Erhebungszweck Die Erhebung dient der Analyse der Zinsrisiken der einzelnen Institute sowie der Analyse der Zinsrisikosituation insgesamt.

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1 Seite 1/5 Zinsrisikomeldung Erläuterungen Die Erläuterungen beziehen sich auf die Zinsrisikomeldung sowohl auf der Erhebungsstufe Unternehmung (ZIRU) als auch auf der Erhebungsstufe Konzern (ZIRK). Ein Stern (*) in Angaben mit Bezug zu Formularnamen zeigt an, dass die Angaben unabhängig von der Erhebungsstufe gelten. I. Allgemeines Erhebungszweck Die Erhebung dient der Analyse der Zinsrisiken der einzelnen Institute sowie der Analyse der Zinsrisikosituation insgesamt. Erhebungskreis Meldepflichtig sind alle Banken und Effektenhändler in der Schweiz, unter Berücksichtigung von Rz 4 des FINMA-RS 08/6 (Zinsrisiken Banken). Erhebungsstufe Die Zinsrisikomeldung wird quartalsweise auf der Erhebungsstufe Unternehmung (ZIRU) und halbjährlich auf der Erhebungsstufe Konzern (ZIRK) erhoben. Unter Berücksichtigung von Rz 3 des FINMA-RS 08/6 (Zinsrisiken Banken) kann auf die konsolidierte Betrachtungsweise verzichtet werden. Stichtag und Einreichefrist Der Stichtag für die Meldung ist der letzte Tag des Quartals (ZIRU) bzw. des Semesters (ZIRK). Die Einreichefrist beträgt jeweils 45 Tage. II. Erhebungsgegenstand und Erhebungsformulare 1. Meldung gemäss Formular ZR*01 In der Zinsrisikomeldung sind alle Positionen, die dem Bankenbuch zugeordnet werden, zu melden. Neben den Positionen des Bankenbuchs ist der «Handelsbestand in Wertschriften und Edelmetallen» abzüglich Wertschriften- Shortpositionen zu melden Allgemeines zu den Angaben in ZR*01 Die Erhebung des Zinsrisikos beruht auf der Erfassung aller wesentlichen Cash-Flows nach Zinsbindung. Unter Zinsbindung versteht man die Frist bis zur nächsten Festlegung des Zinssatzes. Die Cash-Flows (Rohdaten) werden im Formular ZR*01 erfasst. Die Cash-Flows enthalten immer den Nennwert (Prinzipal) und die Zinszahlungen. Gemeldet werden jeweils die erwarteten (nicht diskontierten) Cash-Flows. Cash-Flows von Forderungen werden ohne Vorzeichen und Cash-Flows von Verbindlichkeiten mit einem Minuszeichen angegeben. Die Angabe erfolgt immer pro Zeitband. Die Zuordnung auf die Zeitbänder erfolgt über die Zinsbindung. Für die Meldung der Rohdaten werden die nachstehenden 5 Kategorien unterschieden: Kategorie I: Positionen mit bestimmter Zinsbindung Kategorie II: Positionen mit unbestimmter Zinsbindung Kategorie III: Positionen ohne Zinsbindung oder mit arbiträrer Zinsbindung Kategorie IV: Anrechenbare Eigenmittel Kategorie V: Nichtlineare Derivate 1 Definition Handelsbuch: Art. 5 ERV.

2 Seite 2/5 Für die Positionen der Kategorie I sind zwingend Cash-Flows zu melden. Für alle vorliegenden Positionen der Kategorien II bis IV erfolgt die Meldung der Zinsbindung entweder mit Cash-Flows oder mit Gewichten in Prozent vor Bildung der Monatstranchen. Die Gewichte werden ohne Berücksichtigung der Zinszahlungen angegeben. Bei Meldung der Gewichte werden die Cash-Flows mit den entsprechenden Fristigkeiten durch die SNB generiert, wobei das Replikationsportfolio gemäss den Gewichten in einzelne Monatstranchen zerlegt wird und die entsprechenden Zinszahlungen gebildet werden. Für alle vorhandenen Positionen der Kategorien II bis V sind zusätzlich die Nominalwerte abzüglich eventueller Wertberichtigungen (Bilanzwerte) als absolute Beträge zu melden. Mit Wertberichtigungen meint man in der Folge immer die direkt zurechenbaren Wertberichtigungen, die nicht als Eigenmittel angerechnet werden (Art ERV). Die Meldung eines negativen Betrags ist ausschliesslich bei der Position «Handelsbestand abzüglich Wertschriften-Shortpositionen» zulässig. 1.2 Methode für die Unterstellung der Zinsbindung Für alle vorhandenen Positionen der Kategorien II IV melden die Institute die intern getroffenen Annahmen zur Zinsbindung. 1.3 Währungen Die Meldung erfolgt für alle Positionen der Kategorien I bis V jeweils in CHF. Alle Fremdwährungsbeträge sind zum Kassakurs des Stichtags in CHF umzurechnen. Das Erhebungsformular enthält eine Währungsliste mit rund 20 Währungen. Beträgt der Anteil der Aktiven oder Passiven an der Bilanzsumme für eine dieser Währungen 10% oder mehr, so ist für jede dieser Währungen ein Formular ZR*01 auszufüllen. Für Positionen lautend auf CHF muss das Formular ZR*01 immer ausgefüllt werden. Alle anderen Währungen, also Währungen, die nicht auf der Währungsliste aufgeführt werden und/oder deren Anteil weniger als 10% der Bilanzsumme beträgt, werden zusammengefasst und als «Übrige Währungen» gemeldet. Dazu ist das Formular ZR*01 separat auszufüllen. Für alle Währungen, die unter «Übrige Währungen» gemeldet werden und deren Anteil mindestens 10% der Bilanzsumme ausmacht, sind in ZR*04 Angaben zur entsprechenden Währung und zum Volumen zu machen. In dieser Erhebung sind nur Währungen zu melden, die von einem Einzelstaat, einem Staatenbund oder einer Währungsunion herausgegeben werden. Edelmetalle sind von der Meldung zur Zinsrisikoerhebung ausgeschlossen. 2. Meldung des intern ermittelten Risikomasses sowie ergänzende Angaben in den Formularen ZR*02 ZR*04 Parallel zur Meldung der Rohdaten gemäss Abschnitt 1 melden die Institute ihr internes, mittels institutsspezifischen Methoden berechnetes Zinsänderungsrisikomass für denselben Stichtag. Folgende Angaben müssen gemäss den Formularen ZR*02 ZR*04 gemeldet werden: Das für die Institute wichtigste interne Zinsrisikomass (aussagekräftige Bezeichnung und Wert in CHF, Jahren oder %). Institute, die die Gapanalyse als ihr wichtigstes Zinsrisikomass verwenden, melden im Feld «in CHF» die entsprechenden Werte auf eine verständliche Art und Weise. Im Formular ZR*02 müssen für alle Währungen (inkl. Währungsgruppe «Übrige Währungen»), für die das Formular ZR*01 ausgefüllt wurde, die Kolonnen 01 und 02 sowie wahlweise eine der Kolonnen 03, 04, oder 05 ausgefüllt werden. Ebenfalls muss die Nettobarwertveränderung der Positionen der Kategorie I bei einer Verschiebung der Zinskurve um +100 Bp und 100 Bp ausgefüllt werden (Kolonnen 08 und 09 in ZR*02). 2 Falls eine entsprechende Berechnung für interne Zwecke erfolgt, ist zusätzlich die Nettobarwertveränderung der Positionen der Kategorien I bis III bei einer Verschiebung der Zinskurve um +100 Bp und 100 Bp auszufüllen (Kolonnen 06 und 07 in ZR*02). 2 Ergänzende Angaben (ZR*03 und ZR*04). Anomaliemeldungen: Treten buchhaltungsmässig und/oder betriebstechnisch bedingte Abweichungen von der vorgesehenen Norm auf (z.b. Vorzeichenfehler), so werden diese Abweichungen als Anomalien bezeichnet. Anomalien bedürfen zwingend erklärender Kommentare seitens der meldenden Institute. Die Anomalien werden in ZR*04 in Kolonne 01, Zeile 05 gemeldet. Angaben zu Währungen, die unter «Übrige Währungen» gemeldet werden und deren Anteil mindestens 10% der Bilanzsumme ausmacht. Diese Währungen werden in ZR*04 in Kolonne 01, Zeile 06 gemeldet. 2 Der Zinsschock um 100 Bp kann zu negativen Zinsen führen. In diesem Fall ist aber nicht mit den negativen Zinsen zu rechnen, sondern mit der Untergrenze in Höhe von 0%.

3 Seite 3/5 III. Zuteilung der Positionen in die Kategorien I bis V Die Einteilung der Bilanzpositionen in Kategorien basiert auf den Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Rechnungslegung der Banken (FINMA-RS 08/2 Rechnungslegung Banken). Einteilungen, welche durch das Rundschreiben nicht explizit abgedeckt sind, basieren auf der «Ausführlichen Monatsbilanz», Formulare M011 bis M014 der SNB. Kategorie I: Positionen mit bestimmter Zinsbindung Die Positionen der Kategorie I werden in Formular ZR*01 Seite 1 gemeldet. Forward-Forward-Geschäfte, Swaps, Futures, Forwards und FRAs werden als eine Kombination einer Long- und einer Shortposition behandelt, analog dem FINMA-RS 08/20 (Marktrisiken Banken), Rz 81 87; die Longposition wird als Forderung und die Shortposition als Verbindlichkeit eingetragen. Bei der Berechnung der Cash-Flows sind die «nicht als Eigenmittel angerechneten Wertberichtigungen», die sich direkt auf die Aktivpositionen der Kategorie I beziehen, abzuziehen. Als eigene Mittel angerechnete nachrangige Anleihen werden nicht der Kategorie I, sondern der Kategorie IV zugeordnet. Folgende Positionen sind in Kategorie I zu melden: Forderungen aus Geldmarktpapieren, folgende Unterpositionen: Reskriptionen und Schatzscheine öffentlich-rechtl. Körperschaften (inkl. Geldmarktbuchforderungen der Eidgenossenschaft), Geldmarktpapiere, -buchforderungen, Wertrechte auf Geldmarkt- und ähnlichen Papieren Forderungen gegenüber Banken, exklusive Positionen auf Sicht Forderungen gegenüber Kunden (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) Hypothekarforderungen (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) Finanzanlagen (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) Verpflichtungen aus Geldmarktpapieren Verpflichtungen gegenüber Banken, exklusive Positionen auf Sicht und Wertschriften-Shortpositionen Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden, exklusive Positionen auf Sicht und Wertschriften-Shortpositionen Kassenobligationen Anleihen und Pfandbriefdarlehen, die nicht als Eigenmittel angerechnet werden Lineare Zinsderivate (z.b. Swaps, Futures, Forwards, FRAs) im Bankenbuch Rückstellungen, die nicht als Eigenmittel angerechnet werden (Anteil mit bestimmter Zinsbindung) Auf freiwilliger Basis können die Institute Positionen mit bestimmter Zinsbindung aus der Bilanzposition «Handelsbestand in Wertschriften und Edelmetallen» und aus den Wertschriften-Shortpositionen in Kategorie I berücksichtigen. Sie können zudem die linearen Zinsderivate, die dem Handelsbuch zugeordnet werden, hier berücksichtigen. Eine allfällige Berücksichtigung dieser Positionen ist im Formular ZR*03 festzuhalten. Kategorie II: Positionen mit unbestimmter Zinsbindung Die zur Kategorie II gehörenden Positionen sind in fünf Unterkategorien eingeteilt: a) Forderungen auf Sicht b) Verbindlichkeiten auf Sicht c) Forderungen gegenüber Kunden (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung) d) Hypothekarforderungen (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung) e) Spargelder

4 Seite 4/5 Die Institute melden in Formular ZR*01 Seite 1 die folgenden Daten: a) Forderungen auf Sicht: Total der Aktivpositionen in dieser Unterkategorie abzüglich eventueller direkt einer Position zurechenbaren Wertberichtigungen Forderungen aus Geldmarktpapieren, Unterpositionen: Wechsel und Checks Forderungen gegenüber Banken, Positionen auf Sicht b) Verbindlichkeiten auf Sicht: Total der Passivpositionen in dieser Unterkategorie: Verpflichtungen gegenüber Banken: Positionen auf Sicht Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform: Transaktionskonten Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden: Positionen auf Sicht c) Forderungen gegenüber Kunden (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung): Total der Positionen in dieser Unterkategorie abzüglich eventueller direkt einer Position zurechenbaren Wertberichtigungen d) Hypothekarforderungen (Anteil mit unbestimmter Zinsbindung): Total der Positionen in dieser Unterkategorie abzüglich eventueller direkt einer Position zurechenbaren Wertberichtigungen e) Spargelder: Total der Passivpositionen in dieser Unterkategorie: Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform: Freizügigkeitskonten 2. Säule, Gebundene Vorsorgegelder Säule 3a, übrige Kategorie III: Positionen ohne Zinsbindung oder mit arbiträrer Zinsbindung Die Institute melden in Formular ZR*01 Seite 2 den Betrag für jede der folgenden Positionen: a) «Handelsbestand in Wertschriften und Edelmetallen», abzüglich Wertschriften-Shortpositionen (sofern nicht schon in Kategorie I berücksichtigt); «Handelsbestand in Wertschriften und Edelmetallen» (sofern nicht in Kategorie I berücksichtigt) davon subtrahiert: Verpflichtungen gegenüber Banken: Wertschriften-Shortpositionen (sofern nicht in Kategorie I berücksichtigt), Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden: Wertschriften-Shortpositionen (sofern nicht in Kategorie I berücksichtigt) b) Finanzanlagen (Anteil ohne Zinsbindung oder mit arbiträrer Zinsbindung): Total abzüglich eventueller direkt einer Position zurechenbaren Wertberichtigungen c) Beteiligungen: Total abzüglich eventueller direkt einer Position zurechenbaren Wertberichtigungen d) Sachanlagen: Total abzüglich eventueller direkt einer Position zurechenbaren Wertberichtigungen e) Sonstige Aktiven: Total abzüglich eventueller direkt einer Position zurechenbaren Wertberichtigungen f) Sonstige Passiven und Rückstellungen, die nicht als Eigenmittel angerechnet werden (sofern nicht in Kategorie I berücksichtigt): Summe der zwei Positionen.

5 Seite 5/5 Kategorie IV: Anrechenbare Eigenmittel Die Institute melden in Formular ZR*01 Seite 3 folgende Positionen: a) Total anrechenbare eigene Mittel b) davon: Dotationskapital c) davon: als Eigenmittel angerechnete nachrangige Anleihen. Banken, die eine Annahme zur Zinsbindung der Eigenmittel treffen, melden die unterstellten Zinsbindungen. Kategorie V: Nichtlineare Derivate Für nichtlineare Derivate auf Schuldverschreibungen oder Zinssätzen im Bankenbuch melden die Institute in Formular ZR*01 Seite 3 die Kontraktvolumen. Wenn nichtlineare Derivate das Zinsrisiko der Bank signifikant beeinflussen, kann die FINMA detailliertere Angaben über diese Instrumente verlangen.

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