Bebauungsplan Liegenschaft Kilchgrundstrasse Nr. 62 und 70

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1 Bebauungsplan Liegenschaft Kilchgrundstrasse Nr. 62 und 70 Riehen Sektion D, Parzellen Nr / 0120 Stand: Planfestsetzung Planungsbericht Riehen, Januar 2017 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt / IB / Os

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage Planungsperimeter Neu geplante Wohnüberbauung Bebauungskonzept Nutzungsplanerische Massnahmen Bestehende Zonierung Bebauungsplan Anpassung der Baulinie Bebauungsplan und Bebauungsplanvorschriften Auswirkungen auf die Raumordnung Allgemein und Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz Koordination Kantonaler Richtplan Basel-Stadt Kommunaler Richtplan und Leitbild Auswirkungen auf die Umwelt Bericht über das Planungsverfahren nach BPG Information und Mitwirkung Ergebnis der Vorprüfung Öffentliche Planauflage Publikation Einsprachen Planfestsetzung Planfestsetzungsbeschluss durch den Gemeinderat Publikation Rekurse gegen den Beschluss...18 Anhang 1: Ansichten der bestehenden Bebauung Anhang 2: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Zonenplan Anhang 3: Mutationsplan Anhang 4: Linienplan Nr Meierweg, Abschnitt Pfaffenlohweg bis Kilchgrundstrasse vom Februar 2017 / IB / Os Seite 2 von 24

3 1. Ausgangslage 1.1 Planungsperimeter Übersicht Planungsperimeter Kilchgrundstrasse. Orthofoto BS 2015 (Darstellung genordet, ohne Massstab; Planungsperimeter = rot) Das Geviert liegt im Riehener Wohnbezirk Pfaffenloh. Die S-Bahnlinie, welche in einer tiefer liegenden Trasse liegt, durchschneidet die Wohnbezirke Pfaffenloh und Kornfeld. Südwestlich grenzt der Wohnbezirk an das Niederholz an. Eine markante Geländekante trennt die beiden Gevierte. Nordöstlich grenzt das Pfaffenloh an den Bezirk Riehen-Dorf, westlich an die Wieseebene. Der Wohnbezirk Pfaffenloh ist geprägt durch 2-geschossige Gebäude (plus Dachgeschoss, vorwiegend Zone 2a) und ist ein klassisches Wohngebiet mit einem schönen Baumbestand (z. T. Schutz des Baumbestands). Der Planungsperimeter für den Bebauungsplan umfasst die Parzellen RD 0120 und 0121 mit einer Gesamtfläche von 3365 m 2. Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Zurzeit steht eine herrschaftliche Villa in englischem Landhaus-Stil auf dem Grundstück RD Anders als die Gebäude an der Kilchgrundstrasse wurde die heutige Liegenschaft ca. 18 m von der Baulinie rückversetzt erstellt: Die heutige Liegenschaft bildet somit einen freistehenden Solitär inmitten einer grosszügigen Gartenanlage. Auf Parzelle RD 0120 befindet sich ein Reiheneinfamilienhaus. Februar 2017 / IB / Os Seite 3 von 24

4 1.2 Neu geplante Wohnüberbauung Auf der Parzelle Kilchgrundstrasse 62 (Sektion RD Parzelle 0121) soll aufgrund eines Besitzerwechsels eine neue Wohnüberbauung entstehen. Da die Parzelle sowohl an der Kilchgrundstrasse wie auch am Meierweg (keine Erschliessungsstrasse, Fussweg) eine Baulinie aufweist, kann mittels Vergleichsprojekt eine höhere Ausnutzung (0,78) erreicht werden als die Ausnutzungsziffer vorsieht (Zone 2a, AZ 0,6). Gemäss 5 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) wird das zulässige Mass der baulichen Nutzung eines Grundstücks durch ein Vergleichsprojekt oder die Ausnutzungsziffer bestimmt, wobei der höhere Wert massgebend ist. Bestehende Bau- und Strassenlinien Planungsperimeter Bebauungsplan (rot) Planungsperimeter Baulinie (gelb) Da die Baulinie gegen den Meierweg tief in die Parzelle reicht, wurde die Gemeinde Riehen von den Grundeigentümern angefragt, ob die hintere Baulinie gegen den Meierweg verschoben werden könnte. Aus Sicht des Gemeinderats ist dies möglich, sofern dadurch eine bessere, weil weniger kompakte Bebauung ermöglicht wird. Die Projektentwickler haben deshalb mittels Studien unter Einbezug der Ortsbildkommission geprüft, wie eine ortsbildverträgliche Bebauung realisiert werden könnte. Da der Meierweg auch in Zukunft in diesem Bereich nicht ausgebaut werden soll, kann die Parzelle nicht über den Meierweg erschlossen werden. Parzelle RD 0120 wird ebenfalls in den Bebauungsplanperimeter aufgenommen, obwohl dieses Areal nicht in die neue Wohnbebauung integriert wird und das Gebäude bis auf weiteres bestehen bleibt. Der Grund für die Integration in den Perimeter sind verschiedene Dienstbarkeiten. Auf der Parzelle RD 0120 gelten weiterhin die heute geltenden zonenrechtlichen Bestimmungen der Zone 2a. Im Hinblick auf die Entwicklung der Parzellen wurde von den Grundeigentümern die Parzellenstruktur angepasst. Februar 2017 / IB / Os Seite 4 von 24

5 Ausschnitt Mutationsplan Riehen Sektion D Nr. 1317, Servitutplan 1.3 Bebauungskonzept Durch Zusammenlegung der beiden Parzellen können an der Kilchgrundstrasse auf der 2960 m 2 umfassenden Parzelle RD 0121 neue Mehrfamilienwohngebäude entstehen. Nach zahlreichen städtebaulichen Studien entwickelte das Architektenteam in Zusammenarbeit mit der Ortsbildkommission und der Ortsplanung ein Ensemble von vier Baukörpern, die zugunsten einer quartierkonformen städtebaulichen Setzung parallel zur Kilchgrundstrasse angeordnet wurden. Das Volumen an der Strassenbaulinie tritt, der Typologie des Quartiers entsprechend, nach den geltenden Zonenvorschriften in Erscheinung. Die drei Baukörper im Parzelleninneren werden als kubische Volumen mit rechtwinkliger Gebäudegrundfläche ohne Auskragungen, Vordächer oder auskragende Balkone dreigeschossig errichtet, Loggien werden in die Volumen integriert. Alle vier Wohnhäuser werden über einen Fussweg jeweils über einen erdgeschossigen Einschnitt des Gebäudeecks erschlossen. Die Erschliessung der Einstellhalle erfolgt über eine in das strassenseitige Volumen integrierte Einfahrt. Zwei Baukörper enthalten auf drei Geschossen je eine Wohnung, die zwei anderen Wohnhäuser verfügen über bis zu zwei Wohnungen pro Geschoss. Insgesamt können somit 15 bis 17 Wohnungen errichtet werden. Februar 2017 / IB / Os Seite 5 von 24

6 Bebauungskonzept Modell - Ansicht Südost Bebauungskonzept Modell - Ansicht Nordwest Februar 2017 / IB / Os Seite 6 von 24

7 Bebauungskonzept - Modell Ansicht Südwest Bebauungskonzept - Modell Ansicht Nordost Februar 2017 / IB / Os Seite 7 von 24

8 Vergleichsprojekt, auf Basis heute bestehender Baulinie Februar 2017 / IB / Os Seite 8 von 24

9 2. Nutzungsplanerische Massnahmen 2.1 Bestehende Zonierung Die Parzellen RD 0120 und 0121 liegen in der Zone 2a. Der Baumbestand ist nicht geschützt. Das Geviert wurde im Rahmen der Zonenplanrevision nicht angepasst. 2.2 Bebauungsplan Der Bebauungsplan umfasst die Parzellen RB 0121 / 0120 mit einer Gesamtfläche von 3365m 2. Aufgrund der nun vorliegenden Bebauungsstudie mit drei kubischen Baukörpern im Innern des Parzellenbereichs RB 0121 und einem Baukörper entlang der Kilchgrundstrasse stützt die Ortsbildkommission die Verlegung der südlichen Baulinie um 4,44 m parallel in Richtung Meierweg. Im Bebauungsplan und in den Vorschriften sollen deshalb planungsrechtliche Voraussetzungen u. a. für folgende Abweichungen zum geltenden Bau- und Planungsgesetz geschaffen werden: - Die Baukörper im Innern der Parzelle orientieren sich nicht an der südlichen Baulinie, sondern sind orthogonal zur Kilchgrundstrasse ausgerichtet - Positionierung der Baufelder (Abweichung zu 30 BPG Gebäudegruppen) - Die Geschossigkeit (3 Vollgeschosse anstatt 2 Geschosse + Dachgeschoss) der Gebäude B/C/D - Die zulässige Gebäudetiefe im Baufeld C (Überschreitung der zulässigen Gebäudetiefe von 12,0 m in der Zone 2a) Da das Areal weniger als 4000 m 2 umfasst und die zulässige Nutzung nicht erhöht wird, erlässt gemäss 106 BPG der Gemeinderat den Bebauungsplan. 2.3 Anpassung der Baulinie Die Verschiebung der Baulinie betrifft die Parzellen RD 0121, 0123, 0125, 0129 sowie Ursprünglich wurde die Baulinie am Meierweg so gelegt, dass dieser als Erschliessungsstrasse ausgebaut werden kann. Da der Meierweg jedoch auch in Zukunft in diesem Bereich nicht ausgebaut werden und die Parzellen RD 0121, 0123 sowie 3042 nicht über den Meierweg erschlossen werden sollen, macht eine Verschiebung der bestehenden Baulinie am Meierweg um 4,44 m in südöstlicher Richtung Sinn. Die Verschiebung der Baulinie für die Parzelle RD 0121 hat nicht zur Folge, dass sich die zulässige Bruttogeschossfläche erhöht. Der Bebauungsplan geht von dem heute zulässigen Nutzungsmass der bestehenden Baulinien aus. Durch die Verschiebung können die Baukuben jedoch etwas lockerer auf der Parzelle platziert werden, was eine bessere Bebauung ermöglicht. Der gesetzliche Baulinienabstand zum Fussweg wird überall eingehalten, der Abstand zur Bahnlinie ist ausreichend. Für die Anpassung der Baulinie ist gemäss 106 BPG ebenfalls der Gemeinderat zuständig. Februar 2017 / IB / Os Seite 9 von 24

10 Ausschnitt Linienplan Nr Meierweg, Abschnitt Pfaffenlohweg bis Kilchgrundstrasse vom (vgl. Anhang) 2.4 Bebauungsplan und Bebauungsplanvorschriften Gemäss 101 des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes sollen Bebauungspläne in begrenzten Gebieten bessere Bebauungen gewährleisten als die baurechtliche Grundordnung. Sie gehen den allgemeinen Regeln vor. Die Vorschriften zum Bebauungsplan (kursive Schrift) werden im Folgenden erläutert (normale Schrift). Für das im Inventar Nr vom gekennzeichnete Gebiet Bereich A-D werden in Abweichung zur Zone 2a folgende Bauvorschriften erlassen: 1.1. Nutzung und Bebauung a) In den Baufeldern A, B, C, D sind Wohnbauten mit einer BGF von insgesamt 2286 m 2 zulässig. Die maximale BGF von 2286 m 2 resultiert aus dem gemäss Bau- und Planungsgesetz ohne Bebauungsplan zulässigen Vergleichsprojekt (Stand vor Anpassung der Baulinie am Meierweg). Dies entspricht einer Ausnützungsziffer von 0,77. Das zulässige Nutzungsmass muss innerhalb der Baufelder A, B, C und D konsumiert werden. Die zulässigen Baukuben (Baufeldgrösse und maximale Gebäudehöhe) sind im Bebauungsplan Inventar Nr vom definiert. b) Im Baufeld A sind zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Die zulässige Gebäudehöhe sowie die Gestaltung des Dachgeschosses richten sich nach den zonenrechtlichen Bestimmungen. Auf der Hofseite darf die zulässige Gebäudehöhe dort überschritten werden, wo gestützt auf 11 Absatz 2 BPG der Abstand des Dachgeschosses zur Gebäudewand verringert ist. Die stellenweise Verringerung des Abstands darf maximal ein Drittel der Fassadenlänge umfassen. Das Gebäude im Baufeld A orientiert sich im Wesentlichen an der zonenkonformen Bebauung entlang der Kilchgrundstrasse. Auf der Hofseite kann minim von den zonenrechtlichen Bestimmungen abgewichen werden. Der verringerte Abstand muss gemäss 11 Absatz 2 kompensiert werden und darf nicht zu einer grösseren Dach- Februar 2017 / IB / Os Seite 10 von 24

11 geschossfläche führen. Aus gestalterischer Sicht kann der verringerte Abstand nicht seitlich, sondern nur im mittleren Bereich der Fassade sein und darf maximal ein Drittel der Fassadenlänge umfassen. Wo genau diese angeordnet wird, ist ihm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu bestimmen. c) In den Baufeldern B, C und D sind Gebäude mit drei Vollgeschossen zulässig. Grundlage für den Bebauungsplan bildet das mit der Ortsbildkommission abgestimmte Bebauungskonzept. Dieses sieht zugunsten der Freiraumqualitäten eine kompakte Bebauung der Gebäude B, C und D vor. Die Gebäude können in Abweichung zum Bau- und Planungsgesetz und zur Zone 2a dreigeschossig in Erscheinung treten. Das heisst das Dachgeschoss kann entsprechend vollflächig ausgestaltet und genutzt werden. Die Höhe des Dachgeschosses ergibt sich aus den zulässigen Gebäudehöhen gemäss Bebauungsplan. d) Die zulässigen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Bereich dargestellten Profilen definiert. Diese dürfen durch Solaranlagen und andere notwendige technische Installationen überschritten werden. Im Bebauungsplan massgebend sind die festgelegten maximalen Gebäudehöhen in Metern über Meer. Orientierend dargestellt sind zudem pro Baufeld die Gebäudehöhen ab Terrain und soweit relevant ab Strassenniveau. Zum Vergleich: In der Zone 2a ohne Bebauungsplan beträgt gemäss Bau- und Planungsgesetz die maximal zulässige Gebäudehöhe 12,5 m. e) Die Bauten müssen innerhalb der Baufelder erstellt werden. In den Baufeldern A, B und D beträgt die zulässige Gebäudetiefe maximal 12,0 m. Die zulässige Gebäudelänge wird in den Baufeldern A, B und D durch die Baufelder bestimmt. Im Baufeld C wird die maximale Gebäudelänge und tiefe durch das Baufeld bestimmt. Der Abstand zwischen den Bauten in den Baufeldern B und C muss einen Gebäudeabstand von mindestens 6,0 m einhalten. Grundlage für den Bebauungsplan bildet das mit der Ortsbildkommission abgestimmte Bebauungskonzept. In den Baufeldern A, B und D beträgt die maximale Gebäudetiefe von der Kilchgrundstrasse her gesehen maximal 12,0 m. Im Baufeld C kann das Gebäude das Baufeld bezüglich Gebäudelänge und tiefe voll ausschöpfen, soweit dies die zulässige Bruttogeschossfläche zulässt. Zwischen den Gebäuden in den Baufeldern B und C muss jedoch ein Abstand von mindestens 6,0 m vorhanden sein. Weil die Baufelder einen geringeren Abstand aufweisen, können somit nicht beide Gebäude bis auf die Baufeldgrenze gesetzt werden. Die Baufelder lassen somit einen angemessenen Planungsspielraum für die Setzung des Gebäudes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Februar 2017 / IB / Os Seite 11 von 24

12 f) Bei der Architektur der Wohnüberbauung und Aussenraumgestaltung ist eine Gesamtkonzeption zu berücksichtigen. Für eine gute Gesamtwirkung der Bebauung gemäss 58 des Bau- und Planungsgesetzes ist eine architektonische Gesamtkonzeption von hoher Bedeutung. Die Ortsbildkommission ist bei der Erarbeitung des Bauprojekts frühzeitig einzubeziehen. g) Eingeschossige Nebenbauten bis maximal 3,0 m Höhe ab bestehendem Terrain wie Velounterstände, Gartenschöpfe, Unterstände für Abfallcontainer sind zugelassen und werden nicht der Bruttogeschossfläche angerechnet. Die Nebenbauten dürfen ausserhalb der Baufelder erstellt werden. Sie müssen sich in die Gesamtkonzeption gut einfügen. h) Auf Parzelle RD 0120 gelten die zonenrechtlichen Bestimmungen der Zone 2a. Der Einbezug der Parzelle RD 0120 ist gemäss Bau- und Gastgewerbeinspektorat nötig, damit Dienstbarkeiten zur Parzelle RD 0121 geregelt werden können Aussenraum, Ver- und Entsorgung i) Die im Bebauungsplan dargestellten Bäume sind unter Baumschutz gestellt. Mit den Baubegehren ist ein Baumschutzkonzept, welches die entsprechenden Massnahmen während der Bauphase aufzeigt, zur Bewilligung einzureichen. Die im Bebauungsplan dargestellten Bäume entlang dem Meierweg sind zu erhalten. Die Bebauung im Baufeld C und D sowie die Tiefgarage sind darauf abzustimmen. Mit einem Baumschutzkonzept sind die nötigen Schutzmassnahmen während der Bauphase aufzuzeigen. j) Mit den Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch Aussagen über die Terraingestaltung enthält, zur Bewilligung einzureichen. Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige Gestaltung aufzuweisen. Im Sinn des ökologischen Ausgleichs sind überwiegend standortheimische und landschaftstypische Pflanzen zu verwenden. Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Naturobjekte müssen erhalten werden. Die bestehende Qualität ist in den zukünftigen Grünraum zu integrieren und zu erhalten. Mit dem Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan wird aufgezeigt, in welcher Form die Qualität weiterentwickelt wird. k) Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ist im Bereich, der im Bebauungsplan bezeichnet ist (Wohnbaute A), vorzusehen. Zur besseren Gesamtwirkung, zur Vermeidung der Bodenversiegelung sowie zum Schutz des Baumbestands auf der Nachbarsparzelle wird die Ein- und Ausfahrt in die Wohnbaute A integriert. Februar 2017 / IB / Os Seite 12 von 24

13 l) Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen. Das Fernwärmenetz, dessen Grundlast durch die umweltfreundliche Geothermie gespiesen wird, ist in der Kilchgrundstrasse vorhanden. Der Grundeigentümer bezahlt nebst dem Wärmebezug einen einmaligen Anschlussbeitrag. m) Bei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, dass sie ohne zusätzlichen baulichen Aufwand an das Kommunikationsnetz der Gemeinde angeschlossen werden können Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen n) Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt werden. Dies ist eine für Bebauungspläne übliche Ausnahmeklausel für Abweichungen, die der Gesamtkonzeption der Überbauung nicht entgegenstehen. 3. Auswirkungen auf die Raumordnung 3.1 Allgemein und Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz Gegenüber der nach den geltenden Bauvorschriften zulässigen Bebauung wird mit dem Bebauungsplan aus städtebaulicher Sicht eine wesentliche Verbesserung erzielt und einerseits eine bessere Gesamtwirkung auf das Ortsbild, andererseits eine bessere Wohnqualität erreicht. Im Weiteren hat der Erlass des Bebauungsplans im Vergleich zu den bisher geltenden Vorschriften keine Auswirkungen auf die Raumordnung zur Folge. Das Gebiet südlich der Kilchgrundstrasse ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz dem Erhaltungsziel B zugeordnet. Im ISOS ist folgendes festgehalten: Villenviertel am Rand der ersten Geländeterrasse, vorherrschend Häuser der 1930-er Jahre, stilistisch zwischen Heimat- und Landistil. Im Perimeter des Bebauungsplans steht eine Villa, die aber stilistisch nicht zum Heimat- und Landistil der 1930er-Jahre zu zählen ist. Die Villa ist zudem weder im Inventar der schützenswerten Bauten der kantonalen Denkmalpflege enthalten noch unter Denkmalschutz gestellt. Februar 2017 / IB / Os Seite 13 von 24

14 3.2 Koordination Kantonaler Richtplan Basel-Stadt Die Planung steht im Einklang mit dem kantonalen Richtplan 1. Dieser hält u. a. in den Leitsätzen fest, dass Erneuerungen und Veränderungen des Siedlungsraums insbesondere unter Beachtung optimaler Dichten und ausgewogener Sozialstruktur erfolgen sollen. Zudem hat die Erstellung von Bauten mit grosszügigen Wohnungen bei der Siedlungserneuerung und -ergänzung Vorrang. Mit dem Bebauungsplan und den damit gewährten Ausnahmen werden diese Ziele unterstützt Kommunaler Richtplan und Leitbild Riehen zeichnet sich u. a. durch eine hohe Lebens- und Wohnqualität, intakte Landschaften und Erholungsräume, die gute Baukultur, kurze Wege und eine massvolle Dichte aus. Diese Qualitäten sollen auch in Zukunft erhalten werden. Als Oberziel für den Bereich Wohn- und Lebensraum definiert das Leitbild Riehen , dass die Qualitäten von Riehen als attraktiver Wohnort im Grünen weiter entwickelt werden sollen. Bei der Entwicklung von Arealen und Quartieren, bei der Pflege der Baukultur und der historischen Parkanlagen sowie in Umwelt- und Energiethemen wird ein ganzheitlicher, nachhaltiger Ansatz verfolgt. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan können diese Ziele erreicht werden, da er zu den unterschiedlichen Bereichen Aussagen macht und entsprechende Bestimmungen vorschreibt. Trotz der massvollen Verdichtung kann der Charakter Riehens bewahrt werden. Im kommunalen Richtplan wird unter Entwicklung nach innen, S4 Wohnbauentwicklung festgehalten, dass eine behutsame Nachverdichtung (Ziel: zusätzliche Wohnungen realisieren) in bestehenden Quartieren unter Wahrung des jeweiligen Quartiercharakters erfolgen soll. Durch Einbezug der Ortsbildkommission in den Planungsprozess wurde sichergestellt, dass die Nachverdichtung unter Beachtung der vorhandenen Qualitäten sowie unter Wahrung des Quartiercharakters erfolgt. In der architektonischen Projektentwicklung und im Baubewilligungsverfahren werden unter Einbezug der Ortsbildkommission und der Fachstellen die Förderung der Bau-, Freiraum- und Erschliessungsqualitäten gewährleistet. 4. Auswirkungen auf die Umwelt Die geplante Nachverdichtung hat folgende Auswirkungen auf die Umwelt: Naturschutz: Im Bebauungsplanperimeter sind weder Objekte im kommunalen Naturinventar Riehen noch im kantonalen Inventar der schützenswerten Naturobjekte vorhanden. 1 Vom Regierungsrat am 10. Juni 2014 erlassen. Vom Bundesrat am 29. April 2015 genehmigt. Februar 2017 / IB / Os Seite 14 von 24

15 Die Bebauung wird aber zu einem Verlust von vorhandenen Naturwerten führen. Die Parzelle verfügt heute über einen relativ grossen Baumbestand mit markanten Bäumen, welche jedoch nur zum Teil einheimisch sind. Gegen den Meierweg schirmt eine Hecke die Parzelle ab, welche zwar zu einem grossen Teil aus Kirschlorbeer besteht, aber auch verschiedene andere Strauch- und Baumarten beherbergt. Da sich dieser Gehölzbestand am Rand der Parzelle gegen den Bahndamm hin befindet, ist zumindest ein teilweiser Erhalt möglich. Der an den Meierweg angrenzende Bahndamm ist als Vernetzungsachse Nr. 11 Wiesentalbahn im Biotopverbundkonzept Basel-Stadt verzeichnet. Die Bahnböschung befindet sich allerdings ausserhalb des Bebauungsplanperimeters und wird nicht tangiert. Bereich Boden: Mit der baulichen Verdichtung werden zusätzliche Flächen versiegelt. Mit dem Bebauungsplan besteht die Gelegenheit, die Qualität der Natursubstanz zu steigern (geeignete Substrate, Artenwahl, Strukturen), wie dies auch in den Bestimmungen und im Plan festgeschrieben wird. 5. Bericht über das Planungsverfahren nach BPG 5.1 Information und Mitwirkung Aufgrund der geringen Bedeutung für die Quartierbevölkerung wurde auf ein breites Mitwirkungsverfahren verzichtet. Die betroffenen Grundeigentümer werden während der Vorprüfung von der Liegenschaftsbesitzerin und der Gemeinde über den Bebauungsplanentwurf informiert. Sie werden eingeladen, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. 5.2 Ergebnis der Vorprüfung Der Gemeinderat hat am 4. Mai 2016 den Entwurf des Bebauungsplans in die kantonale Vorprüfung gemäss 108 Bau- und Planungsgesetz verabschiedet. Mit Schreiben vom 11. August 2016 hat die kantonale Fachstelle in ihrem Vorprüfungsbericht zum Bebauungsplan Kilchgrundstrasse Stellung genommen. Hinweis: Die Stellungnahme der Gemeinde zu den Bemerkungen der kantonalen Fachstelle werden mit eingeleitet. Allgemeine Bemerkungen - Es wird begrüsst, dass mit dem Bebauungsplan auf eine quartierverträgliche Weise mehr Wohnraum geschaffen werden soll. Dies entspricht der Zielsetzung des Regierungsrats sowie der Wohnraumentwicklungsstrategie. Das Planungsvorhaben findet Februar 2017 / IB / Os Seite 15 von 24

16 seitens des Kantons eine breite Unterstützung. Kenntnisnahme. - Entlang der Bahnlinie verlaufen eine Verbindung des kantonalen Fusswegnetzes und eine Basisroute des kantonalen Veloroutennetzes. Diese Verbindungen werden durch den vorgesehenen Bebauungsplan nicht tangiert und zeigen, dass das Areal für Fussgänger- und Veloverkehr optimal erschlossen ist. Kenntnisnahme. Hinweise zum Planungsbericht - In Ziffer 2.2 sind die zulässigen Gebäudetiefen beschrieben, welche aber im Widerspruch zu den Baufeldtiefen stehen. Der Bebauungsplan gewährt einen Planungsspielraum bei der Setzung der Gebäude im Baufeld. Im neuen lit. e) wurde u.a. die Frage der zulässigen Gebäudetiefen präzisiert und im Erläuterungstext beschrieben. - Es ist darzulegen, wie das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz berücksichtigt wurde. Der Planungsbericht wurde dementsprechend ergänzt. - Hinweis auf Biotopverbundkonzept und Naturinventar Riehen bzw. Basel-Stadt - Der Planungsbericht wurde dementsprechend ergänzt. - Hinweis auf die Rasenfläche weglassen, da nicht relevant. Wurde entsprechend angepasst. Hinweise zu den Bebauungsplanvorschriften - Lit. b): Hinweis, dass es sich bei 11 um das Bau- und Planungsgesetz handelt Wurde entsprechend angepasst. - Lit. d): Dass es sich bei den Gebäudehöhenangaben um Meter über Meer handelt, gehört nicht in die Vorschrift, sondern in die Erläuterung. Wurde entsprechend angepasst. - Ehemaliger lit. e): Die Vorschrift, dass die Bauten in Abweichung zum BPG nicht parallel zur Baulinie erstellt werden müssen, ist einerseits widersprüchlich, da die Bauten ja parallel zur Kilchgrundstrasse ausgerichtet sind (nicht aber zum Meierweg) und zudem gar nicht nötig, weil die Baufelder ja die Stellung der Bauten definieren. Die Vorschrift wurde ersatzlos gestrichen. - Ehemaliger lit. f): Es ist unklar, wie tief die Gebäude sein dürfen. Die zulässigen Gebäudelängen und tiefen sowie der Mindestabstand zwischen den Gebäuden in den Baufeldern B und C wurde im neuen lit. e) präzisiert. - Lit. i): Materiell handelt es sich um die Anordnung des Baum-Einzelschutzes auf Stufe Sondernutzungsplan, welche sich auf das Baumschutzgesetz abstützt. Deshalb sollte es heissen: die im Bebauungsplan dargestellten Bäume sind unter Baumschutz gestellt. Die Vorschrift wurde dementsprechend angepasst. - Lit. k): Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage soll gemäss Erläuterungstext ins Gebäude integriert werden. Der Bebauungsplan ist dementsprechend anzupassen. Der Bebauungsplan wurde entsprechend angepasst. Februar 2017 / IB / Os Seite 16 von 24

17 Hinweise zum Bebauungsplan - In der Strassenansicht B-B ist ein falsches Höhenmass enthalten. Der Bebauungsplan wurde entsprechend angepasst. - Die Höhenangaben und Schriften im Plan besser lesbar machen ( blaue Schrift Schnitt A-A, Höhenangaben, gelbe Schriften). Der Bebauungsplan wurde entsprechend angepasst. 5.3 Öffentliche Planauflage Publikation Die öffentliche Planauflage wurde in der Riehener Zeitung vom 4. November 2016 und im Kantonsblatt vom 5. November 2016 publiziert. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Bebauungsvorschriften war vom 7. November 2016 bis 6. Dezember 2016 in der Gemeindeverwaltung einsehbar Einsprachen Gegen den Entwurf des Bebauungsplans wurden während der Auflagefrist drei Eingaben eingereicht. Bei einer Eingabe handelt es sich um eine Stellungnahme. Die vorgebrachten Aspekte sind mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans vereinbar und müssen im Baubewilligungsverfahren geprüft und berücksichtigt werden. Es sind in dieser Hinsicht deshalb keine Anpassungen des Bebauungsplans erforderlich. Zwei Eingaben sind als Einsprachen zu werten und haben beide den gleichen Inhalt. Die Einsprechenden bringen vor, dass der vorgesehene Bebauungsplan zu einer unzulässigen Übernutzung führe. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) hat die zulässige Ausnutzung (BGF) nochmals überprüft und bestätigt, dass keine Übernutzung gegenüber dem heute zulässigen Nutzungsmass stattfindet. Da der Bebauungsplan nicht zu einer höheren Nutzung führt, muss auch keine Mehrwertabgabe erhoben werden, wie dies von den Einsprechenden gefordert wird. Ferner ist der bundesrechtliche Grundsatz der Planbeständigkeit nicht verletzt, da der Bebauungsplan die grundsätzlichen Vorgaben der Zonenplanung einhält und eine quartierskonforme Einpassung in die bestehende Bebauungsstruktur ermöglicht. Ebenfalls sind die im Bebauungsplan angegebenen Höhen eindeutig und verbindlich festgelegt und die Ausnahme der Wandhöhe in den Vorschriften klar und nachvollziehbar definiert. Schliesslich beantragen die Einsprechenden die Festsetzung der Baulinie am Mei-erweg zurückzustellen. Dafür besteht jedoch kein Anlass. Der Gemeinderat hat die Einsprachen behandelt und festgestellt, dass in der Einsprache nichts vorgebracht wird, was der Festsetzung des Bebauungsplans entgegensteht. Februar 2017 / IB / Os Seite 17 von 24

18 5.4 Planfestsetzung Planfestsetzungsbeschluss durch den Gemeinderat Da das Areal weniger als 4000 m 2 umfasst und die zulässige Nutzung nicht erhöht wird, erlässt gemäss 106 BPG der Gemeinderat den Bebauungsplan. Der Gemeinderat hat am 7. Februar 2017 den Bebauungsplan Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70 Inventar Nr und die dazugehörigen Vorschriften vom 1. November 2016 sowie den Linienplan Meierweg (Abschnitt Pfaffenlohweg bis Kilchgrundstrasse), Inventar Nr vom 1. November 2016 festgesetzt und die Einsprachen abgewiesen Publikation Die Planfestsetzungsbeschlüsse wurden am 10. Februar 2017 in der Riehener Zeitung und am 11. Februar 2017 im Kantonsblatt publiziert Rekurse gegen den Beschluss Februar 2017 / IB / Os Seite 18 von 24

19 Anhang 1: Ansichten der bestehenden Bebauung Kilchgrundstrasse Nr. 72 Nr. 70 Nr. 62 (geplanter Neubau) Nr. 60 Nr. 58 Strassenseite Kilchgrundstrasse 70 Strassenseite Kilchgrundstrasse 62 Gartenseite Kilchgrundstrasse 70 Gartenseite Kilchgrundstrasse 62 Februar 2017 / IB / Os Seite 19 von 24

20 Perimeter Bebauungsplan Wohnüberbauung Kilchgrundstrasse 62 und 70 Februar 2017 / IB / Os Seite 20 von 24

21 Meierweg zwischen Kilchgrundstrasse und Pfaffenlohweg Meierweg Mündung in Kilchgrundstrasse Meierweg Mündung in Pfaffenlohweg Februar 2017 / IB / Os Seite 21 von 24

22 Anhang 2: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Zonenplan Ausschnitt bestehender Zonenplan, nicht massstäblich Februar 2017 / IB / Os Seite 22 von 24

23 Anhang 3: Mutationsplan Ausschnitt Mutationsplan, nicht massstäblich Februar 2017 / IB / Os Seite 23 von 24

24 Anhang 4: Linienplan Nr Meierweg, Abschnitt Pfaffenlohweg bis Kilchgrundstrasse vom Siehe Link Februar 2017 / IB / Os Seite 24 von 24

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