und landschaftlichen
Mehr4 Nutzung. 4.1 Grundprinzip. Masterplan Polyfeld Muttenz
4 Nutzung 4.1 Grundprinzip Im Rahmen der durchgeführten Testplanung wurden unterschiedliche Nutzungsanordnungen und Nutzungsanteile untersucht. Als Synthese resultierten die folgenden Nutzungsanordnungen.
MehrWeiterentwicklung der Areale an der Traugott Meyer-Strasse
Weiterentwicklung der Areale an der Traugott Meyer-Strasse Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Credit Suisse Anlagestiftung Real Estate Switzerland vertreten durch Wincasa Spaini Immobilien AG Stand
MehrVerfügung. Der vorliegende Private Quartierplan beinhaltet die folgenden Planungsziele:
Kanton Schaffhausen Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh.ch Neuhausen am Rheinfall, Privater Quartierplan «Posthof Süd» (inkl. Baulinien);
MehrÖffentliche Mitwirkung
Gesamtrevision der Ortsplanung, Phase 3 Öffentliche Mitwirkung 10. September 31. Oktober 2018 2 3 Solothurn eine Stadt mit vielen Qualitäten Vorwort Gesamtrevision der Ortsplanung Gut zu wissen Liebe Solothurnerinnen,
MehrKantonale Vorprüfung. Gemeinde Oberwil. Quartierplan Therwilerstrasse Betreutes Wohnen. Gemäss Schreiben vom 19. Mai 2016
Gemeinde Oberwil Quartierplan Therwilerstrasse Betreutes Wohnen Kantonale Vorprüfung Gemäss Schreiben vom 19. Mai 2016 vom 12.08.2016 1.1 ( ) Quartierplan Besucher PP via Kantonsstrasse Plan Zwingende
MehrWillkommen zur zweiten Informationsveranstaltung Arealentwicklung Felix Platter
Willkommen zur zweiten Informationsveranstaltung Arealentwicklung Felix Platter 19.11.2015 Themen Veranstaltung Prozessstand /Zeitachse: Wo stehen wir mit der 1. Auflage? Jürg Degen, Bau- und Verkehrsdepartement,
MehrAnpassung des Zonenplans im Bereich der Ringstrasse 18
Der Stadtrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 20. März 2018 Nr. 33 Anpassung des Zonenplans im Bereich der Ringstrasse 18 Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Mit der vorliegenden Botschaft
MehrOrientierende Informationen
Areal Eisenbahnweg Öffentliche Planauflage vom 12.3.2018 17.4.2018 Orientierende Informationen Inhalt - Inserat - Bericht zur Planauflage Auskunft: Marc Février, 061 267 42 32, marc.fevrier@bs.ch Internet-Version
MehrBau- und Raumplanungskommission
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission An den Grossen Rat 09.1644.02 Basel, 11. Dezember 2009 Kommissionsbeschluss vom 11. Dezember 2009 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission
MehrTeilrevision Lärmempfindlichkeitsstufenplan
Teilrevision Lärmempfindlichkeitsstufenplan Planungsbericht Stand Inkraftsetzung Riehen, August 2018 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage...3 2. Gesetzliche Grundlagen...4
MehrOrtsplanungsrevision Steffisburg
Ortsplanungsrevision Steffisburg Information des GGR und der Öffentlichkeit vom 21. Oktober 2016 Ortsplanung ist nicht gleich Einzonung? Einzonungen bedeuten Mehrwert für Wenige? 2 Inhalte Vergangenheit
MehrBebauungsplan Liegenschaft Kilchgrundstrasse Nr. 62 und 70
Bebauungsplan Liegenschaft Kilchgrundstrasse Nr. 62 und 70 Riehen Sektion D, Parzellen Nr. 0121 / 0120 Stand: Planfestsetzung Planungsbericht Riehen, Januar 2017 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt /
MehrQuartierplan «Rheingold»
Quartierplan «Rheingold» 700.0.06 Quartierplan «Rheingold» vom 7. April 00 Der Gemeinderat beschliesst:. Erlass Gestützt auf Art. 7 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im
MehrViel Platz und Grün zwischen den Häusern das bietet die erneuerte Siedlung Obermaihof. BAULICHES abl magazin 12/16
Viel Platz und Grün zwischen den Häusern das bietet die erneuerte Siedlung Obermaihof. 8 BAULICHES abl magazin 12/16 Benno Zgraggen EIN BUNTGEMISCHTES «DÖRFLI» Die Gesamterneuerung und Ersatzneubauten
MehrKann der gemeinnützige Wohnungsbau mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden?
Kann der gemeinnützige Wohnungsbau mit raumplanerischen Mitteln gefördert werden? Lukas Bühlmann, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN Veranstaltung der Parlamentarischen Gruppen für
MehrÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB)
Stadt Zürich Geomatik + Vermessung Weberstrasse 5 8004 Zürich Tel. 044 412 42 56 Fax 044 270 90 46 www.stadt-zuerich.ch/geoz geodaten@zuerich.ch ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB) Geomatik
MehrZonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV bestehend aus - Baureglement Art. 59 - Erläuterungsbericht Änderung Zonen mit Planungspflicht ZPP R Scheidgasse
MehrTeilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol. Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs
CUMÜN DA SCUOL Teilrevision des Baugesetzes der vormaligen Gemeinde Scuol Art. 55 Hotelzone Art. 57 Bauzone Nairs Entwurf für die Mitwirkungsauflage (Stand 12. Januar 2018) Art. 55 und 57 des Baugesetzes
MehrBeurteilung der Aussenlärmbelastung
Kanton Basel-Landschaft Beurteilung der Aussenlärmbelastung 21. JULI 2015 Impressum Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch J. Vogel 55008_Ber02_20150721_Laermberechnung.docx
MehrSchutz des Kulturlandes
Beat Röösli Raumplanungspolitik Schutz des Kulturlandes SGAR Tagung Uni Luzern 12.09.2014 Inhalt Verfassungsauftrag Veränderung der Bodennutzung Sachplan FFF RPG Revision 1 und 2 Richtplananpassungen Fazit
MehrRatschlag Areal Albanteich-Promenade
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 15.1543.01 BVD/ P151543 Basel, 30. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 29. September 2015 Ratschlag Areal Albanteich-Promenade zur Zonenänderung,
MehrBestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat
Revision privater Gestaltungsplan Brandriet Vom Grundeigentümer Kat. Nr. 6914 festgesetzt am Für den Grundeigentümer Zustimmung durch den Grossen Gemeinderat Illnau-Effretikon am Für den Grossen Gemeinderat
MehrRevision Orts- und Zonenplanung. Informationsveranstaltung
Revision Orts- und Zonenplanung Informationsveranstaltung 5. Januar 2016 Gegenstand der Revision Zur Vorprüfung und Mitwirkung gelangen: Bau- und Zonenreglement (BZR) Gesamtzonenplan Gegenstand der Revision
MehrDie Mehrwertabgabe Basel-Stadt
Die Mehrwertabgabe Basel-Stadt Workshop Bausekretärenkonferenz, Basel, 19.3.2015 Pascal Giller Das Wichtigste der Basler MWA in Kürze Mehrwertabgabe besteht in Basel bereits seit 1977; umfasst 50% des
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrStrukturuntersuchung Pentenried. für die Bereiche der Baulinienpläne Nr. 2 und 2a. Krailling, 11. Mai 2017
Strukturuntersuchung Pentenried für die Bereiche der Baulinienpläne Nr. 2 und 2a Krailling, 11. Mai 2017 Übersicht I. Rahmenbedingungen Anlass und Hintergrund II. Bestandsaufnahme Bestehendes Baurecht
MehrEinwohnergemeinde Grindelwald EWAP. Baureglement. Art. 46 bis Art. 48d GBR. 25. Juli Grindelwald EWAP_2010/4_resultate / EWAP
Einwohnergemeinde Grindelwald EWAP Baureglement Art. 46 bis Art. 48d GBR 25. Juli 2012 Grindelwald EWAP_2010/4_resultate / EWAP- 110308.doc Einwohnergemeinde Grindelwald 2 Art. 46 Erstwohnungsanteil a
MehrPlanungsbericht nach Art. 47 RPV inkl. Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Stand: öffentliche Auflage
Nutzungsplanung Kernzonenplan Egetswil Revisionsvorlage Dorfkern West 20. Juli 2015 Planungsbericht nach Art. 47 RPV inkl. Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Stand: öffentliche Auflage
MehrÄnderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1
Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis
MehrBau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung
Gemeinde Eptingen Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Mutation Dorfweg Beschluss EGV Projekt: 029.05.0756 16. Mai 2018 Erstellt: vme, Geprüft: dst, Freigabe:
MehrVerordnung über die Erstellung von Parkplätzen und die Bemessung von Ersatzabgaben
Verordnung über die Erstellung von Parkplätzen und die Bemessung von Ersatzabgaben Erlassen von der Gemeindeversammlung am 7. Mai 06 (gestützt auf Art. 57 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes, Art. 7
MehrEin bunt gemischter Wohnungsmix: Nassauische Heimstätte baut in Rosbach
Datum: 03.05.2018 Seite 1 von 5 Ein bunt gemischter Wohnungsmix: Nassauische Heimstätte baut in Rosbach Spatenstich für die Sangzeilen 66 neue Mietwohnungen entstehen im Neubaugebiet Rosbach Das Neubaugebiet
MehrVorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian
Kanton Graubünden Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian Mitwirkungsauflage Bearbeitungsstand 28. April 2017 Impressum Bauherrschaft
MehrBasel, Arealentwicklung Volta Nord. Susanne Zenker - SBB Immobilien Leiterin Anlageobjekte Entwicklung
Basel, Arealentwicklung Volta Nord Susanne Zenker - SBB Immobilien Leiterin Anlageobjekte Entwicklung 22.06.2016 SBB Immobilien SBB Immobilien Development Juni 2016 3 SBB Immobilien. 864 Mitarbeitende
MehrStand der Richtplanung SG
Stand der Richtplanung SG Seite 1 Gesamtüberarbeitung Richtplan Mitwirkung Gemeinden und Regionen Kantonale Foren Gemeindegespräche; Oktober bis Dezember 2014 Regionalforen; Januar und Februar 2015 Koordinationsblatt
MehrTeilzonenplan Riesern
22. Dezember 2017 Teilzonenplan Riesern Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Sachverhalt 3 1.2 Planungsrechtliche Ausgangslage 4 2 Erläuterungen 6 2.1 Zonenplanänderung 6 3 Vorprüfung 9 4 Nachweise
MehrÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG
Einwohnergemeinde Gondiswil ÜBERBAUUNGSORDNUNG BIFANG mit geringfügiger Änderung von Art. 33 GBR Zone mit Planungspflicht ZPP Bifang im Verfahren gemäss Art. BauV ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN Die Überbauungsordnung
MehrAuftrag bzw. Pflichtenheft an den Beauftragten Dorfkernerneuerung (Ortskernbeauftragter)
JUSTIZDIREKTION Auftrag bzw. Pflichtenheft an den Beauftragten Dorfkernerneuerung (Ortskernbeauftragter) Umfeld Der kantonale Richtplan Uri misst der Innenentwicklung und damit der Mobilisierung der vorhandenen
MehrKanton St.Gallen Baudepartement PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht
PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Natur- und Heimatschutz Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler 2.1 Zweistufige Unterschutzstellung 2.2 Unterschutzstellung
MehrBaulinienplan. Nr Änderung. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Baulinienplan Nr. 40 1. Änderung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV 25. Oktober 2016 I INHALTSVERZEICHNIS 1 Planerischer Kontext... - 1-1.1 Ausgangslage... - 1-1.2 Zentrumsentwicklung... - 2-2 Planungsrechtliche
MehrRatschlag Areal Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
An den Grossen Rat 14.1588.01 BVD/P141588 Basel, 19. November 2014 Regierungsratsbeschluss vom 18. November 2014 Ratschlag Areal Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) Zonenänderung und Festsetzung
MehrHochhauskonzept Basel
Hochhauskonzept Basel Hochhäuser in der Stadtentwicklung Basel Fachveranstaltung der Schweizerischen Bausekretärenkonferenz, 09.11.2017 Hochhäuser im rechtlichen, planerischen, baulichen und sozialen Kontext
MehrN 140 GESTALTE(N)
N 140 06/2013 Das Magazin für Bauen, Architektur und Gestaltung www.noe-gestalten.at PAUL TROGER UND ALTENBURG SO SEHEN SIEGER AUS! NEUES DENKEN IM WOHNBAU WOHNHAUS- ANLAGE AUERSTHAL Wohnen im Park von
MehrNeue Mietwohnungen in Pichling. Informationsbroschüre über das Bauvorhaben Traundorfer Straße/Schwaigaustraße
Neue Mietwohnungen in Pichling Informationsbroschüre über das Bauvorhaben Traundorfer Straße/Schwaigaustraße Das ist der Plan: Mehr Wohnqualität Gesamte Wohnanlage DAS PROJEKT: Nahversorger Das rd. 98.000
MehrErläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV
Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30
MehrOrtsplanungen 3.0 Neue Herausforderungen für die Ortsplanungsrevisionen
23.06.2017 Tagung Innenentwicklung 1 Workshop Nr. 2 Ortsplanungen 3.0 Neue Herausforderungen für die Ortsplanungsrevisionen Bernard Staub, Chef Workshop Nr. 2 Inhalt 1. Ausgangslage und Rahmenbedingungen
MehrPräsentation an den Siedlungsversammlungen
Präsentation an den Siedlungsversammlungen 2014 Wir planen die Zukunft der Siedlungen Zwischenbächen und Hönggerberg Siedlung Zwischenbächen Areal Zwischenbächen vor Baubeginn - 1950 Neue Bauweise - Zweischalenmauerwerk
MehrAreal Bahnhof Nord: Vom Industriegebiet zum neuen Arbeitsund Wohnquartier ein zentrales Projekt für die Oltner Stadtentwicklung.
Areal Bahnhof Nord: Vom Industriegebiet zum neuen Arbeitsund Wohnquartier ein zentrales Projekt für die Oltner Stadtentwicklung. Areal Bahnhof Nord Arbeiten und Leben an bester Lage. Öffentliche Mitwirkung
MehrPotential für das autoreduzierte Wohnen in einer Berner Agglomerationsgemeinde
Potential für das autoreduzierte Wohnen in einer Berner Agglomerationsgemeinde PAWO - Fachseminar Autofrei wohnen ein Bedarf? 14. November 17, Bern Stephan Felber, Gemeindeplaner Leitfragen Was bewegt
MehrPlanungsbericht. Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone. Einwohnergemeinde Arboldswil. Mutation Hinderdorf. Stand: Beschluss EGV
Einwohnergemeinde Arboldswil Zonenplan Siedlung Bau- und Strassenlinienplan Bauzone Mutation Hinderdorf Stand: Beschluss EGV Projekt: 11.05.0739 16. November 2017 Erstellt: vme, Geprüft: ppf, Freigabe:
MehrVerordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz
MehrReferent: Franz Sennhauser, Dipl. Architekt HTL/SIA/STV Bern,
Referent: Franz Sennhauser, Dipl. Architekt HTL/SIA/STV Bern, 27.11.2015 Funktionale, ästhetische und nachhaltige Architektur Minergie A Wohnhaus Ostermundigen Verdichtung Wohnsiedlung Nessleren Wabern
MehrAREALENTWICKLUNG BAUHERRENBEGLEITUNG AM BEISPIEL ERLENMATT OST
AREALENTWICKLUNG BAUHERRENBEGLEITUNG AM BEISPIEL ERLENMATT OST ENERGIEAPÉRO 3/2014 3. SEPTEMBER 2014 ANDREAS MEYER PRIMAVESI NOVA ENERGIE BASEL AG ÜBERSICHT I. Erlenmatt Ost II. Bauherrenbegleitung für
MehrBeurteilung der Aussenlärmbelastung
Beurteilung der Aussenlärmbelastung Vorlage Gemeinderat Orientierendes Dokument INHALTSVERZEICHNIS 1. Ausgangslage...1 2. Grundlagen...2 3. Anforderungen...2 4. Lärmquelle und Emissionspegel...3 5. Beurteilung
MehrHirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften
Reg. Nr. 03-0300.023 Nr. 06-10.158 Hirtenweg 16-28; Nichtverlängerung des Baurechtsvertrags und Heimfall der Liegenschaften Kurzfassung Zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und dem Kanton Basel-Stadt
MehrRPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura. Informationsveranstaltung Forum Landschaft 13. Juli 2017, Hotel Bern
RPG 2 Erste Einschätzung von Pro Natura Informationsveranstaltung Forum Landschaft, Hotel Bern 1 Pro Natura Messkriterien für RPG2 Strenge Vorgaben, um den Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet
MehrGestaltungsplan 'Wasserfurri'
Kanton Thurgau Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss 4 Abs. PBG Öffentliche vom: bis: Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident:
MehrTeilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,
MehrPlanungszone GB Lohn-Ammannsegg Nr. 784
Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg Planungszone Erlass einer Planungszone nach 23 Planungs- und Baugesetz (PBG) www.bsb-partner.ch 30.11.2017 2 Auftraggeber Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg Stöcklistrasse
MehrGAG Aufsichtsrat bringt Neubau von Mehrfamilienhäusern auf den Weg Acht Häuser mit 74 Wohnungen geplant im Ligustergang (Lu-Gartenstadt)
Presseinformation 22.10.2018 ck GAG Aufsichtsrat bringt Neubau von Mehrfamilienhäusern auf den Weg Acht Häuser mit 74 Wohnungen geplant im Ligustergang (Lu-Gartenstadt) Die GAG baut ab Mitte 2019 74 neue
MehrEntwicklung Areal Parkhaus Messe Basel
Entwicklung Areal Parkhaus Messe Basel 9. Juni 2015 Edgar Jenny Messe Basel, Leiter Facility Management MCH Messe Basel 2 NZZ 08.05.2015 MCH Messe Basel 3 Geschichte 2006 Masterplan: Verzicht auf Ersatz
Mehr