Fachkongress Nahwärme
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- Waldemar Krämer
- vor 5 Jahren
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1 Fachkongress Nahwärme Gesellschaftsformen zum Betrieb von Nahwärmenetzen Dirk Schneider Steuerberater, Rechtsanwalt LGG SteuerberatungsGmbH Weinsberg und Boxberg 1
2 LGG LGG Steuerberatungs-GmbH Sitz in Stuttgart, Niederlassungen in Weinsberg Boxberg Aalen Landwirtschaft, Gartenbau, Gewerbe (Schwerpunkt: Erneuerbare Energien) 2
3 Betreiber von Nahwärmenetzen Kleinere Bestandsnetze Betreiber der Nahwärmenetze sind häufig die Eigentümer der Wärmequelle: Biogasanlagen Holzhackschnitzelanlagen Wärmelieferung direkt an Endkunden (Wärmeanschluss im Keller des Wohnhauses) 3
4 Wärmenutzer ist Netzeigentümer Zusammenschluss der Wärmenutzer zum Betrieb des Nahwärmenetzes Gründe: Kapitalaufbringung für Bau Wärmenetz Mehr Wärmeabnehmer ermöglichen kostendeckenden Betrieb des Wärmenetzes Sicherstellung der Wärmeversorgung geringere Abhängigkeit von einem Wärmelieferanten 4
5 Welche Gesellschaftsform? Besonderheiten des Projekts vorab klären: Anzahl der Nutzer/Wärmebedarf Privatpersonen oder Unternehmen (Stadt, Kirche, ) Wärmekonzept (Biogas, Holzhackschnitzel, Solarthermie, Reserveheizquelle Öl/Gas) Kapitalbedarf (Zuschuss, Bankdarlehen, Sicherheiten) Verwaltung (wer übernimmt Organisation?) Baumaßnahmen (Kontakt zur Stadt?) 5
6 Gesellschaftsformen Für kleinere Ortsnetze: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (= GbR) mindestens 2 Gesellschafter Geringer Gründungsaufwand (kein Notar, kein Mindestkapital, schlanke Verwaltung) Nachteil: Gesellschafter haften für Schulden der Gesellschaft Aufnahme neuer Gesellschafter rechtlich komplex (Zivilrecht, Steuerrecht) 6
7 Gesellschaftsformen Für größere Nahwärmenetze: GmbH & CoKG mindestens 2 Gesellschafter, aber für mehrere Gesellschafter geeignet Gesellschafter haften nur mit Ihrer Einlage Nachteil: Formale Gründungsvoraussetzungen (Mindestkapital für GmbH, Notar für Gründung GmbH) Nachträgliche Aufnahme neuer Gesellschafter rechtlich komplex (Zivilrecht, Steuerrecht) Kosten der Verwaltung, Veröffentlichung Jahresabschluss 7
8 Gesellschaftsformen Für größere Nahwärmenetze Genossenschaft: Große Anzahl von Mitgliedern (Genossen) möglich Gesellschafter haften nur mit Geschäftsanteil Rückvergütungsmöglichkeit (steuerlicher Vorteil) Nachteil: Formale Gründungsvoraussetzungen (Satzung, Vorstand + Aufsichtsrat) Kosten Verwaltung (GenoVerband-Prüfung), Veröffentlichung Jahresabschluss 8
9 Problem Finanzierung Nahwärmegesellschaft muss Anschaffungskosten finanzieren Bank vergibt Darlehen nur bei ausreichenden Sicherheiten Nahwärmenetz wird nicht bzw. nur teilweise als Sicherheit anerkannt Folge: Gesellschaft benötigt ausreichend Eigenkapital 9
10 Eigenkapital Wie kann sich die Gesellschaft das erforderliche Eigenkapital (= EK) beschaffen? Beispiel Genossenschaft: Mitglieder zeichnen Geschäftsanteil Neben Wärmekunden können weitere Mitglieder aufgenommen werden, die Geschäftsanteile zeichnen (Investive Geschäftsanteile) oder Darlehen an Genossenschaft vergeben Praxis: zur Stärkung des EK geben Mitglieder Darlehen mit Rangrücktritt Folge: einfachere Aufnahmen Fremdkapital (Bankdarlehen) möglich Hinweis: bei Ausfall des Darlehens mit Rangrücktritt droht Verlust des Kapitals 10
11 Fazit Die Rechtsform der Nahwärmegesellschaft hängt von den Besonderheiten der Vorhabens ab: Kleineres Netz (weniger als ca Wärmekunden) bietet sich die GbR an Größere Netze (hohe Baukosten) benötigen eine Haftungsbeschränkung GmbH & CoKG bzw. GmbH Genossenschaften Beteiligte: Wenn Unternehmen oder Institutionen (Kommune, Kirche) an der Gesellschaft teilnehmen sollen, müssen diese teilweise rechtliche Vorgaben beachten. Bsp. Genossenschaft: auch für Kommunen möglich 11
12 Exkurs Steuerrecht Betreiber von kleinen Nahwärmenetzen stehen derzeit im Fokus der Finanzbehörden. Problem: Umsatzsteuer - Mindestbemessungsgrundlage Wenn die Wärme (z.b. von einer Biogasanlage) unentgeltlich an eine Nahwärmegesellschaft abgegeben wird, droht dem Biogasanlagenbetreiber die Nachzahlung von hohen Umsatzsteuerbeträgen. Vermeidung: Vereinbarung eines (geringen) Entgelts für die Lieferung von Wärme 12
13 Kontakt Dirk Schneider Steuerberater, Rechtsanwalt LGG SteuerberatungsGmbH Weinsberg Boxberg DSchneider@lgg-steuer.de 13
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